1908 / 265 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Wünschen muß es entsprehen, daß der deutshe Wein überall rein ist. Gs fann feinem Konsumenten erwünscht sein, daß er über das, was er zu trinken bekommt, im unklaren ist. Wir bedauern, daß dieses Geseß viht {hon im vorkgen Herbst verabschiedet worden ift. Viel Schmerz und Sorge wäre Winzern und Händlern erspart; denn neben den teueren Arbeitsbedingungen war es besonders der unlautere® Wettbewerb, der ihnen Schaten zugefügt hat. Ich habe tiefernste und bedenkliche Klagen gebört, aus denen ih die volle Ueberzeugung habe gewinnen müssen, daß die Behauptungen, die hier im Reichstage vielfah mit einem gewissen Humor aufgenommen wurden, wirklih den Tatsachen entsprehen. Wir müssen alles daran seßen, daß tieser Entwurf so bald wie möglich G-sey wird, so -daß er noch für die diesjährige Ernte wirksam ist, und endlih der {limmste Feind des Winzers, die Verfälshung, beseitigt ist. Wundervoll ift Bacchus? Gabe, Balsam fürs zerrissene Herz. Sorgen wir dafür, daß der Winzer fagen kann:

„Und {eint noch so der Sonne Glut,

Mir brennt sie niht zu heiß;

Ich trôste mih: Der Wein wird gut;

Und atte niht den Schweiß.“

Aba. Blankenhorn (nl.): Mit den Grundzügen des vorliegenden Entwurfs haben sih sehr große Verbände einstimmig einverstanden erklärt. Auch diejenigen Kreise, die das jeßt bestehende Geseß nicht als rihtig anerkennen wollten, haben \ih jeßt zu der Ansicht bekehrt, daß das jeyige Gese niht s{chlechter ift, wie sein Raf. Es hat wirkli b.ssernd gewirkt; wenr. auch nicht alles erreicht ist, fo ist doh manches erreicht. Es hat aber unter dem {weren Fehler gelitten, daß es nicht überall gleihmäßig gehandhabt und ausgeführt wurde. Wenn wir jeßt ein neues Geseß machen, so müssen wir Be- stimmungen hineinbringen, die Em DiGe Auslegung und ins- besondere auch gleichmäZive Handhabung in den Weinbangeöbteten sowohl wie in den Nichtweinbaugebieten gewährleisten. Um das zu erziclen, ist es felbstverständliÞch notwendig, ein Kowpromiß zu schließen. Ohne weiteres muß zugegeben werden, daß es in manckden Weingegenden, vielleicht auch în den ihrer Lage nah besser gestellten, absolut notwendig ist, manche Jahrgänge in besonderer Weise zu behandeln, um einen trinkbaren Wein zu bekommen. Zu dieser Ueberzeugung ist man jetzt allgemein gelangt; aber damit eine solhe notwendi2e Verbesserung des Weines niht zum unlauteren Wettbewerb auswächst, find entsprehende Be- \{hränkungen e forderlih, die ja in dem Entwurf deutlicher aus- geprägt sind als in dem bestehenden Geseß. Unter welhen Umständen darf gezuckert werden? Das Gesetz sagt, bet ungenügender Reife der Trauben. Das ift cin {wer zu umgrenzender Ausdruck. Es kann vorkomm?*n, daß in derselb-n Gemarkung die Trauben ungleich aus- faller; es kommt auf die Sorten an. m deutschen Weinbauverein baben wir uns darüber unterbalten, ob man eine andere Bestimmung formulieren fönnte. Die Ansicht war allgemein die, daß ein anderer Ausdruck als der in der Vorlage gewählte gefunden werden müsse. Aber man verkannte niht die Schwierigkeit, Vorshläge zu maten. Vielleicht könnte man die Fassung erwägen: „Weine, die einer Ver- besserung bedürfen“. Auch wir sind dafür, daß Grer zzahlen nicht mehr aufgestellt werden follen. Eine weitere Beschränkung bei den zu zuckernden Weinen liegt in der Begrenzung auf ein Fünftel, auch darüber sind Erörterungen gepflogen worden; den einen war diefe Grenze zu ho, den anderen zu niedrig. Ich glaube aber, daß sie die richtige Mitte trifft. Auch mit der Festlegung des 31. Januar sind wir einverstanden, obgleih ich persönlich mehr für den 31. Dezember wäre. Aber es ist eine Konzession, die man der Mosel gemacht hat. Die Annahme d:8 Abg. Baumann, man hätte hiermit einem Wunsche des deutshen Weinbauvereins entsprochen, beruht auf einem Irrtum. Der Verein bat seinen Aus\{Guß berufen, um den im „Reichsanzeiger“ veröffentlihten vorläufigen Eatwurf zu beraten. Da in dem alten Geseg nit gesagt ist, daß die Zuckerung nur für den betreffenden Jahrgang vorgenommen werden tarf der § 3 des jetzigen Gesezes bestimmt nur, daß die Zuckerung in der Zeit von der Weinlese bis zum 31. Dezember vorgenommen werden darf —, so wurde allgemein angenommen, daß auch die älteren Jahrgänge nachgezuckert werden dürfen. Deshalb bielt der Auss{uß des deutshen Weinbauvereirs es für ¡weckmäßig, daß dies in dem neuen Geseg ausdrüdlich ausgesprohen wird. Bedauerlich aber ift, daß in diesem Punkte in der Vorlage niht von einer Kontrolle die Rede ift. Mit der öôrtlihen Begrenzung der Erlaubnis des Zuckerns auf das Weinbaugebiet kann ich mich einyerstanden erklären, aber nur unter der Bedinguna, daß man die Weinbaugebiete mögli groß wäblt und auch solche Landstrihe, wo kein Wein wächst, einsGließt. So könnte man beispielsweise aus ganz Südwestdeutshland ein Weinbau- gbiet mehen. Das wäre eine wesentlihe Konzession im Interesse der Weinbauern. Was die Kellerbebandlung anbetrifft, so halten wir es für einen zweckmäßipen Weg, positiv zu sagen, was erlaubt ift; ebe der Bundesrat Bestimmungen trifft, müssen Sachv?rständige ge- hôrt werden. Ein Schönheitsfehl.r in dem alten Geseß den wir nur sehr ungern hinzingebracht haben, die Aufführung der giftigen Stoffe, die tem Wein nicht zugeseßt werden dürfen, ist ja beseitigt. Was die Frage der Deklaration betrifft, so ist ein direkter De- klarationszwang nah der M:inung des deutschen Weinbauvereins nicht arzustreben ; dagegen wird die hon bestehende indirekte Deklaration im neuen Entwurf erweitert. Nach dem alten Ges: darf gezuckerter Wein nit als Naturwein bezeichnet werden. Da haben manche ge- glaubt, es verstieße niht gegen das Gefeß, wern fie gezuckerte Weine als „reine“ Weine verkauften. Das Reich8gericht hat glücklicherweise einen anderen Standpunkt eingenommen. Es ist auch Tatsache, daß irgend ein Weinkäntlerverband sih die Telegrammadrefse „Naturwein“ auswählte und naher seinen Kurden mitteilte, er habe sich entschließen müssen, au geiuckerte Weine zu verkaufen. Dem tritt der Entwurf ent- gegen; bei gezuckerten Weinen darf keine auf die Reinheit bezügliche Bezeichnung g-brauchbt werden und foll die Angabe der Lage und des Besitzers nicht stattfinden ; die Auékunftserteilung wird obligatorisch gemaht. Daß geographishe Beieihnungen nur zur Kennzeihnung der Herkunft verwendet werden dürfen, ift eine alte Fo: derung, die ih selbs früher aufgestellt habe. Jahrelang verkaufte eine Firma im Nheingau Mar:kgräfler, ohre einen einzigen Tropfen zu beziehen, und die Firma iït niht bestraft worden. Solchen Dingen machen die neuen Vorschriften ein Ende, und sie {ließen auch versciedene Hirtertürchen, wie den bekannten Vorbeh"[t, den wir oft lesen können, „Die Angabe auf dem Etikett b-zeihnet weniger den Ort der Her- kunft des Weines als gewisse Eigenschaften, die dem Wein der be- treffenden G gend zukommen.“ Auch hier hat ja die Recbtsprechung d?:s Reich!gerichts ei-gegriffen. Wenn nun bezügli des Verschnitts der Staats)efretär die Meinung vertrat, daß die Vorschläge des Entwurfs genügen würden, um den Verschnitt nicht unter fal\her Flagae segeln zu laffen, so wird das rach meiner Auffafsurg niht der Fall sein. Das besteh-nde e hat entgegen den bestimmtesten Versicherungen, die uns fn der Weinkommission gegeben wurden, gestattet, Verschnitt- wein als deutshen Rotwein zu verkaufen ; taß das nicht statthaft ift, sollte im Gesege deutlih ausgesprcechen werden, wie es ja auh den Verschnitt weißer W-ine mit Defsertwreinen verb'etet. Sehr erfreulich ist, daß der Gntwurf jede Nahmachung von Wein, niht nur die gewerbêmäßige, verbietet. Bis jet konnte der Strafricht: r nur ein- greifen, wenn der Wein {hon zum Verkauf auêg-seßt war ; diesem Mangel wird jeßt abgeholfen. Daß fär andere Weine und für den Haustrunk Ausnahmen gematht werden, ift selbstverständlih. Die für den Haustrunk vorze{lagenen Kontrollb-stimmungen usw. fönnen wir rur billigen; bei uns in Baden bestehen sie bereits, und wir haben fie dort rit als drückend empfunden. Als Kognak foll lediglich das Weindestillat bezecihnet w-rden. Nach Zeitungs- b rihten hat das Schöffeng-riht Berlin - Mitte einen Kognak- fabrikanten verurteilt, der nah seinem Zuceständnis Kognak aus Backcflaumen, Ethenholzspänen usw. bergestellt hatte. er Ver- {nitt von Kognak mit anderen Alkoh-larten soll gestattet sein, aber bier wäre do eine M-ndestgrenze geseßlich iu normieren, etwa 10 9/9 Kognak, damit nicht bloß ein paar Tropfen wirklicher Kognak in dem V-rschnitt sind. Von den Trinkbranntweinen ist das in Baden in großer Menge hergestellte Kirshwasser sehr ffark der Berfälshung unterwo:fen. In einer großen norddeutschen Seestadt

