1931 / 195 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Aug 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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À 5: H T2: ¿724 A e: EE Si E = 5

iu S urt g E

[43308] a. Gemeinnügzige Seimftätten Aktien-Gesellschaft Groß-Dre& Den. Vermögensanffstellung vom 31. De- zember 1930, Vermögen. Beteili- gungen 2500, —, Shuldn. 36 516,94 Einr.-Gegenst. 1,—, Sied]. 12544 902 15, Neubauten 3 894 043 99, Waren 758250. Schulden. Aft.-Kap. 20 000,—, Getetl. Rüdl 259757, äInstandhaltungsrüdl. 19 963,66, Rückst. f. dubio)e Mieten 2000, —, Banfki@{ulden 1642296 38. Gläub. 270 652, —, Hyv. u. Zusch. 14 416 503,07, Siäicberbeiten 107 966 —, Gewinn 3567,90. Gewinu- und Verlustrechnung. Ver- lust. Abschrbag. a. Siedl. 112 889,22, Abschrbg. a. Eiur.-Gegenst. 524,—, Aus- gaben d. Hausverw. 724 575,19, Allgem. Unf. 7760,22, Zinsen 828 08, Gewinn 3567,90. Gewiun. Beteiligungéertr. 312,50 Einnahm. d. Hauéverw. 849 828,11. Berlin, den 31. Dez. 1930/29. Mai 1931. Dr. Steggewenh. Gerl1aeckch.

[43560].

Emanuel Nosengarien Attien=- Gesellschaft, Vreslau. Bilanz per 31. Dezember 19309.

Kasse, Postscheck, Reichsbank

Erfir Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 22, August 1931. S. 4

Aktiva.

Effekten u. Zinsen, Devisen

Grundstücke Baukonto

Fuhrpark, Jnventar, An-

lagen

Außenstände Warenlager Verlustvortrag Verlust 3930. 8723,5

Aktienkapital

Banken

0 0.0 ck60 E M

Passiva.

Aufwertungshypotheken . Aktienrückzahlung . - - «-

Kreditoren

[45310].

Bilanz per 3i. Dezember 1930.

Aktiva, Grundstückskonto « e s « Verrechnungskonto - « «

Passiva. L Hypothekenkonto ff Reservefondêkonto « « «

. -

312 120|—

R M j R) 29 386 24 282 733 76

312 120|—

j G6 000 300 000 6 120

Gewinu- und Verlustrechuung

per 31. Dezember 1939.

Ausgaben . « « -

Einnahmen. - -- - o “A

. eine . feine

Vürohaus Friedrichstraße NA.-G.,

Berlin. Der Vorstand.

[45311].

Vilanz per 31, Dezemver 1939.

Aktiva, * Grundstückskonto . » « Verrechnungskonto » Avale 750 000,—

321 671|—

RM [5 TT 432165 244 238/35

ais

Passiva, Kapitalkonto . «o o 6 000 /-— Hypothekenkonto « « « « 315 671 Avale 750 000,— 321 671|—

Gewinn- und Verlustre{huung per 31. Dezember 1930.

Ausgaben « +5. Einnahmen. « « «

S e): E

. eine . « Teine

„Marienhöhe“ Grundstücks- Aktien: gesellschaft, Berlin,

Der Vorftand.

[45309]. Eisenvbahn-Gesellféchaft Stralfsund—Tribfees. Vilanz per 31. Dezember 1930.

Aktiva. Eisenbahn: AulageT « Anlage 11. Betriebsmittelkonto . . « Betriebs- und Werkstaits- materialien Spezialreservefondsanlage Erneuerungsfondsanlage « Durchgangsposten .

Pasfiva, Aktienkapital .

RM |A

1 850 000/—

2 T10'—

39 464/60 |

15 494/57

16 748/78

59 869/31

4 094

1 988 381/26

1 225 000|—

Ordentlicher Reservesonds 263 16053 Wertberihtigung A H 371 700|— Spezialreservefonds - 16 748 78 Erneuerungsfonds . « « « 59 86931 Gläubiger - « «o 44 443/27 Gewinn «- - - o. o o 7 459/37

1 988 381 26

Gewinn- und Verlustrehunung per 31. Dezember 1930.

e

Soll. Unkosten und Steuern . « « Erneuerungsfonds: Rücklage ir 1030 , Spezialreservefonds: Rücklage für 1930 90s 0 S Gewwinn*)

S. 9A D. M E

Haben. Geivinnvortrag aus 1929 , Eisenbahnbetrieb:

Betriebs8einnahmen 312 964,10 Betriebsausgaben 240 456,51

Betriebsüberschuß . . « « «

Miet «o s

*) Vorschlag zur Verteilung:

RM |5, 10 E

54 000

1 850 7 459/37

73 986/03

1 109/02

72 507/59 369/42

73 986/03 RM

1% Dividende auf RM 612500

Worzugöaltien » » « « « s Vortrag auf neue Rechnung

As

. 1334,37

7459,37

Die Generalversammlung vom 6. August 1931 Hat die Ausschüttung einer sofort aahlbaren Dividende von 1% auf die Vorzugsaktien beschlossen. Die Auszah- Lung erfolgt unter Abzug von 1024 Kapital- ertragssteuer mit 6,80 RM pro Vorzugs- aktie bei der Gesellschafiskasse, Berlin

W 862, Kurfürstenstraße 87.

Verlin, den 19, August 1931.

EifßenbaHhn-Gesell Stralsund Tes

Der Vorstand.

Noack.

Verlust. Gehälter, Löhne, Provision. Allgemeine u. Fuhrparks-

unkosten E 5 s m4 N Zinsen, Kursdifferenzen .

E E

Geivinn, Grundstückserirag .

Breslau, im Juni 1931,

Rosengarten.

258 188/80 Gewinn- und Verlustrechuuug.

———- t —— ———— 118 009/33

E 25 000

R ¿6458205 TT 933/31

Verlust 1930 G S U 8 723/54 118 009/33

Der Aufsichtsrat. J.-R. Dr, Julius Cohn, Der Vorstand. Levin.

[45631]. Lederwerke Rothe A.-G., Bad Kreuzuath. Vilanz pro 31. Dezember 1930.

M 19) 471133

18 TT5/67 119 806;— 5 965/70

j

4 80046 18 325/01 45 415/60

44 629/03

258 18880

70 000|— 48 873140 24 953/70 14 000|—

361/70

26 655/30 14 901/75 4 794/64

7 379/87

=

6 352/48

Aftiva.

Jmmobilienkonto : a) Grundstückte: Bestand am 1. Januar 1930 . , b) Gebäude: Bestand am 1,1, 1930 . 288 000,—

Abschr. pro

1930 3-000,— Maschinenkonto: Bestand am 1. 1. 1930 98736,— Zugang þp. 1930 26 783,73 125 519,73 Abschr. p. 1930 20 239,73 Utenfsilienkonto: Bestand am1.1,1930 . 1,— Zugang þp. 1930 1 896,50 1 897,50

Abschr. p. 1930 . 1 896,50

ace Wechselbestand Depotkonto Stiftung Rothe Materialienvorräte Warenvorräte Debitoren D S E Q M: TIETIENLOUIO » o » 6.09 Bankguthaben und Poft- E « +5006 Avalkonto RM 20 000,—

6 4. 6

Avalkonto RM 20 000,—

1 152 315/96

2 251 194/75

Passiva. Aktienkapital: a) Vorzugsaktien « « « 500 000|— b) Stammaktien « « « - 700 000|— 1 200 000|— Reservesonds T. «.«« 103 512/25 Nückstellungskonto . . « - 100 000|— E «o 64 243 091/40 Stiftung Rothe. . « 6 - 2 500|— Unterstüßungsfonds « « « 1476/48 Bankschulden . . . . 339 534¡— Nembourskredite « « « « 206 810/31 r: E S 741/40 Delkrederekonto . . . 16 292/72 Geivinn p. 1939 983 813,15 abzgl. Verlust- vortrag vom 1.1.1930 . 56576,96 37 236/19

2 251 194|75 Gewinn- und Verlustkonto

RM |N

150 000|—

285 000|—

105 280|—

Ls 8710/58 3 178/— 2 500|—

30 457/12

364 655/33

1 625|—

152 471/76

pro 31. Dezember 18398. Soll. RM [D Saldovortrag von 1929 . 56 576/96 Handlungsunkosten . . 330 062/42 T 2 920/41 Zinsen, Bankprovisionen und Diskont . . . 41 282/80 Abschreibungen auf: Immobilien 3000,— Maschinen . 20 239,73 Utensilien . 1896,50 25 136/23 Gewinn pro 1930 ,,„, 93 813/15

549 791 97

Haben. Bruttogewinn von 1930 . Verlustvortrag pro 1929 .

Bad Kreuzunah, den 1. August 1931. Lederwerïe Nothe A,=G. Der Vorstand.

Ju der am 19, August 1931 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung wurde Herc Hugo Wolf, Kaufmann, Frankfurt a. M., neu in den Aufsichtsrat gewählt.

493 215 01 56 576/96

549 791/97

[45638]

Badisches Stanz- u. Emaillierwerk Aft.-Ges., Sinsheim/EUj., Kreis Hecidelberg.

Als Delegierte in den Aufsichtêrat wurden vom Betriebérat folgende Mit- glieder gewählt: Richard Doll, Reisender.

Als Ersaßmitglied: Anton Nauer, Expedient.

Et L T I C L E 2 R C R B S A T R E 7 [45347]. F. Ad. Nichter & Cie. A.-G. Vaufkastenfabrifk Rudolstadt i. Thür. Vilanz am 31. Dezember 1930.

E «ao 6 191 902/96

Aftiva. RM |ÀZ Fabrikgrundstücke . « « - 183 500'— Fabrikeinrichtung « « - « 95 500 E 142 084/49 Kaîîe S E e e e S S E 954 39 Posftscheck E A N 7 020 62 Wechiel D. S S. 9.4: S 188 28 Beteiligungen « «+ o «. »° 33 200|—

(

Verlust und Gewinn (Vor- | trag) S. 4 Wi P M 370/15 Verlust 1930 - « » » » « | 2483413 678 854/12

Passiva, | Aktienkapital E # @ 187 500 Reservefonds e E e S 21 200|— Hypotheken e 109 72715 An 44600004 36 901/27 Akzepte T E r I E E) 6 164/28 Lieferanten “9s 48 418/49 Kontokorrent « « e. o + 268 942/93

678 854/12

Verlust- und Gewinnrechnuung

vom 31. Dezember 1930. Aufwand, RM [5 Fabrikationskesten . « , 5 344 826/34 Verwaltungsunkosten 6 « 141 373/16 Abschreibungen «- o eo | 12 466/91 498 666/41 Srlöse.

Erlöse aus Fabrikation, Ne- benbetrieben, Lägernusw.} 473 832/28 Verlust 000A 24 834/13 498 666/41

Rudolstadt, den 20. August 193L

Max Schippel.

Der Vorstand.

r, Ernst Lohr.

[45348].

F. AD. Richter & Cie. A.-G. Chemische Werke Rudolstadt i. Thür. Vilanz am 31. Dezember 19509.

Aktiva. RM |K Fabrikgrundstücke und Ge-

E e i S G 236 300|— Fabrikeinrichtung e... 188 T700|— Außenstände « o ooo 340 889/02 Kasse ‘e ooo 383/30 Postscheck e. o 0090 5 394/94 Wechsel 4 e499 94S 665/50 Beteiligungen s e... 24 400/— Wertpapiere « «e o e. o 184 320 Vorrile » o ooo ée. 103 791/75

1 084 844/51

Passiva.

