Lieutenant Gerlach, zuleßt von der Feld-Artillerie des Landw. Bats. Rastenburg (Landw. Bats. Bezirk Rastenburg), Sec. Lt. Kramer, zuleßt von der Fcld-Art. des Landw. Bats. Allenstein (Landw. Bats. Bezirk Rastenburg), chcharokteris. Pr. Lt. Kroedck, zuleßt Sec. Lt. von der Feld-Art. des Landw. Bats. Königsberg (Landw. Bats. Bezirk Königsberg), charakteris. Pr. Lt. Moeller, zuleßt Second-Lieutenant von der Feld- Artillerie desselben Bataillons (desgl), Sec. Lt Eichhorn, zuleßt von der Feld-Artiller'e des Landw. Bats. Bartenstein (desgl), Sec Lt. Sprengel, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats, Insterburg (Larntw. Bats. Bezirk Insterburg), Sec. Lt. Falckentha!, zuleßt von der Feld-Art. desfelben Bats (desgl), charakteris. Pr. Lt. Magnus, zuleßt Sec. Lt. von der Feld-Art. des Landw. Bats. Gumbinnen (Lendw. Bats. Bezirk Gumbinnen). charakteris. Pr. Lt. Imhoff, zuleßt Sec. Lt. von der Feld-Art. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Lavaud, zuleßt im Feld-Art. Regt. Nr. 21 (desgl), Pr. Lt, Richter, zulckt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Dt. Eylau (Landw. Vats. Bezirk Dt. Eylau), carakteris. Pr. Lt. Salomon, zuleßt Sec. Lt von der Feld-Art. deë Landw. Vats. Graudenz (Landw. Bats. Bezirk Graudenz), Scc. Lt. Pieschel, zuleßt von der Feld Art teéselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Bestmann, zuletzt von der Feld-Art. desfelven Bats. (desgl.), Pr. Lt. Wöhlif ch, zu- leßt von der Feld-Art. des Landw Bats. Danzig (Landw. Vats. Bezirk Danzig), Sec. Lt. v. Below, zuletzt von der Feld-Art. des Landw Bats. Anklam (Landw. Bats, Bezirk Auilam), Sec. Lt. Dieckmann, zuletzt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Stralsund (Landw. Bats. Bezirk Straisur d), Sc L. v Tigerstr öm, zuletzt von der Feld-Art. deéstiben Vats. (dcsgl.), Sec. Lt. Tiburtius, zuletzt von der eld-Art. des\elben Bats, (desgl.), Sec. Lt. Aulig, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Stargard (Landw. Bats. Bezirk Star- gard), Sec. Lt. Scck{lüter, zulctt von der Feld-Art. desfelbei Bats. (desul.), Sec. Li. Klüt, zuletzt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Naugard (Landw. Vats. Bezirk Naugard), Sec. Lt. Eichstädt, zuleßt ven der Feld Art. des Lankw. Va1s. Stettin (Landw. Bats. Bezuk Stettin), Sec. Lt. Lefèvre, zulcht von der Feld- Artillerie deéselben Bataillons (dcégl.), Sec. Lt. Kempe, zuleßt von der Feld - Artillerie desselten Bataillons (deëgl.), “_Sec. Lt. Weiß, zuleßt von der Feld-Art. desflben Vats. (deêgl.), Sec. Lt. Schür, zuletzt von der Fcld-Art. dcéselben Bats. (desgl ), Sec. Lt. Bonnenberg, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Regts. Köln (desgl.), Pr. Lt. Stremlow, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Schivelbein (Landw. Bats. Bezirk Schivelbein), Second-Lieutenant Afheldt, zuleßt von der Feld- Art. des- selben Bats. (desgl ), Premier-Lieutenant Tillich, zuleßt von ter Feld-Art. des Landw. Bats. Schlawe (Landwehr - Bataillons- Bezirk Schlawe), charakteris. Pr. Lt. Rahm, zuleßt Sec. Lt. von der Feld-Art. dcs Landw. Bats, Bromberg (Lando. Bats. Be- zirk Bromberg), Sec. Lt. v Zakrzewsk i, zuleßt von der Feld- Art. des Landw. Vats, Scrimm (desgl.), charakteris. Pr. Lt. Ierrentrup, zuleßt Sec. Lt. von der Feld-Art. des Landw. Bats. Koniß (Landw. Bats, Bezirk Konitz), Sec. Lt. Hartwig, zuletzt von der Feld-Art. desselben Bats (deëgl.); i, bei der Fuß- Artillerie 2. Aufgebots:
Pr. Lt. Leistikow, zuletzt im Fuß-Art. Regt. Nr. 5 (Landw. Bats. Bezirk Stel1tin), Pr. Lt. Hartlaub, zuleut von der Fuß- Art. des Landw. Bats. Hamburg (desgl.), Pr. Lt Tetlaff, zuleßt von der Fuß-Art. des Landw. Bats. Stettin (desgl);
: k. bei den Pionieren 2, Aufgebots:
Pr. Lt. Henckel, zuleßt von decn Pionieren des Landw. Bats, Stolp (Landw. Bats. Bezirk Stolp);
l. beim Train 2 Auf#febots: :
Sec. Lt. Fauth, zuletzt vom Train des Landw. Bats. Barten- siein (Landw. Bats. Bezirk Bartenstein), Sec. Lt. Ballo, zuletzt von der Res. des Train-Bats. Nr. 1 (Lantw. Vats. Bezirk Königs- berg), Scc. Lt. Belau, zuleßt vom Train des Landw. Bats. Allen- stein (Landw. Bats. Bezirk Allenstein);
m. bei den Sanitäts-Offizieren 2. Aufgebots:
Stabëarzt Dr. Berthold, zuleßt von der Res. des Landw. Bats, Königsberg (Landw. Bats. Bezirk Königsberg). Assist Arzt 1. Kl. Dr. GentBen, zulcßt von der Landw, desselben Vats., (desgl.), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Unterberger, zulcßt von der Landw. des- selben Bats. (deëgl.), Assist. Art 1. Kl. Dr. Schröter, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. Danzig (Landw. Vats. Bez. Danzig), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Beßau, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. Marienburg (Landw. Bats. Bezirk Marienburg), Stabsarzt Dr. Witte, zuleut von der Landw: des Landw. Bats. Stralsund (Landw. Bats. Bezirk Stralsund), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Lemcke, zuleßt von der Landw. desselben Bats. (deëgl ), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Wegner, zuletzt von der Landw. desselben Bats. (desgl), Assist. Ar;t 1. Kl. Dr. Parsenow, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. Stettin (Landw. Bats. Bez. Stettin), charakteris. Stabsarzt Dr. Augstein, zuletzt Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. des Landw. Vats. Bromberg (Lantw. Bats. Bezirk Bromberg).
