1931 / 165 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

[35148] Gewerbebank Aktiengesellschaft, Haunover.

Die Aktionäre unserer Gesellschaîit werden biermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung, welhe am Dienstag. den 11. Augutt 1931, vormittags 10 Uhr, im Bankgebäude in Hannover Theodorstr. 1 “stattfindet, ein- geladen. Tagesordnung :

1. Entlastung des Vortands und Auf-

sichtörats.

2. Beschluß über

(Gesell'chait

3. Bestellung von Liguidatoren.

4 Verìchiedenes.

Zur Teilnabme an der (Seneralversamm lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt welche Ipätestens am zweiten Werktage voi der anberaumten Generalvetlsammlung tbre Aktien oder die darüber lautenden Hinter- leaunas)ceine ter Neich6banf bei der (Sejell- \cha'tefasse hinterlegen. Die Hinterlegung Fann auch bei einem deutschen Notar erfolgen.

Hannover, den 13. Juni 1931.

Der Aufsichtsrat. H. Finke. Br: 2: 5 T T T A E I R E AOEI L Q [32567]. „Carolus“ Vers.-Akt.-Ges. Rumpfgeshäftsja hr Juni 1929 bis 309, September 1929 seit Gründung. Biiauz u. Gewinn- u, Verlustionto,

die Liquidation der

Aftiva. Frankfurter Handelsbank A.-G, Bornheimer Bank Kassakonto Ó s 0 Postscheckonto . . « « - B Aktiendepotkonto

(Sichtakz. der Aktionäre) (2/, v. Aktienkapitallt. Statut) Verlust , 6

9 495/50 7 279120 23979 72144

40 000|—

356 7 435/9: Passiva. Aktienkapital L a Organisationsfondskonto 10 000,— ab Gründungs- kosten

60 000

7 4359 67 4359:

Gewinn- und Berlustkonto (Rumpfjahr Funi 1929 bis 30, September 1929).

9 564,05

= ‘4 607A

21/75 ¿ » 4 +1 482/98 996 41

3 092/14

Schadenkonto ..…. « Provisionskonto « « « a. Unkostenkonto . ..« Propagandakonto °

345/77 1 050|— 1 340/35

356/02

| 3092/14 Frankfurt a. M., Hochchstr. 51, den 30. September 1929, „Earolus“ Versicherungs A.-G. Hans JFung-Schäfer.

Prämienkonto . . « Prämienreservekonto Hinsenkonto «6 « e o T

[32568]. „Carolus“

Versicherungs - Aktien-Gesellschaft, Frankfurt a. M., Hochstr. 51.

1, Vollgeschäftsjahr 1, Oktover 1929 bis 39, September 1930,

Aktiva. E 579 10 000|— 2 073/08 40 000|— 408/35 70 060/43

Passiva. | Aktienkapitalkonto . « « «+ - 180 000 Organisationsfondsfkonto « « } 9911/41 Geseßliches Reservefondskonto 149/02

70 060/43 Gezwinn- und Verlustrechnung.

Schadenkonto . 1 579/87 Provisionskonto ¿ 88 Unkostenkonto . 23 Propagandakonto 3/67 Gewinn e 50 15

Bankkonto Hypothekenkonto . . . « Kasse- und Postscheckoento Aktiendepotkonto . . . « Beständekonto ,

Se

Radverkaufskonto « c Prämienkonto . . « « 10 Prämienreservekonto —_— 6 3135 70 15

Fraukfurt a. M., d. 30. Sept. 1930. 1eeeCarolus“ Versicherungs - Aktien - Gesellschaft. Hans Jung-Schäfer.

Beständekonto , Zinsenkonto .

[32569].

In der Generalversammlung am 18, Juni 1931 wurde beschlossen, aus dem Gewinn des ersten Vollgeschäfts- jahrs das Reservefondskonto mit Reichs- mark 149,02 zu dotieren und mit dem Rest den Verlust vom Rumpfjahr 1929 aus- zugleichen und das .Org.-Fondskonto auf- zufüllen.

Für den aus dem Aufsichtsrat aus- scheidenden Herrn Dr. Dieß wurde Herr Friedrich Bader gewählt. Der Aufsichtsrat besteht jeßt aus den Herren J. Lenhardt, Hans Bader, Kacl_ Ely, Lorenz Matheis und Friedrich Bader, alle in Frankfurt a. M. wohnhaft.

„Carolus“ Versicherungs- Alt.-Ges. Hans Jung-Schäfer.

! Verlustvortrag aus 1929

Ersie Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 165 vom 18, Juli 1931. S, 4

[36100].

Vilanz per 31. Dezember 1939.

Aktiva.

Debitoren 35 985,36

alle è « Banken Posticheck Jnventar Verlust

Paffiva. Aktienkapital . Kreditoren . Banken Spareiniage

Geivinn- Soll, Verlustvortrag 1929 Abschreibungen

Abschreibung a. Mobilien . Unkosten, Gehälter, Miete 1930

Haben. Aus Abschreibungen « Zinsen vit «D T 0 Verlustvortrag « « +

und Verlustkouto.

RM | |

Elsflether Bankverein, Elsfleth. | j Î

N

85 743/36 1 254/05 |

724/-

107/|!

600!

56

19 618/20 |

| 50 000! 51 346]

108 047/17 | Aktienkapitalkonto

72

1 276|— |

5 425]

108 047!

