E R O S I: E E A E M Ee e Tae M S S C E A E Ea E S E S Pert Bg nik d C R G E O v0 CÓA an DNIEE G: nt
Deuts
Königlich Preußis
4 s. 7
C) *
er ‘Reichs-Anzeiger
und
6
- M {Das Abonnement beträgt vierteljährlih 4 A 50 4, j : Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; j P für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expedition 4 S§W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern koßen 25 j R 3E p
M 112
Berlin, Donerstag, den 26. April, Abends.
er Staats-Anzeiger.
A Jusertionopreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. i Juserate nimmt au: die Königliche Expedition
des Deutschen Reihs-Anzeigers
nud Königlieh Preußischen Staats-Anzeigers
Verlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.
S,
Charlottenburg, den 24. April 1888, Abends 7 Uhr 30 Min.
Se. Majestät der Kaiser und König fieberten zwar heute Nahmittag ein wenig, Abends aber weniger. Daz All- gemeinbefinden war verhältnißmäßig befriedigend.
Morell Madckenzie. Wegner. Krause. T. Mark Hovell. Leyden.
Charlottenburg, den 25. April 1888, Morgens 9 Uhr.
Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist nah einer guten Naht nah Umständen zufrieden- stellend. Das Fieber ist wie gestern niedriger.
Da der Zustand jeßt im Laufe des Tages nur geringe Veränderung zeigt, so wird bis auf Weiteres täglih nur ein Bulletin ausge geben werden.
Hovell.
Madckenzie. Wegner. Krause.
Charlottenburg, den 26. April 1888, Morgens 9 Uhr.
Se. Majestät der Kaiser und König haben in der leßten Nacht gut geschlafen. Das Fieber ist heute sehr gering. Das Allgemeinbefinden beginnt sih zu heben.
Madckenzie. von Bergmann. Wegner. Leyden. Hovell.
Krause.
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht : dem Landgerichts-Rath a. D. Dr. Dollin ger zu Zavern den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Vorsißenden des Vorstandes der Hanseatishen Anwaltskammer zu Hamburg, Rechtsanwalt Dr. jur. Wolffson, den Rothen dler - Orden dritter Klasse; sowie dem Ober-Landesgerichts- Rath a. D. Duy zu Kolmar i. E. den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :
den Staatsanwalt Schäfer in Mülhausen zum Ersten Staatëanmwalt in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen,
den Landgerichts-Rath Hagenauer in Straßburg zum Richter bei dem Amtsgericht daselbst unter Verleihung des Charakters als Amtsgerihts-Rath,
den Amtsrichter Dr. Lossen zum Richter bei dem Land- gericht daselbst,
den Amtsrichter Brachvogel in Niederbronn zum Richter bei dem Landgericht in Zabern, und
den Gerichts-Assessor North in Sulz u. W. zum Amts- richter bei dem Amtsgericht daselbst zu ernennen ; ferner
den Amtsrichter Dr. Mühlhäusexr vom Amtsgericht in Sulz u. W. an das Amtsgericht in Niederbronn, n
den Amtsrichter Pfarrius vom Amtsgericht in Truchters- heim an das Amtsgericht in Saarburg in gleiher Amtseigen- schaft zu versetzen.
Dem Kommerzien-Rath Gerhard Friedrih Kroos in Harburg ist Namens des Reichs das Exequatur als shwedisch- norwegischer Vize-Konsul daselbst ertheilt worden.
__ Der Erste Staatsanwalt Schäfer ist der Staatzanwalt- haft bei dem Landgericht in Zabern überwiesen worden.
__ Dem Amtsgerihts-Rath Hagenauer is die allgemeine Ls bei dem Amtsgeriht in Straßburg übertragen worden.
Dem Notar Wilhelm in Nufah ist die nahgesuchte Ent is aus dem Justizdienst des Reichëlandes ertheilt worden.
Nachdem durch die Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten hierselbst vom 12. Januar d. J. und des Königlihen Regierungs - Präsidenten zu Arnsberg vom 23. Februar und vom 6. und 23. März d. J. („Reichs-An- zeiger“ von 1888 Nr. 11, 53, 63 und 81) die Nummer 58 des Il. Jahrgangs und die Nummern 7, 9 und 11 des IIT. Jahrgangs der in London wöchentlich einmal erscheinenden Drudschrift: „Londoner Freie Presse, Deutsches unabhängiges Organ für die Loren der werkthätigen Klassen. Herausgegeben von der Londoner Verlags-Genossen- schast“, verboten worden sind, wird auf Grund der S. 11 und 12 des Gesezes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der
E
Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs-Gesegblatt S. 351) die fernere Verbreitung des Blattes „Londoner Freie
Presse“ im Reichsgebiet hierdurch untersagt. Berlin, A ri T E Der Reichskanzler. Jn Vertretung:
von B oetticher.
Königreie Preufßen. Se. Majestät der König háben Allergnädigst geruht : den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Rath, Grafen von Bismarck-Schönhausen,
zum Staats-Minister und Mitgliéd des' Staats-Ministeriums zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Grafen Joseph Friedrich Franz von Hahn zu S&hloß Neuhaus die Kammerherrnwürde zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Geheimen Bergrath - und“ vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeitêèn, von Roenne, zum Geheimen Ober-Bergrath, den Regierungs-Rath Otto Naumann zum Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten zu ernennen; und dem Kommerzien-Rath Carl Emil Ebart zu Berlin don. Gharaiten als Geheimer £-mnuierzien-Rath zu verleihen ; owie ; F in Folge der von der Stadviverordacten:Versam:nlung zu Viersen getroffenen Wahl den Agenten und Stadtverordneten Eduard Wentges daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen für die geseßlihe Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
___den zum Pfarrer in Altenkirhen auf Rügen berufenen bisherigen Provinzial-Shulrath Schulz in Stettin zum Superintendenten der Synode Altenkirchen, Regierungsbezirk Stralsund, zu ernennen. x
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 31. März d. J. will Jh den Ober-Präsidial-Räthen den Rang der Räthe dritter Klasse hierdurch verleihen. Charlottenburg, den 13. April 1888, Friedrich. von Bismarck. von Puttkamer. von Maybach. Lucius. von Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Swholz. Bronsart von Schellendorff.
