1888 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Anlaß die Regierung auffordern, mit unbedingter Strenge für das Kommunalprinzip einzutreten? Der Abg. Freiherr von Zedlit betone nur die eine Seite der Verfassung, nämlich die flihten; man müßte aber gleichzeitig den Gemeinden au die Rechte geben, die ihnen die Verfassung beilege. Er bitte also um Annahme des Kommissionsantrages oder des Antrages E wenn dieser so modifizirt werde, wie er vorgeshla- en habe. q Abg. Dr. Windthorst : Er halte den Kommissionsantrag für rihtig und könne den Antrag Lubreht wegen seiner Fassung niht annehmen. Gegen den Antrag Zedliß erkläre er sich mit aller Bestimmtheit; zu dieser Prinzipienfrage liege jest kein Anlaß vor. Für die Lehrer müsse allerdings etwas geshehen. Die Dotationsfrage könne kaum mit vollem Erfolg gelöst werden, ehe niht das ganze Unterrichtsgeseß vorliege. Zezt werde Geld verlangt, ohne daß man wisse, wie die Squle definitiv beschaffen sein werde, welhe Garantien sie biete, ob sie nit gerade im Gegensaß zu dem stehe, was man von der Schule verlangen müsse. Daß das in der Ordnung sei, habe kein Anderer als Se. Majestät der Kaiser ausgesprochen, der die Vernachlässigung des erziehlichen Moments zu Gunsten einer übermäßigen Masse von Kennt- nissen fo bestimmt verworfen habe. Es sei ein Ruhm des Herrschers, daß er auf diesen wunden Punkt mit aller Be- stimmtheit hingewiesen habe. Wenn gezeigt werde, wie die Schule beschaffen sein werde, für die die Gelder bewilligt werden sollten, dann würden seine Freunde reihlich Alles geben, was nothwendig sei, weil sie überzeugt seien, daß das deutsche Volk nur dann seine Mission erfüllen fönne, wenn es in auf christlicher, religiöser Basis beruhenden Schulen gebildet sei. Die Freikonservativen und Nationalliberalen aber hätten seit neuerer Zeit nihts Anderes verfolgt, als alle Einflüsse anderer Elemente auf die Schule, wie sie in der Verfassung stünden, zu beseitigen, die Eltern, die Gemeinde sollten nichts zu sagen haben, die Kirche stehe bettelnd vor der Thür und werde nicht Ae Damit spreche er keinen Vorwurf gegen irgend einen ehrer aus; so lange die Schulen Staatsinstitute seien, könnten die Lehrer niht anders handeln. Er verlange nichts Anderes, als die Wiederherstellung des status quo vor dem Schulauf- sichtsgeseß. Das könne gar niht bedenklih sein, wenn man selbst annehmen wollte, daß es eine speziell preußishe Schule gebe. Er könne sich eine deutshe Schule denken, aber nicht eine speziell preußishe. Die Herren sprächen immer von der preußischen Schule; eine Definition habe er aber nicht gehört und darum seien das leere Phrasen. Es gebe nicht allein in den altpreußishen Provinzen eine gute Schule, auch Hannover habe eine solche, ebenso Nassau, Schleswig-Holstein, und unsere Lehrer würden das Examen mit denen in den östlichen Pro- vinzen wohl bestehen können. Die Produkte, die er seit 1867 vorgeführt habe, zeigten doch, daß unsere Schulen nicht schlecht gewesen seien. Auch von anderen Nationen sei die Güte unserer Schulen anerkannt. Wenn die Tendenz fort- gesezt werde, die seit 1872 vorhanden sei und in dem Sinne des Abg. Freiherrn von Zedliy gehandelt werde, so werde es zu ciner solchen Scheidung kommen müssen und zu solchen Kämpfen, wie sie in Holland schon gewesen seien. Wenn wir auf andere Staaten verwiesen würden, so hätten wir au in Deutschland Schattenseiten. Wenn wir die Leistungen in Kunst und Wissenschaft in anderen Staaten ansähen, wie in Belgien auf dem Schulgebiet, so hätten wir keine Ursache, uns so überaus zu erregen; eine solche Ueberhebung fönne nur entstehen, wenn man gewohnt sei, vom grünen Tische aus Dekrete zu erlassen, die einfah befolgt werden müßten. Die Prinzipienfragen zu erörtern, sei heute jedo unerwünsht, er werde in späterer Session dazu Gelegenheit haben, wenn er seinen Antrag wiederholen werde. Ueber das, was seine Partei jetzt zu Stande gebracht habe, sei ihm eine hohe Befriedigung der betreffenden Kreise ausgesprohen worden. Er sage das mit Rücksicht auf die Perspektive, die Abg. Freiherr von Zedlitz gestellt, daß noch in der dritten Berathung geändert werden könnte. Ér bitte also um Annahme des Kom- missionsantrages mit dem Amendement Lubrecht, vorausgeseßt, N es nah dem Vorschlage des Abg. Dr. Brüel modifizirt werde.

Abg. Dr. Brüel beantragt, die den Volksschullehrern zu bewilligende Alterszulage von 1888/89 an in drei Stufen und zwar nah 10, 20, 30 jähriger Dienstzeit im Betrage von 100, 200, 300 M zu gewähren.

