1931 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten

niederg t.

Delinoulorit. den 16. Juli 1931.

Amtsgericht,

Dresden. {37665]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Fulius Smetana în Dresden - A., Ludwig- Richter-Str. 10, der unter der Firma „Modellhaus Julius Smetana“, hier, Prager Str. 24, die Herstellung von Damenmodewaren betreibt, wird heute, am 20. Juli 1931, vormittags 11,30 Uhr, das gerichtlihe Vergleichsverfahren er- öffnet. Vergleichstermin am Mittwoch, den 19. August 1931, vormittags 930 Uhr. Vertrauensperson: Herx Kaufmann Paul Claus in Dresden-A, Elisenstraße 53. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur „Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 20. Juli 1931.

Büren, Rheinl, [37666] VergleichsWverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Meisenberg in Düren, alleinigen Inhabers der nicht eingetragenen Firma Franz Meisenberg in Düren, Wirtel torplaß 5, ist am 18. Juli 1931, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Josef Schroeder in Düren, Weierstraße 22, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag is auf Samstag, den 15. August 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Düren, zesuiten- gasse 11, Zimmec Nr. 20 a, anberaumt. Der Autrag auf Eröffnung des Ver- fahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligteu niedergelegt.

Düren, den 18. Juli 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Abteilung 6.

Duisburg. [37667] Eröffnungsbeschluß.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Ständer in Duisburg, Mülheimer Straße 197, wird heute, am 17. Fuli 1931, 12,30 Uhr, das Vergleichsverfchren zur Abwendung des Konkurses erö snet. Als Paaren wird der Bank- direktor a. D. Walter Kochs in Duis- burg, Moselstraße 40, bestellt. * Termin zur Verhandlung über den Vergleichs- vorshlag wird auf den 18. August 1931, 10 Uhr, Saal 85, Erdgeschoß, anberaumt.

Amtsgericht Duisburg.

Ehrenfriedersdorf. _[37668]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen: a) der Kommandit- gesellshaft in Fa. Carl Franke, Schuh- fabrik in Ehrenfriedersdorf, Albertstr. 2 b) des -Fabrikbesipers Martin Rudolf Kopper, Daselbst, als persönlih haften- den Gesellschafter der Fa. unter a, und c) des Fabrikbesißers Hans Heinrich Kopper, daselbst, als persönlich haften- den Gesellschafter der Firma unter a, ist durch Beschluß des Landgerichts Chemniß vom 10. Juli 1931, vorm. 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsver- fahren eröffnet worden. Vertrauens- person: Herr Rechtsanwalt Winter in Ehrenfriedersdorf. Hinsichtlih des Ver- fahrens, betr. die Fa. Franke, werden zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses bestellt: Die Herren Direktor Böhme von der Commerz- und Privat-Bank Annaberg, Direktox Canetti, Vorstands- mitglied der Lederwerke Plunder & Pollak A.-G., Leitmeriß, See a. D. Max Steyer in Freiberg i. Sa. Vergleichstermin am 7. August 1931, vorm. 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Ehrenfricdersdorf, den 18. Fuli 1931.

Frankfurt, Main. [37669] Vergleichsverfahren.

Ueber 5as Vermögen des Kaufmanns Heinrih Aftergut in Frankfurt a. M,, Lange Straße 24, ist am 16. Fuli 1931, 11 Ühr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Marx- heimer, Frankfurt a. M., Alte Rothof- straße 6, ist zur Vertrauensperjon er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag is auf den 1. August 1931, 9 Uhr, vor dem Amts- gerit in Frankfurt a. M., Zeil 42, I. Stock, Zimmer Nr. 22, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver- ahrens nebst seinen Anlagen und das Frgebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der e Mee zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Frankfurt a. M., den 16. Juli 1931. Die E des Amtsgerichts.

Abt. 44.

[37670] HWarburg-WilhelImsburg. Vergleichsverfahren. (V. N. 8/31.) Ueber das Vermögen des Kaufmanns HeinriÞh FJüngerhans, hier, d 4 dorfer Straße 108, JFnhaber des hier, Rathausstraße, unter scinem Namen betriebenen Herrenbekleidungsgeschäfts, ist am 20. Juli 1931, 11 Uhr, das Ver- gleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der ales, revisor Heinrih Heuer, hier, Banjen- straße 15, ist zur Vertrauensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag is auf Mitt-

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 169 vom 23, Juli 1931, S. 2

woh, den 19. August 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Harburg-Wil- helmsburg, Buxtehuder Str. 11, Zim- mer Nr. 2, anberaumt. Der Antra auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle gur Einsicht der Betei- ligten niedergelegt. Harburg-WilHelmsburg, 20. Fuli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Landsberg, Warthe. [37671] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der offenen agg tee oer dee g & Engel in Landsberg (Warthe), Wollstr. 21, ist am 14. Juli 1931, 17,45 Uhr, das Ver- POYRN atun zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kauf- mann Gustav Moldenhauer in Lands- berg (Warthe) ist zur Vertrauensperson ernannt. Éin Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 14. August 1931, §814 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Landsberg (Warthe), Zimmer Nr. 24, anberaumt.

