1908 / 287 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1908 18:00:01 GMT) scan diff

ierung. Ich bitte, den Antrag Albrecht ab- ution der D juzustimmen. e t ) all, daß die Berordnungen d Werkstätten mit Motorbetrieb infolge dieser Novelle ceibezt La möchte ih doch dringend bitten, daß die Lehrlinge, die noch nicht 6 Stunden, sondern 10 Stunden

Der Bundesrat muß in dieser

eine Vorlage der R zulehnen und der R (Zentr.): Für den

die Bestimmungen der

Die Kommission s{hlägt dung finden zu lassen auf Ar-

S 133g bis 139a nicht Anwend beiter in Apotheken und auf diejenigen Arbeiter in eshäften, die nicht in einem den Betriebe mit der Herstellung oder Bearbeitun Waren beschäftigt sind, auf Heilanstalten und Genejungs- heime, auf Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische en oder jonstige Lustbarkeiten. lüssen sollen ferner die Bestimmungen der S8 135 cht Anwendung finden. auf Gärtnereien, auf das das Verkehrs-

Deutscher Reichstag. 176. Sigzung vom 4. Dezember 1908, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

ordnung steht die Fortsezun Gesetzes, betreffend

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin,

u dem Handelsgeschäft ge-

14 Jahre alt sind, niht blo S at Periclerenb eingreifen, abec seibitvrs

eziehung körrigierend eingreifen, aber selbstverständlich muß ihm d Gesetz dazu die Möglichkeit bieten. A N E denken der Praxis Rehnung tragen, we politik mahen wollen. Es sind praktische Bedenken im Interesse der jungen Leute, die ein Handwerk lernen wollen, weshalb ich darum bitte, der Natur der einzelnen Betriebe RNehnung zu tragen. hätte vor der Einbringung dieses Gesetzes die Handwerkekammern über diesen Punkt hören sollen.

S O ollweg: Wenn ih den Wau

M 287.

(S{hluß aus der Ersten Beilage.)

der zweiten e Abände-

bei 139, der bestimmt, isse oder Unglücksfälle den eb einer Anlage unterbrochen haben, oder ie Natur des Betriebs oder Rücksichten derweite Regelung der Arbeitszeit er- lassen, die höhere Verwaltungsbehöroe zur stimmungen zu-

Auf der Tagesordn1 Beratung des Entwurfs eines der Gewerbeordnung. ie Beratung wird fortgeseßt daß Naturereign

Wir müssen den gerechten Be-

Vorstellun nn wir eine vernünftige Sozial-

misstonsbe bis 139 a ni Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe sowie au

die Bestimmungen sionsbeschlüssen durch Beschluß des auf andere Werkstätten

daß für den Fall, Marschallinseln 609 458 4 regelmäßigen Betri + 58948 4), für Kiau für den Fall, daß d auf die Arbei! wünscht erscheinen ulassung von Abweichungen von den Schußbe mas sein soll.

Abg. Sch midt-Berlin (Soz.) befürwortet einige Anträge feiner ch von diesen Abweichungen die Arbeiterinnen und men sein sollen, sodaß für diese die n vom § 139 behandelten Fällen be-

betrifft, so meinen wir, ieler nicht allein, sondern ch um Künstler, einheitllch in der Gewerbeordnung ge- Namentlich die Stellung der dann wieder hinaus- chmieren Unterkunft Man würde damit Rechtsverhältnisse der d außerordentlich unsichere und on genügt niht, höchstens könnte man f diesem Gebiete der Ausnahmebefugnis das Verkehr8gewerbe und die Schank- ausdrücklich die Bestimmungen die ausdrücklihe Aus- ch für dieses Gewerbe, Schankwirtschaf1s8gewerbe i besondexs ansftößig.

Ausnahmen ugelassen werden. mungen über die ch béstreite aber

e Bestimmungen im einzelnen agementsverhältnifse der Schausp

Was nun di daß die En Angestellten, Arbeiter handelt ,

ü dentli de d Is n E 14 130 691 46). Davon kommen auf Ost- | aus militärischen und finanziellen Gesichtspunkten als z¡weckmäßig er-

gesamt 34 408 084 4 : 903 987 46), auf Kamerun 2292107 4 | wiesen, alle in Ostasien befindlichen Truppen un afrika 3 578-804 4 ( ) | Das bisherige ostasiatis

488 032 A6), / 19471 2 D auf Neu-Guineau 1064835 #4 (— 76 734 4), | Detachement soll deshalb im Juni 1909 ab aufzustellende Neu-

Ferner können 139þ nach den Kommis Bundesrats ganz oder teilweise und auf Bauten, in denen in der Regel weniger als 10 Arbeiter ausgedehnt werden.

eiter eine an

des Jnnern Dr. Bethmann n müßten. n Probemonat engagtiert und sodaß sie genötigt sind, in S

iner geseßlichen Regelung.

elt werde ler, die auf eine geworfen werden,

nden, bedürfen e eine größere Klarheit gewinnen. Gârtnereten Angestellt Eine bloße Resoluti inn der Arbeitszeit au desrats überlassen. ten \chließt die Kommission über den Kinderf dehnung der ge denn gerade Ausnußzung

Streichung

die Hausbetriebe, d von den Schußvorschri Das Handwerk hat mit Motoren arbeitenden au, daß füt das Hand 14 Jahren mehr a haben \chon heute eine feine jungen L ob fie vom {ließen Lehrlinge unte andwerké kammern

6 Abs. 5 des 8 in denen der Arbeitgeber aus- lie gehörige Personen beschäftigt sowie ewerbliche

i linen 2c. cs 1 A A Uu Kiautschou 8 787 000 (— 952 953 46). Von formation, das „Ostasiatische Marivedetahement“ treten.

den Einnahmen Q a 5 E lttean 2A n 000 000 4), auf Tago 4265 000 #4 | ments an die Formatioñen des Schußgebiets Kiautshos: das Gegebene.

5 000 000 1 i S6 000 6), auf S Cvésiafrikä 3 600 000 4 (— 4 200 000 46). | Durch diefe Maßnahmen werden die Ausgaben für das Detachement

chäftigt werden, „Werkstätten, chließlich zu seiner Fami olche Werkstätten,in welchen eine oder mehrerePersonen Arbeit verrichten, ohne von einem den Werkstattbetrieb leitenden Arbeitgeber beschäftigt zu werden, fallen niht unter die Be- j (Anwendung der Schuß-

° 135 bis 139þ auf Hüttenwerke, Zimmer-

erften, Werkstätten der Tabakindustrie, j lementarer Kraft usw., Befugnis des Bundes- rats, diese Bestimmungen auch auf andere Werkstätten und auf Bauten, wo in der Regel weniger als 10 Arbeiter beschäftigt werden, ganz oder teilweise auszudehnen.)

Die Sozialdemokraten beantragen, diesen Absaÿ zu

Vorredner recht verstanden habe, fo hat er die Besorgnis geäußert, "es würden bei der Revision ter Motorver- ordnung, welche durch die vorliegende Novelle erforde:lich wird, die besonderen Bestimmungen, die dort für das Handwerk getroffen sind, zu Ungunsten des Handwerks vershärft werden. Ih möchte ihn ke- ruhigen und ihm erklären, daß die Absicht einer solchen Verschärfung dieser besonderen Bestimmungen für das Handwerk nicht vorliegt,

jugendlichen Arbeiter au8genom Schußbestimmungen auch in de stehen bleiben follen.

8 139 wird unter Ablehnung dieser Anträge in der Kom- angenommen. hrt die Bedingungen auf, unter denen eine Arbeitszeit durch den Bundesrat zraph soll nah den Kommissions- Absaz 1 Ziffer 1 bis 3 nur redaktionelle Ab- r 4 der Vorlage gibt dem Bundesrat

stimmungen der Absäße 2 bis 4,“ bestimmungen der pläße, Bauhöfe, Werkstätten mit e

misstonsfassun

betragen 9 237 991 A6 (+ 3 15 1 j erscheint es angezeigt, die bisherigen Kommunalverbände zu beseitigen detachements mit 2 147 488

und die sämtlihen Ausgaben der lokalen Verwaltungs8bezirke für Farbige und für \ächliche Zwecke unter einem Titel des Etats auszubringen Ie diese Fonds dem Gouverneur zur Selbstbewirts

ur das Deutsche Reich“, her-

Wir verlangen famten Schußvorschriften au der Kinderarbeit

des Absatzes 5 wollen verwenden ,

ften durch den Bundesrat z sich mit den bisherigen Bestimr Betriebe abfinden müssen; i werk eine Notwendigkeit vorliegt, ls 6 Stunden tägli zu bef Reihe von Handwerkern,

13 Jahren als Lehrling Squlbesuh befreit sind oder nicht r 14 Jahren direkt aus.

haben durhaus Gelegenh se sind keineswegs von der Vorlage 0

Der Vorbehalt für den Reichstag, ratsverordnungen über die r aufzuheben, würde nur stetigkeit im gewerblichen it recht, als das Gesetz ine Lüdcke läßt ; aber diese daß die Gewerbeordnung ulpfliht sich der Gewerbe- zum vollendeten 14. Jahre lten auch wir die geseßliche ärtner, für äußerst dringlich rechtlos sind, ebenso auch die- lten und Genesungsheimen. er lebhafte Appell des Abg. belehren können. hier Erfolg haben, au. von der auf anderen Gebieten ähnliches Bundesratsverordnungen, die Da fage ich :

. Wir wollen, daß den in den Gast- eschäftigten etwas mehr Arbeiter- tsverordnung vom April e im Durchschnitt nur eine aht- bis drei Wochen können sie einmal nit genügt, hat auch bas erkwürdige ist hierbei nun, Beschäftigten auf diesen Shuß hauptfächlih die ßerhalb dieses 1s 125 000, die jugendlichen beit wollen wir nicht ver- lfstündige Ruhepause Platz greifen. en Anträge, betreffend das Gastwirt- ewerbe, werden abgelehnt, derjenige, den auch das Ze 149 gegen 130 Stimmen

die Stimmen

anderweitige Regelung der erfolgen kann. vorschlägen im änderungen erfahren; Ziffe die Ermächtigung,

„4. für Gewerbszweige,

Der Paragrap Abg. Freiherr von Gamp-Massaunen (Neicßsp.): Es kann

nit der mindeste Zweifel bestehen, daß der Bundesrat das Ret hat, Ausführungéverordnungen zu jedem Geseh zu erlassen. Man muß aber doch streng unterscheiden zwishen soläjen Fragen, die auf dem Wege J t werden können, und solchen, die aus gewissen Gründen der Gesetzgebung überwiesen sind. Hier aber handelt es {ih l e die der Geseßgebung überwiesen ist, und wir sind jeßt im Begriff, ein Geseß zu schaffen, wo wir uns der Fabrik beschäftigen. Wir haben das Gesetz Grundlage aufgebaut und bestimmt, daß es An- wendung finden \oll auf Gewerbe, in denen mindestens 10 Arbeiter ] Es wäre doch geradezu widersinnig, in demselben Augenblick einer Verordnung vorzubehalten, dicsen nah vieler Mübe festgestellten Begriff beliebig abändern zu können, zu fagen, die e Bestimmung festgeseßt, und der Bundesrat kann es für 8, 7, 6, 5, 3 Arbeiter einführen. Ih wundere mich auch eigentlich, daß die Herren, die stets ein erbheblides Interesse für das Handwerk zu haben betonen, nicht das Handwerk hierin liegt. auf den Bundesrat, Ich bin über-

haftung zu ü Etats beläuft ch dana auf 13 978 637 4 (+ 2465 387 4). Bon | ausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 28. November hat folgenden

den Ausgaben entfallen

in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten (+ 2943716 4), auf die einmaligen 640 120 4 (— 464 180 4). | Warenverzeihnifses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zoll-

des Jahres ein vermeh1tes Arbeitsbedürfnis eintritt, auf bödhstens enderjahr Ausnahmen von den Bestimmungen des Maßgabe zuzulassen, daß die tägliche Arbeitszeit nicht überschreitet, und unterbroGene Nuhezeit niht weniger als ( In der ununterbrochenen Nuhbezeit müssen

die Stunden zwis@en 10 Uhr Abends und 5 Uhr Morgens liegen.

Vom 1. Januar 1910 ab darf die tägliche Arbeitézeit in diesem

Falle 12 Stunden nicht überschreiten.“

_ Die Kommission hat die Zahl von 60 auf 40 herab- geseßt und ferner in Uebereinstimmung mit ihren früheren daß die täglihe Arbeitszeit 12, an Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, an Sonnabenden 6 Stunden nicht über-

der Berordnurg gelöf

60 Tage im Kal S 137 mit dex 13 Stunden, an Sonnabenden 10 Stunden, die zu gewährende un 10 Stunden beträgt.

Bestimmungen des Bundesrats können auh für be- iell 1 î en werden; sie sind durh das Reichs- E L N lihen und dem Reichstage bei seinem

fammentritt zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Kommission shlägt außerdem folgende Resolutionen vor: ___vA, ¡die verbündeten Regterungen zu ersuchen, noch im Laufe dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die gewerblich betriebenen

stimmte Bezirke erlas geseßblait z nächsten Zu

die Überhaupt e einstellen, ; die Buchdrucker Die Handel2- wie eit gehabt, der den Kommission®2-

über ten Begriff

u veröffent auf etner anderen

s 4 Vir 1909 i ea neue Stellen für 5 Distriktskommifsare geshaffen werden. Für 1909 ist c delaenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. No-

die Errichtung von 4 neuen Bezirksnebenstellen in Ausficht genommen. es Die C Ausgaben der Militärverwaltung betragen 3 431 604.46 vember 1908, betr. Aenderung der Militärtransportordnung. Er-

(+ 311 394 46), die der Flottille 621 412 4 (— 61 550 446). Zur Ausstattung eines Ausagaleihsfonds

Unter den einmaligen Ausgaben der Zivilverwaltung ist die Summe von 252 620 4 (+ 87 920 6) zur Bekämpfung epidemischer Krank- beiten ausgeworfen. Bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats find zur Fortführung der Usambarabahn von Mombo bis zum

Panganifluß als 2. Nate 1850 000 46 (— 150 000 A), ferner als j : Darlehen an die Ostafrikanische Eisenbahngesellshaft zur Fortführung Statiftik und Volkswirtschaft.

der Eisenbahn Daressalam Morogoro bis Tabora (2. Rate) ; der N (+ 000 und zur Anlegung von Erschließungs- Die Bewegung der Aktiengesellschaften in Deutschland im dritten Vierteljahre 1908.

wegen 600 000 #4 angefordert.

beschäftigt werden.

zu nehmen,

Arbeitéverbältnisse beratungen überra

Gâärtncreten beschäftigten Arbeiter geregelt werden ;

þ. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlihst bald einen Geseßentwurf zur Regelung d Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralif oder fonstigen Lustbarkeiten tätigen Pers

c. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, Gesetzentwurf vorzulegen, dur in ffentlihen und privaten Krankenhäusern, H heimen beschäfligten Personen geregelt werden entr.) befürwortet die Annahme der Nefso-

Gesetzgebung für 10 Arbeiter {t worden. (fr. Volksp.) : l. inzwischen erlassene Bundes Schutbestimmungen wiede en Unruhe und Un Abg. Irl hat inso lter von 13 bis 14 Jahren e üllt werden,

Beschlüssen festgeseßt,

Sonnabenden 8 und für später event

Ausdehnung der zu einer außerordentli Leben führen. bier für das A Lüdke kann niht dadurch ausge chulpfliht, sondern die eßt, in Bayern alf d. Für dringlih ha Rechtsverhältnisse der G , die heute geradezu ten in den Heilansta born (Zentr.): Auch von Gamp hat mi nicht ei im Zweifel, ob die Her Neigung ergri durchzusetzen ; den Herren

er Arbeitsverhältnisse der bei Gen Unternehmungen onen vorzulezen;

tunlih\t bald einen ch welchen die Arbeitsverhältnisse der eilstätten und Ge-

Gefahr sehen, Uebertragen Sie diese Befugnis das Gesez einfa über den Haufen geworfen. ¡eugt, daß, wenn diese Bestimmung den Hantwerkskammern bekannt geworden wäre, sie ganz energisch dagegen protestiert haben würden. Gerade der Gesichtspunkt der Stetigkeit, den Sie betont haben, L i der Gesetzgebung Aenderungen führen; auf diesem Wege erfährt chließlih jeder, worum es sih Die betreffenden Organe der Frage zu befassen und ihre Bedenken vorzuführen. Der Abg. Trimborn hat auf den A&tuhrladenschluß hingewiesen, aber dieser Os trifft nicht gebung gewesen, und zwar ein sehr verständiger, in dem nicht _Geseßgebung Vorschriften scheidung hierüber in die

Abgg. Dr. Stresemann und Genossen (nl.) be- antragen, die Zahl 60 wieder herzustellen, und den Passus, betreffend die Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen

Albrecht und Genossen)

ch der S ordnung anshli ausgedehnt wi Regelung der

die der Schauspieler jenigen es Ange

Abg. Pfeiffer (Z lution sub Þb.

Abg. Schmidt- Altenburg (Reichsp.) befürwortet cinen Antrag, dem § 154 den Sglußsaß hinzuzufügen : Bundesrats sind außer Wirksamkeit zu seßen, niht genehmigt.“ ei Hs - «o

Die Sozialdemokraten be

spricht daflr, im Wege Ausgabe auf 7 208 366 Mer 598 127 4) veranschlagt. Die eigenen | Jahrgang 1908, findet sich eine Statistik der Bestands- a ae erielsayre

haben, zu streichen. Einnahmen des Schußzge

Die Sozialdemokraten (Abgg. wollen die Ausnahmebefugnis des Bundesrats nur für 30 Tage

Die Abgg. Behrens und Schack (wirtsh. Vgg.) wollen statt „an Sonnabenden 8 Stunden“ segen „an Sonnabenden Stunden“.

In Ziffer 5, Bundesrat nach mächtigung gegeben werden :

„9) Für Gewerb8zweige, arbeit zur Verhütung des Ver

„Die Bestimmungen des haben dann wenn der Reichstag sie

int ein Akt dex Fch bin sehr

nes anderen angeseßt, wob

die Militärverwaltung 2 214 707 4 (+ 340 593 4) vorgesehen sind. Die | Gründungskapital von 28,7 Millionen Mark binter der des gleichen einmaligen Ausgaben belaufen fih auf 587 300 4 (— 501221 4). | Vierteljahres von 1907 (55 Gesellschaften mit 55,0 Millionen Mark)

ntragen, die Bestimmungen 137 (Stundenzeit und Arbeitspausen er und Arbeitszeit der Arbeiterinnen) in auch auf das Gast- und Schank- f das Verkehrsgewerbe auszudehnen. in Ziffer 4 der Kom-

ertaten Fa er Intere : Der Kollege Trimborn hat darauf hinweisen zu E Nd es sich hier um einen ganz exzeptionellen Fall handle. keine Rede sein. Es sollte ihm bei seiner Kenntnis der Gewerbe- ordnung bekannt sein, daß die §8 16 und 56b der Gewerbeordnung aenau dieselben Bestimmungen haben. Sie, für unseren Antrag zu stimmen.

Staatssekretär Hollweg:

Troy der Worte, die der Herr Vorredner soeben gesprochen hat, möhte ih Sie, meine Herren, doch bitten, den Antrag Schmidt (Altenburg) abzulehnen.

Wenn der Gesetzgeber sch einmal entschlossen hat, gewisse Gegen- stände niht im Wege der Gesetzgebung zu regeln, sondern sie der Vero ordnung durch den Bundesrat vorzubehalten, so erklärt er damit, d2ß der Gegenstand sich rit tazu eignet, im Wege übereinstimmender und Reichstag geordnet zu werden, sondern daß man es für zweckmäßig hält, dem Bundesrat allein die Verordnungsbefugnis zu übertragen. Wenn das aber der Fall ist, meine Herren, kann führen Sie doch nit gewissermaßen nach- träglih auf einem Umwege eine Zustimmung des Neichêtags ein, sondern regeln Sie von vornherein die Sahe im Wege der Sefetz- gebung. (Sehr richtig! bei der Deutschen Reichsparte!.)

Nun glaube ih aber nit, daß Sie den vorliegenden Gegenstand im Wege der Gesetzgebung regèln können.

Der Herr Abg. von Gawp hat auf den § 16 und den § 56b der Gewerbeordnung Bezug genommen, wo auch Bundesratsverord- nungen vorgeschrieben sind. Und dort ist auch bestimmt, daß s auf- zuheben find, wenn sie nachträgliŸ die Zustimmung des Reich3tags nicht finden.

Meine Herren, in den beiden Fällen handelt es sich um ganz verschiedene Gegenstände. Im § 16 kommt die Aufnahme gewisser gewerblicher Anlagen in das Verzeihnis der genebmigungspflichtigen Anlagen in Frage, und im § 56b handelt es sich um die Aufnahme bestimmter Gegenstände auch in eine Liste. Da läßt es sich sehr wohl

den möchten, denn es gibt da einige äußerst unangenehm sind. ersten Schritt entgegengetreten. Aba. Molkenbu h r (Soz.) und Schankwirtschaftebetrieben B \chußz zu teil werde, 1902 gewährt. stündige NRuhezeit, nur alle ordentlich auss{lafen. Neichsgesundheitéamt aner daß keineswegs a Anspruch haben. weiblihen und die jugendlih Schutzes; die weiblichen find n etwa 20 000 an der Zahl. boten haben ; es soll nur di

Die sozialdemokratisch \hafts- und das Verkehrs end die H

der S8 136 und jugendlichen Arbeit einer besonderen Ziffer 3a wirtshaftsgewerbe sowie au Ferner wollen die Sozialdemokraten missionsbeshlüsse die Worte „auf Gärtnereien“ sireichen.

Abg. Behrens (wirts{ch. Vag.) beantragt, Ziffer 4, wie folgt, zu Es finden keine Anwendung: 4) die Bestimmungen der §S 135 bis 139a auf das Gast- und chaft8gewerbe, auf das Verkehrsgewerbe, sowie auf Als Gärtnerei is insbesondere niht anzusehen der betriebene Anbau von Obst, Semüsen, Pflanzen, Kräutern chließlihe Bewirtschaftung von Haus-

von der Vorlage neu eingefügt, soll dem

der Fassung der Kommission folgende Er- F fortdauernden Ausgaben 78 760 4, an einmaligen 110 000 # ge- | absteigende Reihenfolge bildeten.

fordert. Zur Ausstattung eines Ausgleihsfonds sind 626 824 # neu | dungen verhält es sih mit den Kavitalerhöhungen, deren Be- eingestellt. Im außerordentlichen Etat siad 5 Mill. Mark (+ 1 Mill. | trag mit 113,2 Millionen Mark nominal oder 127,7 Mark) angeseßt, wovon 4500 000 (+ 500 000 6) als zweite | Millionen Mark nach dem Ausgabekurse ; fast gene

es. Die Zahl der

Davon kann gar sofort dem

in denen die Verrihtung der Nat- j j Berderbens von Rohstoffen oder des Miß- lingens von Arbeitserzeugnissen dringend erforderli erscheint, Aus- nahmen von den Bestimmungen des 8 137 mit der Maßgabe zu- zulaffen, daß die ununterbrochene Nuhezeit an höchstens 60 Tagen im Kalenderjahr bis auf 87 Stunden täglich herabgeseßt werden

Vestigia terrent! : s S als ihnen die

ch haben si zum Bau von Erschließungswegen erforderlich sind. in Liquidation ge

JFnnern Dr. von Bethmann

1 o dieser Schu Einnahme und Au?gabe mit 2 334 490 46 (4+ 115 930 4) ab. Ein | Zahl der in Konkurs geratenen (5) ebenso groß, ihr Kapital

Scankwirts

Gâärtr ereien. erforderlih. Die

4 161 121 46). Die einmaligen Ausgaben des Ordinariums be- | der gesamte Kapitalzuwahs der Aktiengesellschaften den vorjährigen fragés 438 094 46 (+ 62455 46). Im außerordentlichen Etat sind äberiraî, zum Bau von Erschließung8wegen

lle in diesen G

Die Sozialdemokraten beantragen, auch hier statt Fast zwei Dr

1 seßen „30 Tage“.

Congze (nl.): Nah dem § 139a sollen in Zukunft die duf nur an 40 Tagen im Kalenderjahr Ueberarbeit machen dürfen, und zwar nur über die nach der Vorlage beshränkte Arbeitszeit von 11 Stunden oder am Sonnabend von 8 Stunden hinaus. Das ift eine tief einshneidende Maßregel für diese Industrien, fie kommen dadur in eine sehr \chwere Lage in. der Zeit, wo ihre Arbeit drängt, während sie vielleicht 8 Monate lang im Jahre nur f [ Bei diesen Industriea find die Lieferung8- zeiten nur kurz, und die Ueberarbeit ift in ihnen dringend er die Arbeit drängt sich auf wenige Wochen zusammen. namentli au für sol: Industrien, wo die Gefahr vorliegt, daß die Waren verderben, wenn sie nit innerhalb kurzer Zeit verarbeitet e Der Ausweg, in den Zeiten der Hochkonjunktur Hilfs- kräfte anzustellen, ist sehr mißlich, denn es bandelt \iŸh gerade in diesen Zeiten um Mangel an Arbeittkcäften, und die Fabrikanten be- schäftigen auch lieber ihre ständigen Arbeiter. Es liegt scmit nicht nur im Interesse der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeiter selbst, an mehr Tagen im Fahre, als die Kommission beschlossen hat, die Ueber- arbeit zuzulassen, damit die Fabrikanten nicht gezwungen sind, Hilfs- Es handelt sich auch zumeist um Arbeiten, die ( engent Dazu kommt, daß die 60 Tage, die wir beantragen, ja niht geseßlih festgelegt werden sollen, sondern undesrat die Ermächtigung erhalten soll, für diese Anzahl’ von Tagen die Ausnahmen von der Arbeitszeit zuz Aus denselben Gründen beantragen wir au, die Beschränkung der Arbeitszeit am Soz: nabend auf 6 Stunden für diese Fälle zu streichen. Abg. Molkenbubr (Soz.): 40 Toge find nah unserer Meinung con zuviel. Wir wollen ftatt dessen 30 Tage seßen. Was der Borredner vorgebra(t hat, um die große Anzahl der Auênahmetage zu begründen, l weis. Die Unternehmer werden ih dann die Arbeitszeit gleihmäßig zu verteilen, und das ist auhch in Glüd Weder für die Schokoladenfabriken noch für die Konservenfabriken liegt ein Bedürfnis vor, die Zakbll der Aus- nahmetage auf 60 zu! erhöhen.

Abg. Erzberger (Zertr.): Den Artrag, die Zahl der Ausnahme- tage von 40 auf 60 zu erhöhen, haben wir in der Kommisfion sehr ein- „gehend besprochen, anknüpfend an Pet der Berichte der Geroerbeinspektoren. der Konfektionsindustrie eingehend nahgeaangen und sind zu der Veber- ¿eugung gekommen, daß tatsächlich eine Ausnahme von 40 Tagen aus- reiht. Es wäre auch infonsequent, hier 60 Tage zu gestatten, während

wir keim § 137 nur 40 Tage zugelassen haten.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Henning (d.-kons.) werden die Anträge Behrens-Schack zurückgezogen und S 139a mit dem Antrage Stresemann auf Strei@ung der Be- über die Sechsstundenarbeit am Sonnabend im stionsfassung angenommen. derreglung der Arbeitszeit für be- i vorgeschlagenen redaftionellen Aenderungen hat die Kommission unverändert Zu der Frage, ob und inwieweit einzelne Î r Bestimmungen des Titels ŸVTI auszunehmen sind, enthält die Vorlage einige Abänderungs- Y nission mehrfach modifiziert hat. oge sollten die Schußbejtimmungen nicht An- f Arbeiter in Apotheken und Handels- ereien, Gast- und Schank- Musifaufführungen, Schaustellungen, thea- stige Lustbarkeiten sowie auf

ittel aller Beschäftigten, n Hülfskräft iht weniger Die Nachtar

„60 Tage“ zu

Saisoninduftrien

und dergleichen, sowie die ausf e, stehen au

und Ziergärten. Ferner will der Abg. Behrens für den Fall der Annahme des r Gärtnereien folgenden 8 154þ Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter öffentlihe Anlagen und

lntrags Albrecht bezüglich de einführen: „Auf die Besißer, von Gäritnereien, einshließlih der für nicht auss{ließlich der für den eigenen Haushalt betriebenen, finden die Bestimmungen in Titel VIT mit Ausna stimmungen der S8 135 bis 139a ent

Als Gärtnerei ist insbesondere niht anzusehen“ usw. wie oben. entr.): Ich bitte, dem Antrag Schmidt-Aiten-

7 078 050 4 (+ 1 774050 4) verans(lagt. Dazu treten Ersparnisse : t l ous den Rechaungsjahren 1905 und 1906 in Höhe von 1 956 852 4. zwischen den eBerpflegungsko|ten angestellt worden, die angeblich Zur Balanzierung der Ausgaben des ordentlichen Etats in | für Seminaristen einerseits und Sträflinge anderseits aufgewendet Höhe von 27 630 240 (— 15924318 46) ift ein Reichs- | werden. L E ari n

¡ushuß von 18 59% 338 M (— 19471134 , nach Aus- | nur 75 & täglich angeseßt sind, während für einen Sträfling früher 89 S

Beschlüffe vom Bundesrat

ch Auszählung mit men. Abgelehnt wird gegen Schmidt-Altenburg. Jm übrigen wird S

fehr wenig zu tun haben.

der Reichs- Der Antrag Behrens 154 in der Kom-

\sprehende Anwendung.

eidung der Ausgaben für 1908: 11271 134 4) erforderlich. Von den Ausgaben ent- glich vi fallen 26406 440 S (— 5 967671 A auf fortdauernde, Rüdck[chlü}sse nakelegen,

partei der Antrag i] zurückgezogen. missionsfassung angenommen.

Ilbrecht und Gen. (Soz.) be ch Arbeiterinnen für die Zeit,

rerinnen nicht beshäftigt werden dürfen, ortsüblihen Tagelohns

Arbeiterinnen zustehen soll. Abg. Stadthagen (Soz): Grgänzung des Beschlusses, Entwurfs gefaßt haben. dieser Materie in Aussiht gestellt, es ift aber da der vorliegende Entwurf bere

Staatssekretär Hollweg: Meine Herren!

ist, gehört nah meiner Ansicht n in der Kommission erklärt habe,

Abg. Trimborn (Z ( zuzustimmen. Ansturm gegen die Sonntagsruhe vorhanden war, Sonntagsrube Gemeingut dex Nation; wir im Ausland, die Schweiz ist jeßt \tolz auf ihre Wenn der Reistag die Vecordnung des Bundesrats so werden wir fortgeseßt einen Ansturm Wir haben ja dem § 16 der Gewerbeordnung gesehen, in dem dem Reichstag das Recht der aufzuheben, und

1 223 800 4 (— 9 929 300 4, nah Ausscheidung der Ausgaben für b d : L E Zwecke im Jahre 1908: 1 729 300 4) auf einmalige. | is aber bei der Bewertung der Zahlen folgendes zu rüdsihtigen :

Der Reservefonds ist fortgefallen. An den fortdauernden Ausgaben ist die A lncaaltnng be 891 460 A6 (— 55 515 46) beteiligt. Die kosten, sondern Haftkosten. Jener Satz stellt den Zushuß dar,

antragen einen neuen in der sie als Wöch- ankengeld in Höhe der gewöhnliher Arbeiter und

Dieser Antrag ist weiter nichts als eine wir an einer anderen Stell rung hat zwar eine Regelung e zur Krankenversiherung nicht so lange zu warten, its 1910 in Kcaft treten soll.

Bethmann

heute aber ift die rung machen Arbeitershutz-

dieselbe Erfah Die Abgg. A

Artikel 4a, wona geseßgeburg. wieder aufheben kann, gegen diese Verordnurgen h ähnlite Erscheinung bei einzigen Fall vorsieht, ordnungea des Bundesrats wie all hat der Bundeëêrat nie mehr von seinem Ver- Fh kann also ntcht laut genug vor Dagegen muß ih mich für Das Prinzip, daß die

kräfte einzustellen. ch Etat für 1908 bi ebiet ersheint es angängig, die na dem Etat für s zum 5 C L M auf Ce §000 Köpfe zu ermäßigende Schußtruppe bis öhne der Beamten) leisten muß. Die Ausgabe für die Ver-

nicht gerade ansirengend find. Die Negie

für die bevorstehende

eingeräumt ist, Ver ¡weckmäßig,

gerade in diesem F ordnungsrecht Gebrauh gemacht. der Annahme dieses Antrages warnen. den sozialdemokratishen Antrag aussprechen. ezgebung vor der Hausindustrie nicht Halt z ! beim Kindershußge|eß anerkannt worden, und in dem fozialdemokratishzn Antrag liegt lediglich die Anerkennung dieses

Fm Jahre 1904 hat der Neichs- worin der Reichskanzler auf- ung zwischen der s wird wohl

chiffung soll Ende Februar oder Anfang März erfolgen. An Kosten für 5 E sind SONA: für den Betrieb der Linie Swakopmund— | der Verwaltung des Innern 37,6 Z für den Tag.

Windhuk 2298 000 # (+ 188 000 6) sowie ein Zuschuß zum Bes triebe der Linie Lüderiì buht—Keetmanshoop usw. von 250 000 M. Im außerordentlichen Ctat werden zur Fortführung der Eisenbahn | Die in Hamburg erhob

daß nur der B

des Jnnern Dr.

Arbeitershußgef

bat, ist bereits at, ijt berei Der Antrag, dessen Annahme soeben befürwortet

iht in diese Gewerbeordnungênovelle. ift es meine Absicht, e arbeitsfreie Zeit der Wöchnerirnen Revision der

war sehr wenig beweiskräftig.

Wie ih bereits 3 6C0 000 verlandt. dem Vorschlage der Kommission, di auf 8 Wochen auszudehnen, bei der bevorstehenden

Krankenversicherungs8geseßgebung Rechnurg zu tragen.

Der Antrag der Sozialdemokra der Rest der Vorlage oh mitgeteilten Resolutione hat, werden mit großer

Schluß 5 Uhr. (Etat 2 eldungitóee.)

Abg. Behrens (wirts{ch. Vgg.) : tag bereits eine Resolution angenommen, gefordert wurde, in der Gewerbeordnung eine Abgrenz ft und dem Gärtnereigewerbe vorzunehmen. Da cin, wie die Abgrenzung zwischen Handwerk und Fabrik. Die Vorloge macht einen Fortschritt jür die NRechts- Sn der Kommission wurde aus- der Gewerbeordnung mit Aus- 5 bis 139a auch auf Sârtnereibetriebe Anwendung brende Organ der deutshen Gärtnerei begrüßt die als dadurch einmal einwandfrei festgestellt ist, daß n au für die gewerblichen Betriebe der Gärtnerei brennend geworden, {wer sein,

genebhmigungspflichtig aufgehoben

ein Glüdck für die Arbeiter. tragen 744000 F

Verordnungen 1 064 835 4 (— 76 734 4) erforderlih. Unter den Einnahmen find

handelt es sich um Verordnungen, welche dem Produktions8gang in den einzelnen gewerblichen Unternehmungen ih anpassen follen. (Sehr rihtig! in der Mitte.) Es handelt sh um Gegenstände, welch(e individualisierend behandelt werden müssen, und gerade da er- weist es sih, daß die Geseßgebung nit imstiande ist, Detail- vorshriften so zu erlassen, wie sie das praktische Leben wirkli fordert. (Sehe rihtig! in der Mitte.) Darum hat man die Angelegenheit der Regelung burch Bundesratsverordnung vorbehaltea. Jh bitte Sie drtngend: lassen Sie es bei di-ser Regelung und führen Sie nicht eine andere Form geseßliher“ Regelung durch die nachträgliche Zu- stimmung de3 Reich3tag5 zu den Bundesratsverordnurgen ein. (Bravo! in der Miite.) ;

Abg. S midt -Berlin ( S@&{midt-Altenburg stimmen. Befugnis, eine Verordnung zu erlassen, hinterher eine besondere Zustimmung des Reichstags fordern ; würde der ganze Bundesratóverordnungsweg l es könnte vorkommen, daß der Reichstag immer w Konsequenter wäre es gewesen, diese ganze B Es ist nicht richtig, daß die Gelegenheit gehabt haben, j : Die Vorlage datiert von 1907, und ets liegen auch Pe!itionen von Handwerks- und Handelskammern vor-

Landwirt scha

aber ebenso {chwierig \

ten wird abgelehnt und men. Die vorhin lche die Kommission vorgeschlagen

Mehrheit angenommen. Nächste Sißzung Sonnabend 11 Uhr.

dauernden Au2gaben betragen 1124738 4 (— 263 731 M), die ein- an den beutigen Steuerlasten

ne Debatte angenom Ó maligen Ausgaben 684 097 #4 (+ 933 097 A).

itionen und an die Ergebnisse

Wir sind au ten Wünschen stellung des Gärtrereigewerbes.

gespcohen, daß alle Bestimmungen

nahme der §8 13 Marschallinseln betragen die Einnahmen im Rehnungtjahre 1909

jeßige Vorlage, diese Bestimmunge 577 275 4 (+ 81 948 6). Der Ertra der Zölle ift auf 317 000 4

was eine gewerblihe Gärtnerei ift. im Nahmen g:werblihen Gärtnerei zu geben, die Nechtsstelung der Gärtnereien \chaffen. in der Gärtnerei Pflanzenhandels anzusehen aufgezählt sind.

wir müssen aber Kiarheit über Als Gewerbebetrieb des Blumen- ¿ Kommissiontbeci{t em Bericht ift nämli cine Gruppierung der Betriebe wiedergegeben, die das Resultat einer gemeinsamen Arbeit der preußishen Regierung, des Reichsamts des Innern und der in Frage kommenden Arbeitgeber- und Ardeitnehmerorgarisatioren ierung wird als einwandsfcei anzusehen sein. Die Gärtner wünschen aber noch weiter eine Klarheit über den RNechtê- nihtgewerblißen Gärtnereien, das heißt der Gärtnerzien, li mit landwirtshaftliWen oder anderen Betrieben ver- Fch möSte die Regierung bitten, daß sie die Resolution so auffaßt, daß damit die Erledigung dieser Fahre hinausges{hoben wird, fondern daß ch im Laufe des Winters die Frage zur Erledigung fommt

Parlamentarische Nachrichten.

Der dem Reichstage die Schugßgebiete schließt in Einnah 1908 mit 251

stimmung übrigen nah der Kommis

S 15 Ï ie S S 154 enthält die Son aushaltsetat für

ungsjahr it 99 107 509 6 (ge d zwar im ordentli im außerordentlichen

gegangene das Re d Ausgabe m 66442 4) ab, un Etat mit 68 792 509 (— 9 356 442) M, Etat mit 30 315 000 (— 15 810 000) Im ordentlihen Etat betragen

13 978 637 4 (+ 2

für Togo 2 3344 (— 15 924 318 A), rolinen, Palau,

werden alle die

So9z.): Wir werden auch gegen den Anirag Wenn man einmal dem Bundesrat die

gibt, dann kann man nicht bemerken, da

angenommen. Betriebe der

Gewerbe von den bis3herigen ahmgelegt werden, denn

ist, und diese Grupp ieder seine Zu-

die Einnahmen und Aus- 465 387 M), für Kamerun 90 46 (+ 115 930 4), für Neu-Guinea Marianen und

vorshläge, welhe die Kommi} Nach der Vorl nnden au

Gâärtnereien,

gaben für Oftafrika 7 208 366 A (+ 598 127 M), für Südwestafrika 27 630 240 M 1808 835 #6 (4+ 285 366 4), für Ka

stimmurg versagt. fugnis des Bundesrats aufzuheben. Handwerks?ammern keine die Vorlage zu äußern.

zustand der die nament bunden sind. der Kommission nicht dringenden f möglichft nc

dauernden Ausgaben 9466 297 M (+ 20380 maligen 2886 300 H (— 1151 200 M).

geschäften, wirtschaftsgewerbe, tralishe Vorstellungen oder fon

Zweite Beilage

Sonnabend, den 5. Dezember z 1908.

pn 50 918 A6), für Samoa 763530 Dem Etat für das Schutzgebiet Kiautshou ist als Anhang ein t

ou 12352597 A (+ 886 344 4), | Etat für die Verwaltung des Ostasiatishen Marîne- der einen Aufwand von

biet ld 2106356 # Der NReichszushuß | detachements für 1909 beigefügt, die SihußgebietoWu er Schutzgebiete beläuft sich auf ins- | 2 147 488 4 erfordert. Nach wiederholten Erwägungen hat es ih

ter die einheitlihe

auf Togo 90 000 46, auf Südwestafrika 18595338 46 | Verwgltung der Marine zu stellen. gelöst werden. n

nidhts (— 383 369 A), auf Samoa nichts | seine Stelle soll eine von der Marine ür Vi ür die

n des außerordentlichen Etats Neuorganisation, ‘die unter dem Gesichtspunkte der Grzielung größt- 000 # (— 12875 000 A), auf möglicher Grsparnifse erwogen wurde, ist die Angliederung des Detache-

Zu den einzelnen Etats der Schutzgebiete ist folgendes zu | um etwa 25 9/0 verringert; fie sinken von rund 4000 46 für den Kopf bemerken : auf rund 3000 4. Die Mittel werden durch einen im ordentlichen Die eigenen Einnahmen des ostafrikanischen Shußgebiets | Gtat bei Kay. 6b der einmaligen Ausgaben angeforderten Reichs-

1 491 46). Aus verschiedenen Gründen | zushuß in Höhe der Unterhaltungtkoften .des ostasiatisGen Marine-

é angefordert.

erweisen. Die Summe der Einnahme des ordentlichen Nr. 53 des „Zentralblatts f auf die fortdauernden 13 338 517 H | Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Aenderungen und Ergänzungen des

beansprucht die Zivilverwaltung | abfertigung.

7261 551 N (L 9 070104 4) Den Bezirksamtmä foll je ei I A Mh ; en Bezirksamtmännern foll je ein e j 5 i j : Nr. 40 des „Gisenbahnverordnungsblatts , Heraus- ständiger Hilfsarbeitec (Adjunkt) beigegeben werden. Ferner sollen r 4 Minisierium der öffentlichen Arbeiten, o. d M. f

E Loo d m E kei gin L po R L 08, betr. Besoldungsdienstalter rüberer Weichensteller erster Kla}e ; O T7 f nen eingeltent vom 21. November 1908, betr. Feuerwerkskörper der Nr. XXX"VIII

der Anlage B zur Eisenbahnverkehrsordnung. Nachrichten.

R

Der Etat für Kamerun ist im Ordinarium in Einnahme und Im 1. „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutshen Reichs“,

51s belaufen si auf 4 400 000 # | Inderungen der deutshen Aktiengesellschaften im dritten 569 000 4). Die Ersparnis aus dem Rechnungsjahre 1906 | 1908. Jedes Heft wird nunmehr entsprechende Nachweijungen für das

Éa

eträgt 516 259 46. der Reichszushuß 2 292 107 4 (— 488 032 4). | abgelaufene. Vierteljahr bringen.

Die fortdauernden Ausgaben sind mit 6 621 066 #6 (+ 1 109 402 A) Fm dritten Vierteljahre 1908 war die Gründungstätigkeit on für die Zivilverwaltung 3 321 728.46 (+ 901 2184), für | gering und blieb mit 37 neu entstandenen Gesellschaften und einem

ür die Neuorganisation der Polizeitruppe (Landespolizei) werden an | weit zurück, wobei die Monate Juli, August und September eine Ganz anders als mit den Grün-

zum Bau der Eisenbahn Duala—Widimenge und 500 000 4 | so hoh war wie im*ÿleihen Zeitraum des Borjahr tretenen Gesellshaften war zwar größer

Das Schutzgebiet Togo {ließt im ordentlichen Etat in | (14 gegen 11), ihr Kapital dagegen geringer als im Vorjahre, die

Reichszushuß is in diesem Rechnunssjahre in Höhe von 90 000 4 | größer. Der Beitrag der Kapitalherabsezungen blieb dagegen fortdauernden Ausgaben betragen 1 896 396 Ed binter demjenigen im dritten Vierteljahre 1907 zurü, sodaß s

965 000 4 und zur Fortführung

inge von Lome nah Atakpame als 2. Rate 4 000 0C0 M Dab 0E Berpflegungskoften v Gtiäfituee i Gi v Südwestafrika sind au n Preußen. 020 d C 1050 1/6) veran N : In der „Pädagogischen Zeitung“ war kürzlih ein Verglei

Dort war angegeben, daß für „die Seminaristen in Berlin“

berehnet worden seien, vom 1. Oktober 1908 an aber sogar 1 4 täglih verwendet werde. Die nachgewiesene auffällige Differenz würde die niht zu Gunsten der ftaatlihen Verwal-

tungen sprehen würden, wenn die Vergleichszahlen rihtig wären. Nun

außerordentlihe Zwecke im Fahre

Der Say von 80 § bezw. 1 für den Tag sind niht Verpflegungs-

itä t dert bei den fortdauernden Ausgaben den der Staat nah Abzug des Ertrages aus der Arbeit der Gefangenen Militärverwaltung eee | h Gesamtunterhalt des Gefangenen (Wohnung, Kleidung,

4 852 306 46). Nach der gegenwärtigen La eimSchut- | für den L O 4). D IEAO s g ey eizung, Beleuchtung, Krankenpflege, Verwaltung, Gehälter und

legung der gesunden und kranken Gefangenen betrug im Durch- nitt der lezten drei Jahre in den Strafanstalten und Gefängnifsen

zum 1. April 1909 um weitere rund 500 Köpfe zu vermindern. Die Ein- j

enen Zölle und Steuern und ihr

Iderigbuht—Kubub nah Keeimanshcop, insbesondere für die Ab- Anteil an den Isteinnahmen des Reichs im Jahre 1907. zweizung von Seeheim nach Kalfkfontein als vierte und [leyte Nate In den Tagen der Verhandlungen über die Finanzreform dürften

s Bei dem Bau der Strecke Aus—Kubub— | die Sahlenangaben eines Aufsatzes der „Hamburger Beiträge“ be- Keetmanshoop würde eine Ersparnis pon vorausfichtlih 3 000 000 #4 fonderes Interesse haben, in dem die größte Haenstadt des Deutschen eintreten. welhe für die Abzweigun mit zur Verwendung gaangs. Reichs, die als freie und Hansestadt auch ihre getrennte Zoll- und Die eigenen Ginnahmen des hupgebiets Neu-Guinea be- Steuerverwaltung hat, von der Finanzseite betrachtet wird, um 382100 4); als Reichszushuß find zu zeigen, wie groß die Bedeutung von Handel und Verkehr gerade für die Reichsfinanzen und für die geldliche Leistungsfähigkeit

die Zölle auf 565 000 (+ 320 000 4) veranschlagt. Die fork- der Einzelstaaten und wie gro der Anteil des Hamburger Handels Die Zahlenangaben beruhen auf

offiziellem Material. Wir ftellen zunächst die Fsteinnahmen für die

m Etat für die Karolinen-, Palau-, Marianen- und wichtigsten Zölle und Steuern im Jahre 1907 zusammen, und zwar: im duen Reich in Dag

angeseßt. Der Reichszushuß, der im ahre 1908 noch 383 369 4 R Ge Par 644 745 064 62 367 573

betrug, fällt diesmal weg. Als Summe der Einnahme ergeben \ih R zee Os 33 088 609 458 4 (+ 50 918 4). Die Summe der fortdauernden Tue 5) prerve R ite e T 893 371 aben beträgt eioshließlih eines Ansayes von 62215 4 zur Aus- 4) Au@ersienck - «, + « + « « 188966 434 264 554 attung eines Ausgleihsfonds 544 108 (+ 81 948 4). Die ein- E oa f old 57 843 394 652 833 maligen Auëgaben belaufen sich auf 65 350 4 (— 29 679 4). 6) Branntweinsteuer . . . « « 1206818922 4703517 Die eigenen Ginnahmen des Schhutzgebietes Sa moa fre auf 7) Shaummweinsteuer . . + - - 5 356 733 36 375 607 700 (4+ 47 600 6) veranshlagt. Ein Reichszushuß (1908: g) Brausteuer - « «+ e - + « 637718746 1200522 144 482 4) ist nicht erforderlich. 9) Spielkartensteuer . «1799 953 2 125 Die eigenen Einnahmen des Schvtzgebiets Kiautschou find auf 10) Wechselftempelsteuer E 9 053 416

s unter ihren 1439017 4 Bruttoeinnahmen aus dem 19 iy raun Mer pri 7 D : E 96 264 244 3 712 029

fingtauer Werft nebst Dok erseinen, denen eine glei T3053 Ti 058 T L Bote O L res DRI 0) asordecii B Fes Aus vorstehender Zahlenreihe ergibt sich zunächst, daß in Ham- ufgabe von 18 352 597 u CH 886244 4) erfol Sie hie ‘ein: | was die Ginnabmen dei Netten Bedeutung e ee S is Dafent Í leicht erklärt. Es find nahezu 10 %/o aller Zolleinnahmen des Reis,

entweder durch einen Jnitiativantrag aus der Kommission oder dur ' (S(luß in der Zweiten Beilage.)

das Verkehrsgewerbe.