1867 / 86 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bereits aus Jtalien hatte ex cinen Ent für die Glyptothekfresken mitgebracht ; während der Wintermonate in Düsseldorf zeichnete er die Cartons, und die meist durch Ferien der Akademie ausgefüllten Sommermonate sahen ihn mit seinen Schülern nah München Üüberge- fiedelt, wo sih in den Sälen der Glyptothek ein reiches thätiges Kunst- leben entfaltete. Die nächste fich darbietende Gelegenheit benußte König Ludwig von Bayern, der 1825 den Thron seiner Väter bestiegen , den großen Meister, den er so hoch shäßbte, ganz an München zu fesseln. 1824 war der Direktor der Münchener Kunstakademie Joh. Peter von Langer gestorben, und die erledigte Stelle wurde dem Corne- lius angetragen. 1826 folgte cr dem Rufe und trat in den bayerischen Staatsdienst über. Schon am leßten Tage des Vorjahres hatte der König ihm den ersten von ihm verliehenen bayerischen Civilverdienst- Orden, mit dem der persönliche Adel verbunden ist, in den von ihm geschmückten Glyptotheksälen H ae in O sciner Schüler Überreicht; denn man pflege Helden auf dem Schauplaye ihrer Thaten zu Rittern zu schlagen. / ; In der Glyptothek waren die Kreuzgewölbe und Spicgelwände weier Säle und eine zwischen beiden liegende Vorhalle auszumalen. În dieser behandelte er die Oer e In dem Wandbilde des ewölbes zeigt sih Prometheus den Menschen formend, der von Athene beseelt wird. Rechts wird Prometheus von Herakles befreit, links Epimetheus durch das Entweichen der Erdenplagen aus der Büchse der Pandora für seine Unbedachtsamkeit bestraft. Jn dem ersten, dem Göttersaale, nimmt die Mitte der Dee, die Spißven der vier Gewölbekappen, Eros mit den symbolischen Thieren der vier Elemente, dem Delphin, dem Adler, dem Pfau und dem Kerberos), ein. Daran reihen sich Darstellungen des Frühlings, Sommers, Herbstes und Winters, weiter herab des Morgens, des Mittags, des Abends und der Nacht. Je vier mythologische Sce- nen, durch cinen Arabeskenstreif getrennt, vollenden, verwandte deenkreise durhlaufend, die Darstellungen der Dele. Die drei halb- ecisförmigen Wandflächen (eine wird in diesem wie in dem zweiten Saale durch das Fenster eingenommen) verherrlichen in großen und reichen Compositionen die Reiche der drei Kroniden: Poscidon und Amphitrite lauschen dem Gesange des Arion; Hebe reicht demin den Olymp aufgenom- menen. Herakles die Nektarschale; Orpheus gewinnt -dem stygischen Zeus die Rückgabe der geliebten Eurydike ab. Jndem so die Haupt- bilder die Macht der Liebe verkündigen, die selbst die Götter bezwingt, geht die Gedankenrcihe auf ihren Ausgangspunkt in den Eroten mit den Symbolen der Elemente zurück. Mythologische Reliefs, zu denen gleidch- falls Cornelius die Zeichnungen entworfen, schließen sich an die Hauptbil- deran. Schon während der Arbeit erscholl das Gerücht von diesen Composi- tionen in alle Lande und verbreitete den Ruhm des Meisters. Scit der Sixtinischen Kapelle Michel Angelo's war so etwas nicht dagewesen, diese mit dem gegebenen Raum gleichsam naturnothwendig verschumol- zene Anordnung, diese folgerichtige und vielgestaltige Gliederung cines einheitlichen Grundgedanken®, dicse großartige Durchbildung und selh- ständige Haltung des Einzelnen. Dennoch crhob sich Cornelius Kunst in dem zweiten Saale fast zu noch höheren Triumphen. Jn dem erat oder Trojaner - Saale erzählen die Malereien der Wände die Geschichte des trojanischen Krieges. Die Hochzeit des Peleus und der Thetis , bei der die einzig nicht geladene Göttin der Zwietracht den goldenen Apfel für die schönste der Göttinen in den Saal rollen ließ, iebt die erste entfernte Veranlassung zu dem unseligen Zuge; ie nimmt daher als Rundbild die Mitte des Gewölbes ein, die zwölf Götter , plastish dargestellt, umschließen das Bild. Das Urtheil des Paris, die Vermählung des Menelaos, die Entführung der Heleng, die Opferung der Jphigenecia, grau în grau gemalt, vollenden die Vorgeschichte. Eine Anzahl von großen Scenen des zchnjährigen Krieges , durch Arabeskenstreifen getrenut, füllt den übrigen Raum der Gewölbefelder. Die drei Wandflächen nehmen drei Bilder von Mollaten. Umfange und gigantischer Macht der Composition ein: Achilleus im Zorn gegen Agamemnon wegen der Wegführung der il t ga ber ber s e S C des Patroklos; die Zerstörung U tejen Bildern befinden fi i dar i- soden des Krieges. sich plastisch dargestellte Epi- _Im Jahre 1830 wurden die Glyptothek-Fresken vollendet s nelius selbst hatte nur einen Theil derselben E A können, A König Ludwig drängte zur Vollendung, und nahm {on zu neuem Unternehmen die künstlerischen Kräfte des Meisters in Anspruch. Be- reits 1826 war ihm die Ausmalung der Loggien der alten Pinakothek Übertragen worden. Zwischen den Scitenvorsprüngen des Gebäudes zieht sich cin 419 Fuß langer, 29 Fuß hoher und 18 Fuß breiter Bogen- gang hin, der sich in 25 Loggien nach außen öffnet. Jn den Hänge- kuppeln und auf den halbkreisförmigen Lunetten der Wände stellte Cornelius die Geschichte der Malerei dar, und zwar \o, daß, von den beiden Endpunkten beginnend, die ersten zwölf Loggien die Entwicke- lung der italiänischen, die zwölf leßten die der deutschen Ma- lerei vorführen, beide Entwickelungsreihen in der dreizehnten dem Raphael gewidmeten 0g zusammenlaufen. Die an poetischen und besonders malerishen Motiven überaus reiche Künstler- legende hat häufig die Jdce zu den Bildern hergeben müssen, und so slingt sich das heitere Band der Dichtung um den Ernst der CLIGen Thatsachen. Dem Zweck und der Auffassung des ganzen Tyclus cntspricht die Durchführung auf das Vollkommenste. Beson- ders hoch is dabei dem Meister die tiefe Einsicht in die historischen Zusammenhänge seines weitschichtigen Stoffes anzurechncn, zu ecincr Zcit, wo dic wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebicte noch weit urück war. Man erkeunt daraus, daß Cornelius die alten Vorbil- er seiner Kunst noch auf etwas mehr, als blos auf den nachahmens- werthen Zug ihrer Linien angeschen hat, wobei seine s{chwächeren Mit- strebenden häufig stehen blieben. Dem l lid historischen Künstler ershloß sch unwillkürlich der Bli in die tieferen Be- züge neben oder nah einander auftretender Erscheinungen,

| biet des

und eine bewundernswerthe Objektivität und Gercchtigkcit lei i

Beurtheilungen auch der Jes, Wejen heterogen I E n gleich solche Fülle der Erkenntniß und des kritischen Scharfblickes aus den Werken jpricht, drängt sich doch nirgends das Gefühl dieser Ein, sicht vorlaut auf, sondern als Kunstleistung is der Cyklus ganz auf

sich gestellt, nicht die geistige Arbcit bei der Disposition des verrathend. Die Entwürfe zu dem gésatimin Cyfklus citfiare |

dem Professor Clemen¿ E

Bi den Jahren 1827 e 1836 M von

immermann a fresco ausgeführt. Auch hier wie i

tothek ist der Plastik neben der Malerei ein nicht unbeträctlicher A

theil an der künstlerischen Ausschmückung zugewiesen. | Cornelius war in München uicht Zeit

Plan vollständig durchzuführen, bevor er einem

Über trat. Das Kunstleben München's

gegönnt, neuen gegen: entfaltete R

äußerst großartiges Werk gekreuzt. Doch war diesmal

mittelbarer Urheber der Bestellung. Die Stadt München Denis Cornelius zur Uebernahme der Ausmalung der 1829 gegründeten Lud. wigöfirhe. Gegenstand der Bilderfolge, die sih über den hohen Chor Ae das Querschiff verbreitet, ist das Dogma von der heiligen Dreieinig monumental darzustellen ; es war das erste Mal, daß

gabe an Cornelius herantrat, und dies cine solche Auf

unmittelbar, nachdem er sein

künstlerisches Selbst in antifen Anschauungen und Erscheinungsformcn

ausgelcbt und einen profan - historischen Kreis mi i ler Leichtigkeit durchlaufen hatte. Es 'Totttde also biermit “hi Universalität seines Geistes, der Vielscitigkeit seiner Künstlernatur cin gewaltig schwere Zumuthung gemacht. Aber er entsprah dem auf ihn geseßten Vertrauen in der glänzendsten Weise. Wenigstens mußt: e ra lte L A Werke urtheilen, als man nod n | e, wie weit der Meister i zi Ä fiber fi selbs hinausgehen würde ster in derselben Richtung \päter _Die Gemalde der Ludwigskirche gliedern si | Die Deckengemälde im hohen Chor fett Gott 44 1 fene Mittelbild zeigt Gott als Schöpfer und Regicrer der Welt, umgeben von den sieben Ordnungen der Engelchöre, die beiden Seitenstichkappen enthalten rechts den Erzengel Michael mit den abwchrenden und streitenden, links den rzengel Gabriel mit den \{üßenden und vermittelnden Engeln des Gerichtes. Der Verherrlichung des heili: gen Geistes und seines Waltens sind die Gewölbe des Duerschiffet cwidmet. Jm Schlußstein des Kreuzganges {webt die Taube als : ymbol, umgeben in den Gewölbevierteln von den auserwählten Rüsizeugen des heiligeu Geistes, den Patriarcen und Propheten, den

Aposteln und Märtyrern, den Kirchenlehrern und i Verbreitern des Christenthums und d ran Saniarn Un A v

frauen. Jn den Kreuzarmen sind die inspirirten Schri Jung stellt, nördlich die vier Evaugelisteny südlich die vicr Kirchenväter ‘(leb

tere von Hermann entworfen), Die Malcreien an den Wänden b

E die S L Ai Mia oben in zwei Seitenbildern die Verkündigun i s

Hermann entworfen), darunter die HSdung ‘Be! Mótiee die südliche Querschiffswand die Kreuzigung Christi; und darübe! in zwei Seitenbildern den auferstandenen Christus und gegenüber Mag: dalena, der_ er erscheint (zu leßterer der Karton entworfen von Her: man u ). Seinen erhabenen Abschluß erhält das Ganze durch die riesige Chorwand, auf der das umfangreichste, je auf einer Oläche gemalte Bild sich darstellt, das jüngste Gericht, eine Composition von 63 Höhe und 39 Fuß Breite. Dieses Bild

dar: dic nördliche Querschiffroand

Ausführung sind hier von einer Großartigkeit Se Wertes beraeis 4 ja Fb p pet ng des Yerkes herausgeforderten Vergleich mit Michel Cornelius im geringsten nicht zu scheuen. Obeleid hen Nasen w P E s riesige Werk der Ludwig csfe in den Cartons, 1840 i i i Ausführun auf ais Mauer fertig / in der farbigen elius fe 19 zum lebten Pinselstrihe mit ei i A ie L L einzelner Theile wat Sg d Ten Ron ugen, hatte dann nach lebensgefährlicher Krankheit di Ausführung geleliet und zum Theil Fiba ÿ fährlicher Krankheit die (rbeiten nur während einer 1838 unternommenen Rei Paris die für ihn an den auserlesensten Ehren reich war ns Mi ania Anderem vom Könige Louis Philipp den Orden der Ehrenlegion), und einer Reise nach Stuttgart als Vertreter der Münchener Künstler und der deutschen Malerei bei der Enthüllung des Thorwaldsen'schen Schiller denfmals 1839 (wie er auch 1828 der Grundsteinlegung zu Rauchs Dürerstatue in Nürnberg ‘beigewohnt ) unterbrochen. nach Vollendung der Gresfen und der Einweihung der Ludwvoigskirche gaben die Künstler dem Meister 1840 ein großes. Fest, bei welchem

Cornelius cin Hoch auf die Einigkeit ausbrachte und jenes \chön

Selbstbekenntniß ablegte: Die Kunst hab? ich geliebet Die Kunst hab’ ich geübet De ace ans ie Künste hab? ich verachtet Nach Wahrheit nur getractet, Aber hiermit E L au nicht bang. : it war auch die Zeit seines Schaffens an dieser Stell e fe ión U B er Verhältnisse Ltt is Besriedigended 1 rt, dem er zwanzi ine Krä E : fonnte ibm ene tene, andre E, eine Se eines Gemus bieten, und er ergriff, wenn auch nicht ohne zögernd! Erwägung, die Königliche Hand, die ihn auf ein lictal chaffens hinüberführen wollte, E A ea, O

Zweite Beilage

cinen f

König Ludwig's Aecgide mit einer wunderbaren Schnelligkeit. e i

wurde denn auch die Arbeit an den Pinakothekbildern durch ein neues |

Es galt also, eine streng kirchlich - dogmatische Idee künstlerisch |

| werden: 1) mit Genehmigung der Re

if ni Guß | 6 ist nicht blos in räumlicer | Beziehung das bedeutendste der Ludwigskirche, nten Gedante und

der sih wenig vorl) | durch Gegenstand und Ui, :

das jüngste Gericht malte Cor-

tbernommen, und seine

elegenheit zu höherem B

1441 Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. ;

Montag, den 8. April

1867.

A

e”

Gemeindeverfassungs-Geseß für dicStadt Frankfurt a. M-

Vom 25. März 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

soll Geltung haben für lich Sachscnhausen und

verordnen hiermit, was folgt: Ç. 1. Das gegenwärtige Berfoilungeges die Stadtgemeinde Frankfurt a. V. einschlic

eren Gemarkung. L 2, Der Stadtgemeinde Frankfurt a.

waltun ihrer Sie wird durch cinen Magistrat und

U. fammlung vertreten.

M. stes

sf ‘ch Übereinstimmenden Beschluß des Magistrats und der : S : für die Stadtgemeinde Frank-

urt a. M. mit Genehmigung der Regierung statutarische Anordnun- jen getroffen werden, welche jedoch den bestehenden Gesehen nicht wider-

Stadtverordneten-Versammlung können

prechen dürfen:

ibe lche Angelegenheiten der Stadtgemeinde, #0 wie Über N Ee A y en ihrer Mitglieder; hinsichtlich deren das

olche Rechte und P i Nee nGytine Gesey Verschiedenheiten gestattct, drücklichen Bestimmungen enthält;

2) über sonstige eigenthümliche Verhältnisse und Einrichtungen, ins-

besondere auch Behufs Herstellung einer etwa

werth \fich herausstellenden kommunalen Verbindung zwischen der an Frankfurt a. M. und deren Nachbargemeinden,

vorbehaltlich der Zustimmung der leßteren. F. 4. Die Vereinigung cines Bezirk der Stadtgemeinde &Franfkfurt a. mung der betheiligten Gemeinden und erfolgen. i Andere Veränderungen

anderen

Gemeinden und die Besißer der betre

diesc Vorausseßungen nicht zutreffen, die Veränderung

| als ein im öffentlichen Interesse liegendes dringendes Bedürfniß an-

zuerkennen ist. z Ç. 5. Die dur Veränderungen

einer Einigung

des Stadthezirks,

pringenden Rechte und Pflichten, durch Beschluß der

on denRechten und Pflichten der Einwohnerund Bürger

der Stadtgemeinde.

g. 6. Alle Einwohner des Stadtbezirks, mit Ausnahme der servis- des aftiven Dienststandes, gehören zur

berechtigten Militairpersonen Stadtgemeinde Frankfurt a. M.

[8s Einwohner werden alle diejenigen betrachtet, welche im Stadt-

bezirke un eseßlichen Wohnsiß haben. G7,

iftungs- und sonstige privatrechtliche Titel begrün

echt8verhältnisse, zur U dertenigen Ip Lo ‘echti [che der Stadtgemeinde als solcher gehoren, Und i A L o A l Vorschrift dieses Geseßes bei-

verpflichtet, zu den Gemeindelasten nach

utragen. \ C 8. Wer, ohne im Stadtbezirke zu wohnen,

besiß hat oder ein stehendes Gewerbe betreibt, ist

men gelegt sind. E 1 Dieselbe Verpflichtung haben juristische Personen, bezirke Grundbesiß haben, oder He F. 9. Alle nicht zu den Up e gehörigen sih im Stadtbezirke seit länger als ihren Unterhalt zu erwerben, sind vom i ab zu den Gemeindelasten beizutragen verp ichtet. Ç. 10. Zu den Gemeindelasten, welche auf den auf das stehende Gewerbe oder auf das aus jenen Einkommen gelegt sind, müssen auch die im § personen beitragen, wenn sie im Stadtbezirke Grund

cin stehendes Gewerbe betreiben.

Von andern direkten Gemeindcabgaben und Lasten sind dieselben, mit Ausnahme der Militairärzte, rücksichtlich ihres Einkommens aus von Verbrauchssteuern bleiben nur die Mili-

tair-Speise-Einrichtungen und ähnliche Anstalten in dem bisherigen Um-

einer Civilpraxis, frei;

fange befreit. g. 11. gean, geseßten Offiziere / mpfänger von Wittwen- Wa N E O Sterbc-

Die Civil- uud Militairbeamten, die

und anderen Pensionen,

Gemeindelasten beizutragen verpflichtet. liche C nicht statt.

Dienste oder Gebrauche bestimmten stücke der Geistlichen, 1 : Gemeindelasten befreit. Jm Uebrigen sind nur zeitw für neubebaute Grundstücke zulässig.

Angelegenheiten nach näherer Vorschrift dieses Gesceßes 6 Ane tun eine Stadtverordneten-Ver-

Gemeindebezirks mit dem M. fann nur unter Zustim- mit Genehmigung des Königs

des Stadtbezirks fönnen vorgenommen ierung, wenn die betheiligten enden Grundstücke damit ein-

verstanden sind, oder nux: 2) mit Genehmigung des Königs, wenn

der Betheiligten erforderlich werdende Regulirung der Verhältnisse erfolgt, unbeschadet aller aus privatrechtlichen Titeln ent-

Ulle Einwohner des Stadtbezirks sind, unbeschadet der durch

dennoch verpflichtet,

zu denienigen Gemeindelasten beizutragen, welche auf den Grundbesiß oder das Gewerbe oder auf das aus jenen Quellen fließende Einfkom-

oder ein stehendes Gewerbe betreiben.

Persouen, welche rei Monaten aufhalten, um dort Beginne des vierten Monats

6 erwähnten Militair-

die Geistlichen und Elementarlehrer / die von Wartegeldern,

U L Sami N 129 Maßgabe des Geseßes vom 11. Juli 182 esch-Samml. Seite / der Declaration E 21. Januar 1829 (Geseß-Samml. S. 9) und der

Kabinets-Or 14. Mai 1832 (Geseß-Samml. i Lz E pon Ee : L Ucbrigen finden persön-

Frtragsunfäbige , desgleichen die zu cinem öffentlichen O elan I eicndstücte und die Dienstgrund-

Kirchendiener und Elementarlehrer sind von den

t die Selbstver-

odex feine aus-

als wünschens-

gleichwohl aber in Ermangelung

Regierung.

deten besonderen

daselbst Grund-

welche im Stadt-

Grundbesiß oder Quellen fließende

besiß haben, oder

auf Jnafktivitäts-

S. 145) zu den

eilige Befreiungen

§. 13. Das Bürgerrecht besteht in dem Rechte zur Theilnahme an den Gemeindewahlen ; so wie in der Befähigung zur Uebernahme unbesoldeter Aemter und Stellen in der Gemeindeverwaltung und in der Gemeindevertretung.

Ieder freu nandige Preuße erwirbt dasselbe, wenn er scit einem Jahre 1) Einwohner des Stadtbezirks ist und zur Stadtgemeinde ge- hört (§. 6), 2) feine Armenunterstühung aus öffentlichen itteln em- pfangen ; 4 die ihn betreffenden Gemeindeabgaben bezahlt hat und außerdem 4) entweder 408 Wohnhaus im Stadtbezirke besißt (§. 24), oder b) ein stchendes Gewerbe selbstständig als Haupterwerbsquelle mit wenigstens zroci Gehülfen betreibt, oder c) cin Jahreseinkommen von 700 Gulden bezieht.

__ Einkommen und Hausbesiß der Ehefrau werden dem Shemanne, Einkommen und Hausbesibß der minderjährigen, beziehungsweise der in väterlicher Gewalt befindlichen Kinder dem Vater angerechnet.

__§. 14. Als selbstständig (§. 18 wird derjenige angeschen, der das

vier und zwangigne Lebensjahr vollendet und einen cigenen Hausstand Mie sofern ihm das Recht, über sein Deren zu verfügen und das- elbe zu verwalten, nicht durch richterliches Erkenntniß entzogen ist. F. 15. Von dem Vorhandensein einer cinjährigen Dauer der im g. 13 aufgcführten Erfordernisse kann der Magistrat unter Zustim- mung der Stadtverordneten-Versammlung in einzelnen Fällen dispen- Iren, In den Gillen, wo cin Haus durch Vererbung auf cinen An- deren tibergeht, kommt dem Erben bei Berehnung der Dauer des cin- jährigen Wohnhausbesißes die P des Erblassers zu Gute.

