1888 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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der die verschiedenen Jnteressen auszusöhnen geeignet sei. Man habe gegen den Vorschlag, auch von Seiten der Re- gierung, nur einwenden können, daß er nicht absolut quadrire mit der Summe von 20 Millionen. Er glaube aber, wenn diese ein wenig überschritten würde, würde das Land dabei au nit bankerot: sein. Aus den höheren Erträgnissen der Branntweinsteuer würde der Finanz-Minister eventuell das Plus decken können. S : | Abg. Rickert: Die Abstimmung der Konservativen in zweiter Lesung habe ihn darüber {hon belehrt, daß die Nationalliberalen \sihch im JFrthum befunden bätten, als sie annahmen, daß die Konservativen auf die Kompromißanträge eingehen würden. Es sei klar gewe)en, daß es sih handeln würde um die Verbindung von Konservativen und Centrum einerseits und um Diejenigen, welche der Regierungsvorlage zustimmten, andererseits. Seine Partei habe ihren Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage wieder ausge- nommen, weil sie die Stellung der verschiedenen Parteien zu derselben festzustellen wünsche. Was §. 1 betreffe, so sehe er nicht ein, weshalb man si in der Kommission die großen Quälereien gemacht habe, wenn man von vornherein bereit gewejen jet, sobald der Finanz-Minister erkläre, so gehe es nicht, zurückzuweichen. Die Mittel für die Durchführung des §. 1 seien aus der lex Huene leicht zu beschaffen. Seine Partei werde in erster Linie für die Kommissionsvorlage stimmen, alsdann für jeden An- trag, dec weiter gehe, als die Regierungsvorlage, also auch für den Antrag Brüel. Bei diesem Geseßentwurf sei wieder einmal klar geworden, welch ein Unterschied es fei, Versprechungen zu machen und zu halten. Seit aht —FJahren . stehe die Aushebung des Schulgeldes auf der Tagesordnung; sie sei darauf gesezt dur den Reichskanzler, der im Februar 1880 bei Berathung des Verwendungsgeseßes verlangt habe, daß in dasselbe sofort ein Amendement ausgenommen würde, wonach das Schulgeld ' aufzuheben sei. Jm Fahre 1883 vor den Abgeordnetenwahlen sei die Aufhebung des Schulgeldes als Programmpunkt von der Regierung ausgestellt worden, worüber die Wähler befragt werden sollten. Die Konser- vativen hätten niemais dagegen Widerspruch erhoben, fie hätten dieses Programm stilischweigend angenommen. Jeßt, nach- dem die großen Bewilligungen im Reichstage gemacht seien, welche lediglih von den ärmsten Klassen getragea wür- den, zögerten die Herren, welche sonst die Programme des Reichskanzlers bei den Wablen vorantrügen, sie zur Wahrheit zu machen. Sie würden die Regierungsvorlage abshwächen und vershlechtern; das fi nidt mehr zu ändern. Er hoffe aber, das preußische Volk und die preußishen Wähler würden sich eine Lehre daraus nehmen, was von solchen Programmen und Versprechungen zu halten fei. i i i Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirh: Seine Partei habe sih den Wünschen der Freunde des Abg. von Nauchhaupt in dem weitesten Maße anbequemt; sie habe sich bereit ge- funden, roz des Widerspruchs gegen 8. 7 (Verfassungsände- rung), für das Geseß -zu stimmen, auf der Fristbestimmung vo 1 vier Jahren nicht zu beharren, ja uicht einmal einen dahin gehenden Antrag mehr einzubringen u. st.w. Von den National- liberalen werde die Sahe ungefähr ebenso behandelt. Wenn troßdem von dem Nichtzustandekommen einer Verstän- digung die Rede sci, so beruhe das in der Phan- tasie des Abg. von Nauchhaupt und nicht in der Wirklichkeit. Es handele sich bei der Nr. 2 des §8. 4 (Ausnahmen von der Schulgeldfreiheit) um eine Schwierigkeit, die das Zustande- fommen des Geseßes möglicherweise verhindern könne. Er glaube allerdings, daß die Fassung, die von der Kommi)sion vorgeschlagen sei, der Schulverwaltung geradezu unüberwind- liche Schwierigkeiten in der Ausführung machen werde. Wenn dieselbe hier aufrecht erhalten und dann von dem Herrenhause verworfen werde, so würde das eine große Schwierigkeit für das Zustandekommen des Gesezes bilden, da infolge der Verfassungsänderung jedesmal eine 21 tägige Frist zwischen der dritten und der definitiven Abstimmung liegen müsse. Aus diesem Grunde eben habe seine Partei alle Opfer gebracht, die möglich seien, ohne dem großen Zweck des Geseges zu schaden; unter Aufgebung prinzipieller Gesichts- punkte habe sie in der weitgehendsten Weise den Wünschen der Freunde des Abg. von Rauchhaupt Rechnung getragen, und er wisse niht, wie man troßdem von der Unmöglichkeit einer Verständigung sprehen könne. (Abg. Meyer (Breslau) : So geht es bei Kartellen!) Alle Vorausseßungen für eine Verständigung auf der Grundlage, daß nah Reduktion des 8. 1 auf die Summe von zwanzig Millionen, des F. 4 in seiner Nr. 2 nach dem Antrag Hobreht im Uebrigen die Vorlage angenommen werde, lägen vor. Er verstehe nit, wie darauf eine Verständigung nicht zu Stande kommen werde oder könne. : i Abg. Freiherr von Minnigerode: Wenn der Abg. Freiherr von Zedlig annehme, daß die Fassung des §. 1 Nr. 2 der Kommissionsvorlage für die Regierung beinahe unausführbare Schwierigkeiten bieten würde, so habe er für die Regierung nicht zu befinden, er nehme aber an, daß vielleicht eine andere Wortfassung diese Schwierigkeiten beseitigen würde. Der Name von Holz stehe allerdings mit unter dem Antrage Hobrecht-Zedliz. Damit sei aber über seine Person heraus eine bindende Verpflihtung für die Fraktion nit ein- gegangen worden. Wenn dann der Abg. Meyer das geflügelte Wort hingeworfen: Ja so geht's bei Kar- iellen, so glaube er ja, daß der Vorgang vielleicht etwas Lehrhastes haben könne. Aber so wunderbar sei er doch niht. Denn der Begriff des Kartells sei doh nicht der einer eingeschworenen Waffendrüderschast, sondern das Kartell sei nur der Versuh und wiederholte Versuch, in Bezug auf ein- zelne Fragen eine Uebereinstimmung herbeizuführen. Dieser Versuch sei in diesem Fall nicht geglückt, das schließe aber niht aus, daß er bei anderen Materien wieder werde gemacht werden. Seine Hauptreplik gebühre wie gewöhnlih dem Abg. Rickert. Zunächst habe derselbe eine Lobrede auf die Regierungs- vorlage gehalten und fast in demselben Athem habe er die heftigsten Anklagen gegen die Regierung erhoben. Bereits 1881 seien die bestimmtesten Zusagen vom Regierungstish wegen der Auf- hebung des Schulgeldes erfolgt, und nun komme so spät diese Abschlagszahlung. Es könne sich doch nur um das Ver- wendungsgeseß handeln. Wenn damals die Regierung die Aufhebung des Schulgeldes mit in ihr Programm auf- enommen habe und jeßt dieses Programm ausführe, so önne doch auch der Abg. Rickert nicht mehr verlangen. End- lih habe er mit einer Wendung nah außen bedauert, daß, nachdem diese vielen Millionen im Reichstage neu bewilligt seien, nur dieses bescheidene Brosamlein für die Gemeinden abgefallen sei. Der Abg. Rickert scheine vergessen zu L daß er selbst mit seinen Freunden, und dafür ei er (Redner) ihm dankbar, und mit den Anhängern des

