1867 / 86 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Werlin, am S. April,

Weehsösel- Course.

250 FliKurz 250 F1.12 Mt. Hamburg...….......- 300 M.|Kurz __ dito 300 N.|2 Mt. London ……....…..... . 4 L. §./3 Mt. Paris . 300 Fr.|2 Mi. Wien, österr. Währ... 150 FI. dito : 150 Fl. Augsburg, südd. W... 100 FI. Frankf. a. M., südd. W. 100 FI. Leipzig in Courant... im 14 Thlr. Fuss. .-100 Thl.

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Fonds- Course. Lf Freiwillige Anleihe | Staats-Anleihe von 1859

dito v. 1854, 1855, 1857. dito von 1859

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| Eisenbahn-Acilon. Stamm -A ctien. Aaehen-Mastrichter .. Aliona-Kieler Berg.-Märk Berlin-Anhalter Berlin-Hamburger Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau - Sehw. - Freib. Brieg-Neisse Cöln-Mindener Magdeb.-Halberstadt .. Magdeburg-Leipziger .. Münster-Hammer Niederschles.-Dlärk. ... Niedersechles. Zweigb... Nordbahn Fr.-Wilh. Obersch]. Lit. A. u. C. de. Lit. B Oppeln-Tarnowitzer.…. Rbbinische do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe Stargard-Posen Thüringer Wilh. (Cosel-Oderbg.) .

Nichtamtliche Notirnngon, Eisenbahn-Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.) „öbau-Zittau Ludwigshafen- Bexbach Magdeb.-Leipz. Lit. B. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u.C. Mecklenburger

Oester. franz. Staatsbahn ODest. südI.Staatsb.Lomb. Russische Eisenb. Westbahn (Böhm.) .…. Warschau-Bromberg Warschau-Terespol .…. Warschau-Wien

Berlin-Görlitz do. Stamm-Prior... Ostpreuss. Sdb. St. Pr,

Prioritäts - Actien. Belg. Obl. J. de IEst. do. Samb. u. Meuse Vester. franz. Staatsbahn

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Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseld. I. Em. do. L. Emission.. do. Il. Emission.. Aachen-Mastrichter .…. do. I. Emission.. Berg.-Märkische I. Ser. do. I, Serie do. I S. v. Staat 37 gar. do. do. Lit. B. do. TIV. Serie .…. do. V. Serie do. VI. Serie .…. do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. . do. L. Serie... do. Dortm.-Soest.. do. do. I. Serie... Berlin-Ánhaiter

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do. Berlin-Hamburger

do. . Emiss. Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.

Oest. frz. Gproz. Bonds. do, do. neue pro 1875 do. do. do. pro 1876

Moskau-Rjäsan

Riga-Dünaburg

Rjäsan-Kozlow

Galiz. (Carl Ludw.) ..

Lemberg-Czernowitz

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Inländ. Fonds.

Berl. Handels-Gesellgeh, Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Hannoversche Bank... Preuss. Hyp. Vers... Erste Preuss. Hyp. - G. do. Gew, Bk. (Sebuster

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Industrie-A ctien. Hoerder Hüttenwerk ..

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fab. f.Holzw.(Neuhaus) Berl, Pferdebahn

2365 do, frz. Südb. (Lomb.)/3 [2207/2191

Rjaschsk. Morscbk...,.

1608 Oder-Deichbau-

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werden. usäancemäseig 4 pCt,

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Berl. Omnibus-Ges. ...

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¿[Staats-Schuld-Secheine 1437 Präm. - An). v. 1855 à 100 Pbir. 32 1424 Hess. Prämien-Scheine à 40 Thl

Kur- und Neum. Schuldverschr/32 Obligationen .....- Berliner Stadt-Obligationen «..«.««

Schuldverschr. der Berl. Kaufm,

Pfandbriefe. 99|Kur- und Neumärkische

85 Ostpreussische..... Ic A T

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¡Lf Br. / Gld. Wilh. (Stamm) Prior. 4% Î

Wo vorstelend Kein Zinsfuss

angegeben, berechnet.

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Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B. do. Lit. -C. Berlin-Stettiner I. Serie do. T, Serie do. I. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau - Schw. - Freib, Cöln-Crefelder

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do. V. Em. Magdeburg-Halberstadt do. v. 1865

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do. Wittenberge Magdeburg -Wiitenbrge. Niedrsch.-Märk. Act. I. S. do. I. Serie à 627 Thlr. do. Oblig. I. u. I. Ser. do. do. IL. Serie . do. do. IV. Serie .. Niederschl. Zweigbahn . Ober-Schles. Lit. A. do. L. B. ¿s

Neùe Berliner Gas-Ges, (W.- Nolte et Co.)..

Ausländ. Fonds

Braunsehweiger Bank . Bremer Bank........, Coburger Creditbank Darmstädtier Bank Dessauer Credit

do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank

Í Leipziger Creditbank ..

Luxemburger Bank... Meininger Creditbank .

2 XNorddeutsche Bank ...

Oesterreich. Credit...

Rostocker Bank,.......

Thüring. Bank

Weimar. Bank

Oesterr. Metall... do. Nation.- Anleihe do. Prm.-Anleihe do. n. 100 Fl. Loose

do. Loose (1860)...

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do. Loose (1864)... do. Silb.-Anl.(1864)

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Kur- und Neumärkische Pommersche Posensche

Preussische.…..... C eti d l s Rhein. und Westph. ............ Set a U E E, SICNIPSISRIME Ci adi wi ia Î, é

Preuss. Hyp. Antheil - Certificate (Hübner) .- Br. d. 1. Pr. Hyp Tesellschaft (Hansemann Unkündb. Hyp. - Br, t. Actien-Bank (Henekel).. ank-Antheil-Scheine Bank des Berliner Kassenvereins. Danziger Privatbank A igeherger Privatbank eburger Privatbank .... als Posener Privatbank Fommersche Rittersch. Privatbank

Frieärichsd’or Gold - Kronen Andere Goldmünzen à 5 Thlr...

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AmtlIieher Weehsel-, Fondsa- und Geld-Cours.

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der Preuss,

Güer-Sechles. Lit. do. Lit. da. Lit. do. Lit, do. Lit.

Rheinische

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Rhein-Nahe’ v. Staat gar.

do. IL Em...

Rhrt.Cref.-Kr.Gladb.LS. do. I. Serie, do. HI. Serie...

Schleswig- Holsteinische

Stargard-Posen

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Wilh. (Cosel-Oderberg)

do. Emission. .

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Italien. Anleihe ¿ Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anl... do. v. Rothsechild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do.

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do, Präm.- Anleihe v. 64 de. do. do. v.66 do. 9. Anl. (Engl, Á do. do. (Holl) .. do. Poln. Schatz - Obl do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl... do. Liquidat.-Br. .…. Dessauer Prämien - Anl. Hámb. St. -Prám.- Anl.

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Miünzprels des Silbers bei der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber:

Zinsfnss der Pronuss, Bank; für Wechsel 4 pCt.,

Berkin, Druck und. Verlag der Königlichen Ge (R. v. Deer ).

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hlr. 23 Sgr.

für Lombard 4} pCt.

Redaction und Rendantur: Schwie ger.

heimen Ober - Hofbuchdruckerei

Folgen zwei Beilagen

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. 85. Die zur Zeit bestehenden Gemeindebehörden Und Gemeinde- gzcealtun sftellen, insbesondere auch das Rechnungs-Revisions-Kolle- giuny bleiben als solche in Thätigkeit, bis diejenigen Bchörden und Nerwaltungsstellen in ihre Aemter eingeführt sein werden, welche nach den Bestimmungen dieses Gesebes, bezichung8weise auf demnächstigen Beschluß des Sas und der Stadtverordneten - Versammlung sie

rseßen haben. j E h AE 9s. "Die Mitglieder der bisherigen städtischen Ae und alle sonstigen Beamten, deren Stellen in Folge Einführung d eses Geseßes und der dadur bedingten neuen Organisation zur Einziehung kom- men, und die sich nicht in der Lage befinden, ihre Varseßung in den Ruhestand zu beantragen, sind verpflichtet, sih eine andere nung in ungefähr gleicher Kategorie, falls sie zu einer solchen durch die D berufen oder Fonst geeignet befunden werden, gefallen zu lassen. Die hiernach etwa weiter erforderlih werdende Regulir.tng der S Mes

bleibtin Ermangelung ciner gütlichen Einigung der Betheiligten, nach Maß-,

abe des Gesebes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht Ae lichen Beamten, die Verseßung derselben auf cine andere Stelle oder in Ruhestand (Gescez-Samml. S. 465), und* dex Allerhöchsten Erlasse vom 14. Juni und 24. Oktober 1848 (Geseßz-Samml. S. 153 und S. 338) vorbchalten. / /

F. 87. Die zur Zeit bestehenden Gemeindesteuern werden bis au Weiteres (F. 62) tortcrböben mit Ausnahme jedoch der bisher be Erwerbung des Bürgerrechts zu entrichten gewesenen Abgaben aller Art; Iapeit die leßteren nicht in privatrechtlichen Titeln ihren Rechts- rund haben. i i s g. 8. Die Negjerung wird sofort nah Verkündi ung dieses Gec- eßes zum Behufe der durch lebteres angeordneten Wahlen das Er- Ferie unter Mitwirkung der zur Zeit bestchenden Gemeindebehör- den und unter es er Anwendung der im §. 30 enthaltenen Frist- bestimmungen veranlassen. :

: Die im d; 27 für die Wahl und für die dingung der Stadt- verordneten bestimmte sehsjährige und pweijährige eriode wird für das erste Mal vom 1. Januar 1867 ab berechnet. Die für die regel- mäßige Ergänzung der Stadtverordneten im §. 31 angeordneten Wah- len finden das erste Mal im November 1868 statt.

g. 89. Die Negierung wird die Einführung ‘des nach den Be- stimmungen dieses Geseßes einzurichtenden Magistrats in sein Amt veranlassen und, daß dies geschehen, sofort durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß bringen. Mit dem Tage dieser Bekanntmachung treten die Bestimmungen dieses Geseßes überall in Geltung, und alle mit demselben in Widerspruch stehenden oder damit nicht zu vereinba- renden bisherigen geseßlichen Bestimmungen außer Kraft. j

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 25. März 1867.

(L. S.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Thenpliß. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selhow. Gr. zu Eulenburg.

RNichtaunrtiiches.

Preußen. Frankfurt a. M, 5. April. (Fr. J.) In Betreff der Pensionsverhältnisse der Veamten, Diener und Pensionisten des vormaligen Deutschen Bundes ist nunmehr in der Liquida- tions-Kommi ssion allseitiges Einverständniß erzielt. Den von der Kommission mit möglichsier Rücksicht und Billigkeit aufgestell- ten Grundsäßen zur Beurtheilung der Pensionsansprüche ent- nehmen wir folgende Einzelheiten: :

Die bisher aus der Bundesmatrikularkasse bestrittenen Pensionen und Unterstüßungen für Offiziere der vormaligen sc{leswig - holsteini- hen Armee und deren Hinterlassene übernimmt Preußen allein (schon nach Art. 9 des Prager ¡Friedens) Die Kommission sch{lägt als Termin für die Übergegangene Verpflichtung den 1. September 1866 vor. Jn Betreff der vom Bunde bereits pensionirten Beamten und Diener liegen vollständig geregelte Verhältnisse vor. Was die unter Bedin-

Flotte betrifft, so sollen sammtliche Pensionen forthin als unbedingt ver-

lustes folgende Normen aufgestellt: a) für diejenigen Pensionsberech-

tigten, welche nach ihrem Dienstalter nach dem Bundespensionsregulativ | vom 6. Mai 1841 ihren vollen Gchalt als Pension beanspruchen können, verbleibi es dabei; b) sämmtliche übrige Beamten und Diener |

rücken in die nächst hch re Stufe des Pensions-Reglements , als sie durch ihre Dienstzeit berecbtigt wären, cin; e) verwilligte Personal- zulagen werden als normale Besoldung berechnet; d) den Kanzlisten Und Kanzleidienern wird überdies zu der Pensionssumme eine Zulage von je 100 Fl. verwilligt; e) der bisherige velle Gehalt wird am 1. Januar 1867 wie b eher praenumerando für das Vierteljahr Januar bis März bezablt; die erste Pensionsrate am 1. Juli postunmerando ; um jedoch feine halbjährige Stockung aller Bezüge eintreten zu lassen, wird am 1. April 18 7 cine vierteljährige Pensionsrate außerdem bewilligt; f) sämmtliche Pennonen sind als definitiv erworbenes Recbt erklärt, ohne Rücksicht auf eine später eintretende oder. nicht eintre-

threr Verchelicbung Cautionen zu stellen hatten , diese zurückgegeben, und es erhalten ihre Wittwen Anspruch auf die volle Wittwen- pension von % der Besoldung des Ehemannes. Jede einzelne Pension

soll an einer Stelle und aus einer Hand bezahlt werden und wird als Auszahlungsort Frankfurt empfohlen, abgesehen im Falle cine Regie- rung einen Pensionair nach besonderem Abkommen übernehmen sollte.

6. April. (Fr. J.) Heute Vormittag 10 Uhr hat die Vereidigung des Senats durch den Civilkommissarius Land- rath v. Madai im Nathszimmer des Römers stattgefunden.

Bayera,. München, 5. April. Nachdem das Feldzugs- Journal des Prinzen Alexander von Hessen, als Oberbesehls- habers des 8. deutschen Bundes-Armee-Corps im vorjährigen Krieg, nunmehr dem Buchhandel übergeben worden ist, joll demselben, wie dic »Allgem. Fina vernimmt, auch die Heraus- gabe von »Erläuterungen« hiezu folgen, zu welchen sich das vormalige Oberkommando der westdeutshen Bundesarmee durch jenen Umstand veranlaßt schen wird.

_ (Bayer. Ztg.) Die jüngsten Nachrichten aus Rom reichen bis zum 31. März. Sie bestätigen, daß Se. Majestät der H Ludwig I. fortwährend sh eines ausgezeichneten Wohlsein erfreut. Ueberall war Se. Majestät zu sehen in Begleitung seines Enkels, des Prinzen Otto, den er in die Schätze des alten und neuen Rom einführte. Wie bis jeßt verlautet, wird Köni Ludwig l. Rom am 1. Mai verlassen, und am 13. Abend wieder in München eintreffen, Prinz Otto noch längere Zeit in Rom verweilen.

Desterreich. Wien, 6. April. (W. T. B.) Die Land- tage von Böhmen, Mähren und Krain sind heute eröffnet worden. Jn den verschiedenen Versammlungen wurde ein an den Ministerpräsidenten Frhrn. von Beust gerichtetes Kaiser- liches Handschreiben verlesen, durch welches die Landtage wieder- von zu der Vornahme von Reichsraths8wahlen oos werden.

___ Se. Majestät der Kaiser ist heute Morgens von Ofen in Wien eingetroffen.

_ Prag, 6. April. Der Statthalter zeigte dem Landtage bei seiner Eröffnung die Ernennung des Oberstlandmarschalls und dessen Stellvertreters an. Graf Hartig hält eine An- sprache, in welcher er betont, daß aus dem Wohle der einzelnen Theile das Wohl des Ganzen, und aus dem Wohle des Ganzen jenes der einzelnen Theile hervorgeht. Hierauf verliest der Statthalter folgendes Kaiserlihe Handschreiben an den Minister-Präsidenten :

Lieber Freiherr v. Beust! Den am 18. Februar d. J. eröffneten Landtagen Meiner nicht zur On Krone gehörigen Königreiche und Länder sind durch Meine Regierung die Gründe mitgetheilt wor- gen welche Mich bestimmt haben, es von der mit Meinem Patente

om 2. Jänner 1867 verfügten Einberufung eines außerordentlichen Reichsrathes abkommen zu lassen und den verfassungsmäßigen Reichs- rath zur Verhandlung über die zum Abschlusse zu bringenden staats- rechtlihen Fragen zu berufen.

