1888 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkehrs - Anstalten.

Die Poft von dem am 11. April von Shanghai abge- gangenen Reihs-Postdampfer „Preußen“ gelangt in Berlin am 15. d. früh zur Auëgabe

Danzig, 13. Mai. (W. T. B.) Das biesige Eisenbabn- Betriebsamt macht bekannt: Am Montag, dén 14. d., wird der Be- trieb auf der Strecke Marienburg—Elbing im ganzen Umfang wieder eröffnet, die Strecke Grunau—Elbing aber noch bis auf Weiteres eingleisig befahren.

Hamburg, 14. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg-Amerikanishen Packetfabrt- Aktiengesellschaft ist, von New-York kommend, beute früh 8 Uhr auf der Elbe eingetroffen.

London, 12, Mai. (W. T. B) Der Cafstle-Damypfer „Pembroke Castle“ ist beute auf ter Ausreise von Darth- mouth abgegangen, und der Dampfer „Garth Castle“ hat beute auf der Heimreise Lissabon passirt.

Theater und Musik.

In Kroll’s Theater scßt Fr. Amalie Joahim morgen (Dienstag) ihr Gastipiel mit einer Wiederholuna des Gluck'schen „Orpheus“ fort, während am Mittwoch Frl. Elsa Hülters zum ersten Male als „Fidelio“ auftritt. Frl. Sander singt die „Marzelline“ urd Hr. Gorefkfi den „Florestan“. Frl. Hülters ist von ihrem früheren Auftretcn in der Kroll’schen Oper bier bereits rühmlich bekannt.

Im Belle-Alliance-Theater fand auh die gestrige zweite Sonntags- Vorstellung der Costa’shen Ecsangsposse „Die Gold- tarte“ vor vcellständig ausverkauftem Hause statt. Das Publikum war in animirtcster Stimmung und kam nicht aus dem Lach.n heraus, namcntlih wenn Adolf Link als Profcssor der Magie oder als alte Tante aus Sachsen er\{ien, oder Lina Bendel, welcbe als Soubrette mit Erfolg dem Vorbilde der Ernestine Wegner nachstrebt, ihre zün- denten Couplets vortrug.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin Augusta hat der Inva- lidenhaus-Kirche einen neuen Kirchenshmuck gesenkt, Der- selbe besteht aus ciner rothsammetenen Altarbckleidung, einem silbernen, innen vergoldeten Taufbecken und einem großen Altar- teppih. Die Kaiferin erschien gestern Vormittag nach Beendigung des Gottesdienstes im Augusta-Hospital AlUerhöchstselbst in der Invaliden- hauë-:Kirche, um ten Schmuck zu besichtigen, wurde am Portal des Gotteébauscs von den Generalen von Wulffen und von Blumrôdcr empfangen und hörte au einige Gesangsvorträge des vom Premier- Lieutenant te Peerdt gebildeten Kirhenchores an.

Das Magdalenen- Stift, welHes im Iahre 1842 unter dem

Protektorat der damaligen Prinzessin Wilhelm, Ihrer Majestät |

der Kaiserin Augusta, begründet wurde, hielt gestern auf be- sonderen Wunsch der Allerhöchsten Protektorin im Dom sein Jabres- fest ab. Die Festpredigt bielt Hofprediger Stêcker über das Wort: „Herr hilf urë, denn wir verderben“ ; den Berit erstattete der Anstalts- geistliche Pastor Wießner. Das Haus hat danach im letzten Jahre 149 Mêdchen Aufnahme gewährt, gegen 138 im Vorjahre. Daruxter befanden sih cine Jüdin und zwei Katbolikinnen, von denen cine taub- stumm war. Act der Unglücklichen hatten das 15. Lebenéjahr noch nit überschritten. 130 waren noch unmündig, nur 19 waren bereits über 21 Jahre alt. Entlassen wurden 137, 29 traten davon in Dienst, 90 wurden den Eltern zugeführt, 29 der Charité, 4 andern Anstalten überwiesen, eine verstarb, 8 entliefen, 11 mußten wegen trotzigen Be- nehmens cntlassen werden. Das Stift unterhielk auferdem Zweig- anstalten in Pankow (Silcah), in Magdeburg, in Frankfurt a. O. und neuerdings auch in Stettin, Die Gesammtzahl der Pfleglinge aller Anstalten betrug 400; eiwa 43 sind davon als gerettet zu betrachten. Die Obhut über die Pflcglinge lag in den Händen von 31 Schwestern, ven denen 10 außerhalb des Muttcrbauses thätig waren. Die Unter- haltung der Anstalten erfordert jährlich 50000 Æ F davon wird erarbeitct, 7 fommt aus Verwächtnissen, der Rest muß durch Samm- lungen aufgebracht werden.