Kartells die Reichseinnahmen zur Verstärkung der Wehr- haftigkeit des Reichs verwendet habe. Wie man gegen- über diesen Thatsachen zu solhen Anklagen kommen könne, verstehe er nur fritiklosen uhörern gegenüber, das seien seine Freunde nit, und deshalb seien die Ausführungen des Abg. Rickert überflüssig. Ganz unberehtigt sei auch der Vorwurf, seine Partei zögere, wolle die Vorlage niht und \{wäche sie ab. Die dritte Lesung sei ja da und die Entschei- dung werde fallen. Durch ihren prakti)hen Vorschlag zu 8.1 habe seine Partei bewiesen, wie lebhaft ihr das Zustande- kommen des Geseßes am Herzen liege. Das seien die An- klagen des Abg. Riert. E

Abg. Hobrecht : Der Abg. von Raulhbaupt versuche seit 10 Tagen alle Kombinationen unmöglich zu machen, seine (Redners) Parteifreunde ihrerseits könnten niht anders ver- fahren, als sie verfahren seien. Der Abg. von Rauchhaupt habe von ihnen die Erklärung erhalten, daß sie für das Geseß mit ihrem Antrage stimmen würden; eine weitere Erklärung könnten sie nicht geben, wenn auch der Abg. von Rauchhaupt eventuell mit einem Kompromiß mit dem Centrum ge- droht habe. | i

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Meine Herren, in der zweiten Lesung babe ih mir erlaubt darauf binzuweisen, wie {wer gerade bei der Berathung des vorliegenden Gesetzes die Stellung der Regierung fei, weil weder aus den Kom- missionsberathungen noch aus den Aeußerungen der Presse, noch aus den Gesprächen, mit denen man beehrt wurde, sich irgendwie eine sichere An- sicht über die Haltung des Hauses gewinnen ließ. Durch die Be- \{lüsse der zweiten Lesung ist nun Klarheit gewonnen worden, i will nit sagen, überall crfreuliche Klarheit, aber jedenfalls eine Klarheit, welche die Negierung befähigt, sich darüber fchlüssig zu machen, welche Stellung sie zu dem Votum des hohen Hauses einnehmen will.

Die Regierung ist bereit, der Auffassung des Hauses soweit ent- gegenzukoinmen wie mögli, aus Gründ-n, wel@c in der ganzen Be- deutung der gesetgeberisen Aktion liegen, und die Regierung bält es für ibre Pfliht, auch über Punkte hinwegzusehen, die zwar, an und für si betrahtet, von erheblicher Bedeutung sein mögen, do aber dem ganzen Grundcarakter und den Endzwecken des Geseßentwurss gegenüber nibt so schr berüdcksihtigt zu werden brauen. Ich fann daber, weil es scheint, daß die Generaldebatte benußt werden soll, um die Stellung der einzelnen Fraktionen zum Gesegentwurf im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen tlar zu maten, au die Gesihtépunkte kurz anführen, welche die Regierung bei der Vertbeidigung ibrer Auffassung festzuhalten gedenkt.

