1867 / 98 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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250,000 Thlrn. in Apoints von resp. 100, 50, 20 und 10 Thlr. aus- geben wird, welche im Uebrigen mit den bisher coursirenden Noten gan identisch sind, nur führen dieselben das Datum vom 28. -Juli 1 und hat als Vorsißender des Verwaltungsraths der Herr Ernst Pa A ZO und als Controlleur der Herr Adv. und Notar H. Ledder gezeichnet. Rostock, den 15. April 1867. Der Verwaltungsrath: j E. Pactow. Carl Josephi. H. Saniter. N. H. Witte. - Geo. Meyenn. E. Passow.

Verschiedene Bekanntmachungen.

a Bekanntmachung. : Die Wittwe des Apothekers Palm, Sophie Charlotte, geb. Nie- tha, hat in ihrem am 1., November 1832 publizirten Testamente ein Legat von 600 Thlr. ausgeseßt, dessen Zinsen zu einem jedesmal auf Z Jahre zu verleihenden Stipendium für Studirende bestimmt sind.

Zuerst und vorzüglich 1 auf dieses Stipendium solche Stu- dirende Anspruch haben, welche von den Nachkommen des Vaters der Erblasserin, des zu Burg verstorbenen Oberbürgermeisters Niethack ab- stammen. Da si seit mehreren Jahren Familianten um dieses Sti- pendium nicht beworben haben, so fordern wir solche zu Meldungen mit dem Bemerken auf, daß außer den erforderlichen Legitimations- Urkunden auch ein Zeugniß der Universitätsreife beizubringen ist.

Burg, den 12. April 1867. /

Der Magistrat. Nethe.

[1650] Magdeburger Privatban fk.

Fen Anschlusse an unsere Aa vom 23. Januar d. J., betreffend die Ausgabe der neu angefertigten Noten unseres Jnstituts, fordern wir die Inhaber von Noten unserer ersten Emission d. d. 30. Juni 1856 auf, solche zum Umtausch gegen neue Appoints bis spätestens den 30. Juni a. e. bei unserer Kasse zu präsentiren.

Magdeburg, den 18. April 1867.

Magdeburger- Privatbank. Der Auffichtsrath. Die Direction. Denetke. de la Croix.

[1655]

: DUNIE= FUFe rur ee Aga UE Gesellschaft. ilanz

für das Betriebsjahr 1866.

i Einnahme:

Tätel I. Aerfonenpenehr 41,853 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf.

Titel 11. Güterverkehr 22,034 » 2 5 » 8 »

Titel 11]. Depeschenbeförderung M D

Titel IV. Insgemein S5

Der Einnahme Summe... 86,621 Thlr. T Sgr. 1-Pf. | Ausgabe: Allgemeine Verwaltung 6,693 Thlr. 4 Sgr. 10 Pf. Bahnverwaltung D €44 » 10.2 Transportverwaltung O L P . Rücklage zum Reserve- und Er- neuerungs - Fond einshl. Staats-

Steuer L «4-79

Der Ausgabe Summe... 68/286 Thlr. TT Sgr. 4-Pf. Abschluß:

1 Sgr. 1 Pf.

»

86,621 Thlr.

6828 6 » 11 » 4 Des Jahres 1866 Ueberschuß 18,334 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. Dazu Ueberschuß vom Jahre 1865... 10,741 » 3 (s 3 Vi

Gesammt- Ueberschuß. .. 29,075 Thlr. 23 Sgr. P\

wovon 5515 Thlr. 16 Sgr. in Betriebs-Materialien.

Tilsit, den 23. Pn __ Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. W. Knippel.

Tilsit-Jnsterburger Ee BLa ne Dele Lei aft.

_ Die diesjährige ordentliche General-Versammlung der Actionaire

wird am 13. Mai, 10 Uhr Vormittags, im Empfangsgebäude zu Tilsit abgehalten.