vom 13. Mai 1888,

Wetterberic

heblich unter der normalen. Aus Süd-DeutsHland

Vaterländisher Frauen-Verein. In Folge unseres Aufrufs zur Beseitigung des Notbstandes in den dur Ue erschwem- mung heimgesuhten Gegenden find vom 7. bis 9. d. M. bei unscrem Scabßmeister, Herrn Bankier von Krause, Leipzigerstraße Nr. 45 hier, ferner eingegangen: 20678 46 12 § und mit Hinzurechnung der früher eingegangenen 445 538 # 23 S, zusammen 466 216 M 35 S. An Padcketen sind ferner eingegangen 8, die den Herren F. Doehl & Co. Übergeben worden sind. Berlin, den 11. Mai 1888. : Der Vorstand des Vaterländischen Frauen-Vereins. Charlotte Gräfin von Itenplißt.

Die Rennen des Unionklub am gestrigen Sonntag Nachmittag auf der Rennbahn bei Hoppegarten ergaben folgente Rejultate :

I. Oberhof-Rennen. Staatépreis 2000 4 Distanz 1200 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsäte und Reugelder. Von 10 angemeldeten Pferden erschienen 5 am Ablaufépfosten, von denen nah s{chöônem Lauf des Mr. G. Johnson 5 jähr. F.-H. „C-Dur“ leiht mit einer Länge des Kgl. Haupt-Gestüts Graditß 4 jähr. \{wbr. St. »Milchmädcen“ schlug. 14 Längen binter lettérer traf Fürït Hehen- lobe's F.-St. „Mira* als dritte ein. Es liefen noch „Admiral“ und „Tonkünstler*. Werth des Rennens 2275 A dem Sieger, 275 M der Zweiten.

_11. Henckel-Rennen. Ehrenpreis des Grafen Henckel sen. (bestehend in einem Silberzeschirr) und 5000 ( Staatkspreis. FÜr Dreijährige. Distarz 2000 m. Das dritte Pferd rettet den Einsatz, der Rest der Einsäße und Reugelder ¿wischen dem ersten und zweiten Pferde getbeilt. 51 Pferde waren für dieses Rennen angemeldet, von denen für 21 die Gewichte angenommen wurden; von diesen ersienen 7 am Ablaufspfosten. Des Hrn. O. Oehlsbläger schw. H. „Padi- \chah“ siegte ganz leiht mit einer Länge, des Freiherrn E. von Falken- hausen F. H. „Lelios“ wurde Zweiter und fünf Längen binter ibm landete Kapt. Ioe's F. H. „Mariner.“ Es licfen noÞ: „Kanzler 1“, Herzdame“, „Altenburg“ urd „Landgraf“. „Padischah" erhielt den S und 7575 M, „Helios“ 2575 M, „Mariner“ rettete feinen Sinaß.

117. Verkaufs-Rennen. Eraditer Gestütspreis 1500

Der Sieger ist für 5000 4 käufliG. Distanz 1400 m. Drei Pferde waren zu dem Rennen angemeldet und erscbienen au am Ablauf. Es siegte nah Gefallen mit zwei Längen des Hrn. D. Bukofzer 3 jähr. br. St. „Zauberin“ gegen des Mr. G. Long br. St. „Almania“, 2 Längen zurück traf Mr. Johnfon's br. St. „Bernau“ als leßte ein, Werth 1680 Æ, welche der Siegeriu zufielen, die, mit 2000 Æ eingesctt, bei der Versteigerung für 22009 M gefordert wurde. _,.1V. Gastgeber-Rennen. Klubpreis 1500 Æ Herren-Reiten. Bistanz 15800 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsäte und Reugelder, das dritte rettet den Einsaß, Von 6 angemeldeten Pferden erschienen 3 am Ablauf, welche ein {snes Rennen liefen, bei dem des Lieut. Prinz G. Radziwill 3jähr. br. H. „Dioëcur*“ unter Lieut. Graf H. Dohna mit einer halben Länge des Major v. Mollard 4jâbr. F H. „Riffpirat“ s{lug. Rittmstr. v. Treéckow's F. St. „Mixtur“ wurde mit 8 Längen Dritte. Werth des Rennens 1600 A für „Dioëcur“, 100 Æ für „Niffpirat.“ „Mirtur“ rettete ibren Einsat.