Landsberg (Warthe), 14. Fuli 1931. Die Geschafts\telle des Amtsgerichts. Liegnitz. [37672]

Ueber das Vermögen der Firmo E. Vangerow (Fnh. Heinrih Vangerow) in Liegniß, Goldberger Str. 1, ist heute das Vergleihsverfahren zwecks Abwen- dung des Konkursverfahrens eröffnet. Vertrauensperson ist der Bücherrevisor Haffner in Liegniy. Vergleichstermin am 19. August 1931, 914 Uhr. Amtsgericht Liegniß, 15. Juli 1931.

Lindow, Mark. [37673]

Ueber das Vermögen des Landwirts Hermann Berg in Schönberg wird heute um 12 Uhr das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vergleichstermin am 14. aa 1931, 10 Uhr. Vertrauensperson: Kau mann Hollin, hier. Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Lindow, Mark, den 18. Juli 1931.

Amtsgericht.

Malgarten. Beschluß. [37674] Neber das Vermögen der Firma Rudolf Koh in Bramsche, Fnhaber Kaufmann Ernst Höcker dajelbst, wird heute um 12 Uhr das Vergleichsver=4 fahren zur Abwendung des Konkurses eroffnet. Zur Vertrauensperson ist be- stellt: Dr. jur. Adolf Prost in Osna- brück, Wittekindstr. 18. Als Gläubiger- ausshußmitglieder werden bestellt: 1. Handelsvertreter Ernst Facobs, Osnabrück, Rolandstr. 17, 2. Fabrikant Tjaden, Rheine i. W,, 3. Rendant Albert Nagel, Bramsche, Lindenstraße. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag wird auf den 13, August 1931, 15 Uhr, vor dem unterzeichnetew Amtsgericht, Zimmer 5, festgeseßt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen is in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Amtsgeriht Malgarten, 20, Fuli 1931.

-

Memmingen, [37675] Das Ambktsgeriht Memmingen be- shließt heute, am 18. Fuli 19314, vor- mittags 10 Uhr, auf den Antrag des Bäckermeisters Karl Krottenmüller in Memmingen vom 30, uni 1931: Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses wird über das Vermögen des Bäckermeisters Karl Krottenmüller in Memmingen eröffnet. Alz Ver- trauensperson wird Wirtschafsts- und Steuerberater Friedrich Wilhelm Göp- pel in Memmingen bestellt. Zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag wird Termin bestimmt auf Montag, den 17. August 1931, nahm. 3 Uhr. Zu diesem Termin werden der Schuldner Krottenmüller, die Vertrauensperson und die beteiligten Gläubiger vorge- laden. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen so- wie die Aeußerung der Handwerks- fammer von Schwaben und Neuburg sind zur Einsicht der Beteiligten auf dex Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 29, niedergelegt. Amtsgericht Konkursgericht. Perleberg. [37676] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Louis Mathias, Perleberg, Am Real- gymnasium 6, wird heute, am 21. Juli 1931, 12 Uhr mittags, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Kon- kurjes eröffnet. Der Bücherrevisor Otto Waldvogel in Perleberg wird jur Ver- trauensperson ernannt. Eir. Gläubiger- auss{chuß wird nicht bestellt. Termin zux Verhandlung Über den Vergleichsvor- shlag wird auf Mittwoch, den 19. August 1931, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst seinen Anlagen 1} auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. 2 V. N. 4. 31/2,

Perlebeva, den 21. Fuli 1931.

Das Amtsgericht.

Pulsnitz, Sachsen. [37677]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der xFnhaberin eines Pelzwaren-, Hut- und Müßengeschäfts Rosa led. Fischer in Pulsniy, Schloß- straße 3, wird heute, am 20. FFuli 1931,

nahmittags 4 Uhr, das gerichtliche Ver- gleihsverjahren eröffnet, Vertrauens-

person: Herr Rechtsvertreter Arno Gnauck, Pulsniy, M.S. Vergleichs- termin am 17. August 1931, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der MeNSltle zur Einsiht der Be- teiligten aus.

Amtsgericht Pulsniß, den 20. Juli 1931,

Schwerte, Ruhr. [37678] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Erich Rien- döfer, Jnhabers der Firma Erich Rien- öfer, Central-Drogerie in Schwerte, ist am 21. Juli 1931, 10 Uhr, das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Dr. Max Hoffmann in Wuppertal-Barmen ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird au den 19, August 1931, 104 Uhr, vor dem Amtsgericht in Schwerte, Zimmer Nr. 14, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschästs- stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Schwerte, den 21. Fuli 1931.

