1931 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Aug 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 202 vom 31, August 1931. S. 2

8 14.

Das Lagergut ist, wenn ein Lagerschein ausgestellt ist, außer Im Falle eines Ausshlußurteils, nur dem legitimierten Besißer des Lagerscheins gegen Rückgabe des Scheins auszuliefern. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit vorhandener Fndossa- mente zu prüfen. Die Auslieferung ist vom Empfänger des Lager- gutes auf dem Lagerschein zu bescheinigen.

Die Auslieferung eines Teiles des Lagergutes erfolgt gegen Abschreibung auf dem Schein. Die Abschreibung ist durch den Lagerhalter und den Empfänger zu vollziehen.

& 15.

Für das Ausfgebotsverfahren zum Zwecke der Krasftlos- erklärung abhanden gekommener oder vernichteter Lagerscheine sind die in den 88 1003 ff. der Zivtlprozeßordnung enthaltenen Be- stimmungen maßgebend. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens; er kann die Rechte aus dem Lagerschein {hon vor dem Aus\schlußürteil ausüben, wenn er Hhinreihende Sicherheit

bestellt. S 16.

Der Lagerhalter kann niht verlangen, daß der Einlagerer das Lagergut vor dem Ablauf der bedungenen Lagerzeit zurück- nimmt, Jst eine Lagerzeit nicht bedungen, oder behält der Lager- halter nah Ablauf der bedungenen Lagerzeit das Lagergut zwecks Fortsebung des Lagervertrages auf dem Lager, so kann er die Rüccknahme nux nah Kündigung unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von einem Monat verlangen. Falls eine Lagerzeit nicht bedungen ist, ist die Kündigung erstmalig zu dem Termin gulässig, an dem seit der Einlagerung drei Monate verstrichen sind.

Der Lagerhalter ist berechtigt, die Rücknahme des Lagergutes vor dem Ablauf der Lagergeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu verlangen, wenn ein wihtiger Grund vorliegt,

Die Kündigung und das Rücknahmeverlangen hat der Lager- halter an den lebten ihm bekannten legitimierten Besißer des Lagerscheins zu richten,

S 17,

Jm Falle von Streitigkeiten über Menge und Beschaffenheit des Lagergutes bei der Auslieferung entscheidet, soweit gwischenw dem Einlagerer und dem Lagerhalter nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich von Sonderregelungen aus Anlaß der Ein- Ehrung gesebliher Handelsklassen, unter Ausschluß der ordent- ichen Gerichte ein Schiodsgeriht. Das Schiedsgericht wird in dem Bezirk gebildet, in dem die Auslieferung erfolgen soll; es seßt sih zusammen aus je einem von der Landwirtschaftskammer und der Handelskammer zu benennenden Beisißer und einem rechtsfkundigen Vorsißenden, der von dem Präsidenten des Land- gerichts zu ernennen ist. Für das Verfahren sind die Bestim= mungen der §8 1025 ff. der Zivilprozeßordnung maßgebend,

Il, Besondere Bestimmungen füx Sammels- lagerung. S 18,

Wird Lagergut derselben Art und Güte oder, soweit geseb- liche Handelsklassen eingeführt sind, derselben Handelsklasse und Guütegruppe unter einer entsprehenden Bezeichnung eingelagert Sammellagerung), so sind für das Rechtsverhältnis zwischen dem Lagerhalter, dem Einlagerer und dem Besißer eines Lagerscheins die Vorschriftew der §8 1—4, 7, § 8 Abs, 1—3, §8 9, 14—17 ent=z sprechend anzuwenden; daneben gelten die besonderen Vorschriften der S8 19—24.

S 49.

Der Lagerhalter ist zur Vermischung des bei ihm eingelagerten Gutes befugt, wenn es sich um Lagergut derselben Art und Güte handelt, sofern dex Einlagerex nicht Eingellagerung verlangt hat; soweit für das Lagergut eine geseßliche Handelsklasse ein- geführt ist, erstreckt sih die Befugnis zux Vermischung nux auf Lagergut derselben Handelsklasse und Gütegruppe.

Am Lagergut, das hiernah vermisht werden darf, steht vom Zeitpunkt der Einlagerung ab den Eigentümern der eingelagerten Mengen Miteigentunm nah Bruchteilen zu; die Bruchteile be» stimmen sich nah dem Verhältnis der von jedem Einlagerer ein- gelagerten Menge zu den Mengen, die sämtlihe Einlagerer 1n den Lagerräumen des Lagerhalters eingelagert haben. Das Mit- eigentum erstreckt sich auf die Mengen, die von dem Lagerhalter ersaßweise eingelagert worden sind,

8 20.

Der Lagerhaltex ist verpflichtet, beim Empfang des Lager- gutes desson Gewicht sowie unter Mitwirkung je cines Beauf- tragten der örtlih zuständigen Landwirtschaftskammer und Handelskammer dessen Güte und sonstige Beschaffenheit fest- zustellen. Landwirtschaftskammer und Handelskammer können mit Ene des Lagerhalters und des Einlagerers denselben

achverständigen beauftragen. Jm Falle der Einführung geseß- liher Handelsklassen tritt an Stelle der Beauftragten die zu- ständige Gutachterstelle.

Der Lagerhaltec ist fernex verpflichtet, die gur Erhalltung der Güte des Lagergutes erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.

8 21,

Der Lagerhalter hat durch Feuerschäden vernichtetes oder ent- wertetes Lagergut durch Einlagerung einer entsprechenden Menge derselben Art und Güte und, soweit geseßlihe Handels- klassen eingeführt sind, derselben Handelsklasse und Gütegruppe eran gzu erseßen.

Zur Sicherung dieser Verpflichtung ze der Lagerhalter das Lagergut gegen Feuersgefahr zu versichern und während der Dauer der Lagerung vevsichert zu halten,

8 22.

Der Einlagerer hat das Lagergut innerhalb einer Frist von drei Monaten abzurufen, falls eine andere Frist niht vereinbart t. Die hiernach geltende Frist ist in dem Sammellagerschein zu vermerken.

Der Lagerhaltex is niht berechtigt, die Lagerkosten (F 8 Abs. 4) vor Ablauf der Frist zu fordern, falls die Auslieferung niht in einem früheren Zeitpunkt erfolgt,

8 23.

Der Lagerhalter ist berehtigt, an Stelle des oingelagerten Gutes Lagergut derselben Art und Güte und, soweit gesepliche Handelsklassen eingeführt sind, derselben Handelsklasse und Güte-

ruppe in der gebührenden Menge aus dem im § 19 bezeichneten samtbestande auszulisfern.

Die Auslieferung von Lagergut an einem anderen Ort als dem Ort der Einlagerung kann von jedem der beiden Vertrags- teile nux mit Zustimmung des anderen Vertragsteils verlangt werden.

8 24.

Der Lagerhalter ist berehtigt, bei der Auslieferung einen angemessenen Hundertsaß des auf dem Lagerschein vermerkten Gewichts für Gewi oereuit abzuziehen. Welcher Hundertsaß an- gemessen ist, ist bei der Einlagerung zu vereinbaren.

Der im Einzelfall vereinbarte Abzugssaß ist auf dem Lager- shein zu vermerken.

Einen über den vorgenannten Abzugssaß hinausgehenden Ge- wichisverlust hat der Lagerhalter zu tragen.

IIL. Lagerschein.

8 256, Der Lagerhalter ist bei getrennter Lagerung auf Verlangen des Einlagerers, bei Sammellagecung pu weiteres verpflichtet, zur Verfügung über das Lagergut, insbesondere zur Veräußerung

und Verpfändung dienende an Order lautende Lagerscheine aus- zustellen. i:

Der Dien darf Lagerscheine erst ausstellen, wenn das Lagergut eingelagert worden ist.

Dem Lageryhalter ist nicht gestattet, besondere, nur zur Ver- pfändung des Lagergutes bestimmte Scheine (Lagerpfandscheine) auszustellen.

Auch nach der Ausstellung kann der legitimierte Besißer gegen Rückgabe des Lagerscheins die Ausstellung eines neuen Scheins oder die Ausstellung von Lagerscheinen über Teile des Lagergutes verlangen. Jm leßteren Falle hat ihm der Lagerhalter bet ge- trennter Lagerung, falls erforderlich, die Umpackung, Neubezeich- nung oder sonstige Herrihtung des Lagergutes zu gestatten, “inso=- weit er niht selbst zur Vornahme dieser Handlungen bereit ist.

Doppel von Lagerscheinen werden nicht ausgestellt.

8 26.

Der Lagerhalter is verpflichtet, die von ihm ausgestellten Orderlagerscheine unter fortlaufenden Nummern in ein Register oder in eine Kartei einzutragen. Die Eintragung soll die im § 27 dieser Lagerordnung bezeihneten Angaben enthalten.

Für Einzellagersheine und für Sammellagerscheine ist je ein gesondertes Register oder eine gesonderte Kartei zu führen.

§ 27,

Die an Order lautenden Lagerscheine müssen bei getrennter Lagerung die Bezeihnung „Einzellagershein an Order“, bei Sammellagerung die Bezeihnung „Sammellagershein an Order“ tragen,

Der Schein muß enthalten:

1, de Nummer des Lagerscheinregisters oder der Lagerschein=-

artei;

2, den Namen desjenigen, für den oder für dessen Order die Lagerung stattfindet;

3. bei Einzellagerung die Bezeihnung und das Gewicht des Lagergutes, die genaue Angabe des Lage reaorzes und, sofern das Lagergut in Pastücken eingelagert ist, Zahl, Art und besondere Merkzeichen der Pacfstüke; bei Sammellagerung das Gewicht sowie die Bezeihnung des Lagergutes nah Art und Güte und, soweit geseßliche Handelsklassen eingeführt sind, nah Handelsklassen und Gütegruppen;

4. Ort und Tag der Ausstellung des Lagerscheins;

5, die Unterschrift des Lagerhalters.

Der Schein soll ferner enthalten:

1, einen Vermerk darüber, daß die Angaben über das Lager-

gut auf Feststellungen des Lagerhalters beruhen;

2. bei Sammellagerung den Ort der Einlagerung;

3, eine Angabe darüber, ob der Lagerhalter verpflichtet ist, die zur Erhaltung der Güte des Lagergutes erforderlichen Arbeiten vorzunehmen, und den Betrag der hierfür ent- stehenden Kosten;

4, cine Angabe darüber, ob das Lagergut gegen Feuers- gefahr versichert ist, im Falle der Einzellagerung auch Uber die Höhe der Versicherung, sowie darüber, wem der Anspruch gegen den Versicherer zusteht;

b, die nah Beträgen gesonderten Lagerkosten im Sinne des 8& 420 des Handelsge|jepbuchs;

6, eine Bezugnahme auf diese Lagerordnung;

7, eine Angabe darüber, ob und bis zu welhem Zeitpunkt der Lagervertrag befristet ist;

8, einen Hinweis auf die Verpflihtung des Lagerhalters, bei Einzellagerung das eingelagerte Gut, vei Sammel- Lagerung eine gleihe Menge von Lagergut derselben Art und Güte und, soweit geseßliche Handelsklassen eingeführt sind, derselben Handelsfklasse und Gütegruppe gegen Rül- gabe des Lagersheins und nah Maßgabe der aus dem Schein ersichtlihen Bedingungen an den Einlagerer oder dessen Order opt die

9, im Falle der Sammellagerung den nah § 24 bei der Aus- lieferung für Gewichtsverlust abzuziehenden Hundertsaß;

10. eine Angabe, falls die Schiedsgerichtsabrede gemäß § 17 durch Vereinbarung ausgeschlossen ist.

Wird ein Orderlagerschein über Lagergut ausgestellt, dessen Beschädigung, schlechte Beschaffenheit odex {lechte Vervackung dem Lagerhalter äußerlih erkennbar ist, so soll der Lagerhalter diese Mangel auf dem Lagerschein vermerken, sofern es h niht um Schäden handelt, die im Verkehr als unerheblih angesehen werden.

Der Ort und der Tag der Ausstellung des Lagerscheins gelten als Ort und Tag der Einlagerung, falls auf dem Schein nihts andexes vermerkt ist.

Die Form der Orderlagerscheine soll den als Anlagen 2 und 3 beigefügten Mustern entsprechen.

Anlage 1 der Lagerordnung. I

Unter „Getreide derselben Art und Güte“ im Sinne dieser Lagerordnung isi zu verstehen:

A, Bei Weizen;

1. Weizen derselben Art ist entiveder a) Harter Kleberweizen: Harter Kleberweizen muß aus Winter- oder Sommer- korn oder aus Winter- und Sommerkorn bestehen, das etwa 80 vom Hundert braune oder dunkle, glasige oder halbglasige harte kleberhaltige Körner enthält; oder b) Weichweizen: Weichweizen muß aus Winter- oder Sommerkorn oder aus Winter- und Sommerkorn bestehen, das etwa 80 vom Hundert einheitliche gelbe oder weiße Körner enthält; oder c) Mischweizen: Unter Mischweizen sind alle nicht unter a und b aufgeführten Arten von Weizen zu verstehen, ohne daß eine Gewähr für Zusammenseßung und Farbe der Körner gegeben ist. Der nach a und b maßgebende Körneranteil kann bis zu 10 vom Hundert der Gesamtmenge nah unten abweichen.

2, Als Weizen derselben Güte gilt Weizen, der innerhalb einer der nachstehenden Gütergruppen liegt:

Höchst- bzw. Mindestgrenze

Bestimmungsmerkmale Gruppe | Gruppe | Gruppe I II ITL Höchstgrenze des Besaßes mit Fremd- förpern einschl. Unkraut!) . . . | 0,3 v.H.| 0,4 v.H. | 0,5 v.H. Höchstgrenze des Besaßes mit Fremd- getreide?) .. 06. 1 0756 1,00 5

Höchstgrenze des Anteils an Bruch-, Quetsch- oder verkümmertem Korn | 2,0 Höchstgrenze des Anteils des aus- ewachsenen Korns?) nah der

» 2,5 y 3,0

6s R “S é cs A 05 7 1.076 „1 58 5 tgrenze des Feuchtigkeitsge- gu daltes - E L Ius S , [60 5 indestgre es Hefktoliterge- wichtes S C. en 177/76 kg | 75,5 kg 73 kg

3) Weizen mit Knoblauchbesaß is ausgeschlossen.

2) Wildhafer zählt nicht als Fremdgetreide, sondern als Unkraut,

3) Unter Auswuchs sind sämtliche Körner zu verstehen, bei denen die äußere Hülse durch den Keimprozeß gesprengt ist.

B. Bei Roggen: Als Roggen derselben Art und Güte gilt Roggen, der innerhalb einer der nachstehenden Gütegruppen liegt:

Höchst- bzw. Mindestgrenze

Bestimmungsmerkmale Gruppe | Gruppe | Gruppe I TT ITT Höchstgrenze des Besaßes mit Fremd- | körpern!) eins{chl. Unkraut . «L I H. 104 v.S. 0,5 v.H, Höchstgrenze des Besaßes mit Fremd- getreide außer Weizen?) . . . 105 ,„ h L 4 Höchstgrenze des Besaßes mit Weizen | 20 | 30 | 40 ,y Höchstgrenze des Auteils an Bruch-, Quetsch- oder verkümmertem Korn | 2,0 ,y E 30 5 Höchstgrenze des Anteils des aus- geivahsenen Korns?) nah der C E E. S LS Höchstgrenze des Feuchtigkeitsge- E s ved. 021 S. E. 109 4 Mindestgrenze des Hefktoliterge- E a ia i e A 73/72 kg | 71,2 kg | 68 kg

1) Roggen mit Knoblauchbesaß ist ausgeschlossen. 2) Wildhafer zählt nicht als Fremdgetreide, sondern als Unkraut, 3) Unter Auswuchs sind sämtliche Körner zu verstehen, bei E | die äußere Hülse durch den Keimprozeß gesprengt ist. C, Bei Futtersommergerste: Als Futtersommergerste derselben Art und Güte gilt Futtere

sommergerste, die innerhalb einer der nachstehenden Gütegruppen liegt:

A t | Höchst- bzw. Mindestgrenze Bestimmungsmerkmale Gruppe | Gruppe f Grupp@ck I IL TIL Höchstgrenze des Besayes mit Fremd- förpern einschl. Unkraut!) , . , 1 0,4 v.H.| 0,7 v.H. | 1,0 v.§

Höchstgrenze des Besaßes mit Fremd- gere) eo O 9 20 7 3,0 davon Hafer höchstens. . . « | 0,5 y 10-4 1,5 ÿ Höchstgrenze des Anteils an Bruch-, Quetsch-, verkürmmertem oder Swim ». ee 4 Höchstgrenze des Anteils des aus- gewachsenen Korns?) nach der Nörtetzahl- a co S U S 1 Höchstgrenze des Feuchtigkeitsge-

2,0 "n 3,0 N 5,0 s

haltes e . . . . . . . . 16,5 » 17,0 "n 18,0 1) Mindestgrenze des Hefktoliterge- wichtes L l 0a 60 kg

1) Futtersommergerste mit Knoblauchbesaß is ausgeschlossen. 2) Wildhafer zählt nicht als Fremdgetreide, sondern als Unkraut; 3) Unter Auswuchs sind sämtliche Körner zu verstehen, bei denett die äußere Hülse durch den Keimprozeß gesprengt ist. D. Bei Hafer: 1. Hafer derselben Art ist entweder a) Weißhafer: Weißhafer ist Hafer von weißer oder heller Farbez oder þ) Gelbhafer: : Gelbhafer ist Hafer von gelber oder gelblicher Farbes 2. Als Hafer derselben Güte gilt Hafer, der innerhalb einer dex nachstehenden Gütegruppen liegt:

Höchst- bzw. Mindesi

Bestimmungsmerkmale Gruppe | Gruppe | ( L IL Höchstgrenze des Besaßes mit Fremd- | : Í körpern einschl. Unkraut!) , . . | 0,4 v.H.| 0,5 v.H.| 1,0 v.Ye

Höchstgrenze des Besabes mit Fremd- Get) o e E S Höchstgrenze des Anteils an Bruch-, Quetsch-, verkümmertem oder ver- regnetem (grauspißigem) Korn . | 1,5 y Höchstgrenze des Anteils des aus- gewachsenen Korns?) nach der

06 y O

2,0 N 4,0 n

Bde s, “s u A, E 110 25 5 öchstgrenze des Feuchtigkeitsge- E Ra E S U O Mindestgrenze des Hefktoliterge-

E a eo e O H 54/53 kg | 650,5 kg 47 kg

1) Hafer mit Knoblauchbesaß ist ausgeschlossen.

2) Wildhafer zählt nicht als Fremdgetreide, sondern als Unkraut,

8) Unter Auswuchs sind sämtliche Körner zu verstehen, bei denen die äußerste Hülse durch den Keimprozeß gesprengt ist.

ITL,

Als Geixeide derselben Art und Güte kommt nur gesundes Ges treide in Frage. Getreide gilt als gesund, ‘wenn es keinen Geruh, keine Käfer, keinen Käferfraß, keinen Schimmel, keinen Brand, keine verbrannten Körner und keinen Besaß mit Aelchen (Tylenchus tritici) aufweist. e

Lagergut, das einer der für Weizen, Roggen, Futtersommer- gerste und Hafer aufgestellten Gütegruppen nicht in allen Bestimmungs- merkmalen entspricht, ist dieser Gütegruppe auch dann zuzurechnen, wenn der Minderwert im ganzen nicht über 5 vom Hundert hinausgeht,

Anlage 2 der Lagerordnung.

Deutsche Getreide-Handels-Gesellshaft m. b. H.

(Ermächtiot zur Ausstellung von Orderlagerscheinen durch Verord- nung des Reichspräsidenten vom 6. August 1931.) Einzellagerschein an Order.

(Regifter/Kartei Nr. .….. für Einzellagerscheine.)

; : dessen i Wir lagerten ein für „.............- « vDer E Order: e cas Getreideart Rohgewicht, er Anlieferung etreideart, ‘ohgetwidht, P ate (Waggon- festgestellt festgestellt nummer, Schiffs- von uns von uns name usw. kg (in Buchstaben: er ¿ce els

[ Abschreibungen auf der Rückseite. |

Lagerort: Das Gut ist zur Zeit eingelagert, getrennt von ,

anderen Partien, in ............... (Ort), bei ..... Ee REEI Speicher: «........... S « Straße! «ch«... «o 00 CCURSECKÄS Boden: eee... Silo: e... 0... Luke: eo... Fach Nr. An L TT E Abteil: e... Raum: ....…...…... Pflege: T verpflichtet, die zur Erhaltung der Güte des eingelagerten Ses eeferzeriüen Arbeiten vorzunehmen, ie hierfi d etragen E E Fes s Die hierfür entstehenden Kosten g (Zeitabschnitt)

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 202 vom 31, August 1931. S. 3

Feuerversiherung: Das Gut is durch uns gegen Feuers-

versichert R A y gefahr T Y ) für Rechnung des aus dem Lagerschein Ei sooo ena ip adatéo oco a6Ío ooo.

(Versicherungsgesellschaft) für die Dauer der Lagerung mit M E E ao os Capo ens L Ein gelber Versicherungs\chein ist noch niht**) erteilt. Lagerkosten : Das Gut ist mit folgenden Kosten belastet: Lager-

L cen

geld in Höhe von RM ........+ «45. E een rei a (Zeitabschnitt) eher e 5 .. (Tag der Einlagerung) E e E A Cat E E C EP T S S

Rechtsgrundlage: Die rechtlihe Grundlage des Vertrags- verhältnisses bildet neben den gefebßlihen Bestimmungen die vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufgestellte Lager- ordnung in der Fassung vom E O ¿se Ju befristet A nicht befristet

Auslieferung: Wir verpflichten uns, das Gut gegen Rückgabe dieses Lagerscheins nach Maßgabe der aus dem Schein ersichtlichen Bedingungen an den Einlagerer oder dessen Order auszuliefern. Bei Teilauslieferungen is der Lagerschein zweck Abschreibung vor- zulegen.

L L °

e. 08

Befristung : Der Lagervertrag ist ) bis zum …..

(Etwa vorhandene äußere Beschädieung, Aus\hluß der Schied8- gerichtsabrede nah § 17 der Lagerordnung und Sonstiges.) E E Hp S E zee omas 0A

(Unterschrift des Lagerhalters.) *) Unzutreffendes durchstreichen. **) Vom Lagerhalter erst nach Beschaffung des Scheins 10 Abf, 2 der Lagerordnung) zu streichen.

Abschreibungen. 14 Abs. 2 der Lagerordnung.)

Datum |Zahl und Art} Besondere] gz„iroide- [Roh- Unterschrif en

M“ / des Lagerhal- der Aus- Kenn- ge- i tate der Pakstücke : art ; ters und des lieferung Pas zeichen wicht Empfängers JFndossamente,

Empfangsbescheinigung. 14 Abs. 1 der Lagerordnung.) Jch Vir habe... das umseitig bezeichnete Gut erhalten, be T B E Lon D cet o Di,

(Unterschrift des Empfängers.) Anlage 3 der Lagerordnung. Deutsche Getreid e-Haudels-Gesfellschaft m. b, H. (Ermächtigt zur Ausstellung von Orderlagerscheinen durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. August 1931.) Sammellagerschein an Order.

chet N, eas für Sammellagerscheine.) E A R Ge C 06e oder Been Order, deren Güte oder geseb-| g Va Ged ieg Le “Handelstlasse Und | pee gf, | Nobgewicht, tearuppe, Festgestellt [Wag 3 | festgestellt art von uns unter Mitwirkung =— vero durch uns von Sachverständigen ge- E a d gge / mäß §20 der Lagerordnung ; kg (in Buchstaben! ...... Ce E Cs Ges R) Abschreibungen auf der Rückseite. Dub dor Sihlageilta!l b oro eadéa ode eas) ebene ooo eter

Pflege : Wir sind verpflichtet, die zur Erhaltung der Güte des eingelagerten Gutes erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Die hierfür entstehenden Kosten betragen RM ........... E a0 e A T6

(Zeitabschnitt

__ Feuerversiherung: Das Gut is gegen Feuersgefahr ver- sichert. Wir find verpflichtet, durch Feuerschäden vernichtetes oder entwertetes Lagergut unverzüglich durch Einlagerung einer ent-

Art und Güte * sprechenden Menge derselben ( geseßl. Handelsfklasse und Gütegruppe zu erseßen.

Lagerkosten: Das Gut ist mit folgenden Kosten belastet, die spätestens bei Ablauf des Lagervertrages zu begleichen sind:

Lagergeld in Höhe von RM ........... e E bei s Í : (Zeitabschnitt M s Sr E CE «; Frachtvorlage: RM 66e (Tag der Einlagerung) E ea e i ee L s CULAY 42

_ Rechtsgrundlage : Die rechtlihe Grundlage des Vertragsver- hältnisses bildet neben den geseßlichen Bestimmungen die votn Reichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft aufgestellte Lagerordnung L OE Sag V ano ees 4 oes (RGBl. T S. ....).

Befristung: Der Lagervertrag is befristet bis zum ....…......

Auslieferung: Wir verpflichten uns, eine gleiche Menge von

Art und Güte

j geseßlichen Handelsklasse und Gütegruppe gegen Rückgabe dieses Lagerscheins nah Maßgabe der aus dem Schein ersichtlihen Bedingungen an den Einlagerer oder dessen Order aus- zuliefern. Bei Teilauslieferungen is der Lagerschein zwecks Ab- schreibung vorzulegen.

Gewicht8abzug: Gemäß Lagerordnung § 24 werden für

Lagergut derselben (*

natürlichen Gewichtsverlust ........ v. H. j€ „...... Ld ° (Zeitabschnitt) abgezogen. BEMEbLrtUtn geln: eoecoa co eco tete E E Pia Ä EAE

(Aus\hluß der Schiedsgerichtsabrede nach § 17 der Lagerordnung und Sonstiges.) 00S 0 00:9 00.9.0 0-0-0 1 den e... 2090.0. 0. 193. . ‘(Unterschrift des Lagerhalters.) *) Unzutreffendes durchstreichen.

Abschreibun gen. 14 Abs. 2 der Lagerordnung.)

Rohgewicht Unterschriften des Lagerhalters

und des Empfängers

Datum der Auslieferung

002.222.0220. 222.2022222.2.

9 S t -3 CEME A 24ER; T Ae - e Fp T T - M R REME T 7 7

Jndossamente. Empfangsbescheinigung. 14 Abs. 1 der Lagerordnung.) * Jch Wir habe... die mir uns gebührende Menge umseitig bezeichneten Lagergutes erhalten. R S E eiae M,

ooo a n a a a a a a a o 00e

(Unterschrift des Empfängers.)

Preußen.

VEeLbokL Auf Grund der 88 1 Abs. 1 Nr. 2 und 12 Abs. 2 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vont 28. März 1931 (RGBl. I S. 79) und auf Grund des § 2 Abs. 2 der zweiten Verordnung dés Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 17. Juli 1931 (RGBl. 1 S. 371) verbiete ich die in Berlin erscheinende Tageszeitung „Der Deutsche“ mit

sofortiger Wirkung bis zum 2. September 1931 einschließli. |

Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Drucfschrift, die

sich sachlich als die alte darstellt oder -als ihr Ersaß an- |

zuschen ist.

Gegen das Verbot ist die Beschwerde zulässig; sie hat

keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde is bei mir einzureichen.

Berlin, den 26, August 1931.

Der Polizeipräsident. Grzesinsfki. Beschlugß über Festseßung von Mindestentgelten L QäuULaxbeitér.

Der Fachausshuß für Hausarbeit für das Konfektions- gewerbe sowie die Herstellung von Phantasie- und Wirkwaren Abteilung D (wollene und seidene Phantasie- und Wirkwaren) Unterabteilung þ (Maschinenarbeit) zu Erfurt hat in seiner Sizung vom 24. August 1931 einstimmig folgende Mindest- entgeltfestsepbung gemäß § 382 des Hausarbeitgeseßes vom 30, Funi 1923 (RGBl. T S. 472) getroffen:

Die unterm 15. Juli 1931 seitens des Vereins Deutscher Fabrikanten von Phantasie-Wirkwaren e. V. und des Verbandes Thüringer Lohngewerbetreibender in der Textil- und Bekleidungs- industrie R. V. dem Fachaus\huß eingeceihte Ergänzungs- position 9 zu Abteilung 7 (Löhne für Rundstuhlwaren) wird als Mindestentgelt festgeseßt.

Der räumlihe und persönlihe Geltungsbereih des ausshusses vom 30. März 1931. 4

Vorstehende Festseßung tritt mit dem 7. September 1931 in Kraft und gilt für die Entlohnung aller Waren, die von diesem Tage an (einshließlich) geliefert werden. f

Die Säte können in den Geschäftsräumen der zuständigen Gewevbeaufsihtsämter eingesehen werden.

Erfurt, den 24, August 1931,

Der Vorsibende, Strehlke.

Berannt ma a t l: Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 dex Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 13 641 die rig n n gig zum Abkommen zwishen Deutshland und Polen vom 10. Dezember 1927 über die Fischerei in den Grenzwasserläufen und Grenzgewässern (RGBl. 1929 11 S. 147), vom 7. August 1931; : Nr. 13 642 die Dritte Verordnung über Fürsorgeleistungen, vom 18. August 1931, und i Nx. 13 643 die Vexordnung über den Saß, zu dem hinterlegtes Geld zu verzinsen ist, vom 28. August 1931. Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM. (zugüglih Versendungsspesen von 5 Rpf.). Zu beziehen dur: R. von Decker's Verla Ss Bn Berlin M 9, Linkstc. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 31, August 1931.

Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches.

Statistik und Volkswirtschaft.

Nachweisung des Steuerwerts der im Monat Juli 1931 gegen Entgelt verausgabten Tabaksteuerzeichen und der aus dem Steuerwert berechneten Menge der Erzeugnisse. (8 1 der Bestimmungen über die Tabakstatistik. Vorläufige Ergebnisse.) 1. Zigarren.

vor=- stehenden Beschlusses richtet sich nach dem Beschluß des Fach- |

D, Kleinverkaufspreis Steuerwert Peretine Sinde der für das Stück in Reichsmark 1000 Stü vH u N. 2 685 389 0,1 zu 4 Npf 13 379 1 454 0,2 zu R 790 969 68 780 10,8 zu 6 Npf 969 804 70 276 11,0 zu T 232 941 14 468 2,3 zu 8 Npf 645 107 35 060 5,5 zut 9 Npf 20 991 1014 0,1 zu 10 Rpf 5 342 270 232 273 36,4 zu 11 Rpf 20 873 825 0,1 zu 12 Rpf 575 737 20 860 3,3 zu 13 Npf 53 911 1 803 0,3 zu 14 Npf 19 140 00G 0,1 zu 15 Rpf «. 4138 677 119 962 18,8 zu 16 d) A 39 648 1 077 0,2 zu 17 Rpf 40 289 1 030 0,2 zu 18 Npf 52611 1271 0,2 zu 19 Npf 3 654 84 0,0 zu 20 Npf 2 139 650 46 514 7,3 ü 22 Ry} «. 42 067 83 0,1 m 25 R «- 616 414 10 720 1,7 zu 30 RNpf 459 885 6 665 1,0 ju 36 Ryf 21 239 264 0,0 U- 40 Rpf 140 306 1525 0,2 M 45 Npf 3871 T 0,0 zu 50 Npf 50 892 443 0,1 von über 50 Npf 34 088 193 0,0 zusammen s « 16 471 098 638 412 100,0

2, Zigaretten.

Kleinverkaufspreis

Steuerwert

C

Berechnete Menge der

Erzeugnisse

für das Stück in Neichsmark 1000 Stôuck | vH b zu 2E Mp aa 576 651 76 887 | 1,9 E 10 302 948 1031 326 | 24 8 S 4 101 285 330 749 | 8,0 m O R 35 847 067 2108 631 | 50,8 zu 6 R ¿« il 797 891 56i 804 | 135 m 8 Npt «s 955 921 31445 | 0,8 zu 10 Rpf 387 373 L) A9 zu IS U 13015 252 | 0,0 d 10 VVE 543i 80 | 00 von über 15 Rpf 5 578 46 00 zusammen . , 63 993 160 4150924 | 100,0 3. Feingeschnittener Rauchtabak.

Berechnete Menge der

4, Pfeifentabak,

Kleinverkaufépreis Steuerwert aale für das Kilogramm | in Neichémark A ksr vH bis u 6RM.,.. 5 088 1 696 ! 0,8 V Si. 78 705 19 676 | 8,7 zu 10 RM .. 305 688 Gi! 470 zu 12 RM.. 389 632 64939 | 9287 Um... 247 304 35 329 15,6 u 16 RNM 231 450 28 931 | 12,8 zu 18 RM .. 1152 128 | 0,L u 20NM.. 88 419 8 842 | 3,9 zu 22 RM 297 27 | 0,0 zu 24NM.. 48 035 4 003 | 19 zu 26 u. 28 NM . 8 402 645 | 0,3 zu 30RM.. 6518 435 | 0,2 iu 2325RM 4 232 265 0,1 zu 34—38 NM 38 14 | 0,0 i M. 622 31 | 0,0 | zu 42—50 NM , 374 16 0,0 von über 50 RM 6921 58 0,0 zulammen , « 1 423 077 996.173 |- 1000

Kleinverkaufspreis

Steuerwert

Berechnete Menge: der

für das Kilogramm | in Reichsmark Erzeugnisse

ke vH bio zu. 28MM... 154011 147 551 9,6 zu 4RM., 318 828 929 241 14,9 zu 6M... 314 087 184 145 12,0 zu GRNM 483 630 241 062 | 15,6 zu T7 M « 5 127 237 51 947 3,4 zu S. ® 488 211 174 363 EHL3 zut 9 RM 103 838 33 006 | Li i O M 1 278 869 367 638 | 259 u 11 R 54 184 14 459 0,9 W WRM.. 266 725 63 543 41 pu....413-00 ¿4 33 394 7 339 | 0,5 zu 14 RM 60 278 12 302 0,8 it R 19 268 3 670 0,2 in O E: 5 30 897 5 517 0,4 M N: 357 60 0,0 Wi Wm 8 055 1 279 0,1 un W-M ¿i 4 323 650 0,0 zu WRM i 11 637 1662 | 0,L von über 20 NM 21 263 2 128 0,1 zusammen , » 3 779 092 1541 562 | 1000

5, Kautabak, Kleinverkaufspreis Steuerwert Berechnete Menge der für das Stük in Reichsmark Srgzeugnisje

1000 Stück | vH

bis zu 6 Npf 677 226 zu 10 Npf 47 9j 0,9

zu 12 NRpf 159 27 0.1L zu 16 Rpf 4810 641 3,6

zu 20 Rpf 102 392 10 239 57,1 zu 2 Rpf 77 236 6 179 34,5 zu 30 Npf 8 878 592 3,3 von über 30 Rpf 289 13 | 0,1 zusammen « . 194 488 17 926 | 100,0

6, Schuupftabak.

Kleinverkaufspreis Steuerwert B ne. Binge der für das Kilogramm } in Reichsmark kg vH bis zu 3 NM 1 352 4 507 2,8 von über 3 bis 4 NM 21 085 52 713 32.7 von über 4 bis 5 NM 6 506 13 012 8,L vonüber 5 bis 6 NRM 7 470 12 450 T7 von über 6 bis 7 NM 35 949 51 356 31,9 von über 7 bis 8 RM 11 327 14 159 8,8 von über 8 bis 9 NM 2 745 3 050 1,9 von über 9 bis 10 NRM 6 917 6 917 4,3 von über 10 RM 3710 2 940 1,8 97 061 161 104 100,0

zusammen « .

7. Zigarettenhüllen.

An

640 577

Steuerwert in Reichsmark Berech

nete Menge der Erzeugnisse

1000 Stüdck 256 231

Zusammen 1 bis 7 Steuerwert: 86 598 553 NM.

Zigarettentabak sind im Monat Juli

38 274 dz in die Derstelmgabenie verbraht worden 93 des

Gesetzes und § 1a der Taba

tatistik).

Berlin, den 29. August 1931. Statistisches Reichsamt. J. V.: Wohlmannstetter.

1931