Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe
7) Hinderungen der Bauausführung. Glaubt der Unternehmer \ich in der ordnung3mäßiaen
lo hat er bei dem bauleitenden zu erstatten. Andernfalls werden auf die betreffenden, sprübe oder Einwendungen zugelassen.
Na Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne
weitcre Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmcn. Der Behörde,
gründet zu eradten si n
trage festgeseßten Volleadungéfristen
betrcfffenden Arbeitshinderung — zu bewilligen.
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be- Unternehmer die den vertrags- Ist für ver- scicdenwerthige Leistungen ein nach dem DurHscnitt bemessener uxter Berücsicbtigung des böberen oder geringeren Werthes der ausaeführten Leistungen gegenüber den ents für das Geleiitete be’onders
reits ausgeführten Leistungen erbält der 7 mäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Einheitspreis vereinbart, so it,
noch -rüdckftändigen, cin von dem verabredeten Durchschnittspreis sprechend abweiberder neuer Einheitspreis zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berenen.
Auß rdem kann der Unternehmer im oder gânzlihen Abfstandnabme ron der Bauausführung den Erfatz des ibm nat"eiélih entstandenen wirklichen Schadens bean! pruten, wenn die eine Fortiezung des Baues hindernden Umstände entweder von der Bcbörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen ver- s{ultet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Bebörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sit auf Seiten derielben zu- getragen haven.
_Eine Ertschädigung für entgangenen Gewinn kann Falle beanspruht werden.
In gieicher Weise ist der Unternebmer ¿um Scadenersaß ver- pflichtet, wenn die betreffenten, die Foëtführung des Baues bindernden Umstände von ißm verscbusldet sind, oder auf seiner Seite id zu- getraaën haben.
Auf die gegen ten Unterneh ersaßforderungen fommen die Vertäumnißstrafen in AnreSuun v'edriger als dic Versäumnißirafe, ziehuna.
In Ermangelung Anfvrüche das Schiedsacricht (25).
Dauert die Unterbrehung der Bauausfüßbrung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Nüdtritt vom Vertrage frei. Die Nüirittserkiärung muß fHriftlid und svätesters 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zugestellt werden ; a1derenfalis bicibt — unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprübe auf Scadencrsatz oder Versäumnißtrafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraît, daf die in demselben ausbedungenez Voll- endungéêfrist um die Dauer dec Bauunterbrechung ve:längert wird.
in keinem
geltend zu madWenden Scaden- a etngezogencn oder vernrirften Ist die Schadenersazfordcrung fo fommt nur die ¡letztere zur Ein-
er L
m etw d
gütlier Einigung entscheidet über tie be:üglien
3) Güte der Leistung. Die Leistungen müssen den beiten Negeln der Baukunst und den besonderen Be timmungen des Verdingungsanschlages und des Vertrages entiprecen.
Bei decn Arbeiten dürfen rur scâftigt werden.
L-istungen, wle der Garnison-Baubeamte den gedaËten Be- dingungen ni&út entsprechend findet, sind sofort und unter Auéf{chluß der Anrufung eines Schied®geribts zu beseitigen und tyr untadel- hafte zu ersezen. Für hierbei entitehende Verluite an Materialien hat der Unternehmer die Baufasse \&adleos zu balten.
Arbeiter, wle nab dem Ucthbeil der Bauleitung untütig sind, müsen auf Verlangen entlassen und dur tübtige erseßt werden. Personen, welcbe an gemeingeähilitzen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, (Barnisonbauten nit beschäftigt werden.
vi Le Materialien,
-d tüchtige und geübte Arbeiter be-
dürfen tei
wle dem Anlage bezw. den besonderen Be- dirgu gen oder den dem Vertrage ¿u Grunde gelegten Proben nit entipreben. sind auf An-r:nung tes Garaison-Baubeamten innerbalb einer ven ibm zu ‘estimmenden Frit von der Baustelle zu entfernen.
Dem von dem Unternehmer als Bezugéquelle bezei{neten Fags- brifanten wird ron dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn nch Anstände bezügli der Ausführung der betrefFenden Lieferungen ergeben.
Bebufs Ueberwachung steht dem Garnifon-Baubeamten oder den von demselben zu beauftrazenden Personen jederzeit während der Arbeits- stunden der Zutritt zu den Arkteitz-plätzen und We-fkitätten frei, in welchen zu dem Unterneßbmen gehörige Ärbeiten angefertigt werden.
9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welHe dcm Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen,
Der Unternebmer bat dem bauleitendcn Beamten über d?e mit Handwerkecn und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit e slofsezen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertbeilen.
Sollte das angemessene Fortschreiten der Arb:iten dadurch in Frage gestellt werden, das der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegerüber die Verpflichtungen aus dem Arbcitsoertrage nit oder nit pünktlich erfüllt, so ift die Behörde, welbe den Vertrag genehmigt bat, berechtigt, die von dem Unternehmer geschculdeten Beträge für dessen RNechaung unmittelbar an die Beredbtigten zu zablen. Der Unternebmerc bat die bierzu erforderlichen Unterlagen, Lobnliftea u. \. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen S
Der Unternehmer ift ferner verpflichtet, für die Errichtung einer BVaukrankenkasse für die auf tem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, rep. Lettere nah Makgabe des Gefeßes vom 15. Juni 1883 — Reichs-Gesetzblatt Nr. 9 pro 1883 — betreffend die Kranfen- versiberung dcr Arbeiter, bei ciner Orts- oder Gemeinde-Krankenkasse zu verfibern. Unternehmer haftet der Militär-Verwalturg für Aus- führung dieser Bestimmung, sowie au für alle Natheile, welche der Militär-Verwaltung etwa dur Unterlassuna in Beziehung auf die Krankervet sicherung der Arbeiter entstehen, mit der von ibm deponirten Kautior, sowie mit feinem ganzen übrigen Vermögen. Eine besondere Entihädiaung wird für die dur Vorstehendes übernommene Ver- pflibtung Seitens der Militär-Ve:waltung nicht gewährt.