RM

20 462

145 T 227

28 835

8 616 310 259

30

19 618

28.835

Elsfleih, den 20, Januar 1931,

Pfafferott.

[35866].

Lokenvih. E P D A R R Bt In E io“ "7 Bi pi T ARC N

Gebr, Pohl Aktiengesellschaft, SchmieDebverg (Ricsengeb.),

Bilanz per 31. Dezember 1950,

Besitz, Grundstücke Fabrikgebäude , « Wohngebäude « « Betr. Einrichtung . Debitoren

Neuer Verlust « ¿6 d

82 728

426 408 - 272 087|— 89 038 6

423 672 161 764 2 859

Schulden. Aktienkapital . . . Bank- und Auslandskredit DuPpolhe e ed E Kreditoren

1 458 557

900 000 538 094 10 000

10 463/22 1 458 557/45

Gewinn- und Verlustre per 31. Dezember 1930.

uung

1 000\-

17 | 4 N 80

50

30 09 58 67 768 20 30

Soll. D 4 Abschreibungen

Haben.

Ertrag aus Verpachtung und

Miete E E e 9

Der Borstand.

statt.

[34260]. Rheiniféhe Ziehglas Porz-Urbach.

69 200

28 512

97712

94 852 2 859

42

97 712

Paul Rauschert. Genehmigt in deë ordentlichen General-

versammlung vom 29, Juni 1931, Ver-

änderungen im Aufsichtsrat fanden nicht

A,-G,,

Bilauz per 31. Dezember 1930.

10

Aktiva, Anlagen . « « + Abschreibunge!

RM 4 662 001 226 570

H 38

37

Fertigfabrikate Vocrile . » e Flüssige Mittel Debitoren . . Beteiligungen. Lizenzen . - « « Verlust: Aus den Vor- jahren . . . 375 584,38

Jm Jahre 1930 294 766,46

4 435 431 465 760 503 941/

48 608| 324 329 30 500 100 000

670 350

Passiva. Kapital 6

Mei «T bio 66

6 578 921

4 000 000 2 578 921

01

23 54 44

Rheinische Ziehglas Porz-Urbach.

Gewwinu- und Verlustre

6 578 921 A.-G.,

nung

per 31. Dezember 1930.

Soll. Verlustvortrag . « « + « Fabrikationsauswand und

Handlungsunkosten .. Abschreibungen a. Anlagen

3411 452

RM 375 584

2 809 297 226 570

Haben. Verkaufserlös. . . . .. Verlust des laufenden Fah-

res . . . « 294 766,46 Verlust aus den Vorjahren . 375 584,38

2 741 101

670 350

84

3411 452

Neuwahl zum Aufsichtsrat :

An Stelle des ausscheidenden Mit- gliedes Herrn Direktor Engels, Altwasser (Schlesien), wurde Herr Dr. jur. Carl Tielsh, Waldenburg (Schlesien), neu in

den Aufsichtsrat gewählt.

41

| Aufwertungsausgleichkonto ; Debitoren . .

| Handlungsunkostenkonto

3 | Rückstellungen

[33477].

Voßstraße 15 Grundstücks- verwertungs- Aktiengesellschaft, Charlottenburg.

Vilanz per 31. Dezember 1930. RM 62 500 17 000

251

14 613 94 365

An Aktiva. Grundstüdckskonto

S | | 29 |

n

-_ L “1 | A

Gewinn- und Verlustkonto

Per Passiva.

60 000'— 34 365/07

94 365/07 Gewinn- unD BVerlustbverechunung.

Kreditoren

RM |5 13 564 45 8 580/50 26 822/75 4 237/45 1 408/40

54 613/55

=

An Verluft. Verlustvortrag a. 1929 . .,

E Géhälterfontlo «- e «o o Zinsenkonto

Per Gewinn, Grundstücks8ertragsfonto . « Veiuabe : «o 669

40 009|— 14 613/55 54 613/55 Der Vorstand. Bruno Meyer. 5 R P R R R E E A T: B SRE I R A . EK HEE D [34256]. Mauktsch Aktiengesellschaft. BVermögensaufstellung am 31. Dezember 1930.

RM |9

Bermögen. Grundstück, Gebäude und Einrichtung . Kasse, Wechsel und Wert- U «e éé as E S Warenbestände und Be- triebsmaterialien « « « Verlust

182 419|—

14 619/42 134 970/10

442 300|— 198 963/38 973 271/90

Schul dei, Aktienkapital . Rücklagen 60 000 Gläubiger und Akzepte « 513 249 Nicht erhobene Dividende. 22 973 271

Getwvinn- und Verlustrechnung. Veriust. RM

Allgemeine Unkosten 322 180/19 Abschreibungen « « « o 12 451/02

. 8334 631/21

400 000

Gewinn, Bruttogewinn einschl. Ver-

lust 1930 ä 334 63121

Die ordentliche Hauptversammlung hat beschlossen, das Aktienkapital 2:1 zu- fammenzulegen und entsprechende Sabhungsänderung vorzunehmen.

Unser Aufsichtsrat seßt sih wie folgt zusammen: Fabrikbesißer Wilhelm Müh- lenhaupt, Niesky (O. L.), Vorsibßender, Fabrikbesißer Kurt Künzel, Ußmannsdorf (O. L.), stellvertr. Vorsißender, Fabrik- besißer Alfred Meister, .Muskau (O. L.).

Görliß, den 4. Juli 1931.

Der Vorstand. Höfling. Karl Wagner.

