1867 / 97 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1624,

Die im Artikel 35 der Statuten vorgeschriebene, 14 Tage vor der General-Versammlung zu bewirkende Hinterlegung der Actien erfolgt: in Aachen am Siße der Gesellschaft, Hochstraße Nr. 11, in Paris auf dem Bureau der Gesellschaft, Rue des deux portes St. Jean No. 1,

in Cöln beim A. Schaaffhausen'shen Bankverein, in Berlin bei den Herren Mendelssohn u. Co., in Lüttich bei den Herren Nagelmadckers u. Söhne, in Brüssel bei den Herren Brugmann Söhne, in Verviers bei den Herren de Lhoneux Frères u. Co.

Aachen, den 18. April 1867.

Der General-Direktor. Wilh. von der Heydt.

[ees iersener Actien-Gesellschaft für Spinnerei und

eberci.

Die nach Art. 32 unseres Statuts in diesem Jahre abzuhaltende

General-Versammlung unserer Gesellschaft wird Mittwoch, den 29. Mai, Nachmittags 5 Uhr, in unserem Geschäftslokale, in der Spinnerei hier, stattfinden.

Unter Hinweisung auf die Art. 33 und 34 unseres Statuts laden wir zu derselben die Actionaire unserer Gesellschaft mit dem Bemer- ken ein, daß Eintrittskarten spätestens cine Stunde vor der zur Ersöff- nung der Versammlung bestimmten Zeit, in dem Büreau der Gesell- \chaft in Empfang genommen werden können.

S R Una Î V 1) Geschäfts-Bericht und Vorlage der Bilanz, : 2) Bericht der Rechnungs-Revisoren, | __3) Wahl von drei Rechnungs-Revisoren für das Jahr 1867. Viersen, den 17. April 1867. Der Verwaltungsrath.

R ; Actien-Gesellschaft h hemische Fabrik „Rhenania“ in Aachen.

Die Unterzeichneten beehren sich die Herren Actionaire zu der in Gemäßheit des Art. 37 Kap. VI. der Statuten, am E A den 20. Mai d. J. Vormittags 11 Uhr, am Siye der Gesellschaft Wilhelmsstraße Nr. 47/49, stattfindenden ordentlichen General - Ver- sammlung einzuladen.

Aachen, den 17. April 1867.

Der Präsident des Verwaltungsrathes,

Der General-Direktor, P. J. Püngeler.

Hasenclever.

1649] ctien-Gesellshaft »yVorwärts« für Flachs\pinnerei und Weberei in Bielefeld.

Zu der am Sonnabend, den 18. Mai d. J, Mittags 12 Uhr, in dem Lokale der Fabrik »Vorwärts« stattfindenden ordent- lihen General - Versammlung werden die Actionaire der Gesellschaft mit dem Bemerken hierdurch eingeladen, daß die nach §. 22 des Sta- tuts zu ertheilenden Eintrittskarten in dem Vüreau der Direction in Empfang zu nehmen sind.

Bielefeld, den 18. April 1867.

Der Verwaltungsrath.

[164

3]

Berlin - Görlißer Eisenbahn - Gesellschaft. _Die Actionaire der Berlin - Görlißer Eisenbahn werden in Ge- mäßheit der §F§. 1, 13, 30, 31®Nr. 1, 2, 5, 37 seq. des Gesellschafts- Statuts zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf

: Mittwoch den 22. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, im Heldschen Saale hierselb Oberkehle, eingeladen,

um über nachstehende Propositionen zu beschließen. Der Verwal-

tungsrath wird ermächtigt,

1) behufs Ausdehnung des Unternehmens den Bau von Zweig- bahnen hauptsächlich im Anschluß an das Königreich T Erweiterungen der Betriebs-Anlagen und Vermehrung der Be- triebsmittel zu beschließen und die nöthigen Schritte zur Erlan- gung der Konzession in den beiderseitigen Stäatsgebieten zu thun und zu dem Ende die erforderlichen Vereinbarungen, auch be- züglich erforderlichen Statutsänderungen mit den betheiligten S E LCeUngen treffen zu dürfen §. 1 des Gesellschafts-

atuts.