Aktienkapital v6.0. #.0 0 500 000|— Reservefonds « - 2 eo. 154 400/— Hypotheken sooo, 213 908/60 Dani „oooooo 92 43474 Lieferanten “e R 49 570/95 Alzeplte - eo o 229 24 870/73 Gewinnvortrag aus den

Vorjahren « « «- e « - 7 146/62

Reingewinn 1930 « « « « 42 513/17 1 084 844/51 Verlust- und Gewiunrechunuug vom 31. Dezember 1939. AufwanD., RM |K Fabrikation E P 259 673/02 Verwaltungsunkosten « 324 676/80 Abschreibungen . « « « 25 550/81 Reingewinn « - ooo __42 513/17 652 413/80 Erlöse, Erlöse aus Fabrikation, Lä- E O: § +6 4 652 413/80 652 413/80

Rudolstadt, deu 20. August 193L

Max Scchippel.

Der Vorstand.

Dr. Erust Lohr.

10. Gesellschaften m. b. H.

[42567]

Anfforderung.

Die Firma Paul Dahm & GlüeæÆ-

auf ist aufgelöst.

Die Gläubiger der

GefellsGaft werden aufgefordert, si bei ihr zu melden. : Nenwied, den 7. August 1931. Der Liquidator der Firma VerkaufsbüroderBimsbaufstoffwerke Panl Dahm und Glückanf B, m. b. H.:

[44096] Durch

Paul Dahm.

GesellsWaftezbes&luß

vom

12. 8. 1931 ist die Firma P. Schmahl

G, 1m, b. S., Eifenrwaren-Großhand- !

lung, Mainz, in Lguîidation getreten,

Zum

Liquidator

wurde der

seitherige

Geschäftsführer, Herr Eduard S@{hmakbhl,

ernannt.

Die Gläubiger werden hiermit

aufgefordert, Forderungen beim Liquidator

anzumelden.

l

[24067] Bekanntmachung.

Die Krattwagen - Betricbsgesellihaft „Mart“, Gesellichaft mit bes{hränkter Haftung zu Hagen, i aufgelöst. Die Gläubiger der Gefellshaft werden auf- gefordert, fh bei mir zu melden.

Sagen, den 9. Juni 1931.

Der Liquidator Der Krafstwagen- Betricbsgesellsthaft „Mark“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

Friedrih Becker. [43520] Die Bergmannswohnstättengesells{aft

Friederike, Gejellshaft mit beschränkter Hastung, Hamersleben, ist dur Beschluß der Gefelshafterversammlung und des Verwaltungsrats vom 15. Juli 1931 auf- gelöst. Etwaige Gläubiger der Gesell- hast werden daher aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Bergmannswohustättengesellschaft Friederike G. m. b. S. in Liquidation. Dr.-Ing. Wilhelm Pieper, Liquidator,

Magdeburg, Fürstenwallstraße 17.

[43360]

Die Firma Westdeutsche Hundekuchen- & Gefsügelfutter - Fabrik Gesellshaft mit beschränkter Haftung, Langenfeld, ist dur Gejellichafterbes{luß vom d. 2. 1931 auf- gelöst. Zum Liquidator wurde der unter- zeichnete Geschäftsführer bestellt. Die Gläubiger werden hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Westdeutsche Sundekunehen- «& Geflügelfutter-FabrikG.m.b.H. i, Liq. Herm. Kühne.

[43521] Die Gesellshaft Kohlenhandel G. m. b. S., Schötmar (Lippe), ist aufgelöst. Die Gläubiger derselben werden auf- gefordert, sich zu melden (Postanschrift: Lage, S{hötmarer Straße 11). Serford, den 10. August 1931. Dr. Mu ßler, Liquidator.

11. Genofsen- [44809] chaften.

Wir laden zur Generalversamut- lung auf Mittwoch, den 2, September 1931, 127 Uhr, in unser Büro, Pots- dœmer Str. 23 11, ein. Tagesordnung: L Genehmigung der Bilanz und Gewinn- und Verlustre{nung für das Geschäftsjahr 1930. 2. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 3, Neuwahl eines Vor- standsmitglieds8.

Schußverein Deutscher Landwirte

in Berlin eingetragene Genoffenschaft m. b, H, Bodenstein. Sadck. [44810] Zweite Veröffentlichung.

In der außerordentlichen Genueral- versammlung vom 27. August 1930 der „Gewerblichen Vereinigung iu der Schneider-Jununug für Düfsel- dorf, E. G. m. b. S., Düsseldorf, Alexauderplaß 15‘ wurde einflimmig die Liquidation beschlossen.

Die Gläubiger der Gewerblichen Ver- einigung in der Schneider-Innung werden gebeten, derselben ihre Forderungen ein- zureithen.

[42572].

Bau- und Wirtschaftsgemeinsthaft e Bergisch-Land“' e, G. m. b. H. Bilanz per 31. Dezember 1930.

Soll. Sperrxrkonto E. K. A. « « 31 291/69 Lfd. Konto E. K. A. « - 3 312/70 Sonderkonto E. K. A. « - 45 000 |— Haarstick, Rein. & Co. » « 37 940/17 E 6+ «4.4 T4385 Kommanditeinlage « «- - 1 800|— E 220|— Genossenschaftsanteil » » 150¡— Hypotheken . o. 165 221/50 285 6799 Haven.