V. SwHwarzkünsiler-Handicap. Gradißer SEestütspreis 5000 « Distanz 2000 m Dem zweiten Pferde die Hälfte der Ein- 1age und Reugelder. Zu diesem Rennen waren 24 Pferde ngemeldct, von denen 10 die Gewichte argenommen hatten. § derselben erscienen am Stait, welche ein {ónes Renren liefen, bei dem des Lieut. Prinz G. Nadziwill 4 jähr. F.-H. „Illustro“ des Hrn. W. Hiesirich br. H. e Dur&gänger“ mit einer Länge {lug Des Hrn. E. Lindner br, O „Umbrosius* wurde 24 Längen zurück Dritter. Es liefen noch „Gaëéparone“, „Andante“, „Pepita“, „Bergfcx“ und „Donar*. Werth des Rennens 3760 X dem Sieger, {60 M tem Zreeiten.

VI. Mai-Jagdrennen. Eradißer Gestütspreis 1500 Herren-Reiten. Listarz ca. 45C0 m Dem zweiten Pferde die Hâlfte der Einsäßze und Reugelder, der Rest derselben ¡wishen dem ersten und dritten Pferde getheilt. Fünf Pferde waren angemeldet. Des Hrn. O. Oeblichläger 5 jähr. F.-H. „Nahtwächter* ging unter Mr. e E die Bahn und nahm das ganze Geld im Betrage von

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Die 4. Aut stellung von Lehrlingsarbeiten der Bexr- [liner Gewerbe ift gestern durch eine Feier im Kuppelsaal des Königliden Haupt- Auestellungs8gebäudes eröffnet worden. Die beiden ersten Ausstellungen waren aus\{ließlich auf Arbeiten der Lehrlinge beshränkt. Schon bei der vorigen Ausstellung matte man aber den Versuch, au die gewerblihe Fortbildung in Schulen mit zur Dar- stellung zu bringen, und dieëmal ist dieser VersvH in erweitertem Um- fang erneuert worden. Der den Fortbildungsshulen überwiesene Raum übersteigt in diesem Jahre bei Weitem den der eigent- liGen Ausstellung der Lebrlingéarbeiten. Zum ersten Mak hat man aud die Tkâtigkeit der im Gewerbe stehenden Frauenwelt zur Darstellung gebraht. Die Abtheilung der Lehrlings- arbeiten ift diesmal geringer beschickt als sonst; während bei der ersten Ausstellung 1240 Anmeldungen vorlagen, laben \ich an der diesjährigen Schau nur gegen 700 Lehrlinge betbeiligt, mit Einfluß ter 128 Lehrlinge der großen Staatéwerkstätten. Darunter befinden si eine größere Anzahl Nicktberliner. Was die Abtheilung aber an Quantität verloren, das bat sie entschieden an Qualität gewonnen. Fur die Akbtheilurg der Lebrlingearbeiten sind die mit den Innungsê- fabhnen geschmüdckten 4 mittleren Säle rescrvirt Im Kaisersaal findet man die Gewerbe, die der AuésGmücung unerer Wokbnungen dienen, die Tischler, Drechsler, Tapezierer u. dergl., im Mittelfaal, in dem die Siemering’\de Kolossalstatue der „Germania“ sich erbebt, sind die Arbeiten der Königlichen Eisenbabnwerkstätten untergebraht. Im füdlien Nebensaal sind die Textilzewerbe, die Sneider, die Schuhmacher und die Hutmacher vereinigt, und im nördlichen Nebensaal findet man die Baugcwerbe, die Barbiere, die auch Arbeiten aus Hamburg, Köln und Breslau verführen, die Bäer und die Gaîtwirtbe, deren Innung zum ersten Mal si an der Aus- stellung betheiligt hat. Die Festiäle sind der Handwerkers{Gule und der Fortbildungsschule für Mädchen, dec Nundgang den zallreicen übrigen Fortbildungsschulen cingeräumt.

