1867 / 96 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rozessen und den nicht zur Zuständigkeit der Schwurgerichte ge- börd Ie Strafsachen sind von dcm Hof- und Appellationbgerichte in Wiesbaden unddemOber-Appellation®gerichtédaselbst die bisher in Homburg in Geltung gewesenen Prozeßvorschristen in Anwendung zu bringen. V. Die Zuständigkeit des Schwurgerichts ist nach dem Landgräflih homburgiscben Kompetenzgeseße vom 22, März 1859 (Regierungsblatt von 1859 S. 17) zu beurtheilen ; dagegen VI. das Verfahren bei Verweisung der Sachen vor das SchwuUr- gericht, die Verhandlung bei deistlben, dic Wahl der Geschwore- nen, die Zusammenscßung des Schwurgerichts8hofes, so wie die Zulässigkeit und das Verfahren in Ansehung der Rechtsmittel gegen Erkenntnisse der Anklagekammer und des S hofes nach dem Herzoglich nassauishen Geseße vom 14. April 1849, betreffend die Einführung des mündlichen und öffent- lichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten (Verordnungsblatt von 1849, S. 305), zu regeln. V1. Jn Ansehung des äußeren und inneren Gescbäftsganges, der Disziplin, der Ernennung von Offizial-Anwalten , des Armenrechts, der Jnsinuationen, der Gerichtskosten, so wie der Gebühren der Anwalte finden bei dem Hof- und Appellationsgerichte und dem Ober-Appellations§- geribte in Wiesbaden die nach den nassauischen Geseßen gelten- den Vorschriften Anwendung. V11. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai d. J. in Kraft. Hat vor dieser Zeit die Akten- versendung Behufs der Revision in einer Sache an eine Recht8s- fakultät bereits stattgefunden, so ist die Entscheidung von der Leßteren abzufassen und demnächst nab den bestehenden Vor- schriften zu verfahren. i i

In den nach Artikel 7 des Pom ungiihen Gesecßes vom 15. Oktober 1850 (Regierungsblatt Nr. 14 von 1850) bereits vor das Schwurgericht verwiesenen, am 1. Mai d. J. noch nicht abgeurtheilten Sachen entscheidet das Schwurgericht in Wiesbaden. di ¡Ui |

Sie, der Justizminister, werden ermächtigt, die zur Aus- Fed dieser Meiner Order erforderlichen Anordnungen zu trefsen.

Berlin, den 1. April 1867,

Wilhelm, Graf zur Lippe. An den Justiz-Minister.

Ministerium der auswärtigen LUugelegeadheiten,

Der Kaufmann Friedrih Crawfurd in Grinistad ist zum Konsular-Agenten daselbst bestellt worden.

Bekanntmachung der Ministerial -Erklärung vom 13. März 1867, betreffend die mit der Großherzoglich sachsen- weimar- eisenacischen und der Herzoglich sachsen -coburg- und gothaischen Regierung getroffene Vereinbärung wegen der defi-

nitiven Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen |

Eisenbahn. Vom 16. April 1867.

Durch die Ministerial-Erklärung der Königlich preußischen Regierung vom 3, Dezember 1862, der Großherzoglich sachsen- weimar-eisenachishen Regierung vom 21. Oktober 1862, und |

der Herzoglich sachsen-coburg- und gothaischen Regierung vom 10. November 1862 find die in den Artikeln 15 bis 17 des die raun Prv Eisenbahn betreffenden Staat8vertrages vom 19. April 1844 enthaltenen Bestimmungen insoweit provisorisch außer Kraft geseßt worden, als dieselben die Verwendung der vom 1. Januar 1860 ab von der Thüringischen Eisenbahn er- hobenen Abgabe, sowie der von dem gedachten Zeitpunkte ab er- wachsenen Dividenden von dem aufgesammelten Amortisations- fonds zum Zwecke der Amortisation des in dem Unternehmen angelegten Aktienkapitals betreffen. Jede der mitinteressirten Regierungen hatte sich jedoch vorbehalten, auf die Verwendung der laufenden Eisenbahn-Abgabe zum Zwecke der Amortisation der Eisenbahnactien nach Maßgabe der Verabredungen des vor- gedachten Staatsvertrages zurückzukommen.