10) Entziebung der Leistung.
__ Die Stelle, welche den Zuf blag ertbeilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn nic nah Abschluß desselben berauésftellt, da? dr Urternebmer vorber mit Anderen Verabredungen behu's Ent- haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse
für verspätete Ausführung von Bauarkeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.
ort- ung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Gen Fort aubeamten oder des kaulecitenden Beamten oder durch das nicht gebörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, Beamten hiervon \{chriftlihe Anzeige
son wegen der unterlafsenen Anzeige keinerlei angeblich bindernden Umstände begründete An-
welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor- bebalten, falls die bezügliden Beschwerden des Unternehmers für be- ind, eine anaemessene Verlängerung der im Ver- f längstens bis zur Dauer der
Fall einer Unterbrechung
selbst
_
dadur
gehörig
Dritten
De Beauttr
Grunde
Uet
wendung
Ansäte, Unterneh
i i A e dedfelben mäßige Anwendung.
Nah beendeter Lei über die für _ih
Abshlagsz nehmer nur inn als sicheres Gut Gegenanfprühe ermittelt ift.
Ueber die in Folge der Entziehung
oft nah dem E ordnungen ein
macher. Gehülfen ausführung un
einbart dies vo
den ih für deren re seitigung
Die von der ihres Bestehens nußvng zu überlassen. der bequemeren Benutzung Seitens zunch!ren, ift der Unternehmer nit
polizeilichen Vors liden Anordnungen vertragêmäßigen Verpflibtungen verantw
Baukasse nit in R Der Unternchmer und anfwortungen unbeschadet ist er aber au bauleitenden Beamten angeorèdnete Ergänzung und Rüstungen unverzuglih und Für alle Ansprüche, die vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern läfsigung polizeilicher Borschriften an die hat der Unternehmer in jeder Hinsibt aufzukommen. Ueberbaupt hbaftet er in Handlungen und und Arkeitec p oder Eigenthum zu
alle später richt
einer besonderen vielmehr ift es Sache d bei der Abnahme Sor
der vorliegend ä w. zur Befolgung d E g er Bensliging zur 2 E
ci
ustebe zum S
rechtlihen Ansprüche das Sciedszericht (25).
Der Urternebmer forderung des bauleitenden Beamiten rmessen des Leßteren mündlihes Benchmen
und
er Unternehme worden ift,
zu sorgen.
12) auch
Fur tie Befolgung der bei Bauausf risten und der etwa beïo uit der Unterrebmer
erwachsen, fo
- Stärke
ade
n dem baulcitenden Beamten für erforder Er muß für cine Arbeiter auf m angewiesenen Orten die nötbiaen Abtritte gelmäßige Reinigurg, Sorge tragen.
Für die Bew feiner auf der Ba ledigli Sache
achung seiner Gerüste, Werkzeu ustelle lagernden des Unternehmers.
n Unternebmer hergestellte
ersöônlid. Er hat insbe’ond vertreten, welcher d
gêeinér aïgeme
n
de Forderung und Schuld
11) Ordnungsvorschriften.
werden. r hat, wenn nit ein Anderes für das Unterkommen seiner
Mitbenußung von Rüstungen.
Aenderungen an
verpflitet.
13) Beobachtung polizeiliher Vorschriften, Haftung des
für seine Angestellten.
wie Koîten der
onstige Tüctigkeit der Nüstungen.
oder der Baukasse zugefügt wird.
14) Aufmessung wäkrend des Baues und Abnahme. r bauleitende Beamte ift berechtigt, mebr nachzumessenden L
agten währerd
zeihnungen gemadt werden,
zu legen sind.
Von der Voliendung der baulecitenden Bean worauf der Terniun für die anberaumt und dem Unternehmer {riftli oder mittelst einges{riebenen Briefes bekannt gegeben wird. er die Abnabme wird in der genommen ; auf Verbandlung ift erschienenen
SR » a
ch en
iten dur eingeschriebenen Brief
Verlangen det Unternehmer
,
welche
Abnabme mit thunlichj
Abnahme aufgenommenen
Müßen Theilleistungen sofort abgenommen werden, jo bedarf es chritigung des Unternebmers hiervon nicht, eéselben, für seine Anwesenheit oder Vertretung ge zu tragen.
15) Rechnungsaufstellung.
Bezüglih der formeäen Au
mer den von
forderungen zu entsprechen.
nebmers
bes@äftigten Arbeiter de
behufs
mitgethei Die
bauleitenden
getroffen hatte; dieselbe Stelle if befugt, dem Unternehmer die
Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen sowie den
ne nidt vollenteten The:l quf scine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rehaung auszuführen, wenn a. feine Leistungen untüchtig sind, oder
b. die Arbeiten na Maßgabe der verlaufenen Zeit nit genügend
gefördert sind, odec
c. der Unt:rnehmer den ge:näß §3) getroffenen Anordnungen niht
na4fommt. Vor der l#ntziehunz der Leistunz ift der Unternehmer dur ein- geschri benen Brief unter Ardrcbung der Entziehung zur Beseitigung
*) Die Bestimmungen über die Krankenversicerung u. \. w. der
Die
Etwaige unter deutlibem H s bezüglich dersclben getroffen sind.
1
Werden im Auftrage des bauleitenden
Arbeiten im
Prüfung ihrer Richtigkeit tägli : ire dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen
2 zu 2 Wothen dem
[t.
Tagelohnrehnungen sind längstens von Beamten einzureichen.
Schblußzahlung erfolgt auf die vom
reichende Kostenrechnung stellung derselben.
gewährt.
stehen, so
demselben gleichwohl
Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprebend hier anzu- schiießen.
gebotenen
_ Abstlagszahlungen Fristen auf An
Betrages muß
Mehrarkbeiten sind in be*onderer inweis
trag, nah
auf die schriftlichen 6) Tagelohnrehnungen.
m bauleitenden vorzulegen.
17) Zahlung.
werden dem Unternehmer
Bleiben bei der Sélußabrehnung Meinungsverschiedenheiten be- soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben nit vorenthalten werden.
18) Verzicht auf spätere Geltendmachung vorbehaltenen Ansprüche
Vor Empfangnahme des als Re
der Unternehmer alle Ansprüche,
getroffene Srist; :aufzufördern. \ ziehung Ms dem Unternehmer dur ein- ief, Eröffnung gemacht. : L
; der-für die au8gzeführten Leistungen dem en Betalhung uid den Umfang der Verpflihturig ietsaß finden die Bestimmungen in 7) gleih-
ch verpfliStet, eine von dem Verstärkung der auf eigene Kosten zu bewirken. iegen ciner ihm seibst oder seinen BVe- zur Laît fallenden Veraach- Verwaliung erboben
Auéführung des Vertrages für alle Unterlafsungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen ere jeden Shaden an Person urch ibn oder seine Organe
zu verlangen, daß über etstungen von beiderseits der Auéführung gegenscitig anzuerfennende Auf- demnächst der Berehnung zu
Leistungen hat der Unternehmer dem Anzeige zu mathen, ter Beschleunigung gegen Bebändigungs\chein
Regel eine Verbandlung auf- s muß dies geschehen. Die von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa Stellvertretec mit zu vollziehen, Von der übcr die dem Unte Erscbeint in dem zur Benachrichtigung ungeachtet, Bevollmäcbttater desselben, leitenden Behörde bewirkten Auf die Feststellung des im Falle der Entziehung (10)
d Verhandlung wird rnebmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt. Abnahme anberaumten Termine, weder der Unternehmer - selbst, so gelten die durch die Organe der bau- Aufzeicnungen als anerkannt. von dem Unternehmer Geleisteten finden diese Bestimmungen gleihmäßize An-
fi , Aufstellung der NeGnung, wel§e Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der
genau nach dem Verdingungsanschlage einzurihten ift, bat der dem bauleitenden Beamten gestellten An-
Rechnung nachzuweisen, Vereinbarungen, welche
den Beamten Seitens des Unter- Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der bierbei
Beamten oder dessen Vertreter Etwaige Aus-
Unternehmer einzu- alsbald nah vollendeter Pcüfung und Fest-
1 cernehmer in angemessenen I, Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der von dem Garnifon-Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe
aller nit ausdrüdcklich
stguthaben zur Auszahlung an-
stung wird dém Unternehmer eine Abrechnung Blu erhalb desjenigen Be haben desselben unte
mitgetheilt.
nnen im Falle der Entziekung dem Unker- trages aewährt werden, welcher r Berücksichtigung der entstandenen
etwa zu erhebenden vermögens- entsheidet in Ermangelung gütlicher Einigung
oder dessen Vertreter muß \ich zufolge Auf° auf der Baustelle einfinden, fo die zu treffenden bauli chen An- auf der Baustelle erforderlich Die fämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Arbeiter des Unternehmers sin d der Aufrech{terhaltung der O auf de den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen, Im Falle des Ungeh fernung von der Baustelle verlangt
d bezüglih der Bau- rdnung auf dem Bauplage
orsams kann ihre sofortige Ent-
ausdrüdcklich ver- Arbeiter, insoweit lih erachtet wird, eigene Koften an herstellen, sowie Desinfektion und demnädsti
n Rüstungen sind während anderen Baubandwerkern unentgeltlich zur Be» den Rüstungen im Interesse der übrigen Bauhandwerker vor-
Unternehmers
ührungen zu beatenden nders ergebenden polizei- für den ganzen Umfang feiner ortlich. Kosten, welche ibm € Arbeiterversiherung können der echnunz gestellt werden. trägt insbesondere die Verantwortung für die
Dieser Ver-
werden,
geböriger noch ein
in
An-
ge Be-
„Werkzeuze, Geräthe, sowie Materialien Sorge zu tragen, ift
aus dem Vertragsverhältniß über die behördliberseits hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt vereine erd A ausgeschlofsen ift.
19) ‘ Zah! ende’ Kasse. bezeichneten Kasse der Behörde.
20) Haftpflicht.
___ Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehay in Ermangelung solcher nach den allgemeinen geseßlichen Vorstrif sih bestimmende Frift für die dem Unternehmer obliegende ftpîlis für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnakr, Der Einwand nicht rehtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferi Waaren (Art. 347 des Handels8ge]eßbuches) *) ift niht statthaft.
21) Sigherheitsstellung, Bürge.
Bürgen baben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde als S, \huldner in den Vertrag mit einzutreten. dls
22) Sicherbeitsstellung (Kaution). Kautionen können in baarem Selde, guten Wertbpapieren, kassenbücern oder nah dem Ermessen der Aufsichtsbehörde sicheren — gezogenen — Wecseln bestelit werden. **) Kautionsfäbige Papiere sind folgende: 1) die Schuldverschreibungen, welhe vom Deutschen Reich 5» von einem deutschen Bundesstaate mit geseßlicher Ermädtizu,, ausgestellt L L L ÎUzy die Scbuldver|chreibungen, deren Verzinsung vow Deut; Reich Ne voa einem deutschen Bundesftaate gesegli& euilda tirt ift, die Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ablösung der Renten in Preu®en bestehenden Rentenbanken, p die Schuldverschreibungen, welche von deutschen fommunala Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen 2c.) oder bg deren Kreditanstalten au8geftellt, und entweder Seitens der %, baber kündbar find, oder einer regelmäßigen Amortiïatig unterliegen, _
9) die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigfeitlih bestätict Sparkassen, S 6) sichere Hypotheken und Pfandbriefe.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, behörde folche für ganz iweif-llos sicher erabtet.