Was §. 1 betrifft, so babe ih den Ausführungea des Herrn Finanz-Ministers in der zweiten Lesung nichts hinzuzufügen, und mein verehrter Herr Kollege wird sicherlich noch Veranlaîsung nehmen, in der Spezialberathung den Standpunkt der Regierung flar zu stellen, und zu unserer Freude können wir {on jezt aus den bisherigen Erklärungen der Herren Vorredner entnehmen, daß das Haus geneigt sein wird, ten Wünschen der Regierung in Ansehung der ziffermäßigen Gebabrung des Staatsbeitrages entgegenzukommen. E

Was nun die anderen Bestimmungen des Gesetzes anbetrifft, fo ist bierbei cie Untercictêverwaltung in vorderer Linie interessirt, und wenn ich au nicht vershweigea will, daß eine ganze Reihe voa Beschlüssen zweiter Lesung niht gerade leiht und bequen für die Regierung ausgefallen sind, so halte ih doch es für möglich, in dem Rahmen des Gesetzes, wie es aus der zweiten Lesung hervor- gegangen ift, zu operiren, wenn Sie die Nr. 2 des §. 4 abändern. Sh halte do, meine Herren, dafür, daß diese spezielle Frage ganz berausgeschält werden kann aus der Auseinandersezung der Parteien. Ich glaube, es handelt sich hierbei doch immer um cine technische Erwägung. Daß die Nr. 2 des §. 4, so wie sie ist, nit oder wenig- stens nit in dem Sinne durchgeführt werden kann, den jeder Ein- zelne von Ihnen bei der Beschlußfassung gehabt hat, scheint zweifellos. Auh aus der Privatunterhaltung habe _ih nit entnehmen können, was die einzelnen Herren genau sich gegen- wärtig gehalten haben bei der Annahme der Nr. 2 des §. 4 ihrer Be- \hlüse. Ich folzere wenigstens daraus, daß die gehobenen Volks- \chulen sculgeldfrei gestellt werden sollen; denn das ist do der Gegensaß zu den Schulen, welche über die Anforderungen der Volks8- schulen nicht binausgeßen, in Ansehung derer unter Umständen eine Schulgeldpflicht festgehalten werden foll. Aber wenn das au nit zuträfe, so ist die weitere Frage sehr s{chwierig zu entscheiden : wollen Sie denn eine neue Entwickelung an Armenshulen und Zablschulen begünstigen? oder was soll überhaupt für die Zukunft geschehen ? Daß die Unterrihtsverwaltung selbstverständlich die bezeiwnete Richtung niht begünstigen kann, ist klar, und es müßte doch tnindestens das erreiht werden, daß höchstens das Be- stehende gesbüßt und nicht darüber hinaus eine Entwickelung des S&ulwejens begünstigt wird, welche, wie ih erneut konstatiren darf, Ihrer eigenen Darlegung über die Ziele des Volksshul- wescns rit entsprehen würde. Ich halte, wie ich bei der zweiten Lesung ausgeführt habe, den Grundgedanken, welcher in dem Ver- einigungsantrage der Vertreter der drei Parteien erscheint oder ih bin jeßt belehrt worden, daß ich mich mit drei einzelnen Personen zu unterhalten habe, nicht mit Vertretern von drei Fraktionen für einen gesunden. Ein Verwaltungsbeamter, welher den gesammten Staat überblickt, ist bei großcn Organisationen im Allgemeinen mehr geneigt, über die Schwierigkeiten im Einzelnen hinwegzufehen, weil, wenn man das Ganze im Auge hat, der Druck an den einzelnen Stellen weniger in Ansklag gebracht wird. Aber ih bin, wie gesagt, bereit, mi auf den Boden zu stellen, der in dem Vereinigungsantrag ih findet, und ih balte es für rihtig, daß ih diese Erklärung abgebe und diese Konzession mache, weil dadurh meines Erachtens diejenigen Bedenken beseitigt sind, welche bei den Beschlüssen der Städtetage in den Provinzen Sachsen und Hannover, in den Organen der ver chiedenen Parteien, in der Presse geltend gemacht worden sind. Immer war damals der Nachdruck gelegt worden auf die \chonende Behandlung einzelner der Bevölkerung lieb gewordener, aus alter Zeit überkommener Einrichtungen auf dem Gebiet des gehobenen Schulwesens. Aber niemals habe ih eine Aeußerung nah der Richtung erfahren, daß cs richtig und anzustreben sei, nunmehr eine Organisation gutzuheißen, welche vielleidt innerhalb derselben Bevölkerungsklassen durch die erung des Unterschieds von Zahl- \chulen und Freishulen einen Riß hineinbringt. Ich glaube auch, meine Herren, die Regierung hat sicherlih nicht die Aufgabe, die Gegensäte der Fraktionen zu shärfen, sondern umgekehrt den dringen- den Wunsch, die Bindeglieder zwischen den einzelnen Gruppen als die Theile derselben Landesvertretung zu stärken, daß es doch möglich wäre, troß aller prinzipiellen Au8einanderseßungen, die wir in der lezten Viertelstunde gehört haben, auf dem Gebiet der Nr. 2 des 8. 4 dem Wunsche der Regierung zu entsprechen und einen Antrag, welcher zu meiner Freude die Unterschrift von Mitgliedern aus drei verschiedenen Fraktionen trägt, anzunehmen. I glaube, daß dann jeder der bisherigen Redner noch genug übrig behält, um auf seiñem Schein zu bestehen, um zu sagen, er sei nit unterlegen, er habe nicht nachgegeben. L