E iv 008 ;— Bauanieile T. «o 56 « 10 643/52 Bauanteile T . «9 184 824/11 Hypothekeuanteile . s 17 T7032 Notstandshilse . . - - 177,84 Bautenrestkonto « « - 72 587/44 Bautenrüczahlungen « 85/50 Hypothekenablösungsrest . 1 216|—

Reservefonds § 28 Statut 5 T 1 000|— Hauptleitung . - - o __7316/18 285 679/91 Mitglieder Eci Haftsumme 30. 4.30 72 1641,60 1440,— Zugang 504 11491,20 10 080,— insgesamt 576 13132,80 11 520,— Abgang 23 52440 460,— 31.12.30 553 12 608,40 11 060,—

Geprüft und mit den Büchern über- einstimmend befunden. Vremen, den 25. Februar 1931. Andresen.

Dau- und Wirtschaftsgemein{haft („Bergisch-Land“ e. G. m. V. H., Wuvpertal-Elberfeld,

Der- Vorstand. Blankenburg. Bolthausen,

Bingemann. L Der Aufsichtsrat. Th. Kesting.

[43795]

Die Baugenofssenshaft Mittelstandshaus Düren e. G. m. b. H. ist aufgelöst. Ih fordere die Gläubiger der Genossenschaft auf, fih zu melden. Die Liquidationss erinungbilan stellt sich per heute wie olgt:

Bekanntmachung.

Aktiva, Passiva.

Kassen- Geschätts- bestand .| 8/92} anteilfto. | 100/— Bankbestand | 409/01} Gewinn . } 317/93 417/93 417/93

Düren, den 23. Juli 1931. Baugenossenschaft Mittelstandshaus Düren e. G. m. b, H. in Liquidation, Der Liquidator: Dr. Stahlhofen.

14, Verschiedene

Bekannimachungen.

[45571]. SFhüringischer Spar-Versicherungs-BVerein a. G. Siß Weimar.

Bilanz für d. Schluß d. Geschäftsjahrs 1930

A. Aktiva. RM [H Guthaben bei Bankhäusern 138 226/66 Gestundete Prämien. . . 186 239|— Guthaben bei Geschäfts-

E o 446 18 721/15 eid . «« 4 884/63 Juventar und Druksachen 5 600|— Heimsparbüchsen , « » - 20 500|— Sonstige Aktiva . « « 514/50

374 685/94

B. Passiva.

Gründungsfonds . « « « 50 000|— Prämienreserve . « « « » 79 950/79 Sonstige Reserven und

Rücklagen:

1. Sicherheitsrücklage

15 260,64 2. Kriegsrücklage 1 526,06 16 786/70 Freiw. Gewinnrüklage füc

die Versicherten. . 2 900|— Guthaben des Rüdversiche-

s ra 6 4 786/03 Sonstige Passiva:

Gläubiger « 2. o 4 641/30 M R E e 30 282/12

374 685/94

Gewinu- und Verlustrechuuung 1930,

B. Ausgaben. RM Zahlungen für Versiche-

rungsfälle im Geschäfts-

E 4 551 |— Nüversicherungsprämien. 23 930/13 Verwaltungskosten:

Abschlußkosten (erstm.

Kosten) . . 61 769,22

Sonst. Verwal-

tungsfosten . 111 887,52

Steuern u. öf-

fentl. Abgaben 4 599,20 178 255/94 Abschreibungen « « « - - 7 358/85 Prämienreserve - « « + « 79 95679 Prämienüberträge « « « « 186 239|-— Sicherheitsrücktlage

13 164,69 Kriegsrücklage. 1316,46 14 481/15 Gewinn: Vortraga. 1929 880,95 Gewinn 1930 29 401,17 30 282/12 525 048/98 A, EinnaYuen. ; Ueberträge a. d. Vorjahre | 880,95 Deckungskapital

109. . . 2379420 8 260/45 Prämien für Kapitalver-

ficherungen a. d. Todes-

fall einschl. gest. Prämien | 484 415|— Nebenleistungen der Ver-

sitherungsnehmer . « « 16 037|— Kapitalerträge, Zinsen . 2 192/43 Vergütungen des Rücver-

a E 19 144/10

525 048/98

Der Vorstand. Fr. Koch. E. Rich. Gruner. Der Aufsichtsrat. Alfred Faber, stellvertr. Vorsißender.

Vorstehende Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung vom 31, Dezember 1930 ist von uns auf Grund der ordnungsgemäß geführten Geschäftsbüher und der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen des Thüringischen Spar-Versicherungs-Ver- eins a. G., Siß Weimar, bericht- und ord- nungsgemäß aufgestellt worden.

Leipzig, den 29. Mai 1931. Bücherrevijoren Eugen Stüber und Dr. Werner Stüber durch Dr. Stüber.

Gleichzeitig geben wir bekannt, daß der Aufsichtsrat saßungsgemäß ausscheidet. In den Aufsichtsrat wurden wieder- gewählt die Herren: Alfred Faber, Leipzig, Vorsibender, E. F. Michaelis, Weimar, und Kurt Nauber, Göteborg.

Weimar, den 18. August 1931, Thüringischer Spar-Versicherung®s- Berein a. G. Siy Weimar. Der BorstanD.

Fr. Koh. E. Rich. Gruner.

Erste Zentralihandelsregisterbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 195.

*Verlin, Sonnabend, den 22. August

1931

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlih 4,056 ÆKÆX. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsftelle SW, 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 A. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages eins{hließlich des Portos abgegeben.