Als „Panorama der Friedrihstad1“ wird das frübere Panorama Deutscher Koloniez1 in den näGsten Tagen wieder cröfaet werden. An der früher offenen Straßenfront an der Wilkbelmstraëe erhebt sih jeßt cin mäStiger Woknkaus- Neubau, und auch der eigent- licve Panorama-Rundbau mit seinen Annexen kat wesentliche Ver- änderungen und Verschönerungen erfahren. Die Hauptveränderung aber ist die innere Auëftattuna des Panoramas mit einem neuen Raundgemälde. Diesmal ist es kein Scchlachtenbild, keine Ver- herrlichung der Großthaten unserer Armee oder Marine, sondern ein Landscaftébild, cine Naturscenerie von úberwältigender Wirkung aus der jungfräuliden Natur Norwegens, die ha!h Alpenlandscaft , balb Polarland die latenden Gcfilde und die bebren Screcknisse der Wildniß und des ewigen Eises zu bieten hat: eine Gebirgsland- saft aus den Lofoten-Inseln. Künstleraugen kaben tas wirksamste all der gewaltigen scenischen Bilder dieses Landes entdeckt und Künstler- bände baben cs in treuer crgreifender Wiedergabe :u einem den?- würdigen Schauftük gestaltet, an dem si vorausfihtlich) viele Tausende erfreuen werden. :

Dresden. Am 10. d. M. tagte in Scharfe's Etablissement eine vom Kaffirer der Dresdner Ortékrankenka}se, Bergner, einberufene K on - serenz der Beamten der Ortskrankenkassen und Berufs- genossenschGaften Sachsens, kebufs Veschlußfassung über tas im Entwurf fertig gestellte Statut für Errichtung einer Pensionëês-, Wittwen- und Waisfenkasse genannter Beamten im Deutschen Reiche. Im Hinblick auf die, das Altec und die Familien der Mitglieder vor Sorgen s{Gütende Bes streburg kann man diesem Projekt nur das beste Glück wünschen; um fo mehr war zu bedauern, taß ron anderen Ortékrankenkassen Sachsens troß der Einladung verhältnißmäßig Wenige erschienen waren. Die Ausdehnung über ganz Deuts(land erscheint um des- willen wünsch{enêwerth, „weil, foviel bekannt, noch in feinem deutschen Staate Anregung zu einer folchen Einrichtung gegeben worden ist, glei{wohl aber die verhältnißmäßig greße Zahl der bei deutschen Orts- und Betriebs-Krankenkafsen, Berufsgenossenshaften u. \. w. angestellten Beamten in ibrer Mebrbeit gewiß von dem gerechtfertigten Wunsche beseelt scin wird, an der Aufrichtung diescs Werkes zum Besten lorer felbst und ihrer Familien mit zu belfen, Etwaige An- [ragen über den Sachstand werden von dem zur Zeit bestehenden pro» visorishen Verwaltungêautschuß (zu Händen des Schriftführers Fauth, Drtskrankenkasse Dreéden) jederzeit gern beantworict. i

Mittwoch: Göt von Verlichingen.

Central-Theater. D'enstag: Zum 71. Male :

heitépreise berechnet.

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S'ationen. Wind. Metter.

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Temperatur

Bar. auf0 Gr. 1. d. Meeres\p (F

red. in Millim.

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Mullaghmore 770 NO Aberdeen... 769 [NNW Christiansund 748 SW 4 Regen Kopenhagen . 760 WNW 2 bedeckt Stodckholm. .| 757 still halb bed, Haparanda .| 757 D 4 bedeckt St.Petersbg. 759 WNW 4 wolkenlos | Moskau . . 7596 NW 1 bedeckt Gorf, Queens-

O 60 M Helder... | 07 |[SS Sylt 768 NW Hamburg ., 76 WNW Swinemünde 762 W Nerfabrwasser 762 WSW Memel . ..| 762 |SW Karlsruhe ..| 769 |[NO Miesbaden. . 769 München ..| 769 |SO 3 halb bed. Chemniß .. 768 W 4 halb bed. Berlin... 766 WNW 4 bedeckt reslau... | (07 |W 3 wolfig et. 769 |NO 2 wolkenlos |

1) Reif. 2) Reif.

NVebersi©t der Witterung.