Das Amtsgericht. Tilsit,. Beschluß. [37679]

Ueber das Vermögen der Firma Max Alterthum .in Tilsit, Fnhaber Kauf- mann Felix Alterthum in Tilsit, Hohe Straße, wird heute, am 20. Fuli 1931, mittags 12 Uhr, das gerichtlihe Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses angeordnet, Zur Vertrauens- person wird der Kaufmann Friß Deutsch in Tilsit bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- shlag wird auf Sonnabend, den 15. August 1931, vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 280 (Neubau), anberaumt. Der Antrag auß Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst scinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 168, zur Einsicht der Betei- ligten niedergelegt. :

Tilsit, den 20, Juli 1931.

Amtsgericht.

Wuppertal-Elberfeld. [37680] Ueber das Vermögen 1. des Fer- dinand Beck, Wuppertal - Elberfeld, Faun eade 82, 2. des Willi Feldeisen, -Elberseld, Lothringer Straße 9, als Fnhabers der Elektro- und Radio- Zentrale Bel & ldeisen, ist am 17. Zuli 1931, 12 Uhr, das Vergleihs- verfahren zur Abwendung des Kon- kurses eröffnet worden. Vertrauens- person: Bücherrevisor Erih von der Po Wuppertal-Elberfeld, Neustr. 6. ‘ermin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag am 20. August 1931, 104 Uhr, Zimmer 106. Amtsgericht, Abt. 13, Wuppertal- Elberfeld.

Wuppertal-Elberfeld. [37681]

Uebex das Vermögen des Zimmer- meisters Otto Shumann, Wuppertal- Elberfeld, Shüßenstr. 3, ist am 17. Fin 1931, 12 Uhr, das Vergloich8verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauensperson: Bücer- revisor Au f Weidmann, Wuppertal- Elberfeld Distelbeder Straße. Termin zur Verhandlung über den Vergleihs8- vorshlag: 20. August 1931, 1054 Uhr, Zimmer 106.

Amtsgeriht Wuppertal-Elberfeld.

Abt. 13.

Zeitz. Vergleichsverfahren. [37682]

Ueber das Vermögen der Firma Otto Saupe, Jnhaber Kaufmann Otto Saupe, Eisenwaren, in eon, ist am 17. Juli 1931, 12 Uhr 30 Minuten, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der vereid. Bücherrevisor Oskar Frenyel in Zeiß, Tröglißer Straße, ist zur Vertrauens- fers ernannt. Termin zur Verhand- ung über den Vergleichsvorschlag ift auf den 18. August 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Zei, Zimmer Nr. 39, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der wetteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zeit, den 17. Fuli 1931.

Amtsgericht.

Bensberg. [37683] Bekanntmachuug.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Dülfer in Overath is nah Bestätigung des Vergleihs vom 26. Mai 1931 auf- gehoben.

Bensberg, den 8. Juli 1931.

Das Amtsgericht. Berlin-Charlottenburg,. [37684]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Moriß Minoga, allei- nigen Jnhabers der handelsgerichtlih nicht eingetragenen Firma Moriy Mi- noga, Uhren und Goldwaren, in Ber- lin 0, Paul-Singer-Str. 69, wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Rognitstr. 12, ist durch Beschluß des Gerichts vom 10. Juli 1931 aufgehoben worden, da der Zwangsvergleich angenommen und bestätigt worden ist._

Berlin-Charlottenburg, 16. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Charlottenburg. Abt. 18. Berlin-Charlottenburg. [37685]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen-

dung des Konkurses über das Ver-

mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Minoga & Bock in Berlin- Charlottenburg, Foachimsthaler Str. 1 Juwelen, Gold- und Silberwarcen, ist durch Beschluß des Gerichts vom 10. Juli 1931 aufgehoben worden, do der Zwangsvergleih angenommen und bestätigt worden ist, 1

Berlin-Charlottenburg, 16. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg. Abt. 18. Bückeburg. [37686] Das Vergleicsverfahren über das

Vermögen der Firma W. Sorrer «& Co. Nachf., Fnhaber Hans Gammel in

Bückeburg, ist nach Bestätigung des Vergleihs vom 13, Fuli 1931 aufge- hoben.

Amtsgericht, 1, Bückeburg.

Chemnitz. s [37687] Das Vergleichsverfahren zur Abwen-

dung des Konkurses über das Vermögen

der offenen Handelsgesellshaft in Fa. Paul Köhler & Sohn, Strumpfwaren- großhandel in Chemniy, Gustav-Frey- tag-Straße 14, und die persönlih haf- tenden Gesellschafter: 1. Ernst Paul Köhler in Chemniy, Eschestr. 5, 2. Paul Friedrich Köhler ebenda, Gustav-Frey- tag-Straße 14, ist zuglei mit der Be- stätigung des im Vergleichstermin vom 16. Juli 1931 angenommenen Ver- gleihs durch Beshluß vom 16. Fuli 1931 aufgehoben worden.

Amtsgericht Chemniy, Abt. A 18, den 17. Juli 1931. Düsseldorf. s [37688] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willy Kröll, Samenhandlung in Diüisseldorf, Voll- merswerther Str. 2, ist nah rechtskräf- tiger Bestätigung des in dem Ver- gleihstermin vom 11. Juli 1931 ange- nommenen Vergleichs heute aufgehoben

worden. Düsseldorf, den 11. Fuli 1931. Das Amkt3gericht. Abt. 14a.