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nhaltsübersficht, andelsregister, Süterrechtéregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Srehcie B ro0rolle: 5 onkurse und Vergleihs\acen, Verschiedenes.

e f 50 D pa

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ESntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

79. Kein Veräußerung8gewinn bei Uebernahme des Geschäfts einer G. m. b. H. durch den Junhaber der Be- teiligung an der G. m. b, S, Für die Eröffnungsbilaunz des Unternchmen® in der neuen Form ist der Anschaffungs- preis der Beteiligung an der G. m. b. H. maßgebend. Der Beschwerdeführer war an einer G. m. b. H., die ein Stammkapital von 90 000 RM hatte, mit 75 000 RM beteiligt. Die G, m, b. H. trat Ende 1926 in Liquidation, und der Beshwerdeführer über=- nahm im Fahre 1927 das Geschäft mit Aktiven und Passiven zum 1. Januar 1927. Das Finanzgerihht ging von der Bilanz der G. m. b. H. zum 31. Dezember 1926 aus, die einen Reservefonds von 87238 RM auswies; von diesem Betrage sah es fünf Sechstel als an den Beshwerdeführer ausgeschütteten Gewinn an. Es lehnte es ab, auch diesen Betrag nach S 58 des Einkommen- C zu versteuern, weil § 30 Abs. 3 des Einkommen- teuergejeßes niht anwendbar sei. Es liege nicht Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an der G. m. b, H. gegen Ge- währung des bisherigen Vermögens der G. m. b. H, vor. Die Rechtsbeshwèrde ist aus anderen als den geltend gemachten Gründen begründet. Der E Tese hatte eine Beteili- gung an einer G, m. b, H. und erhielt an Stelle dieser Beteili- gung das Vermögen der G. m. b, H. unter A®°sindung des anderen Gesellshasters. Selbst wenn ex für seine Beteiligung mach Beendigung der Liquidation bares Geld erhalten hätte wäre es nicht gerechtfertigt, den Mehrbetrag Pes dem Nenn- betrage seiner Beteiligung als Kapitaleinkommen zu behandeln, Zwar kann eine G, m. b. H. den Mehrbetrag ihres Reinver- mögens über ihr Stammkapital als Dividende ausshütten. Daraus folgt aber nicht, daß bei der Liquidation die Sache so aufzufassen ist, als wenn die Gesellschaft ihren Gesellschaftern den Nennbetrag ihrer Stammanteile zurückgezahlt und einen etwaigen Mehrbetrag als Dividende ausgeschüttet - hätte. Als Kapital- ertrag könnte höchstens der Mehrbetrag des Liquidationserlöses Nee der ursprünglihen Einlage angesehen iverden, und an

telle der ursprünglihen Einlage müßte bei Gesellschaften, die {hon am 1, Fanuar 1925 bestanden, der Wert der Gesellschaft8- rechte an diesem Tage treten. Bei der Möglichkeit eines Wechjels der Gesellshafter erscheint es aber bedenklich, auf die ursprüng- lihe Einlage zurückzugehen, und au die Verkehrsauffassung geht nicht dahin, in einem Mehrbetrag gegenüber der ursprünglichen Einlage einen Ertrag dieser Einlage zu sehen, Dazu kommt, daß es durchaus unbillig wäre, bei einem Gesellschafter, der für seine Beteiligung mehr bezahlt hat als den späteren Liquidations- exlós, Einkommen deshalb anzunehmen, weil der Liquidations- erlós mehr Heträgt als die e, von einem früheren Fnhaber der Beteiligung geleistete Einlage. Es erscheint viel- mehr richtiger, die Liquidation einer Veräußerung der Beteili- gung gleihzustellen und Einkommen nur insoweit anzunehmen, als die Vorausseßungen des § 30 Abs, 3 des Einkommensteuer- geseßes und unter Umständen des § 42 des Einkommensteuer- gesebes gegeben sind. Jn der Tat unterscheidet sih der Fall, in dem jemand bei Liquidation einer G. m. b, H. auf seine im Sinne des § 30 Abs. 3 wesentlihe Beteiligung einen scinen An- shaffungspreis übersteigenden Liquidationserlös erhalten hat, für den Gesellschafter e Ra lelEe niht von dem Fall in dem er seine Beteiligung für denselben Beirag verkauft hat, Es bedarf keiner näheren Begründung, daß nah 88 104 ff. an Stelle des Anschaffungspreises der Wert am 1, Fanuar 1925 zu seyen wäre, und da die Bilanz der G. m. b. H. vom 1, Fanuar 1925 einen Reservefonds auswies, ist anzunehmen, daß der Wert der Beteiligung am 1. Fanuar 1925 vermutlih niht unerhebli höher war als der Nennwert. Fm vorliegenden Falle hat jedo der Beschwerdeführer für seine Beteiligung keinen Varbetrag erhalten, sondern das Vermögen der G. m. b. H, selbst, und es nisteht die Frage, wie dieses Vermögen zu bewerten ist. Es äâme in Betracht, den gemeinen Wert dieses Vermögens fest- zustellen und einem bei der Liquidation erlangten Barbetrag Mean, Eine andere Möglichkeit wäre, die lebte Bilanz er G. m. b. H. zu übernehmen und das sih daraus ergebende Reinvermögen als Wert des für die Beteiligung Erlangten zu unterstellen. Endlich könnte man jagen, eine derartige Verände- rung sei überhaupt nicht als Realisation der Beteiligung anzu- sehen, es käme weder Gewinn noch Verlust in Frage. Selbst- verständlich ist, daß, welcher Ansicht auch zu folgen ist, stets die- selbe Auffassung auch für die Frage e oe ist, wie die Er- offnungsbilanz des Beschwerdeführers für ‘das von ihm als Einzelkaufmann weitergeführte Geschäft aufzustellen ist. Sein Kapitalkonto in der Eröffnungsbilanz muß stets gleih sein dem Werte seinec Beteiligung an der G. m. b. H. zuzüglih der an den anderen Gesellschafter gezahlten Abfindung und dem etwa bei der Umwandlung angenommenen Gewinn, Dem Senat ershien es von Wert, die in dieser Beziehung in kaufmännischen Kreisen herrschenden Anschauungen kennenzulernen, und er hat deshalb den Deutschen Fndustrie- und Handelstag um ein Gutachten ersucht. Dieser hat sih in dem Schreiben vom 26. Mai 1931 folgendermaßen geäußert: „Alle von uns befragten Sach- verständigen gehen mit einer einzigen Ausnahme von dem Grundsaß aus, daß die vom Reichsfinanzhof in seinem Schreiben vom 29. 1. 1931 geschilderten Vorgänge nah kaufmännischer Auf- fassung niemals zu einer Gewinnrealisierung führen müssen und in dem weiter unten unter B 1 näher behandelten Fall auch niht zu einer Gewinnrealisierung führen dürfen. Vor- gänge wie Taush und Umwandlung von Unternehmen sind für den Kaufmann grundsäßlich nur formaler Natur und führen in der Regel weder zu buhmäßigen Gewinnen noch Verlusten. Die von uns gehörten Gutachter fassen die Fragestellung des Reichs- finanzhofs dahin auf, mit welhem Werte die übernommenen Aktiven höch stens eingeseßt werden dürfen, denn sowohl nah den Grundsäßen ordnungsmäßiger kaufmännisher Buchführung wie nah den Vorschriften des Handelsgeseßbuches ist es jedem Kaufmann gestattet, seine Vermögensgegenstände unterzu- bewerten. Wenn alfo beispielsweise in einem bestimmten Falle nah faufmännisher Auffassung die Bewertung des von der ._m. b. H. übernommenen Vermögens mit dem Zeitwert für gulässig erahtet wird, so soll damit dem Kaufmann niht das