. 16. Durch Beschluß des Magistrats und der Stadtverord- neten-Versammlung und mit Genchmigung der Regierung kann nah Maßgabe der Bestimmungen des Gesehes vom 14. Mai 1860 (Geseß- Samml. S. 237) ein Bürgerrechtsgeld eingeführt und von dessen vor- gängiger Entrichtung die Ausübung dcs Bürgerrechts abhängig ge- macht werden. ;

___§. 17. Jeder Bürger ist verpflichtet, cine unbesoldete Stelle (Amt) in der Gemeindeverwaltung oder Vertretung anzunehmen und dieselbe mindestens drei Jahre lang zu verschen.

F. 18, Zur Ablehnung oder Niederlegung ciner unbesoldeten Stelle in der Gemeindeverwaktung oder Vertretung bcrehtigecn nur folgende Gründe: 1) anhaltende Krankheity 2) Geschäfte ; die cine häufige oder lange andauernde Abwesenheit mit sich ingen 3) cin Alter von 60 Jahren, 4) die dreijährige Wahrnchmung der betreffenden oder ciner anderen unbesoldeten Stelle für die nächsten drei Jahre; 5) die Verwaltung cines anderen öffentlichen Amtes, 6) ärztliche oder wundärztlihe Praxis, 7) sonstige besondere Verhältnisse, welche nach dem Ermessen der Stadtverordneten - Versammlung eine gültige Ent- \chuldigung begründen.

___ Wer sich ohne cinen dieser Gründe weigert, cine unbesoldete Stelle in der Gemeindeverwwaltung oder Vertretung anzunehmen, oder die noch nicht drei Jahre lang wahrgenommeue Stelle ferner zu versehen, sowie derjenige, welcher sich der Verwaltung solcher Stellen thatsächlich entzieht, kann durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmigung der Regierung auf drei bis sechs Jahre der Auëübung des Bürgerrechtes für verlustig erklärt und um cin Achtel bis cin Viertel stärker zu den direkten Gemcindeabgaben herangezogen werden.

g. 19. Das Bürgerrecht geht verloren, sobald cins der zur Er- langung desselben vorgeschriebenen Erfordernisse bei dem biéher Be- rechtigten nicht mehr zutrifft. i j i

Wer in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses der bürgerlichen Ehre verlustig geworden is (§. 12 des Strafgeschbuchs), verliért dadurch auch das Bürgerrecht und die C dasselbe zu erwerben.

Wem durch rechtskräftiges Erkenntniß die Ausübung der bürger- lichen Ehrenrehté untersagt is (F. 21 des Strafgeseßbuchs), verliert damit auch das Bürgerreht und erlangt dasselbe erst mit dem Ab- lauf der im Erkenntnisse bestimmten Zeit von selb} wieder.

Wer in Konkurs verfällt, verliert das Bürgerrecht; dasselbe fann ihm jedo, wenn cer die Befriedigung fciner Gläubiger nachweist, von dem Magistrate unter Zustimmung der Stadtverordneten-Versamm- lung wieder verliehen werden. | i

g. 20. J gegen einen Bürger wegen cines Verbrechens die Ver- sezung in den Anklagestand, oder wegen eines Vergehens, welches die Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte nah si

ichen muß oder fann, die Verweisung an das Strafgericht aus8ge- vroten; oder is} derselbe zur gerichtlichen Haft gebracht, so ruht die

Ausübung des Bürgerreht8, bis die gerichtliche Untersuchung, bezie-

hungsweise die gerichtliche Haft becendigt ist. Mi

91. Der Verlust des Bürgerrechts zieht den definitiven Ver-

lust der das Bürgerrecht als Bedingung vorausfeßenden Stellen und

Aemter, das Ruhen des Bürgerrechts aber die Suspension von den- selben nach si. | i :

g. 22. Der Mae ist befugt, unter Zustimmung der Stadt- verordneten-Versammlung Männern, welche sih um die Stadt ver- dient gemacht haben, ohne Rücksicht auf die oben gedachten besonderen Erfordernisse, das Ehrenbürgerreht zu ertheilen, wodurch keine Ver- pflichtungen gegen die Stadtgemeinde entstehen.

Von der Zusammenseßung und Wahl der Stadtverord-

necien-Versammlung.

C. 23. Die Stadtverordneten-Versammlung besteht, vorbehaltlich Rer statutarischer Anordnung, aus vier und fünfzig Mit- gliedern.

C. 24. Die Stadtverordneten müssen zur Hälfte aus Haus”