Düisseldorf. ¿ 4 [37689] Das Vergleihsverfahren über das

Vermögen des ‘Gastwirts Hermann

Müller in Düsseldorf, Herderstraße 60, ist nah rechtskräftiger Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 11. Fuli 1931 angenommenen Vergleichs heute aufgehoben worden. i Düsseldorf, den 16. Fuli 1931. Das Amtsgericht. Abt. 14a,

Essen, Ruhr. [37690] Das Verglei sverfahren zur Abwen-

dung des Konkurses über das Ber- mögen des Kaufmanns Heinrih Salo-

mon, Essen, alleinigen Jnhabers der irma W. Salomon, Eisengroßhandlung in Essen, Altendorfer Str. 404, ist dur Beschluß. vom 13. Juli 1931 aufgehoben worden, da der Vergleih angenommen und bestätigt worden ist. Amtsgericht Essen.

Görlitz. Z [37691] Das Vergleichsverfahren zux Abwen-

dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Otto Wolf, alleinigen

«Fnhabers der eme Wolf's Ww, & Pfeiffer in Görliß, Steinstraße 13, ist nah Bestätigung des Vergleihs auf- gehoben. 14 VN 11/31.

Görliß, den 18. Fuli 1931. i

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Times. Á [37692] Das über das Vermögen der Ehefrau.

Martha Anna Behnken geb. Gellert,

in niht eingetragener Geschäfts- bezeihnung Emil Behnke, wohnhaft Hamburg, Sprinkenhof, Mittelportal, IV. Stod, Orleans daselbst, Ge- \chäftszweig: Herstellung und Handel mit Seidenschirmen, eröfsnete gerihtliche Vergleichsverfahren ist nah gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 16. Fuli 1931 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg. A [37693]

Das über das Vermögen des Eisen- und Kurzwarenhändlers Hans Amandus in nicht eingetragener Geschäfts-

,

ade 1 bezeihnung Hans Ehrih, wohnhaft

Dura, Doormannsweg 13, hptr., Ge- schäftslokal: Hamburg 19, Fruchtallee 77, Geschäftszweig: Eisen- und Kurzwaren- kleinhandel, eröffnete gerichilihe Ver- ever lomen ist nach gerihtlicher Bestätigung des Vergleihs am 16. Fuli 1931 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamm, Westf. [37694] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Textilwarenhändlers

Erich Wanke in Hamm ist durch

Zwangsvergleich beendet. Hamm i. W., den 11. Fuli 1931. Das Amtsgericht. Hechingen. [37695] Jn dem Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Moriß F. Bern- heim, Inh. Jsidor Bernheim in Hechin- en, wird für den Kausmann S. Fle- inger in Hechingen der Gastwirt Otto Mebold in Hechingen zum Gläubiger- ausshußmitglied ernannt. Hechingen, den 17. Fuli 1931. Das Amtsgericht. Landsberg, Warthe. [37696] Bekanntmachung.

Das P über das aufmanns Karl Fünf- l

Vermögen des

D

haus in Landsberg (Warthe), Damm-

straße 80, ist nach Bestätigung des Ver-

gleihs vom 11. Funi 1931 aufgehoben.

Landsberg (Warthe), 11. Juli 1931. Das Amtsgericht.

Lauenburg, Pomm. N

Das Vergleihsverfahren über da Vermögen des Uhrmachers Walter Schulz in Lauenburg i. Pomm. ist nah Annahme und rechtskräftiger Bestäti- gung des Vergleihs aufgehoben worden,

Lauenburg i. Pomm., 18, Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lauenburg, Pomm, [37698]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Stöckenius in Lauenburg i. Pomm. ist nach Annahme und rechtskräftiger Be- stätigung des Vergleihs aufgehoben worden.

Lauenburg i, Pomm., 18. Fuli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lauenburg, Pomm. [37699]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des L eReS Ulrich Zander in Sarbske, Kr. Lauenburg in Pomm., ist nach Annahme und rechts- kräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Lauenburg i. Pomm., 18. Fuli 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lomzmatzsech,. : [37700] Das gerichtliche Vergleichsverfahren ur Abwendung des Konkurses über das Zermögen des Schuhmachermeisters Bruno Max Paniy, Alleininhabers der niht Handelsgerihtlich eingetragenen Firma Schubhaus Max Panit“ in Lommaßsch, Sa., Döbelner Straße, ist zugleich mit ‘der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 6. zFuli 1931 an- genommenen Vergleichs durch Béschluß vom 6. Juli 1931 aufgehoben worden. Sächs. Amtsgeriht Lommaßbsch, den 17. Fuli 1931. Medebach. [37701] Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Johann Fung- bluth, Fnhaber Kaufmann «Johann Fungbluth in Winterberg i. W., ist durch Beschluß vom 10. zFuli 1931, durh den der Vergleich bestätigt wurde, auf- gehoben. :

Medebach, den 10. Fuli 1931. Amt3gericht. Meiningen. [37702] Das Vevrgleihsversahren zur Abivens dung des Konkurses über das Vermögen. der Firma Günther Graef Juh. Max Poppe in Meiningen ist nah Bestätigung des. Vergleichs aufgehoben

worden. :

Meiningen, den 18. Fuli 1931.