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9, Mai. Jm weiteren Verlauf der gestrigen (59.) Sitzung des Hauses der Abgeord- neten kam zur Berathung der Bericht der Rehnungs-Kom- mission über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1884/85, und die Rehnung über die Fonds des ehemaligen Staatsschaßes im Jahre vom 1. April 1884/85. Die Kommission beantragt :
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :
1) Bezüglich der verspäteten Ausgaben, d. h, solcher Zahlungen. welche in dem Rechnungsjahre, in welchem sie hätten verrechnet werden sollen, niht mehr zur Verrehnung gelangt sind, fortan a einer nahträglih zu ertheilenden Gerehmigung Abstand zu nebmen,
2) Die in der Nacdweisung für die einzelnen Verwaltungen als Etatézüberschreitungen und als außeretatsmäßig bezeicbneten Aus- gaben im Gesammtbetrage von bez. 117 488,37 4 und 895 838,77 M. nahträglich zu genehmigen.
3) Im Uebrigen die Entlastung der Königlichen Staatsregierung in Beziehung auf die aligemeine Rehnung über den Staatshaus- halt des Jahres vom 1. April 1884/85, sowie die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Fonds des ehemaligen Staats- schaßes für das Etatsjahr vom 1. April 1884/85 auszusprech{en
Abg. Dr. Hammacher erklärt den ersten Vorschlag der Kommission troy der ihm entgegenstehenden etatsrechtlichen Bedenken für cin Auskunftsmittel, mit dem im Jnteresse der bequemeren Verrehnung der Ausgaben wohl ein praktischer Versuch gemacht werden könne.
inanz:Minister Dr. von Scholz:
cine Herren! Ich bestätige Seitens der Regierung die Auf-
fassung des Herrn Vorredners dahin, daß, wenn in Folge der Zahlung einer verspäteten Auëgakte bei itgend einem Fonds eines folgenden Jahres eine Etatsüberschreitung entsteht, diese als Etatsüberschreitung der Genehmigung bedarf, wie jede andere, aus irgend einer anderen Ursache veranlaßte Etatéüberschreitung.
Im Uebrigen danke ih dem Herrn Vorredner dafür, daß er der überwiegend praktishen Auffassung das Wort geredet hat. Ich ver- kenne auch meinerseits nicht, daß, wenn man mit dem \trenzen Buch- staben und mit der ftrengen Konsequenz des Begriffs „Etat“ allein operiren will, Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission zu machen sein würden Aber, meine Herren, wir dürfen in der Bezichung nicht zu weit in der Forma]ität geben. Das Leben des Staates zerfällt eben niht in einzelne, absolut getrennte Etats- Perioden, sondern cs greift in ununterbrohenem Zusammenhange viel- jah aus einer Periode in die andere hinüber. Es ift unmöglich, den
reinen Abschnitt immer herbeizuführen: jeßt ist das Jahr 1887/88 zu Ende, nun beginnt absolut überall das Jahr 1888/89. Wir er- {weren uns auf allen Seiten die Uebersicht und die Leichtigkeit der Erledigung, wenn wir in den formellen Anordnungen zu weit gehen. Ich glaube, auch in Bezug auf die Aufforderung, wie sie_der Hr. Abg. Hamma@er dem hohen Hause empfiehlt, gewi?ermaßen versuclêweise zu dieser Praxis überzugehen kann ih die Herren nur einladen, diefer Auf'orderung zu folgen.