Ein neues Minimum unter 745 mm erscheint über dem norwegischen Meere, während das Marimum im Wesien Großbritanniens etwas an Intensität abgenommen hat, jedoch noch eine Zone bohen Lusft- drucks von Irland und Biscaiasee bis zum Schwarzen Meer sich erstreckt, Ueber Nord-Deutschland ift unter dem Einfluß jener Depression bei mäßigen west- lien Winden das Wetter bereits trübe und regnerisd ; im Süden dacçegen noch beiter und till. Die Tem: peratur liegt über Central-Europa allentbalben er-

4 bedeckt 3 wolkig

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Theater - Anzeigen. BKöniglihe Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 104. Vorstellung. Der Waffenschmied.

fang 7 Uhr. Wallner-Theater.

Heller.

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109. Vorstellung. Roderich Anfang 7 Uhr.

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Komische Oper in 3 Akten von A. Lortzing. An- |

Lustspiel in 4 Aften von Franz v. Schön- | ' von Heilbronn.

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: | Stationen, |

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| St Petersburg

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| „Mittwoch ; Opernhaus. | Rheingold von Richard Wagner. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon.

| Stotholm . 742 |SW

7 Ukr.

wird Reif und stellenweise Nachtfrost gemeldct. Deut) che Seewarte.

Wetterberichx1 vom 14. Mai 1558 Übr Morgens,

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Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p ced. in Millim. Temperatur in ° Celsius | DNUOstWANND O 59 C. = 40 R.|

Mullaghmore 764 |NW 4 wolkig Aberdeen . . | 757 |NNW 6 wolkig Christiansund 749 |ONO 4 halb bed. Kopenhagen . | 749 |[W 4 Regen

4 wolkig

2 wolfig

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Haparanda . 750 |NO 755 |S Cort. Queens-

town ¡ 3 halb bed. | Oelde. E 9 3 wolkenlos | S. L WNW 6 wolkig Pamburg E | 4 wolfig Swinemünde 3 bedeckt Neufahrwasser SW 4 bedeckt Memel, 5 bededt Müríter. ,. E Karlsruhe Wiesbaden . München Chemniy ..

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Lab bed, | 14 till wolkenlos 10 4 balb bed. | 13 Chem 4 heiter A Berlin , 1'halb bed. 10 Breslau. . . 7 |SSW 3 bedeckt 12 Uebersiht der Witterung.

Das Mirimum, welches gestern über tem nor- wegischen Meere lag, ist südostwärts nach den \{chwe- di'chen Seen fortgeschritten, an der deutshen Küste vielfa starke südwestlihe bis nordwestlihe Winde bei trüber Witterung verursahend. Im deutschen Binnenlande ist das Wetter rubig, beiter und trocken. Die Temperatur ist in Deutschland überall, außer an der Nordjee, gestiegen, liegt indessen fast allenthalben unter der normalen, auf Sylt um 6 Grad. Ueber Großbritannien ist überall Abkühlung eingetreten.

Deutsche Seewarte.

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105. Vorstellung. Das Anfang 7 Uhr. Wallner-Theater. 110. Vorstellung. Die Maus.

F in 4 Akten von Otto Girndt. Anfang l

Deutsches Theater. Dienstag: Das Käthchen

Donnerstag: Die berühmte Frau. Die nächste Aufführung von Dou Carlos findet am Freitag, den 18. Mai, statt.

Victoria-Theater. Dienstag: Letztcs Gastspiel der Großen Russishen Oper unter Leitung des Direktors Lubimow. Zum zweiten und leßten Male : Der Dämon. Große phantastishe Oper in 3 Akten von Lermontow. Mußk von A. Rubinstein.

Mittwoch: Halbe Preise. Die Reise um die Welt in 80 Tagen.

Sonntag, den 29. Mai: Zum 1. Male: Münch- hausen. Burleskes Ausftattungéstück mit Gesang und großem Ballet.

Triedrich - Wilhelmftädtishes Theater.

Dienstag: Fortunio’s Lied. Hierauf: Die Schwätzerin vou Saragossa.

Mittwoh: Die Schwäyerin von Saragossa. Vorker: Fortunio’s Lied.

Freitag, 18. Mai. Neu in Scene gefeßt urrd mit neuen Kostümen: Leichte Cavallerie. Över:tte in 2 Akten von Costa. Hierauf: Maun- schaft an Vord. Komische Operette in 1 Aufzug von I. L. Harisch

Sonntag: 20. Mai. Eröffnung des Concert-Parks. Großes Doppel-Concert. Gesangs- und Instru- mental-Spezialitäten. Zwei Dioramen: Die EGremitage, die Fantasie, Felsengrotten, Spring- brunnen.