[35875]. Levaute - Devisen Aktiengesellschaft. Vilanz per 31. Dezember 1930.

Aktiva. M Jmmobilien: Prinzregentenstraße 480 000 Ostbahnhof . 720 000 1 200 000

Passiva. Hypothekenkonto . « Ausgleichskonto . « «

296 690/4? 903 309

"1200 000

Flüssige Mittel: Kassakonto . « 30,43 Postscheckkonto 5,12 Aufhäuser . . 8445,55 Hypothekenbank 9 187,—

Debitoren (Herbst)

Gesamtverlust

17 668

5 000|— 388 532/56

411 200/66 N 400 000|— . 9 200/66 z 2 000|—

411 200/66 Gewinn- und Verlustrechnung.

M [N Verlustvortrag 1929 . 382 597/61 Unkosten ö 2 320/45 Verlust Prozeß Stein 9 327/22 Steuerrückstellung « « 500|—

394 745/28

829/45

2 065/47

3 317/80 388 532/56

394 74528

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung haben wir aus den von uns geprüften Büchern der Firma ent- nommen.

München, den 20. März 1931. Deutsche Age Treuhand Lev aante-Devisen Altiengesellschaft.

Foseph Möderl.

Aktienkapital Kreditoren . «

Zinsenkonto . « « « Steuerrückvergütung Dubioseneingang -. « Gesamtverlust 1930

[34674]. F. Ducharne Seiden A.-G., Berlin W8, Leipziger Straße 123 a. Bilanz per 31. Dezember 1939.

Aktiva. RM |5 Gründungsfosten . 0 4 000|— Einrichtungskosten . . « « 15 000/— Debitoren 260 592/96 Bank, Kasse, Postscheck 26 424/46

172 429/80

9 344/70 40|—

30 776/85

518 608/77

Passiva, 100 000|— 418 60877

518 608/77 Berlin W 8, den 7. Fuli 1931, F. Ducharne Seiven A.-G. ppa. Gersbacch. H R E V) - L I Ei Ein T U E L I: I ie E [35870]. Midas Grundstücks- Aktien-

gesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1930.

Aktiva, RM [H Grundstücksfonto .„ « « 405 458/26 44 721/64

Forderungenkonto . « « 64 450 179/90

Mobilien Kaution (Bewag). . « - Verlust

Kapital Kreditoren

Passiva. Aktienkapitalkonto . « « Reservefondskonto . « Hypothekenschuldenkonto . Umbaureservekonto Aufwertungsreservekonto . Konto neuer Rechnung Getwvinn- und Verlustkonto :

Gewinn aus 1930 « 12 804/79 Vortrag aus 1929 , 8 588/65

450 179/90 Gewittn- und BVerlustrechnung.

RM |N 2 996/75 5 635/73 6 302/46 2 930|— 12 804/79 8 588/65

39 258/38

50 000|— 286 183/96 58 600|— 25 000|— 5 000|-— 4 002/50

Ausgaben, Steuern Handlungsunkosten . « « + Abschreibung auf Grundbesiß Hypothekenschuldenzinsen . Gewinn aus 1930 . . . Gewinnvortrag aus 1929 .

Einnahnmen. Gewinnvortrag 8 588/65 Hausertrag »« « o... 30 669/73

- 39 258/38 Charlottenburg, den 17, Juni 1931,

Midas Grundstücä3- Aktiengesells{chaft. S g E f S: P L D A E A Se S E A I E

[35886]. „Deag“ Vauuvertede Eisett- gießerei und Maschinen - Fabrik

A.-G., Anderten, Hannover. Bilanz per 30, September 1930.

Aftiva. RM [5 Werk8grundstück.. . « « « 92 500|— Wohnhäuser . . +- « s 46 905/53 Hauptfabrikanlage

935 000,—

Zugang «+ «- 122 386,13 1057 380,13

Abgang « 80228 1 056 493,85 30 493,85

1 026 009 9 589

Abschr. alle ¿se E 6a ved ob 8 403 Eee 169 051 Beteiligungen . « « « Ï Hypothek Grundstück Han-

U d e enes 10 000 Vórrälé » » + e « o. e. s: 1.1490 589 E p 6 ands G 934 399 E 40 399 Avale RM 21 645,50

3773 837

Passiva. Aktienkapital . . . « + « Prioritätsobligationen « «

ypothek a. Wohnhäuser .

ypothek a. Fabrifanlage « Alzepte . « « Dividendenkonto Medio e Su éo Avale NM 21 645,50

1 500 000 22 650 14 875 168 000 142 478 570

1 925 264

E.GGE

i 3773 827 Gewinn- und Verlustkonto.

Debet. RM |5 Handlungsunkosten 278 184/03 Bn ee 209 008/64 Reparaturen . « 36 538/19 Abschreibungen « « 30 493/85

554 22471

Kredit. Vortrag vom 30, 9. 1929 . 31 617/80 Betriebsgewinn . . « « « 352 207|86 Uebertrag v. Reservefonds 130 000|— Verlust 40 399/05

554 224|71 AndDerten, im Juni 1931. Der Aufsihtsrat. Kurt Gumpel.

Der Borstaud. Reitis. Gärtner. Der Revisor: Harry Abrahamson.