va halte es unter diesen Umständen für richtig, zu erklären, daß, so lieb es mir auch wäre, wenn dem früheren Antrag Hobreht, von Holy und Genossen entsprechend in dem leßten Absay des §. 4 eine Fristbestimmung auf- genommen wäre ich sage, ich halte es für richtig, zu erklären, daß die Regierung auf dieselbe verzichtet. Ich bin zu dieser Erklärung formell au ermächtigt. Was nun den §. 7 wegen der Verfafsungs- frage anbetrifft, so werde ih keine Diskussion darüber meiner]eits beginnen. Die Regierung hat ihren Standpunkt zu vieser Frage im Jahre 1885 entwickelt und hält denselben auch heute noch für den rihtigenz und ih will damit s{ließen, mit der Erklärung, daß die weitgehenden Ausführungen, welche der Hr. Abg. Windthorst im Eingang seiner Rede in Ansehung der Bedeutung dieses

gemaht hat, von der Regierung auh .niht getheilt, fondern für unrichtig gehalten werden, und daß die Regierung durch die Aus legung, welche der Hr. Abc. Windthorst dem §. 7 gegeben bat, sih in feiner Weise präjudizirt erachtet, mit einer ejetzgebung vor- zugeben, die sich auf äknlihem Boden vielleiht bewegt.

Abg. von Rauchhaupt: Er habe ausdrücklih seine vorige Rede mit dem Ausdruck des Bedauerns über das Nichtzustande- kommen einer Verständigung begonnen. Dieses Bedauern hätte doch nur ein Entgegenkommen gegen die Herren dar- stellen können, mit denen verhandelt worden sei. Die Aus- führungen des Abg. Hobrecht bestätigten lediglih die seinigen, Seine Partei wäre bereit gewesen, der Regierung entgegen: zukommen, wolle aber das Geseg gesichert haben dur eine Erklärung der Nationalliberalen, daß sie die völlig unannehm: bare Zeitklausel nicht brähten. Seine Fraktion habe fogar heute früh beschloßen, den Antrag niht zu unterschreiben, sondern ihn von den Nationalliberalen bringen zu lassen, aber man werde ihr doch nicht verdenken, daß sie, wenn sie von den Nationalliberalen eine solche Erklärung nicht erhalten konnte, nicht geneigt gewesen sei, das Gesez selbst zu gefährden, und das Centrum habe ihr in der That zu einer Verständigung verholfen. Mit den Nationalliberalen wären sie nie soweit gekommen. Dieselben hätten in der Kommission nichts gethan, als alle Wünsche der Konservativen fortgeseßt mit ihren Beschlüssen zu durchkreuzen, und nur mit Hülfe des Centrums sei überhaupt ein Kommissionsbeshluß zu Stande gekommen. Die Nationalliberalen hätten die verlangte Erklärung als Partei nicht abgegeben. Die Konservativen hätten diese Er: flärung aber haben müssen, weil sonst das ganze Centrum gegen das Gese gestimmt haben würde. Was der Abg. Frei: herr von Minnigerode gesagt habe, sei keineswegs überflüssig oder gegenstandslos gewesen, denn es habe der Jnfinuation entgegentreten sollen, als ob die Konservativen die Wünsche des Fürsten Bismarck in der Schulgeldfrage nicht getheilt hätten. Sie würden bei ihrer Stellungnahme bleiben. Wenn etwa die Freikonservativen dann gegen das ganze Geseh stimmen wollten, so würden sie mit ihren Wählern si dar: über auseinanderzuseßen haben. ; i ;

Abg. Dr. Brüel : Der Antrag Hobrecht, wie er jeßt vor: liege, sei völlig unannehmbar und unerträglich, er fei ein völlig anderer, als derjenige der zweiten Lesung und durchaus unklar. Der Kommissionsantrag resp. der Beschluß zweiter Lesung sei dagegen absolut klar gewesen, namentlih in dem Schlußgedanken, daß die Schulen, welche die Kommission be- zeihne, als Volksshulen anerkannt werden sollten. Ganz anders stehe es mit dem Begriff der „gehobenen“ Schulen. Auch der Kultus-Minister nenne diese Schhuleit nur ungern gehobene Volksschulen. Er glaube allerdings, daß diejenigen in Hannover nach dem dort geltenden Volksschulgeses von Rechts wegen als Volksschulen weiter gelten müßten; ob das dagegen in anderen Landestheilen gleihmäßig der Fall sei, scheine ihm mehr als zweifelhaft. Erhöht werde die Komplizität der Sache dur die Bestimmung des neuen Antrages Hobret, wonach nur die bestehenden gehobenen Volkss{hulen den Charakter von Volfsshulen erhalten sollten, die neu zu er: rihtenden aber nicht. Einen Unterschied zwischen Volks schulen zu machen, der nur in dem Tage der Er: rihtung liege, sei doch ein großer Fehler. Nach dem Antrag Hobrecht, wie er in der zweiten Lesung vor: gelegen, hätten die Stadtgemeinden, sobald der Minister von irgend einer Stelle erkläre, sie seien keine gehobenen, die nöthigen Vorkehrungen treffen können, um die höheren Anforderungen zu erfüllen. Dieje Möglichkeit sei na dem heutigen Antrag Hobrecht ausgeschlossen. Er hoffe, daß das Haus mit großer Mehrheit bei seinem gestrigen Beshluß beharre und daß die Regierung \sich dann überzeugen werde, daß der Beschluß nit nur nicht gefährlih, sondern auch ausführbar fei.