Zur Erlangung der Stimmberechtigung müssen nach §. 33 des Statutes die Actien oder die amtlichen Bescheinigungen über deren Deposition wenigstens drei Tage vor jenem Termine bei der Gesell- Ha A in Tilsit niedergelegt werden.

agesordnung : 1) Geschäftsbericht für 1866, j Wahl der Revisoren,

3) Bericht der Revisoren über die Bilanz für 1865, 4) Beschlußnahme, die Bahn unter der Bedingung, daß a) der Staat die erforderlichen Brückenbauten im Memeslthale b) der Anschluüßbau russischerseits gesichert if / der Anschlußbau russischerseits gesichert ist, | c) der Kreis Tilsit sich zur unentgeltlichen Hergabe des Bau- _terrains verpflichtet; bis zur russischen Grenze n verlängern und zur Ausführung des Baues ein Darlehn bis zum Betrage von 800,000 Thalern durch Emittirung von Prioritäts - Obligationen aufzunehmen, die mit jährlich 5 Prozent zu verzinsen und mit ¿ Prozent zu amortisiren sind.

5) Fesisepung der Remuneration für die Mitglieder des Verwal:

tungsrathes. i Tilfit, den 23. März 1867. Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. W. Knippel.

—-—

[1656] Aachen-Höngener Bergwerks-Actien-Gesellschaft. Die stimmberechtigten Actionaire unserer Gesellschaft werden hier, mit zu der diesjährigen ordentlichen General-Versammlung auf Dienstag, den 28. Mai er., Morgens 10 Uhx, in unserm Geschäftslofale, Promenadenstraße Nr. 18, ergebenst eingeladen. _ Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 1866; 2) Vorlage der Bilance pro 1866, Erstattung des Berichtes der Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge ; 3) Beschluß über die Verwendung des erzielten Gewinnes ; 4) Wahl dreier Mitglieder des Aufsichtsrathes ; 5) Wahl der Rechnungsrevisoren für das laufende Geschäfts.

jahr;

6) Beschluß über die Aufnahme einer R pothef.

Eintrittskarten und Stimmzettel werden am Tage der General: Versammlung , Morgens von 9 bis 10 Uhr, in unserm Büreau dq: selbst ausgegeben.

aen A April n es-Actien-Gesellschaft

Aachen-Höngener Bergwerks-Actien-Gesellschaft. Ä Leibert. L. Honigmann.

1164S) Bekanntmachung. s wird hierdurch În öffentlichen“ Kenntniß gebracht , daß der Verwaltungsrath der Actiengesellschaft des Bades Nassau dermalen aus folgenden Mitgliedern besteht: :

1) Direktor Born von Ems, 2) E. v. Ek von Oberlahnstein, 3) Christian Minor von Linghofen, 4) Profurator Lang von Wiesbaden,

5) Badearzt Dr. Runge in Nassau, e 4 Direktor Born Vorsißender und E. v. Eck dessen Stellver reter ist.

Nassau, den 18. April 1867. Königliches Amt.

[1648] A ctien - Gesellschaft der chemishen Produkten - Fabrik »Pommerensdorf«. Bilanz am 31, Dezember 1866. j : Aktiva.

abrif-Grundstücke und Gebäude Thlr. 104,774.

abrif-Geräthschaften » 71/433. Rohmaterialien 101/654, Fertige und halbfertige Fabrikate, Ballons,

Körbe, Handlungs-Mobilien und Utensilien 130,617. Debitoren 130,456. Cassa-Bestand j » 1,145.

Thlr. 540,080. Actien-Kapital Creditoren Reserve-Fond Actien-Dividende j Berg-Abtragungs-Fond , 29. 9. Reserve-Bau-Fond , 24. 10. h 28. 10. Die Dividende für das verflossene Jahr 80 Thlr. pr. Actie if vom 1. Juni c. an auf unserem Comtoir gegen Auslieferung de Dividendenscheins Nr. 5 zu erheben. Stettin, den 18. April 1867. Die Direction. H. Dießner.