Dem Turnus nah schieden aus dem Aufsichtsrat aus die Herren: Konsul Curt Gumyvyel, Hannover; Bankier Dr. Friß Jessen, Hamburg; Bankier Erih Meyer, Hannover, und Direktor Paul Kregel, Hannover. Wiedergewählt wurden die Herren: Konsul Curt Gumpel, Bankier Erich Meyer und Direktor Paul Kregel.

[36398]. Bilanz per 31. Dezember 1930.

Aktiva. A Anlagewerte 11 558|— Kasse, Wechsel, |

haben » 152 112/37 Außenstände . . .. 1 1 029 907 Warenlager . « s 558 394 Avalkonto . . «- 0 20 000 @ 104 687

1 876 660

Passiva, Aktienkapital . . .

Reservesonds T , Reservefonds IT Rüekstellungen Kreditoren . «- « « Avalkonto

600 000

60 000 429 910 167 750 598 999

20 000'— [T 576 660101 Gewinn- und Verlustrechnung

per 31. Dezember 1930.

Aufwand. M Unkosten, Steuern, Ab- schreibungen . . » . -

Ertrag. Bruttogewinn a. Waren- fonto

V es

558 795/03

454 107/51 104 687/52 558 795/03 „Aurag“Ausrüstungs-Aktiengesell=- fchaft für baumwollene Gewebe

vormals Nathan Marx, Siettin. Schwarz.

10. Gesellschaften [32679] il, b, Ÿ.

Die Gesellschaft der unterzeichneten Firma ist aufgelöst. Gläubiger wollen etwaige An- sprüche bekanntgeben. Liquidatorin ist die bisherige Ges{ättsführetin Liná Ehrlinger.

Nürnberger Holzbau - Gesellschaft

m. b, H. Nürnberg-Doos in Liqu.

Ehrlinger.

[31936] : Essener A G. m. b. S,, sseu.

Die GeleLsGafl ist durch Gesellschaft8- beschluß aufgelöst worden. R. R. Po- wers ist zum Liquidator bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei der Ge- sellschaft unter Angabe ihrer Forde- rungen zu melden. A

R. R. Powers, Liquidator.

[8207] Bekanutmachung.

Die unterzeichnete Gesellschaft ist auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich bei der- felben zu melden. :

Mannheim/Laudeunbach, den 16. April 1931,

Südd. Darmindustrie G. m. b. H, Der Liquidator: Carl Bensheim.

[32680] i Buttergrofß:handlung „Germania“ Gesellschaft mit beshränkter Haftung

in Liquidation. : Die D utletge o Eng „Germania“, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sih in Altona, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesfellschaft werden auf- gefordert, sich bei ihr zu melden. Altona, den 3. Juli 1931. Der Liquidator: Arthur Oeélkers.

32682] ;

Die Liquidation der Firma Kroiß & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in München, ist beendet. Etwaige Gläu- biger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen bei dem Liquidator Herrn Geschäftsführer Friedri Niemann in Harburg-Wilhelmsburg 1 bei der Firma H. C. Meyer jr. A -G. anzumelden.

[34679]

Herr Kommerzienrat Dr.-Ing. h. e. Amme, Braunschweig, ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden; an seine Stelle ist Herr Direktor Bergen, Braun- schweig, in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Berlin-Lichterfelde, den 9. Juli 1931. Zementmaschinen-Gesellschaft m.b.H,

Prof. Dr. Hans Kühl.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[36387] Bekanntmachung.

Der Auss{huß der LandiGale der Provinz Sachjen hat in seiner Sißung am 12. Juni 1931 den Rittergutsbesißer und Landschaftsrat Herrn Adolf Goedecke zu Döllniß zum stellvertretenden Mit=

lied der Generallandschaftsdirektion der Provinz Sachsen auf die Dauer von weiteren 6 Fahren wiedergewählt. Die erste Wahl ist am 23. September 1919 für die Dauer von 6 Fahren erfolgt und unter dem 24. Dezember 1919 von der Den Staatsregierung be- stätigt worden. 4

Magdeburg, den 9. Juli 1931. Der Staatskommissar der Landschaft

der Provinz Sachsen. Dr, Fal ck, Oberpräsident.

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Erste Zentralhandel8registerbeilage

" zum Deutschen ReichSanzeiger unò Preußischen Staatsanzeiger

zugleich ZentralhandelS8register für das Deutsche Reich

Ir. 165.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 4,056 ÆK. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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1931

L sterregister, Konfurse und Verglcihesafhen onfkfurse und Vergleichsfa 8, Verschiedenes. :

Entscheidungen des NReichsfinanzhofs.

72. Gewährung von Freianteilen seitens einer G. m,

b. H. als Zuwendung eines nah § 37 EinkStG. bei den Gesellschaften steuerpflichtigen Vorteils. 1. Streitig “ist, ob dem Ten ditalecboaer durh die Uebernahme von Anteilen bei einer Kapitalerhöhung einer G. m. b, H. ein steuerpflihtiger Gewinn aus Kapitalvermögen zugeflossen n dadur, day die Stammeinlagen aus den Reserven der Gesellshaft geleistet wurden. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer und be- herrschender Gesellshafter der Gesellshaft m. b. H.,, an der außer ihm noch seine Frau und seine drei Kinder beteiligt waren. Am 20. Oktober 1928 beschloß die Gesellschaft m. b. H,., ihr Stammkapital um 500 000 RM zu erhöhen. Das erhöhte Stammkapital übernahmen die Frau und die Kinder des Be- shwerdeführers. Die C c gy oven aber ihre neuen Stammeinlagen nicht selbst bezahlt, vielmehr hat die Gesellschaft die Einzahlungen dadurch erseßt, daß sie den größten Teil des Betrages, rund 449 000 RM, von Gewinnvortrag und Reserve auf die Kapitalkonten der einzelnen Gesellshafter überbuchte. Bezüglich des Restes von rund 51000 RM geschah die Ein- zahlung dadurch, daß die Gesellshaft die Einzahlungsforderung durch Abbuchung von dem Kreditorenkonto des Sohnes des Be- s{werdeführers, also dur Sa an r gegen eine Forderung des Genannten an die Gesellschaft, tilgte. Nach den Feststellungen des Finanzamts in den Körperschaftsteuerakten liegt gleichzeitig ein Beschluß der Gesellshaft über die Ausshüttung der Beträge als Gewinne vor. Die Vorbehörden haben daher den Vorgang, ata die Kapitalerhöhung aus dem Gewinnvortrag und der Re- erve R ausgeglichen worden ist, als Gewinnausschüt- tung an die Gesellschafter angesehen und haben diesen Gewinn, so- weit er auf die Frau und den minderjährigen Sohn des Beschwerde- cührers entfiel, dem sonstigen Einkommen des Beschwerdeführers inzugeseßt. Die Vorbehörden sind dabei von der Kechtsauffassung ausgegangen, daß gemäß der Rechhtsprehung des Reichsfinanz- hofs zu der E der Gewinnausshüttung bei der Ausgabe von jungen Fretaktien (vgl. Entsh. des RFHofs Bd. 11 S. 157 #., Bd. 24 S. 294; Entscheidung vom -9. April 1930 VI A 547/29, Reichs\teuerblatt 1930 S. 483 Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 612; 19. Februar 1930 VI A 179/30, Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 613) au bei der Gesellshaft m. b. H. eine Kapitalerhöhung ohne entsprehende Leistung der Gesell- [hafter auf die Stammeinlagen undenkbar sei und daß daher in der Verrehnung der Stammeinlagenshuld über die ver- {chiedenen Rücklagen der Gesellschaft die Ausschüttung von Ge- winn seitens der Gesellshaft an die Gesellshafter unter gleih- geitiger Wiedereinlegung des Betrags seitens der Gesellschafter zur Deckung der Stammeinlagenschuld zu sehen sei. Denn die G. m. b. H.-Anteile seien sachlich niht reine Quotenanteile, und ihr zahlenmäßiger Nennbetrag sei als Pete für den Verkehr nicht B Bedeutung. Auch bei den Gesellschaften mit beshränkter Haftung jei wie bei der Aktiengesellshaft die Höhe der von den Gesellshaftern zu zahlenden Einlagen von der Höhe des Stammkapitals und dem Nennwert der Geschäfts- anteile abhängig. Aus § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ergebe sih, daß der Gesellschaftsvertrag den Betrag der von jedem Gesellshafter zu leistenden Stammeinlage enthalten müsse; nah § 5 müsse der Gesamtbetrag der Stammeinlagen mit dem Stammkapital über- einstimmen. Fn § 30 Abs. 1 werde vorausgeseßt, daß dur die Einlagen und Einlageverpflichtungen ein dem Nennbetrage des Stammkapitals entsprehendes Vermögen aufgebr, ht worden ist. Geschäftsanteile der Gesellshaft m. b. H. durften also ebensowenig wi? nah § 184 des Handelsgeseßbuhs Aktien einer Aktiengesellschaft unter dem Nennwerr ausgegeben werden. Diese Regeln würden auch für die Kapitalerhöhung nah § 55 des Gesetes, betreffend die R i mit beschränkter Haftung, gelten. Für eine gleichmäßige einkommensteuerrecht- lie Behandlung der Alktiengesellshaft und der Gesellschaft m. b. H. bei der Ausgabe von E würden au bilanz- mäßige Erwägungen Wrede: ah § 42 al 4 des Geseves, betreffend die Gesellschaften mit beshränkter Haftung, sei der Be- trag des im Gesellschaftsvertrag bestimmten Stammkapitals unter die Passiven aufzunehmen, en reen 8 261 Ziff. 5 des Handelsgeseßbuhs solle bei beiden Gesellschaften die Erhaltun des durch die Stammeinlagen aufgebrachten, dem Stammkapita entsprehenden Aktivvermögens der Gesellschaft gewährleistet werden. Da auch bei der Kapitalerhöhung das neue Stamms- kapital unter die Passiven aufzunehmen sei, gelte dies auch für die Kapitalerhöhung. Die bilanzmäßige Verwandlung einer Reserve in Stammkapital im Falle einer E ba Gefell sei daher niht nur ein innerer Vorgang innerhalb der Gejellschaft, da sih Be die B Os und Umbuchung das Ver- hältnis des Reinvermögens zum Stammkapital ändere, was für die wirtschaftlihe Stellung der Gesellshaft m. b. H. und den Verkehr von Bedeutung seï. Die Kapitalerhöhung einer Gesell- chaft m. b. H. aus eigenen Rüdcklagen bedeute daher wirtschaft- ih nihts anderes als eine Gewinnausshüttung, die im Wege der Gewährung neuer Anteile vollzogen werde. Unerheblih sei, ob eine auf das Stammkapital verbuhte Rücklage von 16 266,45 Reichsmark schon in der Goldmarkeröffnungsbilanz vorhanden ge sei. Es käme nur darauf an, daß sie, ebenso wie der winnvortrag, eine aus\{hüttungsfähige eserve darstellte. II. Die Rechtsbeshwerde macht geltend, die Rehtsprehung des erkennenden Senats über die Annahme einer Gewinn- ausshüttung bei der Gewährung von jungen Freiaktien sei auf die Gesellshaft mit beshränkter Haftung unanwendbar. Die Ausgabe von Geschäftsanteilen der Gesellschaft m. b. H. zu weniger als 100 vH des Nennbetrags sei im Gesey, betreffend die_ esellshaften mit beshränkter Hcftung, nicht verboten. Aus S 5 Abs. 3 Say 3 und § 30 Abs. 1 ergebe sich nur, daß der Gesamtbetrag der Stammeinlagen mit dem Stammkapital Ubereinstimmen müsse und das zur Erhaltung des Stamm- kapitals erforderliche Vermögen der Gesellshafter nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden würde s sei aber nit be- timmt, wie die Leistungsverpflihtungen der Gesellshafter hin- ihtlich der Stammeinlagen erfüllt werden müssen; eine dem 184 des Handel3gesepbuchs entsprehende Bestimmung fehle.