Abg. Hobreht: Seine Partei wolle mit ihrem Antrage die Frage, welhe Art von Schulen man später zu gründen habe, welche Rechte man ihnen geben solle u. f. w., gar nicht berühren. Eins aber wolle sie, daß _nämlih Gemeinden, in denen bestimmte gehobene oder Bürgerschulen vorhanden jeien, welche unzweifelhaft über das Maß der Volksschulen hinauë- gingen, die Rechte erhalten blieben, welche ihnen vom Staat anerkannt seien. Es sei niht nöthig und es würde grausam sein, hier in Bestehendes einzugreifen. Der Abg. von Rauchhaupt behaupte wiederum, es sei ihm von den Nationalliberalen nicht klare Antwort gegeben worden. Dann möge er doch sagen, mit wem er verhandelt habe. Der Abg. von Rakichhaupt sei einmal zu ihm (Redner) gekommen zehn Minuten vor der Sißung und habe si dur) seine Antwort für befriedigt erklärt. Darauf sei der Abg, von Rauchhaupt mitten in der Verhandlung wiederum an ihn herangekommen und habe die Bedingung gestellt, die ihm schon vor her als unerfüllbar bezeihnet worden sei. Es gebe doch wohl im Hause kaum eine Fraktion, in der ein Einzelner eine Er: klärung, wie die verlangte, für seine ganze Partei abgeben könne. Er habe gesagt, das sei ja ganz selbstverständlich, kenne Keinen unter seinen Parteifreunden, der auf die Zl klausel wieder zurückkommen werde, wenn sie nic.t von fein Partei beantragt werde. Aber er sei niht im Stande, zu t? flären, wenn von anderer Seite ein solher Antrag geste! werde, ob dann einzelne Mitglieder dafür stimmen würden. Er bemerke dem Abg. von Rauchhaupt, daß die Kommission verhandlungen damit begonnen hätten, daß ein Kartell von Konservativen und Centrum festgestellt worden und ganz deut: lih in zwei wihtigen Punkten hervorgetreten je.

Abg. Dr. Windthorst: Er bestätige, daß hier nit der Anfang der Verständigung gemaht worden sei, sondern ® reits in der Kommission, und daß in der Kommi)ston dit Freikonservativen und Nationalliberalen derselben Shwierl? eiten bereitet hätten. Er begreife aber die Erregung darübt niht. Was in der Kommission passire, komme hier ebel auch zum Ausdruck, und das sei doch nicht weiter wunderbal. Er wolle sich zu jeder Zeit gern verständigen und werde 5 freuen, wenn die Nationalliberalen und das Centrum 10 f zusammenrüdten, daß sie sih verständigen könnten. Wenn dert trag Hobrecht angenommen werde, sei die ganze Kompromißat s der Kommission gründlih ruinirt. Dem Herrn Minister widere er, daß er allerdings den Gang der Regierung du d seine Erklärung nit ändern könne, aber einstweilen bleibe J dabei, daß die Verfassung bestehe und daß in ihr. best ausgesprochen sei, daß die Schule eine Anstalt sei, die aus i Gemeinde und der Familie beruhe. Wolle die Regier weiter gehen, dann werde fie den Zaun der Verfassung | Â weiter niederreißen, aber ein Avis fei ihr in dem vorge! ge Beshluß gegeben, welchen sie hoffentlih überlegen werde. idt Zeiten seien nicht darnach angethan, die Ve fassung so o zu nehmen, es würden dann die Wellen vielleicht bald so gehen, daß sie überhaupt keinen Schuß mehr gewähre.

Abg. Dr. Reichensperger : Die Arbei fommission der preußischen Nationalversec dem Vorsiß von Waldeck getagt habe, und d mehr nah links gegangen seien, bestätigten d

ständen. G (dis Die Generaldiskussion wird ges{lo#}en. In der Spezialdiskussion E 1 Ar Anträgen noch ein fonservativer 200 M zu seßen: 150 M

Abg. Dr. Brüel begründet seinen Antrag mi - merken, daß nach demselben der Gesammtbedarf id nie gms

. Ueber die geringeren Unter-

G E ia Le werde ¡iede der einzelnen Anträge lasse sich # Richtige finden. Das Verhältniß +0 vai

1 Con i Af c é ; zweiten Leyrer in der Regierungsvorlage sei aber nicht richtig,

da gerade für die ersten und alleinstehenden tationen vorhanden jeien, die die Belastung

verminderten, während erst bei den nachfolgenden Stellen

Shwierigfeiten einträten. Abg. von Oerzen (Jüterbog) erklärt,

bestimmten Erklärung des Finanz - Minist ;

n I Fnnanz - Vämisters, daß nur 20 Millionen zur Verfügung ständen, seine Partei g wenn auch mit s{chwerem Herzen, gleihfalls entshlossen habe, die

einzelnen Säße zu reduziren. Für den

dürfe nicht so viel weniger gezahlt werden als für den ersten,

wie die Regierungsvorlage wolle, weil dann

mit zweiklassigen Shulen nur {wer den Ausfall an Schul- geld decken fönnten. Dagegen dürfe man beim ersten Lehrer nicht 40 M abziehen, wie die anderen Anträge vorschlügen,

. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen P

mlung, die unter eren Anschauungen

Partei. Es sei damals ausdrüdcklic der EbA E

ehalten worden, daß der Staat nur ülfsw-ise Lei

für die Schulen zur Entlastung der Gemeinen U olle. Der Vorwurf treffe also niht zu, daß seine

sh Anschauungen konstruirten, die im Gegensatz zur Ve

aus und Genossen vor, in dem Antrage Brüel ad 2 statt

der Verfassungs-

ernehmen Freunde rfassung

außer den oben Eventualantrag

streiten und das dem ersten und

Lehrer oft Do- der Gemeinden daß nah der

zweiten Lehrer

die Gemeinden

u. dergl.

apieren.

sondern es müsse bei der Lehrerin ein Abzug gemacht werden, für welche Angesichts der Gehaltsverhältnisse der Lehrerinnen der Satz von 200 ( überhaupt zu hoch sei.