Abg. von Rauchhaupt: Seine ¡0 sei mit dem An- trage Brüel einverstanden. Sie habe es von vornherein für eine Schwäche dieses Geseßes erklärt, daß für die Lehrer dabei nihts abfiele, und halte es für nothwendig, daß für Alters- zulagen an die Lehrer größere Summen frei gemacht würden. Für den alten Lehrer habe sie eine besondere Sympathie, weil in ihm die alte Einfachheit und das alte Vorbild der Gemeinde gegenüber verkörpert sei. Sie freue ih, daß der Bildungsstand unserer Lehrer wesentliche Fortschritte gemacht habe, verhehle sich aber nicht, daß der junge Lehrer leider vielfah nicht mehr die alte Bescheiden- heit und Einfachheit besie. Und wenn Fürst Bismarck dem Lehrertag seinen Dank telegraphirt habe für einen Gruß, so bezweifle er (Redner), daß derselbe damit den neuen Lehrern mit ihren Extravaganzen auf den Lehrerversammlungen seinen Dank habe aussprechen wollen. Auch seine Partei wolle dem Lehrer einen forgenfreien Lebensabend und eine standes- gemäße Erziehung seiner Kinder ermöglichen, wolle aber nicht, daß er sih über seinen Stand erhebe. Daß der alte Lehrer mindestens dasselbe, wenn niht mehr geleistet habe, als der neue Lehrer, crgebe sih s{hlagend aus der Bildung der Orts- \hulzen, welhe heute Manches zu wünschen übrig lasse. Zu dem Antrage Zedliy könnten ne Freunde jeßt keine prin- zipielle Stellung einnehmen, weil die Frage bei dieser Ge- legenheit doch unmöglih so erledigt werden könne, wie sie

erledigt werden müsse. Sie seien mit ihm vollständig darin .

einverstanden, daß die gegenwärtige Organisation unserer Sqculsozietäten eine durhaus ungenügende sei, und daß die Verhältnisse der selbständigen Gutsbezirke innerhalb der Schulgemeinde dringend der Regelung bedürften nach der Seite hin, daß die selbständigen Gutsbezirke nach Maßgabe ihres Besißzes, der Größe und Menge der Arbeitskräfte zu den Sculunterhaltungspflichten mehr beitragen müßten, ‘als bisher. Nun aber komme eine Schwierigkeit, über die sie absolut nicht hinwegkommen könnten. Sie könnten die einzelnen Gutsbezirke und Gemeinden" nicht aus der Welt schaffen, sie müßten deren kommunale Selbst- ständigkeit ahten und wahren. Eine absolute Aufhebung der Sculsozietät, welche, wie es scheine, der Antrag Zedliß erstrebe, biete die größten Schwierigkeiten. Schon jeßt mit gebundenen Händen in die Schulgesezggebung auf Grund! des so unbestimmt gefaßten Grundsaßes des „Kommunalprinzips“

einzutreten, sei Bnelt üunmöglih. Allerdings dränge das jeßt Be Volks\chulentlastungsgeses zur Organisation, und er freue sich über das ofene Zugeständniß des Abg. Freiherrn von Zedliß, daß der Ausfall an Ein- nahmen, welchen viele Gemeinden durch dieses Gese erleiden würden, durch Steuern gedeckt werden müsse. Den Erlaß eines Organisationsgeseßes auf Grund des Artikels 25 der Ver- fassung möchten seine Freunde der Regierung dringend empfehlen. Sie hätten die Besorgniß, daß, wenn sie die Schule lediglich auf den Boden der bürgerlichen Gemeinden stellten, das von ihnen stets verfohtene Prinzip der kon- fessionellen Volksschule gefährdet werde, und so lange die Ge- meindebehörden frei paritätishe Schulen errichten könnten, fönnten sie die bürgerlihen Gemeinden nicht so pure als Trägerinnen der Schulunterhaltungspflicht anerkennen. Sie wünschten, daß auch die kirhlihen Behörden neben Staat und Gemeinde eine Nummer hätten. Dies sei aber niht ausge- sprochen in dem kurzen Saß: „Organisation auf Grund des Kommunalprinzips.“ Weil sie sich freie Hand für die zukünftige le e vorbehalten wollten, müßten sie den Antrag Zedlitz heute ablehnen. i

Abg. Lubrecht erklärt im Namen seiner Mitantragsteller, daß er mit dem Modifikationsantrage Brüel einverstanden sei.

Abg. von Schenckendorff weist darauf hin, daß, wenn man näher zusehe, die alten Lehrer doch nicht in einem so günstigen Licht erschienen, wie es der Abg. von Rauchhaupt dargestellt habe. Auswüchse und Ueberhebungen über ihren Stand kämen nicht blos bei den Lehrern vor. Jm Uebrigen werde er für den Antrag Hetis stimmen, der sih durchaus mit den Anschauungen der Nationalliberalen decke.

Abg. Rickert: Der Abg. von Rauchhaupt habe in gewissem Sinne Recht, wenn er es für mißlich erkläre, einen Gegenstand von so weitgehender Tragweite, wie derjenige, welchen der Antrag Zedlitz behandele, so kurzer Hand durch eine Reso- lution zu erledigen. Jn seinem Munde aber klinge ein folcher Vorwurf doch etwas wunderlich, denn er habe keinen Anstand genommen, die allershwierigsten Steuerfragen in der Form von Resolutionen zu erledigen. Er (Redner) werde für den Antrag Zedlig stimmen, und zwar weil es von hohem Werth gewesen sei, gerade von jener Seite vielleicht heute zum ersten Male in so weit gehendem Maße das Gemeindeprinzip und die Nothwendigkeit einer anderweitigen Gestaltung unserer Gemeindeverhältnisse auf dem Lande betont zu sehen. Von seiner Seite sei das eine alte Forderung.

Die Diskussion wird geschlossen.

Persönlih verwahrt sich der Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirh dagegen, daß er mit seinem Antrage irgend welche Rechte der Kirche habe verkümmern wollen.