werden große Quantitäten gebraut und nah den Kolonien ausgeführt. Als dort gelegentlich darauf hingewiesen wurde, daß man diesen Artikel ja im TEE parzwald ankaufen könne, fragte man nah dem Preise, und dieser wurde auf 3 4 angegeben. Ach, hieß es darauf, wir machen es für 60 - selbst! Vor dem Entwurf der verlangten Bu@hführung, der seinerzeit publiziert wurde und nicht weniger als 40 Rubriken enthielt, haben die Interessenten eine Höllenangft be- kommen. Wir hören ja nun, daß das nicht eintreten wird, daß vielmehr die Buchführung einheiilcch und einfa - gestaltet werden foll. Es ist seinerzeit von etner Seite auch eine Reihsweinsteuer gewünscht worden. Wir haben uns an dieser Stelle dagegen gewehrt, eine solhe Steuer wärde niht den Konsumenten treffen, sondern auf den Pro- duzenten abgewälzt werden. Der wichtigste Paragraph des Entwurfs ist der Kontrollparagraph. Die Kontrolle im Hauptamt wird überall gefordert. Der Produzent und auch der Handel sind si daruber einig, und troßdem träzt der Entwurf diesen Wün]chen niht voll Rechnung. Der Vertreter des Reichsamts des Innern hat vorhin geäußert, daß die Kontrolle von richtigen Leuten ausgeübt werden solle; damit bin ich vollständia einverstanden, aber ih habe nicht die Hoffnung, daß danach überall verfahren werden wird. Es ist besser, \chon jezt für eine tüchtige Kontrolle vorzusorgen, als daß dies nachträglih geschieht. Die Kostenfrage kann hierbei keine sehr große Molle spielen. Es könnte ja auh die Bestimmung getroffen werden, daß die Straf- gelder zur Kontrole mit verwendet werden müssen. Die Koutrolle soll durch Beamte der Polizei und Saßverständige aus- geübt werden. Wir haben uns {hon früher dagegen gewehrt, daß Uniform und Säbel in den Kellern ersheinen. Die Kontrolle muß von wirklichen Zungenscchverständigen ausgeübt werden. Seinerzeit hat uns Graf Posadowsky gesagt: Wendet euch an eure Landesregierungen, die können ja bei dem Neicksamt des Jnnern entsprehende Anträge (tellen. Interessenten aus verschiedenen Landesteilen, aus Preußen, Bayern, Hessen, Württemberg, Baden, haben die Vorlegung eines NReichsnahrungsmittelgesezes gewünsht; wir wissen, daß seit Fahren ein solher Entwurf ausgearbeitet ist, und daß er nur vorgelegt zu werden braucht. Wie notwendig er ift, geht {hon daraus hervor, daß au die Berliner Handelskammer die möglichst baldige Vorlegung eines solchen Entwurfs verlangt hat. Mit den Verschärfungen der Strafbestimmungen bin ih einverstanden, nament- lih damit, daß auch auf Gefängnisstrafe erkannt werden kann. Noch ein Wort über die Auslondskonkurrenz. Das neue Geseß will nicht nur den Mißbrauch im Inlande beseitigen, sondern av einen Schuß gegen das Ausland aewähren. Die Konkurrenz des Auslant es wird immer größer und drückender. Der Import aus Frankreich und Ftalien nimmt ftändig zu. Ein befreundeter Herr teilt mir mit, daß ein Weingutsbesitzer in- Italien seinen ganzen Weinvyo1rat für 8 Frank für das Hektoliter verkauft habe und darum noch von seinen Kollegen beneidet wurde. SelbstverständliÞh sucht das Ausland seine Ueberproduktion auf uns abzuwälzen. Wir stehen ja in bezug auf Weinproduktion gegenüber den anderen Ländern erst an fünfter Stelle. Der Entwurf gibt uns nun insofern einen guten Schutz, als die Traubenmai’heverbefserung und der Zuckerwasserzufaßz nur in den Weinbaugebieten gestattet ist, in denen die Traube ge- maisht ist. Es wird also niht mehr möglich sein, aus dem Aus- lande eingeführte Traubenmaische einer S1reckung, einer Vermehrung zu unterziehen. Soll das Gesez wirken, so muß man si selbst- verständlich auch mit Luxemburg in Verbindung segen, damit das Geseß au dort angewendet werde. Dem Ant1age auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern {ließe ih mih namens meiner politisGen Freunde on, in der Hoffnung, daß das Geseß in Verbindung mit guten Weinjahren dea Winzern, dem E Weinhandel und nicht minder den Konsumenten zum S:gen gereiche. ; Abg. Dr. David (Soz.): Wir wollen gleihfalls einen wirk- samen Schuß gegen unlautere Manipulationen, ohne den reellen Weinhandel unnötig zu er|chweren. Maßgebend if für uns der Schuß des Konsumeaten und die Bekän pfung des Betruges; nament- lih ist der arme Mann zu s{chützen, der nur bei Festlichkeiten oder in Krankheitsfällen einmal Wein trinkt. Der reie Mann kauft ih die teuersten Marken und {üßt ih selbs. Wir wollen sodann die kleinen Weinbauern \{chüten, denn kein Zweig der Landwirtschaft er- fordert so viel Mühe. Von diesem Gesicht: punkt begrüßen wir das Gesez und sind zur Mitarbeit. bereit, werden aber prüfen, ob nicht unnötige Erschwerungen darin enthalten sind. Insbesoadere müssen wir Härten vermeiden, wenn wir dem Etikettenshwindel entgegen- treten. Nur darf der Zweck des Geseßes, wirksam gegen Fä!schung zu hügen, niht durchbrogen werden. Nicht richtig ist die Aus- nahme des Hauétrunks von den Schußbestimmungen, denn sonst fann im Großdbetrieb der üblihe Haustrunk für die Arkeiter ge- fälsht werden. Ferner müssen die „Weinbaugebiete“ geseßlich be- grenzt weiden, damit nicht der Bundesrat vielleiht aus ganz Südwestdeutshland ein einziges Weinbangebiet machen kann. Die einhbeitlihe Kontrolle wird durch den Entwurf niht genügend gewährleiftet, wenn sie den Bundesregierungen überlassen bleibt ; gerade Preußen hat sich in diesen Fragen immer als Hemmschuh des Fortschritts erwiesen. Der frühere Staatssekretär Graf Posadowsky hat darauf hingewiesen, daß die Kosteufrage wesentlih erleichtert würde, wenn man ein allgemeines Reichegeset über die Nahrungs- mittelkfontrolle mate, dem sich die Weinkontrolle leiht einfügen würde. Wo ist ein solher Geseßentwurf geblieben? Er wird doch niht etwa in engliher Sprahe und so unleserlich geschrieben fein, daß man ihn nicht lesen kann. Die Weinsteuer ist ein Lieblings- wunsch der Grafen Kaniß und Genossen, für uns aber unannehmbar, {hon weil sie eine Sondersteuer für ein begrenztes Gebiet sein würde. Der Schutz der kleinen Weinbauern dur das vorliegende Weingeseßz würde wieder vollkommen illusorisch g-macht werden du: ch die Wein- steuer. Die agrarische Verteuerungspolitik verhindert Leute, die h früher noch ein Glas Wein gönnen konnten, Wein zu trinken. Die Weinbauern können ih dafür bei thren agrarishen Freunden bedanken. Die Politik einer Verbilligung der Lebensm!ttel und einer Hebung der Eirkommen, das b-ißt die sozialdemokratishe Politik, ist zugleih die beste Weinbaupolitik. Dann würde jedermann des Sonntags nit nur sein Huhn im Topfe haben, sondern daneben auch sein Glas Wein.

Abg. Hormann- Bremen (fr. Volkép.): Im allgemeinen ist man im Lande der Ansicht, daß die Einwendungen, die von den Inter- essenten gegen den vorläufizen Gntwurf erboben sind, bei der Be- arbeitung dieser Vorlage sehr wenig Beachtung gefunden haben. Die kleinen Produzenten und Händler haben sih heute noh nicht mit ihr abgefunden. Niht mir allein werden solhe Stimmungs- bilder in Form einer ganzen Reihe von Eingaben noch aus den leßten Tagen zugegangen sein, die energisch gegen den Regierungs8entwurf Stellung nehmen. Darunter befinden fich Cingaben von der Ahr, von einer ganzen Reihe Winzer - und Weirhändlervertänden. Solche Stimmen können wir unmöglich unberücksichtigt lassen. Noch vor wenigen Tagen ist eine Versammlung von der Haadelekammer Mainz einberufen, wo eine Re)olution gefaßt wurte: Die Ver- fammlung hâäit den Gesegentwurf für vôllig verfehlt und nit ver- besserungsfäbig ; sie verwirft ihn mit aller Entschiedenheit. Dies freilih beißt, das Kind mit dem Bade ausfchütten, eine solche Stellungnahme können wir nit billigen, wir müssen den Gntwurkf, wie er uns vorliegt; als Grundlage sür die Beratung in der Kom- mission hinnehmen und die Schwierigkeiten, die er den kleinen Winzern und Händlern bereitet, nah Möglichkeit zu beseitigen suchen. Die Vorlage mag sehr gut sein für die großen Weingutsbesißer und die großen Weinhändler, nachteilig wid fie abec auch auf das Auslandsa-\chäft wirken. Die Konkurrenz namwentlich der fran- zôsishen Weine ift hon jeßt sehr zu fürchten ; glauben Sie denn, daß Sie mit diesem Entwurf, wenn er Gesetz wird, die Konkurrenz der ausländishen Weine zurückichlagen werdea? Im Geaenteil. Namentlich, wenn Sie mit der Zuckerung nicht übec ein Fönftel hinaus„eben, werden Sie die Konkurrenzfähigkeit an der Mosel, Nahe, in Stlesien einfah unmözlich machen. Der S 6 hat eine geradezu agrarishe Tendenz. Die Bezeichnung des Weines soll auf die Namen einzelner Gemarkungen beschränkt sein, um gleichartige und

glelMweelge Erzeugnisse anderer Gemarkungen des betreffenden Wein- ugebietes zu bezeihnen. Warum foll ein Wein nicht_naŸ dem Gebiet bezeihnet werden, das für feine Qualität die treffendste Be, zeihnung gibt ? Diese Etikettierungsfrage sheint uns der wundeste Punkt der ganzen Vorlage zu sein. Nach § 6 ist es auch verboten, in ‘der Benennung des Verschnitts eine Weinbergslage oder den Namen eines Weinbergbesißers anzugeben oder anzudeuten, Verschnitt an sich bedeutet doch keine Verschlehterung, keine Verfälschung des Weins. Der Verschnitt besteht doch vollkommen zu Recht, man möchte sagen, er ist heute die Regel in Deutsch- land, ebenso wie au die Zuckerung. Nun soll dieses Ver- bot binsihtlich der Verschnittbenennung nit zutreffen auf den Ver- \hnitt durch Vermishung von Trauben oder Traubenmost mit Trauben oder Traubenmost gleihen Wertes derselben oder einer be- nahbarten Gemarkung. Der große kapitalkräftige Händler ist in der Lage, gleichartige Vorräte, ganze Ernten aufzukaufen und hinzulegen, der kleine Händler aber hat von dieser Auënahme des Verbotes keinen Vorteil, er gerät mit seinen Kunden überdies leiht in Differenzen, wenn er nit dieselbe Sorte wieder liefern kann. Wenn Sie Mittelstandspolitik treiben wollen, so verfehlen Sie diese Ge, legenheit nicht. Daß es Weinhändler gäbe, die aus demselben Fasse Wein mit ganz verschiedener Etikettierung und in ganz ver- schiedener Preislage liefern, trifft auf das ehrbare Weinhandelsgeschäft niht zu; eine Kontrolle wird {hon du:ch die Arbeit-x geübt, die derartigen Manipulationen ehr bald auf die Spur kommen, Auch daß bis zu 100/96 Alkohol dem Wein zugeseßt werden, trifft nah meinen Informationen hei Sa(hkundigen und reellen Wein- händlern viht zu. Weiß Dr. Roesiccke gar nicht, daß in den großen Weingeschäften in Bremen und A eine Kontrolle ausgeübt wird, wie sie härfer gar niht sein könnte, selb wenn dieser Ent- wurf Geseß wird? Der Weinhändler kann dort niht in sein Wein- lager hineintreten, obne daß der Zollbeamte die Tür aufshließt und ihn begleitet. Der Unlauterkeit entgegenzuarbeiten, wollen wir gern die Hand bieten, allem Schwindel und aller Fälschung wollen wir wit der größten Schärfe begegnen, aber die Mittel dürfen niht zum Schaden der kleinen Händler und Winzer auss{lagen. Wir hoffen, daß in der Kommission etwas Gedeihlihes zustande kommt.

Abg. Dr. Hoe ffel (Reichsp.): Die Vorlage ist von den bisherigen Rednern mit Genugtuung begrüßt worden. Selbst der Abg. David hat ihre Tendenz gutgeheißen. Wenn der Vorredner gemeint hat, daß diese Vorlage zu Üngunsten der kleinen Winzer und Händler ausfallen werde, so muß ih dem doch entgegentreten. Wenn au nicht alle Wünsche der Interessenten erfüllt worden find, so werden wir dob hoffentlich mit Hilfe der Vorlage allmählich dazu kommen, daß immer mehr der Naturwein sein volles Reht tm deutshea Vaterlande erlangt. Das bisherige Geseß genügt nicht. Es hat weder den Weinbauer noch den reellen Weinhändler geshüßt. Allen denen, die in Weingegenden leben, ist es niht unbekannt, daß der deutsche Wen bauer um feine Existenz zu kämpfen hat, daß die Preise des Natur- weines in den leßten zehn Jahren wesentli heruntergegangen s{ind, und daß es immer s{werer wird, echte Produkte abzuseßzen. Der Wert der Weine ist auf die Hälfte heruntergegangen. Namentlich ist in meiner Heimat in vielen Orten eine Depression, eine Stockung eingetreten. Der Abg. David hat darauf hingewiesen , daß auch die Antialkobol- bewegung vielleicht den Weinkonsum etwas zurückgedrängt habe. Wir Freunde der Mäßigkeit könnten uns keinen besseren Triumph wünschen, als wenn wir uns sagen können, wir kätten es {hon so weit gebracht, daß der Konsum geistiger Getränke wesentlich herabgeseßt worden ift. Aber das ist niht der Fall, und das läßt sih çcanz besonders dadur feststellen, daß der Konsum im Deutshen Reiche eigentlich nicht heruntergegangen ift. Auch die Konkurrenz des Bieres spielt keine große Rolle dabei. Die Hauptsahe der mißlichen Lage des Wein- baues if zu suchen in der Massenproduktion unreeller Produkte, sodaß {ih der kostspielige Anbau der Rebe, die zudem mit Krank- heiten zu kämpfen hat, kaum noch lohnt. Daß der reelle Weinbau und der Weinhandel mit der Weinpanscherei nicht - konkurrieren fann, liegt auf der Hand. Der kleine Wirt bekommt diese gepanschten Weine zu billigem Preis, er bekommt au lange Fristen iur Be- zahlung, sodaß er selbst in Gegenden, wo die vortrefflichsten Produkte an Wein vorhanden sind, QuRe ist, die billigen gepanschten Weine weiter zu verkaufen. Der Entwurf hilft ja nicht allen Mängeln ab. Bei uns steht man auf dem Standpunkt, daß nur das als Wein gelten sollte, was aus Weintrauben gemacht wird. Deshalb ist unseren Weinbauern auch die Zuckecung, die noch im Entwurf zugelassen wird, unsympathisch. Der Haustrunk kommt übrigens bei uns nit bloß den kleinen Weinbauern, sondern auch den kleinen Familien zugute, die sich ihn zu billigem Preise verschaffen. Ein wesentlicher Fortschritt des Entwurfs ist, daß der Zuckerungs- zusatz begrenzt, ein Höhstmaß festgeseßt wird. In Versammlungen, die bet uns mehrfach stattgefunden haben, ist gewünscht worden, daß der Zuckerungszusaß 10% nicht übersteigen soll. Auch die zeitligze Bearenzung wünsht man auf dea 12. Dezemb:r be- \chränkt. Was die Kontrolle anbelangt, so hatte man in Winzerkreisen vor einigen Jahren keine allzu große Neigung für irgend eine amtlihe Kontrolle. Auch der reelle Weinhändler sah darin eine unberechtigte polizeilihe Maßregel. Heute haben sih aud bei uns die Assichten geändert, und jeder P oduzent, der gleichzeitig Wein- bändler ift, hält eine solche Kontrolle für eine Verbesserung der Situation, er erhoffft davon eine Beschränkung der Schmiererel. Man hat sich auch mit dem Gedanken versöynt, daß die Kontrolle durch Sachverständige im Hauptamt geübt wird. Es hat sich in den leßten Jahren auh bei uns gezeigt, daß es sehr shwer fällt, Sah- verständige, Vertrauentmänner zu finden, die dafür die Garantie leisten wollen und fönnen, daß in ihrem Bezi:k keine gewerbsmäßige Wein- verfälsGung vorkommt. Wollen wir nun diese Kontrolle einführen, so muß sie auch im Deutschen Reiche einheitlich durchgeführt werden. Sonst wird der etne Teil des Reiches vor dem anderen bevorzugt. Fe ichärfer die Keller- und Buchkontrolle ausgeübt wird, um |0 befser wird es für die reellen Weinhändler, die dur die Pan'chere! benachteiligt werden, und für die Konsumenten sein. Einverstanden sind wir auch mit der Verschärfung der Strafbestimmungen. Die bis- berigen Stra'en haben sih als unwirkîam erwiesen. Ebenso fin» wir einverstar.den mit den Bestimmungen über die Behandlung dis Kognaks. Was ch die Margarine hat gefallen lassen müssen, muß sich au der Wein gefallen lassen. Unter dem j-tigen Zustande [eiden Produktion, Handel und Konsumtion in gleicher Weise; wir dürfen hoffen, daß die neue Vorlage wirtshaftlich und gesundheitlih der ganzen Bevölkerung von Vorteil sein wird.

Abg. Stauffer (wirts{ch.Vag.): Der Aba. David hat hier tie kleinen Winzer mit den großen in einen Gegensaß zu bringen versucht, die kleinen Winzer könnten ih so ihren Haustrunk bereiten, wle sie wollen ; aber die A:beiter bei dea großen Winzern müßten in Schuß genommen werden, damit sie von diesen nicht Gift statt Wein be- fommen. J kann dem Abg. David versichern, daß diese gröferen Winzer, soweit sie mir bekannt sind, \sih sogar davor sheuen, ihren Leuten gezuckerten Wein zu geben. Der Haustrunk ist keineswegs der Kontrolle entzogen ; es darf niht jedermann ad libitum Haut trunk machen, sondern dieser muß deklariert werden. Die Agrarier soll-n an der Weirsteuer, die jetzt dröht, {huld sein. Der Abg. David foll do erst abwarten, welhe St:llung wir dazu e!nnehmen werden. Mit dem Kollegen Hormann haben auch wir Bedenken ge0€" den § 6, in dem 1atsählih der Handel etwas \chärfer als der Grund- besig behandelt wird , wir werden versuchen, die hierin liegende Hie vielleicht zu beseitigen. Aber auch der Abg. Hormann hat fortgeseßt d!f feinen Winzer gegen die großen Weingutsbesizer ausgespieit, ein Vor!

eben, das in einem Moment, wo wir endli ein brauhbares Geseh ekommen, doppelt unangebracht ist. Wenn der Kollege Hormann für cine scharfe Kontrolle ist, so wird ihm doch die s ärfere Kontrolle, die der Entwurf bringt, noch viel mehr Freude machen, als die iebigt-

(S@luß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage : | zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 265. Berlin, Montag, den 9. November - 1908,

us der Ersten Beilage. der Fertigfabrikation besteht heute die Bewegung, von dem | zweifellos Vershlechterungen, die nihi anders erklärlih sind, als da- CRE s ais Biklligen und Séblehtae ee D Echtheit der Qualitätsware, die | dur, daß die Regierung einer äußerst kräftig einsegenden Agitation auch ihren Preis fordert, zu gelangen. Ih freue mih, daß auch | nachgegeben hat. Unsere Aufgabe im Parlament ift es, an erster dieser Entwurf diesem Zuge des Kulturlebens Stelle den Handel mit Wein auf Treu und Glauben aufzubauen.

echnung trägt. Den | fleinen Weinbauern wird allerdings die Mühewaltung, die mit der Deshalb scheint es uns, als ob die neuere Fassung auf den niht ganz einwandfreien Großhändler zugeschnitten ist. Wesbalb ist unnötiger-

fomplizierteren Buchführung zusammenhängt, nicht immer an- .

genehm sein. Daß man nun die Qualitätssiterung des Weines mit | weise die Grenze in dem neuen Entwurf bis zum 31. Januar hinaus-

der Anstellung immer neuer Beamten erreihen muß, ist eine traurige | gehoben ? Die Gründe, die dafür beigebracht sind, können mich nicht über-

Nebenersheinung. Anderseits geht es niht an, das Schicksal | zeugen, daß der 31. Dezember nicht völlig ausreichend gewesen wäre.

eines Berufs3zweiges, wie es der Weinbau ist, sozusagen des- | In der Ctifkettenfrage wurde in den leßten Jahren kolofsal gesündigt.

halb sinken zu laffen, weil eine ganz allgemeine Tendenz, die wir | Einen besonderen Wert legen wir auf die Einheitlichkeit der Kons trolle... Die praktishe Erfahrung hat uns darüber belehrt, daß am

sonst fritisieren, s\ch nun auch auf dieses Gebiet ausdehnt. l i T Hinsichtlih der Weinsteuer kann auch ich nicht namens meiner Partei | meisten in den Gegenden, wg der Wein niht wächst, das: Wunder von Kana mit unlauteren Mitteln nachg-ahmt wird. Nétht sah-

sprechen, ih kann nur persönli sagen, daß in allen Weingegenden : : die Idee einer Weinsteuer als eine direkte Vexlezung empfunden wird, verständige Kontrolleure, Apotheker und Chemiker, können da helfen, nur ein Weinhändler ist imstande, Wein auf seinen Wert richtig zu

als eine Steuer, die der Norden erfunden hat, um den Süden zu l | ( : l : drücken. Ich bedauere, daß an zwei Stellen des Entwurfs die Wein- prüfen. Da meine Heimat ein Drittel der gesamten Weinproduktion steuer angedeutet worden ist dadur, daß man den Apparat der Kon- in Deutschland liefert, hat sie ein Anrehht darauf, berüdsichtigt zu

werden. Hoffentlich wird diesmal die Kommission einen Gefseß-

trolle gleichzeitig als Besteuerungöapparat anwenden fönnte. Es ift 1 i e mir zweifelhaft, ob die Senmungen dieses Gesetzes von der wein- | entwurf vorlegen, der die für unfer wirtshaftlihes Leben so wichtige Frage definitiv regeln wird,

bauenden Bevölkerung erkauft werden sollen um den Preis, daß i ) : mar dem Weinstzuercinzieher auf diese Weise die Wege ebnet. Abg. Freiherr vonWolff-Metternich(Zentr.): Zu meiner Freude kann ich feststellen, daß der Gesetzentwurf die. Erfüllung einer

Heute heißt es: nur die Flashenweine. Sobald aber die : : g L i Buch- und Kellerkontro)de mit der Steuer in Beziehang gefeßt | ganzen Anzahl von Wünschen meiner Fraktion bringt. Ich will werden follten, würde man bei der Flashe nicht \tehen damit nicht sagen, daß _nicht auch eine ganze Reihe von Wünschen bleiben, sondern allen Wein für s\ydowreif erklären. Der | unerfüllt bliete. Hoffentlich kommt in kurzer Zeit ein Wein-

gesez zustande, das allen Weinbaugebieten gerecht wird. Der

bb but die nasse Bug A a Hi siht 4 ‘Voten! fit Weinb der Mosel hat besonders zu leiden. Dazu kommt, ! ben, deshalb brauen wir et die nasse ZuckLkerung in vieler Vin eine Notwendigkei einbau an der Mosel hat ganz besonders zu leiden. Wazu lommk, n e a A Mag E 4 F 9 daß er in neuerer Zeit den allerschwer]sten Kampf mit den Parasiten

den mäßigen Zusaß von 20 9/0, um die Säure zu neutralisieren. | ist. Fraglich ist nur, ob die Grenze von 20 9% nicht zu Vor a O Ra, die Verlängerung bis ¿zu 25 9% des fertigen | eng gesteckt ist. Auch besteht wobl faum, vollkommen ein Interesse, über Produkts, also bis 33 9/9 Zuckerwasserzusaß zuzulassen, möchten wir | die zeitlihe Grenze vom 31. Dezember hinauszugehen. Wenn man warnen. Die Definition des Begriffs „ungenügende Neife" ist sehr einmal grundsäßglih darüber einig ist, daß die Zuckerung ein schwer und sollte aus dem Entwurf fortbleiben. Die Strafbestimmungen | normales und berechtigtes Verfahren ist, dann muß man auch wünschten wir noch zu vershärfen. Dazu gehört aber eine solche flare | dem in rormaler Weise gezuckerten Wein unterschiedslos das Necht Festlegung der Begriffsbestimmungen, daß sie elt mit dem einfahen | geben, als Wein verkauft ¿u werden. Entweder stellt man si auf

5 stande eires deutshen Winzers erfaßt werden können. | den Stantpunkt .der reinen Puriften unv gestattet die Zuckerung S erade b E n i überhaupt nicht, dann hzt man ein Recht, nur für den Natur-

Die ganze Weinfrage dreht sih um die Wasserfrage; wec das Wasser : ; j ' 1 d hat, hat gewonnen. Der Weinpanscher s{üttet Wasser | wein die Bezeihnung Wein zuzulassen. Gibt man aber dur S e Via E das Gesez einen Zusaß von 20 09/06 frei, dann darf man nicht

zu endlos, bis er nicht mehr fann. Wasser verbilligt die ; 1

Weinproduktion, der Zucker wverteuert fie. Deshalb müssen | Weine zu verschiedenen Klassen neben einander stellen. Bei dem

wir den Schwe! punkt darauf legen, den Wasserzusaß zu | Durcheinander der Lande!grenzen in-Südwestdeutshland ift es nit i angängig, den Zuckerungsort in einen zu engen Raum zu verlegen.

fontrollieren, fonst- bleibi das Ganze ein S(lag ins Wasser. ( t ä bt in dieser Richtung nicht ganz aleih- | Die Zuckerung sollte nicht vorgenommen werden in einem Gebiet, das er E lone A E D Ma D un N überhaupt kein Weingebiet ist. Die Interessen der Weinbauer

ä i 1, wir brauchen aber eine [üdcken- : M R O e Dou würden befriedigt sein, wenn man ganz Deutschland in zwei

fose Kontrolle im ganzen Deutschen Reich. Es hat ja jeder freudige ciedigt : l i i lle bei si, ob der Wein gefälsht uckerungsmöglichkeitägebiete zerlegte, in ein Gebiet, wo man etwas N Co ea e E Pa t D e Wein versteht, uad in ein anderes, wo dies nicht der Fall ist.

it, aker er wünsht doch, daß der Staat dafür sorgt, daß ei un! / nicht fo viel A R wEO getan wird. Das ist einer der | Die Feststellung derjenigen Weinbaugebiete, nah denen die Namen- \chwächsten Punkte des ganzen Gesetzes, denn die Herren in Preußen | gebung zu erfolgen hat, wird von den Weinbauern lieber den Landes- wollen nit fo scharf kontrolliert werden. E o war et die gtsebgebnngen Ber devg ien wee e 2 O R line Tri r fortrollieren, aber dafür sorgen, daß ihnen arken und MNamennennung de}fer ehen al! i i } 1 e d ) A E iter den Wein gemischt wt, Ferner be- | Zentralgeseßgebung. Eine sehr bestrittene Frage ist auch die, wie Erfindung ist und auch eine hessische Erfindung gewesen ist. Die anstanden wir die Ausdehnung der Zuckerung bis zum 31. Januar. | der Rotweißvershnitt zu behandeln n 9 6 trifft ungefähr den | Norddeutschen folgen also damit nur dem lehten Beispiel der Wir waren mit dem Termin des 31. Dezember in dem vorigen Ent- | Mittelweg; ih will aber mich und meine Freunde -niht fest- | süddeutshen Staaten, die die {lechte Lage der Winzer noch“ mit wurf einverstanden, aber manhe Kreise auf den Moselgütern werden | legen. Was den Haustrunk betrifft, so gibt es süddeutshe Wein- | dieser Steuer belastet haben. Wir haben jahrzehntelang darum ge- bis dahin nit fertig. Wir wollen ihnen entgegenkommen und be- | bauern, die das ganie Geseg nicht wollen, wenn die Haustrunk- kämpft, daß die Steuer abgeschafft wird, und es ist w in Hessen timmen, daß der Zucker sein Ende zu erreichen hat drei Monate nah | bestimmung nicht aus dem Geseß kommt. Nah meiner Meinung gelungen. Ich habe zu aneiner Freude au gehört, daß die be|sishe der Lese. Allerdings wollen wir dem Handel entgegenkommen. Es | gehört der Haustrunk, soweit er den Anspruch erhebt, Wein zu sein, | Regierung im Bundesrat gegen das Weinj1euergeseßz geitimme hat. fommt vor, daß ein Jmporteur ausgezeihnete Bordeauxweine bezieht; | unter das Weingeseß, soweit er aber diesen Anspruch nicht Der Deklarationszwang wik® vielleicht au unbedingt zum chuß dem' Wein kann unterwegs alles mögliche zustoßen, er bekommt, wie | erhebt, unter das Nahrungsmittelgeseß. Ih werde versuchen, in | für die irländischen Meine eingeführt werden müssen. Du Rackte man fachmärnisch sagt, eine Unart und muß dann verschnitten werden | der Kommission diefem Gedanken Geltung zu verschaffen. Was die liche ftrittige Punkt is die Zuckerung. Man muß zugeben, daß ‘und darf dann nah diesem Gesetz ui mehr nah Lage und | Kontrolleure betrifft, so ermutigen die Erfahrungen mit den Gewerbe- | die Produkte in den einzelnen- Lagen in Deutschland gans, ver- Herkunft bezeichnet werden. Das ist eine große Härte, denn dann | inspektoren nicht dazu, einen ähnlihen Weg noch einmal zu gehen, | schieden sind, es gibt minderwertige Lagen , die ohne Zu ug kann der Wein nicht mehr zu seinem teuren Preije verkaufi werden. | denn die Anstellung dur die Einzelstaaten bringt von vornherein eine | überhaupt nicht verkäuflich sind. Die Zuckerung e g wei

Vollständig vermifse ih das Verbot von s{lechtem, ur \{mackhaftem | Ungleichmäßigkeit der Inspektion mit sih. Wir müssen darauf dringen, zugelassen werden, daß der Wein verkäuflich und der Weinbau s Wasser. Es find ja ganze Bäche in Bewegung geseßt worden, die | daß die Aufsicht gleihmäßig in allen Teilen Deutschlands durchgeführt | rentabel ist. In manchen Gebieten ist die Rente E fer n nit reinliver Natur waren. Ferner müssen wir verhindern, daß un- | wird. Die Vorlegung des neuen Gesetzes ist die beste Kritik des bis- Selbst in unseren gesegneten Provinzen, wo ein guter oh Pes

gegorener Wein, ein Nebenprodukt bei der Champagnerbereitung, berigen Wönirollsvitemös. Würde die Reichskontrolle eingeführt, so | herrscht, leben die Winzer unter ungünstigen Berhälliniyen. Vielleicht außerhalb ter Produktio: sgebiete in Verkehr gebracht wird. Sthließ- | könnte auch ein sehr nüßlicher Austausch der Kontrolleure erfolgen. gelingt es der Kommission, festzustellen, weldhje Maximalgrerze E [ih wünschen wir eine Beschleunigung des Gesetzes. Die Weinpreise | Die Vorschriften über die Buchführung dürfen nicht zu kompliziert | die Zuckerung für die verschiedenen Lagen tuläsfig ersche nt. ne von 1907 betrugen 420 bis 440 6 für das Fuder, ursprünglih fogar | autfallen ; je einfacher die Bestimmungen sind, um so besser. Was die möchte für Hessen für 25 9/9 plädieren. Die dortige Landwirschasts- 480 6, und dieie Weine werden heute {hon zu 350 6 angeboten, da | Abstinen#bewegung betrifft, so scheint mir die beste Lôsung zu sein: | kammer hat si entschieden dafür ausgesprochen. Mans spielt auch die Wasserfrage eine Rolle. Wir beantragen die Ueber- | gegen den Spiritus und für den Wein. Auch in Frankreich sieht man Um 4 Uhr wird die Fortsezung der Beratung auf Mon- weisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern. den Likör als den Feind des Weins an. Die Spirituosenverarbeiter tag 2 Uhr vertagt. Außerdem Geseßentwürfe, betreffend die Abg. D. Naumann (fr. Vgg.) : Ih kann nit zugeben, daß | sind die Geshmacksverderber für den natürlichen und gesunden Wein. | Preisfestseßung im Markthandel mit Schlachtvieh und be- der Gesczentwurf in seiner Gesamttendenz ein Gese für die großen | Dieser Form möchte der Gesctzentwurf eine freiere Bahn geben, und treffend die Einwirkung von Armenunterstühungen- auf öffent- und zu Ungunsten der kleinen Winzer sei. Im Freihafengebiet von j deshalb sind wir gern bereit, in der Kommission daran mitzuarbeiten. liche Rechte.

Bremen und Hamburg mag ja die Kontrolle streng durchgeführt Abg. Wetterl 6 (Els): Ih kann nicht umhin, der Enttäushung Die die Arbeitslosigkeit betreffenden Jnterpella- werden, aber an“erseits ist zuzugeben, daß der Wein im Oberlauf der | Ausdruck zu geben, die sich der el\ässishen Winzer bemächtigt hat, als ti des Zentrums und ver Sozialdeiokraten werden auf deuten St. ôme besser zu sein pflegt, als er bisher von den Mün- | sie die Vorlage mit dem vorläufigen Gntwurf aus dem Frühjahr ver- A 2 d d Ä 13. d M, e è werben dungen der Strôme zu uns gewandert ist. In sehr vielen Gebieten | glichen. Fn dieser legten Fassung finden sich gegenüber der erften die Tagesordnung de ¿ D, 2c, CEIeB :

Der gegen die Vorlage von vielen Seiten, au von Berufenen, erhobene Vorwurf, fie sei in threr ganzen Fassung verfehlt, kann von uns ait gebilligt werden; uns ersheint der Entwurf ganz vor- zuglich durgearbeitet. Einige Beanstandungen, die wir erheben müssen, werden hoffentlih in der Kommission erledigt werden. Nicht Deutschland allein ist jet genötigt, seine Weingesetzgebung zu reformieren, in sämtlihen europäischen Weinbau treibenden Staaten hat fich dieselbe Notwendigkeit ergeben. Die BVerfälschungen haben in den leßten Dezennien solhe Dimensionen angenommen, daß die staat- lie Gescgebung unbedingt einschreiten mußte. Wir haben von An- fang an in immer shärferer Tonart darauf hingewiesen. Anfänglich {ien man uns nicht viel Glauben beizumessen, und ein Regierungs- vertreter bielt uns entgegen, daß die anderen Staaten viel vernünftiger verführen, indem sie über solhe Dinge \chwiegen, um ihren Export nicht zu gefährden. Speziell in Frankreich haben seitdem die südfranzô- hen Winzer gesprochen, und ihre Sprack- war direkt revolutionar. Auch bei uns wäre es gar niht unm2g!{ geroesen, dieselben Erschei- nungen heraufz1{ühren, wenn nit die Führung in der Weinfrage fo außerordentli ruh'g und besonnen gewesen wäre. Einen Dämpfer fette au das s{harfe Vorgehen der bayerischen Regirrung und das energisde Einschreiten der hessi)hen und pfälzishen Gerichte auf. Das Aus- fand trochtet in erster Linie, das Wasser zu verbieten, dagegen Chemikalien bis zu einem g wissen Grade zuzulassen ; unfer Entwurf nimmt berechtigterweise cinen anderen Standpunkt ein. Den Weinen der südlihen Länder ermangelt sebr oft die genügende Säure, wo-

aus dem Pflanzen- und Tierreih zu kämpfen hat. Wir können mit Fug und Neht darauf rechnen, daß den besonderen Eigentümlich- feiten des Moselgebietes entgegengekommen wird. Erwünscht wäre es, daß die Umgrenzung des Begriffs „Weinbaugebiet“ {on dur das Gesetz selbst erfolgt. Für den Ausdruck „ungenügende Reife der Trauben“ läßt si vielleicht in der Kommilsion ein besserer finden. Gerade der Moselwein is in manchen Jahren in den ungünstigen Lagen ohne Zuckerung unabseybar, und seit langen Jahren ift das Moselgebiet auf die Zuckerung während des ganzen Jahres eingerichtet. Deshalb ist der Termin des 31. Januai sihherlih nicht zu weitgehend, und wenn man überhaupt eine solche Begrenzung will, so bitte ih dringend, niGt unter diesen Termin herunterzugeben. Bei der Deklaration müßte man au bei dem gezuckerten, Wein die Angabe der Laçe zulassen. Bei der Durchführung der Kontrolle muß die Buchführuvg so einfah wie möglih gestaltet werden. Wir wollen die Kontrolie niht bloß in den Weinbaugebieten selbst, sondern überall, auch in den großen Städten. Ich hoffe, daß es gelingen wird, einen Gesetzentwurf zustande zu bringen, der niht nur den Interessen tes Winzerstandes und des Handels, sondern auch den der Konsumenten gerecht wird.

Abg. Freiherr Hevl zu Herrnsheim (nl.): Dem Abg. Naumann erwidere ih, daß die Weinsteuer eine württembergische und badische

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

Tierseuchen im Auslaude. (Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlihen Nachweisungen.) Vorbemerkungen: 1) Ein Punkt in einer Spalte der Uebersiht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte niht enthalten ift; ein Strich bedeutet, daß Fälle der

2) aas ute ect ingr D 1 L am tbráde (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich), Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe

N â - - 3) (Norwegen), Bestände (Dem wichtigeren Seuchen, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuhe, Schafpocken, Geflügelholera, Hühnerpest, Büffel-

seuche, Hämoglobinurie usw., find in der Fußnote nachgewiesen.

Nr. 44. 1908.

betreffenden Art

Schweineseuche ?)

Maul- RNotlauf der Schweine ") | (inschließlih Schweinepest)

Milzbrand Rotz und Klauenseuche Schafräude

Gehöfte

c Ge- Ge- | Zeitangabe Gehöfte | Bezirke eiden Gehöfte | Bezirke meinden Gehöfte angabe. | L

Gehöfte | Bezirke | Se- | Gehöfte | Berke

Staaten 2c.

É

e (Provinzen, Departe- ments, Gouvernements,

Sperrgebiete 2c.).

¿ = 1“

Z Z ë gh = = S: 1 = [2 3/ Î

abl der vorhandenen

| | =

[5 | É

rk

1908.

BeÎ

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen.

4. 11. M F of [R af +1 680 |

Oesterreich os 10 La E T, P sl f 4. 28-291 Ungarn. . . - - 4 1h 224 „1240 26 47 f SUR T 80/1 440

brei perá

“ti Le

M (3 : T D Kroatten-Slavonien | a My : / S 5 i Me Serbien + « 6 17./10.-23./10. ; e Erl E é Ul: á E] Rumänien. : 5./10.-13./10. ; s D A Í s E T Jtalien. K 5./10.-11./10. b “1949 O - 5 e. N Schweiz . « « » 26./10. - 1./11 ú L E «|— ; 2 2 HSroßbritannien , - 125./10.-31,/10. J G M l e ; S e

O I i D D

“ui C

Go