Abg. von Eynern hält die Säße des Antrags von Oerzen für rihtig. Dieser Antrag würde dem Staat am meisten Geld fosten und habe {on deshalb für ihn einen Vorzug; danach würden die Gemeinden insgesammt etwa 600000 M mehr bekommen, als nah dem konservativen Antrag.

Jn namentlicher Abstimmung wird darauf für die ersten bezw. alleinstehenden Lehrer der Staatszushuß von 400 mit 189 gegen 123 Stimmen angenommen.

__ Die Abgg. von Oerßen und Dr. Brüel ziehen L u An- zurück; es kommen daher dem konservativen Antrage entsprechend für die zweiten ordentlichen Lehrer 200 4, für die ordentlichen Lehrerinnen 150 6, für die Hülfslehrer 100 M als Staatsbeitrag zur Annahme, so daß gegenüber der Regierungsvorlage nur für die ordentlichen Lehrerinnen eine Erhöhung des Staatszuschusses von 100 H auf 150 beschlossen ist. i

Die W. 2 und 3 werden angenommen. Zu 8. 4, welcher nach den Beschlüssen der zweiten Lesun e e nahmen von der Bestimmung, daß das Squlgeld vollständig beseitigt werden solle, enthält, liegen die Anträge Berling (auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage) und Hobrecht (der Ausgleihsantrag der zweiten Lesung, jedoch ohne die Fristbestimmung von 10 Jahren) vor.

Abg. von Holy empfiehlt für seine Person die Annahme des Antrags Hobrecht, der au den zahlreichen Petitionen der Städte mit gehobenen Schulen gereht werde.

__ Abg. Freiherr von Minnigerode erklärt, daß nach den bisherigen Vorgängen kein Zweifel darüber sein könne, daß seine Partei im Gegensaß zu dem Abg. von Holy an dem Kommissionsbeshlusse festhalte.

Damit schließt die Debatte.

Deffentlicher Anzeiger.

Es entspinnt sich eine längere Erörterung zur Geschäfts- ordnung darüber, ob der Antrag Berling, welcher die Wieder- aufnahme der Regierungsvorlage beantragt, zuleßt, nachdem über alle Amendements und die Beschlüsse zweiter Lesung abgestimmt sei, zur Abstimmung kommen solle oder ob der- selbe zuerst zur Abstimmung gebraht werden müsse, weil er am weitesten von der Grundlage der Berathung, den Beschlüssen zweiter Lesung, abweiche. Die Abgg. Rickert, Dr. Hammacher und Dr. Meyer (Breslau) berufen sih auf §8. 17 der Geschäfts- ordnung, in dem es heißt:

__ „Die Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Lesung bildet die Grundlage der dritten Berathung, und fann daher in der dritten Berathung, falls die ursprüngliche Regierungsvorlage in der zweiten Berathung abgeändert worden, nur dann auf die Regie- rungsvorlage zurückgegangen werden wenn dieselbe als Amendement wiederum in die Berathung des Hauses eingebracht ist.“

__ Eine aus Konservativen und Centrum bestehende Mehr- heit entscheidet entgegen dieser Bestimmung der Geschäfts- ordnung dahin, daß über den Antrag Berling zuleßt abgestimmt werden solle.

In namentlicher Abstimmung wird darauf der Antrag Hobrecht mit 172 gegen 132 Stimmen abgelehnt und die Be- \hlüsse der zweiten Lesung bestätigt.

_ Die 8. 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen, S. 7, welcher die Verfassungsänderung enthält, wird gleichfalls mit großer Majorität genehmigt, ebenso der Rest des Gefeßes.

Das Gese im Ganzen wird mit sehr großer, fast an Einstimmigkeit grenzender Mehrheit angenommen.

Zur Berathung im Anschluß an das Geseß stehen noch Petitionen und eine von der Kommission beantragte Reso- M Dieselben werden für heute von der Tagesordnung abgeseßt.

i gegen 51/, Uhr. Nächste Sizung Montag

r.

9, Kommandit-Gefellshaften auf Aktien u. Aktien-esellsch.G 6. Berufs-Genofssenschaften.

7. Wochen- Ausweise der deutshen Zettelbanken.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Stectbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4007] Stecckbriefs-Zurücknahme. Der binter den Seefahrer Johann August Michael Krause unterm 22. September 1882 erlassene Stedck- brief wird hierdurch zurückgenommen. (II. M. 46/82

Danzig, den 17. April 1888,

Königliche Staatëanwaltscaft. [4508] Steckbriefs-Zurücknahme.

Der hinter den Kellner Friy Arndt aus Danzig unterm 29. März 1883 erlassene Steckbrief wird bierdur) zurückgenommen. (11. M1, 90/82.)

Danzig, den 17. April 1858,

Königliche Staatsanwaltschaft. [2147] Stecckbriefs-Aufhebung.

Der unter dem 20. September 1885 gegen den Zauberkünstler Ludwig Wiese, gen. Mr. Wieselli, erlaffene Steckbrief wird zurückgenommen.