Thür. Amtsgericht. Abt. 3.

Nürnberg. 5 [37703]

Das Amtsgeriht Nürnberg hat mit Qel Gs vom 16. Juli 1931 das Ver- gleihs8verfahren zur Abwendung des onfurses über das Vermögen des Architekten Korl Popp in Nürnberg, Rothenburger Straße 31/11, nach Bes stätigung des angenommenen Vergleichs

aufgehoben. E Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Nürnberg. [37704]

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 18. Fuli 1931 das Ver- agleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Kommanditgesellshaft in Firma Berlin & Co., Eleftro-Radio-Großhandlung in Nürnberg, Marienstraße 8, nah Be- stätigung des angenommenen Vergleichs

aufgehoben. E i V baftsstelle des Amtsgerichts. Penig. [37705]

Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kraftfahrzeugs händlers Wilhelm Friedrih Sieber in unzenau, Markt 263, eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 17. Fuli 1931 angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. i Amtsgeriht Penig, am 20. Juli 1931. [37706] Schwarzenberg, Sachsen.

Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Emil Zweigler, Pappenfabrik iw Schwarzenberg-Wildenau, alleiniger Jn- haber der Fabrikant Emil Zweigler in Schwarzenberg-Wildenau, ist zuglei mit der Bestätigung des im Vergleichs» termin vom 8. Juli 1931angenommenen Vergleichs dur Beschluß vom 10, Juli 1931 aufgehoben worden. Die Auslagen der Vertrauensperson werden e 21,84 RM und deren Vergütung au 250 RM festgesebt.

Amtsgeriht Schwarzenberg, Sa., den 16. Fuli 1931.

Wuppertal-Elberfelda. [37707]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Vereinigte Band» fabriken At. Ges, Wuppertal-Elber- feld, ist infolge Bestätigung des in dem Verglcih8termin vom 16. Fuli 1931 angenommenen Vergleihs am 16. Fuli 1931 aufgehoben worden.

Amtsgeriht Wuppertal-Elberfeld.

Abteilung 13.

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Berlin, Freitag, den 24. Fuli, abends. Poftscheckkonto: Berlin 41821. [9ZA

R,

JFunhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Exequaturerteilung und Erlöschen eines Exequatur. Verordnung über die Förderung des freiwilligen Arbeits-

die Unterstüßung im voraus an den Träger der Arbeit gezahlt eine Woche. Artikel d.

1. Soweit der Reichsarbeitsminister der Reichsanstalt für nicht Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung besondere Reichs- 4 mittel zur Verfügung stellt, kann das Arbeitsamt des Dienst- ortes Arbeitslosenunterstüßung von höchstens zwei Reichsmark wochentäglih für eine Dauer von höchstens zwanzig Wochen auch solchen Arbeitsdienstwilligen Unterstüßung erha Abs. 2 des

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 39 und 40 des Reichsgeseßblatts, Teil T, sowie der Nummer 18 des Blattes,

( die nur deshalb keine 1 l sie die Voraussezungen des § 87 des Geseves nicht erfüllen oder weil sie das vorg Alter für die Krisenunterstüßung noch nicht erreiht ha Präsident der Reichsanstalt regelt die Verteilung der Reichs- mittel auf die nahgeordneten Dienststellen.

rend deren der Arbeitsdienstwillige auf Grund b senunterstüßung bezogen hat, wird auf die ungshöchstdauer angerechnet, wenn erx später versiche- senunterstüßung bezieht.

Artikel 6.

Preußen.

eshriebene

Zeitungsverbote. en. Der

2. Die Zeit, des Abs. 1 Arbeits

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem brasilianischen Generalkonsul in Berlin, Sylvio Filho, ist namens des Reichs unter dem 13. Juli 1931 das Exequatur erteilt worden; das seinem Dr. Bento Carvalho do Paço am 30, Mai 1924 erteilte Exequatur ist daher

rungsmäßige Arbeitslo

willigen Arbeitsdienst zu beteiligen, oder auf, so ist dies niht als Tatsache anzus der Arbeitslose \chulden arbeitslos ist 93 c des Geseßes).

Artikel 7. Auf Krisenunterstüßung, die nah Artikel 4 während des frei-

en, aus der sih ergibt, | die

Amtsvorgänger, dem Generalkonsul arbeitsunwilli

Verordnung über die Förderung des freiwilligen Arbeitsdienftes.