Der Antrag von Zedlig wird abgelehnt; der Antrag Lubrecht-Brüel einstimmig angenommen.

Damit ist dieser Gegenstand erledigt.

Die Gesetzentwürfe, betreffend die Vereinigung der Landgemeinden Geestemünde und Géestendorf, betreffend die Erweiterung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Harburg und betreffend Abänderung des §. 29 des Gesetzes über die Ver- fassung der Verwaltungsgerichte, werden in dritter Berathung unverändert angenommen.

Für die Rechnungen der Kasse der Ober-Rehnungskammer für das Jahr vom 1. April 1886/87 wird Decharge ertheilt.

Der vom Abg. Krah beantragte Gesezentwurf, be- treffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schles wig- Holstein, wird mit einigen Modifikationen angenommen, nachdem auch vom Regierungstisch erklärt worden, daß die Regierung dem Antrage wohlwollend gegenüberstehe, weil auch der Provinzial-Landtag von Schleswig-Holstein sih für die Regelung dieser Angelegenheit ausgesprochen habe.

Es folgen Wahlprüfungen. Die Wahl des Abg. Raemisch wird für güliig erklärt. Die Wahlen der Abgg. Hoff- mann-Scholz (5. Liegnig), Dr. Dünkelberg und Diet (2. Koblenz) werden beanstandet, und zugleih wird die Regierung ersucht, über gewisse in den (ias behauptete Vorkommnisse nähere Untersuchungen anzustellen.

Bezüglich der leßten beiden Wchlen bemerkt Abg. Rickert: Man stehe hier wieder einmal vor einem der widrigsten und unangenehmsten Eingriffe in die Wahlfreiheit. Es werde endlih an der Zeit sein, daß alle Parteien sich vereinigten, die Staatsregierung zu bitten, daß dieses Unwesen der unnatürlichen und gelan raen Abgrenzung der Urwahlbezirke, um eine parteiische Wahl herbeizuführen, endlih beseitigt werde. Leider fomme die Elbing-Marienburger Wahl, bei der er auf die Sache näher eingehen werde, immer noch niht zur Verhand- lung. Die Regierung sollte die Erledigung dieser Wahl be- s{leunigen. Von den Abgg. Dr. Lieber und Dr. Windthorst unterstüßt, beantrage er, die Regierung aufzufordern, an die nachgeordneten Behörden die Anweisung ergehen zu lassen, daß die Bestimmungen des 8. 2 des Wahlreglements, wonach die Bewohner der von ihrem Hauptort getrennt liegenden Gebietstheile, soweit sie in sich keinen Urwahlbezirk bilden könnten, mit den nächst gelegenen Gemeinden zusammengelegt werden könnten, im Üebrigen jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängendes, abgerundetes Ganze bilden solle, stets und überall beachtet werde. -

Abg. Peters (Pinneberg) weist darauf hin, daß in Neu- wied keine neue Eintheilung der Wahlbezirke stattgefunden habe, sondern nach derselben Eintheilung wie bei früheren Wahlen verfahren worden sei.

Die Abgg. von Liebermann und Freiherr von Minnigerode glauben, daß diese Wahl nicht gerade Anlaß zu einem so weitgehenden Antrag biete. Es sehe tendenziós aus, wenn die Wahl in so au ep Weise hier erörtert würde.

Abg. Dr. Windthorst: Der Antrag habe in dieser Session keine praktishe Bedeutung mehr, sondern nur einen theoretischen Werth; und da meine er, daß dieser wie andere Fälle am Vorabend von Wahlen recht füglich Veranlassung geben könnten, den Antrag Rickert einzubringen und er seße voraus, daß gegen den Antrag selbst kein Widerspru erfolgen werde da Jeder das größte Jnteresse habe, daz die Wahlen na den bestehenden Vorschriften vor fich gingen. i

Abg. Rickert: Die Herren von der Rechten wunderten si über seinen Antrag. Hätten sie etwas dagegen, fo möchten sie doch sagen, was. (Abg. Eynern: Er werde es gleich sagen!) Vor- läufig habe si Abg. von Minnigerode gegen den Antrag erklärt, und er sprehe mit dem Abg. von Minnigerode und nicht mit dem Abg. von Eynern! (Zuruf des Abg. Rumpff.) Er wünsche, daß der Abgeordnete, der ihn soeben unterbrochen, und der so Felten Gelegenheit habe, zu sprechen, seine Grobheiten öffentlich vorbrächte. (Vize-Präsident von Benda: Das zu rügen, was

ein Abgeordneter thue, sei seine Sache.) Er sei angegriffen worden und habe das Naturreht zur Gegenwehr. Gegenüber dem geschäftsordnung&aäßigen Einwand, daß sein Antrag heute niht am Plage, erkläre er sih bereit, daß er an einem Schwerinstage als besonderer Antrag verhandelt werde.

Abg. Dr. Windthorst ist damit einverstanden, daß der Antrag als besonderer Antrag verhandelt werde. Daß er nit über: flüssig sei, hätten die zahlreihen Wahlprüfungen in den leßten Jahren gezeigt.

Abg. von Eynern: Damit gestehe der Abg. Rickert zu, daß er den Antrag an eine falsche Stelle gesezt habe und das Haus sih also in überflüssiger Weise jet mit dieser Sache beschäftigt habe. Die Abgg. Rickert und Dr. Windthorst hätten gewünscht, daß die Wahl, bei der das Centrum eine starke Niederlage erlitten habe, niht den Wählern, sondern der Wahl: geometrie der Regierung auf Rechnung gestellt werde. Er sei freilich der Ansicht, daß das Wahlergebniß die wahre Stimmung der Bevölkerung wiedergebe. Dagegen, daß der Antrag generell gestellt werde, habe er nihts. Er halte ihn aber für über: flüssig. Denn die Beweise, daß Wahlgeometrie getrieben worden sei, seien so gering und so vom Parteigeist eingegeben, daß kein Anlaß vorhanden sei, in großer Aktion eine frühere Ordre in Erinnerung zu bringen.

Abg. Gerlih: Dem Abg. Rickert bemerke er, daß die Landräthe auch ihr Naturreht hätten; sie hätten das Ret, daß man ihnen zutraue, daß sie die Verfassung gewissenhaft beobachteten und niht erst vom Minister darauf hingewiesen zu werden brauchten.

Abz. Rickert: Der Antrag sei korrekt und auch an der rihtigen Stelle. Aber er wolle, nahdem der Abg. von Lieber- mann erklärt habe, er sei mit dem Antrage einverstanden, er finde ihn hier nur nicht am Plaße, die Konzession machen, daß er als besonderer Antrag verhandelt werde. Es komme nur darauf an, daß die Sache vor den nächsten Wahlen be- prochen werde. Er bringe nicht eine alte Ordre, sondern die Verfassung, das Wahlgesey und das Wahlreglement in Er- innerung für Diejenigen, welche vielleicht niht demgemäß verführen. Es gebe aber verschiedene Auffassungen darüber, was in dem Wahlgesez, der Verfassung und in den Wahlreglements stehe. Wolle der Abg. Gerlih be- streiten, daß Wahlkreisgeometrie vorgekommen sei, die zur Kassation von Wahlen geführt habe? Politishe Motive, wie sie der Abg. von Eynern unterschiebe, sollten bei den Wahl- prüfungen fern liegen. Er seinerseits weise eine solche Unter- stellung weit von sich.

Abg. Rumpff: Der Abg. Rickert habe ihm vorgeworfen, erstens, daß er grob geworden sei, und zweitens, er hielte nicht genügende Reden. Der Abg. Rickert hätte den Abg. von Eynern indirekt angegriffen und er (Redner) sei sehr empfäng- lih für solche Angriffe auf Kollegen von ihm. Was den zweiten Vorwurf betreffe, so halte er es sogar für ein großes Glü, daß nicht S Abgeordneten die Zunge so gelöst sei, wie dem Abg. Rickert; jeder Sißungstag kostet dem Staat 10 000 M6

Abg. Rickert: Seine Bemerkung, daß er nicht mit dem Abg. von Eynern, sondern mit dem Abg. von Minnigerode rede, solle ein indirekter Angriff auf den Ersteren sein! Dann solle er dem Abg. Rumpff vorgeworfen haben, daß dieser selten rede. Er verwahre sich dagegen.

Damit schließt die Diskussion; der Antrag Rickert wird später zur Verhandlung kommen.

Es folgt die erste Berathung des von dem Abg. Scheben u. Gen. eingebrahten Gesegentwurfs, betreffend das Verbot von Surrogaten bei der Bierbereitung.

Abg. Graf (Elberfeld) erklärt sich mit der Tendenz des Antrags einverstanden, die dahin gehe, dem Volke ein reines Bier zu verschaffen. Die Bestimmungen im Einzelnen seien jedoch bedenklih; er beantrage deshalb die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Scheben verliest zur Begründung seines Antrags eine längere Ausführung, in welcher er auf die Verhandlungen des Hauses in früheren Sessionen über Petitionen, die den: selben Gegenstand betrafen, Bezug nimmt. i

Abg. Rumpffff tritt dem Abg. Graf bei; es lägen hier so viele follidirende Jnteressen vor, daß eine Kommissionsbera- thung nöthig sei. Jn landwirthschaftlihen Kreisen seien die Ansichten zwischen den Gerste- und den Kartoffelproduzenten getheilt. Die Leßteren seien gegen das Verbot von Surro- gaten, weil sie aus der Kartoffelstärke die als Surrogat beim Bier angewandte Maltose herstellten. Wenn das Maltose bier, an das sich das Ausland bereits gewöhnt habe, inner halb der deutschen Brausteuergemeinschaft niht mehr her gestellt werden dürfe, würde die Produktion zu Ungunsten unserer Brauer nah Hamburg und anderen Orten verleg! werden.

Abg. Dr. Meyer (Breslau): Diese Sache gehöre nicht in dies Haus, sondern sei eine Angelegenheit des Reichs. Er könne decn Einzelstaaten die Kompetenz nicht abstreiten, über das, was das Reich thue, noch besondere Vorschriften zu er lassen, bestreite aber die Zweckmäßigkeit davon. Seien dl Vorschläge, die der Antrag Scheben bringe, richtig, so müßten die Wohlthaten derselben auch den übrigen Staaten zu Theil werden. Die Bierfrage scheine sich nach zwei Richtunge! zuzuspißgen: daß einem das Bier gut \{hmecke, und daß es einem auch gut bekomme. Verfehle der Brauer den ersten Erfolg, so müsse ihm der Konsument entgegentreten ; verfehlt er den zweiten Erfolg, so sei das Rei hs- esundheitsamt {hon jeßt in der Lage, ihm entgegenzutreten. Würden dem Biere unschädliche Bestandtheile zugeseßt, so habe man gar keine Veranlassung, sih darum zu bekümmern, auf welche Weist ein gutes, shmachastes und gesundes Bier hergestellt werdet! könne. Ér bestreite von vornherein, daß der Begriff Surr0 gat bei der Bierbrauerei irgend welhe Berechtigung habe. Man sollte nit sagen, das Bier dürfe nur au Malz und Hopfen gebraut werden. Vor der Einfüh: rung des Mälzungsprozesses sei \{chon Bier getrunken worden, welhes aus Rohfsrucht hergestellt worden sei. Es |t! sehr leiht möglich, daß, wie die Einführung des untergährige! Bieres dem Genuß des obergährigen große Schranken ge!es habe, so heute durch neue Aenderungen der Technik das B in anderer Weise hergestellt werde, als sons. Der A steller wolle die Reisbrauerei zulassen, die Maisbrauere! 0 el niht. Das sei ein Widerspruch. Auch die Verwendung N Zucker sei nit so ohne Weiteres zu verbieten. Jn L j werde das sogenannte Seefahrtsbier aus kolonialem ZUE hergestellt. Es würde eine Grausamkeit sein, eine derartige N zialität zu unterdrücken. Ferner seien die Brauereien, speziel x Berliner, darauf angewiesen, durch Zusaß von Stärkezucker ihr li exportfähig zu machen. Es ole sih hier lediglih um fet Zweckmäßigkeitsfrage, in welhe das Haus si einzumis

feine Veranlassung habe. Auch das Verbot der Verwendun von Salizylsäure sei niht zu rehtfertigen, sie werde ledi lid als antiseptishes Mittel benußt, um die Gährung im Bier u verhindern. Dem Antragsteller komme es haupt- ählih darauf an, der Maltose entgegenzutreten. Er hekenne offen, er würde sich sehr {wer entshließen, elbst Maltosebier zu trinken, weil es weniger \{hmackhaft fi als reines Gerstenbier. Andrerseits aber sei es wohlfeiler als Gerstenbier und keineswegs gesundheits\{ädlich. Wer die Branntweinpest bekämpfe, sollte gerade dem Genuß des Mal- tosebiers Vorschub leisten. Er möchte eine gründlihe Kom- missionsberathung empfehlen.

“7 tau wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Schluß 31/2 Uhr. Nächste Sizung Dienstag 11 Uhr.

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Statistische Nachrichten.

Nach dem Berit des Provinzial-Aus\{Gus}es über di , waltung der Angelegenheiten des E A A Pommern für den Zeitraum . vom 1. Fpril 1886 bis 31, Mârz 1887 hatte in diesem Zeitraum das Landarmen- und Korri- gendenwesen einen Kostenaufwand von 328 132,73 4 erfordert (18 153,67 ÁÆ weniger als in 1885/86), und zwar die Armenpflege 277 364 23 M (+ 3950,63 M), die Beihülfen an Ortsarmen- verbände 2146,50 M (+ 886,72 ), das Korrigendenwecsen 48 631,70 4 (— 22 990,92 Æ). Auf den Kopf der Bevölkerung

(Gitebricfe und Untersuhunas-SaHen.

Verloofung, Zinszablung 2c. von öffentlihen Papieren.

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2 Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. i F è

3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. ê c én Î ér nzetg : |

fallen im Regierungsbezirk Stettin von den Armenpflegekosten 12,14 „4, auf den Hektar 1020 S§, im Regierungsbezirk Köëlin 18,45 bezw. 7,42 §, im Regierungsbezirk Stralsund 18,84 bezw. 9,33 G In den 7 Irrenanstalten war am Jahreëes{luß ein Bestand von 853 Irren, gegen 787 im Vorjahre, die Kosten beliefen ih auf 283 335 \ oder 416,06 M pro Kranken im Jahre und 113,99 pro Tag (gegen 232 878 4 bezw. 432,54 und 118,51 S im Vorjahre). In den Taubstummenanstalten verblieben am Jahreë\{chluß 177 Kinder (gegen 203 im Vorjahr), in der Pro- vinzial-Blindenanstalt zu Neu-Torney 81 Blinde, in Zwangs- erziehung 71 Kinder.

In der Hebammen- Lehranstalt Greifswald waren 3 Stellen turch Lehrtôhter aus Neuvorpommern beseßt (445,50 4) das Pro- vinzial-Hebammen-Lehrinstitut Stettin hatte 38 Schülerinnen.

Die Provinzial - Hülfskasse hatte am 31. März 1887 ein Vermögen von 1295497 , der Meliorationsfonds (bei 1589903 M ausstehenden Darlehnen) einen Vestand von 190 907 Bei der Pommerschen Feuer-Societät waren im Jahre 1886 an Gebäuden 1540036 #, an Mobiliar 137828 #Æ, zusammen 1377864 M versihert. Ihre Einnahmen betrugen 2337099 4, ihre Ausgaben 2596101 ( Der Pferde-Versiherungsfonds katte 1886/87 86928 M Einnabme und 2605 #4 Ausgabe, der Rindvieh- Versicherungs8fonds 238068 H Einnahme und 6436 # Ausgabe.

Unter Auffiht des Provinzialverbandes stehen das Waisen- haus zu Stargard (14056 4 Einnahmen, 13 207 Ausgaben), das Hospital St. Petri zu Stettin (37684 46 Einnahme, 32707 Æ Ausgabe) und die Spitäler St. Spiritus und St. Georg zu Treptow a. Toll. (37 345 4 Einnakme, 19747 4 Ausgabe).

