1867 / 93 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Coupons am 1. Juli 1867 bei der Societäts - Kasse in Artern einzu- reichen und dagegen die Kapitalien nebst den bis dahin fälligen B

ung Die am 1. Juli 1866 einzulösen gewesenen Obligationen Uitt. C. Nr. 173 und 176 und Litt. D, Nr. 237 find noch nit zur Einlösung yräsentirt.

en in Empfang zu nehmen, mit dem name daß die Em

er ausgeloosten Obligationen mit dem 30. Juni 1867 aufhört.

Merseburg, den 6. Dezember 1866.

Der Königliche Kommissarius für die Societät zur Regulirung der

Unflrut von Bresleben bis Nebra, Regierungs-Rath Lens.

[1301]

{

Bekanntmachung

Die VI. Einzahlung auf neue Leipzig-Dresdner Eisfenbahn-

Stammactien betreffend.

Es sind bis zum Schlusse der mit dem 28. Februar 1867 abge- laufenen , statutenmäßig bekannt C Frist zu Leistung der - neue Leipzig-Dresdner Stamm-

VI, Einzahlung auf 25,000 Stü actien die nachstehenden Nummern der Interims\cheine Nr. V.

nämlich: 3373. 3374. 3375. 3947. 3948. 3949. 3950. 3951. 5330. 6007. 6008, 6009, 6010. €011. 6012. 6013. 6014. 6015. 6016. 6038. 6039. 9436. 11/690. 11,691. 11,692. 13,260. 13,261. 13,262. 21,504. 23,086. 23/087. 23/088. 24/429. 24,431. 24,432. 24,433. 24,434. 24,435. 24,436. 241437. 24,438. 24/439. 24/440. 24,441. 24,442. 24,443. 24,444. 24,445. 241446. 24,447. 24/448. 24,449. 24,450; 24,700. 24/701. 24,702. 24,865.

241897. 24/898. 24/899. 24,900. 24,901. 24,902. 24,903 nicht zum Umtausch präsentirt resp. die darauf zu leistende VI. Ein-

zahlung nicht geleistet worden.

Wir fordern daher die säumigen Juhaber hierdurch auf, diese ihre rückständigen Interimsscheine Nr. V. in der Zeit vom heutigen Tage ab bis längstens zum |

31. Mai 1867 ; bei unserer Hauptkasse auf hiesigem Bahnhofe persönlih oder durch Beauftragte zum Umtausch zu präsentiren und in Verbindung damit die VI. Einzahlung von Zehn Thalern (abzüglih 15 Ngr. Zinsen, also mit Neun Thlru. 15 Ngr.) gleichzeitig unter Zuschlag der wegen Versäunmiß des eingedachten Zahlungstermins verwirkten

A O Ae von 1 Thlr.

auf jede neue Stammactie zu leisten, \hein in Empfang zu nehmen.

Die Jnhaber derjenigen Jnterimsscheine Nr. V., welche auch bis zu dem vorstehend angeseßten

räciusivtermine

nicht zur Leistung der V1. Einzahlung präsentirt werden sollten, gehen

sodann des Rechts auf weitere Betheiligung an der Entnahme neuer Actien ebenso wie der bercits geleisteten fünf Einzahlungen : L170 unbedingt verlustig und wird über die bis dahin nicht entnommenen Juterimsscheine Nr. VI. zum Vortheile der Gesellschaft disponirt werden. Leipzig, den 27. März 1867. Leipzig-Dresddener Eisenbahn-Compagnie. Dre, Einert, Vorsißender. C. A. Geßler, Bevollmächtigter.