An das Staats-Ministerium.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Vermessungs:-Revisor Louis ist zum Ver- messungs-Jnspektor bei der General-Kommission zu Münster i. W. ernannt worden.
Ministerium der geistlihen, Unterrichhts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Ottomar Rosenbach zu Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der medi- zinishen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.
Der Gymnasial-Direktor Dr. Kunze in Schneidemühl ist n gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Lissa verseßt worden.
Die Beförderung des ordentlihen Lehrers am Dom- Gymnasium zu Naumburg a. S., Dr, Selmar Lüttich, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Bei dem Realgymnasium in Wiesbaden ist der ordentliche Lehrer August Schmidt zum Oberlehrer befördert worden.
Die Beförderung des ordentlihen Lehrers am Real- Progymnasium zu Einbeck, Karl Schulze, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Real- hule zu Eschwege, Dr. Bernhard Pontani, zum Ober- lehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Die Wahl des Oberlehrers an der Luisenstädtischen Ober- Realschule in Berlin, Professors Dr. W ps: elm Gerberding, zum Rektor der ersten höheren Bürgerschule ebendaselbst ist bestätigt worden. : Ó
Der bisherige Kreis-Wundarzt des Kreises Kottbus, Sanitäts-Rath Dr. Liersch zu Kottbus, is zum Kreis- Physikus des Landkreises Kottbus ernannt worden.
Bekanntmachung.
_ Für Theilnehmer an dem bei der Königlichen Taub- stummen-Anstalt zu Berlin im Etatsjahre 1. April 1887/88 abgehaltenen Kursus zur Ausbildung von Lehrern für den Taubstummenunterriht ist im Monat Februar 1888 eine Prüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 27. Juni 1878 abgehalten worden, in welcher das Zeugniß der Be- lpguns für das Lehramt an Taubstummen-Anstalten erlangt aben : 1) Hellwig, Elementarlehrer zu Berlinchen, 2) Ee po, Elementarlehrer zu Steinhagen, und 3) Wun schik, Hülfslehrer an der Taubstummen-Anstalt zu Ratibor. Berlin, den 12. April 1888. O Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage : de la Croix.
Niehßtamlliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern im Laufe des Vor- mittags mit dem General-Adjutanten von Winterfeld. Gegen 1 Uhr Mittags empfingen Allerhöchstdieselben den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.
Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät mit dem General-Adjutanten von Winterfeld und hörten von 11 Uhr S v Vorträge des Generals von Albedyll und des Kriegs-
inisters.
— Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing vorgestern den Besuch Jhrer Majestäten der Königin von Großbritannien und Jrland und der Kaiserin und Königin und erwiderte denselben gestern Nachmittag in Charlottenburg mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden.
Dem Gottesdienst wohnte Jhre Majestät “gestern in der Kapelle des Augusta-Hospitals bei.
— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich vorgestern um 8 Uhr früh mit Jhrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin zum Empfange Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und Frland nah Char- lottenburg, von dort zu Pferde nah dem Tempelhofer exelde zu den Bataillonsexercitien der 2. Garde-Jnfanterie- Brigade und nahm, um 121/; Uhr in das Schloß zurückgekehrt, mehrere militärische Meldungen entgegen.
Von 2 bis 23/4 Uhr arbeitete der Kronprinz mit dem Regierungs-Rath von Brandenstein.
Nach einer mit Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit um 31/2 Uhr unternommenen Spazierfahrt und einem Besuch bei Sr. Majestät dem Kaiser empfing Höchstderselbe um 6 Uhr den Geheimen Rath Professor von Bergmann, um 63/4 Uhr den Fürsten zu Fürstenberg, um 7 Uhr den Fürsten zu Solms-Baruth und begab Sich um 71/5 Uhr zum Diner nah Charlottenburg. /
Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit besuchte bei der Rückkehr früh von Charlottenburg die Großherzogin von N und um 12 Uhr Fhre Majestät die Kaiserin-
utter.
— Heute fand eine Sizung des Bundesraths statt.
— Auf der Tagesordnung der am Freitag, den 27. d. M., Mittags 12 Uhr, stattfindenden 51. Ülehär- sibung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegenstände: Dritte Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Kropatsheck und von Schenckendorff auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den öffentlichen nihtstaatlihen höheren Lehranstalten. — Petitionen.
— Die dur Konsularkonventionen zwischen dem Deutschen Reich und einem auswärtigen Staat den Konsular- beamten zugebilligte persönlihe JFmmunität von Verhaftungen ließt, nach einem Urtheil des Reihsgerichts, ITl. Straf- senats, vom 27. Januar d. J., nicht die s 00004 Ver- folgung, sondern allein die Verhaftung des Verfolgten, und zwar nur so lange aus, als derselbe die Eigenschaft eines Konsularbeamten in dem Staate hat, in welchem er straf- gerihtlih verfolgt wird.
— Hinsichtlich der Auslegung des über dieberufsgenossen- schaftlihe Zugéhörigkeit der Stoffhandshuh- fabriken Gen den Vorständen der Bekleidungsindustrie- und einer Textil-Berufsgenossenschaft getroffenen Abkommens (,„Amt-