1931 / 159 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

App tet rwe - w: wt Lp ivi a a5 12: s o o Ma act aue Erw 0E Mr {n dee

[31921]

Als Liquidator der Ceutralstelle Chemischer Bunt- und Mineral- Farben-Fabriken G. m. b. H, zu Berlin mache ih die Auflösung der Centralstelle Chemisher Bunt- und Mineral-Farben-Fabriken G. m. b. H. hiermit bekannt und fordere die Gläu- biger der Centralstelle zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf.

Verlin, den 2. Juli 1931.

Dr. Kurhe, Syndikus, Schellingstr. 1 T1.

[31919] Bekanntmachuug.

Die Spruchstelle beim- Kammergericht hat unseren Antrag auf Barablösung der Genußrehte unsexer 5 %igen Aa- leihe von 1917 .durch Entscheidung vom 96. Juni 1931 genehmigt und festgestellt, daß die angebotene Barabfindung in Höhe von 65% des Nennwerts den Zeitwert des Genußrechts- micht -unter-

ichreitet. Unter Bezugnahme auf- die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 96 am 25. April 1931 ausgesprochene

Kündigung machen wir hiermit bekannt, daß der Zeitpunkt für die Einlösung der Genußrehte (Bogen einschließli Ge- wimianteilscheine) auf den 1.- Oktober 1931 festgejetßt ist. Die Einlösung der Genußrechte erfolgt in Berlin: bei der Gesellschaftskasse, Berlin NW 7, Reichstagsufer 10, bei der Deutshen Bank und Dis- conto-(8esellschaft, bei der Commerz- und Privat-Bank Akt .-Ges., bei der Darnstädt2rx und National- bank Kommanditges. auf Aktien; in Breslau: bei dem Bankhaus E. Heimann, , bei dem Schlesishen Bankverein, Filiale der Deutschen Bank; in Düsseldorf: bei der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft, bei dem Bankhaus B, Simons & Co.; in Essen: bei der Essener Credit- Anstalt, bei dem Bankhaus Simon Hirsch land; in ‘Gladbeck: bei dem Bankhaus H. Küster, Ullrih & Co; in Sanïnover: bei der Commerz und Privat-Bank Akt.-Ges., boi der Hannoverschen Bank, Filiale der Deutschen Bank; in Hamburg: bei dem Bankhaus Zimon Hirschland. Bis zum 31. Dezember 1931 nicht er- Hobene Beträge werden hinterlegt. Verlin, den 3, Juli 1931. Jlsenburg Bergbaugesellschaft

m. b

Feise. [32336] E fs Braunschweigische Zucker-Handels-

gesellschaft m. b. H., Braunschweig.

Von den im März 1928 ausgegebenen 8 %igen Teilschuldvershreibungen sind laut § 6 dex Bedingungen nom. Reichs- mark 65 000,— ausgelost, und zwar:

41 Stück über je RM 1000,— Nr. 1 13 27 35 54 88 102 117 128 134 148 151 160 182 192 225 230 239 252 265 271 285 298 328 339 343 372 397 420 432 452 470 486 498 530 555 569 587 615 660 681.

24 Stück über je RM 500,— Nr. 711 725 742 758 767 T79 795 811 828 849 877 890 911 931 933 960 978 986 1017 1032 1043 1058 1089 1098.

129 Stück über je RM 100,— Nr. 1107 1118 1141 1155 1178 1191 1220 1240 1242 1254 1263 1269 1289 1314 1330 1341 1354 1367 1377 1399 1407 1427 1436 1457 1466 1484 1497 1506 1522 1543 1563 1588 1605 1614 1653 1669 1690 1691 1707 1731 1760 1783 1798 1819 1841 1856 1868 1893 1912 1928 1944 1963 1976 2000 2010 2035 2051 2067 2088 2089 2122 2129 2139 2152 2169 2189 2216 2249 2282 2291 2305 2313 2322 2338 2354 2360 2373 2391 2414 2437 2453 2459 2472 2481 2500 26506 2521 2543- 2554 2572 25286 2612 2628 2640 2662 2689 2720 2726 2743 2777 2811 2821 2843 2863 2878 2890 2909 2926 2936 2950 2960 2973 2993 3003 3024 3040 3053 3066 3089 3098.

Die vorstehend bezeihneten Teil- shuldvershreibungen, die mit dem 31. Dezember 1931 aus der Verzinsung toben, sind demnach gekündigt zur

ückzahlung ab 2. Januar 1932.

Die Rüczahlung erfolgt außer bei der Kasse der Zuckerraffinerie Braun- shweig in Braunschweig, Bahnhofstr. 4

bei der Commerz- und Privat-Bank

A.-G. vorm. Braunschweigische Bank und Kreditanstalt, Braun- shweig,

bei der Braunschweigishen Staats- bank, Eee V ¿ bei der Deutshen Bank und Dis-

conto-Gesellf af Filiale shweig, Braun weig, bei dem Bankhaus C. L. Seeliger, Wolfenbüttel. _Von den früher gekündigten Teil- sQusever\Sreivungen ind noch nit zur Einlösung eingereicht:

Nr. 2265 über RM 100,—, gekündigt zum 31. Dezember 1928,

Nr. 833 Uber RM 500,—, zum 31. Dezember 1930,

Nr. 1230 1326 1527 1643 2114 über je RM 100,—, gekündigt zum 31. De- zember 1930.

Braunschweig, 1. Juli 1931. Braunschweigische Zucker-Handels- gesellschaft mit beschränkter Haftung.

(Unterschrift)

Braun-

gekündigt

Dritte Anzeigënbeilage zum Reichs- und Staat3anzeigér Nr. 159 vom 11, Juli 1931,

[31922] Fedexport landwirt schaftlicher Produkte, Berlin, G. m, b. H. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liquidator, Berlin C 25, Dircksenstr. 37, geltend zu machen. Berliu, den 1. Juli 1931, Gaetano Savignano.