[1521 ‘Die unterm 30. August 1864 von uns auf das Leben des Stadt- Kassirers Friedrich Aug N Laue in Lichtenstein in Sachsen ausge- fertigte Police Nr. 20/530 A 48 über 500 Thlr. ist angeblich ver- loren gegangen. Etwaige Ansprüche aus dieser Versicherung sind bin- nen achtwöchentlicher Frist bei uns geltend zu machen. Magdeburg, den 11. April 1867. Magdeburger Lebens-Versicherungs-Gesellschaft. W. C. Schmidt, C. Listemann, Ober-Direktor. Gencral-Direktor.

eriiiii aid ili Gta BL E d iraitccai d Glin lib iliale ti iG m ilit ls iti Verschiedene Bekanntmachungen.

[1238] Allgemeine Eisenbahn-Versicherungs- ; ed O Die Herren Actionaire werden hicrdurch in Gemäßheit des §. 29 der Statuten zur zwölften ordentlihen General-Versammlun U den 25. April c., Nachmittag r in unser Geschäftslokal, &ranzösischestr. 42, eingeladen.

Die Eintritts - Karten und Stimmzettel sind daselbst von den Herren Actionairen, ‘auf deren Namen die Actien in unsern Büchern eingetragen sind, bis zum 25. April cr., Mittags 1 Uhr, in Empfang zu nehmen. Eine Vertretung is nur uo ig/, wenn der Bevoll- mächtigte cine shriftlihe Vollmacht dem Verwaltungsrathe einreicht ; auch muß der Bevollmächtigte selbst Actionair der Gesellschaft sein (§. 33 der Statuten).

Berlin, den 22. März 1867.

Der Verwaltungs-Rath. Henocckch.

[1340] E :

Bielefelder Actien-Gesellschaft für mechanische Weberei:

__—Zu der nach Artikel 33 unseres Statuts vorgeschriebenen ordent.

lihen General - Versammlung unserer Actionaire, welche in diesem

Jahre am - i

j | i 1. Mai, Morgens 10 Uhr,

im Bückardt'schen Saale stättfindet, erlauben wir uns hierdurch mit Hinwocis auf die betreffenden Artikel 34 38 und der ausdrücklichen

¡ Bemerkung, daß für das verstorbcne Mitglied, Kaufmann Heinrich

Kob usch, .cine- Neuwahl vorzunehmen, einzuladen. Bielefeld, 30. März 1867. «Der Verwaltungsrath.

[1445] Bergbau-Gesellshaft »Concordia« zu Oberhausen. Die diesjährige ordentliche General - Versammlung der L AE O C Luf, e (Säftébeur den 1. Mai c, Norgen „Uhr, in unserem Geschäftshause hierselbst statt die Herren Actionaire ergebenst eingeladen Did L e. 1) hresbericht des Borslandes, Fett d ) Jahresberi cs Borstandcs, Feststellung der Dividende Ertbeiluna der Decharge der Rechnung Vro 1866. A 2) Antrag verschiedener Actionaire dahin lautend: »Die General-Versammlung, wolle beschließen, daß den Actien- Ae A Dividenden-Scheine auf eine bestimmte Reihe von ahren ausgchändigt werden« zur Beschlußfassung, wodurch event. eine Statut - Aenderung er- forderlich wird. 3) Wahl der Rechnungs-Rcvisoren_pro 1867. Oberhausen, den 5. April 1867. Der Vorstand.

agegen aber den VL. Jnterims- |

1338]

italienischc Eisenbahngesellschaft. y Generalversammlung.

__ Die Herren. Actionaire werden hiermit in Kenntniß gescbt, daß de ie N T Titags d Uge na der Gesellschaft am

« April d. J, Nachmittags : r, in Paris (Sall de la Victoire 48) stattfinden wird. A S ns 1us

Gegenstände der Tagesordnung sind: 5 Mittheilung des Jahresberichtcs, 2 Genehmigung des Nechnungs8abschlusses für 1866, 4 clisebung der Jahr: sdividende, 4) Ersaß der N Verwaltungsräthe.