Auf Grund des § 139 a des Geseßes über Arbeits- vermittlung und Arbeitslosenversiherung und des Zweiten Teils Kajätel V § 2 Abs. 2 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten Finanzen vom 5. Juni 1931 (RGBl. I S. 289) wird hiermit verordnet, und zwar zu Artikel 17 mit Zustimmung des Reichsrats, zu den Artikeln 1 bis 12, 20 und 21 nach An- hörung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt für Arbeits- vermittlung und Arbeitslosenversicherung:

lung und Arbeitslosenver unterstüßung oder aus be

Sicherung Wirtschaft

Erstreckt sich die Forderung, Perfsonenkretis. ALtibel 1. 1, Gegenstand des freiwilligen Arbeitsdienstes im Sinne des S 139 a des Gesezes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- versicherung und dieser Verordnung können nur gusaßliche Arbeiten sein, die als solhe von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung anerkannt sind. 2. Die Gemeinnüigkeit zusäßliher Arbeiten wird nicht da- durh ausgeschlossen, daß die Arbeiten in erster Linie einem be- shränkten Personenkreis (Mitgliedern von Verbänden und Ge- j i lfsbedürftigen) zugute kommen, sofern die Allge- meinheit ein wesentlihes FJnteresse an der Ausführung hat. Artikel 2. Eine Förderung ist nur zulässig, wenn Gewähr dafür besteht, von Arbeitsgruppen im freiwilligen ishe oder staatsfeindlihe Zwecke miß-

Artil el 9. 1. Die Förderung wird für Empfänger von versicherungs- er Arbeitslosenunterstüßung und von Krisenunterstüßung ustimmung ihres zuständigen eseßes) beschäftigt werden.

der Präsident der Reichsanstalt, welchem dieser Landesäarbeits- rechter ämter die Entscheidung zusteht.

3. Soweit sih die Arbeiten nicht über die Be Arbeitsämter erstrecken, kann der Vorsivende des amts die Entscheidungsbefugnis auf die Vorsißenden der Arbeit3- t Fst die Entscheidungsbefugnis übertragen, so | \F{xtikel 4 Abs. 2

entscheidet der Vorsibende des Arbeitsamts im Benehmen mit (Artikel 4 Abs. 2). Artikel 16 einem Ausscbusse des Verwaltungsausschusses des Arbeitsamts. O

ALtiCe]: 9.

irke mehrerer itslose andesarbeits- emeinnuüßige ämter übertragen.

nossenschaften, Hi

i } i Abs. 1 die örtlihe Zuständigkeit zur ß die Zusammenfassun Arbeitsdienst nicht für po

braucht wird.

Aufwendungen würden 167 Borteil aus der Ausführung der Arbeit erwächst, kann der Vor- sißende des Landesarbeitsamts auf die Betei meinden am Aufwand verzichten. Reich den Ausfall.

ligung der Ge-

rt, die bei der Avbeit mit Arbeitsamtes (§8 168, 169 des G

2. Jst dieses Arbeitsamt nicht zugleich das Arbeitsamt des Dienstortes, so darf die Zustimmung nur im Benehmen mit Arbeitsamt des Dienstortes ist das Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Arbeit ausgeführt wird; erstreckt ih die Arbeit über mehrere Arbeitsamtsb des Landesarbeitsamts, Arbeits8amt des Dienstortes anzusehen ist.

‘Artikel 4.

1. Emvfänger von versiherungsmä ung oder von Krisenunterstüßung, Arbeitsdienstwillige beschäftigt werden, erhalten die Unterstüßung in der bisherigen Höhe und Dauer weiter.

2.- Das Arbeitsamt des Dienstortes kann die Unterstüßung der beteiligten Arbeitsdienstwilligen an ben, jedoh niht mehr als zwei Rei en Kopf des Arbeitsdienstwilligen. ' Unterstüßung für die beteiligten Arbeitsdienstwilligen bis zur Dauer von zwanzig Wochen bewilligen; geschieht dies, so wird die Unterstüßung während der festgejeßten Dauer auh für die- jenigen Arbeitsdienstwilligen weitergewährt, deren Unter anspruch schon in einem früheren Zeitpunkt erschöpft i die Arbeit nah Ablauf der nah Say 2 bewilligten Dauer noh o kann der nah Say 1 festgeseßte Betrag für die ruch noch niht er- dauer weitergezahlt

Artikel 10.

Das Arbeitsamt des Dienstortes kann die Arbeitsdienst- | sißenden des Landesar willigen von den regelmäßigen Meldungen 173 des Geseßes)

‘chf des Arbeitsdienstes dies er- fordert und von der Befreiung eine mißbräuchlihe Ausnußzung der Unterstüßung nicht zu befürchten ist.

Artikel 11.

Der Arbeitsdienstwillige muß von der Arbeit abgerufen wer- wenn ihm eine Arbeitsstelle vermittelt werden kann. Der ‘| ihre Entschéidung ist endgültig. er der Arbeit ist so früh als möglich von der bevorstehenden - Abrufung zu benachrichtigen.

- Artikel 12.