Jedenfalls gelte dies für die Map Se etang: Es sei in der Rechtslehre Gn daß das erhöhte Kapial aus Rücklagen der Gesellschaft gedeckt werden könne. Die Frage der Verkehr3- s keit des Anteils eines Wertpapiers scheide bei dem Ge- hâftsanteil der Gesellshaft m. b. H. aus. Eine Besteuerung der Gewinnausshüttung bei den Gesellshaftern sei nur möglich, wenn tatsählich Gewinn aus tee das Vermögen der Ge- sellschaft zugunsten der Gesellshafter vermindert worden sei. Dem Gesellschafter seien aus der Kapitalerhöhung weder Ver- in FER B FARZe zugeflossen, noch könne unterstellt werden, er habe solche Vermogenszugänge nah Art eines Einkommens- bezugs in seine Verfügung bekommen. Es seien daher keine Einkünfte dem Gesellshaster zugeflossen. araus, daß in Stammkapital umgewandelte Rücklagen der Gewinnausshüttu

entzogen und entsprehende Vermögensshulden e den Zugrif} der Gläubiger sichergestellt see folge gerade, daß es sich auch wirtschaftlich niht um verfügbare Einkünfte der Gesellschafter geaen habe. VaLans der aus der Goldmarkeröffnungs- bilanz stammenden Rüdcklage werde vorsorglich auf alle Fälle Steuerfreiheit beansprucht. Hätte die Ümbuchung sogleih bei der Aufstellung der Goldmarkeröffnungsbilang stattgefunden, so wäre Steuerpsliht niht eingetreten. Fn der Zeit von der Goldmarkeröffnungsbilanz bis zur Umbuchung seien keine Um- stände eingetreten, die die delecvn in Gewinn umgewandelt hätten. Die Rechtsbeshwerde ist niht begründet. T1. sähliher Beziehung erscheint es zweifelhaft, ob die gel tellung des Finanzamts über den eat ungabe Puh an=- gefochten ist. Es ist dies aber Ld, da auh bei Fehlen, Nichtausführung oder sener} ung eines derartigen Be-

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n tat-

hlusses die Einkommensteuerpfliht der Erhöhungsbeträge bei den Gesellshaftecrn begründet it. LIV, Die Rehtsvorgänge bei der Gewährung von Freianteilen einer Gesellshaft m. b. H. lnd niht anders wie die bei der Aktiengesell|chaft. Dies ergibt ih zunächst für die Errichtung der Gesellshaft m. b. H. Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4 des E betreffend die Gesellschaften mit beshränkter Haftung muß der Gesellshaftsvertrag enthalten: Den Betrag der von jedem R auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage), Die Verpflihtung des Gesellshafters zur PEAYT dex Stammeinlage beruht auf einem mehrseitigen Vertrag. it dem Gesellschaftsvertrag entsteht eine Forderung der anderen ese alter und schließlich der Gesellshaft gegen den Gesellshaster auf die O der Stammeinlage. Soll die Stammeinlage nicht in barem Gelde, sondern z. B. durh Derre ung eleistei werden, so bedarf es nah § 5 Abs. 4 besonderer estimmungen im R vertrage. Nach § 8 Abs. 2 ist bei der 2 Oi dus Gesell- schaft zum Handelsregister die Versicherung abzugeben, daß die Stammeinlagen mindestens in der in § 7 bestimmten Höhe be- wirkt sind und daß der Gegenstand der Leistuagen sih in der freien Verfügung der E ührer vere nach d 19 Abs. 2 können den Gesellshaftern (außer im Falle einer Herabsezun des Stammkapitals) die Stammeinlagen weder erlassen - no