Zur Ausführung der sub 1 gedachten Maßregeln die nöthigen Mittel nach seinem besten Ermessen zu beschaffen, zu dié em Zwecke die erforderlichen Statutenänderungen mit der Königlichen Staatsregierung zu vereinbaren und sich den von der leßteren für die Beschaffung dieser Mittel etwa zu stellenden Bedingungen zu unterwerfen.

Die Bestimmungen des Gesellschafts-Statuts, betreffend die Ne- präsentanten und Beamten, sowie den Siß der Gesellschaft Fg. 4 und 39 und folgende nach ihrem Ermessen behufs der Einsebung einer mit der Verwaltung der Gesellschafts-Angelegenheiten zu betrauenden Direction abzuändern und die dazu erforderlichen Statutsabänderungen mit der Königlichen Staatsregierung zu

vereinbaren.

Mit Bezug auf §F§F. 33 und 34 dès Statuts wi die Gesellschaftskasse sch im Büreau der Gesellschaft ‘Klosierseh efindet. Goerliß, den 16. April 1867. Der Verwaltungs-Rath der Berlin-Goerlißer Eisenbahngeselh

Wi

[1653] Berlin-Hamburger Eisenbahn. j Drei und zwanzigste

ordentlihe General - Versammlung der Berliy

: Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft. :

Die Actionaire der Berlin - Hamburger Eisenbahn - Geseh

werden hierdurch von dem unterzeichneten Aus\{huß zur 23sten 4

lichen General-Versammlung eingeladen. Dieselbe wird am

Donnerstag, den 23. Mai er., Nachmittags 1 Uhr,

stattfinden und zwar gemäß §. 32 des Statuts i zu Ludwigslust (im Saale des Empfangsgebäudes).

, Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschiy

Actionairs auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen

Die stimmberechtigten Jnhaber von 5 und mehr Actien iva ersucht, zum Behufe ihrer Legitimation in den Wochentagen von bis 20, Mai c. Vormittags von 10 bis 1 Uhr in den Verwalty büreaus auf den Dage zu Berlin und Hamburg, sowi Schwerin bei dem Ausschußmitgliede Herrn Regierungsrath Dr. Jy

1) L ihnen vollzogenes Nummerverzeichniß ihrer Act

ergeben,

2) die leßteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintz und Stimm-Karte, ohne welche die Theilnahme an de C Versammlung nicht gestattet werden kann, sowie eine Fre in Empfang zu nehmen.

Die Freikarte 1} indeß nur für die am 23. Mai c. aus H amb beziehungsweise Berlin Morgens um 75 Uhr abgehenden Peri gge! sowie für die von Ludwigslust nach stattgchabter General. ammlung nah Hamburg, beziehungsweise Berlin, gehenden Ext

gültig. R oiganba Segenstände werden zur Verhandlung kommen: 1) Vornahme 2) die nah §. 36 Nr. 1, 2 und 3 in jeder ordentlichen Gm Versammlung vorzutragenden Etats, Berichte und Rechnu

Abschlüsse, | des F. 27 des Statuts über die Dotirun

3) Abänderung

Reservefonds. der gedruckte Geschäftsbericht pro 1866, der au den Vorans{la| das laufende Jahr enthält, kann vom 9. Mai ab in den Verwaltu Es zu Berlin und Hamburg unentgeltlih in Empfang genom verden.

Hamburg, den 19. April 1867.

' i Der Aus\{chuß der PEUMSN eie Eisenbahngesellschaft. ez. E. Goß

gez. E. ler, Dr, als Vorsißender desselben.

R | arschau-Wiener Eisenbahn - Gesellschaft

Der täglich wachsende Verkchrsandrang H, cine bede Vermehrung der Betriebsmittel und eine ent prechende Erweitn der Bahnhofsanlagen der Warschau - Wiener Eisenbahn. | aber das Stamm-Acticn-Kapital der Gesellschaft durch Erledigun| konzessionsmäßigen Verpflichtungen verwendet ist, und der Ref Prioritäts-Kapitals für die im Art. XI. der Konzessions-Urkund! Gesellschaft zur S, cines Doppelgeleises auferlegte Verpflidt reservirt bleiben muß, o hat der Verwaltungsrath eine Vergrößt des Gesellschaftsfonds 18 nothwendig erachtet und erlaubt sit Herren Actionaire der Warschau - Wiener Eisenbahn - Gesellschaft | Bezug auf die §§. 26. 32. Beschlußnahme hierüber

súr den 22. Mai a, e,, frúh 11 Uhr, zu einer außerordentlichen General-Versamnmili

in dem Bahnhofsgebäude zu Warschau einzuberufen. J Diejenigen Herren Actionaire, welche dieser außerordentl! General - Versammlung beiwohnen wollen, haben ihre Actien die gleichberehtigten Genußscheine bis spätestens zum 14. Mai P "Gef UsWaf ei der Gesellschaftskasse zu Warschau dem Schlesischen Bankverein zu Breslau, den Herren eig et Pinkus in Berlin, den Herren Lippmann, „Rosenthal u. Cy. Am Aer nam den Herren J.J.Weilleret Söhne inFrankfurt4 dem Herrn Anton Hölzel in Krakau und i D A LN E et Svar in A Lieu eovahtung der Bestimmungen dexr V. 31. 36 und 3 Gesellschafts-Statuten niederzulegen, 9 | Den zu deponirenden Actien und Genußscheinen sind zwei lautende Nummerverzeichnisse beizulegen , von denen eins der V nent, mit dem Quittungsvermerk versehen, zurückerhält, und Grund desselben die deponirten Actien wieder in Empfang * men kann. Warschau, den 15. April 1867, Der erwa gra bh der Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft.

AZ 9T.

er Wahlen für den Ausschuß nach §F. 42 des Sts

34 und 36 der Gesellschafts - Statuten

Das Abonnement beträgt 4 Thlr. für das Vierteljähr.

Königlich Preußifcher

für edition des

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10.

f (wischen d. Sriedrihs- u. Kanonierstr.)

Semi E C

zeiger.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nacgenannten A sächsischen Offizieren und Beamten rden zu verleihen, und zwar: ? Das G MMteeus des Rothen Adler-Ordens: dem Staats-Minister Freiherrn von Friesen. Den Rot E S Sa lefen enb dem Ober-Hof-Marschall Freiherrn von 5r1 » Gal Lieutenant von SchimPff, Kommandanten der 2. Infanterie-Division. / Den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Ober-Ceremonienmeister von Ger8dorff und » General - Major Grafen Lippe, Kommandanten der 1, Reiter-Brigade. : Den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse: dem Obersten Krug von Nidda, Commandeur des Garde- Reiter-Regiments. Den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: dem Major von Tettau, Commandeur des 14. Bataillons. Den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Ober-Lieutenant von Gl obig, Adjutanten im 1. Ulanen- - Regiment, und : » Königlichen Stallmeister Zacharias. | j Den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem E Ihrer Majestät der Königin, von Min ck- wiß, un : » Ober t-Lieutenant von Carlowiß, Chef des Gencral- Stabes, sowie Den Kön igliden Kronen-Orden dritter Klasse: dem Major von Einsiedel, Bataillons-Commandeur im

3. Infanterie-Regiment Kronprinz.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt:

Den bisherigen Regierungs-Rath Jlling zum Ober-Ne- gierungs-Rath und Regierungs -Abtheilungs- Dirigenten zu er- nennen ; i e

Dem Berg - Rath Carl Friedrich August Werli s ch zu Clausthal den Charakter als Ober-Berg-Rath; und

Dem Geheimen Journalisten, Kanzlei-Rath Fehrmann, vom Kriegs-Ministerium. bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath zu verleihen.