Abg. Kieschke glaubt, daß gleich ihm auch der Abg. Dr. Hammacher in dem Konmissionsvorshlage wohl kein Definitivum erblicke. Die Kommission habe ihrerseits nicht das Recht, einen modus vivendi in dieser Frage einzuleiten. Jn der Kommission sei er (Redner) in der Minorität geblieben; er müsse aber bei seiner Auffassung beharren, daß der strikte, am Wortlaut der Verfassung festhaltende Stand- punkt der Ober-Rechnungskanmmer der richtige sei. Art. 99 der Verfassung begrenze jeden Etat auf ein einzelnes, bestimmtes Jahr, und sonach erschienen ihm in Ueber- einstimmung mit der Ober-Nehnungskammer die später verrehneten Ausgaben auch als außeretatsmäßige. Den von den Regierungskommissaren geltend gemachten Zweckmäßiakeits- gründen könne er fein besonderes Gewicht beilegen ; es müßten dann doh auch die besürhteten Weiterungen und Unzuträg- lihkeiten irgendwie schon hervorgetreten sein. Uebrigens werde der Beschluß cine besondere Bedeutung nicht haben.
Geheimer Finanz - Nath Lehnert: Er möchte darauf verweisen, daß für die Fondsverwechselungen das vorgeschlagene Verfahren bereits in Uebung sei. Auch hier komme ja Alles zur Kenntniß der Kommission und des Hauses, wenn auch ohne nachträglihe Genehmigung. Die Kontrole gehe also nicht verloren. Wollte man die Ausgaben, die erst nachträglich liguidirt würden,von vornherein als außeretatsmäßige betrachten, so würden die größten Schwierigkeiten und Weiterungen entstehen, da ja für außeretatêmäßige Ausgaben die betreffende Stelle gar feine verfügbaren Mittel habe, sondern dann erst sämmtliche Instanzen durchlaufen und die Beiräge, und seien es noch so minimale, erst vom Finanz-Minisier an die betreffende Stelle, wo die außeretatsmäßige Ausgabe gemacht werden solle, geleitet werden müßten. So sei aber von der Iegie- rung eben nicht verfahren worden.
Abg. Nickert: Aus dem, was er hier bis jeßt gehört habe, fönne er sich in diesem Augenblick kein definitives Urtheil über die Sache bilden. Er sei von vornherein gegen den Antrag der Kommission gewesen und halte die Sache nicht für unbedenklih. Eine budgetrehtlih2: Verwaltung, welche an die cinengenden Bestimmungen der Verfassung und an die Instruktion sür die Ober-Rehnungskammer gebunden sei, sei überhaupt mit Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten ver- knüpft. Aber es sei doh die Frage, was mehr gelte, diese Widerwärtigkeiten oder die strikte Fnnehaltung der Verfassungs- vorschriften. Komme man hier erst ins Rutschen, so sei kein Halt mehr. Der Bericht der Kommission genüge ihm nicht, die Redner im Hause hätten verschiedene Standpunkte vertreten. Das Haus befinde sich ohnehin, wie die leeren Bänke bewiesen, in Ferienstimmung, und da scheine es ihm in der That nicht recht begreiflih, eine Frage von solcher Be- deutung in dieser Situation lösen zu wollen. Er wenigstens würde sih für verpflichtet halten, darüber die namentliche Ab- stimmung zu beantragen. Das solle keine Drohung sein. Er beantrage, den Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusezen, bis die heutigen Erklärungen aus dem Hause und von der Ministerbank gedruct seien. Das Haus trete ja am 14. wieder zusammen, und das Opfer einer Sißung werde für die Sache nicht zu groß sein.
Abg. Bödiker: Er empfehle dem Hause die Annahme des Kommissionsantrags. Jahr für Jahr habe man in der Rechnungstommission die einmüthige Erklärung aller Ressorts erhalten, auf Grund deren die Kommission ihren Antrag formulirt habe, nahdem sie {hon im vorigen Jahre zunächst für die überiragbaren Fonds den entsprehenden Vorschlag ge- macht habe. Sie glaube dadurch eine ganz erhebliche Ersparniß in den Staatsausgaben herbeizuführen. Vian müße ja der Ober- Rechnungskammer allen Dank dafür sagen, daß fie mit solcher Energie an dem Wortlaut der Versassung und ihren Grundsäßen festhalte, aber dem gegenüber sei der Vorschlag der Kom- mission ein eminent praktisher und dem verfassungsmäßigen Budgetrecht werde nichts vergeben. Der Antrag gebe vielmehr eine neue authentishe Jnterpretation der fraglichen Ver-
fassungsbestimmung. Er würde es bedauern, wenn blos ein
Versuch in dieser Richtung gemacht würde, wie der Abg. Dr. Hammacher anzudeuten schien.
Abg. Kieschke hält die Sachlage für vollständig geklärt und die Abseßung der Angelegenheit von der Tagesordnung viht für nothwendig.
Abg. Dr. Lieber: Je mehr über die Sache materiell ver- handelt werde, um so klarer werde die Berechtigung des An- trags Rickert, die Sache heute abzuseßen. Wie es scheine, grve der Abg. Bödiker in der Auffassung der Bedeutung des lntrags der Kommission noch weiter als die Regierung. Der Finanz-Minister sehe in dem Vorschlag einen annehmbaren modus vivendiì, der Abg. Bödiker eine neue authentische Jnter- pretation von Verfassungsbestimmungen. Nun handele es sih doch nicht etwa um einen Pappenstiel; solle man hier im Handumdrehen in einer Sache entscheiden, welche die sach- verständigen Mitglieder der Kommission lange Jahre in An- spruch genommen habe? Er stehe auf dem streng formalen, etatsrehtlihen Boden, wie die Ober-Rehnungskammer, wenn auch sämmtliche Staatsverwaltungsressorts auf dem Stand- punkt der prafktishen Bequemlichkeit ständen. Das Haus e wirklich ohne Schaden die Sache auf aht Tage zurüdck- stellen.