Der General - Versammlung können nur diejenigen Actionaire beiwohnen, welche mindestens 40 Actien besißen und dieselben \pä- testens. 14 Tage vor dem Zusammentritt der General - Versammlung bei einer der nachfolgenden Kassen hinterlegt haben :

in Paris bei den Herren Gebrüdern von Rot \child,

» London bei den Herren N. M. Rothschild U. Söhne,

» Wien bei der K. K. priv. österr. Kredit- x Gewerbe, P st edit-Anstalt für Handel und

» Mailand bei Herrn C. F. Brot, » Bologna bei den Herren Rafaeclli Rizzoli u. Comp., » P y » » P A edler u. Comp., L e. » . Galline und bei , M Je n ilde e ati idi egen die deponirten Actien werden Depositenschein folgt: welche den Zutritt zur General-Versammlung gewe (A0 h , Die zur Theilnahme an der General - Versammlung berechtigten Actionaire können si durch cinen andern, schriftlich bevollmächtigten Actionair, welcher selbst das Recht der Theilnahme hat, vertreten lassen. Die Vollmacht muß in der unten®) angegebenen Form auf De Nui d T d N Se und spätestens bis zum h -_J. vet den Herren Gebrüdern vo ild i i (rue Lafitte 21) vorgewiesen werden. Ade Ma Wien, 28. März 1867. Der Verwaltungsrath.

_*) Jh bevollmächtige den simmfähigen Actionair, Herrn N. N mi bei der am 30. April d. J. stattfindenden Bens - Versamm- lung der. vereinigten südösterreicischen, lombardischen und central - ita-

lienischen Eisenbahn-Gesellschaft zu vertreten. O am 186

002... 2.0... .

[1560]

_In der diesjährigen ordentlichen Generalver ammlung der Actio- naire der Vaterländischen Feuer-Versicherungs A tien wer eo sind die nah der Bestimmung des §. 39 des revidirten Statuts aus der “ar S E pern: .

iti au Ph ieper und dessen Stellvertreter Gustav Peill wiedergewählt und is der Vorsiß in der Ditectión voi iese den

Herrn J. P. Schlieper, sowie dessen Stell l Köhler wieder Übertragen een versretüng dem Herrn L

Elberfeld, den 12. April 1867. Die Direction

der Vaterländischen Feuer-Versicherungs-Actien-Gesellschaft.

Vereinigte südösterreichishe, lombardische und cetntral.

für das Pierteljshr. wi T T

L Königlich Preußischer 2%

Peri | zus auci f 2 Er ér, O, omishen d. Friedrids- u. fan

Anzeiger.

Me 93.

Berlin, Dienstag, den 16, April, Abends

1867.

e. Majestät der König hgben Allerguädigst geruht: fe Si 7 De Ieister Drei er zu Bromberg den Charakter als Ober.Forstmeister und den Forst-Jnspektoren Tramni und Hildebrandt zu Potsdam, Schoen zu Coblenz un! Morßfeldt zu Königsberg i. Pr. den Charakter ‘als Forst- meister zu verleihen. A

eb, betreffend die Abgabe von allen nicht im Besiße des Staates G inaeDifGer Eisenbahn-Actien-Gescllschaften efindlichen Eisenbahnen. Vom 16. März 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für alle: Landestheile, in welchen das Gese, die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe betreffend, vom 30. Mai 1853 (Gescß-Sammlung-S. 449 ff.) Geltung hat, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

F. 1. Von dem Reinertrage aller für den öffentlichen Verkehr benußten Eisenbahnen, ‘welche sih nicht üm Besiße des Staates oder inländischer Eisenbahn-Actien-Gesellschaften befinden, haben die Be- sier der Bahnen, insoweit nicht Staats-Verträge ein Anderes bé- stimmen, eine Abgabe zu entrichten, welthe nah den Bestimmungen diescs Geschès erhoben wird) und zwar zuerst im Jahre 1868 von dem Reinertrage des Betriebs8jahres 1867. 1011 :