Residenz-Theater. Dienstag: Zum 112, Male: Francillon. Schauspiel in 3 Akten von A. Dumas (Sobn). Deuts von Paul Lindau.

Kroll's Theater. Dienstag: Gastspiel der Frau Amalie Joahim. Orpheus.

Mittwoch: Gastspiel des Frl. Elsa Hülters. Fidelio.

Bei günstigem Wetter im Sommergarten großes Concert.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Zum 15, Male: Die Goldtante. Posse mit Gesan in 4 Akten von Carl Coîta. a E

Vor, wäbrend und nah der Vorstellung : Großes Doppel-Concert. Auftreten des Ersten Schwe- dishen Damen-Sertetts. Auftreten der beliebten Gesangs - Duettistea Gebrüder Meinhold. Brillante Illumination des prabtvollen Sommer- Gartens.

Mittwoch: 3, Volks-Vorstellunz. Zum 16. Male: Die Goldtante. Halbe Kassenpreise. Parquet 1.4 Eintrittspreis 50 & Im Sommergarten : Großes Doppel-Concert. Auftreten sämmtliher Sänger-

Die Himmelslciter. EGesang#voïe in 4 Akten von W. Mannftädt. Anfang 72 Ub-,

Mittwoch: Benefiz! für Hrn. Ernt Kettner, Die Himmelsleiter.

De E RRL E 2E S I E I D E M S0) A P R E Familien - Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna- Ianicke mit Hrn. Otto Steffen (Berlin—Iatel). Frl. Elise Tau- meyer mit Hrn. Reg.-Baumeister P2ul Ritter (Berlin—Bromberg). Frl. Therese Schubert mit Drn. Zablineister-Aspiranten F, Kotyrba (Kalbe a. S.). Frl. Caroline Scott mit Hrn. Zulius Rittmann (Wiesbaden—Köln). Frl. da Güntber mit Hrn. Stations-Assistenten Kark Gawandka (Nafkel— Posen). &rl. Auguste von Schack mit Hrn. Eberhard von Krosigk (Gotha). Frl. Câcilie von Marshall mit Hrn. Reg.-

„Rath Wilhelm Ko (Halle a. S.— Trier).

Verehelicht: Hr, Hauptmann Felix von Bernutk mit Frl, Maria von Bernuth (Spandau—Han- nover), Hr. Dr. med. Hermann Dierks mit Frl. Hedwig Stilcke (Sechausen i. Altm.).

Geboren: Ein Soha: Hrn. Hampel (Forst- haus Grünsce b. Schuliz). Hrn. Richard Veit (Stuttgart). Hrn. E. Günther (Kebnert a. E.). Cine Tochter: Hrn. General-Major von Westernhagen (Mülhausen i. E.). Hrn. Ritter- gutsbesißger G. Murkel (Reselfow). Hrn. O. Rellensmann (Osnabrück). Hrn. Dr. Walther Fischer (Magdeburg). Hrn. Prem.-Lieut. Witt (Karlsruhe). Hrn. Hofprediger Schrader (Berlin).

Gestorben: Frl. Martha Loubier (Berlin),

Frau Lpdia Quilitß, geb. Bergeman: (Lands- berg a. W.). Verw. Frau Maria Kohblschmidt, geb. van den Hock (Brandenburg a H.). Frau Luise Schrader, geb. Paldamus (Wandsbeck). Frl, Henriette von Winterfeld (Vahrnow). Hr. Senator Christian Dempewolf (Vückeburg). F Amtêri Q; Frau Amtéêrichter Lina Steffenhagen, geb. von Gehring (Burg). Hr. Förster Reinhard Per- delwiß (Forsthaus Krossen bei Mittelwalde). Hr. Buchdruckereibesitzer C. Grosse (Bleckede).

Redacteur: Niedel.

Verlag der Expedition (S ch olz).

Dru der Norddeutshen Buchdrutereci und Verlags- Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen

(eins{licßlich Börsen-Beilage), (7094) und der Sommer : Fahrplan für deu Königl.

Berlin:

Gesellschaften. Brillante Illumination.

Eisenbahu: Dircktionsbezirk Frankfurt a. M.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 14. Mai

18S,

M 126.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnifonbauten. 1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be- zeichnete Leistung. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nah den Verdingungs-

Æ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und fonfstigen als zum Ver- trage gehörig bezeihneten Unterlagen.