Baar bintcrlegte Kautionen werden nicht verzinft. Dinstragendz Werthpapieren sind die Anweisungen (Talons) urd Zinsscheine, ir: soweit bzzüalih der leßteren in den besonderen Bedingungen nis: etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden i: lange, als niht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung ext, standener Verbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an de: Fälligkeitstecminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtauss der Anweifungen (Talons), die Einlösung und den Ersaß ausgelooîz Werthpapiere, sowie den Erfaß abgelaufener Wechsel hat der Unt: nehmer zu forgen. Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver: bindlichkeiten nicht nachfommt, kann die Behörde zu ibrer Scadlo: baltung auf dem einfatsten, gefeßlich zulässigen Wege die hinterlegt Wertbpapiere und Wesel veräußern bezw. einkafsiren. Die NRückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlitbfeitz des Unternebmers nit in Ansoruh zu nehmen ist, erfolat, naËder der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüll: bat, und infoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpfli&tur: dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen if. In Ermangelung ander weiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höbe zur Deckung der Haftverbindlickeit einzubehalten ift. ;
25) Uebertragbarteit des Vertrages, Ohne Zustunmung der Behörde, welche den Vertrag genehmis:
ck Shper:
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wenn die Aufsißtz,
auf Andere übertragen. _ Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkur:, lo ist diese Behörde berechtigt, den Vertrag mit demn Tage der Konkurseröffnung aufzubeben. s O der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowi: der Gewährung von UAbsclagszablungen finden die Bestimmungen ir 10) finngemäße Anwendung. Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abzeben sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, bat die Behörde die Wabl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortsegen ode dasselbe als aufgelöst betrachten will.
24) Gerichtsstand. Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten bat der Unternehmer — unbeschadet der in 25) vorgesehenen Zuständigkeit: eines Schiedsgerihts — bei dem jür den Ort der Bauausführunç zuständigen Gerichte Ret zu nehmen. 25) Schiedsgericht. Streitigkeiten über die dur den Vertrag begründeten Ret: und Pflichten, fowie über die Ausfübrung des Vertrages sind, wen: die Beilegung im Wege der Verhandlung nit gelingen sollte, zunäbf| der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, zur Entscheidung vorzulegen. Gegen die Entsceidung dieser Behörde Scwiedsgerihts zugelassen. Die Fortführung Mafgabe der von der Bebörde getroffenen dur rit aufgehalten werden. Für die Bildung des Schiedsgerihts und das Verfabren r: demselben kommen die Vorsdriften der Deutschen Civilprozeßordnunz vom 30. Januar 1877, 8, 851—872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Sciedêrichter sind abweichende, in den besonderen Ver tragsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. Falls die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sih unter ibner Stimmengleicbheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht dur einer Obmann ergänzt. Die Ernennung desselben erfolgt — mangels ander weiter Fest’eßzung in den besonderen Bedingungen — durch den Jr- » tendanten eines benahkarten Corpsbezirks. Veber die Tragung der Kosten des shiedsrihterlihen Verfahren? entscheidet das Schiedsgericht na billigem Ermessen.
26) Kosten und Stempel.
Briefe und Deveschen, welche den Abschluß und die Ausfübruns des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt.
wird die Anrufung eint der Bauarbeiten, nat Anordnungen, darf bier
O Arl, 34€ des Oandelsgeseßbuches lautet: „Ist die Waare von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nas der Ablieferung, soweit dies nah dem ordnung8mäßigen Geschäftägangt thunlich ist, die Waare zu unter]uWen, und wenn sih dieselbe nicht alé vertragsmäßig oder ge)eßmaßig (Art. 335) ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen. ;
_ Versäumt er dies, so gilt die Waare als genehmigt, soweit es sié nit um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuung nas ordnung8mäßigem Geschästsgange nit erkennbar waren.
Ergeben sich später solche Mängel, so muß die Anzeige ohne Ver zug nah der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare aub rücksihtlih dieser Mängel als genebmigt gilt. L _ Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf Besicht oder Probe, oder nach Probe Anwendung, insoweit es si um Mangel der übersendeten Waare bandelt, welche bci ordnungsmäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nit erkennbar waren.“ 1
, _»*) Hinsichtli der Kautionsfähigkeit der Werthpapiere sind di: hierfür erlaffenen besonderen Bestimmungen in die allgemeinen Bt
welche er
dingungen aufzunehmen.
Ann»
vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Anspräche p
Alle Zahlungen erfolgén an der in den besondeten Bedinguoz ff
hat, darf der Unternebmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nitt |
i kosten für solhe Geld- und sonstige Sendungen, welche im Die lcblihen Inter-fe des Unternehmers erfolgen, trägt der
tente Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen. s
Die übrigen Kosten des Vertragsabf{luf}es, d. b. der baaren Auélagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.
Bestimmungen i für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.
1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Bei dec - Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Niemand Ausficht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünftlihe und vollständige Ausführung derfelben — au in technischer Hinsiht — die erforderlihe Sicherheit bietet.
2) Einsicht und Bezug der Verdingungsanshläge. : Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nat- rifse werden erforderlihen Falls auf Ecsuben gegen Erstattung der Selbsikosten verabfolgt.
3) Form und Inhalt der Angebote. Die Angebote sind unter Benußung der etwa vorgeschriebenen ormulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der în der Aus- shreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem genen Menu Een, Die Angebote müssen enth I L ie CebciMie Erklärung, daß der Bewerber i den Be- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, irft; ; —— j E der geforderten Preise nah Rei8währung, und zwar sowobl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtiforderung; stimmt die Gefammtforderung mit den Einhcitspreifen nit überein, so sollen die leßteren maßgebend sein, — wenn Angebote nach Prozenten der An- s{lagsïumme verlangt sind — diese Angebote; . die genaue Bezeihnurg und Adresse des Bewerbers ; j . Seitens gemeinscaftlich bietender Perfonen die Erklärung, daß se si für das Angebot solidari\ch verbindlich maden, und die Bezeichnung cines zur Geschäftsführung und zur Empfang- nahme der Zahlungen Bevollmäwtigten; leßteres Erforderniß gilt aub für die Gebote von Ge'ell]/chatten; N . nâhece Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein- gereihten Proben. Die Proben felbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet fein, das si ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie f. Le eius vorges Lriebenen Angaben über die Bezugsguellen. Angebote, welche diesen Versériften nicht entsprechen, E pdere solhe, welche bis zu der festgesegten Terminsstunde bei der Ee nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstan es von der Ausschreibung selbst abweicken, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben feine Aussicht auf Berücksichtigung. S
Gs sollen indessen fol&e Angebote nicht grund'äßlich ausgeschlofsen sein, in welhen der Bewerber erklärt, si nur während einer kürzeren, als der in der Aus\chreibung angegebenen Zus&lagsfrist an sein An- gebot gebuntea halten zu wollen.
4) Wirkung des Angebots. : Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der aus\hreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlagefrist bezw. der von ihnen bezeihnetzn kürzeren Frift (Nr. 3 leßter Absag) an ihre Angebote gebunden. _ - R “Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichtsbarkeit des Ortes, an wel{wem die ausf{chreibende Behörde ihren Sit bat. 5) Zulaffung zum Eröffnungêtermin. | Den Bewerbern und deren Bevollmätigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungêtermine frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenen Gebote ift nicht gestattet.
6) Ertheilung des E
Der Zuschlag wird von dem ausf\chreibenden Beamten, oder von der Aera Behörde, oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Unternehmer mit zu Ne dende eus, oder durch besondere shriftlihe Benachrichtigung ertheil. S / R ist bétieibe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerbalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Hu dem Telegraphen- oder ne zur erung an die in dem An-
ezeichnete Adresse übergeben worden ift. : :
dee, N Benachrichtigung troß rechtzeitiger Absendung ert nah demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für a E E ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mebr gebunden, falls er obne Verzug nab dem rerspâteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht gegeben V a
Nachricht an diejenigen Bewerber, welte den Zusblag ni erbalten, wird nur dann ertkeilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsshreiben „ausdrüdlih verlangt wird, und erfolgt alsdann die Nückfendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nit statt; ebenso fann im Falle der Ablebnung deSs selben die Rückgabe insoweit nit verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. : O
Eingereibte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgege en.
Den Empfang des Zuschlagschreibers hat der Unternehmer um- gehend \chriftlih zu bestätigen.
7) Vertrag8ab\ch{[luß. a :
Der Bewerber, welcher den Zuslag erbält, ift verpsli tet, auf wt E den dur die Ertheilung des Zuschlages zu Stande gekommenen Vertrag eine s{riftlide Urkunde zu vollziehen. Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nit bekannt
ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. Die der Aus\{reibung zu Grunde liegenden Verdingungsansläge, Zeichnungen, welche bereits durh das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
8) Sicherheitsfstellung (Kaution).
Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ift, bat der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nah der Ertheilung des Zu- s{lages die vorgeshriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ift, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden- ersaß zu beanspruchen.
9) Kosten der Aus\{reibung. - Zu den dur die Auéschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternebmer nicht beizutragen.
Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen 2c. werden hierdurch zur ôffentlihen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 8. Mai 1888. Königliche Intendantur des Garde-Corps.
Personalveränderungen. Königlich Prenfishe Armee.
eförderungen und Versetzungen. Im us e PU Mai. ande, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, v. Westernhagen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, Zwenger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118, zur Dienstleistung bei der Gewebr-Prüfungs-Kommission, zunächst bs Ende September d. X. kTommantirt.