11. Genossen- chaften. [34050]

Einladung zu der a. o. Generalver- sammlung am Montag, den 20. Fuli 1931, nachm. 4 Uhr, in den Ge- {chäftéräumen der Genossenschaft.

Tagesordnung:

1, Neuwahl eines Aufsichtératsmitglieds.

2. Satzungéänderungen.

Hannover, den 8. Juli 1931.

Deutsche Grund. Kredit-

Genossenschaft e. G. m. b. H. Der Aufsichtsrat. Bode.

[33921]. Kredit-Genossenschaft für Hoch- und Tiefoaaten Vautkretit“ €. G. m. b. . Liquidations bilanz.

Aktiva. Bankguthaben « « « «5s 13/15 Postscheck S. S G 66/06 E 0 U 1 839/25 i e. e404 66 602/90 Wechselbestand . « - - « 1 053 Autokonto . . 50 078,75 Abschreibung 2078,75 3 000/— Juventar . . 1075,55 Abschreibung 375,55 700 Avalkonto, Giroverpilich- tung aus redisfkontierten Wechseln 1 196 253,55 Verlust D: S 0.0 #0 | 47 500/37 120 773/73 Passiva. | Genossenschaftsanteilekonto 1 750|— Sicherheitsfondskonto T 51 780/35 L 54 517/72 Forderungen der Ange- | ellen „o eo v 211340 Steuern u. Krankenkassen- | beiträge «e» 6 612/26 Avalkonto 1 196 253,55 | Rückstellung E. S 10 000/— 120 773/73 Gewinn- und Verlustkonto. Debet. Handlungsunkostenkonto « «» [39 501/71 Autounkostenkonto « » e + e | 1821/33 Abschreibungen . « »- s e - | 2454/30 Verlustvortrag 1930 « » « «4 115 102/77 58 880/11

Kredit, Zinsenkonto . . « « o o 0 Provisionskonto . « o . - « Avalgebührenkonto . « . « «f Sicherheitsfondskonto IT zur

2 372/80 I 3 Verlustdeckung . « « « « e | 2510 1 524 7

3 | 806 35 165/74

Kreditorennachlaß per 1930 , 85 Verlustvortrag 1930 15 102,77 32 397,60 | 47 500/37

58 880 [11

Unsere Génossenschaft ist durh General- versammlungsbeshluß vom 30. 6, 1931 aufgelöst. Die Gläubiger werden auf- gefordert, sih zu melden.

Die Liquidatoren. Alfred Loewenstein, Dr. Erich Zabel.

Verlust 1931

12. Unfall- und Fnva- lidenversiherungen.

[34320]

Einladung zur Genossenschaftsver-

sammlung am Mittwoch, dem 29. Juli

1931, vormittags 9 Uhr, im Holst-

Hotel, Kiel, Schloßgarten.

Tagesordnung :

1, Geschäftébericht.

2. Bericht des Aus\{husses für die Vor-

prüfung der Jahresrechnung und ihre

Abnahme.

Wahl eines aus drei Vertretern be-

stehenden Ausschusses zur Vorprüfung

der Jahresrehnung.

4. Festseßung der Entschädigung für die ehrenamt!ihen Organe.

9. Feststellung des Voranschlags für die Verwaltungskosten (Haushaltplans) für 1932.

6. Bekanntgabe des Ergebnisses der ge- pflogenen Besprehung mit den Ver- sichertenvertretern über den Jahres- bericht für 1930, betreffend die Durch- führung der Unfallverhütungsvor- schriften.

. Beschlußfassung über die Krankheits- verhütungévorschriften.

8. Mitteilung der Musterverordnung zum Schuße gegen Gefahren bei Bauarbeiten.

9. Gefahrtarif.

10. Unvorbergesehenes.

Samburg. den 8. Juli 1931. Hamburgische Baugewerks-Berufsgenossenschaft. Der Genossenschaftsvorstand.

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J

Th. Nosenbaum, Vorsitzender.

13. Bankausweise. |

A. Einnahmen. RM [H | Die Gewerken der Gewerkschaften Ueberträge a. d. Vorjahr: | erga erien I—IV in Rhein-

(34306) Wochenübersicht der Prämienreserven . . « | 6 248 28412 | hausen (Niederrhein) werden hiermit zu

Bayerischen Notenbank} Ab: Aufwertungsrücklage | 146 40035 | der am Freitag, dem 31. Juli 1931,

vom 7. Juli i931. G 101 S883 77 | nachmitiags 4,30 Uhr, im Hotel

Aktiva. RM Zuwachs durh Ueber- | Duisburger Hof zu Duisburg statt-

Goldbestand. «_. « « 28 559 000,— nahme der Sterbe- | findenden ordentlichen Vollversamm-

ga tige Devisen. . 6 098 000,— fasse Magdeburg . « | 698 527/— | lung der Gewerken mit nachfolgender

Wechfe und Schecks . . . 51 908 000,— F500 110 7 | Tagesordnuug eingeladen:

e Bm" : 2080| Mes fie lebende S G

: 04 S Versicherungsfälle . . 11310—| ,„ ; G R I egmbardforderungen . . - 2229000 | Gewinnrejerve der Ver * B ige lun) (r Ee:

Sonstige Aktiva. . . . 8 127000,—| le bed Boriaras aften Diergardt-Mevissen 1, 1,

Passiva. gebildet . E 380 000'— TIT und TV für das Geschäftsjahr

Grundkapital . . . . « « 15 000 000,— ;5 e E 1930; Beschlußfassung hierüber,

E «ss. O E E Entlastung der Geschäftsfuührungs-

Betrag der umlaufenden nahme der Sterbekasse organe. : j

emt ° ti lid ° fällige 68 602 000,— s Magiednta N ¿ L 69 852/70 Een (Ndrh.), den 10. Juli

ms E uwachs aus dem Ueber- ? : É

An ‘Kündigungöfist b 3 219 000,— L „schusse des Vorjahrs . | 114 785|— | Carl Th. Deichmann, Vorsißender, bundene Verbindlichkeiten 82 000,— Ce» 08 013/72 | [33458]

Sanne Paffiva . . . 3092 000,— isen - rüdständ. 228 Ae Gewerkschaft Diecrgardt-Mevissen [.

erbindlichkeiten aus weiterbegebenen, : Ge An die Gewerken der Gewerkschaft

im Inland Iba Wechseln Rei Kapitalerträge : Di dt-Mevi

i Ee Znreranen _LIRIE REE Zinsen - «+++ + + | 418 845/76 Mer E,

ma s eWerlekge, : . , + | 100770117 | Dir [een Dernlt die Domensen der

Gewinn a. Kapitalanlagen: d ewerkschaft Dierga f En T8

[34305] Kurs- und Auslosungs3- er am Freita an Ubi Juli tel

i gewinne . .. . ., 12 423/13 | nachmittags 4, es im e Stand der Badif n Vank] Sonstiger Gewinn, Hy- D Hof zu E R Pud. vom 7. Juli 1931. pothekenprovisionen . | 60 848/39 | [indenden Ae E E A Aktiva. RM Sonstige Einnahmen . « 4 017/08 ert Sea nachfolgender Tages:

Goldbestand is d A 8 123 609,40 10 743 315/08 ï “übe Á Sat

Dedungsfähige Devisen . - 2 790 754,— 2: M übar das - Gelyastainne

Sonstige Wechsel u. Schecks 18 742516,101 B. Ausgaben. PN nir. DOLItYUng . Hex PELE

Deutsche Scheidemünzen « 9 687,85 | Versicherungsfälle d. Vor- „_ tungsrehnung.

Noten anderer Banken . 32 350,—| _jahrs, geleistet , « « « 11 310 T Vadi c U viten ta

Lombardforderungen . « + 1226 280,— Sterbegelder: __| Rheinhausen (Norh.), 10. 7. 1931.

Wertpapiere . . . - « « 11938 122,94] Gezahlt . .. . . . « | 757478 |

Sonstige Aktiva . . « . 15 901 977,07 | Am Vilanztage rüständ. | 12 600|—| Grubenvorstand. der

Passiva, Rügewähr für vorzeitig R (Var Sorten b,

Grundkapital . .. . . 8300 000,— erg E erieoeungon 27 246/08 Carl Th. Det man n; Vorfiyender,

Betrag de umlaufdn. Noten 20 330 730—| sicherte aus dem Ge- po E :

Sonsti s täglich “fällige E \chäftsjahre : Gewerkschafi Diergardt-Mevissen Il. Verbindli eiten 10 322 998,90 Abgehoben . S 94 495 An die Gewerken der Gewerkschaft

An eine Kündigungsfri ; s Nicht abgehoben « « « 900/— | Diergardt-Mevissen I. j gebundene Bi: Verwaltungskosten: Wir laden hiermit die Gewerken der keiten 14 586 057,43] Abschlußkosten . « « « | 42219183 | Gewerkschaft - Diergardt-Mevissen 11 zu

Sonstige Passiva S 1 925 491 03 Sonstige Verwaltungs- der am Freitag dem 31. Juli 1931,

: E L kosten « « « « « « « | 100 941/27 | nachmittags 4,30 Uhr, im Hotel

,_ Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, ae f E S A 44 164 41 | Duisburger Hof zu Duisburg \tatt-

un E JaEIan Wechseln: Reichs- | »(6s@reibungen - . . . . | 18 563/06 [Uen diesjährigen Gewerkenver-

m Badische Bank Prämrtienres. am Schlusse ammlung mit nachfolgender Tages-

N des Geschäftsjahrs: ordnung ein: T Für Kapitalversicherung. 1. Beriht über das Geschäftsjahr F auf den Todesfall . | 8 237 608/07 1930 und Vorlegung der Ver- Gewinnreserve der Ver- n waliungsreWnung. sicherten . « « « « « « | 354 605|—| 2. Erteilung der Entlastung. . - Reservefonds . . . . . | 694 680/70| Rheinhausen (Ndrh.), 10. 7. 1931. 14. Verschiedene Passivhypothekenzinsen 6 392/12 | Grubenvorstand der Gewerkschaft Gewinn im Geschäftsjahr Diergardt-Mevissen Il. Bekanntmachungen 4 1930 .... . . « « | 410 110/70 | Carl Th. De ihmann, Vorsitzender. ag x 10 743 315/08 N E C R, [33657]. OEES C. Verwendung des Ueberschusses. P ¿ patr t nei A Diergardt-Mevisseu Ill. bli Ar A dei 1 rc + Win An den geseßlichen Reserye- RM H An die werken der Gewerkschaft Ee enstiti tei fonds , . . . . . , « | 129080110 | Diergardt-Mevissen Il. g g fu An die Gewinnreserve . 225 000/—| Wir laden hiermit die Gewerken der Vilanz für den Schluß des Vortrag a. neue Rechnung 25 000/— | Gewerkschaft Dierggrdt-Mevissen IIl zu Geschäftsjahrs 19 0. Erhöhung der Werbegelder, der am Freitag, dem 31. Juli 1931, Gratifikationen für An- nachmittags 4,30 Uhr, im Hotel A. Atktiva, RM \N} gestellte, für Abschluß- Duisburger Hof zu Duisburg statt-

Bres «o» {1/520 000—]| vecrgütung u, Stiftungen Nee diesjährigen Gewerkenver-

Hypotheken « « + » « « | 759406485] für wohltätige Zwece 31 030/60 | sammlung mit nachfolgender Tages-

Wertpapiere « « . . . 4 427 728/77 [———— | ordnung ein:

Kurzfristige verbriefte For« gus. | 410 110/770} 1, Bericht über das Geschäftsjahr derungen im Sinne des Der Vorstand der 1930 und Vorlegung der Ver- § 59 Ziffer 5 V.-A.-G, 1 000/—} Eisenbahn-Sterbekasse Breslau waltungsrechnung.

Bankguthaben ee L 381-886/95 Versicherungsverein auf 2. Erteilung der Entlastung.

Rückständige u. gestundete Gegenseitigkeit. 3. Wahl zum Grubenvorstand. Beiträge . « « «+ - ++ 57 682/96 Jahn. Gerth. Juntke. Rheinhausen (Ndrh.), 10. 7, 1951.

Rükständ. Zinsen, Mieten Jch bescheinige hiermit, daß die in die | Grubenvorftand der Gewerkschaft und Provisionen «. « » 130 074/87 | Bilanz eingestellte Prämienreserve im Ge- Diergardt-Mevissen Ill.

Kassenbestand einschließl, samtbetrag von 8 237 608,97 .RM gemäß Der Vorsitzende: Postscheckguthaben . 15 494/79 56 Absaß 1 des Reichsgeseßes über die |Carl Hup-ert, Bergassessoc a. D.

Jnventar und Drucksachen 1/— [privaten Versicherungsunternehmungen E

Sonstige Aktiva « « « e 62 233/51 [vom 12. Mai 1901 berechnet worden ist. 3 G É i

10 190 167|70 d M Ms nau, Rotdornstr, 3, 1, “Bien IV | den 12, Juni 1931, x v * e B. Passiva. Wendorff, Regierungsrat i. R. G N E Es Gewerkschaft Reservefonds 262 H.-G.- Vorstehende Vilanz sowie Gewinn- und | Diergardt-Mevissen IV. B., § 37 V.-A.-G.): Verlustrechnung sind vom Aufsichtsrat, | „Wir laden Hiermit die Gewerken der Bestand am Schlusse des vom Prüfungsausschuß und - von der | Gewerkschaft Diergardt-Mevissen IV zu Vorjahr «e 6 510 043|— | Schlesischen Treuhand- und Vermögens8- der am Freitag, dem 31. Juli 1931, Zuwachs im Geschäfts- Verwaltungs-Aktien-Gesellschaft Breslau | nachmittags 4,30 Uhr, im Hotel e A 114 785|—| geprüft und in Ordnung befunden worden, | Duisburger Hof zu Duisburg statt- Zuwachs „durch Paber- Boentay, den 4A Le 1931, dndiir fd gc "d" Mete uo gg) pt nahme der Sterbekasse er Aufsichtsrat. - : gende x Magdeburg . « . , | 69 852/70 Seifert. Mahn. Ius ein: j S

Prämienreserve f. Kapital- Der Prüfungsausschuß. N! Fer 20 Geschäftsjahr

Drs auf den K. Vogt. r Ri Kattner,. va er Ver- odesfall .. . . « « | 8 237 608/07 r. Knopp. ; s

Reserven für s{hwebende Die Hauptversammlung hat die Bilanz N r Ndrh 9 19 E

g Eeagts ‘2 12 600|/— aues S eun E Cs genehmigt Vrute Saa E k E los ewvinnrejerven der Ver- und Entlastung erteilt. U

Os C6 ew si 354 605|— geR ata n aug Pi S eoeaioe IV. üdcklage für Verwaltungs- err Reichsbahnsekretär Scheer, als Ersaß : kosten: für ihn wurde Herr Reichsbahnobersekretär|C arl Huperb, Bergassessor a. D. l De ror anen 23 232|— E d L 1081 Lboidet D ak a ezei R en . sonstige Verwaltungs- Im 1, August 16 eidet Herr Ober- | [33469 ive kosten... .+ 266/30] regierungsrat Dr. Hirt aus dem Aufsichts- E Dierg S Se. tit. für Steuern . . . .. 2 151/95} rat aus, als Ersay für ihn wurde Herr | Gemäß Verordnung über die Benuß-

Sonstige Reserven u. Rü- Reichsbahnobezrat Dr. Tschierschky gewählt. | rechte aufgewerteter Jndustricobliga- Nee “ed ce Ge Lionan und DerwaeE E E

s i: E 34051] Bekauntmachung. ungen vom 24. ober machen winnanteile der Ver- ( Tee 1a dische St R _ zrige Kurt | wir hiermit bekannt, . daß. der Gesamft- sicherten . « « « 90—] Sgt Pa il A ders ge e am betrag der nit etilgten Genußrechte

- Lir Wi ar Paul An o i: ; l Vi ns U 9 500 —{ 3. März 1899 in Breslau T aud der 5% Teilschuldvershreibungen von Aufwertungskto. Breslau | 141 599/42 | wärtig wohnhaft in. Hardenbeck, beab- Znts vex O! L Aufwertungsstock Magde- sichtigt, mit der deutschen Reichsange- Mevillen (evt Gewerkschaft Diergardt-

t S s 186 599/06 2 U A 10G i E, he am | Mevisjen M ation

S onstigs Nort S . Augu in Altzattum und gegen- p

S ge Da u E B wärtig wohnhaft in Hardenbeck, im Deutschen | am 31. Dezember 1930 betru. Vorausgezahlte Mieten 1 336/77 Neiche die Ehe zu schließen. Ein}sprüche Rheinhaufen (Ndrh.), 10. . 1931. Pensionsjonds . . . | s1 977 73| agegen diese Eheschließung find spätestens | Grnbenvorftand der Gewerkschaft

Gewinn im Geschäftsjahr am 30. Juli 1931 bei der unterzeichneten Diergardt-Mevissen Il.

1930 .. « . « « | 410 110/70] Behörde anzumelden. LEE BFLRYERE,

Gewinn- und Verlu

für das Geschäfts jahr 1930.

S. D

Verlin, den 9. Juli 1931,

[10 190 167/70

Königl, Schwedische Gesandtschaft,

(08457) erfkfschaften Diergardt-Mevissen I—IV

Carl Huperßt, Bergassessor a. D.

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geseßes vom 30.

ESrste Zentralhandels8registerbeilage

zum Deutschen ReichsSanzeiger und Preußischen StaatS8anzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 11. Fuli

1931

ITrL. 159.

Erscheint an jedem W tag abends. Bezugs- : ; g . Juhaltsüberficht, preis vierteliöbrlich P ‘lle Postanstalten Anzeigenpreis für den Raum einer 1. Hanvelbungier, nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer fünfgespaïtenen Petitzeile 1,10 K. 2 SüterrectOrogisier, au die Geschäftsstelle 8SW. 48, Wilhelmstraße 32. Anzeigen nimait bie GoGiiGe an. L GonefsenfGafigregister, Einzelne Nummern kosten 15 #/. Sie werden nur Besgiints Angen lion e 9. Musterregister, y , vor dem Einrückungstermin bei der 6. Urhbeberrechtéeintragsrolle, gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages Geschäftsstelle E angen sein. 7. Konkurse und Vergleichöfachen, eins{ließlich des Portos abgegeben. gegang L 8. Verschiedenes. 4

Sntscheidungen des NeichsSfinanzhofSs.

70. Reichs8bauk keine öffentliche Kasse im Sinne des Einkommenfteuergeseßes. Der Pflichtige ist Reichsbankdirektor. Er leitet die Reichsbankstelle in A. Sein Arbeitseinkommen hier- aus beträgt im Fahre 1928 29 000 RM. Hiervon sind 1500 RM auf Grund Beschlusses des Reichsbankdirektoriums als Dienst- aufwandsentschädigung bestimmt, Die Vorbehörde hat diese 1500 RM als Aufwandsentschädigung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes anerkannt und als steuerfrei behandelt. Die Vorbehörde hat verneint, daß es sih hier etwa um einen Fall mißbräuchliher Verwendung der Bezeichnung „Dienstaufwandsentshädigung“ im Sinne der Entscheidung des Senats Bd. 24 S. 57 handle; dec Pflichtige habe nah Ueber- zeugung ves Gerichts tat}ählih Dienstaufwand gehabt. Zu einer Prüfung, wie hoh der tatsächliche Dienstaufwand im ein- zelnen gewesen ist, hält sich das Finanzgericht für nicht befugt, weil dies die Vereinfachungsbestimmung des § 36 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes verbiete. Das Finanzamt führt in seiner Rechtsbeschwerde aus: § 36 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommen- steuergeseßes schließe nah der Rechtsprehung des Reichsfinanz- hofs nicht eine Nachprüfung dann und insoweit aus, als Dienst- aufwand überhaupt niht in Frage komme. Die Behörde sei deshalb befugt, vom Pflichtigen den Nachweis zu verlangen, daß und in welher Höhe Dienstaufwand tatsächlich entstanden sei. Die Erfahrung zwinge dazu, diesen Nachweis im Einzelfall zu verlangen. Es sei unmöglih, daß Pflichtiger 1500 RM aus dienstlihem Anlaß ausgewendet habe; nah Anstcht des Finanz- amts habe er überhaupt keinen besonderen über den üblichen privaten Gesellschaftsverkehx hinausgehenden Dienstaufwand ge- habt, Die Rechtsbeshwerde ist begründet. Es kann dahingcktellt bleiben, ob die vom Finanzamt vorgebrachten Gründe, die sih im wesentlichen auf dem der Reriprütung durch den Reichsfinanz- hof entzogenen Gebieie der Tatsachen- und Beweiswürdigung bewegen, der Rechtsbeshwerde zum Erfolg verhelfen könnten. Denn der Senat erachtet die Vorentscheidung insofern für rehts- irrig, als das Finanzgeriht überhaupt den § 36 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes zur Anwendung bringt, Dieser be- stimmt, daß die aus öffentlichen Kassen gewährten Aufwands- entshädigungen nicht zum Arbeitslohn gehören; ferner, daß zu den Aufwandsentschädigungen der im öffentlihen Dienst ange- Era Den auh der nah ausdrückliher Anordnung be- timmte Teil des Gehalts oder einer Zulage gehöre. Der Senat hat nun in ständiger Rechtsprehung den Begriff „öffentlicher Dienst“ bewußt einshränkend in dem Sinne ausgelegt, daß darunter nur die Tätigkeit zu verstehen ist, die der Erfüllung der staatlichen Hoheitsaufgaben zu dienen bestimmt ist, nicht aber der Teil der Betätigung des Staates und der anderen öffentlich-rehtlihen Verbände und Körperschaften, der seinem Wesen na in das Gebiet der Privatwirtschaft fällt. Bei leßteren pflegt auh die Finanzgebarung regelmäßig den Grund- säßen privater Erfolgswirtschast zu folgen. Es wäre mit dem Grundsaß der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht zu verein- baren, wenn die Angestellten zweier im wesentlichen gleichartiger Betriebe mit gleihen Bezügen insofern verschieden besteuert würden, als bei den cinen, dessen Arbeitgeber eine öffentliche Körperschaft ist, die als Dienstaufwand bezeichneten Bezüge ohne Nachprüfung steuerfrei zu bleiben hätten, während bei dem anderen cinem Privatbetriebe die Steuerfreiheit derselben Summe von vem Nachweis des Verbrauchs als Werbungskosten abhängig wäre. Die Einschränkung des Rechts der Finanz- behörden zur Nachprüfung in diejem Sinne kann nur insoweit gewollt sein, als die bewilligende Stelle die Erfüllung ihrer Auf- gabe eben nicht durch ertragabwerfende Betriebe erreihen will und kann, sondern von vornherein ohne Rücksicht auf hinreichen- den Ertrag im Allgemeininteresse erreihen muß und deshalb auch Ausgaben nur im Rahmen des wirklich Notwendigen zu be- willigen bestrebt sein muß, wie dies vornehmlih bei den Hoheits- verwaltungen des Reichs und der Länder und der allgemeinen Gemeindeverwaltung angenommen werden kann. Dex Senat hat dementsprechend dahin exkannt, daß Leiter einer Girozentrale von Kommunalverbänden und der Direktox der Bank einer preußischen Landschaft keine öffentlihen Dienste im Sinne jener Steuerbestimmung leisten; vgl. Entsch. des RFHofs Bd. 24S. 54 ff, Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 363 und 1204. Der Senat trägt kein Bedenken, auch die Dienstleistung bei der Reichsbank im gleihen Sinne auszulegen, mag man auch die Reichsbank, selbst noch e ihrer Umgestaltung, formal-juristish zu den öffentlih-rechtlihen Körperschaften rehnen (so z. B. Koh-Schacht, Münz- und Bankgesebgebung S. 59/60, Anm. 7 zu § 1 des Bank-

Au ust 1924). Denn die Betätigung auf dem Gebiete des Bankwesens kann grundsäßlih nicht als Ausübung eines Hoheitsrechts angesehen werden. Das Wesen des Bank- ge‘chäfts ist ein typisch wirtshaftlihes, Dem gleichen denn auch Rech!sform und Geschäftsgebarung. Die Reichsbank is nah 8 1 des Barkgesebes eine von der Regierung unabhängige Bank, welche die Eigenschaft einer juristishen Person besißt und die Aufgabe hat, den Geldmarkt im gesamten Reichsgebiet zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleihtern und für die Nußbarmahung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Sie ist zwar keine Aktiengesell- schaft, aber doch eine gesellshaftsartige Bildung (vgl. Koh-Schacht a.a.O. S. 58); die Anteile am Grundkapital 5 des Bankgesebes) sind Gegenstand privatwirtschaftliher Kapitalanlage für jeder- mann. Die Bank arbeitet wie jedes privatwirtshaftlihe Unter- nehmen auf Gewinnerzielung nach kaufmännishen Grundsäßen (vgl. insbesondere § 37 des Bankgeseßes). Die Generalversamm- lung der Anteils8eigner beschließt über die Bilanz- und Gewinn- verteilung (88 11 und 12 des Reichsbankgesebes). Sie is} als gewerblicher Betrieb im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Handels- gejeßbuchs anzusehen und ist daher „Kausmann“ im Sinne d2s Handelsgeseßbuchs und seiner Nebengeseße (vgl. Koh-Schacht a.a.O. S. 61 leßter Absaß der Anm. 7 zu § 1 des Bankgeseßzes). Daran ändert auh nichts der Umstand, daß der Geschäftskreis der Bank gegenüber dem von Privatbanken mit Rücksicht auf die

besonderen, eine entsprehend vermehrte Sicherheit des Justiturs

erfordernden Zwecke im Rahmen der staatlihen Geld- und Kredit- beschaffung eingeshränft ist (vgl. §§ 21 fff., insbesondere §8 21 und 24 des Bankgeseßes) und daß der Bank pes das Privileg der Notenausgabe zusteht (§8 2, 3 des Bankgeseyßes), Die Aus- übung dieses Hoheitsrechts verleiht der Bank noch niht ohne weiteres den Charakter einer Behörde, wie dies z. B. die staat- lichen Münzstätten sind. Jm übrigen haben auch andere Banken, insbesondere die sogenannten Privatnotenbanken die Befugnis, Banknoten auszugeben (vgl. §8 1, 4 des Privatnotenbagnkge}eßes vom 30. August 1924; § 2 Abs. 2 und 3 des Bankgesetes); aller- dings sind diese Noten im Gegensaß zu den Reichsbanknoten keine geseßlichen, sondern nur geseplih zugelassene Zahlungs- mittel (vgl. § 5 des Privatnotenbankgeseßes und § 5 des Münz- geseßes vom 30. August 1924). Wirtschaftlih tritt dieser Unter- [chied aber zurück (vgl. dazu auch FF 6 und 22 des Privatnoten- bankgeseßes). Fn dieser Beziehung sei auch auf die Geldscheine hingewiesen, welhe die Deutshe Rentenbank ein ausdrücklih als juristishe Person des Privatrechts gekennzeihnetes «Fnstitut: § 1 Saß 3 der Rentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 auszugeben befugt war (vgl. §8 13, 14 der Rentenbank- verordnung und Kommentar von Frommer-Schhlag Anm. 6 zu diesen Paragraphen), Wenn die Rentenbanksheine auch kein eigentlihes Währungsgeld waren, sondern nur geseßlih zuge- lassene Zahlungsmittel, so standen sie doch im wirtschaftlichen Verkehr lange Zeit dem Währungsgeld praktisch völlig glei, Auch daraus, daß den Reichsbankbeamten inm allgemeinen die Rechte der Reichsbeamten zustehen (vgl. §8 9, 10 des Bankgeseßes), kann ugunsten des Vorliegens „offentlihen Dienstes“ nichts Ent- \hoidendes gefolgert werden. Ueberdies sind ausdrücklich Ab- weichungen, insbesondere auch günstigere Besoldung, für zulässig erklärt, soweit es „zur Aufrechterhaltung eines geordneten und leistungsfähigen Bankbetriebes nens ist“: § 9 Abs. 3 und 8 10 Abs. 3 des Bankgeseßes. Schließlih kann auch aus der Gleichstellung der Reichsbank mit „öffentlihen Kassen“, wie sie 8 2 Nr. 2 Say 3 und § 3 Abs. 2 Nr. 11 Say 2 des Einkommen- Perérgeetes ausdrüdcklih vorsehen, noch nihts für die Auslegung des 8 36 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes geschlossen werden. Fene Bestimmung Hat die Abgrenzung der persöns- li chen Steuerpfliht im Auge, hier handelt es sich um die Ab- grenzung in sachlicher Beziehung. Nah all dem kann die orshrift des § 36 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes auf die Tätigkeit von Beamten der Reichsbank niht angewendet werden. Da die Vorbehörde dies verkannt hat, ist die Yorent- scheidung wegen Rechtsirrtums aufzuheben. Die nicht spruchreije Sache ist an das Finanzgericht zurückzuverweisen. Dieses wird nunmehr, da auch eine Steuerfretiheit der Aufwandsentschädigung gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergeseßes nah Lage der Sache niht in Frage kommt, in eine Erörterung darüber einzutreten haben, ob und welche Aufwendungen der Beshwerde- führer aus Anlaß seines Dienstes tatsächlih gehabt hat. (Urteil vom 14. April 1931 VI A 1412/30.)