2 Die in den Verdingungs- anshlägen angenommenen Vordersäte unterliegen jedoch denjenigen

| Aenderungen, welhe ohne wesentlihe Abweichung von den dem

Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung

Ï der betreffenden Bauwerke - i ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbs anzuordnen, bleitt der Bau-

; leitung vorbebalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht

vorgesehen sind, können den Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die tem Unternehmer zukommende Vergütung wird nah den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein-

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags- mäßig vereinbarten Lohn\äten.

3) Aus\chluß ciner besonderen Vergütung für Nebenleistungen, Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen. Insoweit in den Verdingungsansclägen für Nebenleistungen sowie für das Vorkbalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. \. w.

| nit besondere Preisansâße vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten

Preise und Tagelohnsäße zugleih die Vergütung für die zur plan- mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Herans@afung der zu den Bauarbeiten erforderlihen Materialien aus den auf der Baustelle befindlihen Lager- pläßen nach der Verwendungsstelle am Bau, fowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. f. w. : Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ofne daß demselben eine besondere Ent-

E schâdigung hierfür gewährt wird.

ch) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Dhne au®drückliche \{chriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnifon-Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verdingungsanshlage niht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Baulecitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be- seitigen zu lasen; aub hat der Unternehmer nit nur keinerlei Ver- gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden auffommen, welcher etwa dur diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ift.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Ga rnifon- Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage fest- verdungenen Menge zurückt, so bat der Unternehmer Anspruch auf den Ersaß des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklihen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Versäumnißstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen bat nah den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. E —-

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nit enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nah schriftliher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den fristen fortgeseßt angemessen gefördert werden, S

Die Zahl der zu verwendenten Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorrätbe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. S E

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nit für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ift. S

Eine tagewecise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansaß.

eoungenen Vollendungs-

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer fich in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison- Baubeamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschrciten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, jo hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon \chriftliche Anzeige zu erstatten. S

Andernfalls werden {on wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor- behalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für be- gründet zu erachten sind, eine angeme!]ene Verlängerung der im Ver- trage festgesetzten Vollendungéfristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbcitshinderung zu bewilligen. x

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be- reits ausgeführten Leisturftgen erhält der Unternehmer die den vertrags- mäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für ver- schiedenwerthige Leistungen cin nach dem Durchschnitt bemefssener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durchschnittspreis ent- sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlihen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirkliben Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen ver- schuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zu- getragen baben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersaß ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden

Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zu- getragen baben. A

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden- ersaßforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirften Ver\äumnißstrafen in Anrechnung. Jst die Schadenersaßforderung niedriger als die Versäumnißitrafe, so kommt nur die leytere zur Ein- ichuna. M E S

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüglichen Ansprüche das Schiedsgericht (25). - : :

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Nücktritt vom Vertrage frei. Die Rüktrittserklärung muß \ch{riftlid und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zugestellt werden ; anderenfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwadsenen Ansprübe auf Swadenersat oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Voll- endungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird.

8) Güte der Leistung.

R §9

Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und besonderen Bestimmungen des Verdingungsanf{lages u entsprecen. E /

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte \cäftigt werden.

Leistungen, welche Baube0 dingungen nit entsprehend findet, find sofort un der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und dur untadel- bafte zu ersezen. Für hierbei entitehende Verlu#te an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse s{adlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untühtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige erseßt werden. Personen, welhe an gemeingefährliwen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnifonkauten niht beschäftigt werden.

Materialien, welhe dem Anschlage bezw, den besonderen Be- dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anerdnung des Garnison-Baubeamten innerbalb einer von ibm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen

Dem von dem Unternehmer als Bezugêëquelle bezeihneten Fa- brifanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn si Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben. N a Bebufs Ueberwachung steht dem Garnifon-Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits- stunden der Zutritt zu den Arbeitspläßen und Werkstätten frei, in

der Garnison-Baubeamte den gedahten Be- id unter Aus\ch{luß 1

welchen zu dem Unternehmen gehörige Ärbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Ur Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über o1e mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Auëführung der Arbeit ge- jhlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen. :

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage niht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, berechtigt, die von dem Unternehmer geshuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternebmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lobnliiten u. f. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen *).

Der Unternehmer ift ferner verpflichtet, für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, resp. Leßtere na Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs-Geseßblatt Nr. 9 pro 1883 betreffend die Kranken- versicherung der Arbeiter, bei ciner Orts- oder Gemeinde-Krankenkasse zu versichern. Unternehmer haftet der Militär-Verwaltung für Aus- führung dieser Bestimmung, sowie au für alle Nawtheile, welche der Militär-Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die Krankenversicherung der Arbeiter entstehen, mit der von ihm devorirten Kaution, sowie mit seinem ganzen Übrigen Vermögen. Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Ver- pflihtung Seitens der Militär-Verwaltung nit gewährt.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zus.blag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herauëstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent- haltung von der Verdingung oder fonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ift befugt, dem Unternehmer dic Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nit vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder felbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder :

b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit niht genügend

gefördert find, oder i :

c. der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht

nahkommt. : :

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer dur ein- geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der getroffenen An- ordnungen unter Bewilligung einer angeme!senen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Untecnehmer durch ein- geschriebenen Brief Eröffnung gemacht. . -

Auf die Berehnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Vervflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in 7) gleih- mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung Über die für ihn fich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszablungen können im Falle der Entziehung dem Unter- nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als siheres Guthaben deéselben unter Verücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ift. S

Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens- rechtlihen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütliher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternebmer oder dessen Vertreter muß sih zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, fo oft nah dem Ermessen des Leßteren die zu treffenden baulichen An- ordnungen ein mündlibes Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglih der Bau- ausführung und der Aufre{terhaltung der Ordnung auf dem Bauplagzze den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters

*) Die Bestimmungen über die Krankenversicerung u. f. w. der Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprehend hier anzu-

schließen.

unterworfen. Im Falle des Ungeborsams fann ihre sofortige Ent- fernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver- einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene- Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nötbigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be- seitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ift lediglih Sache des Unternehmers.

12) Mitbenußung von Rüstungen.

Die von dem Unternebmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be» nußung zu überlaffen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der b.quemeren Benußung Seitens der übrigen Bauhandwerker vor- zunehmen, ift der Unternehmer nit verpflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Unternehmers für scine Angestellten.

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu beacbtenden polizeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergebenden polizei- lichen Anordnungen iït der Unterrehmer für den ganzen Umfang seiner vertrag8mäßigen Verpflibtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowic Kosten der Arbeiterversiberung können der Baukasse nit. in Rechnung gestellt werden.

Der Unternchmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver- antwortungen unkbeschad:t ilt er aber aub verpflihtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ibm selbst oder seinen Be- vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach- läfsigung polizeiliher Vorschriften an die Verwaltung erboben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhauvt hbaftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen und Unrterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gebülfen und Arbeiter persönli, Er hat ir8befondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukafse zugefügt wird.

14) Aufmefsung während des Baues und -Abnahme.

Der bauleitende Beamte ift berechtigt, zu verlangen, daß über alle spâter nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzue:kennende Auf- zeihnungen gemacht werden, welche demnächst der Verechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeshrievenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlihster Veshleunigung anberaumt und dem Unternehmer scriftlich gegen Behändigungsschein oder mittelst einges{hriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf- genommen; auf Verlangen deë Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa ershienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selb, noch ein Bevollmächtigter desselben, fo gelten die durdy die Organe der bau- leitenden Behörde bewirkten Aufzeihnungen als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleihmäßige An- wendung. : : i :

Müïen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglih der formelien Aufstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdruckêweise, Bezeihnung der Räume und Reihenfolge der Ansäte, genau nach dem Verdingungs8anschlage einzurichten ift, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten An- forderungen zu entsprechen.

Etwaige Mehrarbeiten sind in beonderer Rehnung nachzuweisen, unter deutlihem Hinweis auf die \chriftlihen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16) Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unter- nehmers Arbeiten im Tagelohn auëgeführt, fo ist die Liste der hierbei »eschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Rihtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Aus- stellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt. : 5

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem

bauleitenden Beamten einzureichen.

17) Zahlung.

Die Slußzablung erfolgt auf die vom Unternehmer einzu- reichende Kostenrehnung alsbald nah vollendeter Prüfung und Fest- stellung derselben. S Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nah Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der von dem Garnison-Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt. S ; /

Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be- stehen, fo soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller niht ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an- gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverbältniß über die behördlicerseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und ih vorbchalten, widrigenfalls die Geltendmachung diefer Ansprüche später ausgeschlofsen ist.

19) Zahlende Kasse.

Alle Zablungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen

bezeihneten Kasse der Behörde. 20) Haftpflicht. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene,

in Ermangelung solcher nah den allgemeinen geseßlichen Vorschriften sih bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht

für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnahme.