1867 / 90 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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| Bevollmä t : l f ] treffenden Vollmachten mit dem tarifmäßigen Stempel von 15 Sqr. | versehen überrichten werden müssen.

Zimmerarbeiten inkl. Material, und Änstreicherarbeiten M eel sowie ca. 20 Klafter Kalksteine, j s # 855 Mille Birkenwerder Klinker,; » » 2000 Kubikfuß gelös{ten Kalk, p 60 Tonnen Cement, und / Di 35 Schachtruthen Mauersand, y sollen im Wege der Submission zur Ausführung resp. Lieferung ver- dungen werden. Á Die Bedingungen und Kostenanschläge sind in unserm Geschäfts- lofale, Klosterstraße Nr. 76, einzuschen und versiegelte Offerten mit Proben von den Klinkern und dem Mauersande bis zum Dienstag, den 23. April c., Vormittags 11 Uhr, daselbst abzugeben. : Berlin, den 8. April 1867. Königliche Garnison- Verwaltung.

Verloosung, Amortisation, Sinrzoblang u. \ w von öffentlichen Papieren.

[1506] ¿ : p

Frankfurter Lebens-Versicherungs-Geseilschafst, Die für das Jahr 1866 ausgegebenen Coupons von Actien der

Frankfurter Lebens - Versicherungs - Gesellschaft werden vom 8. bis

30. April d. J. an jedem Werktage in den Vormittagsstunden von

9 bis 11 Uhr, mit 3 Gulden für ¿blen Coupon, an der Gesellschafts-

Kasse (kl Hirschgraben 14) eingelöst. Später kann die Einlösung nur

Dienstags und Freitags, in den gedachten Vormittagsstunden, stattfinden. Frankfurt a. M., 6. April 1867.

Der Verwaltungsrath,

1503] reußis\che National-Versicherungs-Gesellschaft in Stettin. j Auf die Actien der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft werden für das Jahr 1866 : 11 Thlr. Dividende für jede Actie vertheilt, welcher Betrag gegen Aushändigung des Coupons Nr. 22 mit beigefügtem Nummern - Verzeichniß an den Werktagen von jeßt bis ultimo Maíï c. erhoben werden fann, und zwar: 7 in Stettin bei unserer Geschäftsfkasse, Gr. Oderstraße Nr. 7, » Breslau bei den Herren Gambfe u, Schade, j - Berlin bei den Herren Pauly u. Liman, » Cöln bei Herrn Gottfr. Walther, » Danzig bei Herrn Hugo Kortenbeitel, » Magdeburg bei Hexrn L. Pasenau. Stettin, den 10. April 1867. Die Direction. Nochmer. Berger.

Die obige Dividende wird bei uns in den Vormittagsstunden |

von 9—12 Uhr gezahlt. Berlin, den 11. April 1867. Pauly u. Liman, Neue Friedrichsstraße 49.

Verschiedene Bekauntmachungen.

A Berliner lonbine rocrbC U E De LITOA, le Herren Actionaire werden hierdurch in Gemäßheit des §. 27 des Statuts zu der auf A den 6, Mai d. I., Nachmittags 54 Uhr, i u En Geschäftslokal in den Häusern an der § tarfkthalle )ierJeLbit, anberaumten ordentlichen General-Versammlung eingeladen. __ Wegen der Legitimation der stimmberechtigten Actionaire nehmen wir auf §. 26 des Statuts Bezug.

Die daselbst vorgeschriebene Deposition der Quittun sbogen fann außer bei dem Vorstande auch bei der Direction der Disconto - Ge- sellschaft; Behrenstraße Nr. 43 hierselbst, erfolgen.

Zagesordnung :

1) Mittheilung des Geschäftsberichts pro 1866.

2) Sia der Mitglieder des Aufsichtsrathes (§. 19 des SIatuté), Berlin, den 10, April 1867. Der Vorstand.

L i Minerva SSiesishe Hütten-, Forst- und Bergbau-Gesell\caft.