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Die natkenannten Offiziere und Sanitätsoffiziere außer Diensten in der Landwehr wiederangestellt, E: E
i arde-Insanterte 2. Aufgebots: : Sec L Wi Lemb en, zuleßt im 3. Garde-Landw. Regt., bei diefem Regt. (Landw. Bats. Bezirk Aurih) Sec. Lt. Körte, zuleßt von der Res. des Kaiser Franz Garde-Gren. Regts. Nr. 2, beim 2. Garde-Gren. Landw. Regt. (Landw. Bats. Bezirk Aurich), Sec. Lt. Niemann, zuleßt im 1. Garde-Landw. Regt., bei diesem Regt. (Landw. Bats. Bezirk Lingen), Sec. Lt. Hagemann, zuleßt im Garde-Füs. Landw. Regt., bei diesem Regt. (Landw. Bats. Bezirk Göttingen), Sec. Lr. Völckers, zuleßt im 1. Garde-Gren. _Landw. Regt., bei diesem Regt. (Landw. Bats. Bezirk Lüneburg), Sec. Lt. Ar noldt, zulegt von der Res. des 3. Garde-Regts. zu Fuß, beim 3. Garde-Landw. Regt. (Landw. Bats. Bezirk T. Braunfchweig), Pr. Lt Detken, zuleßt im 1. Garde-Gren. Landw. Regt., bei diesem Regt. (Landw. Bats. Bezirk Il. Oltenburg);
b. bei der Garde-Kavallerie 2. Aufgebots: Pr. Lt. Twelckmeyer, zuleßt von der Garte Landw. Kav. (Landw. Bats. Bezirk Il. Braunschweig); A i der Garde-Feld-Artillerie 2. Aufgebots:
Se Lt. Sus ¿usen von der Garde-Landw. Feld-Art. (Landw. Bats. Bezirk Auri{); : i
d. bei der Infanterie 1. Aufgebots: i: Sec. Lt. Gerloff, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Altenturg (Landw. Bats. Bezirk T. Braunschweig) ;
e. bei der Infanterie 2. Aufgebots: : Pr. Lt. Kl o pp, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Aurich (Landw. Bats. Bezirk Aurich), Sec. Lt. v Frese, zuleßt von der Inf. desfelben Bats (desgl.), Sec. Lt. S{wiening, zulegt von der Infanterie desselben Bataillons (desgleichen), Sec. Lt. Koenig, zuleßt von der Infanterie des Landwehr - Bataillons Detmold (Landw. Bats. Bezirk Aurih), Sec. Lt. Höôcker, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Aurich (desgl.), Sec, Lt. Seit, zuleßt von der Inf. deëselben Bats. (deëgl.), Sec. Lt. Hardtung, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Ruwe, zuleyt von der Inf. des Landw. Bats. Lingen (Landw. Bats. Bezirk Lingen), Sec. Lt. Bindel,- zuleßt von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Rüder, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. I. Oldenburg (Landw. Bats. Bezirk I. Oldenburg), Sec. Lt. Jaspers, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats T1. Oldenburg (Landw. Bats. Bezirk IT. Oldenburg), Sec. Lt. Brauer, zuleßt von der Inf. dess selben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Lobse, zuleßt von der Inf. deéselben Bats. (desal.), Pr. Lt. Delrichs, zuleßt im Füs. Regiment Nr. 86 (Landwehr-Bats. Bezirk Hannover), Pr. Lt. Bleckwenn, zuleßt von der Inf. des Landw. Vats. Hannover (desgl.), Pr. Lt. Rettberg, zuleßt im Füs. Negt. Nr. 86 (de8gl.), Pr. Lt Nüdiger, zuleßt im Fu. Regt Nr. 73 (deëgl.), Pr. L. Behrends, zuleßt von der Inf. des Lan-w. Bats. Hannover (desgl.), Sec Lt. Swhoene, zuleßt bon der Inf desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Sattler, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Höpner, zulegt von der Inf. desfelben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Starke, zuleßt von der Inf. des- selben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Ost, zulezt von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Gottschalk, zuleut von der Res. des Inf. Regts. Nr. 63 (desgl.), Sec. Lt. Behrend, zuleßt von der Inf. des Landw. Regts. Köln (desgl.), Sec. Lt. Touraine, zuleßt bon der Inf. des Landw. Bats. Hannover (de8agl.), _Sec. Lt. Hunaeus, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (desg .), Sec. Lt. Billerbeck, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Bitterfeld (deëgl.), Sec. LE Voges, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. annover (desgl.), )remier-Lieutenant Büttger, zulegt von der „Infanterie des Landwehr-Bataillons Bremen (Landw. Bats. Bezirk Osnabrück), Sec. Lt. Sulz, zulegt von der Inf. des Landw. Bats. Oënabrüdck (desgl.), Sec. Lt. Dreyer, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (desgl.z, Sec, Li. Hartung, zuleßt von der Inf desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. v. Winckler, zuleßt von der Inf, des Landw. Bats. Nienburg (Landw. Bats. Bezirk * tenburg), Sec. Lt. Toeg el, zulezt von der Inf. des Landw. Bats. Stade (degl.), Sec. Lt. Dunker, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Nienburg Ldefgl.), carafterij. Pr. Li. v. Reck, zulegt Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. Hildesheim (Landw. Bats. Bezirk Hildesheim), barafteris. Pr. Lt. Quensell, zuleßt Second-Lieutenant von der Infanterie desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. v. Garßen, zuletzt von der Inf. des- selben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Krafft, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (deëgl.), Sec. Lt. Heimann, zuleßt von der Inf. desfelben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Wiesinger, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Heidelberg (desgl.), Sec. Lt. Fare nhol , zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Hildesheim (deëgl.), Sec. Lt. Kißmüller, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Hannover (deëgl.), Sec. Lt. Brandt, zuleyt von der Inf. des Landw. Vats. Hildesheim (deëgl.), Sec. Lt. Deftern, zuleßt von der Inf. deëselben