Abg. Rickert : Der Abg. Kieshke als Vorsizender der Kommission sei vollständig orientirt und informirt, die übrigen Mitglieder des Hauses hätten auf anderen Gebieten indessen gearbeitet und -seien nicht so glücklih wie er. Er sollte doch anerkennen, daß seine (des Redners) Forderung um jo gerecht- fertigter sei, als er doch auch an der Beschlußunfähigkeit des Hauses nicht zweifeln werde.
Die beiden ersten Nummern werden darauf von der Tagesordnung abgeseßt, die Decharge genehmigt.
Es folgt die Berathung von Petitionen.
Der Schulvorstand und die katholishen Hausväter der Schulgemeinde Zielen, Kreis Briesen in Westpreußen, treten an das Haus der Abgeordneten heran mit der Bitte: „um Herbeiführung der Besegung der dort vakant ge- L Lehrerstelle mit einem katholischen
ehrer.“
‘Die Unterrichtskommission beantragt, die Petition der N ed Staatsregierung zur Berücksihtigung zu über- weisen.
Abg. Seyffardt beantragt den Uebefzang zur Tages: ordnung, indem er darauf hinweist, daß das jeßt bestehende Verhältniß si bereits seit 60 Jahren erhalten habe.
Gehe.mer Ober-Regierungs-Rath Waetold führt auz; Der Ministerialerlaß vom 13. Februar 1855 mache einen wesentlichen Unterschied zwischen den Angesessenen und den Nichtangesessenen und lege das entscheidende Gewicht in der vorliegenden Frage in die Ersteren und die von ihnen zur Schulunterhaltung zu leistenden Beiträge. Nun liege das Verhältniß in dem zur - Berathung stehenden Falle so: Evangelifhe Angesessene hätten 18 Haushaltungen mit 22 sculpflichtigen Kindern; sie zahlten 265 M. 28 Z ; evangelische Nichtangesessene hätten Aa ges mit 2 Kindern ; sie zahlten für die Schule nichts. Katholische Angesessene hätten 17 Haus: haltungen mit 18 Kindern, sie zahlten 78 4 28 3 ; katholische Nichtangesessene hätten 33 Haushaltungen mit 35 Kindern, sie zahlten für die Schule 5M Hiernach seien evangelische An: |
gesessene mehr als katholische (18 gegen 17), sie hätten mehr Kinder # (22 gegen 18); sie zahlten mehr Beiträge (265 Æ 28 Z gegen f 78 M. 28 §); die Entscheidung, daß in diesem Falle wieder ein evangelischer Lehrer an der Schule zu Zielen anzustellen F sei, entsprehe demnach den bestehenden Bestimmungen des k Die größere Zahl der F kfatholishen Nichtangesessenen könne nicht entscheidend sein, E
Erlasses vom 13. Februar 1855.
Diese Nichtangesessenen seien bloße Einlieger, Tagelöhner und dergleichen, eine wandernde Bevölkerung, die heute hier, morgen dort sei. Sie hätten zur Gründung der Schule nichts beigetragen, und trügen zu deren Unterhaltung fo gut wie nichts bei. Die Rücksicht auf sie könne auch bei Beseßung der Sielle, ob mit einem fkatholishen oder evangelischen Lehrer, niht maßgebend sein. Daß drei Viertel der Schul: kinder katholisch sei, wie die Petenten behaupteien, sei völlig unzutreffend; katholishe Kinder seien 53, evangelische 24: während die Beiträge der angesessenen Evangelischen sich über drei Mal so hoch beliefen, als die der sämmtlichen Katholiken, — angescssenen und nihtangesessenen, nämlih 265 M 28 Z gegen 83 28 &. Da angenommen werden müsse, daß für den Religionsunterricht der katholischen Kinder in ausgiebiger Weise gesorgt werde, stelle er anheim, es bei der getroffenen Entscheidung zu belassen.
Abg. Pr. Mosler hebt hervor, daß, wo die katholische Schülerzahl diejenige der evangelischen so bedeutend überwiege, wie dies in der Sdäulgenieinde Zielen der Fall sei, die böhere Veitragspfliht zu den Schulunterhaltungs- kosten bei Befezung von Lehrerstellen an konfessionell ge mischten Schulen nicht das allein Entscheidende sein könne, Da nun bisher immer ein evangelischer Lehrer an dieser Schule angestellt gewesen sei, so würde es der Gerechtigkeit entsprechen, dieses Mal die Stelle mit einem katholischen Lehrer zu besegen. Die Petenten betonten in ihrer Eingabe aus°rüdlih, daß sie auf einen Lehrer polnischer Nationalität verzichten wollten, wenn derselbe, wie die große Mehrzahl seiner Schüler nur katholis sei und sih mit Leßteren in ihrer Muttersprache verständigen könne.
Abg. Dr. Gerlich tritt dem Vorredner entgegen, der das Hauptgewicht darauf gelegt habe, daß niht dem Grundbesiß das Recht zuzumessen sei, über die Anstellung des Lehrers zu entscheiden, und ist der Ansicht, daß der Grundbesitz geradezu gezwungen werde, flüssig zu werden, wenn man die ihm \{ul: dige Rücksicht auker Acht lasse. Jn Westpreußen — wie es von Seiten der Kommission geshehen sei — das Vorhandensein einer fluktuirenden Bevölkerung in Abrede zu stellen, weil dort nur landwirthschaftlihe und keine Fabrikarbeiter vorhanden seien, sei ganz falsch. Gerade diese landwirthschaftlichen Arbeiter wären zur fluktuirenden Bevölkerung zu rehnen. Der Grund- besiy würde demnach doppelt leiden, wenn der wandernden Bevölkerung noch mehr Vorschub geleistet würde. Der Grund: besiß habe die Schule begründet und erhalte sie. Redner
bittet daher nahdrüdcklichst, den Kommissionsantrag abzulehnen F
und vielmehr zur Tagesordnung überzugehen.
Abg. Neubauer ersucht, es bei den Kommissionsbeschlüssen zu belassen.
Das Haus geht zur Tagesordnung über.
Die Petition von katholischen Familienvätern Lunau und Genossen zu Hohenstein in Ostpr., um Errichtung einer öffentlichen katholishen Schule eventuell wegen Grün- dung einer katholischen Privatschule daselbst, wird der Regic- cung zur Berücsichtigung überwiesen, nahdem der Antrag des Abg. Dr. Gerlich, über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen, niht die nöthige Unterstüßung gefunden hatte.
Ueber zahlreiche Petitionen von Eisenbahnbeamten (Rangirmeistern, Pacmeistern, Wagenmeistern, Eisenbahn Telegraphisten, Lademeistern und Eisenbahnschaffnern), in denen die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses!* bezw. des Gehaltes verlangt wird, beantragt die Budget- kommission zur Tagesordnung überzugehen.
Die Abgg. von Schenckendorf und Dr. Hammacher beantragen, die Petition der Eisenbahn-Telegraphisten der Re- gierung zur Berücsichtigung zu überweisen.
Ehe das Haus in die Berathung der Petitionen eintritt,
bezweifelt der Abg. Sack die Beschlußfähigkeit des Hauses, ' indem er sih auf den Augenschein beruft.
Vize-Präsident von Benda erklärt, daß der Hinweis auf die Beseßung der Bänke im Hause nicht genüge, da sih nicht * übersehen lasse, wie viele Mitglieder si außerhalb des Saales befänden.
Es wird deshalb in der Berathung fortgefahren.
Nachdem die Abgg. von Scheackendorff, Pleß (Mülheim) und Lehmann die Annahme des Antrags auf Berücksichtigung | empfohlen haben, mit dem Hinweis darauf, daß das Haus Aehnliches schon in früheren Jahren beschlossen habe, erklärt: |
der Regierungskommissar , Geheime Regierungs - Rat Dr. Düders, daß die Petitionen unzweifelhaft einer Agitation | der Beamten ihren Ursprung verdankten und verliest Brief eines Eisenbahn-Telegraphisten, der diese Petitionen in ver: | schiedenem Wortlaut, aber gleichen Jnhalts, an seine Kollegen | zur Unterschrift versandt habe. Uebrigens hätten verschiedene | Beamte, deren Unterschriften sich unter den Petitionen be | fänden, geleugnet, daß sie solche Petitionen veranlaßt, oder | auch nur unterzeichnet hätten.
Abg. Dr, Hammacher Eisenbahn
erklärt, daß die
Telegraphisten sih auch an ihn persönlih gewandt hätten; er A
shäme sich dessen nicht, er habe den Leuten gern versprochen,
ihre Sachen zu prüfen und sie eventuell, wenn ihre Ansprüche [F sich als gerechtfertigt herausstellten, auch vor dem Hause zu F
vertreten. Die Stellung der a Maren jel wenn es auch instruktionsmäßig nicht zulässig sein solle, daß sie selbständig die Signale für die Ein- und Aus- fahrt der Züge gäben, doch eine jehr veranwortliche und selbst ständige; sie müsse es au sein im Jnteresse der Sicherheit
des Verkehrs. Deswegen sei es aber unerläßlih, daß die Eisenbahn-Telegraphisten über die Stellung der Unterbeamten, Bremser, Portiers 2c., mit denen sie jezt bezüglih des Woh- nungsgeldzushu}ses im gleichen Range ständen, erhoben würden.
Abg. Dr. Meyer (Breslau) richtet an die Regierung die Frage, ob Beamte, die von ihrem Petitionsreht Gebrauch machten und sich an das Haus der Abgeordneten wendeten, über ihre Betheiilgung an solchen Petitionen verantwortlich vernommen würden. Das würde in keiner Weise zu billi- gen sein.
Geheimer Regierungs-Rath Dr. Düders exklärt, daß in keiner Weise gegen die Beamten, welhe von ihrem Petitions- recht Gebrauh machten, vorgegangen werde; aber wenn si in einer Verwaltung eine Agitation zur Herstellung von Pe- b ars bemerkbar mache, so müsse dagegen eingeschritten werden.
Abg. von Uechiriy erklärt, daß die Regierung das Recht haben müsse, Kenntniß zu nehmen davon, ob ihre Beamten Petitionen unterschrieben haben.
Der Antrag von Schenckendorff wird darauf mit großer Mehrheit angenommen; im Uebrigen werden die bezeihneten Petitionen durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
H E 41/7 Uhr. Nächste Sißung: Montag, 14. Mai, 1 r. -
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seit 1815. —
Dees Erkrankungen der Schwangeren. — ) — Schmidt-Rimpler, Augenbeillunde. — Michel, Sehnervendegeneraticn und Sehnervenkreuzung. — Becker, und Erwerbsfähigkeit, — Krankenkassen des Reg.-Bez, Stettin. — Aus der preußischen Aerzte- fammer. — Kongreß für innere Medizin: Verhütung und Behand- lung der Céolera. — Jtalienisher Chirurgen-Kongreß: Hydrothorar als Komplikation ovarialer Tumoren ; resektion wecen gangränöser Hernie; Eiteransammlungen in Schädel- böhle x ; Laparotomie; Utero-Abdominalfistel und Ausschälung von Gebärmutti rfibroiden. — Vermischtes. allgemeinen Herau?gegeben von Herman Riegel. meinen deutschen Sprachvéereins, Braunschweig.) Die Höhe des jährliben Mitglieder-Beitrages Zeitungédeutsch. Von Eugen Schwetschke. — Kleine Mittheilungen. — Zeitungs\chau. — Brieskasten. — Geschäftlicher Theil sammt der Uebersiht der Rechnung für das Iahr 1887.
Volkswirthschaftlihe Zeitschrift „Die Sparkasse“, Organ des Deutschen Sparkassenverbandes (Essen). Entwurf d: bürgerlichen Geseßbuches. — Politik in den Sparkafssen-
Dietrich,
Gastronomie; Dünndarm-
deutshen Sprach- (Verlag des allge- Nr. 5. — Inhalt:
Von H. R. — lungen.
Nr. 149. — Inhalt : Der
tectbriefe and Unitersubungs-Sacen.
Bertäufe, Berpahtungen, Verdingungen 2c.
Z
i Berlocsung, Zinszablung 2c. von 8ffentlihen Papieren.
Beffeutlicher Anzeiger.
wangsvoilstreungen, Aufgebote, Borladungen u. dergl.
1} Stectbriefe und Untersuchungs - Sacheu.
[8061] Steckbrief. /
Gegen die unten beschriebene Arbeiterin, unver- ehelichte Louise Bertha Auguste Jürgens, geboren am 27, Juli 1864 zu Charlottenburg, welche flüchtig ist und sich verborgen bôlt, ist die Untersuhungshaft wegen Diebstahls in den Akten 89 D. 1167, 86 ver- hängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Königliche Unterfsuhungs-Gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. :
Berlin, den 28. April 1888.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 89.
Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe mittel, Statur unterseßzt, Haare dvnkelbraun, Stirn frei, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase ¿ewöhnlich, Mund regelmäßig, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts.
[8060]
Der unterm 30. Oktober 1884 hinter die Wittwe Bertha Louise Ottilie Stieber, geborene Stieber, aus Colonie Kupferhammer bei Eberswalde und Genossen in Nr. 260 zu Nr. 49362 dieses Blattes d, d. 4. November 1884 erlassene Steckbrief wird, soweit er die Wittwe Stieber betrifft, hiermit zurüc- genommen. — M 2 9, 84. i
Prenzlau, den 3. Mai 1383.
Königlicher Erster Staatsanwalt.}
[1055] Bekanntmachuug.
1) Friedri Carl Wilhelm Mahling, geboren am 8. August 1864 zu Havelberg (Kreis West- Prignit), zuleßt ebenda wohnhaft,
2) Wilbelm Geocg Carl Heinrich Haacker, ge- boren am 24. Auguft 1864 zu Wittenberge (Kreis West-Prignitz), zuleßt ebenda wohnhaft,
3) der Kaufmann Hugo Georg Otto Schultz, ge- boren am 31. März 1864 zu Wittenberge (Kreis West-Prignit), zuletzt ebenda wohnhaft, e
4) der Bâcker und Konditor Ludwig Friedri August Emil Jahn, gcvoten am 27. März 1865 zu Abbendorf (Kreis West-Prignitz), zuleßt wohnhaft in Havelberg (Kreis West-Prignitß),
5) August Lock, geboren am 15. Februar 1865 zu Gloewen (Kreis West-Prignitz), zuleyt ebenda wohnhaft,
6) Carl Wilbelm Ernft Heiser, geboren am 9, August 1865 zu Havelberg (Kreis West-Prignitz), zuleßt ebenda wohnhaft,
7) Ferdinand Iohann Heinrih Fehrmanu, ge- boren am 4. Mai 1865 zu Kietz (Kreis West-Prignit), zuleßt wohnhaft ebenda,
8) der Knecht Friedrih Georg Thiede, geboren am 18. Oktober 1866 zu Kieß (Kreis West- Prignitz), zuleßt wohnhaft in Klein-Wooyß (Kre1s West-Prignit),
9) Ludwig Hinze, geboren am 1. Mai 1865 zu Ara yier (Kreis West - Prignitz), zuleßt wohnhaft ebenda,
10) der Glasferlehrling Adolf Johann Martin |
