1867 / 82 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1331] __ Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht , erste Abtheilung zu Stolp. Den 23. März 1867.

Der dem Halbbauer Christian Heinrih Vorbau und dessen Ehe- frau Wilhelmine Friedericke, geb. Villmow, gehörige, zu Labuhn be- legene! im Hypothekenbuch Vol, IV. Nr. 3 verzeichnete Halbbauecrhof, geschäßt auf 7000 Thlr. soll

_am 1. November 1867, Vormittags 11 Uhr,

Gu E Gerichtsstelle vor dem Kreisrichter Krause subhastirt verden. s

__ Taxe und Hypothekenschein, sowie die Verkaufs-Bedingungen sind in unserem Prozef-Büreau 1b. einzusehen. °

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er- sihtlichen calforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.

[1345] Ediktalladung behuf Besißtitel-Berichtigung und Löschung von Hypotheken.

L. Remmer Garrels Damm zu Holte besißt auf Grund nota- riellen Kaufkontrakts vom 19. Januar 1857 einen '/, Heerd zu Holte, folgende Bestandtheile umfassend:

1) Haus und Garten zu Holte, grenzend Ost und Nord an C. H. Schulte, West an H. Siebrands Erben, Süd an den \. g. Gastweg,

2) ein Sandstück plms. drei Diemath groß, grenzend im Osten an den Heuweg, West an Weert Garrels, Süd an cinen Weg, Nord an C. W. Bunger,

3) ein Hohemecedlandssstück plms. 1% Diemath, grenzend Ost an Claas Weber, West an Harm B. Schulte, Süd an den Heer- weg, Nord an D. Kock,

4) ein Stück »Uhrend« Pes 1 Diemath, grenzend Ost an Tamme Schnau, West an den Uhrender Weg, Süd an Remmer L. Damm, Nord an Wilhelm Pfeiffer,

5) ein Aer »Neuland« groß plms. 5 Tonne Rokeneinsaat, gren- En Ost an Jan B. Ullrihs Erben, West an Focke Griepenburg

TVcn/

6) cin Stück »Wersen« plms. & Diemath groß, grenzend Ost und West an C. H. Schulte,

7) Gerechtigkeit in der Kirche und auf dem Kirchhofe,

und hat nachgewiesen, daß er, bezw. sein Vorbesißer Garrelt Lamber- tus Damm, länger als 30 Jahre im ruhigen ungestörten Besiß obiger Grundstücke sich befunden.

IT. Ubbe Hinrichs Prahm zu Holtermoor besißt auf Grund eines Licitationsprotokolls des vormaligen Auctionators Collmann hieselbst vom 23. September 1861 ein Stück Moor plms. 1 Moor Diecmath, Penn Süd an Buß, Nord an D. Ko, West an den Rhauderfahn-

anal, Oft an einen Weg,

und hat nachgewiesen, daß er, bezw. seine Vorbesißer Theelen

Lammers Buß und dessen Erben si seit länger als 30 Jahr im

ruhigen ungestörten Besiß befunden haben.

Die sub [. und Il. genannten Grundstücke bildeten eine Warf- stelle oder /; Heerd, welcher Vol. V. Nr. 104 Stickhauser Amtktsgerichts alten Hypothekenbuchs auf den Namen von

Harm E lebt in erster Ehe mit Elsche Janßen,

Jeb Behrend Bohlen, berichtigt ist, und darnach umfaßt cin Ae mit einem Garten nebst Aufschlag und Warfsgerechtigkeit in Heide und Weide.

Es ist wahrscheinlich, daß Harm Focken den an Behrend Bohlen verkauften '/, Plaß Namens seiner Tochter benäherte (retrahirte) und durch Sentenz vom 28. April 1797 zugesprochen erhielt, daß die Tochter ohne Leibeserben verstarb. und von ihren Eltern und Ge- \{chwistern beerbt wurde,

daß diese die ad I. genannten Grundstücke mittelst Kaufkontrakts vom 29. April 1817 dem Garrelt Lambertus Damm und den Mo- rast ad 1I. am 10. April 1818 an weiland Theelen Lammers Buß in Eigenthum übertrugen, indessen fehlt hierüber der Behuf der Titelberichtigung nothwendige Nachweis und i} daher Seitens der enannten Besiver Ediktalladung beantragt, behufs Anmeldung von igenthumsansprüchen dritter Personen und gerichtsseitig dieser Antrag für stattnehmig erachtet, nach dem Provokanten den §. 4 ‘des Geseßes vom 29. Oftober 1848 vorgeschriebenen Eid abgeleistet. [T], 4e. 2c.-2c.

Es 1werden daher:

ad I. und II. alle diejenigen, welche bezüglih der Vol. IV. Nr. 104 des alten Stickhauser Ämtsgerichts-Hypothekenbuchs registrir- ten Warfstelle ('/; Heerd) zu Holte Eigenthumsansprüche zu haben vermeinen,

: ad I. c. Nck2U. Per offentlich aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in der erichtssißung vom

: _Mittwocch, 26. Juni d. J. vor hiesigem Amtsgerichte 1. zu melden, und zwar unter der Ver- warnung, i i

ad I. und IL, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Eigen- thumsansprüchen werden präkludirt werden, auch auf Grund des zu erlassenden Präklusionserkenntnisses mit der Berichtigung des Besiß- titels für Provokanten im Hypothekenbuche verfahren wird -

ad III. 2c. 2c. 2c. '

Stickhausen, den 16. März 1867.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

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[871] Oen Vorladung. Der Kaufmann È. Albrecht, Neue Friedrichsstraße Nr. 11 hier- elbst, hat gegen den Me inans E. W. Blau, zuleßt Dragonerstraße r. 26 hierselbst wohnhaft; Klage wegen 956 Thlr. 18 Die 9 Pf.

j nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 17. August 1866 für gelieferte Waa-

ren Bie Klage ist ei leitet und da der jepige Aufenthalt des K le e 11 eingeleitet und da der jeßige Aufenthalt des Kauf- manns E. W. Blau unbekannt ist, so wird d d i aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung gu, den 3. Juli 1867, Vormittags 10 Uhr,

Gerichts-A}s eichert anberaumten Termine pünktlich zu erschei- nen und die Klage vollständig zu beantworten, feine etwaigen Ein- wendungen und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzuführen und die Beweismittel für scine Behauptungen bestimmt anzugeben. Urkunden, Mit welche derselbe sich berufen wolle, o im Original oder in Abschrift zu Überreichen oder die zur Beschaffung derselben erforderlichen Gesuche anzubringen. Später darf auf neue

Rücksicht mehr genommen werden.

Es steht demselben frei, statt in dem Termin zu erscheinen, schon vor oder in demselben eine schriftliche Klagebeantwortun Diese muß jedoch von eineni Rehts8anwalt unterzeichnet sein, -widrigen- falls sic für nicht angebracht crachtet wird.

_ Wenn bis zum Termin eine solche schriftliche Klagebeantwortun nicht eingeht, auch Verklagter clbst in dem Termin \sich nit pünfktli zur bestimmten Stunde cinfindet oder beim Aufruf der Sache nicht anwesend ist, oder wenn er sich über die Klage nicht vollständig erklärt, so werden die von dem Kläger angebrachten That achen und die von demselben beigebrachten Urkunden, worüber keine Erklärung vom Ver- klagten abgegeben worden ist, für zugestanden und anerkannt erachtet, und 1wwas den Rechten nach daraus Folgt, wird im Erkenntniß aus- gesprochen werden.

Der Verklagte kann sih auch durch einen bei dem unterzeichneten Gericht zur Praxis befu ten Rechtsanwalt oder dur einen anderen geseßlich zulässigen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stellver- treter muß aber den erhaltenen Auftrag spätestens im Termine durch Vollmacht oder Schreiben nachweisen, widrigenfalls angenommen wird, daß Niemand für Verklagten erschienen. ist.

Eine Verlegung des Terfuins findet ohne Zustimmung des Klä- gers nur einmal und auch in diesem Falle nur dann statt, wenn ent- weder Gründe dazu in der Sache selbst liegen, oder die vom Ver-

klagten angeführten Hinderungs-Ursachen bescheinigt sind. Berlin, den 23. Februar 1867. E Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation Il.

E O I ines Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

el Bekanntmachung. le der Stadtgemeinde Danzig zustehende Bernstein-Nuzung am Ostseestrande der frischen Nehrung auf der circa 10 Meilen langen Strecke von Weichselmünde bis Polsk soll entweder im Ganzen oder qus in geen vier L S ad

ectio 1. auf der Strandstrecke von Weichselmünde bis zum

n Weichseldurchbruch bei Neufähr, M dig

Sectio II. auf der Strandstrecke vom L eichseldurchbruch bei Neu-

fähr bis zum alten Weichseldamm bei Nickel 8walde, auf der Strandstrecke vom alten Weichseldamm bei Nidel8walde bis zur diesseitigen Grenze des Fischerei- Distrikts der Fischer von Liep und Kahlberg, auf der Strandstrecke von der diesseitigen Grenze des Fischerei - Distrikts der Fischer von Liep und Kahlberg bis zur Grenze des städtischen Strandgebiets bei Polsf, vom 1. September 1867 ab auf drei oder auf sechs Jahre in öffent- licher Licitation in Pacht ausgeboten werden.

Hierzu ist ein Termin auf j ; den 4. Mai er, Vormittags 10 Uhr, im Kämmerei-Kassenlokale des hiesigen Rathhauses, vor dem Stadt- rath und Kämmerer Herrn Strauß angeseßt, zu welchem wir cautions- fähige Pachtliebhaber mit dem Bemerken hierdurch vorladen, daß die Verpachtun; bige ngen in unserm 111. Geschäftsbureau einzuschen hae A lbschrift derselben gegen Erlegung der Copialien er-

Mit der Licitation selbs wird um 12 Uhr Mittags begonnen und werden nah Schluß derselben Nachgebote nicht angenommen.

Danzig, den 8. März 1867. ,

Der Magistrat.

Bekanntmachung. Zum Verkauf von & Stück e ranarten ) C » arkem T R 118 » P Attet ( Kiefern Bauholz, U 2 ce. et dem Einschlage pro 1867 im Belaufe Trommelort, Jagen 36, e

Mittwoch, den 10. April, , Vormittags 10 Uhr,

¿aim Gasthause des Herrn Marquart zu Obornik, ein Licitations-Termin an, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der betreffende Schußbeamte angewiesen ist; die zum Verkauf gelangenden Hölzer vor der Licitation an Ort und Stelle auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Entfernung des Schlages von der nächsten Warthe-Ablage orußynko, den 30. März 1867.

beträgt 5 Meilen. Der Oberförster,

Sectio III.

Sectio IV.

Herb t.

ieser hierdurch öffentli

im Stad feste Adl Portal I1., Zimmer Nr. 37, vor dem Herrn i essor

Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Jnstanz keine |

einzureichen. |

Das Abonnement beträgt ü Thlr. sür das Vierteljahr.

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Alle Post - Anfstatten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Preußischen Staats-Anzeigers :

Jäger- Straße Nr. 10. (zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierftr.)

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E L E E E E E A E E R E D R O O E E A E E

M 82,

e. Majestát der König haben Allergnädigst geruht : m Dem Brot hérzoglieh oldenburgischen Geheimen Rath und Regierungs - Präsidenten Erdmann zu Oldenburg den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse, dem Kreis8gerichts- Sccretair und Kanzlei-Direktor, Kanzlei-Rath Ko h zu Frank- furt a. O,, dem Kreisgerichts-Secretair, Kanzlei-Rath Johann Gottlob Hoffmann zu Schneidemühl und dem bisherigen Direktor des Progymnasiums zu Rössel, Professor Dr. Lil ien- thal, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Medizinal-Rath, Professor Dr, Romberg zu Berlin und dem Olenti Diéntenaut Richer von Marthille, Adjutanten des Fürsten zu Schaumburg - Lippe Durchlaucht, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Aegyptologen

. Chabas zu Chalons sur Saone den Königlichen Kronen-

rden dritter Klasse, dem Steuer - Aufseher Gerberding zu Lüneburg das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Ackermann August Heitkamp zu Berka, Amts Osterode in Hannover, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen; |

Den Bice-Präsidenten bei dem Obergericht zu Stade, Ober- gericht8-Vice-Direktor Oberg, als Vice - Präsidenten an das Appellationsgericht in Ratibor zu verseßen ; 4

Den gegenwärtig als U L E in der Bau-Abtheilung des Handels- 2c. Ministeriums beschäftigten Ober-Bauinspektör Schack zu Gumbinnen zum Regierungs- und Baurath zu ernennen ; :

Dem Pächter der Domaine Hermannshagen, Ober - Amt- mann Oldenburg, den Charakter als Amisrath zu ver- leihen; und | An Stelle des verstorbenen Konsuls Rumler den Kauf- mann F. Gerdhßen in Tacna zum Konsul daselbst zu er- nennen; so wie i

Dem Buchbindermeisier und Lederwaaren - Fabrikanten Eduard Heinrich Moßner hierselbst das Prädikat eincs Königlichen Hosflieferanten zu vericihen.

Der Durchlauchtigste Herrenmeister des Johanniter-Ordens8, Prinz Carl von Preußen Königliche Hoheit, hat die Rechts- ritter : : Major a. D. Freiherrn von Massenbach auf Bialokoc bei Pinne, und Rittergutsbesißer , Mitglied des Herrenhause Freiherrn von Rigal-Grunland zu Godesberg bei Bonn auf Vorschlag der Posenschen resp. der Rheinischen Provinzial- Genossenschaft und nah crfolgter Zustimmung des Ordens- Kapitels zu Commendatoren des Johanniter-Ordens®, ersteren für die Provinz Posen, lehteren für die Rheinprovinz, ernannt.

Derlin, 3. April.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen- Weimar ist heute früh nah Dessau abgereist.

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Allerhöchste Verordnung, den Betrieb stehender Gewerbe T Ulerrtiinea Kurfürstenthum Hessen betreffend. Vom 29. März 13867.

Wir AÆWislhelnr, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für das vormalige Kurfürstenthum Fessen, was folgt: F. 1, Das den Jünften zustehende Recht, Andere von dem

Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, wird aufgehoben. §. 2, Die geseßlichen Bestimmungen, nah welchen auf

Berlin, Mittwoch, den 3. April, Abends

1867.

den Dörfern einzelne Gewerbszweige nicht betrieben werden dürfen, treten außer Anwendung. L d. 23. Die Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der jelbst verfériigten Waaren und auf Eine Verfaufsstätte (F. 182 der Zunftordnung vom 5. März 1816) und die Be- shränkung der Gesellen in der M der Meister, bei denen fie in Arbeit treten wollen, werden aufgehoben. §. 4. Inländern, welche sich in eiuer Gemeinde als Orts- fremde U , ftann wegen mangelnder Gemeinde-Angehö- rigkeit der selbstständige Betrieb cines Gewerbes nicht" versagt werden, Dieselben sind jedoch zur Tragung der, den Gemeinde- Angehörigen obliegenden Abgaben und Lasten verpflichtet. §. 5. Für den stehenden Betrieb folgender Gewerbe A Bierbrauen , Liqueurdestilliren , NRUranen , Bäkerei, Viehschlachten, Kirchweihschlachten, Wollenspinnen, Tabaks- fabrication (Tabaksspinnen), Gypsstampfen, Pottasche- sleden , Aschesammeln , Lumpensammeln , Kesselflicken, inngießen , Spenglerei , Scheeren- und nstrumenten- chleifen; Handel mit Steinkohlen , Holz , Theer , Eifen, Kupfer und Messing, Kessclwaarcn, Gyps, Glas, Fleisch, Oel, Wein, Tabak, Leder und Ellenwaaren desgleichen 4 den. Brauntweingroßhandel, s A a L As die Konzession8pslichtigkeit, wo fie seither beständ , auf- gchoben. E Auch für den kaufmännischen Handelsbetrieb außerhalb der Städte, sowie für die Krämerei, soll die Konzefsionspflichtigfkeit aufhören, insoweit dazu seither von Staats-Behörden Kon- zessionen ertheilt wurden. : E Die durch die Gesehgebung über die Presse eingeführte Kon- zessionspflicht der Preßgewerbe wird hierdurh nicht berührt. ÿ. 6. Alle den vorstehenden Bestimmungen entgegenstehende geseßliche Vorschriften treten außer Kraft. : Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel. _ Gegeben Berlin, den 29. März 1867.

(L. S) Wilhelm. Graf v. Bismark. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon.

Graf v. Jhenpliy. v. Mühler. Graf zur Lippe. v. Selchow. Graf zu Eulenburg.

Æerlin, 3. April. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten von Duerre, Comman- deur des 1. Rheinischen Jnfanterie-Regiments Nr. 25, zur Anle- gung des von des Herzogs von Sachsen-Meiningen Hoheit ihm verlichenen Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwer- tern des HerzogliÞh Sachsen - Ernestinischen Haus - Ordens, dem Hauptmann und Compagnie - Chef von Tschisch- wiß vom 2. Oberschlesischen Jnfanterie-Regiment Nr. 23, zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidje-Ordens vierter Klasse, dem Hauptmann und Com- pagnie-Chef e vom 2. Magdeburgischen Infanterie - Regi- ment Nr. 27, zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg- Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen Fürstlich Schwarz- burgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse, dem Seconde-Lieutenant von Bornstedt vom Posenschen Ulanen-Regiment Nr. 10 zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg- Schwerin Königliche Hoheit ihm verliehenen Militair - Ver- dienstkreuzes, dem Wachtmeister Giesen vom Westfälischen Kürassier-Regiment Nr. 4, und dem Trompeter Haupt von demselben Regiment zur Anlegung der von des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt Durchlaucht ihnen verliehenen Ehren- Medaille, so wie dem Stabshornisten Demuth vom 2. Schlesi-