Bats. (deëgl.), Sec. Lt. Orlamünde!r, zuleßt von der Inf. desfelben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Wittich, zuletzt von der Res.des Inf. Regte. Nr. 93 (desgl.), charafteris. Pr. Lt. Natermann, zulegt Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. Göttingen ( Landwehr-Bataillons-Bezirk Göttingen), warafteris. Premier-Lieutenant Bremer, zuleßt Seconde-Lieutenant von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec Lt. Schemaiuin, zuleßt von der Inf. desselben Un Sec._ Lt. Kuchen- bedcker, zuleßt Sec. Lt. und Feldjäger im Reitenden Feldjäger-Gorps (desgl.), Sec. Lt. Hemeling, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats, Marburg (desgl.), Sec. Lt. Fischer, zulegt von der Inf. des Landw. Bats, Göttingen (desgl.), Sec. Lt. Mügge, zuleßt von der Infanterie desselben Bats. (desgl ), Sec. Lt. Kirstein, iebt von der Inf. des Lantw. Bats. Schleswig (desgl.), Sec. Lt. Lie- bis ch, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Königsberg (desgl.), Sec. Lt. Illgen, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Göttingen (desgl.), Sec. Lt. Goltermann, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Göttingen (Landw. Bats. Bezirk Göttingen), Sec. Lt. Ks Eer, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. T ata, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Celle (desgl.), Sec. Lt. Deuerlich, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Göttingen desgl.), Sec. Lt. Arnemann, zuleßt von der Inf. des Landw. 4 Lüneburg (Landw. Bats. Bezirk Lüneburg), Sec. Lt. Mayer, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats, Magdeburg (de8gl.), Pr. Lt. Freydandck, zuleßt von der Res. des Inf. Regts. Nr. 20 (Landw. Bats. Bezirk Celle), Sec. Lt. Schlemm, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Celle (desgl.), Sec. Lt. Denidcke, zuleßt von der Jnf. des Landw. Bats. Marburg (desgl. ), Sec. Lt, Kayfer, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Celle (desgl.), Sec. Lt. Bornträger, zuleßt von der Inf. desselben Bats. (dcsgl.), Pr. Lt. Retem ey gt, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. I. Braunsweig (Landw. Bats. Bezirk 1. Braunschweig), Pr. Lt. Nessing, zuleßt von der Inf. desfelben Bats. (deëgl.), Sec. Lt. Germer, zuleßt von der Inf. des]elben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Spa innuth, zulegt von der Inf. des Landw. Bats. Hildesheim (desgl.), Sec. Lt. Schulz, zuleßt v. d. Inf. des Landw. Bats. I. Brand Beg ref Sec. Lt. Ta e, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats. Hildesheim (desgl.), Sec. Lt. Lauenstein, zuleßt von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 7 de8gl.), Seçond-Lieutenant Thies, zuleßt von der B intere des andw. Bats. I. Braurschweig (desgl.), Sec. Lt. Knauer, zuleß von der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. F iedler, zuleßt un der Inf. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. v. Beughem, zuletz
. Braunschweig (desgl.), Sec. Lt. Hahn, zuleßt von der Inf. des Mia by Hildes eim (desgl.), Sec. Lt. Culemann, zulegt von der Inf. des Fin. Bas s. T. Bemas weig (desgl);
f. bei den Iägern 2. Au gi : Pr. Lt. Marquardt, zulegt von den Jägern des Landw. Bats. ildesheim (Landw. Bats, Bezirk Hildesheim), charakteris. Pr. Lt. eme oet zuleßt Sec. Lt. von den Jägern des Landw. Bats. Göttingen (Landw. Bats. Bezirk Göttingen), Sec. Lt. Kalk, zuleßt von der Reserve des Jäger-Bats. Nr. 2 (desgl.); g. bei der Kavallerie 2. Aufgebots: Sec. Lt. Agena, zulegt von der Kav. des Landw. Bats. Aurich (Landw. Bats. Bezirk Aurich), Sec. Lt. Carthaus, zulegt von der Kav. des Landw. Bats. Lingen (Landw. Bats. Bezirk Lingen), Sec. Lt. Kleiß, zulegt von der Kav. des Landw. Bats. I. Oldenburg (Landw. Bats, Bezirk T. Oldenburg), Pr. Lt. Frhr. v. Friesen, zuleßt von der Kav. des Landw. Bats. I1. Olden- burg (Landw. Bats. Bezirk Il. Oldenburg), charafteris. Rittm. Graf v. D cünbausen. zuleßt Pr. Lt, à la suite des Ulan. Regts. Nr. 14 (Landw. Bats. Bezirk Hannover), Pr. Lt. Kl ußmann, zulegt von der Res. des Ulanen-Regiments Nr. 14 (Landwehr-Bataillons-Bezirk Osnabrück), warafterif. Premier-Lt. Hammersen, zuleßt Sec. Lt. von der Kav. des Landw. Bats. Osnabrück (desal.), charakterif. Pr. Lt. von Lütcken, zuleßt Sec. Lt. von der Kav. desfelben Bats. (deëgl.), Sec. Lt. Dyckhoff, zuleßt vou der Kav. desselben Bats. (desgl.), Pr. Lt. v. Gadenstedt, zuleßt von der Res. des- Huf. Regts. Nr. 10 (Landw. Bats. Bezirk ildesbeim), Pr. Lt. Mackensen, zuleßt von der Kav. des Landw. Bats. Hildesheim (desgl.), Sec. Lt. eine, zuleßt von der Kav. desselben Bats, (desgl.), Sec. Lt. Lüngßel, zuleßt von der Kav. desselben Bats, (desgl. ), Sec. Lt. Burckhardt, zuleßt von der Kav. desselben Bats. (desgl.), charafterif. Pr. Lt. v.Estorff, zuletzt Sec Lt. der Res. des damal. Hus. Negts. Nr. 7 (Landw. Bats. Bezirk Celle, Sec. Lt. Dizen, zuleßt von der Kav. des Landw. -Bats. Celle (deëgl.), Sec. Lt Mever, zulegt von der Kav. des Landw. Bats. Halberstadt (Landw. Bats. Bezir I. Braun- \chweig), Sec. Lt. Brendecke, zuleßt von der Kav. des Landw. Bats. Hildesheim (desgl.), Sec. Lt. Hauswaldt, zuleßt von der Res. des Huf. Regts. Nr. 10 (desgl.), Sec: Lk. B ourjau, zuleßt von der Kav. des Landw. Bats. I. Braunschweig (desgl.), Pr. Ä. Cramer v. Clausbr uh, zuleßt von der Kav. des Landw. Bats, I. Braunschweig (Landw. Bats. Bezirk 11. Braunschweig), Sec. Lt. Löbbecke, zulegt von der Kav. des Landw. Bats. Halberstadt (des8gl.) ; h. bei der Feld-Artillerie 2. Aufgebots: : Sec. Lt. Rigts, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Aurich (Landw. Bats. Bezirk Aurich), Sec. Lt. Riemschneider, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Hannover (Landw. Bats. Bezirk Hannover), Sec Lt. Brickwedde, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats, Osnabrück (Landw. Bats. Bezirk Osnabrück), charakteris. Pr. Lt. Spangenberg, zuleßt Sec. Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 10 (Landw. Bats. Bezirk Nienburg), Pr. LE 2 g Fol! Z S S Lüttig, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Hildesheim (Landw. Bats. Bezirk Hildesheim), Sec. Lt. Peters, zuleßt von der Feld-Art. des Landw. Bats. Hannover (de8gI.), Sec. Lt. Buchler, zuleßt von der ete des Landw Bats. I. Braunschweig (Landw. Bats.Vezirk I. Braunschweig); : 5 E R H Fuß-Artillerie 2. Aufgebots: 4 Sec. Lt. Kaufmann, zuept t der Fuß-Art. des Landw. Bats. ingen (Landw. Bats. Bezirk Lingen); — E Es der Landwehr 2. Aufgebots des Eisenbahn- Regiments: - Pr. Lt. Schöttler, zuleßt von der Landw. des Eisenb. Regts. (Landw. Bats. Bezirk I. Braunschweig); . l beim Train 1. Aufgebots: S Sec. Lt. Weder, zuleßt von der Ref. des Train-Bats. Nr. 10 (Landw. Bats. Bezirk T. Braunschweig); : : m. bei den Sanitäts-Offizieren 1. Aufgebots: Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Fürbringer, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. I. Braunschweig (Landw. Bats. Bezirk I. Braun- weig). E E : n T bei den Sanitäts-Offizieren 2. Aufgebots: Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Fodcke, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. Lingen (Landw. Bats, Bezirk Lingen), Stabsarzt Dr. S hl ä- ger, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. Hannover (Landw. Bats. Bezirk Hannover), Assist. Arzt 1. Kl. Dr Halle, zuleßt von der Landw. desf. Bats, (desgl.), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Krab, zule t von der Landw. desselben Bats. (desgl.), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. N üller, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. Hildesheim (Landw. Bats. Bezirk Hildesheim), Assist. Arzt 1. K[. Dr. Wachs muth, zulegt von der Landw. des Landw, Bats. Celle (Landw. Bats. Bezirk Celle), Asfist. Ar¡t 1. Kl. Dr. Steinmeyer, zuleßt von der Landw. des Landw. Bats. 1. Braunschweig (Landw. Bats. Bezirk T. Braunshweig), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. v. Holwede, zuleßt von der Landw. desselben Bats. (desgl.) Assitt. Arzt 1. Kl. Dr, Henking, zulegt von der Landw. desselben Bats. (de8gl.), Assist, Arzt 1. Kl. Dr. Engel bret, zuleßt von der Landw. des. Bats. (desgl.), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Kleinau, zuleßt von derLandw. dess. Bats. (desgl.).
Kaiserliche Marine.
Ernennungen, Beförderungen, Versepungea, A. 15. Mai. Frhr. v. Rössfing, Kapitän zur See, zum 1. Juni cr. von feinem Kommando als Marine-Attadé bei den Nordischen Reichen entbunden. Baron v. Plessen, Kapitän-Lt., vom 1. Juni cr. ab als Marine-Atta§é für die Nordischen Reiche, mit dem Wohnsit in St. Petersburg, kommandirt.
Archiv für Poft und Telegraphie. Nr. 9. — Intkbalt : Akterftice und Aue e: Die Postwerthzeihen-Sammlung des Reihs- Postmuseums. ie telegrapbis@e Verbindung der neu erbauten
eutthürme in der Wesermündung. — Der Eilbestelldienst in Bel- gien. — Der Umfang des Postanweisungsverkehrs. — Kleine Mit- theilungen : Zerftörende Wirkungen der atmosphärischen Elektrizität. — Die japanische Zeitungspresse. — Die überseeischen Verbindungen Javas. — Die indischen Eisenbahnen im Jahre 1886. — Das Post- wesen Serbiens im Iahre 1886, Literatur des Verkehrswe])ens : Traité des chemins de fer par Alfred Picard, Président de la Section des Travaux publics, de l’Agriculture, du Commerce et de l’Industrie au Conseil d’Etat. Paris. 1887. Zeitschriften-
ebershau. H Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 204. i: halt: Amtlihs Bekanntmahung. — Vermischtes: Wiederhberstel- lung des Bremer Domes. — Preisbewerbung für ein Landes-Gewerbe- Museum in Stuttgart. — Natürlihe Bausteine der Provinz S{hlesien. — Geheimer Ober-Regierungs-Rath Golt f.
Statistische Nachrichten.
äß den Veröffentlibungen des Kaiserlichen Gesund- Get TENis sind in der Zeit vom 6. bis 12. Mai cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berehnet, als gestorben emeldet : in Berlin 20,0, in Breslau 26,8, in Königsberg 31,3, in Köln §20, in Frankfurt a. M. 21,0, in Wiesbaden 19,7, in Hannover —, in Kassel 22,5, in Magdeburg 22,8, in Stettin 17,6, in Altona 22,3, in Straßburg 39,5, in Met 23,8, in München 27,4, in Nürnberg 33,4, in Augsburg 35,8, in Dresden 22,9, in Leipzig 20,1, in Stuttgart 15,9, in Karlsrube 21,7, in Braunschweig 20,7, in Hamburg 26,5, in Wien 31,5, in Pest 32,1, in Prag 40,2, in Tri 30,3, in Krakau 38,6, in Awsterdam 22,1, in Brüffel 24,1, in Paris 23,6, in Basel —, in London 16,6, în Glasgow 24,4, in Liverpool 17,2, in Dublin 23,1, in Edinburg 21,3, in Kopenhagen 18,2, in Stockholm 24,4, in Chriftiania 23,8, îin St. Petersburg 42,1, in Warschau 24,5, in Odefsa 23,7, in Rom —, in Turin —, in Venedig 18,7, in
s. des Inf. Regts. Nr. 55 (Landw. Bats. Bezirk I, Braubach, Sec. êt Deedcke, zuleßt von der Inf. des Landw. Bats.
Alexandria 34,0. — Ferner in der Zeit vom 15. bis 21. April cr.