Wreschen, den 7. April 1888.

Königliches Amîisgericht.

[4511] Erledigung der offenen Strafvollftreckungs:-Requifition. Die hinter den Apotheker Johann Georg Konrad Dächsel, geboren am 19. April 1852 in Hoben- boda, Kreis Hoyerswerda, diesseits unterm 11. No- bember 1884 erlassene offene Strafvollstreckungs- Requisition öffentliGer Anzeiger Nr. 270 pro 1854, zweite Beilage (51 372) ist erledigt. M! 1484, Landsberg a. W., 18. Avril 1888, Der Erfte Staatsanwalt.

[4512] Beschluß. h

Nachdem die gegen den Colporteur August Petersen aus Wittstock durch die Strafverfügung der Polizeibehörde zu Güstrow vom 30, September 1887 auf Grund der §8. 3 Nr. 4 und 6 Nr. 2 der Verordnung vom 19, Dezember 1883 betreffend die Erhebung einer Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen festgeseßte Geldstrafe zum Betrage von 120 Æ von demselben nit beizutreiben gewesen ift, wird diese Strafe nunmehr auf Grund des S. 6, 2 Abs. 2 der angezogenen Verordnung im Beihalt des §. 463 der St. P. O. in eine Haftstrafe von 13 Tagen umgewandelt.

Güstrow, den 16. April 1888. :

Großberzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

[4529] K. Württ. Staatsauwaltschaft Hall. Vermögensbeschlaguahme. _ Dur Beschluß der Strafkammer des K. Land- gerichts Hall vom 9. April 1888 wurde das im Deut- \hen Reich befindlihe Vermögen der wegen Ver- lezung der Wehrpflicht §. 140 Z. 1 St.-G.-B. An- geklagten Karl Gottfried Heiner, Bauer, _ geb. (. Juli 1864 in Leoweiler, Gde. Michelfeld, O.-A. Hall, und Georg Michael Rau, Schuhmacher, geb. 21. Juni 1865 in Rieden, O.-A. Hall, zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe von le 600 e und der Kosten des Verfahrens von je 70 M, also in Höhe von je 670 #, gemäß §. 140 leßter Abjsay St.-G.:B. mit Beschlag belegt. Den 20. April 1888. e Hülfsstaatsanwalt (Unterschrift). 61] Veschlufß. ] Auf Bericht des Landgerichtsraths Weber, auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das Un Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des fahnen- flüchtigen Rekruten Ludwig Schiestel, geboren fe April 1865 zu Markirh, Kreis Rappoltsweiler, Beg Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag , Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver- fügung im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ zu Berlin, owie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ angeordnet. Kolmar, den 6. April 1888. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Oegg. Weber.

[4509] .

_Ver unter dem 14. Juli 1880 in Nr. 173 für 1880 bekannt gemahte Beschluß, betreffend Beschlag- nahme des Vermögens des Adoif Schlefinger, | Grundbuche von den Umgebungen Band 131 Nr. 6131

[#40] Kwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstrekung ioll das im | 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter-

hierdurch aufgefordert, seine Rehte auf diesen Wesel spätestens im Aufgebotstermine den 4. September

Gottfried Plonka, Carl Friebe und Ernst Dittrich ift erledigt. 1V. M, 188/30.

Beuthen O.-S., den 5. Upril 1888. Der Erste Staatzanrmwalt.

2) Zwangsvollstreckungeu, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(831) Bwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuce von den Umgebungen Band 127 Nr. 5997 auf den Namen des Banguiers Albert Hadtel zu Charlottenburg eingetragene, in der Strafe Nr. 41 biersclbst belegene Grundstück am 15. Juni 1888, Vormittags 10} Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedristraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

Das Nähere ergiebt der Aushang an der Ge- ri&tstafel.

Berlin, den 11. April 1888,

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 51.

iz 267 z A - . 12538! Sjvangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 131 Nr. 6134 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 15. Juni 1888, Vormittags 104 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

i os Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts- afel.

Berlin, den 14. April 1888,

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.

- C) L L v .

(538] Sivangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von den Umgebungen Band 131 Nr. 6133 auf den Namen des Banquiers Albert Hactel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstü am 15. Juni 1888, Vormittags 10} Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C,, parterre, Saal 36, versteigert werden. j O Nabere ergiebt der Aushang an der Gerichts- afel. Berlin, den 18. April 1888,

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.

1453) SBwwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstrekung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 131 Nr. 6132 auf den Namen des BVangutiers Albert Hackel zu Charlottenburg engere: in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 11. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. : ais Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts- afe!. Berlin, den 18. April 1888,

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51,

[4547] Swangsversteigerung.

íIm Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuch von deu Umgebungen Band 131 Nr. 6130 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 11. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsftelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

i 0s Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts- afel.

auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Char- lottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 11. Juni 1888, Vor- mittags 109 Uhx, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver- steigert werden.

; “A Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts- afel.

Verlin, den 14, April 1888, Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.

[4673] _ _ Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtishen Sparkasse: 1) Nr. 177713 auf den Namen des Bierfahrers Wilhelm Juricke, 2) Nr. 306 756 auf den Namen von Emma Suricke, : 3) Nr. 306 757 auf den Namen von Martha Juricke, l 4) Nr. 306 758 auf den Namen von Erdmann Juricke, : vom Bierfahrer Wilhelm Juricke hier, 5) Nr. 121 166 auf den Namen von Margarethe Glanz, vom Portier Karl Glanz hier, 6) Nr. 502 308 auf den Namen von Anna Frisch, von der verehelihten Freitag, Johanna, L geb. Winkler, hier, 7) Nr. 520 466 auf den Namen von Josef Kar- linsky, vom Swneider Ioseph Karlinsky hier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 6. November 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel B, part, Saal 32, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- losertlärung der Urkunden erfolgen wird. Verlin, den 1. April 1888, Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 48.