1. Gegen Entscheidungen, die der Vorsipende des Arbeits- N A : i; q ; rund dieser Verordnung trifft, ist binnen zwei Wochen 1, Arbeitsdienstwilligen, die bei volkswirtschaftlich wertvollen sig. | Arbeiten zwölf Wochen beschäftigt worden sind, kann mit Wir-

rer Beschäftigung ein Betrag von 1,50 RM

t, ist binnen zwei | für jeden Wochentag der Beschäftigung fortlaufend gutgeshrieben eihsanstalt für | werden.

diesem Amt erteilt werden. befreien, soweit die Dur

irke, so bestimmt der es Arbeitsamt

iger Arbeitslosenunter- ie nach Artikel 3 als

in Pauschbeträgen fest- mark wochentäglih auf Das Arbeitsamt kann die

Beschwerde an den Vorsißenden des Landesarbeitsamts zulä _W0

2. Gegen Entscheidungen, die der Vorsißende des Landes- kung vom Beginn i arbeitsamts auf Grund dieser Verordnung triff Beschwerde an den Prä Arbeitsvermittlung und Arbeitslo A

Z. Zur Beschwerde berechtigt ist jeder, der an der Abänderung | Uk Förderu Die Beschwerde

identen der enversiherung zulässig.

der Entscheidun nteresse hat.

ein berehtigtes bewirkt keinen i rtgeseßt, \ ; eiterbeshästigten, deren UnterstüßungS8ans \{höpft ist, bis zur sonst zulässigen Höch

3. Die Unterstüßung kann statt an den Arbeitsdienstwilligen an den Träger der Arbeit gezahlt werden, wenn dieser für die ordnungsmäßige Verwaltung und Verwendung der Gelder zu- Arbeitsdienstwilligen - ausreihende Gewähr bietet. oder teilweise igen weitergeben.

Anwendung von versiherung und des: Arbeitsschuyes.

Artikel 13.

1. Die Krankenversiherung Arbeitsdienstwilliger zur Aufnahme des freiwilligen Arbeitsdienstes ver

unsten der Der Träger der Arbeit kann die Unierstü in Sachleistungen an die Arbeitsdienstwi

die bis | dent der Reichsansta sicherungs- | versicherung.

weit es erforderlich ist, um die Arbeit in Gang zu bringen, kann | mäßige Arbeitslosenunterstüßung oder Krisenunterstübung ig im i d i 1 j zogen haben, läuft während des freiwilligen Arbeitsdienstes un- werden, regelmäßig jedoch niht für eine längere Zeitdauer als | verändert weiter, auch wenn statt der bisherigen Unterstüßung ein abwveichender Say festgeseßt oder die Unterstüßung über die sonst zulässtge Höchstdauer hinaus gewährt wird (Artikel 4 Abs. 2); insbesondere ändern sich hierdurh Grundlohn und Krankengeld Mit dem Uebergang der Zuständigkeit auf das Arbeits- amt des Dienstortes werden die Arbeitsdienstwilligen jedoch Mit Cs: der Krankenkasse, bei der sie nach den §§ 121, 122, 124 des eseßes Mitglieder geworden wären, wenn sie die Unterstüßung von vornherein bei diesem Arbeitsamt bezogen hätten; die Be- fugnis zur Versicherung nah § 123 des Gejseßes bleibt unberührt. 2. Auf Arbeitsdienstwillige, die Arbeitslosenunterstüßung nah Artikel 5 erhalten, finden die Vorschriften über die Kranken- versicherung Arbeitsloser entsprehende Anwendung. Für die Be- rechnung des Grundlohns gilt § 119 des Geseves; dabei ist der Einheitslohn der Lohnklasse V zugrunde zu legen. Die Beiträge werden aus den besonderen Reichsmitteln (Artikel 5) bestritten. 3. Arbeitsdienstwillige, die weder unter Abs. 1 noch unter Abs. 2 fallen, sind éheutolis gegen Krankheit versichert; die Vor- dr iherungsordnung über Krankenversiche-

i rung finden mit folgenden Abweihungen Anwendung: Die Ver- Lehnt es der Arbeitslose ab, sich an einer Arbeit im frei- | siherten erhalten im Falle der Erkrankung lediglih Kranken- ibt er eine solhe Arbeit pfrege 182 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsversiherungsordnung). Für Berechnung des Grundlohns tritt an die Stelle des Arbeits-

oder durch eigenes Ver- | entgelts die Entschädigung, die dem Versicherten von dem Träger der Arbeit etwa gewährt wird; § 180 Abs. 4 der Reichsversiche- rungsordnung findet entsprehende Anwendung. Der Beitrags- saß S ae dan, den a Ra i Kasse g Mer Bee Hy en nun tag el ge]eßt hat, bei denen im Krankheitsfalle gemäß § der Reichs ivilligen Arbeitsdienstes an Arbeitsdienstwillige gezahlt worden si 3 Kr Lr Als Arbeitgebe ist, findet §101 a des. Gelebés. eins Anvenbung. versicherungsordnung das Krankengeld ruht. Als Arbeitgeber