71, Zur Körperschaftsteuerfreiheit von Zuwendungen

an Penfionskassen. Bei einer Aktiengesellschaft wurden Zu- weisungen an eine sog. Versorgungskasse im Betrage von 25 000 Reichsmark für 1926 und 26 030 RM für 1927 für steuerpflihtig erklärt, Die Steuerpflihtige begehrte die Steuerfreiheit dieser Beträge nah § 14 Nr. 2 des Körperschaftsteuergeseßes, wonach steuerfrei bleiben Zuwendungen an Unterstüßungs-, Wohlfahrts- und Pensionskassen eines Betriebes, wenn ihre dauernde Ver- wendung für die Zwecke der Aae gesichert ist. JFhren Antrag stüßte die Steuerpslichtige auf folgenden Sachverhalt: Fn einer Aussichtsratssizung vom 2, November 1926 hat der Aufsichtsrat, dem nah §8 7 und 10 der Sazungen der Steuerpflichtigen die Anstellung der Vorstandsmitglieder und die Festseßung ihrer Vergütungen obliegt, E L beschlossen: „Dem Vorstandsmit- glied A. i} eine Pension auf Lebenszeit bewilligt worden, die ei seinem Ableben 6000 RM e betrug. Die zeitigen

Vorstandsmitglieder, die Herren B. und C. sollen bei Erreichung des 65. Lebensjahres oder bei Eintreten der Dienstunfähigkeit die gleihe Penston von jährlich 6000 RM erhalten. Zur Sitbet- stellung dieser Ansprüche bewilligen wir eine Rüstellung in der Bie wie sie von einem beeidigten Versiherungs-Mathematiker estgestellt wird. Die Beschlußfassung darüber, ob diese Beträge weiter als Depot im Vermögen bleiben sollen oder demnächst einer Pensionsversiherungsanstalt überwiesen werden sollen, behalten wir uns noch vor. Ueber die Dienstunfähigkeit der Herren B. und C. entscheidet im Streitfalle ein von dem Auf- sihtsvat demnächst zu ernennender Arzt. Die Pensionsansprüche gehen in gleiHer Höhe auf die Witwe über. Sollte die Ehegattin eim Ableben des Genannten nicht mehx am Leben sein, erhalten den vollen Betrag die Kinder bis zum 24. Lebensjahre oder, wenn K erwverbsunfähig sind, ag threm Lebensende. Die gleiche erechtigung steht auch der Witwe des Herrn A. zu, mit Wir-

kung vom 1. Fanuar 1927.“ Am 29. Dezember 1926 wurde von der Steuerpflichtigen bei einer Großbank ein Konto Pensions- ano errihtet, das später als Versorgungskasse bezeihnet und ür das eine besondere Buchführung eingerihtet wurde. Am 3. August 1928 wurden „Saßungsbestimmungen der Versorgungs- kasse der Firma D. A.GB.“ auf. es Danach bildet die Ver- sorgungskasse einen nicht-rechtssähigen Verein, der Gie seine Mitglieder Versicherungsverträge über die Zahlung von Pensionen abschließt. Mitglieder sind bisher nur die beiden Vorstands- pn A Versicherungsverträge waren mit einer m Dat 108 gese lol für diese beiden Vorstandsmitglieder im Fuli 1928 ane sen worden. Fn einem Vertrage vom 3. August 1928 verpflichtete sih die Steuerpflichtige gegenüber der Verforaun kasse, dieser die zur Erfüllung threr Aufgaben erforderlichen Mittel zu gewähren und diese Mittel niemals zurückzufordern. Am 28. November 1928 wurden mit den beiden Vorstandsmit- gliedern Anstellungsverträge geschlossen, nah denen sie unter anderem als Pension die Beträge erhalten, die nach der Zusage des Aufsichtsrats vom 2. November 1926 oder nachträglichen