gestundet werden; eine Ma önnen die Gesellschafter von sih aus nit geltend mahen. Nach § 19 Abs. 3 befreit im übrigen eine Leistung auf die Stammeinlage, welhe durch Auf- rechnung bewirkt wird, den Gesellschafter von seiner Ver= pflihtung nur, soweit sie in Ausführung einer nah § 5 Abs! 4 getroffenen Bestimmung erfolgt, d. h., soweit diese Art der Leistung im Gesellshaftsvertrag vorgesehen ist. Nach § 30 darf das zur Erhöhung des Stammkapitals erforderlihe Vermögen der Gesellshaft an die Gesellschafter niht ausgezahlt werden. Diese Bestimmungen bedeuten, daß das Vermögen der Gesell- schaft, soweit die Stammeinlagen in Betracht kommen, von den Gesellschaftern aa cat werden muß. Damit gilt neben dem Grundsaß der Erhaltung des Stammkapitals auch der Grundsaß der Schaffung des g anae ge durch Leistungen der Gesell- lgster, Es istt schon hiernah ausgeschlossen, daß die Gesellschaft elbst die Stammeinlagen aus ihrem E Vermögen belt- bringt. Die Gesellshaft kanm auf die eitung der Stamm- einlage von außen her nicht verzichten; der Geschäftsanteil kann niht andexs entstehen als auf Grund einer Stammeinlage, die dem Ge eS(Gaher weder gestundet noh eclassen werden kann, die er also selbst an die lls ale leisten muß, sei es dur bare Zahlung, sei es durh Sacheinlage (als Sacheinlage gilt gegebenenfalls auch die Aufrechnung mit einer Forderung an die Gesellschaft). ie Leistung der Stammeinlagen ist also nicht nur zur Sicherung der Stammkapitalziffer bestimmt, sondern es soll der Gesellschaft wirklich neues Kapital von außen her zu- geführt werden, die Gesellschaft soll durch die Einlageleistung oder Entstehung der D etoreran in ihrem Vermögens- stand bereichert sein. Daß die Gesellschaft den Gegenwert der Stammeinlage in Gestalt wirklih bereiter Mittel von außen her erhalten soll, ist ein zwingender, durch die Beteiligten nicht abänderliher Rechtssaß (vgl. Entscheidungen des Reihsgerichts in Zivilsahen Bd. 72 S. 266). Dieser Gegenwert muß von den Gesellshaftern selbst aufgebraht werden (Entscheidungen des Reichs8gerichts in Zivilsahen Bd. 47 S. 185). Der Gese dalter. der seine Einlage nah dem Gesellshaftsvertrag in bar e len muß, wird von der eli tung zur Einlageleistung niht da- durch befreit, daß die Gesellshaft für ihn bezahlt, wenn sie_ nicht egenüber dem Gesellshafter obliegende Schuld verwendet; die Geschäftsführer könnten daher in solhen Fällen nah wie vor gegen die Gesellshafter auf T LONEE der Ver- pflihtung klagen, und nah § 19 Abs. 2 könnte der Ge shaftr nicht einmal mit seiner Gegenforderung an die Gesellschaft gegen diejen Anspruch aufrechnen V. Diese Grundsäße gelten auch bei der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellshaft m. b. H. Fn diesem Falle tik es nah § 55 des Geseyes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zur Uebernahme jeder auf das erhöhte Kapital zu leistenden Stammeinlage einer be- urkundeten r 18 des * Uebernehmers. Die Bestimmungen

dazu eine ihr

in § 5 Abs. 1—3 sind entsprehend anzuwenden; ebenso È; 7 Abs. 2. Jn § 56 ijt bestimmt, daß die Lei N unbarer Ein- lagen besonders bestimmt sein muß und 19 Abs. 3 ent- sprehend anzuwenden ist; vor der Eintragung ins Handels- reqister muß das erhöht Kapital durch Uebernahme von Stamm-