Recht genommen werden, die übernommenen Vermögenswerte auch zu dem Ertwerbspreis seiner Anteile einzusebven oder die Schlußbilanz der G. m. b, H, zu übernehmen, aber auch zu be- liebigen anderen Werten zu bilangieren, immer nur voraus- geseßt, daß der Zeitwert niht übershritten wird. Zu den einzelnen Fragen werden unter Zugrundelegung des in unserem Schreiben vom 16, Februar 1931 aufgestellten Frageshemas (vgl. auch das Schreiben des Herrn Präsidenten des VI. Senats vom 20, Februar 1931) von den Gutachtern folgende Ansichten geäußert: Fall A 1a): Wie ist das Betriebsvermögen einer », m. b. H. nah kaufmännischen Gebräuchen und Grundsäßen bilanzmäßig zu bewerten, wenn es in den Besiß eines Einzel- faufmanns übergeht, zu dessen Privatvermögen bisher die G. m. b. H.-Anteile gehörten, und zwar, wenn 1, der Kauf- mann alleiniger Gesellshafter der G. m, b, H, ist und a) ein Kaufpreis ausdrücklich ausgemacht ist? Ungefähr die Hälfte der sih zu dieser Frage äußernden Gutachter vertreten den Stand- punkt, daß bei Vereinbarung eines Kaufpreises der Kaufmann nunmehr diesen in seine Eröffnungsbilanz einseßen wird, d. h. er wird die vorhandenen Vermögenswerte abzüglih der Shulden auf den Kaufpreis abstimmen, Die sih zu dieser Ansicht be- kennenden Gutachter gehen also davon aus, daß in diesem Falle der Kaufmann, ohne Sah m die bisherige Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände seitens der G. m. b. H.,, den Kaufpreis zugrunde legen und die einzelnen Aktiva und Passiva in der Anfangsbilanz so bewerten wird, daß als Geschäftskapital E die G. m, b. H. game Kaufpreis [ih ergibt. Eine un- efähr urid große Anzahl von Gutachtern ist jedoch einer an- eren Ansicht. Diese weisen darauf hin, daß nach §8 39 und 40 H.-G.-B. jeder Kaufmann bei FEEA seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilang zu machen hat, bei deren Aufstellung sämtlihe Vermögensgegenstände und Schulden nah dem Zeit- wert anzuseßen sind. Dies sei die einzige Bestimmung, an die der Kaufmann bei Eröffnung eines Gewerbebetriebes gebunden sei, und zwar auch nur in dem Sinne, daß der Zeitwert die Höchstgrenze bildet, die er bei der Bewertung seiner Vermögens- pegentande gzu beahten habe. Wenn er unter dieser Grenze leiben wolle, so siche ihm dkîes völlig frei, ganz unabhängig davon, gu welchem L er seinerzeit die Ges. äftsantei e ber G. m. b, H. erworben habe, Jn diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Verpflihtung des Kaufmanns zur ordnungsmäßigen Buchsührung und damit auch zur Aufstellung der Eroffnungsbilanz erst mit dem Augenblick beginnt, in dem er das Geschäft im eigenen Namen betreibt. Alles, was vorher- liegt, fällt aus der Sphäre der kaufmännischen CAOIS Es fei daher grundsäßlich für den Kaufmann, der sein Handels- gewerbe beginnt und für diesen Zeitpunkt seine Eröffnungs- bilanz aufstellt, ohne Bedeutung, zu welchem Preise er die Gegenstände, die er dem Handelsgewerbe widmet, erworben hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Erwerb längere Zeit retoge und nicht als S an tg datt hon in den ahmen des Handelsgewerbes falle. enn beispielsweise der Wert des G, m. b, H.-Vermbgens und damit der G, m. b. H.- Anteile in der Zeit, in der diese Anteile d zu dem Privat- vermögen des Kaufmanns gehörten, gestiegen fei, so sei dies ein Gewinn, den er an seinem Privatvermögen gemacht habe. Wenn er gezwungen werde, das bei der Auflösung der G. m, b. H, über- nommene Geschäftsvermögen in seiner Eröffnungsbilanz zu dem ehemaligen Erwerbspreise der Anteile einzuseßen, so hieße das, Gewinne, die er in früherer Zeit als Privatmann in seinem Privatvermögen gemacht habe, als Gewinne seines späteren Handelsgewerbes erscheinen zu lassen. Eine solche Behandlung entsprehe «icht den Anforderungen Fr E Ung gs kauf- männischer R as Ein Gutachter, der diese Ansicht ver- tritt, glaubt, daß man mit einex gewissen Berechtigung fragen könne, ob der Kaufmann verpflichtet sei, das übernommene Ver- mögen der G. m. b. H. E ua zu dem Preise ein «badet zu dem er es bei der Auflösung von dieser erworben ha e. Der Gutachter kommt zu einer Verneinung dieser Frage, weil er an- nimmt, daß, wenn der Kaufmann sämtlihe Geschäftsanteile be- sipt, die Bewertung als solhe doh nur formalen Charakter habe. in anderer Gutachter vertrift die Auffassung, daß die Fest- sebung eines Kaufpreises stets nur eine rein interne Tatsache ist, ie für eine steuerlihe Bewertung ganz ohne oed bleiben muß. Unabhängig davon, ob ein E festgeseßt ist oder mos e daher nah seiner Ansiht der ge M en bisher die : cha