usagen vereinbart worden sind. Jm übrigen sollen die Saßbungen der Kasse und der Vertrag der Kasse mit der Steuer- pflihtigen vom 3. August 1928 gelten. Nach dieser Entwicklung der Dinge sei, wie die Steuerpslichtige im Berufungsverfahren ausführte, eine Pensionskasse im Sinne des § 14 Nr. 2 des Körperschaftsteuergeseßes bereits für die Steuerabschnitte 1926/27 anzuerkennen. Das Finanzgeriht ist der Auffassung, daß wohl für die Steuerabschnitte 1928 und folgende eine Pensionskasse im Sinne des § 14 Nr. 2 des Körperschaststeuergeseßes anzuerkennen sei; für die Steuerabschnitte 1926/27 könne eine solhe Kasse aber nicht anerkannt werden, weil es an der erforderlihen Sicher- stellung der zugewendeten Mittel für die Zwecke der Kasse fehle. Nach dem Aufsihtsratsbeshluß vom 2. November 1926 seien ledig- lich Bilanzrückstellungen bewilligt worden, und sei die Beshluß- fassung darüber, ob diese weiter im Vermögen der Steuerpflih- tigen bleiben oder demnächst einer Pensionsversiherungsanstait überwiesen werden sollten, ausdrücklich vorbehalten worden, Auch aus den weiteren Unterlagen könne nicht entnommen werden, daß man 1926/27 über Erwägungen, wie man die Versorgungs- ansprühe der Vorstandsmitglieder sichere, hinausgekommen sei. Das Finanzgeriht hat aber die Steuerfreiheit der streitigen Beträge unter dem Gesichtspunkt der Werbungskosten zugelasjen. Es sicht als festgestellt an, daß im Anschluß an die Aufsichtsrats- sißung vom 2. November 1926 bindende Vereinbarungen zwischen der Steuerpflichtigen und den genannten Vorstandsmitgliedern über die Gewährung einer Pension im Fahresbetrag von 6090 Reichsmark, wie sie der Beshluß vom 2. November 1926 vorsehe, getroffen worden seien. Die damit eingegangenen Verpflich- tungen seien an den Bilanzstihtagen echte Schulden gewesen und deshalb nach der Entscheidung T A 228/28 vom 11. Dezember 1928 (Bd. 24 S. 310) als abzugsfähig anzuerkennen. Die Höhe der Rückstellung sei niht zu beanstanden. Die Rehtsbeshwerde des Finanzamts rügte falshe Rechtsanwendung. Das Finanzgericht habe nah der Entschetdung Bd. 24 S. 310 näher prüfen müssen, ob die Rückfstellungen in voller Höhe anerkannt werden könnten. Es bleibe nux der Betrag steuerfrei, den die Steuerpflichtige als Prämien für eine Versicherung der beiden Vorstandsmitglieder zur Gewährung der Pensionen an eine Versicherungsgesellshaft hätte zahlen müssen. Nach den im Jahre 1928 ¡ige ronn Ver- siherungsverträgen seien nur 17480 RM jährlich Prämien zu entrihten. Diese Verträge seien außerdem abgeshlossen worde, als die Vorstandsmitglieder rund zwei Jahre älter gewesen seien als in dem Zeitpunkt, in dem ihnen die Pensionen zugesichert wurden. Dieser Zeitpunkt sei aber nach dem erwähnten Urteil für die Berehnung der jährlichen Prämien maßgebend. Die Rechtsbeshwerde deë Finanzamts ist begründet. Das Finanz=- geriht nimmt an, daß die Steuerpslichtiae noch im Fahre 1926 die aus dem Aufsihtsratsbeschluß vom 2, November 1926 ersihts lichen Verpflichtungen eingegangen ist, den genannten Vorstands» mitgliedern die angegebenen Pensionen zu zahlen und daß damit ein Sachverhalt gegeben sei, wie er in der Entscheidung Bd. 24 S. 310 behandelt ist. Wenn das Finanzgeriht diese Auffassung vertrat, dann mußte es, wie die Rehtsbeschwerde ausführt, au im einzelnen die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze

beahten. Nah der Entscheidung konnte die Seer Ie jährlich den Betrag steuerfrei zurück\tellen, den sie jährlih ais

Prämie an eine Verstcherungsgesellshaft zu zahlen gehabt hätte. Nah den Erklärungen der Steuerpflichtigen —— vgl. die Nieder- schrift vom 21. Oktober 1930 —— betrugen die jährlichen Prämien 3710 4+ 13 770 = 17 480 RM, wobei dahingestellt bleibt, ok diese Beträge bereits vom Fahre 1926 an als Prämien zu ¿ahlen ge- wesen wären. Ein höherer Betrag als die für die beiden Vor- standsmitglieder B. und C. in Betracht kommenden Prämien war auch niht aus dem Grunde gerechtfertigt, weil der Steuerpflich- tigen möglicherweise, wie sie angegeben hat, später noch andere Pensionsverpflihtungenr erwahsen konnten. Nach der Ent- scheidung Bd. 24 S. 310 konnten nur die in den Fahren 1926/27 bestehenden Pensionsverpflihtungen berüdcksichtigt werden. Daß die Höhe der steuerfreien Beträge niht vom Geschäftsergebnis abhängen darf, ist in der Entsheidung Bd. 24 S. 310 (S. 314) ebenfalls ausgeführt. Die Vorentscheidung ist danach aufzuheben. Bei freier Beurteilung ist die Sache niht spruhreif. Das Finanzgericht führt aus, daß jedenfalls für die Steuerabshnitte 1926 und 1927 aus den von ihm angegebenen Gründen eine Pensionskasse niht angenommen werden kann. Das wird in der Gegenerklärung zur Rechtsbeshwerde von der Steuerpflichtigen selbst zugegeben. Auch der nat ist dieser Auffassung. Fn übrigen wäre eine Pensionskasse im Sinne des § 14 Nr. 2 für die Steuerabschnitte 1926 und 1927 au dann niht anzuerkennen, wenn die später aufgestellten Sazungen bereits in diesen Steuer- abshniiten bestanden hätten. Eine Kasse im Sinne des § 14 Nr. 2 kann zwar unter Umständen auch dann anerkannt werden, wenn sie, insbesondere auh bei Familiengesellshaften E. das Urteil T A 410/27 vom 25. Oktober 1927 (Bd. 22 S. 119, 122) —, Gesellschaftern, die bei der Gesellshaft angestellt sind ugut kommt. Voraussezung für die Anerkennung einer Ka se ist jedoch, wie der Senat insbesondere in den Entscheidungen T A a 740/29 vom 2. Fuli 1930 (Reichssteuerblait 1930 S. 587, 588 x. Sp.) und 1A 267/30 vom 23. September 1930 (Reichs steuerblatt 1931 S. 114) ausgespochen hat, immer, daß mit der Kasse soziale Zwecke verfolgt werden; denn die genannte Vor- va will soziale Einrihtungen des Betriebs M E die Arbeitern e Angestellten desselben zugute kommen. mit einer Kasse soziale Zwecke verfolgt werden, kann im vor- liegenden Falle niht anerkannt werden, wo die Kasse nur der Ruhestandsversorgung von zwei Mitgliedern des Vorstands einer roßen Aktiengesell| aft, die gleichzeitig De beteiligte ktionäre sind, dient; vgl. aus die angeführte Entscheidung 1 A 740/29. Fehlt es hiernah an einer Kasse im Sinne des 8 14 Nr. 2, dann können die Rückstellungen, die die Steuerpflich- tige gemagt hat, nur steuerfrei bleiben, soweit sie als Werbungs- kosten im Sinne der Entscheidung Bd. 24 S. 310 angesehen werden