einlagen gedeckt sein 57). Aus diesen Vorschriften ergibt sich, das die ErIEInug des Stammkapitals nichts anderes ist, als eine zujäßlihe Neugründung, so daß, was für die Gründung gilt, au hier entsprehend gelten muß. Denn die Erhöhung des Stammkapitals is, wie das Reichsgericht ree Bd. 85 S. 311 f.) mit Recht ausgeführt hat, ein nah Jnhalt und Wesen der Gründung ähnliher Vorgang; durch die Erhöhung wird der durch die Gründung und Eintragung geschaffene reht- lihe Bestand der Gesellshaft erweitert. Die Erweiterung ist auch mit ähnlihen Sicherheiten umgeben wie die Gründung - und erlangt wie sie ers durch die Eintragung in das Handels- register rechtliche Wirkung. Es ist daher berechtigt, die für die Gründung gegebenen Vorschriften da, wo das Gesey Lücken geigt, auf die Erhöhung des Kapitals entsprehend anzuwenden. s ist daher (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 96 S. 227) unzulässig, die Beträge der neuen Stamm- einlagen von einem Reservefonds den Gesellschaftern unmittelbar ur Érfüllun ihrer Barzahlungspflicht zur Versügung zu stellen. Allerdings ist eine mittelbare Unterstüßung der Gesellschafter bei der Barzahlung unter Benußung des echten freiwilligen Reservefonds möglih. Erforderlih dazu ist aber, daß den Ge- sellshaftern die Beträge auch wirklich zur Verfügung E wurden. Nur wenn sie die Verfügung darüber, d. h. die Ent- Geflafe eingeräumt erhalten aven, das ihnen von der Gesellshaft zur Verfügung gestellte Geld auch anderweit zu ver- geen, fann in ihrer Zustimmung zur Umschreibung auf Stamms- apitalfonto ein gültiger Ersaß der Barzahlung erblickt werden. Wenn also niht eine ungultige, weil niht im Gesellschafts» vertrag vorgesehene Sacheinlage angenommen .werden will, F nur denkbar, daß die Gesellshaft zunächst beschließt, die Rück- lagen an die Gesellschafter ent ‘ago auszushütten. Das Ge- [e behandelt also die Zulässigkeit der Aufrehnung bei der Er- ung des Stammkapitals niht anders als bei der Gründung; der Grundsaß der Maßgeblichkeit des S Mals der Auf- rechnung gegenüber h auch bei der Kapitalerhöhung durchzu- führen. És ergibt sih klar aus den ias der §8 55—57 des Geseßyes ind die Gesellshafsten mit beschränkter Haftung, daß die Bestimmungen, welche in den 88 5, 19 ff. für die ursprüngliche Stammeinlage getroffen sind, auch auf die éêr- Le Stammeinlage anzuwenden sind. Wie das Reichsgericht Bd. 62 S. 426) zutreffend ausführt, bedeutet die Wiederholun der Vorschrift von § 19 Abs. 3 in § 56 Abs. 2 keineswegs, da damit die Anwendung von § 19 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen set. Die Vorschrift des § 56 hat die Bedeutung, klarzustellen, daß diejenigen Festsezungen, welche H tlih des ursprünglichen Kapitals gegebenenfa1ls im Gesellshaftsvertrag enthalten sein müssen 5 Abs. 3), hier in dem Beshluß über die Erhöhung des Stammkapitals zu treffen und in die Uebernahmeerklärung aufzunehmen nt enthält der Beschluß oder die Erklärung keine e Festseßung, so ist § 19 Abs. 3 entsprehend anzuwenden (vgl. Motive zu §§ 56—58 des Entwurfs zum Geseh : betreffend die Gesellshaften mit beshränkter Haftung). Die Anwendung ist Le nicht wie bei Abs. 1 und 2 des § 19 eine unmittelbare, ondern nur eine entsprehende deshalb, weil § 19 Abs. 3 auf die ag in § 5 Abs. 4 verweist und diese sich nur auf das ursprün licbe Stammkapital bezieht und vom Gesellschafts=. vertrag |priht. Hiernach ist davon auszugehen, daß der in § 19 Abs. 2 bestimmte Ausschluß des Verzichts auf die Stammeink!age- leistung ohne weiteres auch bei der Kapitalerhöhung gilt. Auch Brodmann (Kommentar zum Geseß betreffend die Gesellshaften mit beshränkter Haftung S. 123) weist richtig e bin, da eine unmittelbare Ümbuhung von Reservekonto auf Kapital- fonto unzulässig ist und daß es hier nur den Umweg über die Auskehrung der Reserve ix Form der Gewinnausshüttung und Verwendung der ausgeshütteten Gewinngelder oder der daraus entstandenen Forderung zur Kapitalerhöhung gibt und daß daher diese Form der Stammeinlageleistung durch Umbuchung nur im Sqr eng mit der Ausschüttung einer besonderen Dividende geschehen kann. Fm Hinblick auf § 19 Abs. 2 würde eine Aufrechnung mit einer niht fälligen, nicht liguiden und niht vollwertigen Forderung, z. B. mit dem allgemeinen gesell- shaftlichen Rehtsanspruch auf Beteiligung an der Ausshüttun von Reserven im Falle der Auflösung der Gesellschaft, eine na S 19 E 2 verbotene Befreiung des Gesells alia von seiner Einlagepsliht bedeuten. Die Forderung der Gesellschaft auf die Leistung der Stammeinlage und die Haftung der Gesellschafter hierfür würde also fortbestehen, und die Forderung müßte in der Bilanz der Gesellshaft aktiviert bleiben. Die von der Gesell- shaft hier beliebte Form der Tilgung der Einlageshuld durh einfache E von Reservekonto mi Stammfkapitalkonto durch die Gesell haft kann also tatsählich als nihts anderes an- esehen werden als die buhtehnische Vermeidung einer unnügen

Hin- und Herzahlung von Geldern an Stelle der an sih beab-

sihtigten Aufrehnung mit einer fälligen, liquiden und voll- wertigen Schuld der Gesellshaft gegen die Gesellshafter. Es muß also sowohl gesellsha tsrectlih als wirtsha s an- enommen werden, daß vor der Tiigung der Einlageshuld eine fälli e, liquide und vo wertige Forderung der Gesellshafter an die Gesellshaft entstanden ist und daß erst dann diese Forderung zur Tilgung der Stammeinlageverpslihtung verwendet worden ist. Daß davon auch mit vollem Reht im vorliegenden Falle die Beteiligten selbst ausgingen, ergibt sich daraus, daß die Ums buhung erst erfolgt ist, nahdem die blo tatjachlich die Ausschüttung der Beträge als Gewinn. beschlossen hat. Auch ohne einen Tolben ausdrücklichen a muß aber ein dahin- gehender und ausgeführter Wille der Gesellschafter angenommen werden. Denn es kann wirtshaftlich davon ausgegangen werden, daß die Gesellshafter nah der Durchführung der Kapital- erhöhung ihre Einlageverpflihtung als erfüllt ansahen und nicht daran dachten, noch zahlen zu müssen. Es hat das auch niemand von ihnen verlangt. Bei der ‘g das Men E maßgeblichen wirtschaftlihen Betrahtungsweise muß also die Sachlage so an- esehen werden, als ob die, Beteiligten dent einzigen für sie gang- baren Wege über die Gewinnaus Guauna auch formell zurüd- gelegt hätten. Es konnte n die Vorbehörde ohne weiteres unterstellen, die Gesellschafter seien damit einverstanden gewesen,