Blöte und Shwachsinnige in der Kükenmühle bei Stettin, 2) die Diakonissen- und Krankenheilanstalt Bethanien zu Neu-Torney, 3) das Buggenhagen-Stift zu Duchrow, 4) das Stift Salem zu Neu-Torney, 5) das JIohanniter-Krankenhaus zu Polzin. 6) die Privat-Augeunheilanstalt des Dr. Harder zu Stettin, 7) die Kinder-Heil- und Diakonissen-Anstalt daselbst, 8) das Christlihe Kurhospital Siloa in Kolberg, 9) das Pommers{e Museum zu Stettin, 10) das Provinzial- Museum zu Stralsund, 11) die Gesellschaft für pommershe Geschichte und Alterthumskunde, 12) die Bienenzucht, 13) die agrikultur-chemische Versuchsstation in Regenwalde, 14) die Fisbzucht, 15) die Ackerbau- \{ule zu Schellin, 16) 17) die Landwirthschafteshulen zu Eldena und Schivelbein, 18) die Handels- und Gewerbeshule für Frauen und Töchter zu Stettin, 19) der Vaterländische Frauenverein der Provinz Pommern, 20) der pommersche Provinzialverein zur Bekämpfung des Vagabondenthums.

An Provinzialbeiträgen sind wie im Vorjahr 500 600 # auégeschrieben worden (nach dem Vollauffommen der Staatssteuern im Betrage von 8 158 720 #), außerdem hatten die Neu-Vorpommer- \chen Kreise zur Verzinsung und Amortisation der an die Stelle der früheren Neu-Vorpommerschen Landess{uld getretenen Provinzial- anleihe 99466 A und für die Kommunalchaufscen 108 001 M, zu- sammen 247 467 M. aufzubringen. j

Das Vermögen des Provinzial-Verbandes betrug am 31. März 1887 in Grundstücken und Inventarien 3090781,48 Æ# und in Kavi- talien 3 515 367,26 Æ, zusammen v 606 148,74 # Die Passiven be- liefen ih auf 2838402,96 M, sodaß ein Ueberschuß von 3767745,78 M verblieb, 329 014 M mehr als Ende 1885/86, Außerdem war noch der Eisenbahn-Baufonds mit 1025000 A Aktiven und 435 939,70 H Passiven vorhanden. _

Unterstüßt wurden vom Provinzialverbande: 1) die Anstalt für

L. DOA FER = E s mw erti

5, Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ch.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

cV s. Berufs-Genofsenschaften. 4 7. Wochen-Austweise der deutshen Zettelbanken.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4734] Steckbriefs-Erneuerung.

Der gegen Guido Kohl, am 9. Januar 1858 in Bauten geboren, wegen wiederholter Unterschlagung in actis 83 G. 1979. 83, J.IId. 664. 83 unter dem 21. Juli 1883 vom hiesigen Königlichen Amts- geriht I. erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.

Berlin, den 19 April 1888.

Königlie Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. [4732] Stecfbriefs-Erledigung.

Der gegen den Schlächtermeister Friedri Carl Krehan wegen Betruges in actis J. IId. 2ö1, 82 unter dem 16. Oktober 1882 erlassene und unter dem 20. Juni 1884 erneu.rte Steckbrief wird zurück- genommen. S

Berlin, den 20. April 1888. : Königliche Staatsanwaltschaft Leim Landgericht I.

[4733] Steckbriefs-Eriedigung.

Der gçegen den Handlungsreisenden Siegfried Kornick wegen wiederholter Unterschlagung von dem Untersuchungsrichter des biesigen Königlichen Land- gerihts I. in den Uften U. R. I. 1229. 81, J. IId. 1054. 81 rep. unter dem 29, November 1881 erlassene und unter dem v. März 1883 erneuerte Steckbrief wird zurückEzenommen.

Berlin, den 20. April 1888. : Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht T.

4736 p Gotivais, August Steckbrief vom 10. Mai 1880 vom 9. Juni 1882 und vom 17. Dezember 1885 erledigt. {¿ Waldenburg, den 12. April 1888.

Der Staatsanwalt.

[4735] Bekanntmachung. Der unterm 2. Juni 1886 gegen den Schlosser Carl Petzold aus Philippsthal, geboren am 6, Sep- tember 1859, erlassene Steckbrief wird in Folge des Allerhöchsten Gnadenerlasses vom 31. März 1888 als erledigt hierdurch zurückgezogen. C. 24/99. Schenklengsfeld, den 19. April 1888. Königliches Amtsgericht. Quentin.

[63915] Oeffentliche Ladung. E

In der Strafsahe gegen Hak u:d Genossen J. IV a. 83. 88 werden nachstehende Personen:

1) Barbier Wilhelm Otto Hak, geboren am 28. September 1860 zu Rosenberg i. Westpr.,

2) Hausknecht Ferdinand Albert Zepernick, ge- boren am 21. Januar 1863 zu Schneidemühl, Kreis Kolmar i. ‘P.,

3) Arbeiter Emil Albert Krüger, geboren am 10. Juli 1864 zu Schneidemütl, Kreis Kolmar i. P.'