IL. Verfahren.

Artikel: 8. __ 1. Ob eine Arbeit als freiwilliger Arbeitsdienst anzuerkennen ist und deshalb aus Mitteln der Reichsanstalt für Arbeitsvermitt- icherung oder aus Mitteln der Krisen-

schriften der Reichsver

gelten die Träger der Arbeiten.

die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit niht verbunden. Artikel 14.

wirtschaftlihen Betrieben. ALTLLÉEl 15

wendung, die bei einer gieichartigen Beschäftigung èm

1. Gemeinden, in deren Bezirk eine nah

pflegung für die bei der Arbeit bes

2

önnen verlangen, daß der Lr gung im voraus Sicherheit leistet. : 2. Kommt über die Höhe der Entschädigung oder die

dienstwillige. Artikel 18.

zu bringen, ob 1 als volkswirtshaftlich wertvoll angusehen ist.

Arbeitsdien

t

4. Mit der Krankenversiherung der Arbeitsdienstwilligen ist

__ Für die Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst gelten die reihs8geseßlichen Vorschriften über Unfallversiherung. § 571 b der Reichsversiherungsordnung findet auf den freiwilligen

onderen Reichsmitteln gefördert werden K ottéki L kann (Artikel 4, 5), entscheidet der Vorsivende des Landesarbeits- | Ar beitspienst entsprechende Anwendung, und zwar au

amts im Benehmen mit einem Ausschusse des Verwaltungs- ausschusses des Landesarbeitsamts.

_2. Zuständig ist der Vorsißende des Lardesarbeitsamts, in dessen Bezirk die Arbeiten ausgeführt werden.

Für Arbeitsdienstwillige, die bis zur Aufnahme des frei- willigen Arbeitsdienstes versiherungsmäßige Acbeitslosenunter- Arbeit über die Bezirke mehrerer Landes8abeitsämter, so bestimmt d oder Krisenunterstüßung bezogen haben, finden zur Auf-

altung der Anwartschaften in dex Fnvaliden-, Angestellten- und knappschaftlihen Pensionsversiherung die §8 129 und 167 Abs. 2 des Geseßes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- versiherung Anwendung, auch wenn statt der bisherigen Unter- stüßung ein abweihender Sab festgeseßt oder die Unterstüßung über die sonst zulässige Höchstdauer hinaus gewährt

Auf die im freiwilligen Arbeitsdienst Beschäftigten finden die a T Vorschriften über Arbeitszeit Sonntagsruhe, Gefahren]shuß und Für die Dauer der Betätigung im freiwilligen Arbeits- | über Arbeitsbeshränkungen ür Frauen und Fugendliche und die i Arbeitsamt des Dienstortes ohne weiteres zur | Bestimmungen über die Durhführung dieser Vorschriften An- Unterstüßung der beteiligten Arbeitsdienstwilligen zuständig. __ 2. Soweit Gemeinden von geringer finanzieller Leistungs- fähigkeit, in denen nah Krisenunterstüßung begründet wird, hierdurch über Gebü ür Empfänger von Krisenunterstüßung

verhältnis gelten würden. Hierbei sind Bodenverbesserungs- arbeiten und Arbeiten zur Herrihtung von Siedlungs- 1 c mit | Kleingartenland in jedem Falle als landwirtschaftliche Arbeiten t tet | anzusehen. Als Arbeitgeber gelten die Träger der Arbeiten.

es Geseves), ohne daß ihnen ein entsprechender IV. Verpflihtung der Gemeinden zur Gewähs rung von Unterkunft und Verpflegung.

Jn diesem Falle trägt das Artill: 1e

anexkannte Arbeit augesrt wird, sind auf Verlangen des Vors eitsamts R tar Unterkunft und Ver- äftigten Arbeitsdienstwilligen

egen angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Sie t E Evâger der Arbeit für die Entschädi-

SUNGRUng eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem räger nit zustande, so entscheidet die Gemeindeaufsichtsbehörde;

V. Erleichterung der Siedlung für Arbeitss-

9. Die Stelle, die nah Artikel 8 über die Zulassung der Arbeit ng entscheidet, hat in der Entscheidung zum Ausdruck ob die Arbeit im Sinne der vorstehenden Bestimmung

4. Gegen Entscheidungen, die auf Grund dieser Verordnung D. Die Gutschrift geschieht nur auf Antrag des Arbeits etroffen werden, ist ein Rechtsmittel weder an die Spruch- gs L Dee i Uet weihen einen Monat nah Ab

ehörden noch an die Organe der Reichsanstalt gegeben. E ; s h d 9 Ban da 4. Ob und in welcher Höhe die Vorausseßungen der Gutschrift

Vor riften der Sozial- | erfüllt sind, entsheidet das Arbeitsamt des Dienstortes. Vor der rei s Entscheidun ist der Träger der Arbeit darüber zu hören, ob der ftfreiwillic e während der angegebenen Zeit regelmäßig

bei der Arbeit bejchästigt war. Das Nähere bestimmt der Präsis Tür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen-