1931 / 153 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

É E E E A E E E E Ä

Ei L D E D

27150 27174 27208 27225 + 27299 : 27450 + 27459 97490 - 28468 928512 28538 28572 28598 28662 28680 928744 28758 98845 98855 98872 28M) 28920 98939 2864 98973 98905 299018 99028 90054 90235 6M 273

96291 99432 29449 29469 29501 99543 9299539) 29603 M14

Die

gegen

dem

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werden zua gebracht. Ferner macheu wir“ bekannt, daß die Stücke unserer im Februar 1923 zum

27156 27178 27211

97992

27300 27451 27476 27491 28469 985313 28539 28583 28600 28664 28RER2 28746 28760 28846 2R8SZ8 28881 28901 28921 28942 28965 28ND 29004 29021 29029 99058 29252 29274 29293 29438 29451 2472 297504 29546 2097594 209604 29615

27159 27188 27216 27229 27436 27452 27483 27499 28470 28514 28555 28584 28602 28665 28683 28747 28833 28847 28859 28884 28907 28922 28944 28966 28989 2010) 29022 20034 29059 29255 29276 29423 29441 29455 29473 29505 29548 29795 29605 29649

90681 29682 29693. Rückzahlung 2, Januar 1932 an mit dem Aus- wertungsbetraqg von RM 40 für jede

27163 27200 27218 9T 295

d Fe 27437 27456 27484 28462 28477 28521 28558 28585 28603 28669 28685 28748 28835 288/50) 28867 28886 28909 28923 28954 280968 289K) 29015 29024 20036 29105 29259 29283 29425 29443 20458 29477 920533 29549 29597 29607 29654

Einlieferung der ) Fahreszinsscheinen

chreibungen vom 1. Juli 1932 ff. und Talon. Fanuar zinsung dox ausgelosten Teilshuldver- Fehlende Zinsscheine

vom

nebst

\hreibuugen auf.

1932

hört

27164 27203 27221

27238 27441 2 57457 2 27485 2 28465 28

28479 28522 285360 28586 28605 28673 28691 28754 28837 28853 28868 28892 28911 28924 28958 28969 28991 29016 29025 29037 29109 29261 29289 24429 29444 29464 29481 295 29587 29599 29612 20655

erfolgt

Einlösungbetrag i

die

28480 928529 28571 28590 28660) 28676 28743

28RTZT

28843 28854

28871“

98899 28914 28926 28960 28971 28992 29017 29027 29048 29231 29262 29290 29431 29446 29467 29493 29541 29589 29602 29613 29679

v om

Teilschuldvershreibung außer bei der Kasse der Gesellschaft bei der Deutshen Bank und Dis- conto-Gesellschaft in Berlin, bei der Darmstädter und National- bank Kommanditgesellschaft auf Aktien in Berlin, bei der Dresdner Bank in, Berlin

sovie bei den Niederlassungen dieser Banken in Duisburg, Düsseldorf, Essen uttd Köln, bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Köln Teilshuldver-

Mit Ver-

n Ab-

1. Novemberx 1923 gekündigten Anleihe von 1907 und

Disconto-Gesellschaft,

bei der Dresdner Bank, in Essen bei der Essener Credit-An-

zum 1: Juni 1923 gekündigten Au- leihe von 1912 gemäß §8 25 und 36 des Auftwertungs- geseßes mit ihrem Aufwertungsbetrag? von je RM 150 vom 2, Fanuar 1932 an in Berlin bei der Deutschen Bank und

stalt Filiale der Deutsc-n Bank

und Disconto-Gesellschaft,

Köln

bei

hausen'schen

der

Deutschen

dem

A. Schaaf

Bankverein

conto-Gesellschaft,

heim jr. & Cie.

[31492]. i Concordia, Hannoversche

Bank

Und

Siliale Dis-

bei dem Bankhause Sal. Oppen-

Dritte Anzeigenbeilage zum Neih3- und Staatsauzeiger Nr. 153 vom 4. Juli 1931. S. 2

eingelöst werdza und daß die Verziusung der Obligationen mit diescm Tage aus- hört. Duisburg-Meiderich, im Juli +31, Gesellschaft für Teerverwertung m, b. S. Dr. A. Spilker.

[31100].

Bilanz per 31. Dezember 1930. i E A [ RM [5 Kasse und Sorten á 13 094/93 Goldpfandbriefe q 99 101/60 Hypothekenbrief D 2 500|— Großbankguthaben ,- « « 116 689/77 Soustige Debitoren « « « 101 502/15 Mobilien E S -0_ck Y Is

332 889/45 Stammlkapital . . . - 50 000/— Reserven E S. ck V 127 066 98 Rükstellungen « « - + + 14 312/20 Kreditoren - « « e “s 141 510/27 332 889/45

Bayerische Lotterie-Gesellshaft m. b. H., München.

K Genossen- \chasten.

[31671] Gemeinnützige Bau- und Erwerbsgenossenschaft Freie Nuderer-Vereinigung1913,e.G.m.b.H. Bilanz des Geschäftsjahres 1930. A. Einnahmen. NRM

L... Ee . 92,—

2. Eintrittägelder. . . . « + - 6,— 3. Darlehen der „Freien Nuderer-

Vereinigung e. V. 1913" . 116,12

« *)

B. Ausgaben. S

1. Gerichtsfosten .. . « « « « 15,78

2, Druckiachen . - « « « e « « 89,99

3. Stempel d: 0: 4 S E V 10,—

4. Streibmaterial und Portis . 4,79

Bantauthabeu. «e «ce 6s O

214 12

Es sind 8 Genossen vorhanden mit einer Haftsumme von 400 RM. : Mad)ack. Schneyer. Pirch. Kaiser. Heinze.

14, Verschiedene Bekanntmachungen.

[31925] Deutscher Krastsahrerdauk E. V. in Berlin. Wir laden uns2re Mitglieder hiermit zu der am Dienstag, den 21. Juli 1931, mittags 12 Uhr, im Büro des Sts Arnold Schneidex zu Berlin, Behrenstraße 24, stattfindenden ordent- lichen Hauptversammlung ein. Tage®sorduung: 1. Bericht des Vorstands über die Vereinstätia|eit im Geschäftsjahr 1930 und über die finanzielle Lage des Vereins; Vorlegung einer Ver- mögensübersicht. 2, Beschlußfassung des Vorstands. : 3. Ersaßwahl für ein ausscheidendes Vorstandsmitglied. 4. Verschiedenes. Berlin, den 2. Juli 1931. Der Vorstand. Krenzlin.

über Entlastung

Rz CSSTORE R R M T N C E Es S D S T O E

Feuer-Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Hannover. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1930.

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S N Es

Feuerversiherung «e. oe. 99 429/08 Einbruchdiebstahlversicherung . « « « + * + 1 586/85 Glasversicherung .- - .. E 509/45 Wasserleitungsschädenversicherung . « « « + 85/60 Kraftfahrzeugversicherung . « « - .. .+ 928805 Unfallversicherung « «ooooo 1 073/14

Hattpflichtversicherung

4 IV. Kapitalerträge Gs U V. Kursgewinn, realizierter . -

VI. Vergütungen der Rückversicherer und Haftpflichtversicherung « « « + « VII. Sonstige Einnahmen

D 0. 0E c. S O: &

Gesamteinnahmen:

rsicherung

in der Unfall-

IT. Prämieneinnahme abzügl. der Rückbuchungen: Feuerversicherung Einbruchdiebstahlversicherung . . Glasversicherung . - Wasserleitungsschädenve Kraftfahrzeugversicherung . . Unfallversicherung . : Haftpflichtversicherung

TII, Nebenleistungen der Verf

A E. E S 6 O

icherungsnehmer:

A. Einnahmen. RM |24 RM |Àt I. Ueberträge aus dem Vorjahre: 1. Vortrag aus dem Uebershusse « 1 259/16 2, Prämienüberträge : Feuerversiherung ... o. oooooo 691 586/51 Einbruchdiebstahlversicherung . « « - - . - 5 44 628/26 Glasversicherung . . . . E 23 867/30 Wasserleitungsschädenversicherung « « « . « 20 413/93 -Kraftfahrzeugversicherung « « « ..«.. 7 565/80 Unfallversiherung « eee ooo 25 437/49 aftpflichtversiherung « «eo ooo. 212 656/04 3, Schadenreserve : Feuerversiherung .. «oooooo 753 084/25 Einbruchdiebstahlversiherung. « « « » e. «. 4 632/83 Glasversicherung . « « . - E T 818/06 Wasserleitungsschädenversicherung « « « « - 247/28 Kraftfahrzeugversicherung « « - o... 4 781/40] Unfallversiherung „oe 20 861/90 Hastpflichtversiherung « « -. o... 205 535/02] 2 017 375/23

2 601 689/33 68 933/62 33 022/85

8 983/10 142 380/49 130 056/54

936 28761

3921 353/54

115 959/95

265 927/09 1 990|—

12 98778

43 331/28 116 957/37

S E C.S

B. Ausgaben.

I, Schäden aus den Vorjahre: einsch|. ermittlungsfosten, abzgülih des Anteils versicherer:

a) geleistet:

Schaden- der Rüdk

t «ooooo 4 Einbruechdiebstahlversiherung . « - - - - + E 0d 00/98 Ÿ Wasserleitungsschädenversicherung . « * + « Kraftfahrzeugversiherung . . « -.- . Unfallversicherung, brutto . . . -. . - Haftpflichtversicherung, brutto « « + +

b) zurückgestelit : Feuerversiherung Einbruchdiebstahlversicherung . « E 20 Wasserleitungsschädenversicherung « Kraftfahrzeugversicherung . - - + Unfallversicherung Haftpflichtversicherung

D ch§ D e E O . D O S #

S: M D .

RM

379 382/69

T 143 420/61

[9 t

1 358/65 77208 22772

1 904/97

18 745/21

64 822/50

2 329|— 5 900¡—

85 065) 1 703 028/43

IT, Schäden aus dem Rechnungsjahre eins{chl. Schaden- ermiitlungskosten, abzüglih des Anteils der Rüd-

1, Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten und sonstige Verwaltungskosten:

versicherer:

a) geleistet : j Seuerversicherung . + + ooooo 1142 878/46 Einbruchdiebstahlversicherung - - « - e - « 10 953/75 M A 6 8 672 23 Wasserleitungsschädenversicherung . + «* . - 1 307/47 Kraftfahrzeugversicherung «- « «o... 20 466) 5 Unfallversicherung, brutto . .. «e o o o « 44 319/01 Haftpflichtversicherung, brutto « o. . 171 160/05

b) zurüdgestellt: | Feouerversicherurtg . . ooooo 526 99798 Einbruchdiebstahlversicherung . - o e e - « 9 865/23] Gier etne , («2.0.0 600040 1 140/11 Wasserleitungsschädenversicherung « + e » « 182/25 Kraftfahrzeugversiherung « « ch «o... 1 959/80} Unfallversicherung. . . «e o ooooo 21 666/67 Hastpflichtversicherung + « » « « « e « | 374 859|—

ITIT, Rükversicherungsprämien: | Feuerversiherung . - «ooo eo. 322 916/08 Einbruchdiebstahlversicherung « « « . o . . 18 973/58 Glasversiherung . . . . - Ea G 7 593/06 Wasserleitungsschädenversicherung . «- « «. « 2 146/52 Kraftfahrzeugversicherung . . « «o. - 118 952 10) Unfallversiherung . . « + «- - G 20 966 41 Hastpflichtversicherung . « « « « E 99 988/75

IV. Verwaltungskosten abzüglich des Anteils der Rük-

versicherer :

RM

2 336 428/96

590 836/50

Hannover, den 29, Mai 1931. Dex Vorstand.

Hannover, den 29. Mai 1931. Die Revisoren :

Meyer, Geh. Justizrat.

Hannover, den 27. Juni 1931. Der

6 482 894/46

Frhr. v. Hammerstein-Loxten,

Lüdemann. Geprüft und mit den Büchern der Gejellschaft übereinstimmend befunden.

Feuerversiherung . . . E 816 545/72 Einbruchdiebstahlversicherung . « « - « * - 24 617/39 Glasversicherung . . .. . . Ed 12 824 79\ Wasserleitungsschädenversicherung « - « «. - 3 468/72 Kraftfahrzeugversicherung . « « . - . 7 886/73 Unfall- und Hasftpflichtversiherung, brutto 394 666/88 2, Steuern und öffentlihe Abgaben einschl. Ver- sicherungssteitern . «o oe ooo 197 826 /08j 1457 836/22 V, Leistungen zu gemeinnüßigen Zwecken insbesondere für das Feuerlöschwesen: a) auf geseßliher Vorschrift beruhende « « « « 2 175/82 y L E 47 999/701 50 175/52 VI. Abschreibungen . - - « + E E S6 | 41 118/49 VII, Kursverlust; buchmäßiger. « «o o. e soo 6 3 428/25 VIII, Prämienüberträge : Feuerversiherung .- . eo oco. 719 553/98 Einbruchdiebstahlversiherung . « e « «4 - « 50 223/21 Glasversicherung . - - . - a C E 24 304 |— Wasserleitungsschädenversicherung « « « « - 21 805/73 Kraftfahrzeugversiherung « « - o. «o. 8 388/28 Unfallversicherung e ee ooo 26 495/71 Hastpflichtversicherung 6 04€ G 223 395/41} 1 074 166 32 A ut e E E C 225 876/67 Gesamtau3gaben: 6 482 894/46 Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1930. A. Aktiva. RM [2 RM |NŸ Ki Grundbesiß 0- E #ck # S S 100 800 |— IL, Hypotheken und Grundschuldforderungen. « « - 1717 536/80 TIL, Wertpapiere E 20 E M . §0. E O0 S Q 118 814/80 IV. Darlehen auf Wertpapiere. « « . . e o o o 100 000|— V, Guthaben: a) bei Bankhäusern, Sparkassen usw. « « « «+ « 324 778/65 b) bei anderen Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr . . « 28 985/98] 353 764/63 VI. Rückständige Zinsen . . . «+ E E Ep 51 608/689 VIIL. Außenstände bei Generalagenten und Agenten . 226 545/36 VIII. Kassenbestand einschließlich Postsheckguthaben 28 458/22 6 r L R 353 555/34 Gesamtbetrag: 3051 083/84 B. Passiva. L Noservesonds. e eo nade 281 300|— IL, Prämienüberträge : a) Feuerversiherung. . . « «oe ooooo 719 553/98) b) Einbruchdiebstahlversiherung. « - « o o « - 50 223/21 c) Glasversicherung . « « « «oooooo 24 304 |— d) Wasserleitungsschädenversicherung « « e « « « 21 8057 e) Kraftfährzeugversicherung « « - -. ooo. 8 388 f) Unfallversicherung E 26 49571 g) Hastpflichtversicherung . 6 ETLTA D 223 395/41] 1 074 166/32 IIL, Schadenréserven: a) Feuerversicherung. . . - ee o o 9/0/20 591 820/48 b) Einbruchdiebstahlversiherung. « « « « o o - 9 865/23 c) Glasversicherung . . . . « Ee 1149/11 d) Wasserleitungsschädenversicherung - « + - » « 182/25 e) Krastfahrzeugversicherung « « « «o. o. 4 288/80 f) Unfallversicherung 9.0 0029 C00. 26 666/67 g) Hastpflichtversiherung. « «« e o ooo - 459 924 1 093 887/54 IV, Sonstige Reserven: | a) Gewinnanteilfonds . . «ee e ooo o 5 000 b) Beamtenruhegehaltsfonds . . . « « + « E 89 000 c) Beamtenunterstüßungsfonds (Domizlaff- | n C R T 1 000'— d) Bligableiterprüfungsfonds « « - « « « - e 1 500 e) Sonderschadenreserve . « «« e e e «e 155 000/—| 251 500|— V. Guthaben anderer Versichekungsunternehmungen S aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr . 62 508/91 V1 Vortautidlel àè e s e x04 E S 1 625|— VIT. Guthaben der Steuerbehörde «e... o. 60 219/40 Van, E a a o S 225 876/67 Gejsanitbetrag: 3051 083/84

Osterhagen, Landesverwaltungsrat i. R. Der vorstehende Rechnungsabschluß ist von der heut gen Generalversammlung genehmigt.

Aufsichtsrat. Ministerialdirektor a. D. Wöhler, Hofbesiger, Ahlten.

[31495] E Nuf Grund der A.-V. des Justizministers

vom 21. April 1920 wird der ledigen

Catharine Elisabeth Homburg in Greben-

stein gestattet, an Stelle ihrer bisberigen

Vornamen Catharine Elisabeth den Vor-

namen Dina zu führen. _ Grebeustein, den 26. Juni 1931.

Amtsgericht.

(31928] WBekanntmachung. Von der Frankfurter Hypotbekenbank ist bei uns der Antrag auf Zulassung von 1. NM 2000 000 neue auf den JIn- baber lautende Aftien Nr. 10090L bis 11800 über je NM 1000 und Nr. 149798— 151797 über je NRM 100, 2, GM 20 000 000 7% Goldpfant- briefe Emission XXV (Enwciterung), nicht kündbar vor dem 1. April 1936, der Deutscheu Hypothekenbank in Meiningen

hiesigen Börse eingereiht worden. Frankfurt a. M., den 1. Juli 1931. Zulassungsstelle an der Börse zu Fraukfurt a. M.

13. Bankausweise. [29539] Wochenübersicht der

Bayerischen Noteubank vom 30. Juni 1931.

Aktiva. RNM Goldbestand . ……. . « . 28 999 000,— Deckungsfähige Devisen. . 6 0835 000,— Wechsel und Schecks . . . 50611 000, Deutsche Scheidemünzen 44 000,—

2 071 000,— 9 489 000,

Noten anderer Banken . Lombardforderungen

Wertpapiere . . .. «- 5 146 000, Sonstige Aktiva. . . .. 8 013 000, asfiva.

Grundkapital . . . 15 000 000,— E 4 eo 0E Ed 14 130 600,— Betrag der umlaufenden

E a es 68 910 000,— Sonstige täglih fällige

Verbindlichkeiten . . 1 920 000,— An Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten 87 000,— Sonstige Passiva 2 971 000,

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln MNeichs- mark 7 719 000,—.

[31938]

Stand der Badischen Bank

vom 30. Funi 1931, Aktiva, RNMY Göolbbestand… „4 « «8123 009,40 Deckungsfähige Devisen 3 103 527,— Sonstige Wechsel u. Schécks 18 164 222,73 Deutsche Scheidemnünzen. 93 764,35 Noten anderer Banken 21 050, Lombardforderungen. .. 1219 730,—

Wertpapiere . . « . 11 904 259,94 Sonstige Aktiva 14 691 563,90 Paffiva.

Grundkapital . . 8 300 000, M. 3 300 000,— Betrag d. umlaufdn. Noten 19 261 850,—

Sonstige E fällige ; Verbindlichkeiten . 9 564 129,12

An eine Kündigungsfrist

gebundene Verbindlich- A

feiten 15 198 987,58 Sonstige Passiva . 1 626 769,62

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Yeicht- mark 1513 073,24.

Badische Bank.

[31937] Ausweis der Bauk von Danzig vom 30. Juni 1931 in Danziger Gulden. Aktiva, Metallbestand (Bestand an kursfähigem Danziger Metallgeld und an Gold in Barren oder Goldmünzen) . 3616 933

darunter Gold- münzen 129 610 und Danziger i Metallgeld . . 3486 923 z Ta qn: S ägli älligen Forderungen gegen die Bank von England E M Noten . 16 276 675 deckdungsfähigen Wechseln . 21130 330 sonstigen Wechseln 162 500 Lombardforderungen ¿a + OUOOOO E N 6 ale 5 937 455 sonstigen täglih fälligen For- derungen . .-+ ». ch+ 3 433 sonstigen Forderungen mit Kündigungsfrist ... «- 30 000 Effekten des Reservefonds . . 3992936 Passiva. Grundkapital .. 7 500 000 Neservefonds. .. 6 370 043 Betrag der umlaufenden Noten 35 817 370 Sonstige täglih fällige Ver- bindliblele. +24 1 624 500 darunter Giroguthaben: a) Guthaben Danziger Be- börden und Sparkassen 634 883 b) Guthaben aust- ländisher Be- hörden u.Noten- D «x « 181210 c) privaie Gut- Mabek » e e + GELSTL Verbindlichkeiten mit Kündi- gungéfrist I amd Sonstige Passiva... . 236076 darunter Verbindlichkeiten in fremder Währung

218 962 Avalvervflichtungen

Danzig, den 1. Juli 1931. Bank von Danzig.

¡um Handel und zur Notierung an der

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2

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ESrste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Irr. 153.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 4,05 ÆK. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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1931

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

B eoh

, Handelsregister, üterretsregister,

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Entscheidungen des NReichsfinanzhofs.

69. Zur Einkommensteuerpflicht der Tantiemen der Reichsbaukbeamten. Der Beschwerdeführer is Reichsbank- direktor und bezieht als solcher ein festes Gehalt und Tantieme. Ei Teil dieser Tantieme, der hier streitige, wird dem Beschwerde- führer nicht jeweils ausgegahlt, sondern einem Gewinnanteilfonds zugeführt, der bei der Hauptstelle in Berlin verwaltet wird. Er 1st dazu bestimmt, daß aus ihm etwaige Verluste gedeckt werden, die infolge der Geschäftsführung des Beschwerdeführers entstehen und zu Entschädigungsansprüchhen der Reichsbank gegen 1hn führen könnten. Der angesammelte Betrag wird, abzüglih etwa zu zahlender Entschädigungen, erst nah Ausscheiden des Be- schwerdeführers aus dem aktiven Dienstverhältnis ausgezahlt und bis dahin verzinst. Der Präsident des Landesfinanzamts hatte sich mit Bericht vom 26. Juni 1926 an den Reichsminister der Finanzen gewandt und dabei folgendes ausgeführt: „Die den Reichsbankbeamten bewilligten Tantiemen werden von der Reichs- bank zur Hälfte zur Deckung etwaiger Defekten einbehalten und erst zwei Fahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses aus- gezahlt. Die einbehaltenen Beträge werden dem Steuerabzug nicht unterworfen. M. E. ist die Sachlage folgende: Um Arbeits- lohn im Sinne des Sialommienergciehas handelt es sich in allen Fällen. Denn zum Arbeitslohn gehören alle dem Arbeit- nehmer zufließenden Güter, ohne Rücksiht auf Bezeihnung und Form, unter der sie gewährt werden 1 der Durhführungs- bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn) Die Teilbeträge von Tantiemen, die von der Reichsbank zuvück- gehalten werden, werden erst später fällig. Sie gelten deshalb 1m Zeitpunkt der Betoilligung noch nicht als bezogen 11 des Einkommensteuergeseßes) und “unterliegen daher zunähst auh niht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn.“ Der Minister hat mit Erlaß vom 24. Juli 1926 111 e 4008 erwidert: „Den Berichtsanführungen trete ih bei.“ Demgemäß ist von den Finanzämtern, die den Beschwerdeführer bisher veranlagt haben, verfahren worden. Nachdem das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 831, Oktober 1928 VI A 750/28, Reichssteuerblatt 1929 S. 36, be- kanntgewocden war, wollte ver Vorsteher des Finanzamts in Ab- weichung von der Steuererklärung des Beschwerdeführers die von diesem abgezogenen 2837,16 RM dem Einkommen gzuschlagen, weshalb ex gegen die Veranlagung, die den Abzug zuließ, Be- rufung einlegte. Das Mun gent trat seiner Ansicht bei, indem es ausführte: Als bezogen gelte auch der Betrag, der nah Fällig- feit zwar nicht bar begahlt, aber dem Pflichtigen gutgeshrieben werde, und zwar auch dann, wenn die Gutschrift Ansprüche sichern folle, die dem Arbeitgeber für etwaige Defekte zuständen. Der hier vorliegende Fall des Beamtenverhältnisses könnte niht anders beurteilt werden als das Angestelltenverhältnis, welhes dem Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 750/28 zugrunde gelegen halbe. Die Lage des Pflichtigen sei nicht anders, als wenn er den streitigen Tantiemeanteil zunächst ausgezahlt erhalten und dann zugunsten der Reihsbank in irgendeiner Weise sichergestellt hätte. Daß die Reichsbank den einbehaltenen Teil als verdient und ihre Zahlungsverpflihtung als erfüllt angezcen habe, gehe au

mäßig ausgez

...

daraus hervor, daß sie die Zinsen rege ahlt bzw. gutgebraht und den Steuerabzug vom Arbeitslohn in voller Höhe einbehalten habe. Demgegenüber macht die Rechtsbeschwerde geltend: Das Urieil VI A 750/28 sei hier niht anwendbar, da es nur für vertragsmäßige Vereinbarungen passe. Der fragliche Tantiemeanteil werde auch niht dem Steuerpflichtigen gut- geschrieben, sondern auf einem „Gewinnanteilkonto asserviert“, mit dem der Steuerpflihtige niht in Verbindng stehe und über das er keine Verfügungsberechtigung habe. Die Tantiemenbeträge würden auh nicht wie das Urteil sage für die vom Steuer- pflichtigen abgeschlossenen Bankgeschäfte fällig, sondern von den jeweiligen allgemeinen Umsäßen. Sie seien also kein Entgelt für persönliche Leistungen. ie Fälligkeit trete erst nach der Pensionierung ein, falls keine Desekte zu decken seien. Dein Steuerpflichtigen sei das Recht genommen, den Tantiemeanteil bestverzinslih anzulegen. Wer erstatte die gezahlten Beträge, wenn nach Ausscheiden der größte Teil für Defekte verwandt würde? Die. Rehtsbeschwerde i} niht begründet. 1. Unberechtigt ist zunächst die Behauptung, daß das angefochtene Urteil auf einem Verstoße gegen den klaren Jnhalt der Akten beruhe. Wenn das Finanzgeriht feststellt, daß eine Hälfte der Tantieme dem Be- \chwerdeführer „gutgeshrieben“ werde, so hat es den tatsächlichen Sachverhalt, wie auch seine weiteren Ausführungen beweisen, keineswegs verkannt. Denn die vom Senat herangezogenen Dienstbestimmungen der Reichsbank sagen unter Il 1 § 66, Seite 10: „Die als Gewinnanteil der Vorstandsbeamten ein- behaltenen Beträge werden für jeden Vorstandsbeamten auf einem in Berlin bei der Hauptbuchhalterei für ihn eingerichteten

1. Handelsregister.

[31114] einge-

1931 begonnen. A wird veröffentlicht:

Aachen. Jn das Handelsregister wurde tragen am 27. Juni 1931:

ie Firma „Brotfabrik Martin Mayer“’ in Aachen und als deren 7Fn- haber Kaufmann Martin Mayer da- selbst. Dem Albert Mayer und dem Alfons Baumsteiger, beide in Aachen, ist Einzelprokura erteilt. Als nicht einge- tragen wird E schäfts- zweig: Brotfabrik; Geschäftsräume:

Bei der offenen „Aachener

haus Schaffrath «&

Die Firma ist erloschen.

Augsburg.

reunderweg ohne Nummer. [haft mit beschränkter Haftung“,

ugsburg, Provinostr. 11. G mit beschränkter Haftung, erri Funi 1931. stand des Unternehmens ist der Erwerb und die Fortführung des Eisenwerks

Die offene Handelsgesellschaft „Moß «& Sauschke“’ mit dem Siß in Aachen. Persönlih haftende Geselisthafter ind: Heinrich Moß, Kaufmann, und Paul Hanschke, Fabrikdirektor, beide in

Vertrag vom 20.

Aachen. Die BIEN at am 1. Mai s nicht eingetragen Geschäftszweig: Tuchfabrikation und Tuchversand. Ge- shäftsräume: S Edel 35.

A5

Porten“‘ in Aachen: Die Gesellschaft ist aufgelöst.

slubmöbel-

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Handelsregistereinträge. 1. „Eisenwerk Franz Forster Gesell-

Konto gutgeschrieben und zu demselben Zinssaß wie die Gehalts- konten verzinst. Der Zinsenlauf beginnt mit dem leßten Tau des Zeitraums, für den die Gewinnanteile berechnet worden sind. Die Zinsen werden den Vorstandsbeamten vierteljährlich von der Hauptbuchhalterei überwiesen (18. 6. 24. 1 5324; 29. 12. 24. I 10 216). Auf Antrag der Vorstandsbeamten können die an- gesammelten Gewinnanteile ganz oder teilweise auch in solchen

ertpapieren angelegt werden, die in Klasse I bei der Reichsbank beleibbar sind. Zugelassen sind auch aus Klasse Il der bei -der Reihsbank beleihbaren Wertpapiere die Gold - Kommunal - Obligationen der Hypotheken - Banken und öffentlich-rechtlihen Kreditanstalten. Es kommen jedo nur dauernde Anlagen in Betracht. Die fälligen Ia gerne werden vom Kontor für Wertpapiere eingezogen und die Geld- beträge den Vorfiandsbeauten mittels Ueberweisung zur Ver- fügung gestellt (17. 7, 26. I 11024; 1. 2. 27. I 1781). Der Ge- winnanteilfonds haftet ohne Zulassung eines Rechtsstreits im rihterlihen oder Verwaltungswege, na alleiniger Entscheidung des Reichsbankdirektoriums nicht nur für alle bei den Wehsel- und Lombardgeschäften der in Betraht kommenden Bankanstalt ent- stehenden Verluste, sondern auch für sämtliche sonstigen Verluste, die aus der Geschäftsführung der Vorstandsbeamten entstehen auc für Ausfälle bei Vergleihen im Vergleihs- oder Konkurs- verfahren (s. B. V.) —, und zwar în der Art, daß die Vorstandsbeamten zu ihrer Deckung in dem Verhältnis der Ge- winnanteile, also mit 2% und s beitragen. Auch die jeweils Me die Zukunft noch anfallenden Gewinnanteilbeträge einschließli der fogenanntew Barhälfte können bei Verlusten in Anspruch ge- nommen werden. Bei Verlust des Gewinnanteils ist den Vor- E untersagt, unter Lebenden darüber zu verfügen, olange niht das Dienstverhältnis aufgelöst und Entlastung er- teilt ist (31. 5, 21. 19698 II ZB.; 15. 12. 27, A 10793 ZB.; 9. 3. 29. I 3235). Beim Ausscheiden eines Vorstandsbeamten aus dem SriCle wird der Gewinnanteil ihm selbs und im Falle seines Ablebens seinen Erben überwiesen, sobald die Rehnungen aus seiner Verivaltungszeit vollständig geprüft sind und Entlastung erteilt worden ist.“ Es Handelt fich also niht nur der Sache, son- dern auch dem Wortlaut nah um eine „Gutschrift“ auf einem für jeden einzelnen Vorstandsbeamten, mithin auch für den Be- | martiatüees. persönlich eführten Geivinnanteilkonto.

denn weiter Anstoß an der Teststellung des Urteils genommen wird, daß die Tantieme je nah dem Aan der vom Steuer- pflichtigen abgeshlossenen Bankgeshäfte wehsle, so ist diese Feststellung allerdings unriGtig, beeinflußt das Urteil aber niht. Denn das Urteil ftellt ja dann sofort fest, daß diese Tan- tieme sich nach den besonderen Bestimmungen des Reichsbank - direktoriums für den inneren Dienst errechne. Diese „Pusab- bestimmungen zum Besoldungs- und Ruhegehaltshaushalt der Reichsbankbeamten lauten: „Von dem Bruttogewinne der Reichs- hauptbank und jeder Reichsbankhauptstelle und Reichsbankstelle wird ein bestimmter Betrag zur Bildung eines Gewinnfonds ver- wendet, Von den hiernach bei den engOnen Reichsbankhaupt- stellen und Rei R berechneten Beträgen wird ein An- teil von */7 Fe en ersten Vorstandsbeamten und von ?/7 für den zweiten Vorstandsbeamten verwendet; der Rest des Gewinnfonds steht zur Verfügung des Präsidenten des Reichsbankdirektoriums. Für den Gewinnanteil der Vorstandsbeamten gelten die Bestim- mungen in § 66 D. B. 11, 1.“ Daß sich die Tantieme nah dem Bruttogewinn der Reichsbankhauptstelle bzw. Reichsbankstelle be- rechnet, ohne daß nachgeprüft wird, inwieweit die einzelnen dort tätigen Beamten an der Erzielung des Gewinns beteiligt sind, ist keine Besonderheit und berührt die hier streitigen Fragen nicht. 2. Auch die weitere Rüge unrihtiger Rehtsanwendung geht fe L, à) Unhaltbar ist zunächst die auch in der Begründung der Rechts- beshwerde wieder auftauhende Behauptung, daß „der nicht bar gezahlte Teil der Tantieme ebenso wie der bargezahlte Teil keinen Arbeitslohn auf Grund des Beamtendienstverhältnisses darstellt“, Es Handelt si, wie ja auch der Beschwerdeführer selbst dauernd anführt, um Tantieme; und Tantiemen sind, ebenso wie „Unter sonstiger Benennung gewährte Bezüge“ nach-§ 36 Abs. 1 Biff. 1 des Einkommensteuergesebes Einkünfte aus nicht selb- ständiger Arbeit (Arbeitslohn). Es ist nicht ersihtlih, und wird auh vom Beschiverdeführer niht einmal angedeutet, warum sie ihm (iden sollten, wenn nicht als Entgelt für seine Tätigkeit. Sie bilden zudem nah der ausdrücklic;en, oben am Ende ven 1 wiedergegebenen Zusaßbestimmung einen Teil seiner Besol- dung. b) Fst die gesamte Tantieme Arbeitslohn, so bleibt nur noch zu prüfen, ob der dem Gewinnanteilfondstonto gut- gebrachte Teil im Sinne des § 11 des Einkommensteuergeseßes im Augenblick . der Gutschrift als zugeflossen anzuschen ist. Auch diese Frage ist vom Finanggeriht zutreffend be-

ranz Forster in Augsburg. Stamm- ck als pital: zwan P RSR 20000 Reichsmark. schäftsführer: 1. Stein, Artur, Jnungenieur, Augsburg, 2. Popp, Georg, Tae Dee Ga Oberinge- nieur, München. Die Gefellshaft wird durch einen oder mehrere ee ührer vertreten. Sind mehrere Ge- Oa, vorhanden, so sind je zwei äftsführer gemeinsam zur Ver- tretung der D R erehtigt.

‘orderungen und Verbindlichkeiten des isherigen JFnhabers sind auf die Ge- sellshaftsfirma niht übergegangen.

2. bei /ORORNEE Buchhändler-Be- stellanstalt Moser Co. K-G.“, Sig Augsburg (D 220): Zwei Kommandi- tisten ausgeschieden, Einlage eines Kommanditisten erhöht.

3. bei „Meitinger Sauerstoff-Aktien- gesellschaft“, Siy Meitingen: Ludwig

burg.

Stadtbach“, Dr.

anderen

5, bei burg: dation au [31115] burg: y 7, bei Gesellschaft tet mit Gegen-

ar mo

euer Vorstand gemäß § 29 .-B.: Saile, Johann, Rechtsbeistand, Augs-

4. bei „Baumwoll Spinnerei

riedrih von Pigenot, Direktor in Augsburg, ist ee ten erteilt. ,Ma Gefell gelö 6, bei „Joseph gal Siß Augs- Firma erlos „Eisenwerk Fran Siß Augs! ues: Firma als n \. Nx. 1. Amtsgericht Augsburg, 27. Juni 1931.

jaht worden. Mit Recht hat es auf den vorliegenden Fall die Grundsäße angewandt, die in der Ent- eidung vom 31. Oktober 1928 VI A 750/28 (Reichs- teuerblatt 1929 S. 36) entwidäelt worden sind. Der Beschwerde-

führer will diese Grundsäße auf ees Fall niht angewandt wissen, weil es sich dort um eine Vereinbarung des Pflichtigen mit dem Arbeitgeber, hier aber um ein Beamtenverhältnis öffent- lih-rehtlihen Charakters handle. Ohm daß hier auf die Frage der besonderen Stellung der Reichsbankbeamten näher eingegangen zu werden brauchte, genügt zur Widerlegung die Tatsache, daß weit nit, wie z. B. beim Dienstaufwand, besondere Vorschriften gen sind das Einkommensteuergesey das Gehalt öffentlicher Beamten genau so behandelt wie das von Angestellten privater Betriebe, Als Arbeitslohn bezeihnet § 36 in Ziff. 1 in einem Atem die Gehälter, Besoldungen usw, der in öffentlihem odev privatem Dienste angestellten Personen. Dementsprechend werden auch die Besoldungen der öffentlihen Beamten dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterworfen. Es is allerdings richtig, daß der öffentliche Beamte die Höhe und Zahlungsart seines Gehalts nicht durch freie Vereinbarung regelt, sondern sich in dieser Hinsicht der durch Gesey geschaffenen Regelung unterwirft Aber ganz abgesehen davon, daß unter Umständen auch der freien Ver- einbarung Grenzen gezogen sind (Tarife, Kartelle), besteht für die hier streitige Frage kein ausschlaggebender Unterschied, da die geseßlihen Bestimmungen dem, der Beamter werden will, vor Dienstantritt bekannt sind, und die Verfossung ihn gegen Willkür und Verleßung seiner wohlerworbenen Rechte chüßt. Fn An- wendung der Grundsäße des genannten Urteils hat das Finanz- geriht darauf hingewiesen, daß einmal die Reichsbank selbst davon ausgeht, daß die volle Tantieme dem Beschwerdeführer zu- geflossen ist; denn sie nimmt den Steuerabzug vom Arbeitslohn in voller Höhe vor, und sie verzin s auch den gutgeschriebenen Teil der Tantieme. Die maßgebenden Bestimmungen, soweit sie niht s{chon oben unter 1 angeführt sind, lauten: „Von der für jeden Vorstandsbeamten aufgekommenen Summe sind zunächst 20 vH für Steuern zu kürzen. Hiervon ist der geseßliche, nach dem amilienstand gleitende SteuerWbzug von: Arbeitslohn einzu- halten und an das E abzuführen, der verbleibende Rest dagegen dem Vorstandsbeamten zur Deckung der viertel- jährlich von ihm zu leistenden Steuervorauszahlung auf Gehalts- konto gutzuschreiben. Die übershüssigen 80 vH jedes Gewinn- anteils sind zur Hälfte dem Gehaltskonto des Vorstandsbeamten gutzuschreiben, während die andere Hälfte zugunsten eines für ihn zu bildenden Gewinnanteilkontos einbehalten wird (29. 12, 24. I 10 216; 14. 1. 25. I 292; 3. 8. 26. I 11 808).“ Das Pinanager hi hat dann weiter ausgeführt, daß die Lage des Pflichtigen nicht anders sei, als wenn er den streitigen Tantiemeteil ausgezahlt bekomme und sodann zugunsten der Reichsbank in irgendeiner Weise sichergestellt hätte. Wenn demgegenüber der Belwerde- führer betont, daß er jeder Verfügung übec die dem Gewinn- anteilkonto zugeshriebenen Beträge beraubt sei, so ist auch diese Behauptung unrichtig; denn die obengenannten Bestimmungen ergeben, daß die angejammelten Gewinnanteile auf seinen An- trag und nah seiner Wahl ganz oder teilweise in Werts- apieren angelegt werden können. Daß natürlich die Wahl dieser Wertpaviere durh den Sicherheitsgedanken beschränkt ist, x selbstverständlih und nimmt den Beträgen thren Charakter als zugeflossenes Einkommen ebensowenig, wie in den sonstigen Fällen 2s riebener oder beschränkter Verwendung des Einkommers, z. B. beim Testamentsvollstrecker. Endlich ist noch darauf hiazu- weisen, daß die vom Beschwerdeführer gewollte Hinausschicbung der Besteuerung mit dem Grundgedanken des Einkommensteuer- rechts, den Erfolg einer Leistung sobald und so restlos wie n zu erfassen, unvereinbar ist. Das Ergebnis ist also, daß die dem Steuerpflichtigen gutgeshriebenen Tantiemeteile ihm bereits im Augenblick der Gutschrift zugeflossen sind 11 des Einkommen- fenergeitzes), Daß daneben die ihm aus dem Gewinnteilfonds zugehenden Zinsbeträge steuerpflichtig sind, bedarf keiner weiteren Erörterung. Wie sich die Rechtslage geztales, wenn nah Be- enî igung des Dienstverhältnisses ein Defektenverfahren eingeleitet würde, kann zur t A abschließend beantwortet werden. Es mag nur erwähnt werden, daß der Beshwerdeführer schon dadur eine gewisse Sicherung hat, daß dann unter Umständen ein Abzug aus dem Gesichtspunkt der Werbungskosten möglich ist. Jm übrigen fährt der Beschwerdeführer insviern besser, als die Steuerstufe bei einmaliger Besteuecung der angesammelten Beträge bei ihrer Auszahlung erheblich höher sein würde; denn für diese Fälle gilt nah ständiger E ung des Reichsfinanz- E der ermäßigte Steuersaß des § 58 des Einkommensteuer- geseßes niht. (Urteil vom 20. Mai 1931 VI A 717/31.)

Vorstand E U Y Bamberg. [31116] . G.-B.: Haudelsregislereintrag.

Joh. Mayer «& Cie., Siy Bam- berg: Gesellschafter “Nikolaus Bayer- lein ist gestorben; weitere Gesellschafter: Bayerlein, Adolf, Kunstmaler in Bams- berg, und Bayerlein, Fohann, Kunsts maler in München.

Jha ndustrie- und Handels: Gesell mit beschränkter Haf- tung, Siy Bamberg: Firma erloschen.

Bamberg, den 27. Juni 1931.

Amtsgeriht Registergericht.

Bergedorf. [31117] inzelfirma | Eintragung in das Handelsregister Nx. 1 am 30. Juni 1931. L Bergedorfer Bank, Abteilung der Westholsteinischen Bank: Die 5 7, 13, 14 Say 4, 31, 32, 19 e des ga g dl vertrags find durch Beschluß der Gene-

am Siy Augsburg: An risten ertilt, mit einem

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il t hat sich ohne Liqui- dal ee el then. s

en. Forster“,

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