Auf Grund der inzwischen gepflogenen weiteren Verhand- lungen find die Königlich preußische, die Großherzoglich sachsen- weimar-eisenachische und die Herzoglich sachsen-coburg- und go- thaische Regierung nunmehr ü 2 Nimen: 1) diejenigen Bestimmungen der Artikel 15. 16. und 17. des die büringise Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844, welche sih auf die Verwendung der Eisenbahnabgabe und der Dividende der angckauften Actien zum Zwecke der Amortisation der Actien beziehen, definitiv Peel und 2) den bis zum 1. Januar 1860 aufgesammelten Amortisationsfonds aufzulösen und denselben nach Maßgabe des einer jeden der drei Regierun- gen daran zustchenden und in Gemäßheit der Verabredungen

in dem Staatsvertrage vom 19. April 1844, so wie der Ueber: einkunft in dem Berliner Schlußprotokolle vom nämlichen Tage nah dem Längenvethältnisse der Bahnsirecken zu berechnenden Antheils unter ih zU vertheilen. N Die Königlich preußische, die Großherzoglich sachsen-weimar- eisenachische und die Herzoglich sachsen - coburg- und gothaische Regierung sind darüber einverstanden, daß hiernach die Artikel 15, 16 und 17 des die Thüringische Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844 insoweit fortdauernde Gültigkeit behalten , als durch dieselben die nacstehend bezeich- neten Bestimmungen getroffen worden sind, nämlich: a) daß außer der Abgabe, welche in Folge der Bestimmungen des für das Königreich Preußen ergangenen Gesehes vom 30. Mai 1853 , die voy den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe be- treffend , von dem Reinertrage der Thüringischen Eiscn- bahn erhoben wird, der Gesellschaft keine besonderen Ah- gaben für die in den verschiedenen Gebieten belegenen Bahn- \trecken , als Gewerbesteuer, Konzession8geld und dergleichen auf- erlegt werden sollen, jedoch vorbehaltlih der Entrichtung der Grundsteuer und anderer dinglicher Lasten , soweit solche nah der bestchenden Landesgeseßgebung von der Gesellschaft zu über: nehmen sind; b) daß die Königlih preußische Regierung die O der vorgedachten Abgabe übernehmen und diese bgabe alljährlih an die Lam tem Regierungen , nah Maßgabe ihrer Betheiligung, Seitens der Direction der Thürin- gischen Eisenbahngesellschaft abführen lassen wird, in Ansehung welcher Betheiligung ‘die in dem vormaligen Kurfürstenthum dessen und dem Herzogthum Sachsen-Meiningen belegenen trecken der Thüringischen Eisenbahn mit Rücksicht auf die Uebereinkunft in dem Berliner Schlußprotökoll vom 19. April 1844 den in dem Großherzogthum Sachsen - Weimar - Eisenach

Dr fh Strecken zugerechnet werden ; die über Herzoglih

sach)en- altenburgisches Gebiet führende Strecke der Weißenfels- Geraer Staba n aber nah dem Staatsvertrage vom 25. No- vember 1857 den in Preußen belegenen Strecken hinzutritt. Hierüber ist Königlich preußischer Seits vorstehende Mi- nisterial-Erkiärung in zwei gleichlautenden Exemplaren aus8ge- fertigt worden, welche nach erfolgter Auswechselung gegen übe rein- stimmende Erklärungen des Großherzoglich sachsen-weimar-eise- nachischen ‘und des Herzoglich sachsen-coburg- Und gothaischen Staatsministeriums Kraft und Wirksamkeit haben soll. Berlin, den 13. März 1867. Der Königlich preußische Präsident? des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L: 8.) Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

__ Vorstehende Me Sas wird, nachdem G gegen Übereinstimmende Erklärungen des Fo erzu sachsen - wei- mar - eisenachischen Staats - Ministeriums und des Herzoglich sachsen - coburg- und gothaischen Staats - Ministeriums au®ge- wechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 16. April 1867. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage : von Thile.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche : Arbeiten.

Das 32. Stück der Gesey -Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter „Nr. 6611. die Verordnung wegen Einberufung der beiden I des Landtages der Monarchie. Vom 18. April 1867; unter Nr. 6612. den Allerhöcster Erlaß vom 5. November 1866, betreffend die Organisation der Justizpflege in den von dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein abgetretenen Theilen der Provinz Oberhessen ; unter Nr. 6613. die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 13. März 1867, betreffend die mit der Großherzogli Sachsen - Weimar - Eisenachishen und der Herzoglich Sachsen- Coburg- und Gothaischen e ads di: getroffene Vereinbarung wegen der definitiven-Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen O Vom 16, April 1867 ; unter Nr. 6614. den Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1867, be- treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Zörbig über Bitterfeld nah Düben, im Kreise Bitterfeld ; und unter Nr. 6615. den Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1867, betref fend die Justiz-Organisation in der ehemaligen Landgrafschaf! Hessen-Homburg. | Berlin, den 20. April 1867. Debits-Comtoir der Geseß-Sammülung.

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Ministerium der geistlichen , Unterrichts: und Medizinal: Æugelegenhbeiten.