K. 2. Dic Abgabe ijt für jede Eisenbahn nach dem in jedem ein-

zelnen Kalender-Jahre auffommenden Reinertrage (§§. 3 bis 6) zu be-

renen und stuft sich nach Höhe desselben dergestalt äb, daß von cinem Reinertrage ba “a einschließlUch vier Prozent des Anlage-Kapitals (F. 6)", dieses“ Ertrages, bei einem höheren Neinertrage aber außer- dem und zwar i S j E von dem Weehrertrage über vier bis zu fünf Prozent einschließlich, /,. dieser Ertragsguote; A N von dem Mehrertrage über fünf bis zu sechs Prozent einschließlich, 1/ « dicser ErtragLquote; : von dem Mcehrertrage über sechs Prozent 2/0 dieser Erträgsquote, zu entrichten sind.

F. 3. Als steuerpflicbtiger Reinertrag is diejenige -Summe an-

| zusehen, um welche die Betricbs-Roheinnahme die in dem betreffen-

den Kalenderjahre zur Ea ege Berwaltungs-, Unter- altungs- und Betriebskosten übersteigt. E - Bei Einrichtung cines Reserve- oder Erneuerungsfonds für dic Bahn unter Genehmigung der Aufsichts-Behörde des Staates werden die Rücklagen in denselben als Unterhaltungs- und Betriebskosten ge- rehnet, dagegen die aus dem Reservefonds zu bestreitenden Ausgaben außer Ansay gelassen. | es R L Bi? Qeixiébs -Robeiunábine sind au die tarifmäßigen Frachtbeträge von allen für Rechnung der Bahnbesißer und Betriebs- Unternehmer selbst stattfindenden ‘Beförderungen mit Auss{chluß. der Beförderungen für die Zee der Bahnverwaltung zu renen.

Ausnahmen hiervon können bei den nicht von Anfang: für, den dffentlichen Verkehr bestimmten Bahnen nachgelassen werden,

F. 5. Die Besizer der Bahn sind verpflichtct, über Einnahme und Ausgabe sowohl des ganzen Unternehmens, ‘äls jeder einzelnen Siation ordnungsmäßig und! unter Beobachtung der ihnen bekannt gemachten HreotderüngeiBurh zu E und: haben. fich örtlichen Revisionen derx

uhfübrung zu- unterwerfen. , i

Die Betriebs-Ropeinnabme und die zer Verwendung gefoname-

nen Verwaltungs-, Unterhaltungo- und Betriebskosten sind. von-.den

Besivern der Baha für jedes. Kalenderjahr spätestens bis. zum folgen- |

den 1. Mai zu deklariren. Der Deklaiation müssen die zur. Prüfung N erforderlichen Rechnungs und Beläge, Abfchlüsse und Nach- eiqungen beigefugt werden. / i

Für jédes 'Kälendérjaibr - für welches die vorstehend Lehnen Verpflichtungen nicht ‘erfüllt werden, kann der bei der Berechnung der Abgabe zuni Grunde zu legendeBetrag der Betriebs - Roheinnahme, bezichungszeise der Verwaltungs, Unterhgltungs- und Betriebskosten, von der Eiseutahn - Aufsichtsbehörde nah pflichtmäßigem Ermessen festgeseßt werden. R -

‘det ihnen

.____§. 6. Als Anlage-Kapital (F. 2) ist derjenige Betrag anzuschen, welcher auf die Herstellung der Bahn und deren Ausrüstung mit Ein- {luß der Betriebsmittel nüßlih verwëndet T Von den einzelnen Denetungen während des Baues kommen die Zinsen bis zum Tage der Betriebs - Cn mit fünf Prozent in so weit in Ansake pr4 ñicht eine ungerechtfertigte Verzögerung der Vollendung des Bau beziehungsweise der Betriebs-Eröffnung stattgefunden“ hat.

F. 7. Die Höhe des Anlage - Kapitals ist von den Besißern der Bahn bis zum Schluß des Kalenderjahres, in welchem der Betrieb eröffnet wird, nachzuweisen und wird von der Eisenvahn-Aufsichts- Behörde nach Maßgäbe des F. 6 endgültig s .

Kommen die Besiber der Bahn der desfallsigen Aufforderung nicht na, so schreitet die gedachte Behörde zur Festsiellung des Anlagc-Ka- pitals nach vflichtinäßigem Ermessen. Dié spätere Nachweisung des An- lage-Kapitals bleibt den Besißern-unbenommen, ist. jedoh nur für die Folgezeit wirksam. i :

Dieselben Vorschriften kommen hinsichtlich dexr Berechnung und G eang ciner Erhöhung des ursprünglichen Anlage - Kapitals zur

nwendung. : ; G N EStata A für die Erneuerung von Bahntheilen und Bcetriebs- mitteln verden dem Anlage-Kapital nur insowcit zuügerehnet, als die- e dur ungewöhnliche Ercignisse verursacht, weder aus den lau- [e S E noch aus dem Reserve- und Erneuerungsfonds zuy estreiten sind. j

Dice-Frist, innerhalb welcher die Besißer der Bahn in -diesem Falle

ad L in Nachweis beizubringen haben, wird von d” Eisenbahn-Aufsichtshehörde bestimmt.

F. 8. -Mehrere Eisenbahnen cines und. desselben Besißers, we in zusammenhängendem Betriebe stehen, werden in Bezug guf die Berechnung der Abgabe (§. 2) als ein Ganzes behandelt. 7

§. 9. Als Betriebs-Roheinnahme folcher inländischen Bahnstrecken, welche mit ausländischen Bahn - Unternehmungen zu gemeinschaft- lichem Betriebe verbunden sind, kann der nah Verhältniß der Meilen- ahl bercch:zete Antheil an der Betriebs -Rohcinnahme des Gesammt- Ünteëhedináns oder cines gewissen Theils desselben angenommen 1wer- den. Befindet sih die Bahn im Besibe einer ausländischen Eiscnbähn- Actien-Gesellschaft, so kann bei Ertheilung der Konzession: oder dur Uebereinkommen festgestellt werden, daß ein bestinunter Theil des Actienfapitals als Anlagekapital. (§. 6) und der hierauf jährli, zur Vertheilung kommende Ertrag als. steuerpflihtiger: Reiucrtrag. (§...3) Utacséven Und bei Berechnung der Abgabe zum Gründe gelegt werde, Ç. 10. Der Betrag der zu entrichtenden Abgabe wird nach Ablauf jeden Jahres durch die von dem Finanz-Minister hiermit beauftragte Behörde festgeseßt und ist sodann innerhalb sechs Wochen nah Behändigung der Zahlungs - Aufforderung anu die in leßterer benannte Kasse abzu- ühren. M Derjenigen Behörde, welche den Betrag der Abgabe festzuseßen hat, licgt N Ba exekutivische Einziehung ob, wenn eine“ solche

óthig werden sollte. 6 ; s 11 Bil Erhebung der Abgabe. von denjenigen Eiscnbahnene bei s der Staat sich durch- Uebernahme einer Zinsgarantie be- theiligt hat, unterbleibt fürdie Jahré , in welchen in Folge der über- nommenen Zinsgarantie Zuschüsse aus der Staatskasse zu leisten sind.

F. 12. Die. Minister der. Finanzen. und. für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Geseßes

ragt. ; i i: ea randlich unter E HEGRGNIRen Unterschrift und kei- gedrucktem Königlichen Iniiegel.

_ Gegeben Berlin, den 16. März. 1867.

(5) Wilhelm, von -Bismarck. von. der: Heydt. . von: Noon.

Graf; von Jbenpkiß. von Mühler. Graf zur. Lippe, E Lon Selow. Graf zu Eulenb uxg,

Ministerium für Gandet, ¿atemenbe, und öffeatliche lrbeiten. Dem. Kaufmann Caxl. Nekex- zu Stralsund, und. dem Mascbinenbauer Robert Ziegler zu Berlue is) Unier dea 13. April 1867 ein Patent |

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