1908 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

T R Deutscher Reichstag. Außerdem wurden Quit Durchschnitts. Lo vorigen am Markttage 1908 gering mittel gut Verkaufte Verkaufs- preis Spalte 1)

( für „|. Dur(- nah überschläglih er Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wert ' | 1 Doppel-! | \hnitts-

h Schätzung verkauft zentner niedrigster höchster | niedrigster | höchster niedrigster | höchster [Doppelzentner preis

dem Doppelzentner (Preis. unbekannt) K M u 4 L 2 L Noh: Roggen.

18,50 18 50 ; Brulsal. . « « + « + S Q i 1610 16,40 16:10 Rostock . , aa E 16 10 16,10 ' Waren L A S 4

A E. 16,50 17,19 Braunschweig 17,00 17 20 Altenburg

S | - Arnstadt . E 17,00 17,00 | 17,40 17,40 rern R A E E

Ge 2 ft. 16,00 5 16,65 18,00 ' ¡At « . . « o 0 - 7 15,89 16,6 15,00 | 15 00 15,00 E A 1630 | 1630 | 16/70 | 16,70 : y V S è . « « . * . . . » 0 15 59 s un Brandenburg a. H. - « - E 15 e 17,50 18,00 18,06 / 17,87 O : 1780 17,63 18/00 18,00 ! 10 Ce s se 55 1 17,10 17,30 17,2% Greifenhagen « « « « + + 45 -— 17,00 LLpN 15,80 Ens di Po O N 7 15,60 15,80 15 Io ' tar ar . omm. . . . . ® 40 . d ck03 E A R 16,00 | 16,40 16,22 Q 4 E 17 00 i i

es der fortschreitenden Kellerwirishaft gelungen ist, durch den Zusaß | schen, sondern au alle ausländishen Produkte hervorgehen.

; von Zucker und Wasser auch di isse geringerer Jahre für den | Es war zum Erstaunen, daß bei einer jüngsten Prozeßverhandlung der 156. Sißung vom 7. November 1908, Vormittags 11 Uhr. Béféhr'biaudbbar zu A O e Béi Htig ika das Beklagte auch noch Abnehmer seiner Produkte fand, die ihn vor

(Bericht von Wolfs Telegraphishem Bureau.) Zuckerung; aber darin muß sie auch ihr Maß findeo. Eine Keller- Edel N nd avegten, der Wein :béle. thnen ‘gans: qut

gemundet. Daraus ergibt sich .auh, daß die Leute weniger auf die Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Ent- wirtschaft, die es unternimmt, durch den Zusaß von Wasser und Zuk | Qualität selbst als auf den Namen

1 sehen. Darum wäre es wohl zu wurfs eines Weingeseßes. ein Getränk zu bereiten, wie es aus Trauben gleiher Ark und gleicher | erwägen, ob es nicht zuzulassen ist, daß der vershnittene Wein, der

Staatssekretär des Jnnern Dr. von Bethmann | O!kkunft au in Jahren der Vollreife ohne solchen Zufah niemals er- ea cleinem Havptbeslandteil aus Wein besteht, av diesen Namen

führen darf. Geriß müssen wir die Weinprodukii [i t-

Hollweg: e N M keinen Anspru auf den Schutz des Gesetzes. (eden vor tem Etiketten]chwindel n S CACIO ui u h t A h 5 s

elve Herren! So jung nser geltendes, Weiuceses not - if, ne folhe erwirtshaft lockt die Reben auf Lagen hin, die für | weit gehen, wir dürfen niht das Kino wit dem Bade ausschütten.

den Weinbau üb- / Was hat niht das Ausland für große Vorteile gegenüber d - so viel Anfehtungen hat es doch {hon erlebt. Mit immer wachsender Siltétuña A L A iert De A E Maron on, G unserem ree Gesetz var L Lebhaftigkeit haben Oeffentlichkeit, haben die Winzer felbst, hat der Meine Herren, auf diesem Gedanken sind die entspre@enden Vor- e S 50 aeeagesept werden. Aus dem Auslande, zumal Reichstag den weiterea Ausbau des Gesetzes, den Erlaß wirksamerer /

schriften des Gesetzes b b abei Ee l g die bis z1 109% Alfoholzusatz e Ñ : | Besiimmungen gefordert, und es will mir scheinen, nicht ohne Grund. eleßes aufgebaut, und wir haben uns bemüht, im § 3 | haben, und die nicht etwa als Dessertweine, sondern als Naturweine

i 5 verkauft werden. Bei uns i} der von Weinfsteinsäure ver- rufe Wonfaibinniis? haben-ntpetht, ¿fn - eis -ivttiem Aurtäng: Weit, eine Gesegesformel für ihn zu finden. Diese Formel is in der Zusaß von Weinsteinsäure ver

O tlichkeit ft. 7 boten, in Frankreih ist er geseßlich erlaubt. Es ist notwendig, fälschungen den reellen Handel, den Winzerftand bedrohen, den Winzer- efenilifeit stark angegriffen worden als niht FNNA Tar, ‘0j uns

4 daß an -den Eingangsstationen strenge Kontrollmaßregeln durchgeführt tändlih. i 3 j j i stand, der bei immer steigenden Produktionskosten und im Kämpf ständlih. Wenn Sie, wie ich hoffe, die Kommissionsberatung des | werden, damit der Wein genau antersucht wird, damit er akollen

G SUs , Entwurfs beschließen, werden Sie bei der näheren Arbeit finden, wie | geseßlihen Bestimmungen des Inlandes entspriht. Die obligatoris%e mit immer _reuen Städlingen und Krankheiten zum Teil in außerordentli® \{chwierig es if, eine gute Formel zu finden, aber i“ | Verpflichtung zur Fühcung von Lagerbüchern ist eine alte Förderung. eine mißlihe, ja bedrohlihe Lage geraten isi. In dec geven Ihnen hon jeßt die Zus val: wie uno ij-de Verbefs bn Es wird zur leichteren Kontrolle dienen, wenn vor Inkrafttreten des Erkenninis, daß es bedeutsame Interessen zu {ügen gibt, und daß s : ; A, 1 e | neuen Weingeseßes eine Weinzähluna vorgenommen wird im ganzen die Erfahrungen, weldhe ‘bei dee Handhabuna Les alt G Geseges die Sie etwa finden sollten, zu eigen machen werden. (Bravo! cechts.) | Reich, vom Winzer an bis zum Wei: héndler. Die Hauptsache ift, e Sr{ayrungen, j i J a A PERReN N eves | inen maßgebliGßen Wert legen wir darauf, deß der Gedanke über- | daß durch diese Lagerbuchführung der Ursprung des Weines; und daß gema@t worden find, es ermöglizn, jeßt an die L5sung von Fragen haupt in ausdrückliher Weise im Geseg auszesprechen wird. heranzutreten, die damals ungelöft bleiben mußten, haben die ver- L L

jede I d ZNON E S De Lagerbücher : Meine Herren, nun r i h G sollen au usdluß geben über Zuder und andere Stoffe, die ver- bündeten Regierungen ein neues Gesez au2gearbeilet, das hiermit Herren, nun noch einige Werte über den Vollzug des

Ihrer Beschlußfassung unterbreitet wird.

O E k i wendet werten, damit Mißbrauch verhütet wird. Eine weitere Neue- Geseßes! Wir haben da zunähst die Vorschriften über die Buch- rung im Entwurf, diz N Antrag pon mir zurühufübrer iti Mir Lab E T ; s __| führung, unh au diese Vorschriften sind von der Kritik vielfaH au- | daß Obstr-ein, der sih in den Kellern befindet, die Bezeihnung seines Wir haben dabe gezlau t, uns nicht mit der Form einer Novelle gefohten worden als zu umständlih und ¡u schwierig, namentli für | Ursprungs tragen muß. Das muß au \chon während tes Transports begnügen zu sollen. Hätten wir das getan, dann wäre die Materie | den kleinen Winzerbetri-. Ohne einen gewissen Formaltt ius geht gesehen, damit diese Obstweine nicht waggonweise in die Wein- mit dem Nahrungsmittelgejeß von 1879 verknüpft geblieben, was den : T

i fellereien hineinkommen und mit Traubenwein verschnitten werden. s, w ne i f ie s z Ft : c ; 4 Aufbau des Gesetzes {chweifälig und unübersiLtlich maht uad was : enn mon ene Kontrolle führen will, die sih auf die Buh- | Der allerwih!igste Punkt im Geseyentwurf is die Kellerkontrolle,

Î j s y i führung stükt, nicht ab. Wir haben uns aber bemüht, in dem (Ent- | und zwar dur wirklihe Sachverständige. Dieser Punkt ist in dem

18,00 * es geradezu verhirdert, der fortschreitenden Entwicklung folgend, die wurf die Moglichkeit zu \chaffen, baß die Vorschriften über die Buch- vetre fenden Paragraphen sehr stiefmütterlih behandelt. Ich fürchte, Vorschriften fo auszubauen, wte es den Bedürfnissen entspriht. Wir | e d Ee i daß die Bestimmung auf dem Papiere stehen bleibt. Es ist not-

19,00 19,60 haben deshalb g*glaubt, einem ganz nener Geseß den Vorzug geben führung den verschiedenen Formen bés Betxiebs ABUEPOUE Werben, [0

Sagan . . «‘ R . . . ° 18 00 18,00 ï 1 Î SEN V G ! p L V Î &

| E wendig, daß energishe Sachverständige aufgestellt werden, niht nur

p | daß wir glauben, d d i i 6 i A j ¡

C e 17,00 17 40 I 2D É 16,30 j zu sollen. | ß g auÿ der keine Winzer mit ihnen wird zurecht | Chemiker, jondern Zungensachverständige. Ein sehr beahtenswerter cob . « lo E i; :

N i kommen können. Noth größeren Anfehtungen sind ausgeseßt gewesen | Vorschlag it von Psälzec Weinbauern g:maht worten, aämlic eine deo! p f O 30,00 : Ich möhte vorderhand, meine Herren, nur einige Punkte aus die Vorschriften über die Kontrolle der Sachverständigen. Man hat NReichözentralkontrollstelle einzurichten. Auch wir wollen für unsere Halberstadt S N 1775 18 00 19,00 20,00 s ° 5 seinem Inhalt herausgreifen. | diese Borschriften als durchaus ungenügend bezeihnet, um einen überall Bundrsftaaten Sachverständige aus unseren Kreisen haben, aber Do o E 20 00 20:00 21 00 269 ; : Zunächst die Vorschriften über die Bezeichnung des Weines. | gleihmäßigen und nachdrücklihen Vollzug des Gesetzes zu sichern E v U O S SOfiatitta,,

; ; é . ; 5 z 1 , di c e rft, damit FOuE E E | d E O 2s L s Ne de A B A G N T Meine Herren, ih glaube, die Kritik hat dabei die Bedeutung des Me s Slnen O qua wirklih aus- E s | | / / 2 ' m ner 23 unterschäßt. Für K „_} gefuhrt wird, da e Sachveistärdigen auch voll ihre Schuldigkeit Der A 17,00 17,00 18,00 My ¿Herkunft decken soll. Aber ebenso zweifellos gibt es kaum einen 9 22 üntershäbt. Für Kontrollyoriwisilit känn tas Geseg ür all s Minvelbeim S E 18 50 19,20

| 2 : j ine dlagen, S eaen. ¿„ | tun. Der Vollzug des Geseßes durh die Landesregierungen muß i s “Grundsay, der si in der Praxis fo schr in sein Gegenteil verkehrt | gemeine Grundlagen, nur Mindestforderungen festl-gen. Daß die Meißen . . . 58 . . . . 0 19,00 19 40 19,50 20 00 j

| _4 s | bindend gemacht werden. Die Kontrolle darf ihnen niht nur «als hâtte, wie dieser. Es ist ja ein offenes Geheimnis, daß auch der ! Kon'role nahher zweckmäßig whkt, gut ausgeführt wird, das liegt | Recht überlassen werden, sordern es muß durch Geseß nah den Pirna . , E S | 1200 17,50 18,50 18 50

- | so wenig wie auf anderen Gebieten an den Vorschriften des Geseßzes. | vom Bundes: at noh zu e: lassenden Grundsätzen die Kontrolle in den 4 ¿V E i 19/60 19 60 19 25 3L, 0 reiste Herbit an Mosel und Rhein nit halb fo viel produzieren | Eine gute Kontrole wird nur gewährleistet, wenn e Bundesstaaten von den Sachverständigen cnergisch durchgeführt

Ai liagoK E 19,00 19 00 1840. 19.00 18,80 0 e kann, wie in der Welt unter dem Namen Mosel- und Rheinwein | rihtigen Leute an die rihtigen Pläße gestelt werden und werden. Die vorgesehenen Strafbestimmungen könnten noch verschärft R o d Aae 19.00 19 20 1940 19 60 19 01 A geht. Ja, man hat #ich geradezu daran gewöhnt, siH bei einer |

18,03 31.10 dort, ihre Arbeit, au'gerüstet mit dem nötigen Wissen, voll- | wnigflens eia guter Teil beo Gelouten crshârft werden, damit

| | K i ' i : / « | w-nigilens ein guter Teil des Geldes, das den Konsumenten ab- Se O i 18 00 18,00 205 18 60 18 45 31, 10, falschen Bezeihnung des Weines gar nihts Schlimmes zu denken, | bringen. Ih habe die feste Zuversicht, daß die Landesregierungen diese | genommen ist, der Allgemeinheit wieder zugeführt werden kann, Tina E, . 18,44 o 18.60 19,49 17,64 31. 10. Gibt man aber einmal den Grundsay preis, dann ift es sehr shwer Kontrolle, welche ein Geschäft der praktishen V-rwaltungstätigkeit ist, | Solche u-bußfertigen Sünder, wie wir sie fo vielfah gesehen haben, üt l E A E Lo 20.50 21,00 21,00 i zu entscheiden, wo die Redlichkeit aufhört und der Betrug anfängt unter der geordneten Aufsicht des Reichs in der erwünschten Weise müssen ganz ordentlich Hhergenommen werden. Eine richtige, ziel- Bruchsal . . s E das )D

November Marktorte

S | 1600 | 1640 | 1650

S | 68° 08 | 68 | 128 reBtia . , . . F z ä E 1700 | 1700 | 1750 | 1750 17,00

Bri 16/80 17.20 17,60 18 00 E a9, .: E 18,00 18/00 Be 4 E: C N 16,50 16/50 17,00 17 00

18,20

: j bewußte, energishe Kontrolle bezahlt A

/ | 17,00 17,00 17,00 Dann kommt man tzu Fällen wie dem, der vor nit langer Zeit vor | ausüben werden. Den Gedanken, Reichekontrolleure anzustellen, de laat Bt E R A bag E Zw hd

V E ! einem Geri! seine Sühne fand, worren Weinhändler aus ein und | glauben wir ganz entshieden ablehnen zu müssen, und auch im übrigen | Kommi|sion von 28 Mitgliedern zu überweisen. Hoffentlich tritt der Gafer. 14.50 31. 10. demselben Faß 5 oder 6 verschiedene Sorten zu verschied-nem Preise | möhte ih Sie bittzn, keine unerfüllbaren Forderungen gerade auf | Entwurf recht bald als Gesey in Kraft zum Schuße unseres Wein-

Tilsit | 14,00 15,00 e 1800 16,00 4. 11. und unter verschiedenem Namen' verkauft bat, je nahdem die Be- | diesem Gebiete zu erheben und die Verwaltungstätigkeit der Landes, | aues, des Handels und der Konsumenten, damit in die Kreise der

Ui ck ch jo 6 , O | Gs z s i z 5 42) e x

A N D L 15.10 1510 15/30 15 30 stellungea lauteten. Soll das Geschäft reell bleiben und daran

| s Beteiligten wieder Ruhe und Zufriedenheit einzieht und die Wein- its 411 Gan “M :eéfté inie “1 bép: Wir" le die Ob dia lets | behörden über das unbedingt Notwendige hinaus zu vinkulieren. Ih konsumenten wieder in Zufunft jagen können: Im Wein liegt Wahr- E) o 16,40 16 40 17.50 4 1L ? e ¡ er Pandet ein gieiczes | hoffe, Sie werden ih überzeugen, daß es uns, ebenso wie Ihnen, | heit! G S , es ° e p As 17,50 17,50 17 92 11; Interesse —, dann müssen wir voa der schiefen Ebene weg, ¡ darauf ankommt, die Vorschriften des Gest 3's wirksam zu gestalten. Poitram E 17,60 TN E 7 2 h auf der wir gegenwärtig immer weiter heruntergleiten, dann ¿

Q 680 17,00 Ü j : randenburg a. H. - 16,50 16,50 16,80 16,80

: ; i A az : / L : heutigen Verhältnissen entsprehenden Eilzugsgeshwin digkeit vorgelegt ag 21.10. T, von den Weinetikctten heißen dürfen: in vino veritas. diesen wenigen Bemerkungen begnügen. Die Richtlinien des Ent- | worden Aber schließlich 4 A Berzde Ee Dol e E Frankfurt a. D. . 15,40 15.40 16 00 16,00 16 41 4 El (Heiterkeit) | i | wurfs sind Schuß der redlihen Arbeit und Kampf gegen Unlauter- gebrat, denn der Entwurf erfüllt nun die bekannten Forderungen M i ate of 0 . ° 16,40 16,60 16 70 16,70 ' Ich babe dabei au den einen Fall im Auge, der hier im Reichë- | x,it, Von dieser Grundlage aus bitte ih Sie, die Vorlage zu prüfen. | der räumliden Begrenzung der Zuckerurg, der Anstellung von Sin a. E 1660 E S t as 15,50 L M tage wiederholt betont worden ist. Das ist die unlautere Konkurrenz, |!

reifenha ;

wird. Sowohl hier im Reichêtage, als auch in der großen Zahl der |

Abg. Dr. Roesicke (dkons.) : Der Reichstag hat wiederholt ein Meine Herren, ih möhte mi im gegenwärtigen Augenblick mit solhes Weingesey verlangt, und dieser Entwurf ist niht mit einer den

Stargard i. Pomm. . Ee 15,49 Schivelbein . :

nur für die Mehrheit meiner Freunde, während eine Minderheit Abg. Baumann (Zentr.): Hinter diesem Gesetzentwurf steht ein | gegen einzelre Bestimmungen des Gesetzes Bedenken hat.

SAO Ï Es Rummelsburg i. Pomm. Stolp i. Pomm. . Lauenburg n Bromberg

Namslau . « « Trebnitz i. Sl. . Breslau . s Ohlau

a Neusalz a. O. . Sagan 6 U. Leobs{chüßz

NANE e Halberftadt . Eilenburg

Erfurt

Kiel’

Goslar

Lüneburg . Paderborn

¿Fulda .

Kleve .

Neuß .

M: S S0 M Q M 5,10 A S oe 8 A 1

14,50 14,00 15 00 14,90

15,30 14 99 14 90 15 80 14,60 15,40 16 00 15,50 14,80 16,42 15.75 16 59 15,00 16,00 16,20 15 80 15,59 16,75

14,50 16/00

14,50 14 40 15,20 14,90

15 30 15,40 15 40 15,80

14 80 15,40 16,00 15 50 15,00 |

16,73 16 75 17,00 15,00 16,50 16,59 16.00 15 50 16,75

14,50 17,40

15,20 15,00 15 50 15,80 15,50 15,50 16,00 15,00 15 69 16,30 16 00 15 20 14 60 16 73

17,50 17,00 16 00 16,59 1650 16 40 17,00 17,00 16,50 16 00 17,60

15,60 15,00 15,50 15,80 16,00 16,00 16 00 15,20 15,60 16,30 16,00 15 40 15 40 17,04 18 25 17 50 16,00 17,00 17,00 17 39 17,00 17,60 16,50 16 00 19 00

10

790 11 636

3 386

4 980 8 364

7 500

165

2610 16 431

14,50 14,20 15 22 14 91

15,30

15,80 15,23

14,85

16,60 16,40

16,67 16 50 14 50 17,57

15 40 15,40 15,90 4.11.

16 80 16,41

16,30 16,50 14,50 17,06

Interessentenversammklungen, die sich mit dem veröffentlihten Entwurf beschäftigt haben, kat man bekanntlich gefordert, den Rotweißverschnitt

unter den Deklaration3zwang zu stellen. Nah reifliGer Erwägung |

haben die verbündeten Regierungen geglaubt, diesen Weg nit kes reiten ju dürfen.

Meine Herren, wir haben bekanntlich Jtalien und einer Reihe anderer Staaten Zollermäßigung für rote Verschnittweine in den Handeleverträgen zugestanden. Da könren wir uns unmögli dem Verdacht ausseßen, als wollten wir die Vergünstigungen, die hierin

liegen, durch eincn Akt der inneren Geseßgebung wieder beseitigen. | Auslegung der Gesepesb stimmungen und falschen Geriht8urteilen Und das würden wir tun. Wie die Dinze heute liegen, würde dem Mus bur eue Uare Houng vorgebenge, Werden. / Heber „das No! weißweinverschnitt eine levis notae macula angebeftet werden, wenn | gebieten sehr auceinander. wir ihn unter den Deklarationszwang stellten, und das würde nit |

nur den Vertrieb des Rotweißweinvers®nitts verringern, sondern au | einen ungünstigen Einfluß auf den Import roter Verschnittweine aus

dem Auélande ausüben. Jh bitte Sie, meine Herren, zu bedenken, | daß der Entwurf, wie er hier vorliegt, auß andere Verschnittroeine,

auch gezuckerte Weine nit unter den Deklaration8¡wang nimmt. Da | werden Sie zugeben müssen, daß wir den Notweißvershnitt allein nicht unter stiengere Regeln ftellen dürfen. Worauf es uns allen ge- meinsam ankommt, is das, daß wir den deutsch:n Rotweinbau vor unlauterem Wettbewerb {üßen, und wir sind der Ueberzeugung, daß

| großer Teil der Nation, die Winzer sowohl wie die um ihre Gesund- | heit beforgten Volkéfreise. Da der Entwurf manchen {on 1901 bei j der leßten Weinçeseßgebung aufgestellten Forderungen entspricht, die

wir scitdem im Reichstage vertreten haben, steht meine Partei ihm sympathisch gegenüber, wenn„leich wir im einzelnen noch Abänderungen für wünshenêwert halten. Wir bedauern vor allem. daß der gewiß berehtigte Wunsch der deutshen Rotweinbauer auf Deklaration des | Notweißverschnittes in dem Geseh nit enthalten ist. Jch habe den ! größten Zweifel, ob den deutshen Weinbauerna geholfen , wird, { wenn dies nicht geschieht. Auch wir halten daran fest, daß nicht | jeder Wein gezuckert werden darf. Die Uxrklarheit des bestehenden | Gesetzes hat zu vershi-denen Auffassungen geführt. Einer falschen

Quantum gehen die“ Meinungen je nah den verschiedenen Weinbau- Der Negierungsentwurf legt cin Fünftel fest. Die Vertreter der Mosel gehen darüber hinaus und halten für ihr Produkt ein Viertel für durhaus notwendig. Die große Mehr- heit meiner Partei würde au über die Vorlage hinautgehen; um aber das Zustandekommen nicht zu gefährden, würde sie dem Sate von einem Fünftel keinen Widerstand entargensezen. Schwieriger ist die Frage der zeitlihen Beschränkung. Wir hatten bisher die Be- stimmung, daß nur bis zum 31. Dezember gezuckert werden darf; auch der vorläufige Entwurf, der im Frühjahr veröffentliht wurde, hatte diesen Termin. Es scheint, daß die Regierung dem Drängen der fleinen Winzer nachgegeben hat, indem sie nunmehr den 31. Januar festsezte. Die groß- Mehrheit meiner politishen Freu: de meint, der 31. Dezember ist rihtig, {hließlich würde sie aber auch

Die Mehrheit ist mit wir der Meinung, daß an einzelnen Stellen sogar eine präzisere Fassung und eine Verschärfung wünschen#wernt wäre. Ohne genügende Kontrolle kann ein folhes Geseß niht richtig tu:chgej/ührt werden. Ueberall, wo bis- her die Kontrolle rihtig gehandhabt worden ist, {ind Be- strafungen vorgekommen. In einer Reihe anderer G genden dagegen niht. Elsaß hat die größte Zahl von Bestrafungen, Preußen verbältnismäßig wenig und Hamburg gar keine. Natürlich wird man sagen, man habe sich eben so vortrefflich verhalten, und von Ham- burg kann man vielleicht sagen: „Dies Kind, kein Engel ist so rein.“ Aber nach altem G:undsaß wird niemand gehängt, den man nit gefaßt hat. Wenn also in einzelnen Gegenden keine Bestrafungen vorg:kommen sind, so beweist das nicht, daß die Leute ih von aller Pfuscherei ferngehalten haben, sondern daß die Kontrolle niht zweckmäßig durchgeführt ist. Der Entwurf verschärst die Kontrolle und führt die Buchkontrolle und die Anzeigepflicht bezüglich der Herkunft ein; es sfsollen ferner Sachverständige im Hauptamt angestellt werden, die - zeitlihe Begrenzung füc die Zukerung eingeführt und der Zuckerzusaßz örtlich begrençt werden, indem fie nur dort vorgenommen werden darf, wo die Traube hberstammt. Um die Kontrolle ist man früher heu herumgegangen, man überließ sis den Landesregierungen, und daher ist sie überaus verschieden ge- wesen. Zur einheitlihen Durchführung der Kontrolle müssen nicht nur in einigen Bezirken des Weinhandels, sondern ükerall im Neich Sachverständige eingeseßt werden; denn die Fälsher würden bald heraus\pürén, wo die Kontrolle ungenügend ift, und die Fabrikation von Wein kann ihren Ort leiht wechseln. Das Reih muß die ein- heitl'ch: Durchfübrung überwad;en, wie ja auh das Neblausgeseß die

e (4 i : 65 17,20 E: e o O O) | 18,52 1875 | 19,03 | 1932 13 242 18, , Sms i E S A | N | 16,40 16 40 1608 206 3278 15,91 15,92 indelhem. «e + +0 t A I Y : : e f Meißen E E h 1660 | 1430 15,00 15,50 . O E R R irna . , . . . . ° 0 ® 0 E I 15, | ¿ : Blauen i, V; E 4 S O 15,20 | 1560 72 1112 15,44 M S O | 11600. | 1600 18,09 18,00 Les 1 868 15,72 Reutlingen . S 1 1160| 1 16090 16,20 n L 587 15,79 E s eo e Ed aen | 15,00 | 16580 | 1600 | 16,60 10 953 15,98 t P S h 51680 | 1600| 1620 16,40 Ss 4 685 16,27 Giengen . « - Gi A E F 1085| 10D 16,40 16 70 288 4 8 16/24 1640 | 3L. 10. L I T1624 | 1620| 1660 16,60 192 311 ! 16/08 | 31.10 e a di S0 O | 1620 | 1680:| 1600 17,00 724 11 579 16,00 c t U E 4 17,00 17 50 17,75 18,00 7 123 T pa 10, en )UTG S E A: 2 0 17 509 | 17 50 | 18,00 i 15 40 4 Lt H [ O L | bid | ae | 55) 15,50 400 6 200 15,50 1 : s Rostod F Zj O e | 0 200 3 160 1680 T 1688| Ah O0 e a O N 21 8 G8 : : i E n |

h i L hier dem Entwurf keine Schwierigkeiten bereiten. Daß auch | Bestimmung enthält, daß der Reichskanzler die Durhführung des 31. 10. i diefer Zweck auÿh mit den Vorschriften des Entwurfs erreicht wird; | Weine früberer Jahrgänge bis zu diesem Termin nachgezuckert | Gesezes zu überwachen und auf einheitlihe Durchführung V denn es ist zweifellos, daß der Rotweißvershnitt sch an die | werden dürfen, ent'priht enem Wunsche des deutschen Weinbau- | hinzuarbeiten hat. Ih habe schon früher Vorschläge

für Vorschriften wird halten müssen, die über die Bezeichnung | verbandes, der einen solchen Antrag früher gestellt hat. | eine Verkehrskontrolle gemackt,

und heute rückt man dem Ver- - Die Zulässigkeit des Zuckerzusazes zum Zwecke der Umzärung kranken | ständnis dafür immer näher. Die Buchkontrolle ift durchführbar ; 5 ; hoa Weinen in dem Entwurf überhaupt aufgeflellt werden. Da- Weines würde am besten ganz aus dem Entwurf entfernt werden ; | die Jatelligenz der kleinen Winzer “wird untershäßt, wenn man

15 52 30.10 E mit wird verhindert werden, daß, wie bisher, der Rotweißverschnitt denn bei dieser Au9nahmestellung des kranken Weines wird man | annimmt, daß sie niht eine einfahe Buchführung vornehmen ¡ , 10. unter falsher Flagge segelt; er wird auf den Play g-wiesen werden, E ogen, möglichst e ein E ans La deten bt: i Für a flih iten cinige Le un N Bano der ibm ¡ukommt, und damit wird was der dringende Wun der ware eine ehr renge Kontro e erfor er), dam as Be ni er vuderung 18 zum 31. vZanuar un wun|[ckchen eren ulasqung nur verbündeten Regierungen ist dem teutshen Rotweinbau E umgangen wird. Zu begrüßen is die Vorschrift, daß die Absicht, | bis zum 31. Dez-mber. Erwünscht ist das unbedingte Verbot der

i; G Traubenmaishe, Most oder Wein zu zuckern, der zuständigen | Nch1hmung von Wein, fowie die Begrenzung der Zuckerung. wird er aus der s{wierigen Lage befreit werden, in der er sih gegen- Behörde anzuzeigen ist; das wird die Kontrolle wesentlih er- | Glücklicherweise sind aber in diesem Entwurf die ESrenzzahlen, die wärtig befindet. edtern, (Ee, S euerung, ist die eti a E “u Aas Mae Gene! M LON machten, auegeleen, i Me P eRung L " : des einbauzebiets gezuckert werden darf. adurd) wird es un- | unter Bezugnahme auf die genügende Reife der Trauben weir ie

Meine Herren, neben den Vorschriften über die Bezeichnung des möglih gemacht, daß Auslandsweine bei uns gezuckert werden. Die | Kommission vielleicht eine andere Fassung suchen müssen. Sehr wichtig Weines sind von der, öffentlichen Kritik am meisten die Vorschriften | Weinbaubezirke dürfen aber nicht zu eng umgrenzt sein, damit | ist, daß das Gesey die Begrenzung der Vermehrurg durch ein be- über die Zuckerung des Weines behanvelt worden. Wir alle wären ns A Taae on gehe Mer Uo A 0B enes Hi e ne FeltegE SU gropeu antes e pas Vor- gewiß dankbar, wenn die Sonne jeden Herbst die Trauben zur Voll- |- wird. Man kann n das ganze Veul|che Reich zu einem einzigen | \chlâze praktis und la en dem Leinyhandel genügenden Sp'elraum. reife brähte, wenn uns jedes Jahr einen Wein bescherte, der nah Weinbaugebtet machen; aber über eine Einteilung in drei oder | Richtig ist die Verpflihtung, Auskunft über die Zuckerung

: E vier Gebiete ließe sih wohl eine Verständigung erzielen. Vom rein | zu geben, sowie die Verpflichtung für den, der Wein in Veikehr keiner. Zuckerung verlangt. Aber wir müssen das Geschenk der Natur, juristishen Standvunkt aus ließe es sich rebifeitigen, daß der gezuckerte | bringt, \sich die nôtige Information zu verschaffen. Auch daß der deutshe Weinbau in guten Jahren das Edelste bietet, was | Wein nicht als Naturwein verk uft werden darf. Im Interesse der | die Bestimmungen über den Verschnitt sind annehmbar; der wohl überhaupt der Weinbau hervorzubringen vermag, damit erkaufen, | Allgemeinheit ist aber zu b denken, daß, nahdem nun einmal auch der | Rotweißoe:schnitt soll genügend in Schranken gehalten werden.

daß den Jahren der Vollreife mindere Jahre und Fehljabre folgen gezuderte Wein nah dem Entwurf zu 8009/6 Naturprodukt ist, es wohl | Nah den Bestimmungen des § 6 wird man aber den Verschnitt

15,72 | 31.10. 16/16 | 31.10. 15,50 | 31.10 16,75 | 31.10.

1 16,60 16 00 d i ; E -— 16,00 16,00 | 16,40 16 40 9 146 16,22 15,60 | 31.10. ; E e e S j

Berlin, den 9, November 1908.

van

liGes Statistishes Amt. a g er Borght.

lässig ist, daß dies i ten N des Produktes tray Dieser Wechsel reisten Erntesegens mit Zeiten des Mangels Un ie! 991 pleser, Mein : auc den Damen beT duo; tragen

und der Minderwertigkeit, die Länge der sauren Wochen und die Seltenheit der frohen Feste, die sind es, die auf unserm Weinbau so \chwer lasten und namentlich für den klcinen Winzerstand zu einer Kalamität werden.

Es ist deshalb unzweifelhaft als eine Wohltat zu bezeihnen, daß

darf, aus dem er zum größten Teil hergestellt ist. Es ift nun einmal so, daß heutigen Tages viel mehr auf den Namen als auf die Qualität gesehen wird. Der Staatssekretär hat {hon darauf hin- géwiesen, daß es Weinhändler gibt, die aus einem und demselten Faß die verschiedensten Weine, billige und teuere, und nach den vershi-densten Lagen veik ufen. Wir haben in der lezten

niht immer erkennen fönren. Wenn man z. B. 600 1 Ahrwein mit 409 1 minderwertigem Weißwein und 200 1 spants{chem oder italienisGem Wein verschneidet, so darf dieses Gemish nah § 6 als Ahrrotwein bezeihnet werden. Das ist nicht 1ihtig, es sollte vielmehr die Deklaration festgelegt werden. Die na dem Entwurf mögliche Nachholung der Meequng im nächsten Jahre sollte man nur mit Zu- stimmung der Bihörden zulassen. Der Weinhandel kann nicht be-

Zeit gesehen, wie aus einem und demselben Faß niht nur alle deut-

anspruchen, daß das ganze Jahr gezuckert werden kann, denn auch seinen