[4567 j Aufgebot.

Nr. 4301. Leander Zimmermann, lediger Land- wirth von Sipplingen, hat bei der Spar- und Waijsenkafse Ueberlingen folgende Kapitaleinlagen gemacht :

. 1874, 10. Mai, Nr. 5017 514 M 29 , . 1875, 12. März, Nr. 7125 1000 , , . 1878, 31, November, Nr. 3846 150 . 1879, 27. August, Nr. 4952 100 . 1881, 1. Februar, Nr. 7228 150 . 1881, 2. März, Nr. 7385 50 . 1883, 14, Januar, Nr. 10466 570 , | Summa 2534 M 29 S.

Die Schuldurkunden über diese Einlagen sind ihm abhanden gekommen. Er beantragt hierüber das Aufgebotsverfahren einzuleiten.

_ Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 21. No- vember d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte anberaumten Aufgebots8- termine ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Ueberlingen, den 17. April 1888,

Der Gerichts\{reiber Gr. Amtsgerichts. Fromherz.

N) Aufgebot.

Auf den Antrag der Firma I. M. Schmidt & Co. zu Dresden, vertreten durch den Rechtsanwalt Mittrup zu Görliß, wird der Inhaber des angebli vernichteten Wechsels über 1000 A,

Gel und girirt unter dem 13. Dezember 1887 von dem Kaufmann F. Körner zu Lauban an die Firma J. M. Schmidt & Co. zu Dresden, acceptirt von dem Mühlenbesitzer

Für richtige Abschrift : (L. 8,) Der Landgerichts-Sekretär: Diebels.

Berlin, den 18. April 1888. Königlihes Amtsgeriht 1. Abtheilung 51.

Wilhelm Dreßler in Lauban, fällig am 24. {Fe- bruar 1888, domizilirt bei A. A. Kat in Görlig,

zeibneten Gerichte (Zimmer 59) anzumelden und den Wesel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Görlitz, den 18. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht. [46778] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Schmidt als Bevollmächtigter des Geschäftsführers Gustav Hein- ri Pfau hier, bezügli eines dem Gustav Heinrich Pfau zu Verluft gegangenen Gewinnstsheines der Ausfteueranstalt Fürth über einen am 13. Oftober 1869 auf Loos-Nummer 3281 erzielten Gewinn von 300 Fl. = 514 29 4 Aufgebot zu erlassen, wird beschlossen: 4

I. Der dermalige Inhaber jenes Gewinnst\heines der Ausësteueranstalt Fürth, der mit der Bestätigung versehen ist, daß Gustav Heinrih Pfau am 13. Of- tober 1869 auf Loos-Nummer 3281 den Betrag von 300 Fl. = 514 M 29 S gewonnen babe, wird auf- gefordert, seine Rechte auf diese Urkunde hierorts anzumelden.

11. Aufgebotstermin wird auf Samstag, den 30. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 18/IL., angeseßt, bis zu welchem Termine die Anmeldung und in welchHem die Vorlage der Urkunde zu geschehen hat. Wenn bis zu, beziehungsweise an dem bezeichneten Termine Anmeldung der Rechte und Vorlage der Urkunde nit erfolgt, wird leßtere für kraftlos erklärt werden.

Fürth, 12. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

(L. S.) gez. Keller.

Zur Beglaubigung :

(L. S8) Hellerih, Kgl. Sekretär. [4550] Aufgebot.

Die Wittwe des Ziegelmeisters Heinri Holt- hauer zu Heidenoldendorf, Wilhelmine, geb. Köster, jeßt wohnhaft auf der Stätte Nr. 5 zu Meiersfeld, hat das Aufgebot einer zu Gunsten ihres Ehemannes, mit welchem sie in Gütergemeinschaft lebte, Seitens des Kolon Friedrich Bracht Nr. 26 zu Wahmbeter- heide unterm 22. Januar 1856 ausgestellten Schuld- und Pfandverschreibung* über 300 beantragt. Der Inhaber der Ürfunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf

Montag, den 5. November 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lemgo, den 17. April 1888.

Fürstlihes Amtsgericht. TI. gez. Brandes.

[4551]

Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten in Braunschweig, is Termin zur Aus- zahlung einer Geldentshädigung für die abgelöfte, dem Kleinkothhofe No. ass. 26 in Bündbeim an den Herzoglichen Forsten zustehende Bauholzberechtigung auf Freitag, den 8. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, bier angeseßt Unbekannte dritte Betheiligte werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Entschädigungsgelder spätestens in fragl. Termine anzumelden und zwar unter dem Rechtsnachtheile des Aus\ch{lufses mit denselben und der Auszahlung jener Gelder an den Eigenthümer des erwähnten Hofes oder deren gerichtlicher Deposition.

Harzburg, den 19. April 1888. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

[4568] Aufgebot.

Im Grundbuche von Kirchhoerde Nr. 23 Band II.

Fol. 49 stehen folgende Abfindungen eingetragen:

Abtheilung I1]1. Nr. 2 250 Thaler Abfindung für die Geshwister Elise und August Becker,

30 Thaler Abfindung für den Bergmann Gis-

bert Becker,