Friedrih Mefklenburg, geboren am 23. September 1865 zu Krinip (Kreis West-Prignig), wohnhaft zu- leßt in Postlin (Kreis West-Prigniß),
11) Friedrich Wilhelm August Specht, geboren
Prignitz), zuleßt ebenda wobnhaft,
12) der Schuhmacher Gustav Ludwig Wilhelm Mertens, geboren am 21. September 1865 zu H (Kreis West-Prignitz), zuleßt wohnhaft ebenda,
13) der Commis Adolf Pflughaupt, geboren am 7. Oktober 1865 zu Nebelin (Kreis West-Prignit), zuleßt cbenda wohnhaft, i
14) Albert Gustav Kaplick, geboren am 5. De- zember 1865 zu Nißow (Kreis West-Prignißtz), zuleßt ebenda wohnhaft,
15) der Knecht Hermann Ludwig Heinrih Jaap,
| geboren am 1. Dezember 1865 zu Perleberg (Kreis
West-Prignitz), zuleßt ebenda wohnhaft,
16) Carl Ludwig Marks, geboren am 16. Ok- tober 1865 zu ees (Kreis West-Prignitz), zu- leßt ebenda wohnhaëît,
17) Otto Wilhelm Thiedke, geboren am 20. April 1865 zu Perleberg (Kreis West-Prignitz), zulegt in Wittenberge (Kreis West-Prignit) wohnhaft,
18) Otto Carl Christoph Wolff, geboren am 29. Januar 1865 zu Perleberg (Kreis West-Prignit), zuleßt ebenda wohnhaft,
19) Otto Wilhelm Christian Wolf, geboren am 15, Dezember 1865 zu Perleberg (Kreis West- Prignitz), zulegt ebenda wohnhaft,
20) Adolf Carl Gustav Brandt, geboren am 1. Dezember 1865 zu Puiliy (Kreis West-Prignitz),
| zuleßt ebenda wohnhaft,
21) Carl Friedzih Woltersdorf, gebo:en am
| 9, Oftober 1865 zu Netzin (Kreis West-Prignitz),
zuleßt ebenda wohnhaft,
22) Wilhelm Paul Berndt, geboren am 5. Juni 1865 zu Sargleben (Kreis West-Prignitz), zuleßt ebenda wohnhaft,
23) August Johann Christian Jahn, geboren am 17. August 1865 zu Seddin (Kreis West-Prignit), zuleßt wohnhaft ebenda,
24) der Schlosser Wilhelm Anton Ferdinand Dülke, geboren am 15, Juni 1865 zu Wilsnack (Kreis West-Prignitz), zuleßt wohnhaft ebenda,
25) der Knecht Louis Christian Freitag, ge- boren am 28. Juni 1865 zu Wilsnack (Kreis West- Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
26) der Kneht Otto Wilhelm Carl Freitag, geboren am 28. Juni 1865 zu Wilsnack (Kreis West-Prignitz), zuleßt ebenda wohnhaft,
27) Otto Joachim Friedrih Carl Roewert, ge- boren am 29. Januar 1865 zu Groß-Wooy (Kreis West-Prignitz). zuleßt ebenda wohnhaft,
28) Friedrich Wilhelm August Albrecht, geboren am 27. Dezember 1865 zu Wustrow (Kreis West- Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
29) der Gutsmeier Otto Hermann Ernst Maire, geboren am 20. April 1865 zu Petershagen (Kreis Prin zuleßt wohnhaft in Kletke (Kreis West-
rignißz),
30) der Dienstknecht Friedrich Ludwig Werner, geboren am 3. September 1863 zu Latdorf (Kreis Bernburg), zuleßt wohnhaft in Neu-Ruppin (Kreis Ruppin),
werden beschuldigt,
— als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nah erreichtem
A : E e F am 28. September 1865 zu Legde (Kreis West- |
| ADRNN |
tretung der Juteressen des thierärztlihen Standes. (A. W. Zickfeldt, Osterwieck-Harz.) pulmonum (Fortseßung). — Senger: Zur Aetiologie des Carcinoms. — Arzneimittellehre. \chwefel, Schwefelblumen u. Schwefelmilch — Veterinärwesen : Entschädigung der Thierbesißer aus Anlaß der Be- kämpfung der Thierfeuhen pro 1886. — Thierseuhen in der Schweiz im November und Dezember 1887, — November und Dezember 1887. — Amtliche Erlasse. — Fleishbeschau ; Falk : Verwaltungsbericht des städt. Schlachthauses in Bernburg vro 1887, — Verschiedene Mittheilungen. — Vakanzen. — Bücherschau. Für die Schreibstube. (Schmidt, Berlin C., Neue Friedricy- straße 39.) 4. Jahrgang. Nr. 15. — Inhalt: Gesetz, betreffend die unter Aus\{luß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhand- Vom ©. April 1888. — Pfliht der Gegenpartei zur Er- stattung der Gebühren des Korrespondenzmandatars für die Revisions- instanz.— Bedingungen, unter welchen die Wohlthaten des Potsdamschen roßen Militärwaitenhauses inziehen der Gerichtskosten bei außerordentlichen Vergleichen. — Vermischtes. — Vereinsnachrichten. — Büchertish. — Aufgaben.
Nr. 18. — Inhalt: Virhow: Emphysema
Toricologie: Der Sâäuregehalt von Stangen- Carbolcampher. —
Thierseuhen in Italien pro
im Allgemeinen verliehen werden. —
. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefellicck:. . Berufs-Genossenschaften.
. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken,
. Verschiedene Bekanntmachungen.
Tas — e)
militärpflitigen Alter si außerhalb des Bundes-
gebietes aufgehalten zu haben, — - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.-
Dieselben werden auf
den 29. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr,
vor die I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts |
zu Neu-Ruppin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben
auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von ) Kreis » Ersatz - Kom- |
dem Civilvorsißenden der mission des Kreises West-Prigniß zu Perleberg, dem
Civilvorsißenden der Kreis-Er)atz:-:Kommission des | Kreises Lebus zu Seelow und dem Civilvorsitenden | der Kreis-Ersatz-Kommission des Kreises Bernburg | zu Grunde | | Rentenscheines Nr. 1711 über 200 Gulden beantragt.
zu Bernburg über die der Anklage liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver- urtheilt werden. Neu:Rnppiu, den 23, März 1838. Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Zwangsvollstreckungenu, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
(8078] A E E E 0e In Sachen des Oekonomen August Schliephake in Vehrde, Klägers, wider den Ackermann Richard Wolter in Geitelde, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag- nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als: 1) des zu Geitelde sub No. ass. 36 belegenen
Aerhofes
und 2) des daselbst sub No. Anbauerwesens E zum Zwede der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 28, April 1888 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 30. April 1888 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 29. August d. Js., Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerichte, in der Löhr'schen Gastwirthi\chaft zu Geitelde angeseßt, in welchem die Nea uviger die Hypothekenbriefe zu Überreichen aben. Wolfenbüttel, 1. Mai 1888, Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
as8ec. 953 belegenen
[8099] Aufgebot.
Auf Antrag
1) des Bürgers Friedrih Heimber
2) des Kutschers Wilhelm Eicho wird der Inhaber
ad 1 des von der Sparkasse des Landkreises zu Hannover auf den Namen des Antragstellers aus- gefertigten Sparkassenbuchs Nr. 7071 (975) über 600 M 33 9, |
ad 2 des von derselben Sparkasse auf den Namen des Antragstellers ausgefertigten Sparkassenbuchs Nr. 397 über 111 M 65 S
aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, 20, November 1888, Mittags 12 Uhr, (Zimmer 84) anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden
zu Hannover, daselbft,
| feine Rechte anzumelden und die
vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er- folgen wird. Hannover, 3. Mai 1888. Königliches Amtsgericht. IV b. gez. Jordan. (L. S,) Ausgefertigt : Thiele, Gerihtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
Aufgebot.
Nr. 10 732. Albertine Faist, geb. Teufel, von Sra : berg, Chefrau des Direktors Georg Faist in Tournay, vertreten durch Rechtsanwalt Osner in Offenburg hat das Aufgebot des von der „Allge- meinen Versorzungsanstalt im Grokherzogthum Baden in Karlsruhe für Albertine Teufel von Schramberz unterm 22. September 1862 ausgestellten
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, [pätestens
in dem auf Dienstag, den 29. Januar 1889,
Vormittags 9 Uhr, vor dem Großh. Amts- gericht bierjelbst — Academiestraße Nr. 2, 11. Sto, Zimmer Nr. 13 — anberaumten Aufgebotstermine Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Karlsruhe, den 30. April 1838. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. W. Frank.
[8112] Aufgebot. S Der bis zum 1. April 1887 bei der Stadt Wesel angestellt gewesene Stadtrentmeister und Sparkaffen- rendant Ludwig Becker von Wesel, zur Zeit in Godesberg wohnhaft, hat zur Sicherheit der Stadt-
| gemeinde Wesel wegen aller aus feiner amtlichen
Stellung als Rendant der städtishen Sparkaffe da- selbst und Stadtrentmeister bestehenden und ent- stehenden Verpflihtungen eine Amtskaution von 21 000 A bestellt, welche „demnächst zurückgegeben werden soll. i
Auf Antrag des Bürgermeisters Baur , als Bertreter der Stadtgemeinde Wesel, werden daher alle Diejenigen, welche aus der Amtsverwaltung des Ludwig Beer, als früheren Sparkafsenrendanten und Stadtrentmeister, einen Anspru gegen denselben bezw. die Stadtgemeinde Wesel zu haben glauben, aufgefordert, denselben spätestens in dem auf den 5. Juli 1888, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 7, anberaumten Termine anzumelden, widrigen- falls dieselben mit ihren Ansprüchen gegen die Stadtgemeinde beziehungsweise städtishe Sparkasse zu Wesel werden ausgeschlossen und an die Person des Ludwig Becker werden verwiesen werden.
Wesel, den 2. Mai 1888,
Königliches Amtsgericht.
[61783) Aufgebot. _ :
Die Ehefrau des Fleischermeisters August Draeger, Bertha, geb. Maaßen, und ihr Ebemann zu Nakel, vertreten durch Justizrath Deves zu Friedeberg N./M., haben das Aufgebot der abhanden gekommenen Schuldurkunde de dato Altcarbe, den 1. Oktober 1887, in welcher der Schneidermeister Ludwig Gohlke und seine Ebefrau sich zur Zahlung von 1200 A Vatererbe nebst 43 ‘/6 Zinsen seit dem 1. Oktober 1887 an die Antragsteller verpflihtet haben, bean- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,