Vie Herren Actionaire werden zu der diesjährigen ordentlichen General-Versammlung i auf den 13, Mai d. J, Nachmittags 3 Uhr,

im GSeschätslokale der (Gesellschaft, Königöplaß Nr. Ja hierselbst, com- form §, 34 des Statutes eingeladen,

Die statutenmäßige Deposition der Actien kann nur bis zum L d, J, außer bei der Kasse der Gesellschaft in Breölau noch erfolgen:

hei Herren Mendelssohn u, Co, in Berlin, » » Robert Warschauer u, Co, in Berlin,

Elntrittskarten werden gegen Präsentation der Actien-Deposital-

Scheine (m Dlirections-Blireau der (Hesellschaft, Königsplah Nr. 3a Hier, oder vor dem Eintritt in das Versammlungslokal ausgehändigt,

n wir die Herren Actionaire, welche si eines

Gleichzeitig ma t id darauf aufmerksam, daß dic by.

tigten bedienen wollen,

Breslau, den 10. April 1867. Der Verwaltungsrath der Minerva.

E. Bergbau-Gesellschaft »yNeu-Essen « zu Essen. i t Hexen Actionaire der Bergbau-Gesellschaft Neu-Essen ladey wir zu der : am 3. Juni d. J, Morgens 10 Uhr, | im Hotel Schmidt hierselbst stattfindenden ordentlichen General-Ver. sammlung mit dem ergebenen Bemerken cin, daß die Tagesordnun ge egenstände umfaßt : : . Geschäftsberiht des Vorstandes. 2. Bericht der Revisions-Kommission über die Bilanz pro 1866 und Dechargirung derselben. 3. Beschlußnahme über die Höhe der pro 1866 zu vertheilenden Dividende. } 4. Wahl der Revisions-Kommission zur Prüfung der Rechnung und Bilanz pro 1867. Essen, den 10. April 1867. Der Vorstand.

1504] lctienfabrifk landwirthschaftliher Maschinen und A cker: geräthe zu Regenwalde. Bilanz pro 1866. A Thlr. 27,340. 935. 3/122. 9,327. 8,183. 27,895. ( 1,194. Debitores I T 13/404. 9 1,000. . 1,012. 17. 71200. —. —, : i Thlr. 100617 7 5. P assiva. 1) Grund-Kapital 200 Actien a 500 Thlr : 100,000 Thlr., ab für 47 nicht begebene Actien

1) Tmmobilien-Conto

2) Mobilien-Conto

4 Modell-Conto

4) Betriebsmaschinen-Conto

9) Utensilien- und Werkzeug-Conto

6) Maschinen-, Geräthe- und Materialien-Conto Z Cassa-Conto

1 Erpooof A) Lil

Thlr. 76,500. 18,780.

544.

2/397.

2) Creditores A

Dividenden-Conto

Reservefonds-Conto inclusive Zinsen

Gewinn- und Verlust-Conto :

a) zum Reservefonds-Conto

“blt, 219.22 7

b) Conto nuovo für

etwaige Ausfälle... » 444. 1. 3. c) Dividende pro 1866 R S E s A % 2,395. 1 4 T | / A blr. 100,617. 7, 5. __ Vom Reingewinn werden awei ein halb Prozent Dividende an die Actionaire gezahlt.

* Indem wir die vorstehende Bilance zur öffentlichen Kenntniß brin- gent, laden wir die Herren Actionaire zur ordentlichen General-Ver- sammlung auf | Sonnabend, den 11. Mai er./ Mittags 12 Uhr,

im Gasthofe des Kaufmanns Riebe hierselbst ergebenst ein. Regenwalde, den 9. April 1867. Der Verwaltungsrath.

. Bekanntmachun ; Königliche A A

E

_ Die Bestimmung §. 9 Alinea 4 des Betriebs-Reglements für dic Staats- und unter Staats-Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 3, September 1865 wird insofern abgeändert, als fortan die Erhebung der Provision nicht mehr abhängen soll von der Auszahlung (Verab- lorgung, der Nachnahme. Es wird vielmehr von jeder aufgegebe- nen Nahnahme, gleichviel, ob dieselbe verabfolgt oder in Folge ander- weiter Disposition des Versenderds zurückgezogen ist, die Provision be- rechnet werden.

In Verbindung hiermit ist gleichzeitig die Bestimmung. Nr. 17 des Ostbahn-Tarifs dahin modifizirt, daß für die aufgegebene Na - nahme unter den daselbst bezeichneten Modalitäten eine Provision von Zwei Pfeunigen pro Thaler berechnet wird, Nachnahmebeträge von 5 Sgr, und darunter aber provisionsfrei sind.

Bromberg, den 6, April 1867.

Königliche Direction der Ostbahn.

Das Abonnement beträgt K Thlr. sür das Vierteljahr.

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Königlich Preußischer

- A des In- und Alle Poft nflailen es O für Berlin die Expedition des Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger -- Straße Nr. L@. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierftr.)

T 90.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Seconde-Lieutenant a. D,, Professor und Geschichts- maler Philipp Veit ju Mainz, in Folge seiner Verzicht- leisiung auf den Ehrensold , zum Ehren-Senior des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenaunten Kaiserlich russischen Offizieren 2c. Orden zu verleihen, und zwar : | /

das Großkreuz des Rothen Adler- Ordens in

_ Vrillanten: dem General der Jnfanterie und General-Adjutanten Baron YIUcwen ; das Großfreuz des Rothen Adler-Ordens: dem Direktor der Kaiserlichen Theater Grafen Borch; den Rothen Adler-Orden er er Klasse: dem General-Lieutenant und General-Adjutanten Grafen Schuwaloff und / dem General-Major, General-Adjutanten und Hof-Stall- meister Fürsten Wladimir Bariatinsky; den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Hofmarschall Grafen Puschkin und i dem dienstthuenden Ober-Ceremonienmeister Fürsten Liewen;, den-Rothen Adler - eden zweiter Ba ies dem Obersten und: Llu el-Adjutanten Grafeu- Keller; - den Rothen Adler-Orden vierter Klas es dem Betricbs-Direktor der Warschauer Bahn Alquier; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: Tad dem AUM ana des Winter - Palais General - Major ube; ; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Erckert und ; dem Wirklichen Staats-Rath Mere| chTovsfi;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

dem Stabs-Rittmeister Fürsten Urussoff und dem Kollegien-Rath und Kammerjunker von Müller vom Ober-Hofmarschall-Anrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kammergerichts-Rath Kr üger zum Geheimen Justiz- Rath und vortragenden Rath im Justiz- inisterium; sowie

Die Kreistichter Simons in Dortmund, Florschüß in Jserlohn, Rintelen in Schwelm, Caspari in Emmerich, von Khaynach in Hamm und Mittweg in Essen zu Kreis- gerichts-Räthen ; desgleichen j Die Negierungs-Assessoren: Ober-Steuer-Jnspektor Geissel in Coblenz, Löwe in Stettin, Ober-Zoll-Ju)pektor Gutsch in ittenberge und Groß in Berlin zu Regierungs - Räthen zu

nennen,

Zinsgarantie des Staates

Geseg, betreffend die Uebernahme einer öslin nah Danzig.

für das Anlage-Kapital einer Eisenbahn von Vom 13, März 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was Folgt: i

F. 1, Der Berlin - Stettiner Eisenbahngesellschaft wird Behufs Uebernahme des Baues und des Betriebes einer Eisenbahn von Côs-

Berlin, Freitag, den 12. April, Abends

lin nah Danzig die Garantie des Staates für einen jährlihen Rein- Ertrag von drei und cinem Ses Prozent des in diesem Unterneh- men anzulegenden Kapitals bis zur Höhe von Zehn Millionen . lern, nah yäherer Maßgabe des beigedruckten, unterm 21. November 1866 mit dem Direktorium der Ge ellschaft abgeschlossenen Vertrages (a.) hiermit At

Y Eine Abänderung oder Auflösung des vom Staate mit der Berlin - Stettiner Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Garantie- Vertrages, namentlich eine L eräußerung der aus demselben dem Staate zustchenden Ansprüche auf Einnahmen odcr eines Theiles der- selben, oder ein Verzicht tes Staates auf solche bedarf zur Rechts- gültigfeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages.

§. 3. Unser Finanz - Minister und Unser Minister für Hanel? Dee un SNEntLie Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Ge- ees beauftragt. i

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insicgel.

Gegeben Berlin, den 13. März 1867.

(L. S.) Wilhelm.

v. Bismarck. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. Izkenp lis. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.

F. Vertrag über die Erbauung und den Mueltigen Betrieb ciner Eisen- bahn von Cöslin nah R durch die Berlin-Stettiner Eisen-

: bahn-Gesellschaft.

reisen dem Geheimen Regierungsrath Heise und dem Greheimen Baurxath Koch, als Kommissarien des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; einerseits, und der in Stettin domizilirenden Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft, vertreten durch dercn Direk- torium, andererseits, if heute ‘unter Vorbchalt der la so wix der Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, des Verwaltungsrathes und der General-Versamm- lung der Actionaire der Berlig-Stettiner EiscnbahngescUschaft folgender Vertrag verabredet worden : ; /

. 1, Die Berlin-Stettiner Dla Seiwaft verpflichtet sich, die Erbauung und den Betrieb eincr Eisenbahn von Cöslin nach Danzig im Anschlusse an die Stargard - Cösliner Eisenbahn als Zweigbahn und integrirenden Theil des Berlin-Stettiner Eiscnbahn- p idi unter den nachstehenden näheren Bestimmungeu zu über- nehmen.

g. 2. Die Bestimmung der Höhenlage und Richtungslinie der herzustellenden Bahnstrecke bleibt dem Königlichen Ministerium Fe Handel, Gewerbe und. öffentliche Arbeiten vorbehalten. Der Ge- nehmigung ie unterliegen auch die speziellen Bauprojekte und dic Anschläge, sowie die Anstellung des den Bau leitenden Technikers. Von dem festgestellten Bauplane darf nur unter besonderer Ge- nehmigung des vorbezeichneten Ministeriums abgewichen werden.

Von Seiten der Königlichen Staats-Regierung werden der Berlin- Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft alle vorhandenen Vorarbeiten für die Cöslin-Danziger isenbahnstrecke E INE STIEEEN.

d. S it der Fertigstellung der Baupläne und Anscläge der Cöslin-Danziger Bahnsirecke soll sofort nach L der landes- herrlichen Konzession vorgegangen werden. Nah Vollendung und Genehmigung derselben durch die Königliche Staats - Regierung soll mit dem Bau sofort begonnen und derselbe ununterbrochen fortgeseßt werden. (efr. §. 6.) A M 400 i

Die Königliche Staats-Regierung wird fortgeseßt ibre Vermitte- lung zu dem Zwecke eintreten lassen, daß der esellschaft der zum Bau der Sin G Bahnstrecke und zur Anlegung der Babdn- höfe erforderliche Grund und Boden nach Maßgabe der von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlicde Ar- beiten genehmigten Baupläne und Anschläge von Seiten der detdeilig- ten Corporationen 2c. unentgeltlich überwiesen wird.

Bevor nicht die unentgeltliche Ueberweisung des erforderlicden Grund und Bodens gesichert ist, ist die Berlin-Stettiner Eisendadn- S nicht verpflichtet, den Badnbau zu deginnen reïp. forte zuseßen.

§. 4. Die rücksichtlich des Posdienstes und der Anlage elcktro= magnetischer Telegraphen zwischen dem Staate und der Berlin-Stet- tiner Eisenbahn-Gesellschaft abgeschlossenen Verträge sollen aud für