1931 / 197 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Aug 1931 18:00:01 GMT) scan diff

eine den Kosten des Verfahrens ent- sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Das Honorar des Konkursverwalters wird auf 200 RM festgeseßt.

Worms, den 16. August 1931,

Hess. Amtsgericht. Zeulenroda. . [45866] Konkursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Besecke in Zeulenroda ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeihnis der bei der Verteilung zu berüdsihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Ver- gütung an die Mitglieder des Gläubiger- ausschusses der Schlußtermin auf Donners- tag, den 10. September 1931, vormittags 11 Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht, hier- selbst, bestimmt.

Zeulenroda, den 18. August 1931.

Das Thüringische Amtsgericht.

'Angerburg. [45867] Vergleich&verfahreu. Uebex das Vermögen dex Frau Emma Fehx in Benkheim, FFnhaberin der Firma Franz Fehr daselbst, wird heute, am 12. August 1931, 17 Uhr, das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung es Konkurses exöffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Pickert, hiex. Termin zur Verhaudlung über den Vergleichs8- vorsch{lag: Freitag, den 11. September 1931, 10 Uhx, Zimmer 231, hiesigen Amtsgerichts. Der Antrag auf Eröff- nung des Vergleichsverfahreuns nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Be- scäftsstelle; Zimmer 271, des Amts- gerichts zur Einsicht niedergelegt. j Amtsgericht Angerburg, 12. Aug. 19S. [45868]

Arna=tædt. Vergleich8verfahrenu. i

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Vogel, alleinigen FFnhabers der gleihnamigen Firma, Großhandlung in Woll-, Weiß- und Kurzwaren in Arnstadt, wird heute, am 20, Auguît 1931, 1730 Uhr, das Vergleichsver- fahren eröffnet. Der veretdtate Bücher- revisor Karl Eichinger in Arnstadt wird ais Vertrauensperson bestellt, Ver- qleichstermin wird auf den 8, Sep tember 1931, vorm. 9!4 Uhr, vor dem Amtsgericht hier anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Vergleichs verfahrens mit feinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlnngen sind auf. der Geschästsstelle des unter- zeichneten Gerichts, Zimmer 106, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Arnstadt, den 20. Augujt 1931,

Thür, Amtsgericht.

Bad Doberan. Beschluß. [45869]

Üeber das Vermögen des Klempner- meisters Ernst Stein jun., Ostfeebad Arendsee, Poststraße 27, wird heute, am 19, August 1931, vormitiags 8 Uhr, das Vergleichsverfahren Zur Abiwen dung des Konkurses eröffnet. Zur Bec trauensperson wird dexr Referendax Schmidt-Sibeth, Bad Doberan, Palais, bestellt. Termin zur Verhandlung Uber den Vergleichsvorshlag wird auf den 12. September 1931, vormittags 10 Uhr, bestimmt. i

Bad Doberan, den 19. August 1931. Amtsgericht.

Rad Schwalbach. Beschluss. Ueber das Vermögen des Kausmanns Louis Wöllex in Bad Schwalbach wird heute, am 19. August 1931, 13 Uhr, das Veraleichsverfahren zux Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechts anwalt Erhard in Bad Schwalbach wird als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs- vorshlaqg wird auf den 5. September 1934, vormittags8 10/4 Uhr, Zim- mer 3, 1. Stock, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst Anlagen liegt bei der Hiesigen Geschäftsstelle offen. | Bad Schwalbach, den 19. August 1931. Amtsgericht.

[45870]

Berlin-NeukölHn, __ [45871] Ueber das Vermögen der Firma Ber- liner Kistenfabrik Érich Wolff, Berlin SO 36, Kiefholzstraße 416/417, ift am 91 Angust 1961, 104 Uhr, das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson ift der Kaufmann Hugo Winkler, Neu- fölln, Wildenbruchstraße 86. Vergleichs- termin am 19. September 1931, 1014 Uhr, an Gerichtsstelle, Berliner Straße 65/9, Zimmer 70. Der Antrag auf Eröffuung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist auf der Ge- shäfts\telle zur Einsicht der Beteiligten niedergeleat. 24. V. N. 20. 31. Berlin-Neukölln, den 21. August 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[45872]

g,

Fiankenburg, Harz. Vergleichsverfahreu. Ueber das Vermögen der Firma Hesse & Co. G. m. b. H., Blankenburg a. H., ist am 29. August 1931, 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses exöffnet worden. Dex Kauf- mann Hallbauer, Blankenburg, Harz, ist zux Vertrauensperson eruanut. Termin zur Verhandlung über den Ver-

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 196 vom 24. August 1931. S. 2

gleihsvorshlag ist auf den 16. Sep- tember 1931, 9 Uhr, vor dem Amts- geriht in Blankenburg a. H., Zimmer Nr. 5, anberaumt. Der Antrag anf Er öffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschästs stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder- gelegt.