4) Peter Johann Rommeck, geboren am 23. De- zember 1864 zu Ostaczewo, Kreis Thorn,

5) Karl Heinrih Ludwig Elfmann, geboren am 19, September 1865 zu Charlottenburg,

6) K.rl Ludwig Wegner, geboren am 27. April 1863 zu Schloß Kallies, Kreis Dramburg,

7) Ührmacer Otto Ernst Friedrih Schulz, ge- boren am 18. Dezember 1864 zu Falkenburg, Kreis Dramkurg, i

8) Kommis Martin Moriß Shöps, geboren am 27. Januar 1863 in Kobylin, Kreis Krotoschin,

9) Gärtner Hugo Heinrich Lilienthal, geboren am 22. Januar 1864 zu Oronsk bei Radom, orts- angehörig zu Strasburg î. Westpr, _

10) Hans Stenzel, geboren am 19. Februar 1864 ¿u Strasburg i. Westpr.,

11) Vürstenmaher Wilhelm Albert Robert Kreuz, geboren am 3. Februar 1863 zu Freien- walde i. P., Kreis Saatig,

12) Wilhelm Gastav Bange, geboren am 19. No- vember 1863 zu Stargard i. P., Kreis Saaßig,

13) Adolf Jacoby, geboren am 24. Juni 1866 zu Barby, Kreis Kalbe a. S,, Î

14) Franz Heinrich Wilhelm Reinecke, geboren am 21, August 1865 zu Schönebeck, Kreis Kalbe a. S.,

15) Schustergeselle Johann Adam Gilke, geboren E August 1864 zu Longerih, Landkreis Köln

16) Karl Ludwig Fabert, geboren am 4. Juni 1863 zu Müncheberg, Kreis Lebus,

17) Karl Emil Heinrich, geboren am 21. Sep- tember 1863 zu Arensdorf, Kreis Lebus,

18) Kellner Eduard Gustav Paul Grafimuck, Eibten am 28. Oktober 1865 zu Lübbenau, Kreis

alau,

\ämmtlich unbekannten Aufenthalts, deren leßter ounsip oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist, beshuldigt, als Wehrvflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres

oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen bezw. nah erreihtem militär- pflichtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, i

Vergehen strafbar nah §. 140 Nr. 1 des Reichs- Strafgesetzbuchs.

Dieselben werden auf

den 11. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, vor die 3. Strafkammer des Königlichen Land- gerihts I. zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, I Treppe, Saal 68, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden die- selben auf Grund der nach S. 472 der Reichs- Strafprozeßordnung von den nachstehenden Vehörden über di: der Anklage zu Grunde liegenden That- sachen auëzestellten Erklärungen Grun werden.

Die Erklärungen sind ertheilt :

bezügli des Angeklagten ad 1 von der Ersaßz- Kommission zu Rosenberg i. Westpr.,

bezüglich der Angeklagten ad 2 und 3 von der.

Ersat-Kommission zu Kolmar i. P. bezüglich des Angeklagten ad 4 von der Ersaß- Kommission zu Thorn, bezüglich des Angeklagten ad 5 von der Ersaß- Kommission zu Charlottenburg, bezügli der Angeklagten ad und 7 von der an zu Dramburg, x bezüglih des Angeklagten ad 8 von der Ersatz- Kommission zu Krotoschin, bezüglich der Angeklagten ad 9 und 10 von der Ersatz-Kommission zu Strasburg i. Westpr. bezüglih der Angeklagten ad 11 und 12 von der Ersaß-Kommission zu Stargard i. P., bezüglih der “Angeklagten ad 13 und 14 von der Ersaß-Kommission zu Kalbe a. S, bezüglih des Angeklagten ad 15 von der Ersaß- Kommission zu Köln a. R. (Landkreis), bezüglih der Angeklagten ad 16 und 17 von der Ersaß-Kommission zu Seeloro, : bezüglih des Angeklagten ad 18 von der Ersah- Kommission zu Kalau. Verlin, den 19. März 1888, Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

[4831] ___ Veschluß. E In der Strafsahe gegen den Gastwirth Heinrich Jens hier, wegen Meineids, wird auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft, nachdem der Angeklagte in dem Termine zur Hauptverhandlung am 15. März er. troß ordnungs- mäßiger rehtzeitiger Ladung nicht erschienen ift, sich vielmehr, laut Berit der Königlichen Polizei- Direktion vom 17. März er. von Hannover unbekannt wohin? entfernt hat, e nachdem derselbe auch durch eine in Gemäßheit 8. 40 Abs. 2 St.-P.-O. zugestellte Verfügung des Porsigenden des Königlichen Schwurgerichts zur Er- flärung über den Antrag der Königlichen Staats- anwaltschaft aufgefordert ift, auf Grund §. 122 St.-P.-O. die von dem Ange- klagten gestellte Sicherheit von 7000 Sieben- tausend # zu Gunsten des Königlich preußischen Fiskus für verfallen erklärt und auf Grund §. 332 St.-P.-O. das im Deutschen Reich befindliche Ver- mögen des Angeklagten mit Beschlag belegt. Hannover, den 25. Februar 1888. Königliches Landgericht, Strafkammer Il a. gez. Meder. Lindenberg. Brodmann. Ausgefertigt : Hannover, den 18. April 1888. (L. S.) Eiten, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

(4807] Veschluß. :

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Fahnen- flüchtigen Josef Will, geb. 23. 7. 1865 zu Geb- weiler, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt. E E ——

Die Veröffentlitung dieser Verfügung wird im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, sowie im Gebweiler Kreisblatt angeordnet.

Kolmar, den 9. März 1888.

Das Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber. Für richtige Abschrift:

(L. 8) Der Landgerichts-Sekretär Diebels.

[4808] Beschluß.

Auf Bericht des Landgerihts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reihe befindlihe Vermögen des Fahnenflühtigen Eugen Frey, geb. 3. Juni 1866 zu Lautenbah, Kreis Gebweiler, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt. :

Gleichzeitig wird die Veröffentlihung dieser Ver-

fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, so- | fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin,

wie im Gebweiler Kreisblatt angeordnet. Kolmar, 9. März 1888, Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber. Für richtige Absch{rift : (L. S.) Der Landgerichts-Sekretär Diebels. [4809] Beschluß. /

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf An- trag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Fahnenflüchtigen Karl Werner, geb. 14. Oktober 1866 zu Gebweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Bescblag belegt.