VBerlíu, 23. April.

re Königlichen Hoheiten der Fürst und die Fürstin von

H ovenzollern-Si maringen, sowie Se. Durchlaucht der

rbprinz und Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin , Seine

Durchlaucht der Prinz L be naolleen is Ia nd rinzessin Maria von Hohenzottern-S1g1

beute Früh hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse ab-

gestiegen.

Allerhö fter Erlaß vom 5. April 1867, betreffend die s Deo des Postwesens in den durch das See cldgen 24, Dezember 1866 §. 1. Nr. 1 bis 3 mit der Preußischen Monarchie vereinigten vormals Bayerschen Landestheilen mit

dem in den alten Preußischen Landestheilen.

Da das Postwesen in den durch Geseß vom 24, Dezember 1866 (Geseh - Samm S. 876) §. 1 Nr. 1 bis 3 mit der preu-

Berlin, Dienstag, den 23. April, Abends

1867.

ßishen Monarchie vereinigten vormals bayerschen Landesthei- len auf die preußishe Postverwaltung übergegangen ist , so genehmige Jh auf den Bericht des Staats - Ministeriums vom 22. März d. J., daß die Bestimmungen des preußischen internen Portotarifs und Zeitungs-Provisions-Tarifs auf den Austausch zwischen den alten preußischen Provinzen (denen in dieser Beziehung das vormalige Königreih Hannover und die Herzogthümer Schleswig und Holstein hinzutreten) einerseits und den genannten vormals bayerischen Landestheilen anderer- seits au8gedehnt werden, daß die der preußischen Postverwaltun

geseßlich ertheilte Ermächtigung, Über gewisse Gegenstände de

ersendungs- und Reiseverkehrs im Wege des Reglements die erforderlichen Vorschriften zu treffen, ferner die dem Chef des preußischen Postwesens zustehende Befugniß in Ansehung des Portofreiheit8wesens und die von der preußischen Postverwaltung geübte Befugniß zur Ernennung und Anstellung von Beamten in gleichem naue auch in den genannten vormals bayerischen Landestheilen in Anwendung kommen.

Berlin, den 5. April 1867.

H Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt“ v. Roon. Gr. v. genplis, v. Mühler. Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.

An das Staats-Ministerium.

Miniscerium für Fandel, Getverbe und öffentliche Nrbeiten.

Bekanntmachung.

Postdampf\schiff-Verbindung zwischen Preußen und Schweden.

Die Fahrten der preußischen und s{chwedishen Postdampf- chiffe auf der Linie Stralsund-Ystadt, dem kürzesten Seewege zwischen Deutschland und Schweden, werden vom . Mai d. F. in beiden Richtungen tägli stattfinden. Die Ueberfahrt wird unter gewöhnlichen Verhältnissen in 6 Stunden bewirkt. j Das Passagiergeld beträgt: I. Plag 5 Thaler, 11, Play 35 Thaler, Bordeckplaß 2 Tha- ler preuß. für Tour- und Retourbillets, 14 Tage gültig, I, Play 75 Thaler und 11. Play 5 Thaler preuß. 100 Pfund Reisegepäck sind frei. ' Der Frachttari f beträgt: für sperrige Güter 15 Sgr., für gewöhnliche (Normal-) Güter 10 Sgr. und für weniger werthvolle Güter (Produkte 2c.) 5 Sgr. pro je 100 Pfund. : j Bis zum 10. Mai des Jahres bleibt bezüglih der An- {lüsse von Ystadt auf Stockholm und umgekehrt der gegen- wärtig für die schwedischen Eisenbahnen gültige Winter-Fahr- plan in Kraft; vom 11. Mai ab gestaltet sich die Verbindung mit den Eisenbahnzügen in der Richtung nah Schweden: Abgang aus Berlin um 5,30 Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 11,59 Nachts, Abgang aus Stralsund mit Tagesanbruch, An unt in Ystadt zum Anschluß an den um 12 Uhr Mittags abgehenden Eisenbahnzug, ; Ankunft in Stockholm am anderen Nachmittage, in Gothenburg am anderen Mittage;