Blankenburg a. Harz, 20. Aug. 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Brotterode. [45873]

Ueber das Vermögen des Fabrikanten Karl Gräser als Juhaber der Firma Karl Gräjer in Kleinshmalkalden 1st am 20. August 1931, 11,30 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertraueusperjon: Rechtsanwalt Henzshel in Schmal falden, Gläubigerausschuß ist nicht be stelt. Vergleichstermin am 16. Sep tember 1931, 11 Uhr.

Amtktsgeriht Brotterode.

Dessatu. [45875]

Ueber das Vermögen der Frau Sophie Hundt geb. Bode, all. Fnhaberin der Firma Otto Hundt in Dessau, Fürsten- straße 10, Kunsthandlung und Glaferei, ist am 29. August 1931, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Zahlungs- unfähigkeit nachgewiesen ist. Der Kauf- mann Carl Krüger in Dessau, Kava- lierftr. 25, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag is auf Montag, den 14. September 1931, 814 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt, Zimmer Nr. 19, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst Anlagen kiegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zim- mer Nr. 16, zur Einsicht dec Be- teiligtenm aus,

Dessau, den 20. August 1931,

Amtsgericht.

Frankfurt, Main. [45874] Verglcichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Horn, Frankfurt a. M., Taunus- plab 19, is am 18. August 1931, 1214 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurfes eröfsnet worden. Der Rechtsanwalt Ernst Kurt Gramlich, Frankfurt a. M., Goethe- straße 25, ift zur Vertrauensperjon er nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag is auf Frei- tag, den 18. September 1931, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Frank- furt a. M., Zeil 42, 1. Stock, Zimmer Nr. 22, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen find auf der Geschäfts- stelle zuv Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Frankfurt a. M., 18, August 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 44.

Gräfenbergy. Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Gräfenbverg hat am 20. August 1931, vormittags 10 Uhr, über das Vermögen des Eifenhändlers Alfred Höhn in Gräfenberg in Oberfranken das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Ahb- wendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauenêperson ist Rechtsanwalt Dr. H. Göringer in Nürnberg, Breite Gaste 73, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleich3vorschlag wurde bestimmt auf : Montag, den 14, September 1931, vornittags 10!/, Uhr.

Gräfenberg, den 20. August 1931.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gräfenberg.

[45802]

Hagen, Westf. [45876]

Ueber das Vermögen des Wilhelm Flaßhoff in Herdecke, Handlung n elektrotechnishen Artikeln, wird heute, am 20. August 1931, 12 Ühr, das Ver- gleihsverfahren zux Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Syndikus Dr. Hopf zu Hagen, Concordiastraße 22, wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung übex den Vergleichsvorschlag wird auf den 16. September 1931, 114 Uhr, vor dem unten begzeihneten Gericht, Zimmer 64/65, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Vergleichsver- fahrens nebst Unterlagen ist auf Zim- mer Nr. 153 zur Einficht der Be- teiligten niedergelegt.

Hagen, den 20. August 1931.

Das Amtsgericht.

Hamburg. 2 [45878] Ueber das Nachlaßvermögen des am

7. Mai 1931 in Hamburg verstorbenen |

Bauunternehmers Karl Heinrich Wil- helm Germeier, in nicht eingetragener Geschäftsbezeihnung Heinrih Gernreier, zuleßt wohnhaft gewesen in Hamburg, Fahrenkamp 6, ist zum Zwecke der Ab- wendung des Konkurses das gerichiliche Vergleihsverfahren am „20. August 1931 um 15 Uhr 2 Minuten eröffnet worden. Zu Vertrauenspersonen find bestellt worden: 1. Rechtsanwalt Dr. Cacsar Heckscher, Hamburg, Kaiser- Wilhelm-Straße 85, und 2. beeidigter Bücherrevisor Max Deutschländer, Ham- burg, Mönfkedamm 7. Zas Verhand- lung über den Vergleichsvorshlag ift Termin auf Donnerstag, den 17. Sep- tember 1931, 10 Uhr, vor dem Amtê- geriht in Hambnrg, Ziviljustizgebäude,

Anban, 1. Stock, Zimmer E08, bestimmt.

Der Antrag auf Eröffnung des Ver- gleihsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 7309, zur Einsichtnahme der Beteiligten uie- dergelegt worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

[45877]

Hamm, Westf. Vergleich8verfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Krohn, Buch- und Kunsthand- lung, Papier und Schreibwaren, Hamm, Südstr. Nr. 45, ist am 19. August 1931, 154 Uhr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Dr. Nüsken in Hamm, Große Weststr. Nr. 8, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 19. September 1931, 1454 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamm i. W., Borbergstraße, Zimmer Nr. 122, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst jeinea Anlagen und das Ergebnis der weiterem Ermittlungen sind auf der Ge- schäftsstelle zur Einficht dev Beteiligten niedergelegt.

Hamm, den 19. August 1931.

Das Amtsgericht. Fena. [45879]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns 75o- hannes Bonger in Jena, cFnhaber der Firma Georg Bonger Nachf., daselbst, ist heute mittag 124 Uhr das gericht- liche Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: ZJustiz- amtsrat i. R. Pfeiffer in Jena, Termin zur Verhandlung über den Vergleil;3- vorshlag: Donnerstag, den 10, Sep- tember 1931, vorm. 1014 Uhr. Der Anirag aus Eröffnung des Vergleichs- verfahrens mit jeinen Anlagen is auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt.

Jena, den 20. August 1931.

Geschäftsstelle des Thüring. Amts-

gerichts 9e. Ilötze. [45880] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Hermann Stamer, Dampfschneidemühle und Baugeschäft im Klöße, Fnhaber Hermann Stamer sen. in Klöbe, is am 30, Juli 1931, mittags 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bankdirektor Feldt in Klöße if zur Vertrauensperfon ernannt, Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- \dlag ist auf den 21. September 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht im Klöße, Zimmer Nr. 6, anberaumi., Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinem Anlagen ist auf der Ge- schäftsftelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt,

Klöbe, den 30. Fuli 1931, j Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Klötze. [45881]

Vergleich8verfahren.

Ueber das Vermögen des Kausmanns Caxl List in Klöve ist am 21. August 1931, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröofsmet worden. Der Bücherrevisor Frtß Weichard in Magdeburg, Tauenßten- straße 1, ist zur Vertrauensper]jon er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag is auf den 19, September 1931, 10 Uhr, vor dem Amktsgeribt in Klöße, Zimmer Nr. 6, anberaumt. Dex Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinew Anlagen ist auf dexr Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Klöve, den 21. August 1931,

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Mannheim, [45882]

Ueber das Vermögen der #1rma Autohandelsgesellshaft m. b. H. in Mannheim wurde heute, vormittiags 11 Uhr, das Vergleichsverfahrenm zur Abivendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperfon ist Rechtsanwalt Dr. Bachert, Mannheim A 3 6a. Ver- gleihstermin is am 24. September 1931, vormittags 114 Uhr, vor dem Amtsgericht, T1. Stock, Zimmer Nr. 213, Mannheim, den 20. Auguft 19821. Amtsgeriht, B.-G. 5. Schweizingen, [45883]

Uebex das Vermögen des Maurer- meisters Adam Wiest im Plankftadt wurde heute, nahmittags 5 Uhr, das Vergleicsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. VBertrauens- person if Rechtsanwalt Maisch, hier. Vergleichstermin ift am 19. September 1931 vorm. 10 Uhr, vor dem Amts- geriht, Il. Stock, Zimmer Nr. 29. (TI K. 10/31)

Schwetzingen, den 19. Angust 1931.

Bad. Amtsgericht. I.

Aschersleben. [45884]

Fn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma H. Maerker in Ascherskteben werden die Gebühren für den Bücherrevisor Seeligmann als Vertrauensperson auf 1535 RM feft- gesebt.

Aschersleben, den 18. August 193

Das Amtsgericht.

Aschersleben. _ [45825] Jn dem Vergkleichsverfahren über das

Christel in Aschersleben werden die Ge- bühren für den Bücherrevisor Seelig- mann als Vertrauensperson 1885 RM festgeseßt.

Aschersleben, den 18. August 1931,

Das Amtsgericht.

Augshurg. [45886]

Das Amtsgeriht Augsburg hat mit Beichluß vom 19. August 1931 das Veraleichsverfahren Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Schuhmacher - Rohstoff - Einkaufs- und Lieferungsgenossenshaft

zur

stätigung des Vergleichs als beendet aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin. [45887]

Das VergleihSverfahren über Vermögen des Kaufmanns Josef Broven, Gesellschafter der offenen Handelsgesellshaft «F. Broßen & Co., Damenkonfektion, Berlin C19, Haus- vogteiplabß 11, ist am 19. August 1931 nach Bestätigung des Vergleihs auf- gehoben worden.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 154.

Berlin, i [45888] Das gerichtlihe Vergleichsverfahren über das Vermögen der Fivma Wilhelm Müller, alleiniger Jnhaber Kaufmann Wilhelm Müller, Berlin, Prinzenallee Nx. 84, ist nach Annahme und Bestäti- gung des Vergleichs aufgehoben worden. 27. V. N26, 31. Berlin N29, den 19. August 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Wedding. Abteilung 27.

Braunsehweig. . [45889] Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögew des Kaufmanns Felix Schllam, “Braunschweig, als alleinigen JFnhabers der nicht eingetragenen Firma „Felix Schlam, Konfektion und Manufakturwaren, Braunschweig, Alte Waage 25, ist der in dem Vergleichs- termin vom 19, August 1931 angenom- mene Vergleich bestätigt. Infolge der Bestätigung des Vergleichs ist das Ver- fahren aufgehoben. : Braunschweig, den 19. August 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 5.

Dresden. [45890]

Das Venrgleihsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver- mögen der Händlerin Emma Gertrud verw. Schäfer geb. Meyer, die iw Dres=- den-Coschüß, Saarstraße 23, unter der nicht eingetragenen Firma „E. Schäfer Wwe.“ eimen Handel mit Textilwaren betreibt, ist zugleich mit der Bestätt- gung des im Vergleichstermin vom 12. August 1931 angenommenen Ver- gleichs durch Beschluß vom 18, August 1931 aufgehoben worden.

Amtsgeriht Dresden, Abt. II, den 21, August 1931.

Eberswalde. [45891] Bergleich8verfahren.

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Ver- mögen des Tischlermeisters Paul Hosfs- mann in Finow ist nach Bestätigung des Vergle vom 18. August 1931 fgehol ivorden.

8. August 1931.

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1 s 2 Umtegprtmte telle VCD UIMLSACLI S.

Frankfurt, Main. [45892] Beschluß in dem Vergleichsverfahven iber das Vermögen der Witwe Marie Deutsch, geb. Damm, alleinige Jn- haberin der Firma Seinrich Enke in Frankfurt a, M., Gr. Hivschgraben 18: 1. Dex in dem Vergleichstermin vom Juli 1931 angenomnene Vergleich ivird hierdurch bestätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben Frankfurt a. M., den 29. Fuli 1931. Amtsgericht. Abt, 44.

Frankfurt, Main. [45893] Beschluß in dem Vergloichäverfahren über das Vermöger des Kaufmanns Simon Jhkowiß in Frankfurt a. M., Schübenstraßge 2, Alieininhaber der Firma F. Strauß & Co. in Frankfurt a. M, daselbst: 1. Der in dem BVer- gleihstermin vom 13, August 1931 an- genommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Fnfolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahrew auf- gehoben. l Frankfuxt a. M., 17. August 1931. Amtsgericht. Abt, 44.

Frankfurt, Main. [45894] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufnmanns Max Oppenheimer, Frankfurt a. M., Fulins-Heymann-Straße 5: 1. Der in dem Vergleihstermin vom 18. August 1931 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Fmufolge der Be- stätigung des Vergleichs wird das Ver- fahren aufgehoben. e Frankfurt a. M., 18. August 1931. Amtsgericht. Abt. 44.

Garding. [45895] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Bauuntermehnters Hein- rich Rofacker in Garding is nach Be- stätigung des Vergleichs vom 12. August 1931 aufgehoben. Garding, den 12. August 1931.

Vermögen des Hotelbesivers Hugo

Das Amt3gericht.

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Augsburg e. G. |

L Augs 98 nach Be- [7-7 „J ) tel m. b. H. în Augsburg D X na® Fe | straße Wa, ist nah erfolgter Bestäti-

¡gung des Vergleichs aufgehoben.

| Stolp, Pomm. Beschluß.

|

Ibbenbüren, - [45896] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Sattlermeisters Her- mann Hübner in Fbbenbüren is nah Bestätigung des Vergleichs vom heutigen Tage aufgehoben. Fbbenbüren, den 10. August 1931. Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.

Königsberg, Pr. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Kaufmannsfrau Anna Lucht geb. Pohl, in Firma Franz Lucht, Königsberg, Pr., Sackheimer Mittel-

[45897]

Amtsgericht Königsberg, Pr., den 13. August 1931. Krefeld. [45898] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Toller in Krefeld, Hochstraße 51, handelnd unter der eingetragenen Firma Rhein, Möbelhaus Louis Toller daselbst ist auf- gehoben, weil ein Vergleih geschlossen

und bestätigt worden ift. Krefeld, 15. August 1931. Amtsgericht. Abt. 6,

Oschatiz. [45899]

Das gerichtliche Vergleihsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Gewerbebank Oschaß e. G. m. b. H. in Oschab eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestäti- aung des im Vergleihstermin vom 6. August 1931 angenommenen Ver- gleihs durch Beschluß vom 6. August 1931 aufgehoben worden.

Oschatz, den 21. August 1931.

Das Amtsgericht.

Pforzheim. __[45900] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Karl Sattler, Musikalien- handlung in Pforzheim, Westl. 44, wurde heute nah Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Pforzheim, den 17. August 1931. Amtsgericht. A! I

Pirmasens. [45901] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Pirmasens hat durch Beschlüsse vom 18. August 1931 die Ver- gleihsverfahren zur Abwendung der Konkurse 1. über den Nachlaß der ver- lebten Eheleute Karl Klesmann, Kauf- mann, und Alwine geb. Gühne, zuleßt in Pirmasens, 2. über das Vermögen der Firma Jakob Adolf, Kommandits gesellschaft, Schuhfabrik in Pirmajens, und deren persönlih Haftenden Gesell» schafters Moriß Mayer, Kausmann in Prrmasens, nah Bestätigung der ab- geshlossenen Vergleiche aufgehoben.

Pirmasens, den 19. August 1931,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Stolp, Pomm. Beschluß, [45902]

Fn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Winterfeld in Stolp wird die Vergütung der Vertrauensverson, Kaufmann Willy Seefeldt in Stolp, auf 505 RM ein- \chließlich 80 RM Auslagen festgesebt, Stolp, den 18. August 1931. Das Amts

gericht.

[45903]

*n dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Richard Pfau in Stolp wird die Vergütung der Ver- trauensperson, Kaufmann Willy Sees feldt in Stolp, auf 967 RM ein- \chließlich 80 RM Auslagen fest- aeieut. Stolp, den 18. August 1931. Das Amtsgericht. Tecklenburg. [45904]

Das Veraleichsverfahren über das Vermögen dexr Firma «Johann Friß Rahe G. m. b. H. in Lengerich i. Westf, ist nach Bestätigung des abgeschlossenen Bergleichs durch Beschluß vom heutigen Tage aufgehoben.

Tecklenburg, den 14. August 1931.

Das Amtsgericht.

Waliershausen. [45906] Beschluß. L

Das Vergleihsverfahren über das

Vermögen des Kaufmanns Udo Bech-

stein in Waltershaujen ist nah Be-

stätigung des GUEI E Vergleichs aufgehoben worden. :

Waltershausen, den 31. Zuli 1931.

Thüringisches Amtsgericht. L

Waltershausen. [45907] Beschluß. i

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Hermann Thiem in Waltershausen is nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs auf. gehoben worden.

Waltershausen, den 10. August 1931.

Thüringisches Amtsgericht. I.

W urzen, | [45908] Das gerichtlihe Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Wilhelm Arno Drechsler, Fnhader eines Elektro- und Beleuchiungsbedarss- geschäfts in Wurzen, Badergraben, er- offnet worden ist, ift zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 12. August 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 12. August 1931 aufgehoben worden. Amtsgeriht Wurzen, 15. August 1931.

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Ir. 197.

Junhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen 2c." Erlöschen einer Exequaturerteilung. s über die Aufhebung einer Gebühr für Auslands- reisen. Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung. Vom 20. August 1931. Bekanntmächung, betreffend die Richtlinien für die Devisen- bewirtschaftung. Bs ung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zulassungs8- arten. Preußen. Bekanntmachungen gemä 35 des Hausarbeitgeseßes vom 30. Juni 1923. S Y gesel Bekanntmachung der nah dem Geseße vom 10. April 1872

durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Vortragenden Lega- tionsrat Sch ubert zum Generalkonsul des Reichs in Ant- werpen (Belgien) ernannt.

Das dem bholivianischen Wahl-Konsul in Magdeburg, Waldemar Hieranymus, namens des Reichs unter dem 23. September 1926 erteilte Exequatur ist erloschen.

Verordnung über die Aufhebung einer Gebühr für Aus- lands8reisen.

Auf Grund der §8§ 3, 4 der Verordnung des Reichspräsi- denten über die Erhebung einer Gebühr für Auslandsreisen vom 18. Juli 1931 (RGBl. 1 S. 376) wird verordnet:

S 1: Die Verordnung über die Erhebung einer Gebühr für Aus-

landsreisen vom 18. Zuli 1931 tritt mit Wirkung vom 26. August 1931 außer Kraft. g 2.

Bereits entrichtete Gebühren werden nur erstattet, wenn die Grenze bis zum Ablauf des 25. August 1931 nicht überschvitten ist.

Berlin, den 22. August 1931. Der Reichskanzler. Dr. Brüning. Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen. H. Dietrich.

weite Verordnung zur Durchführung der : T SUL des Reihspräsidenten über die Devisenbewirtshaftung. Vom 20. August 1931. Auf Grund der §8 17 Abs. 1 eei 3, 22 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 (RGBl. I S. 421) wird verordnet:

81. Jn Abweichung von § 5 der Verordnung über die Devisen- |

bewirtshaftung sind bis auf weiteres solche Sr ge cmee über ausländisd R smittel gegen inländische po ungsmittel gla die mit shristlicher Genehmigung der Stelle für Devisen- bewirtshaftung entweder mit der Reichsbank oder mit einem der in § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Devisenbewirtshaftung bezeihneten Kreditinstitute im Rahmen der ihm von der Reichs- bank erteilten Ermächtigung abgeschlossen werden.

2.

Geschäfte, die gegen die Vor chriften des § 1 dieser Ver- ordnung oder- des § 2-der Ersten Verordnung zur Durchführun der Verordnung über die ales Tak Gblia vom 12. August 1931 (RGVl I S. 437) verstoßen, sind nichtig. § 4 der Ersten Durchführungsverordnung gilt entsprechend.

S 3. : ( Die in §8 18 bis 20- der Verordnung über die Devisenbewirt- [haftung angedrohten Strafen und sonstigen Maßnahmen finden auch Anwendung auf Zuwiderhandlungen de en die Vorschriften des 1 dieser Verordnung und des § 2 der riten Durchführungs- |. verordnung. Nd ! ¿ Berlin, den 20. August 1931.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen. . H. Dietrich. Der Reichswirtschaftsminister. Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

ckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Dienstag, den 25. August, abends.

BekanntmäaGuüunga. Die Richtlinien für die D Ti Baan) die auf Grund des § 17 Abs. 1 der Verordnung über die Devisen- betoirtshaftung vom 1. August 1931 (RGBl, 1 S. 421) im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen und dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirt- Mal den Stellen für die Devisenbewirtschaftung für ihre Maßnahmen und Entscheidungen gegeben worden sind und die mit Wirkung vom 26. August 1931 an die Stelle der Vorläufigen Richtlinien für die Stellen für Devisenbewirt- schaftung und ihrer Ergänzungen treten, werden nachstehend bekanntgemacht.

Berlin, den 24. August 1931.

Der Reichswwirtschaft8minister. Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt Trendelenburg, Staatssekretär.

« j Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung.

I. Abschnitt: Allgemeine Richtlinien.

1. Zweck der Verordnung über die Lr ung (Devisenverordnung) ist es, den ungeregelten Abfluß von isen aus dev deutshen Wirtschaft Æ verhüten und die vorhandenen und anfallenden Devisen zweckmäßig zu bewirtshaften. Da die Verordnung der MTIE Volkswarts, R N soll, ist sie bei aller gebotenen Entschiedenheit in der Bekämpfung einschäd- liher Maßnahmen in der Auslegung und der testen Anwen- ing so zu handhaben, daß auf die L oie Le ich gereht- fertigten Bedürfnisse Rücksiht genommen wivd, soweit sie bei der L eR ge irgend edigt werden können. y Bei der Anwendung der A ist zu beachten, daß die Devisenbewirtshaftung niht mte den fehr in ausländischen Werten, sondern auch den Verkehr in Werten deutsher Währung mit den im Ausland oder im Saavgebiet en sigen Personen um- faßt (8 6 S Devisenverordnung; § 2 der cie Durchführungs- nung). :

2. Die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung gen au für die Eo von Personen, die im Aus- and oder im Saargebiet ihren Wohnsiy oder gewöhnlichen Auf- enthalt, Sig oder Ort der Leitung haben (Ausländer, Saarländer). Dev Kreis der im Fnland t ay Personen (Fnländer), für welche die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung elten, bestimmt sich nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durch- ührung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Anmel- ung von Zahlun 8verp A CUEE gegenüber dem Ausland, vom 27. Juli 1931 (RGBIl. 1 S. ) De die Reichsbank und die Deutsche Golddiskontbank gelten die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung niht 1 Abs. 1 der Devisenverordnung). 3. Der Devisenverovdnung unterliegen niht Rehtshandlungen, die dazu dienen, Verbindlichkeiten aus den sogenannten Stillhalte- vereinbarungen zu erfüllen 1 Abs. 2 der Devisenverordnung). Die Stellen für s haben sih jedev eigenen Entscheidung mit Bezug auf Verbindlichkeiten zu enthalten, die von den Stillhaltevereinbarungen betroffen werden; dies gilt nicht nur, E es sih um die Tilgung oder teilweise Abdeckung deutsher Verbindlichkeiten handelt, sondern auch für jede Be- wegung innerhalb der von der Stillhaltung betroffenen Konten und für die Uebertragung von solchen Konten auf freie Konten. Anfvagen oder dient 2 e sich auf solche Verbindlichkeiben be- ziehen, sind an das Reichsbankdivektorium in Berlin abzugeben.

_ Gegenstand der Stillhalteveveinbarungen sind solche nit lang- las Verbindlichkeiten deutsher Bank-, Handels3- und Fndustrie- irmen gegenüber ausländishen Banken in inländischer oder aus- ländischer Währung, die am 31. Fuli 1931 bereits bestanden haben.

4. Dié D zu 6inev der Rechtshandlungen des § 2 Abs. 2, §§ 3, 4, 6, 7 der Devisenverordnung, § 2 der Ersten Durh- führungsverordnung. ist zu versagen, wenn diese nachgesucht ‘wird p Zwecke der völligen oder teilweisen Tilgung mcht lang- Se Kredite in inländischer oder ausländischer Währung, die vor dem 16. Fuli 1931 von einer ausländishen Bank anderen als den in Nr. 3 Abs. 2 genannten inländischen Schuldnern oder von einer anderen ausländischen Person oder Firma inländischen Schuldnern (sowohl Bank-, Handels- und Fndustriefirmen als au ie Personen und Körperschaften) eingeräumt worden ind, es sei denn, daß gleichzeitig eine Erneuerung (Prolongation) s Kredites für einen Zeitraum von mindesbens 6 Monaten vom Zeitpunkt des Fnkrafttretens der Verordnung erfolgt oder durh verbindliche Zusage gesichert wird. :

Die Genehnigung kann erteilt werden für Kredite, die aus dem Warenverkehr entstanden ‘und nicht durch Vermittlung einer ausländischen Bank eingeräumt ivorden sind (Warenkredite).

Jn Fällen, in denen die Versagung der Genehmigung eine unbillige. Härte bedeuten würde, ist ‘die Entscheidung des Rèichs- wirtshaftsministers einzuholen. : :

5. Die Umwandlung von hlungsmitteln einer an der Berliner Börse amtlih notierten Auslandswährung in Zahlungs- mittel einer anderen solhen Auslandswährung und die Umlegung eines bei einer ausländischen Bank geführten Guthabens zu. einer anderen Bank in demselben oder in einem anderen Land sind ohne Genehmigung zulässig, soweit niht- die Umwandlung oder die Um- legung mittelbar oder unmittelbar dazu führt, daß bei Schuldver- hältnissen der in Nr. 3 Abs. 2 genannten Art eine vor dem 1. August 1931 entstandene, bei anderen Schuldverhältnissen (Nr. 4 Abs. 1) eine vor dem 164 Juli 1931 entstandene Schuld abgedeckt

Dr. Trendelenbur g, Staatssekretär,

1931

6. Grundsäßlih ist, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften des Il. und TIT. Abschnitts, eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 2, S8 3, 4, 6, 7 der Devisenverordnung, § 2 dez Ersten Durch» führungsverordnung, 8 1 der Zweiten Durhführungsverordnung nur zu erteilen, wenn der Zweck, für den die Genehmigung be- antragt ivird, als volfswirtschaftlih gerechtfertigt nahgewiesen wird.

7. Die Devisenverordnung findet keine Anwendung auf Forde- rungen von Fnländern, die auf ausländishe Währung lauten, bei denen aber nah dem übereinstimmenden. Willen der Beteiligten die aPang niht in ausländishen Zahlungsmitteln zu leisten ist (Valuta effektiv), sondern die ausländishe Währung nur als Rechnungseinheit für die Feststellung der Höhe der in ausländischen

ahlungsmitteln zu leistenden Zahlungen verwendet wird. (Vgl. § 8 Abs. 2 Say 1 der Devisenverocdnung.)

8, Eine gemäß F 2 Ak. 2, §8 3, 4, 6, T der Devisenverordnung, § 2 der Ersten Durhführungsverordnung, § 1 der Zweiten Durch- führungsverordnung erteilte Genehmigung wird unwirksam, wenn der Verwendungszweck, für den die Genehmigung erteilt worden ist, nahträglich wegfällt.

__9. Gemäß § 23 Say 4 der Devisenverordnung in Verbindung mit der Bekanntma E des Reichsbankdirektoriums vom 18. Fuli 1931 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 166) gilt die Vor=- \chrift des § 2 Abs. 1 der Devisenverordnung nicht für Geschäfte der Treuhandverwaltung für das deutsch-niederländishe Finanz- abkommen vom 11. Mai 1920 RGBIl. 1921 S. 55 —, welche die vertragsmäßige Vergütung für einen Guldenkredit, seine Ab- deckung und Sicherung betreffen, sowie a Zahlungen an den Schuldner eines solchen Kredits, die im Rahmen eines durch den Kredit versorgten Betriebes erfolgen.

Eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 2, §F 3, 4, 7 der Devisen=- verordnung ist nicht erforderlich für Rechtshandlungen der- Kredit- nehmer der in Abs. 1 genannten Treuhandverwaltung, die im Rahmen der zwischen derx Treuhandverwaltung und den Kredit= nehmern getroffenen Kreditverträge erfolgen.

„10. Abweichend von § 17 Abs. 2 der Devisenverordnung ist für Anträge, die ein von der Reichsbank ermächtigtes Kredit- institut 2 Abs. 3 Say 1 der Devisenverordnung; Devisenbank) für einen ausländischen oder saarländishen Kunden stellt, die Stelle für Devisenbewirtschaftung zuständig, in deren Bezirk die Devisenbank odex ihre Zweigniederlassung thren Siß hat. (Vgl. wegen Zuständigkeit außerdem I11. Abschnitt Nr. 16.)

__11. Allgemeine Genehmigungen zum Verkehx mit Devisen ge- mäß dem Il]. Abschnitt Nr. 3, 11 und 14 dieser Richtlinien sind für Beo edeL angen, die selbständig Ge[chäfte abschließen und im Handelsregister eingetragen sind, in der Regel von der für diese zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung zu erieilen. Wenn die zuständige Stelle für Devisenbewirtshastung einer Hauptniederlassung eine solche allgemeine Genehmigung zuglei für den Geschäftsbereih einer oder mehrerer ihrer Zweignieder- / lassungen erteilt, so ist dies in_ dem Genehmigungsbescheid aus- ! drücklich auszusprehen. Die Stelle für Devisenbéwirtshaftung unterriGtet, die für die Zweigstellen zuständigen Stellen für Devisenbewirtshaftung von der Erteilung der Genehmigung.

11. Abschniti: Richtlinden für die Auslegung und Anwendung eirvzelnerx Vorschriften.

Zu § 2 der Devisenverordnung.

1. Langfristige Anleihen im Sinne des § 2 Abs. 2 Saß 2 der Devisenverordnung find jolchze Anleihen, bei denen eine längere Laufzeit als ei n Fahr vereinbart ist.

Zu § 3 der Devisenverordnung.

2. Eine Genehmiguag gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nit erforderlich zu Verfügungen eines Ausländers oder eines Saarländers über sein Guthaben in ausländischer. Währung, so=- weit es bei den in Abschnitt T Nr. 3 genannten Schuldverhältnissen nah dem 31. Fuli 1931, bei anderen Schuldverhältnissen (Ab- schnitt I Nr. 4) nah dem 15. Fuli 1931 im Fnland entstanden ist (neues Konto).

__3. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist niht erforderlih zur Diskontieoung von Tratten gegen orts ware durch Banken, die sih hon bisher mit dem Ankauf solcher

Tratten befaßt haben.

4. Eine Genehmigung gemäß §§ 2, 3, 7 dex Devisenverord- nung ist nicht erforderlih zur Erfüllung von Bürgschafts- und Gavantieverpflihtungen in ausländisher Währung durch eine Devisenbank aus Bürgschaften und Garantien zugun}ten ihrer in- ländischen Kunden, wenn die Devisenbank bereits bisher derartige Verpflichtungen zu übernehmen pflegte und das garantierte Ge- t O der Devisenverordnung erforderliche Genehmigung erhalten hat.

5. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist

nicht exforderlih: E

a) für den DRYZEne Ut sdienst, welchen inländische

Devisenbanken für ausländishe Schuldner vornehmen; ins- besondere kann die _inländishe Bank ohne weiteres zu Lasten eines. Dotationsfonds die von Jn- und Ausländern vorgezeigten Zinsscheine einlösen; sie kann R wenn sie als Haupteinlösungsstelle für ausländishe Zinsscheine tätig wird, mit einer Nebeneinlösungsstelle abrehnen, und zwar auch dann, wenn sie vorübergehend in Vorlage tritt;

b) zu Verfügungen der Devisenbanken über solhe Währungs§- guthaben und A Hte, die ihnen von

ausländischen Autrogos ern zur Weitervergütung an in-

ländische oder ausländische ünstigte zur Verfügu és Be werden. Als ausländische Austrcnoeber ae anth die ausländischen ies N Banken, deren Hauptsiß im Deutschen. Reiche liegt. Etwaige Verpflichtungen des

ünstigten ‘auf Grund der Devisenverordnung bleiben

Postschectkonto: Berlin 41821.

rechnet.

wird, z. B. ein ausländischer Gläubiger mit seiner Forderung auf- |

unberührt.