1908 / 264 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

aunigfaltiges. Dresden, 6. November, (W. T. B.) Heute d 5 Uhr : wie ‘am May ac M M n L 36 Minuten wurde in Dresden und Umgebung: ein von iten nah e eee qu Rae nd nächsien Sonntag ¿Sul De Berlin, 7. November 1908. - L Osten verlaufender Erdst os „wahr enommen. leit Meldungen 1 , Y * aufgeführt. Freitag A réskunbé (Georgen- geri y / ; L

Dienstag und Sonn nten Preisen Faul db e „Das Fräulein in frage 24-0) panstltl in das M d) Wos, Reds G he, Rud olstadt, Blankenburg a. Ô-, Gera und wai dwt a ein. Shwarz" gegeben, ü den Spiel- | folgende öffenlih Herren und Damen zugängli@ze orträg ; l R 1e B Mo Sinns Linge dente t Ju nade ode ja iee | Bera: Ea vil fe R (MLU | getoser Mabiod Lene neh Bc pf

: f Frei | ; 2 ; des LAUUS,, den waren, erfolgte, dem „Vogtländiichen ¿ Sonntagabend „Michael Kramer"; Montag 5 Ges le? ; bildern); Freitag, Dr. von Zahn Berlin: „An den Gnden gs berspürt wor ; 1 -Bogtländisdhen Anzeiger e,

"e Mittwoch: „Rosmersholm ; Frei : „Selp ) der Bretagne“. (Mit Lichtbildern ) Einlaß- veriP Uhr 42Min. r A a

Stv: „Der Raub der Sabinerinnen“. Als Nachmittags S Ns bis 9 Uhr Mittags und an den Vortragsabenden | wurden noch eine große Anzahl E-derschütterungen_ pon „Heringerer

vorstellungen find für morgen „Die Weber“,

Sonntag „Rosenmontag“ angeseßt.

Im Sillerthbeater

val e ee, Biber helt rid, Montag u Sohnaber 108 "tag | (Machte Melestrase 26 een Betrag halten Caesar“, Dienstag (Schillers Geburt e8g)/ » n M \ cien Zutritt hat. d „Die Zwillingsschwester“ gegeben.

g: ndsiea Sonntage e De Torenbuts ringt morgen Anläßlich der kürzli erfolgten

iit von Berlichingen“, Abends sowie am Montag, Théotor Fontanes wird der B ediag Und Sonnabend den „Familientag". Dientias (Bie tages Theodor Fonta :

: na , S

Suilingtsdueler" Gat er Graf „bon haralan Ae lp eeF eter Ra bftein ric h Ba

tagabend „Der Herr Ministerialdirektor aut mnorae der wird der Bürgersaal des Berlinischen Rat hauses wird mora isier- EI ‘nter der Leitung des Dirigenten Ka

ter Dichterabend ein Schiller-Abend veranstaltet.

erie lrt ttendurg findet morgen,

diesjährige Sonntagskonzert statt. Im

* wiederholt. ) L Der. Mde S riährung von Mendelssohns Oratorium „Elias

ndet eine e Kammersänger Alexander Heine-

tatt. Als h ‘mig wirken mit: der , Karl Pfann, (

Min Oratorienchor ausgeführten Gesänge

von Alexander Weinbaum. Im Neuen Theater

„Ahasver"', Heijermans, Deuts von P

Korr ¿A aufführung t und Walter SAUN en Sonntagabend wiederholt wird. Sonntag, Nahmittags, nächste Kindervorstellung am Sonnabend, den 14.

das Märchen

i der traubinger“, die Operette, in der Alexan aua i dieomaliges Gafispiet in Lhaliatte a R E A ird in der kommenden cch en. E M e / Sw dOCaaLE, geht „Der Verschwender“, mit Girardi als Valentin, a ge D uit hurg, A eer, e Borgitiags 8 Ube 20 inuten, n Suene uisische Tänzerin Anna Pawlowa wird mit dem Kaiser- | bei der Etusähni or dee, Pahnbo Teste (rod alo mge li russishen Hofballett wieder nah Berlin kemmen. Da | und Packwag gle B E ; an Hauptgleie gr

das Ballett im Winter in St. Peterêburg beschäftigt ist, so

d'e Berliner Mai 1909 s\tatifiaden.

ier“ in Szene,

Theater des Westens

Lola Rally und Paula Wein

werden

ine dramatiscke Deu aul Rach

Von morgen abendlich in Szene.

k „Die Thür ins Freie“ A Mtontag findet die 29.

Friedri ch Wilhelmslädtischen

Marx Dienstag „Wilhelm Tell“ (zur Feier

Turszinsky statt, welches

wird „Kriemhilds unter der Leitung d. M,, Nachmittags, statt „Schneewittchen“.

Ballettabende niht vor

Rache“ von George Pilß findet aufge}|ührt wird

für nächstfolgenden

O (Wallnertheater) wird morgen und

p ; morgen nächsten Sonntag, Nachmittags „Der rote Leutnant“ gegeben; # g h

Mittags 12 Uhr,

[labendlih n Bußtag (18. November)

baum. stehen unter der Leitung

am nä@{sten Sonnabend

i in ei Akt van Hermann Ge n Besuch“, ein Akt von Adolf

n in einem Akt von

Grabowski, und „Die Silberfishchen““, Satire t: M ( i d Lautenburg, zum ersten Plate au

pi} rg LeE von E Freitag geht „„Wahrheit'“, mit Meta Jaeger

trolle,

- dex Da ipielh ause bleibt au

thal- Kadelburgsche dem Spielplan.

Stückes statt. E abend „Als ih wiederkam“ von Gustav Kadelburg gegeben.

Montag, am : coeffbrt. Goethes „Egmont“ wird am M A a Viet ga tig wiederbolt. Am Freitag findet die Erst-

4 ; ; it* von Freiherrn von des dreiaktigen Lustspiels „Scine D Stad Le Sonnabend

in nähster Woche der Blumens-

alla

Aufführung des

Schauspielhause Oskar Blumenthal und

ma“ wird am Ene (qu oa Schillers Se- ittwoh und Erich

I

elbst von 6 Uhr ab zum Lrstituts erhältlich.

Un

das dritte | quartett des Vereins ein

auf dem (Molkenmarkt 14) zu haben.

Im wissenschaftlichen straße) wird der Vortra Montblanc, Tal- und Alpen“, morgen sowie am Donnerstag wird Kataraki“’ und am Sonnabend der Venedig“ noch einmal wiederbolt.

Kaßner seinen Vortrag „Bulgarien, mal halten. Außerdem : eine Wiederholung des Vortrags „Die Preisen stait. Im Hörsaal spri

Leo Falls

Die vom

am Dienstag, der Vortrag ,,

am Donnerstag der Professor Kraftzentralen und das Leitungs

„Vom

bendlich auf

der Direktor Dr. F. S. Archenhold

im Hörsaal der Treptower n N Chaussee 21/22) und

weite Sonntagsvortrag, Abends 7 Uh / yarussälen (Müllerstraße 142) statt.

Abends der Mond und der „Saturn“

robren werden Objekte gezeigt.

L Volks8wohl Veber „Alkohol und Sinbi, in

inige Männerchöie

i der Konzertmeister Lau und auf e U Finlaßfarten (75 4) sind in der

Nortrag ,, Am Monta Land und

findet am Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr,

cht am

ü t ärishe Luft und thre Dr. Rathgen über „Die a mo\ph u e R A t neh“ und am Sonnabend Dr. Berndt

Werden und Vergehen der belebten Materie“. Ueber „Das Wiederkommen des Halleyschen Kometen® spricht

„Die Jahreszeiten, Kanäle und Eisfel

beobachte der neue Komet 1908 c,

Preise von 25 H in der Geschäftsstelle des

zehnten Wiederkehr des Todes- Mark Brandenburg-Ber ein

Winterfeft zu einer stattfindendes is Soria und Rezitations-

aden und moderne Konzertsänger Walter Zerm vortragen, ferner wird

Théater der i aus, (Taubens Dr. Mühlftaedt au S vorne im Gebiete des Königs der Mittwoh und Eine A Qs

eber den g wird der Professor Dr.

Kruppsch

morgen,

Sternwarte

m Montag, A 4 der Ruf dem Mars“. Der

r, findet ausnahmsweise in den Alle Vereins» und üstigkeit. Das Thema

ächst afrsfarten haben auch für diesen Vortrag Gü! Mes ade baby „Eine Wanderung dur das Weltall“. Fernrohr werden jez am Tage die

wird am Montag, Abends den Prachtsälen Nordwest

rl Wendt zu Gehör bringen. Biolin- Grosse usw. stehen außerdem

Montag der Professor

„Venus* und die Sonne und t. Mit kleireren Fern- Doppeljterne und andere

zu dem jedermann

Fon-

stehende Doppel-

Geschästsstelle

Leipzig: „Der Freitag gehalten ; zum zweiten Brenner na Leute’ noch eins en Werke® zu kleinen

Verflüjsigung“, her „Die elektrischen

Nachmittags 9 Uhr, erstaunt Zenner, ents 9 Uhr; über:

Gewerk-

Mit dem großen

werden R rsonen wurden Pp

aufrecht erhalten.

t. Die vorauésihtliche Dauer dér Sperrung Der Personenverkehr wird durch Umlenkung der

eträgt vier Stunden.

Züge über Lintorf

wird die ch der Graf von Zeppelin, der Kronprinz und zwei Adjutanten.

Stärke wahrgen Mie und um 1 U

Bahn

gegen Westen,

\hule errichtete

eingeweiht.

eisternest De ie Am

den Raketenapparat

ehôren, hat si iffahrtsliga in V

m der mit

(Fortsezung des

r 50 Minuten. Gegen Morgen ist es

Friedrihshafen, Kaiserliche und heute früh 5 Uhr 30 Zeppelin in s A als Gâste bei sich sah, unter ihnen Professor Heraefell, Fabrikant Karl Lanz, tige Vorsinehde des Lufifloiten vereins. E derzeitige Bort und Königliche Hoheit ih heute vormittag mit itück eingenommen zur Teilnahme Motorvook Has O Zepvelin fuhr, nachdem er einige Zeit war, Meersburg und befand ih das L wohlgelungene Dein aus. Rid en H ädkehr um 5 Uhr erwartet.

benfalls cirgetroffen,

an I. Senn starkem und frishem Nordroind. Der

tadt, 6. der Mare heaten\Hast der hiesigen Technischen

Der Feier ging ein vorauf ; ein Festkommers {loß fich an.

remen, 6. November. P der Deutschen

then Dampfer unn von Danzig nah Stettin bestimmt,

, 6, November. eds zur Förderung der Luftschiffahrt und Flug-

technik gebildete ÑRereinigung, der bereits über

, 6. November. hshundert Dee von hier nah war, ist gesunken. Hier jedoch fein Europäer.

ten um die beiden heftigsten ruhiger geworden.

7, November. (W. T. B) Seine

Königliche Hoheit der Kronprinz traf

D olangen. Be: sdiedene belznntere Persön: der frühere, und Generalleutnant von Nieber, dem Grafen De bei bem i M Selo vom Laindungssteg des Deutschen Hauses

t des Luftschiffes im et E L Ubr 20 Minuten erfolgte

atte,

nordwärts gefahren der Richtung nah

ilang in das Seeufer entlang Lng na

Ueberlingen. Um 12 Uhr

uftschiff} bei Ueberlingen und führte dort einige

ing die Fahrt weiter in der Die Mia gen zu. In Manjell Fa den Gondeln befinden Kaiserliche und Königliche Hoheit

ngen auf Seine

T. B.) Heute abend wurde f -dem D es,

au m onnér e Mois dex Studentenschaft

November. (W.

Die Rettungsfstation Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger dem hier gestrandeten Kapitän Müller, mit drei Personen durh

(Val. Nr. 263 d. Bl.)

(W T. B.)

6. November von „Archimedes“,

der Stationen gerettet.

(W. T. B.) Die fürzlih in der Depus-

30 Mitglieder

heute fonstituiert und beschlossen, mit der Luft-

erbindung zu treten.

E Ein kleiner Dampfer, O n Á Tungkang unterwegs

ei ertranken zweihundert Reisende,

Amilichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

Abends 8 Uhr:

Deutshes Theater. Sonntag: König Lear.

Montag,

Dienótag, Abends 8 Uhr:

Abends 8 Uhr:

Der Familieutag. Die Braut von

Singakademie. Sonntag,

Liederabend von Klara Hartwig (Gesang).

Theater. el Anfang 7# Ubr. Messiaa. y | é . ; „| Montag: Eiu Sommernuachtstraum. j Saal Bechstein. Soantag, Abends 8 Uhr: Königliche Schauspiele. Sonniag: Pyr Kammerspiele. Theater des Westens. (Station: Zoologisher ain A. Le s Frei A a ausgehoben, Bohs e. Sienen | Sonntag: Clavigo. Anfang 8 Uhr. Garten. Kantstraße 2) Die lu a ive mister Chor). Dirigent : Artzur Barth. ic ceipläge nd aua ena Vio de Bohème* on g: F ühlingserwachea. 34 Uhr: Bei halben Preisen: Die lustige 8 Ubr: | Montag, Abends d Uhr: 2. wisse schaft d aus Henry Murgers „La Vio de Bo lic: ut 0 cu Operette von Franz Lehár. Aen hr: | egustlerischer Vortragsabend mit Atem, un in vier Bildern Von nann, Musik o ua 110 Der fidele Bauer. Operette von Leo Fall. Stimmdemonstrationen von Jeanue von Oldeu- Decant von Ludwia Da: Herr ‘Kapellmeister Ueues Schauspielhaus. Sonntag: Julius | “Montag bis Sonnabend: Der fidele Vauer. | hzrnevelt. uccint. usikali]ckche : E 5 ig. An- . Anfang 8 Uhr. : le. Regie: Herr Regisseur t Ti: Julius Caesar. Komische Oper. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nlüthner-Saal. Sonntag, Abends 74 Uhr: fang 74 Uhr. 946. Abonnementsvorstellung. | Dienstag: Faust, L. Teil. Anfang 74 Uhr. Lo 8 Ubr: Pelleas und Me (i- | Stmphoniekouzert des Blüthner - Saal - Or- Dau p E Freivläe sind aufgehoben. Doktor Miitwoch : Ii e tes N Abends r: hesters. Dirigent: Oskar Fried. z \pi T ü von Adolf L’Arronge. Donnerêtag: Juliu a . 2 2e Zungen: Klaus. Lustspiel in d Aufzügen Anfan g 74 Uhr. Freitag: Das Fräulein in Schwarz (zu volfks Montag: Hoffmauns Grz pee

: i [er. Regie: Herr Regisseur A Leitung des Direktors

des Sehlierseer Bauernu- Bei er- Sommerfrisch”n. in 4 Aufzügen von A Uhr: Jägerblut. bends 8 r: Jäg fait. von Josef Krägel. haus. 234. Abonnementsvorstellung. G p ibnenfeslspiel von

des Nibelungen as fel e r Musikalische Mud.

Ahonnementsyorttellung. Zum ersien Chuistian Dietri*h Grabbe. D Anfang 74 Uhr Unter eetung des S vec Terofal : Gastspiel des Schlierseer Bauern- S Lon Der Amerikaseppl. Bauernvosse Gesang und Tanz in 3 Akten von Benno Rau egger und Konrad Dreher. Opernhaus. cana. Bajazzi. Donnerstag: Siegfried. Anfang Cosi a E Anfang 8 r. Anfang €ck Uhr. aa p Lens, zie ilhelm Tell. i L: Kaiser Heinrich der Sechste. tag: Welt, iu der

Neues Operntheater. Xaver Terofal : Gastspiel theaters. mäßigten Pecifen Jt

mi esan ait Raucenegger und Konrad Dreher. von Emil Kaiser. A Volksftück

von

Montag : Opern Dienst- und Ring Richard Wagner. in 3 Akten von Leitung: ReES \pielhaus

auspielhaus. 1 Dienst- ats Freipläßze sind aufgeboden. ale: Matfev Heiuri in 5 Aufzügen Regie: Herr Oberregisseur Droescher.

Y¿teues Operntheater.

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: In der Tanz

mit Gesang und Tanz in 5

Benno Yrauchenegger. Musik

Freipläze find aufgehoben.

Beier O6 : Nichar agner. Generalmusikdirektor Dr.

Der Anfang 7 Uhr.

Regifseur Dahn. Herr Regifi 7

ch der Sechste.

von

Anfang 8 Uhr. Dienstag:

7 Uhr. Frei Sonnabend:

Sonntag:

G’wissenëwurm. Sonnabend :

E man fich !angweilt.

Kaiser Heinrich der Sechst

nerêtag: Der Amerikaseppl.

meindekaspar. tag, Nachmittags 3 Uhr: 8

Neues Operntheater. Dienstag: Der Paragr Zum erjten

Gemeindefaspar- Freitag: Der Sovnabend: Ges&lofsen. Jägerblut.

Uhr: Der Amerikasepp!l.

Male: Ler

hen»

Cavailteria rusti- Mittwoch: Die Hugenotten.

Sardanapal. Götterdämmerung.

D'enstag, Stillers Geburtstag:

woch: Die Rabensteiuerin. Frei-

Sonntag:

e. Gastspiel der Shlierseer.

. Mittwoch: aphenschusfter 2

re

mit

tag:

Die

Ge-

Sonn- Abends

tümlih ermäßigten Preisen)

Sonnabend: Faust, 1. Teil. Anfang 74 Uhr.

ebbeltheater. / (Königgräger Straße 57158.) Bauern t Dienstag, Mittwoch: Der Lieb-

ber. Anfang s Uhr. I dia: Dig ersten Male: Erde. Freitag: Der Liebhaber. Sonnabend: Erde.

Berliner Theater. Sonntag, Nahmittag83 Uhr: Mercadet. 9 Abents 8 Uhr: Der Veilcheu-

dg a B Der Veilchenfresser. Dienstag: Der Veilchenfrefser. Mittwoch: Der Traum ein Leben. Dounerdt eg: Der S tag: Der Veilcheufre}ser. U: Zum ersten Male: Herodes und

Mariamne. Anfang 7# Uhr.

Lessingtheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Weber.

, Abends 8 Uhr: Michael Kramer. Montate Tbends 8 Uhr: Die Stützen der Gesellschaft.

Dienttag: Mihhael Kramer.

SVchillertheater. 0. (Wallnertheater.) E L, 3 Uhr : Der rote Leutuaut. Sgauspiel in 3 Akten von Gd. Goldbeck und H. Kienzl. Abends 8 Uhr: Der s{chwarze Kavalier. Ein deutsches Spiel in 3 Akten von

Heinrich Lilienfein. i bends 8 Uhr: Julius Caesar.

Ota “Abends 8 Uhr: Kabale und Liebe,

burg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:

Gra Berlichiugen. Schauspiel in 9 Aufzügen

von Johann Wolfgang von Goethe. Abends 8 Uhr :

Freiiag

tag, Abends

Sonntag hr:

Oeffeu ckch¿en

sches

Der Familieutag. Lustspiel in 3 Akten von Gustav

Kadelburg.

Solisti

Dienétag: Pellea Mittwoch: Tieflaud. Doanerstag :

Montag

8 in 3 Akien (4 Bildern Montag und folgende Tage:

Pelleas

Residenztheater. (Direktion: s admittags, Le, Eeerent

um é e S ) von Georges Feydeau.

r

Fräulcin Josette meine Frau.

Die Liebe wacht. Montag bis Sonnaben

Konzerte.

‘Philharmonie. y arn Hauptprobe zum

Sonntag

Konzert. Dirigent:

\Sciitin: Teresa Carreño. Montag,

Abends 74 - Ubr: Kovzert. Diriagent: n: Teresa Carreño.

und Melisaude. : Hoffmaunus Erzählungen. Sonnabend: Tieflaud.

Lustspielhaus. Nachmittags s fr : Ds : Die r ; n Sonnabend: Die Tür ins Freie.

(Friedrichstraße 236.) Die blaue Maus. Freie.

d: Die Liebe wait.

Sonn-

Riéhard Alexander.) Abends Schwank

Kümmere Dich

um Amelie.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nora. able 8 Uhr: Gastspiel Alexander, eee rude

inger. pereite în ¿ S ad folgende Tage: Bruder Strau- binger.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedri{straße.) Sonntag, Nachmittags L Pere d

, Mittags 12 Uhr:

3. Philharmonui- Arthur s Nikisch.

3. il moni- nas iti ch.

34 Uhr und Abends 74 Ubr:

[äger Nachmittaas und Abends:

Zirkus Schumann. Sonntag, Nachmittags

2 grofie dg ungen. Nachmiitags auf alen , Gala ee frei, Jn M Doe E S n Europa: Der lebeude Kreisel. Mons. A VDirett aus Amerika: Mo, Macartés Baboous. U. a.: Noch nie o gewesen: Affen als Qunstradfahrer, Chauffeur Jougleure und Schellenspieler. Absolute Novität: Panama Hüte- und Keulevjongleure. e fc. Bans. Neu: Iroupve Ftochi, die Boe ge aller Afrovaten. Neu: Arabishes Drome E in der hoheu Schule dresficrt und geru von Mr. Florio. Clown Armando mit seine boxenden Känguruh. Neu: Mlle. de Car 2 Parforcereiteris. Außerdem in beiden stellungen: Das Rieseuprogramum.

E ———

Familiennachrichten. Verehelicht: Hr. Leutnant Iwan von Ilsemant

“Ult Stein (Darmstadt). Hr. Or. phil. U Stahel mit Frl. Zlonka von Schönberg

ens e Sohn: Hrn. Hauptmarn yon

“filoiow (Palberstadt). Hrn. Rechnungträ! S on det

inter (Berlin). Heyden (Berlin). Fr. Oberst Wanda von Dreskb

Gestorben: Fr. Antonie von Sydow, geb. b

geb. von Puttkamer (Friedenau). «A Verantwortlicher N i: J. V.: Weber in De E viel

Verlag der Expedition (Heidrich)

þ dd en Buchdruckterei und Verla( Dru der Norbert r straße Nr. 32,

Acht Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

Zum ersten f

zum Deutschen Reichsanze

M 264.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage sind ferner*) die nachstehenden Geseß- entwürfe zugegangen :

Entwurf eines Geseßes über das Erbrecht des Staates.

Artikel I. Das Bürgerliche Gesezbuh wird dahin geändert : 1) Der § 1926 erbält folgende Fafsung:

G-setzliche Erben der dritten Ordnung find die Großeltern des Erblaffers.

Leben zur Zeit des Erbfalls alle Sroßeltern, so erben sie zu gleichen Teilen.

_Lebt zur Z-it des Erbfalls von den väterlichen oder von den mütterlihen Großeltern der Großvater oder die Großmutter niht mehr, so fällt der Anteil des Verstorbenen dem anderen Teile des Großelternpaars zu.

Leben zur Zeit des Erbfalls die väterlichen oder die mütter- ae Großeltern niht mehr, so erben die anderen Großeltern allein.

Die Großeltern haben bis zu ihrem Tode die rechtliche Stellung des Vorerben. M y E

2) Im § 1927 werden die Worte „der zweiten oder der dritten“ ersezt durch oder der zweiten“.

3) Die 88S 1928, 1929 werden gestrichen.

4) Der § 1931 erhält folaende Fassung:

Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Ver- wandten der erften Ordnung zu einem Vierteile, neben Ver- wandten der zweiten oder dritten Ordnung zur Hälfte der Erb- haft als geseßliher Erbe berufen. Leben zur Zeit des Erb- falls niht mehr alle Großeltern, so erhält der Ehegatte auh von der anderen Hälfte den Anteil, der den verstorbenen Großeltern zugefallen wäre, wenn fle zur Zeit des Erbfalls gelebt bätten.

Sind Verwandte der ersten, zweiten oder dritten Ordnung ge E so erhält der überlebende Ehegatte die ganze

1 bs{haft.

5) Im § 1932 werden die Worte „der zweiten Ordnung oder neben Großeltern* erseßt durch die Worte „der zweiten oder der dritten Ordnung“.

6) Der § 1936 erhält folgende Fafsunz:

Ft zur Zeit des Erbfalls weder ein erbberehtigter Ver- wandter noch ein Ehegatte des Erblafsers vorharden, so ift der Fiskus geseyliher Erbe.

Gesetzlicher Grbe ist der Fiskus des Bundesftaats oder des Schutzgebkets, in welhem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz gehabt hat. Hatte der Erblafser in mehreren Bundesftaaten oder batte er in einem Bundesstaat und in einem Schutzgebiet einen Wohnsitz, fo ist der Staat oder das Schuyz- gebiet gesegliher Erbe, in welhem der Wohnsiß liegt, an dem er sih zuleßt aufgebalten hat.

Hatte der Erblasser keinen Wohnsiß in einem Bundesstaat oder in einem Schutgebiete, so ist, wenn er zur Zeit seines Todes ein Deutser war und zu diesem Zeitpunkt einem Bun" esftaat angehö!te, der Fiskus dieses Bundesstaats, wenn er mehreren Bunckesftaaten angehörte sowie in den übrigen Fällen der Reichsfiskus geseßliher Erbe.

Bestehen Meinuncsverschiedenheiten darüber, welcher Fiskus geseßliher Erbe ist, so entsheidet auf Anrufen eines der bè- teiligten Bundesstaaten oder fofern der Reichsfiskus oder der Ee eines Schutzgebiets beteiligt ift, auf Anrufen des Reichs anzlers der Bundesrat.

7) Als § 1936 a werden folgende Vorst&riften eingestellt :

In den Fällen des § 1926 sind als Nacherben in der nas folgenden Reihenfolge berufen :

1) die anderen Großeltern; die Vorschriften des § 1926

Abs. 3, 4 finden entsprechende Anwendung ;

2) der Ghegatte; 3) der Fiefus.

Die unter Nr. 1, 2 bezeichneten Nacherben baben bis zu ibrem Tode die rechtliche Stellung von Vcrerben. Auf die Nacherbfo!ge finden die Vorschriften des Abs. 1 entsprechende Arwenduna.

8) Der § 1964 erhält folgende Fafsung:

Wird nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, daß ein anderer Grbe als der Fiskus vorhanden n 9 hat das Nachlaßgeriht das Erbreht des Fiskus fest- zust-llen.

Der Feststellung8bes{luß gilt als Erbschein.

9) Im § 1965 Abs. 1 werden am S{hlufse die Worte hinzugefügt: „oder das Nathlaßgeriht das Erbreht des Fiskus als n2ch- gewiesen erachtet“.

10) Der § 1966 erbält folgenden Abs. 1:

Mit der Festslellung treten für den Fiskus die Nechtsfolgen ein, die sich für cinen anderen Erben an die Annahme der Erbschaft knüpfen.

In dem bisherigen § 1966, künftig § 1966 Abs. 2, werden die S{hlußworte „nachdem von dem Nachlaßgerichte festgestellt worden ist, daß ein anderer Erbe niht vorhanden ist“, ersezt durch die Worte:

„nahdem das Erbreht des Fiskus vom Nachlaßgerichte fest- gestellt worden ist“.

11) Der § 2067 erhält folgende Fafsung:

Hat der Erblasser seine Verwandten oder seine r ähsten Ver- wandten ohne nähere Bestimmung bedacht, so find im Zweifel in nachstehender Reihenfolge als bedaht anzusehen:

1) Betengen Verwandten des Erblassers, welche zur Zeit des Erbfalls seine geseßlihen Erben der ersten oder der zweiten R sein würden, nach dem Verhältnisse ihrer geseßlichen

rbteile ;

2) die Großeltern des Erblassers zu gleichen Teilen; un G 4 eltern verstorben, is treten an die Stelle des Verstorbenen nah- einander seine Abkömmlinge, der andere Teil desfelben Groß- elternpaars, dessen Abkömmlinge, das andere Großelternpaar und an Stelle eines verstorbenen Teils dieses Paares dessen Abkömmlinge; Abkömmlinge, die an die Stelle ihrer Gltern treten, gelten als nah dem Verhältnisse der Erbteile bedacht, n denen sie als gesezlihe Erben der ersten Ordnung berufen sein würden ;

3) andere Voreltern des Erblassers zu gleichen Teilen ‘und nah ihnen ihre mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten verwandten Abkömmlinge zu gleihen Teilen; Voreltern und deren Abkömmlinge gelten nur als bedaht, wenn weder andere mit dem Erblasser dem Grade nah näher verwandte Voreltern noch Abkömmlinge von solhen vorbanden find.

Die Vorschrift des Say 2 findet entsprechende Anwendung.

12) Der & 2303 Abs. 2 erhält folgenden Zulap:

Bei der Feststellung des Erbteils des Ehegatten bleibt das im § 1936 a bestimmte Recht außer Betracht.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 7. November

Artikel Il.

& Ui

Die Verwaltung und Verwertung der dem Fiskus eines Bundes- staats als geseßlihem Erben nach Artikel T angefallenen Nachläfse und die Wahrnehmung der ihm als Nacherben gegenüber den im Artikel T Nr. 1, 7 bezethneten Vorerben zustehenden Rechte erfolgt durch die von der Landesregierung hierzu bestimmten Amtsstellen (Erbschaftsämter). Diese unterstelen anderen, gleichfalls- von der e grang zu bestimmenden Behörden (Oberbehörden) und leßtere der obersten Landesfinanzbehörde.

Ist der Nachlaß dem Reichsfiskus als geseßlichem Erben an- gefallen, so bestimmt der Bundesrat das zuständige Erbschaftsamt.

Die Verwaltung und Verwertung des im Inland eröffneten Nachlasses und des aus einem im Ausland eröffneten Nachlaß ins Inland gelangenden Vermögens kann ftatt durch das Erbschaftsamt unmittelbar auch unter „seiner Aufficht dur einen von der Ober- behörde für den einzelnen Nachlaß De ellten Verwalter erfolgen.

Die Landesregierung kann die Verwaltung und Verwertung der im § 1 bezeihneten Nahlässe den Gemeinden gegen Vergütung über- tragen. Sie erläßt, soweit die Gemeindebehörde nicht selbs zum Erb- \shaft‘amte bestellt wird, die zur Negelung des Geschäftsverkehrs mit der Gemeindebehörde und dem Erbsaftsamt erforderlichen besonderen Bestimmungen.

& 3.

Die Reich8bevollmächtigten für Zölle und Steuern üben in An- schung der Ausführung dieses Gesetzes dieselben Rechte und Pflichten e U ihnen bezüglih der Zölle und Verbrauchs\steuern beis

elegt sind.

Unter Zustimmuna des Bundesrats kann der Reichskanzler die Wakbrnehmung der Geschäfte der Neichsbevollmächtigten, soweit die na dieses Gesetzes in Betracht kommt, anderen Beamten übertragen.

8 4.

Die Behörden verschiedener Bundesstaaten sowie die Behörden in den Schußgebieten haben einander auf Ersuchen in den das geseßz- lihe Erbrecht des Fitkus betreffenden. Angelegenheiten 1) Beisiand zu leisten. Den vorbezeichneten Behörden sind auch die bei der Aus- übung der Konsulargerihtsbarkeit mitwirkenden Behörden zur Bei- standsleistung verpflichtet. Das Gleiche gilt von den anderen Kon- fularbehörden, soweit nicht Staatsverträge oder ausländishe Geseßze entgegevstehen.

Auf die Beistandsleistung finden die Vorschriften des Reich8geseßes über den Beiftand bei Einziehung von S und Vollstreckung von Vermögensf\trafen vom 9. Juni 1895 (Neichsgeseßbl. S. 256) ent- sprehende Anwendung.

8 5. Den Erbschaftsämtern ist nach näherer Bestimmung des Bundes- rats Mitteilung zu machen 1) seitens der Stande8ämter von den eingetretenen Sterbefällen, 2) seitens der Erbschaftssteuerämter, soweit diese niht selbst zu Erbschaftsämtern bestellt sind, von den ihnen na § 40 des Exbschaftssteuergeseßes zu- üegavgenen Todeserklärungen und Verfügungen von Todes egen.

§ 6, Die Gerichte und Notare haben den Grbschaftsämtern auf Ver- langes die Einsicht in die den Nachlaß betreffenden Verhandlungen zu gewähren.

& 7,

Das Erbschaftsamt hat die den Nachlaß betreffenden laufenden Geschäfte zu beendigen, die zum Nachlasse gehörigen Forderungen ein- zuztehen, das übrige R En foweit es nit in barem Gelde bestebt, in Geld umzuseßen und die Nachlaßverbindlihkeiten aus dem Naghlafse zu berihtigen. Es ist berechtigt, zur Beerdigung \{chweben- der Geschäfte neue Pa einzugehen.

Zum Nahlasse gehörige Haushaltungen ände und Gegenstände des persönlichen Gebrauchs find den Abkömmlingen der Großeltern des Erblafsers auf Antrag käuflich ¿zu überlafsen. Der Kaufpreis ift insoweit, als hierdurch die Befriedigung der Nachlaßgläubiger nicht gefährdet wird, auf die Hälfte des im Verwaltungswege festzustellenden Werts der Gegenstände zu ermäßigen.

Sthriftstücke, die sih auf die persönlihen Verhältnisse des Erb-

lafsers oder auf dessen Familie beziehen, sind den genannten Personen auf Antrag unentgeltlich zu überlassen. __ Zum Nachlaß gehörige beweglihe Sachen und Grundstücke, welche in ihrem wesentliden Bestande von einem Großvater oder einer Groß- mutter des Grblafsers herrühren, sind den Abkömmlingen dieser Personen auf Antrag käuflich zu dem im Verwaltungêwege feftzu- stellenden Werte zu überlassen. Soweit die antragsberehtigten Personen dem Erbschaftsamt innerhalb der Antragsfrist (Abs. 6) bekannt geworden sind, sollen ihnen die Grundftücke vom Erbschafts- amt zum Kauf angeboten werden.

Sind die Grundstücke dauernd land- oder forstwirtshaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt, so ist der Kaufpreis, fofern hierdurch die Befriedigung der Nachlaßgläubiger nicht gefährdet wird, auf 90 Hundertteile des Ertragswerts zu bemessen. Als Ertragswert gilt das Fünfundzwanzigfahe des Reinertrags, den die Grundstücke nah ihrer bisberigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren können.

Unter mehreren Berechtigten hat der dem Grade nah nähere, unter mehreren dem Grade nach glei@nahen Verwandten der ältere den E

Der Antrag muß binnen einer Frist von zwei Monaten beim Erbschaftsamte gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welhem das Na(hlaßgeriht das Erbrecht des Fiskus festgestellt hat, im Falle des Abs. 3 Say 2 mit dem Tage, an welhem das An- erbieten des Grbschaftisamts an die antragsberechtigten Personen gelangt ist. Das Erbschafieramt kann den bekannten Antragsberehtigten eine kürzere Frist bestimmen.

8 9. Solchen Personen, welche vom Erblasser bis zu dessen Tode dauernd unterstüßt worden sind oder zur Zeit des Todes des Erb- ne ¡u dessen Hausftande gehört und von ihm Unterhalt bezogen baben, können nah näherer Bestimmung des Bundesrats auch außer dem Falle einer geseßlichen Verpflichtung bei vorhandener Bedürftigkeit aus den Mitteln des dem Fiskus als gelenliGem Erben angefallenen Nachlasses Zuwendungen zum Zwecke des Unterhalts oder der Aus- bildung bewilligt werden.

Nach näherer Bestimmung des Bundesrats kann ferner in Fällen, in denen eine Verfügung von Todes wegen infolge Mangels der Form nichtig ist, in denen aber gleichwohl anzunehmen ist, daß die Verfügung dem leßten Willen des Erblassers tatsählich entspricht, der infolge der Nichtigkeit dem Fiskus als geseßlihem Erben zuge- fallene Erwerb ganz oder teilweise denjenigen zugewendet werden, an die er im Falle der Gültigkeit der Versügung gelangt sein würde.

Nach näherer Bestimmung des Bundesrats kann ferner der Nachlaß eines Erb’afsers, der niht fähig war, ein Testament zu errihten, den- jenigen Verwandten ganz oder teilweise zugewendet werden, die den Erblasser bis zu seinem Tode erzogen, gepflegt oder in ihre häusliche

*) Vergl. Nr. 262 u. 263 d. Bl., 1. u. 2. Beilage.

Gemeinschaft aufgenommen haben.

iger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1908,

Von den Zuwendungen ist die Grbschaftssteuer in gleiher Weife zu entrihten, wie wenn die Zuwendung aus dem NaŸhlaß ans gefallen wäre. ;

0

i e . 8 . Von der Reineinnahme aus den im § 1 bezeihneten Nachläfsen erhält das Reich dret Vierteile, der für die Regelung des Nachlafses zuständige Bundesstaat ein Vierteil. Gebörte der Erblasser mehreren Bundesstaaten an und hatte er keinen Wohnsiß in einem Bundess staat oder in einem Schugtzgebiete, so bestimmt der Bundèésrat, in welhem Umfange diesen Bundesftaaten ein Anteil an der Reinetnnahme ju gewähren ist.

Unter der Reineinnabme ist der Ertrag der Nußungen des Nachlaßvermögens, der Barbestand des Nachlasses, der Betrag der eingezogenen Forderungen und der Erlös aus der Verwertung des übrigen Nachlaßvermögens nah Abzug dér Nachlaßverbindlichkeiten, der Ausgaben der Verwaltung und der auf Grund dieses Gesetzes an Dritte gewährten Zuwendungen zu verstehen. Die Kosten der allge- meinen Verwaltung dürfen bei Berechnung der Reineinnahme nit in Abzug gebracht werden. Die den Gemeinden „nach § 2 zu ge- währende Vergütung ist aus dem dem Bundesstaate verbleibenden Anteile zu bestreiten.

Als Nachlaßverbindlichkeiten kommen insbesondere auch in Abzug die zur Beendigung \{chwebender Geschäfte neu eingegangenen Verbind- lihkeiten 7 Say 2), „die Koften der Bestattung des Erblassers, einshließlih der Kosten der landesüblíhen kirhlichen und bürgerlichen Leichenfeierlihkeiten und der Kosten eines angemessenen Grab- denkmals sowie die Kosten der für den Nachlaß geführten RNecht3- streite und eine im Auslande ae Nachlaß- oder Erbschaftsfteuer.

_ Das während der Liquidation des Nachlasses entbehrlihe Geld ist der Reichskafse mit dem Ablaufe des RNechnungsmonats, in dem es eingenommen worden oder entbehrlih geworden ift, der Restbetrag mit dem Ablaufe des Rehnungsmonats, in dem die Schlußabrehnung erfolgt ist, unter Abzug des dem Bundesstaate gebührenden Anteils zur Verfügung zu stellen. Zur Deckung noch nicht fälliger oder Rae Verbindlichkeiten ist das Erforderliche zurückzubehalten.

usfälle an den Ginnahmen, die durch die Diensiuntreue eines Beamten oder des Verwalters oder aus der Entwendung bereits ein- genommerer Gelder entstehen, fallen dem Bundesftaate zur Last, der den Beamten angestellt oder den Verwalter bestellt hat oder zu defsen Kasse die Gelder eingezahlt worden sind. Im Falle des § 2 hat der Bundeéstaat im Verbältnifse zum Reiche auch die Einnahmeausfälle zu vertreten, die dur die Dienstuntreue eines Gemeindebeamten oder aus der Entwendung an die Gemeindeverwaltung bereits eingezahlter Gelder entstehen. 8 13

Auf die Abrechnung mit dem Reiche finden die für die Zölle und N Gen Steuern geltenden Vo!1 schriften entsprehende An- wendung.

8 13. Ó Der Fiskus als geseßliGer Erbe nach Maßgabe dieses Gesetzes ist von der Entrichtung von Erbschafts\steuer, Besißveränderungs- abgaben, Stempelabgaben und M jeder Art befreit.

Der Artikel 138 des Etäführungsgeseßes zum Bürgerlichen Ge- seßbuch wird aufgehoben. geseßes z gerlihen Ge Artikel IIT.

Dieses Gese tritt mit dem 1. Juli 1909 in Kraft. Ist der Se diejem Tage gestorben, so bleiben die bisherigen Gesetze maßgebend.

Entwurf eines Geseßes wegen Aenderung des Erbschaftsfteuergeseßes.

Artikel L.

Das Erbschaftsfteuergesep vom 3. Juni 1906 (Reichsgesetzbl. S. 620 ff.) wird dahin geändert :

I. Der § 1 erhält folgenden Abs. 3:

Der Anspruch auf den Pflichtteil gilt als Erwerb von Todes wegen nur, soweit er geltend gemalt ap II. Im § 2 Nr. 2 werden die Worte „für kinen Erbverzicht (88 2346, 2352 des Bürgerlichen Geseßbuchs)“ erseßt durch die Worte:

„für einen Erbverzicht (§§ 2346, 2392 des Bürgerlichen Ge|eßz-

bus) oder für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch“. III. Im § 4 treten an die Stelle des Abs. 3 folgende Vor-

schriften:

Im Falle der Fortseßung der ehelichen Gütergemeinschaft ift der Anteil am Gesamtgute, der bei der Auseinandersetzung den anteilsberechtigten Abkömmlingen gebühren würde, Gegen- stand der Erbschastssteuer in gleiher Weise, wie wenn er zum Nachlasse gehörte und auf die Abkömmlinge als Erben über- gegangen wäre. Als Erwerb von Todes wegen ist auch eine Zuwendung anzusehen, die einem anteilsberechtigten Abkömmling unter Lebenden gemacht wird, soweit die Zuwendung bei der

: I L Eg zur Ausgleihung kommen würde, sowie eine Abfindung, die einem Abkömmlinge dafür gewährt wird, daß er vor dem Eintritte der fortgeseßten Gütergemeiuschaft auf seinen Anteil am Gesamtgute verzichtet. IV. Hinter dem § 4 werden als § 4a folgende Vorschriften eingestellt:

Hat der Erblasser in eheliher Gütergemeinschaft gelebt oder geht die Erbschaft auf mehrere Erben über, so finden die in diesem Gesetze hinsihtlich des Erwerbs einzelner Gegenstände getroffenen Vorschriften in gleiher Weise Anwendung, wie wenn der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut oder der Erbteil des M terben ein Anteil an den einzelnen Gegenständen wäre. Das Gleithe gilt, wenn zum Gesamtzut oder zur Erbsckaft ein Anteil an einer nicht nach Bruchteilen bestehenden Gemeinschaft gehört.

v. Im § 6 Abs. 4 werden die Worte „Vorschriften des Abs. 1“ erseßt durch die Worte : „Vorschriften der Abs. 1, 2 und des § 5°. VI. Hinter dem § 9 werden als § 9 a folgende Vorschriften ein-

gestellt :

Ein Erwerb von Geld oder anderen vertretbaren Sachen, der auf einem von einem ausländischen Erblasser 6) ange- ordneten Verwächtnis oder einer von ihm durch Verfügung von Todes wegen angeordneten Auflage beruht, unterliegt der Erb- \chafts\teuer, wenn das beschwerte Vermögen \sich im Inlande be- E soweit jedoch der Fall des § 6 Abs. 1 nit vorliegt, nur

ann, wenn der Erwerber der Zuwendung im Inlande seinen Wohrsitz oder in Ermanglung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Befindet sich das beschwerte Vermögen teils im Inlande, teils im Auslande, so ist der Erwerb nach dem Verhältnisse des inländis&en Vermögens zum Gesamtnachlafse zur Steuer heranzuziehen. VIL. Im § 10 Abs. 2 werden die Worte „des Erwerbes“ erseßt durch die Worte: „des steuerpflihtigen Erwerbes“. VIII. 1) im § 11 Abs. 1 werden die Vorschriften unter Nr. 406, l Vene, Die Vorschrift unter Nr. 4h erhält die Bezeichnung L. 8,