Der Oberlehrer Dr. Carl Abiht vom Gymnasium in Emden und der ordentliche Lehrer Dr. Gustav Schimme l- feng vom Gymnasium in Marburg sind zu Professoren an n Landesschule Pforta, der Konrektor Dr. Eduard Buch- holz vom Raths8gymnasium in Osnabrück ist unter Verleihung des Prädikats »Professor« zum Oberlehrer am Gyninasium in Erfurt, der ordentliche Lehrer Dr. Hornung vom Domgym- nasium in Magdeburg zum Oberlehrer an der Ritterakademie in Brandenburg und der ordentliche Lehrer Niel änder vom Gymnasium in Landsberg a. W. zum Oberlehrer am Gym- nafium in Krotoschin berufen worden. Die Berufung des Oberlehrers Dr. Gottfr. Eduard isher vom N in Prenzlau pan Prorektor und V Sebher am Gymnasium in Guben , des ordentlichen Leh- rers Dr. A dolf Winckler vom Gymnasium in Thorn zum Oberlehrer am Gymnasium in Kolberg und des Schulrektors Philibert Bobrick in Wollin zum Oberlehrex an der Real- shule in Barmen ist genehmigt worden , desgleichen die Beför- derung der ordentlichen Lehrer Dr. Lilie am Gymnasium in

Jauer und Dre. Me yer an der städtischen Realschule in Königs-

berg i. Pr. zu Oberlehrern.

Am evangelischen Schullehrer-Seninar zu Barby is der Lehrer Dannehl in Stemmern als ordentlicher Lehrer ange- stellt worden.

Finanz- Minifsteriuni.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 135\ter Königlicher Klassen - Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 20,000 Thlrn. auf Nx. 30,537, -1 Hauptgewinn von 15,000 Thlrn. auf Nr. 54,700. 3 Hauptgeroinne von 10,000 Thlrn. fielen auf Nr. 9610. 33,191 und 68,348. 3 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 3164. 65,426 und 85,549. H

40 Gewinne A 1000 Thlr. auf Nr. 1251. 2192. 2709. 3391. 7071. 9560. 9965. 10,910. 12,672. 16,803. 17,727. 21,183. 23,212. 28,240. 30,098. 30,332. 31,664. 42,764. 43,499. 44,505.

46,657. 51,678. 52,465. 52,485. 54,976. 57,865. 59,824. 60,501.

63,561. 66,863. 68,264. 69,830. 72,580. 73,344. 75,321. 78,482 85,829. 88,069. 88,5999 und 90,158.

58 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 3638. 7767. 8761. 9075. 11,596. 12,372. 12,858. 13,247. 14,105. 18,736. 28,105. 33,602. 234,495. 35,888. 36,875. 40,886. 44,574. 46,572. 46,719. 50,064. 50,820. 53,609, 53,744. 58,834. 63,161. 63,170. 63,938. 64,891. 65,657. 65,837. 66,071. 66,262. 67,078. 67,736. 68,389. 68,885. 69,630. 70,927. 71,020. 71,218. 73,491. 74,080. 79,831. 80,909. 81,434. 81,878. 82,070. 84,095. 84,156. 55,239. 85,971. 86,297. 86,636. 88,469. 88,893. 89,656. 90,894 und 93,404

68 Gewinne zu 200 Thr. auf Nr. 588. 951. 980. 1545. 1598. 5391. 5718. 6463. 6765. 74601. 9416. 9655. 12,123. 12,367. 13,428. 14,692. 18,057. 18,526. 19,012. 24,226. 28,084. 32,196. 32,762. 34,584. 34,626. 37,0992. 38,824. 39,092. 41,173. 42,569, 44,581. 45,051. 47,696. 49,249. 49,389. 49,741. 51,261. 91,836. 99,042. 55,476. 56,8999. 57,290. 59,297. 59,316. 60,645. 60,745. 63,727. 64,150. 65,099. 67,161. 68,334. 69,152. 69,955. 71,586. 74,649. 74,981. 76,266. 77,886. 77,992. 82,981. 84,419. 85,240, 86,102, 88,834. 90,913. 91,460. 91,661 und 92,165.

Berlin, den 20. April 1867. : |

Königliche General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Der Kammerherr und General-Jnten- dant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Cassel.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich XX1I, Reuß ältere Linie nah Greiz. s Se. Durchlaucht der Fürst Blücher von Wahlstatt nach lesien.

5 Ge. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten Graf von Jßhenpliß, nach Cunersdorf bei Wrießen a. O. j

Se. Excellenz der General der Jnfanterie und komman- dirende General des V, Armee-Corps, von Steinmetz, nach

Posen. °

S L L L E T R —————————————————————————————————— u

Berlin, 20. April, Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Obersten von Wartenberg, à la suite

Commandeur des Herzoglich sachsen-altenburgischen Jufanterie? Regiments, die Erlaubniß zur Ss des von des Groß? herzogs von Meclenburg-Schwerin Königliche Hoheit ihm ver c EIONeN Comthurkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu ertheilen.

Genaue Adressirung der Briefe 2c. nah Berlin. Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung der in Berlin eingehenden Postsendungen wird den Korrespondenten wiederholt dringend empfohlen, auf den Adressen der Briefe und Begleitbriefe die Wohnung der Adressaten nach Straße , Hausnummer und Lage in den Häusern ob eine, zwei Treppen hoch u. st. w. möglichst genau zu bezeichnen.

Berlin, den 16. April 1867. Der Ober-Pofi-Direktor Sachse.

Nichtantliches.

Preußen. Berlin, 20. April. Se. Majestät der König wohnten gestern dem Gottesdienste im Dome bei, empfingen alsdann den General-Lieutenant, General-Adjutanten und kommandirenden General des !V. Armee - Corps, von Alvensleben , und nahmen vom Hausminister, Freiherrn von Schleiniß, einen kurzen Vortrag entgegen.

Heute nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge des Kriegs8-

Ministers, des Militair- und Civil-Kabinets, des Unter-Staats-

Secretairs, Wirklichen Geheimen Raths von Thile, und im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten die Meldungen der Herzöge von Ujest und von Ratibor, der General - Lieute- nants von Colomier, von Schweiniß, von Bayer, Grafen Dohna, des General-Majors von Mertens, der Obersten von Chauvin und Gericke an.

Jhre Majestät die Königin wohnte am Dienstag und Donnerstag dem liturgischen Abend-Gottesdienste im Dom und gestern dem Gottesdienst daselbst bei, nachdem beide Königliche Majestäten am Donnerstag das heilige Abend- mahl mit der Königlichen Familie in der Haus - Kapelle des Kronprinzlichen Palais empfangen hatten.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe

| des Vormittags, den 17. d., militairische Meldungen entgegen,

begab fich um 12Uhr zum Schluß des Reichstages nach dem Königlichen Schlosse und präsidirte von 2 Uhr ab in Höchskfei-

cnem Palais einer Kommission in Angelegenheiten des Kieler

Hafens. * i

Se. Königliché Eh der Kronprinz wobnte am Charfreitag dem Gottesdienst im Dome bei , Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dem Gottesdienste in der engli- schen Kapelle. Um 5 Uhr dinirten Jhre Majestäten im Kronprinzlichen Palais. Um #8 Uhr begaben si die Höchsten Herrschaften in die Singakademie.

Kiel, 18. April. (W. T. B.) Das Oberpräsidium ver- öffentlicht eine Ministerial-Verfügung, in Folge welcher alle nordschleswigschen Wehrpsflichtigen, die sich in die dänischen Stammurollen haben aufnehmen lassen, aber na dem Herzog- thum Schleswig zurückgekehrt find, um ihren bleibenden Nufent-

" halt dasclbst zu nehmen, ohne Ausnahme ausgewiesen werden

sollen, selbst diejenigen, welche ihr Unterthanenverhältniß zu Dänemark wieder lösen und fich der Einsteiäng in die preu- ßische runs als unsichere Heerespflichtige nachträglih unter- werfen wollen.

n (Kiel. Ztg.) Die bei dem hier in Garnison liegenden Bataillon des Magdeburgischen Füsilier-Regiments. Nr. 36 am 1. April eingestellten 56 Einjährig-Freiwilligen und etwa bun- r R er gestern morgen in der Klosterkirche den

ahneneid geleistet.

Mehrere hundert SchiffSsjungen für die Königliche Marine sind in diesen Tagen mit der Bahn hier eingetroffen, auf das Kasernenschiff »Barbarossa« gelegt und eingefleidet.

Verden, 17. April. (N. Hannov. Ztg.) Gestern und vorgestern wurde dice Jnspection des hier garnisonirenden vier- ten westfälischen Kürassier-Regiments durh den Generalmajor von der Golß abgehalten. Die schon früher mitgetheilte bevor- stehende Feier des 150jährigen Bestehens dieses Regiments wird am 1. Mai d. J. stattfinden und, wie verlautet, sich auf die Dauer von drei Tagen erstrecken. Dasselbe ist am 1. Mai 1717 unter dem Könige Friedri Wilhelm 1. gegründet.

Frankfurt a. M, 15. April. (Fr. J.) Durch den Groß-

des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 und | herzoglich hessischen Bevollmächtigten in der BVundesliqui-