. m. b. H.-Anteile im Privatvermögen haben, maß- gebend n Fall A 1 b): Wie ist im Falle A 1 gu bewerten, wenn b) ein ufpreis nicht vereinbart ist? Fn diesem Falle

eht rund die Hälfte der Gutachter davon aus, daß der Einzel- aufmann denjenigen Wert zugrunde zu legen habe, mit welchem er die in seinem Besiy befindlihen G. m. b. Tai in seinem Privatvermögen bewertet hat. Der Kausmann werde also Aktiva und Passiva in der Eröffnungsbilanz derart einzuseßen ania daß als deren Saldo (= Geschäftskapital) ein Betrag er- cheine, der defnjenigen gleih sei, mit welhem er bisher die G. m. b. Neeb oi in einem rivatvermögen bewertet habe. Der Unterschied zwischen Aktiven und Passiven entspriht also bei dieser Bewertung der bisherigen Bewertung der Gesamt- anteile. Selbstverständlih müsse der Kaufmann bei dieser Be- wertung die Bestimmungen des Handelsgeseßbuhes beachten. Er dürse die Aktiven niht zu hoch und die Passiven niht zu niedrig bewerten. Es könne also der Fall eintreten, daß bei Be- ahtung der Bestimmungen des Handelsgeseßbuhes sih aus der Gegenüberstellung der Aktiven und Passiven in der Eröffnungs- bilanz ein niedrigeres Kapital ergebe als der Wertansaß der G. m. b. H.-Anteile beim Privatvermögen des Einzelkaufmanns. Durch diese Ausführungen. wollen die Gutachter wohl klarlegen, daß eine Bewertung über den Zeitwert hinaus nicht stattfinden dürfe. Die Zahl derjenigen Gutachter, die in dem Fall A 1 þ) vom Buchwerte ausgehen will, hält sich ungefähr die Waage mit derjenigen, die auch hier wiederum die Bewertung mit dem Zeit- wert als die höchstzulässige Bewertungsmöglichkeit ansehen will. Nach der Ansicht der zuleßt genannten Gruvpe hat der L mann also die Wahl zwischen vershiedenen Bewertungsmöglich- keiten. Er kann beispielsweise ausgehen von der Liquidations-

steuershlußbilanz, vom Buchwert der G. m. b. H.-Anteile oder vom Zeitwert, wobei die Bewertung nah dem Zeitwert die Höchstgrenze darstellt. Fa ll A, 2. Wie ist im Falle A zu bewerten, wenn 2. der Kaufmann Hauptgesellshafter der G. m. b. H. ist?, n diesem Falle wird eine Vereinbarung mit den übrigen Gesell- schaftern der G. m. b. H. zwecks Ueberlassung ihrer G. m. b. H.- Anteile niht zu umgehen sein, Die Ansichten der Gutachter sind, ivie hon im Falle A 1a und b, geteilt. Ein Teil der von uns befragten Kaufleute ist der Meinung, daß sih der Gesamtwert der G, m. b. H. für den Einzelkaufmann aus der Bewertung seiner eigenen G. m. b. H.-Anteile in seinem Privatvermögen zuzüglich der- Aufwendung für die fehlenden G. m. b. H.-Anteile ergibt. Von diesem Wertansaß müsse der Einzelkaufmann ausgehen und dementsprehend die einzelnen Aktiva und Passiva in der Er- öffnungsbilanz bewerien. Nach Ansicht dieser Sachverständigen muß also der Kaufmann die ihm aus der G. m. b. H. zufließenden Werte fo einstellen, daß der Unterschied zwischen den Aktiven und Passiven der G. m. b. H. gleih der Summe ist, die sich aus dem Betrag der bisherigen Bewertung seiner Anteile zuzüglih der Aufwendung für den Zukauf der Restanteile ergibt. Der Gut- achter, der in den Fällen A la und b den Buchwert maßgebend sein lassen will, vertritt hier die Auffassung, daß auch die neu zu erwerbenden Anteile mit demselben Werte einzuseßen sind, der für die bereits im Besiy des Erwerbers befindlichen Anteile gilt, ' da tatsählich der innere Wert der neu erworbenen Anteile nicht Da ist als der Wert der alten Anteile. Es soll aber dem Ueber- nehmer auch gestattet sein für die neu erworbenen Anteile den Erwerbspreis einzuseßen, sofern er an einer höheren Bewertung ein besonderes Fnteresse hat. Die Auffassung, daß dem Kauf- mann die Bewertung bis zur Höhe des Zeitwertes zugestanden iverden muß, wird noch von einer Reihe von Gutachtern geteilt. Einer gg Gutachter weist darauf hin, daß in dem Falle, in dem der Kaufmann nur einen Teil der Anteile besißt und deshalb zur Auseinandersezung mit den übrigen Beteiligten ein ernst- licher Uebernahmepreis vereinbart werden muß, die Lage nicht wesentlich anders ist, als wenn der Kaufmann an der G. m. b. H. überhaupt nicht beteiligt wäre. Dieser Sachverständige verweist weiterhin auf die weitverbreitete Uebung, nah der der Kauf- mann, der ein Geschäft begründe oder fortführe, die Aktiven mit dem Preis einsete, zu dem er sie zum Zwecke der Eröffnung oder ort runs des Geschäfts erworben habe. Der Erwerb dieser vegenstände diene der Vorbereitung des Handelsgewerbes. Nach dieser DUMIANnes läuft die gestellte Frage auf die bekannte Streit- frage hinaus, ob auch der Einzelkaufmann die Vermögensgegen- stände höchstens zum Arschaffung2preis anseßen kann oder ob er berechtigt ist, sie darüber hinaus bis zum Zeitwert zu bewerten. Wolle man im Einklang mit einer weitverbreiteten Üebung iw dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis die oberste Grenze der Bewertung sehen, so dürfe man im vorliegenden Falle das über- nommene Vermögen in der Eröffnungsbilanz mit keinem eron Betrage anseben, als der Kaufmann dafür aufgewandt hobe, also mit dem Uebernahmepreis, wenn er niht sämtliche Geschäfts- anteile der G. m. b. H. besaß, und mit dem Verkaufswert bei Auflösung der Gesellschaft, wenn er Eigentümer sämtliher Ge- Ly ivar. Der Sachverständige vérweist jedoch auf 40 Abs. 2 HGB., nach dem bei Aufstellung der Bilanz sämtliche ermögensgegenstände nah dem Wert anzuseßen sind, der ihnen in dem Zeitpunkt beizulegen ist, für welchen die Aufstellung \tatt- oie nach dem also der Ansab zum Tageswert auch dann ge- tattet Y wenn dieser den Erwer.bspreis übersteigt. Somit sei auh Bewertung mit den Grundsäßen ordnungsmäßiger kaufmännisher Buchführung für einen Einzelkaufmann oder eine Personalgesellschaft vereinbar. Auch von einem andevew Sachverständigen wird für den Fall, daß der Kaufmann Haupt- gesellshafter der G. m. b. H. ist, also niht sämtlihe Anteile be- ißt, auf eine in der Praxis herrshende Uebung hingewiesen, nah er die Bewertung des übernommenen Betriebs8vermögens über den E Kaufpreis hinaus erfolgt. Dies Ae des

eine so

öfteren zu Zwecken der A ORREUANE, Allerdings müßte \ih die Bewertung immer noch im Rahmen von wirtschaftlich ver- tretbaren Vilanzgrundsäßen halten. Fälle B 1 und 2. Wie ist das Betriebsvermögen einer G. m. b H. nah kaufmännischen Gebräuchen und Grundsäßen bilanzmäßig zu bewerten, wenn es 1. an eine Aktiengesellshaft übergeht, in deren alleinigem Besiß sih sämtlihe Anteile an der G. m. b. H. befinden, und 2. an einen Einzelkaufmann übergeht, der sämtlihe Anteile an der G. m. h. H. seinem Geschäfts vermögen zugerechnet Hat? B 1. Für den Fall, daß die übernehmende Gesellshaft eine Aktiengesellschaft is, vertreten sämtlihe Gutachter mit oiner Ausnahme die Ansicht, daß die bei Auflösung der G. m. b. ÿ. und' Uebernahme der Aktiven und Passiven durch die Aktiengese [half übernommenen Vermögensgegenstände in die Bilanz der Aktien- gea höchstens mit dem Buchwert einzuseßen sind, zu dent die G. m. b. H.-Anteile bei der Aktiengesellshaft zu Buche stehen. Darüber, was unter Anschaffungspreis im Sinne des § 261 Nr. U und 2 HGB. zu verstehen ist, besteht eine feste kaufmännische Auffassung, die auch in der betriebswirtschaftlihen und handels- rehtlichen Literatur fast ausnahmslos vertreten wird. Sie geht dahin, daß in einem solchen Car der Anschaffungspreis des übernommenen Vermögens (Aktiva abzüglih Schulden) glei dem Buchwerte ist, ju dem die G. m. b. H.-Anteile bei der Aktien-

ellschaft zuleßt bilanziert waren, also unter keinen Umständew bo er als der Anschaffungspreis dieser G. m. b. H.-Anteile A jvar. Der Kaumann erblickt also in der Ersebung der G. m. b. H.o Anteile durch die Vermögensgegenstände der G. m. b, H. (abzüg lich Schulden) noch keine Realisation der mit dem Erwerb der G. m. H. Les eingegangenen Verpflichtung, sondern nur eine Veränderung der Form. Würde eine Aktiengesellschaft dur Höherbewertung der so übernommenen Gegenstände gegenüber dem Buchwert der G. m. b. H.-Anteile einen Gewinn ausweisen und verteilen, so würde dies nicht nur Fa en Geseß, sondern auch nas der allgemeinen Auffassung der Geschäftswelt als eine falshe Bilanz und Ee ewinnverteilung au gefaht wers den. Diese Ansicht wird in allen uns zugegangenen Aeußerungeit, abgeschen von der einen bereits erwähnten abweichenden Aufs fassung, vertrèten. Für den Fall, daß die Aktiengesellshaft nicht

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