Die Aufforderung Meiner Regierung, die Wahl der Abgeord- neten zum Reichsrathe vorzunehmen, is von dem Landtage Meines Königreiches Böhmen in einer Weise beantwortet worden , welche Mich veranlaßt hat, Mich mit Meinem Patente vom 26. Februar d. J. nochmals an die getreuc Bevölkerung dieses Landeszu wenden. Jch beauf- trage Sie nun, an den aus Neuwahlen hervorgegangenen Landtag #0- fort die neuerliche Aufforderung zur Beschickung des Reichsrathes zu richten; indem Jch zu der patriotischen Einsicht und dem loyalen Sinne des Landtages das Vertrauen hege, daß derselbe dieser Aufforderung bereitwillig entsprechen werde. Dem Landtage is hiebei die ausdrück- liche Zusicherung zu wiederholen, daß Meiner Regierung nichts ferner liegt, als der Gedanke ciner Einschränkung der verfassungsmäßigen Autonomie des Königreiches, und daß es .im Gegentheile Mein Wille

¡ ist, diese Autonomie nicht nur in jenen Richtungen zu erweitern; wo

dies die Nücksicht auf die Sicherheit und Machtstellung des Gesammt- reiches gestattet, sondern dieselbe auch durch dic dauernde Vefestigung

) IC Ll « : L | des constitutionellen Organismus der Gesammtmonarchie und die gungen unterstükten Offiziere und Beamten der chemaligen deutschen | fortschreitende Entwicklung entsprechender Justitutionen mit neuen

, u : a Bürgschaften zu umgeben. willigt zu betrachten und zu berechnen sein. Jn Betreff der bei Auflösung ; gscaften 3 g

des Bundes noch in dessen activem Dienste gestandenen Beamten und | Diener sind zu einer wenigstens theilweisen Ausgleichung ihres Ver- |

Ofen, am 3. April 1867. Franz Joseph m. p.

Statthalterei - Rath Neubauer verliest das Kaiserliche Handschreiben in böhmischer Sprache, das fodann „dem Land- marschall zur verfassungsmäßigen Verhandlung übergeben wird.

Pesth, 5. April. Heute war um 11 Uhr Sigung der Deputirtentafel, in welcher die Abgeordneten, welche kürzlich zu

Obergespänen und ähnliwen Aemtern ernannt wurden , 1hre

Hierauf überbrachte Graf Gedeon zwei Beschlüsse der Magnatentafel. Dann beantwortete Minister Horväth Tisza's Juterpel- lation vom 26. März. Die Regierung werde in Betreff der ReligionSangelegenheiten noch in dieser Session einen Geset- antrag einbringen der zugleich ein Kolonisationsgeieß enthalten wird; bezüglich der Urbarialfrage werde die Regierung þemüht

Mandate niedertegten.

Ráday die jüngsten

: sein, den Wünschen des Landes so bald als mögli zu ent- tende lohnende Beschäftigung; g) in Betreff der Wittwen- und Waisen- sprechen.

pension bleiben die Bestimmungen des Pensions - Regulativs aufrecht |

t FAN Ko nten Bundesbedienstete velche bei | L : erhalten, jedoch twerden denjenigen Bundesbediensteten , welch Tagesordnung geseßt wird.

Berzeviczy reiht bezügli der Curialgründe cinen Geseßentwurf ein , der in Druck gelegt und seinerzeit auf die Montag wird die croatiscbe Trage verhandelt. »Lloyd« meldet: Die Ernennung des Hof- rathes Cseh zum Königlichen Kommissär für Fiume if eine