Actien-Gesellschaft der mhemischen Produkten-Fabrik »Pommerensdorfa«.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vot f

stand unserer esellschaft zur Zeit und zwar

: der Verwaltungs-Rath durch die Herren :

Kaufmann B. Kuhberg als Vorsißender, Kommerzien-Rath August Teitge als Stellvertreter des Vorfißenden, Kaufmann Theodor Kreich/, » Ernst Böttcher, » Julius Runge, die Direction aber durch den Unterzeichneten repräsentirt wird, zu dessen Stellvertt“ tung der Fe Mats Herr August Teitge, in dessen Beh derg aber R heodor Krei designirt ist. tettin, den 18. April 1867.

Die Direction H. Dießner.

Das Abonnement beträgt g Thlr. für das Vierteljahr.

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Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger - Straße Nr. E. ck (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.) À

Königlich Preußischer Lteut

Anzeiger.

2 98,

Berlin, Mittwoch, den 24 April, Abends

1867.

Se. Majestät der König habeu Allergnädigst geruht :

Dem General - Lieutenant z. D. von Ingersleben, bis- her Kommandant von Königsberg, den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kirch- spiel - Vogt, Justiz - Rath Claus Wohlt zu Telling-

stedt , dem Oberlehrer Johann Heinrich Schulz an der

Königlichen Elisabeth-Schule zu Berlin und dem Revierförster Polehn zu Schwes8lin, im Kreise Lauenburg, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, dem Geheimen Regierungs-Rath Freiherrn von Thermo zu Frankfurt a. O. den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse, dem Hoflieferanten , Kauf- mann Louis Gerson zu Berlin den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse, so wie dem bisherigen Schullehrer Fell- mer zu Eltville, im Kreise Rüdesheim, und dem Schugmann And reas Christo ph Voigt zu Berlin das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen ; : : 7

Den Medizinal - Rath Dr. Riefenstahl in Münster zum Regierungs- und Medizinal-Rath, so wie den Kreis-Physikus Dr. Arens daselbst, unter Belaßung in seinem Amte, zugleich zum Medizinal-Rath und Mitglied des Medizinal - Kollegiums

“der Provinz Westfalen zu ernennen; und

Die Berufung des Prorcktors Heß in Bunzlau zum Di- rektor des Gymnasiums in Oels Allergnädigst zu bestätigen.

Berlín, 24. April.

Se. Majestät der König der Belgier, Se. Königliche Hoheit der Prinz Philipp von Belgien, Graf von Flandern, und Thre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen. :

Verlin, 24. April.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gestern Abend von Albrecht8berg hier wieder eingetroffen.

Verordnung, betreffend die Einführung des Vereins-ZJolltarifs in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Vom 18. April 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen , was folgt: : §. 1. Der mit dem Geseße vom 1. Mai 1865 (Geseß- Samml. S. 209) veröffentlichte, zwischen den Regierungen der zum QJollvereine gehörenden Staaten vereinbarte Zolltarif, fo wie das Geseß und die Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereins - Jolltarifs, vom 17. Juni 1865 (Geseß - Samml. S. 558 und 559 bis 561) und das Geseß wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Begleit- heine und Bleie vom 2. März 1867 (Geseßz-Samml. S. 350), ferner der §. 4 der Verordnung vom 2. Juli 1861 wegen Ber- Lng des ausländischen Zuckers und Syrops (Geseß-Samml. S. 417) und die Verordnung wegen Abänderung der Tarasäße für Quer vom 10. April 1866 (Gesez-Samml. S. 221) treten mit den in den §t. 3 bis 9 vorgeschenen Maßgaben in den Herzogthümern Schleswig - und Holstein, mit Ausnahme der aus dem Jollverbande derselben ausgeschlossenen Theile, derge- alt sofort in Kraft, daß die Jollstellen S nach Empfang er gegenwärtigen Verordnung nah Jnhalt derselben zu ver- fahren haben.

“wäsche und Pußwäaren auf 11

§Ç. 2. Zur richtigen Anwendung des Zolltarifs dient das amtlich bekannt zu machende Waarenverzeichniß, welches die einzelnen Waarenartikel nah ihren im Handel und sonst Üb- lichen Benennungen in alphabetischer Ordnung aufzählt und den auf jeden derselben anwendbaren Tarifsaÿ bezeichnet. Wo dennoch über die richtige Anwendung des Tarifs auf die ein- zelnen zollpflihtigen Gegenstände cin Zweifel eintritt, wird leßterer im Verwoaltung8wege und in leßter Jnstanz von dem Finanzminister entschieden. '

F. 3. In Berücksichtigung der Interessen der durch die an- geordnete Tarifänderung in erheblichem Maße berührten Ge- werbe werden für folgende Waaren die Säße der ersten Tarif- Abtheilung vorübergehend anderweit festgeseßt, nämlich: a) auf die Daïter von drei Monaten , vom Ablaufe des Monats an gerechnet , in welchem der Vereins - Zolltarif in den HerzogthÜ- mern in Wirksamkeit getreten ist, 1) für die unter Position 2°? der ersten Abtheilung des Vereins-Zolltarifs bezeichneten baum- wollenen Waaren auf 25 Thlr. für den "Jollcentner, 2) für die unter Position 18 * g. a. O. bezeichneten Kleider, fertige Leib- D Thlr. , und 3) für. die unter Position 30 © und ? a. a. O. bezeichneten seidenen und halb- seidenen Waaren auf 110 Thlr. für den Zollcentner; b) bis zur Herstellung des zollfreien Verkehrs zwischen den Herzogthümern und den übrigen preußischen Landestheilen , 1) für die unter Position 41“ a. a. O. bezeichneten Waaren aus Wolle, au in Verbindung mit Baumwolle, Leinen und Metallfäden, unter Ausnahme der Fußteppiche und Strumpfwaaren, auf 30 Thlr. für den Pofition 24 während 2) für getrocknete Cichorien- wurzeln, Position 25e ? a. a. O., der zollfreie Eingang für den vorstehend zu b. bezeichneten Zeitraum nachgelassen wird.

Von Steinkohlen, Position 34® a. a. O., wird kein Ein- gangs8zoll erhoben. i '

§. 4. Das Verbot der Einfuhr und die Beschränkung der Durchfuhr von Salz, welche unter Position 25* der ersten Ab- theilung des Vereins - Zolltarifs ausgesprochen sind, treten nicht in Kraft.

Für Salz wird der Zoll von 12 Sgr. (16 Schillinge) für den Jollcentner erhoben, unter Gewährung einer Taravergütung von 10 Prozent für Salz in Fässern und von 3 Prozent für Salz in Säcken. s

__§. 5, Die durch die provisorische Verordnung vom 13ten April 1865 eingeführte ZJollfreiheit für Vieh bleibt, jedoch unter Beschränkung auf den Eingang über die Landgrenze gegen Jütland, bestehen. E

g. 6. Rückfichtlih der für die Truppen und die Marine aus dem ZJollvereinsgebict nach den Herzogthümern gelangenden Gegenstände is auch ferner nah den bestehenden Verfügungen zu verfahren. Die - den Behörden in den Herzogthümern aus dem Zollvereinsgebiet zugehenden Dienstmaterialien unterliegen dem Eingang8zolle nicht.

§. 7. Bon der Durchfuhr werdeù Abgaben nicht erhoben.

§. 8. Die das Abfertigung8verfahren berührenden Bestim- mungen unter Nx, V., VI, und VII, der dritten - Abtheilung des Vereins-Zolltarifs bleiben bis zur Herstellung des freien Verkehrs mit den übrigen preußischen Landestheilen außer An- wendung. Auch treten die unter Nr. VIII, a. a. O. enthalte- nen Bestimmungen über die Befugnisse der Zollämter bis zur anderweiten Organisation der leßteren niht in Wirksamkeit, vielmehr bleiben vor der Hand die gegenwärtigen Befugnisse der Yollstellen aufrecht erhalten.

. 9, Die nach Nr. IR. der dritten Abtheilung des Vereins- O Arise bei der Abgabenerhebung außer Betracht bleibenden Gefällebeträge können bis zum Eintritt der Jollfreiheit zwischen den Herzogthümern und den übrigen Preußischen Landesthei-