Auch wird die Veröffentlihung dieser Verfügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin sowie im Gebweiler Kreisblatt aageordnet.

Kolmar, den 9. März 1888,

Das Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber. Für richtige Abschrift : (L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär Diebels8.

[4810] Beschluß. / Auf Bericht des Landgerichté-Raths Weber, auf An- trag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Fahnen- fluchtigen Johann Baptist Karl Litterer, geb. 22. Mai 1865 zu Gebweilor, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt. :

Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver- fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, sowie im Gebweiler Krei&blatt angeordnet.

Kolmar, 9. März 1888.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber, Für richtige Abschrift :

(L. S) Der Landgerichts-Sekretär Diebels.

[4811] Beschluß. :

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wird das im Deut- schen Reiche befindlihe Vermögen des Fahnenflüch- tigen Georg Sembah, geboren am 22. März 1866 zu Jebsheim, Kreis Kolmar, bis zur Höhe von Drei- tausend Mark mit Bescblag belegt.

Zugleih wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ zu Berlin sowie im Elsässer Erzähler angeordnet.

Kolmar, den 10, Februar 1888.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Oegg. Weber. Zur Beglaubigung :

(L. S.) Diebels, Landgerichts-Sekretär.

[4812] Veschluß. :

Auf Bericht des Landgerihts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnen- flühtigen Heinrich Meyer, geb. 18, September 1865 zu Kolmar, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt. :

Gleichzeitig wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung * im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, sowie im Elsässer Erzähler angeordnet.

Kolmar, den 9. März 1888,

Das Kaiserl. Landgericht. Strafkaanmer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Pr. Weber. Für richtige Abschrift : (L. S.) Der Landgerichts-Sekretär Diebels.

[4813] ; Beschluß.

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnen- flücztigen Georg Oelhaffen, geboren am 9. März 1865 zu Grussenheim, Kreis Kolmar, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Zugleich wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, sowie im Elsässer Erzähler angeordnet.

Kolmar, 10. Februar 1888, i

Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Degg. Weber. Für richtige Abschrift : (L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär Diebels.

[4814] Veschluf.

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutshen Reihe befindlihe Vermögen des Fahnenflüchtigen, Johann Franz Xaver Wuest, geb. 2. 6. 1867 zu Kolmar, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Gleichzeitig wird die Veröffentlihung dieser Ver-

jowie im Elsäfser Erzähler angeordnet. Kolmar, 9. März 1888, Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber. Für rihtige Abschrift :

(L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär Diebels. [4816] VBeschluf.

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserl. Staatëanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Fahnen- flüchtigen Nikolaus Rehm, geboren 13, Mai 1867 zu Rohrschweier, Kreis Nappoltsweiler, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Zugleih wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, so- wie im Rappoltsweiler Kreisblatt angeordnet.

Kolmar, 24. Februar 1888.

Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. Oecgg. Weber. Dr. Weber. Für die Abschrift : (L. S8) Diebels, Landgerichts-Sekretär. [4817] Beschluß.

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliwe Vermögen des Fahnenflüchtigen, Hippolyt Bleicher, geb. 30. März 1865 zu St. Pilt, Kreis Rappoltsweiler, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Zugleih wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin, sowie im Rappoltsweiler Kreisblatt angeordnet.

Kolmar, 24. Februar 1888.

Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. Oegg. Weber. Dr. Weber. Für die Abschrift : (L 8) Dicebels, Landgerichts-Sekretär.

[4818] Beschluß.

Auf Bericht des Gerichts-Assessors Rosenberg und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnen- flüchtigen Augustin Alois Schott, geb. am 13. Juni 1864 zu Gemar, Kreis Rappoltêweiler, Lehrer, bis D Höhe von dreitausend (3000) Mark mit Beschlag elegt.

Auch wird die Veröffentlichung dieser Verfügung im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ zu Berlin, sowie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ angeordnet.

Kolmar, den 25. März 1888.

Kaiserl. Landgericht, Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Caspers. Rosenberg. Zur Beglaubigung : (L. S.) Diebels, Landgerichts-Sekretär.

[4819] Beschluß.

Auf Bericht des Landgerihts-Naths Weber , auf Antrag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindlibe Vermögen des Fahnenflüchtigen Ferdinand Maria Iosef Schilder, geb. 1, Oktober 1866 zu Urbeis, Kreis Rappolts- weiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Zugleich wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin \o- wie im Rappoltsweiler Kreisblatt angeordnet.

Kolmar, 2. März 1888. |

Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber. Für die Abschrift : (L. S8.) Diebels, Landgerichts-Sekretär.

[4820] Beschlufs.

Auf Bericht des Landgerichts-Raths Weber, auf Antrag der Kaiserlihen Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Fahnenflüchtigen Josef Louis Gustav Duby, ge- oren am 18. Februar 1865 zu Scnierlach, Kreis Rappoltsweiler,

bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Be- schlag belegt.

Zugleih wird die Veröffentlihung dieser Ver- fügung im Deutschen Reichs-Anzeiger zu Berlin sowie im Rappoltsweiler Kreisblatt angeordnet.

Kolmar, den 10. Februar 1888.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Oegg. Weber. Zur Beglaubigung : (L. 8.) Di ebels, Landgerichts-Sekretär.

[4821] : Beschluf. Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts der Königlichen 16. Division vom 17. März 1888, nach Cinsicht des Antrages der Kaiserlichen Staats- anwaltschaft vom 5. April 1888, wird das Vermögen des entwihenen Füsiliers

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