1867 / 106 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1812 I : 1813

höhung der direkten Steuern um 24,7 Prozent als solche in vollem Auf dem platten Lande unterlagen bisher i

Umfange Plaß griffe, würde dieselbe den obwaltenden Verhältnissen | der Haus: i i Ute gelte Gebäude | | Jnitalî | | gegenüber nur als eine schr mäßige angesehen werden fönnen. ie Gebäudesteuer ebenfalls edie: Stur Ermäßigued, "ereautländise Zweite Beilage An Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. direkten Steuern sind in den Le R seit dem Beginne des | Uebrigen wird dagegen die Gebäudesteuer für das T: Jm T2 10 a it d , ° gegenwärtigen Jahrhunderts im Wesentlichen unverändert geblieben | neue Steuer scin, für welche ein Ersaß in der Ermäßi O A « 9= 0. Grei 49:1 en 3. Mai 1867. und gegenüber den dur die Neuzeit bedingten wachsenden Ansprüchen | stehenden Liegenschaftssteuern zu finden ift. gung der he, :

an den Staat und dessen Mittel hätte eine Steuererhöhung über Di i . R E e bote her Ln g R S wie Tie in E E D Wegfall gebracht werden sollen, steht in Verbindung mit den im §. 4 Anlangend den Jnhalt des §. 5 des Verord sSentwurfs, so ige andern, welche in der Entwoi öffent- - Ä ité i i ist es i “dic Bct adidince Ane U lichen Lebens - und in der Pflege der Anstalten. e: Eini Summe auf die Meile auf ven a, eng ienen BorjGtägen,. Deretts oven iff daratf Rugewtestn worden, | ist es) da fein Grund A die Herzogthümer abweichend von den tungen zur Vermehrung des Nationalwobhlstandes vorangeschritten Thlr. Thlr en L a R T Wesentliche * Ceitnbihalten, ersteren nuit démiedia Ie Lug gte IOUNID Vas E sind, unvermeidlich gewesen is. Die Steuererhöhung würde aber eine A. Gewerberecognition .… 89,329 990 D anderweiten Regelung derselben im Wesentlichen beizubehalten, | ersteren mit demjenigen in leßteren auf gleichen Fuß gebracht sein wird, ungleich größere gewesen sein, wenn die Herzogthümer aus den in B. Recognition von Hans- L ANEL E Nt e M URO En Sees r ilädilhen Meovinten daß die Kone her degerechtigfeit gegen erstere unabweislich egn neuerer Zeit eingetretenen politischen Umwälzungen als ein für si dels » Reiscnden und O n L nit ir aa biger Mes: dleicher Weise aue aeb estehenden staatlichen Einrichtungen in bestehender Staat hervorgegangen wären, indem tebleren AmBMiat as: Spigzenhändlern 12,800 40 Í festzustellenden neuen Me n hin es oviger ¿ er- [eicher Weise aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten werden , wie wesen sein würde, zur Behauptung seiner Stellung viele und kostbare ,, Nahrungssteuer 3/301 10 0, P Mien On E it Cinscchlaß cllitben Becidtlfien Le Kegge vinzen nad) den daselb E gge zu treffen, welche jebt theils ganz entbehrlich sind, theils - Bon den stehenden Ge- | 7 E I 0E Arbenben Geidnei Leiliden arühdsteuet pet În Wege hau ron 1 s i Bec E heete Ves N von den Herzogthümern dadur ß s Glied ei er fällen fönnen hierhe : vi i ; ( i 1 Wie Uisbe sder dic BlteAte cic U ARLE, Geineinoeten eingeffigt Ven m heblich Ga E h, e is 25,000 80 j artigen Albaaben belaulen U Me ats N Pen 44 a as nee sungen, wie insbesondere die Beiträge zur Unterhal- wendungen erlangt werden. Es tritt hinzu, daß seit dem Beginne Zusammen T5070 420 E ia L nua Îe ias M L A L in C1 a0 Grun Mera i N ein Theil Fer UiA h Ua n in Sa Di A Dung dieses Jahrhunderts die Prästationsfähigkeit der Herzogthümer durch Die neue Gewerbesteuer n U lei Besiß N ie iedigli s esfälligen Verhältnisse steht zum Theil mit der bevorstehen ter Bens I Gy L ¿i | h j A haften, die iediglih aus | der diesfälligen Verhältnisse steht Theil mit der b d - die eingetretene, für leßtere vorzugsweise in Betracht kommende, mit | wird sich muthmaßlich “be- fenen oe i id cen mot M i ische i anisati B ebbben tär SUaRURnanaE R OND Ke a Bod eat / y f / ; Gebäuden nebst Hofraum und einem nicht über einen preußischen | weiten Organisation der Behörden im Zusammenhange und wird bei WeBa ere Birweriblme dee Ene 0 L e vbeblidamn laufen auf... arte ennannes 191,992 620 6,0 Morgen großen Hausgarten bestehen, voraussichtlich ganz in Wegfall dieser Gelegenheit zum Austrag kommen, zum Theil erfordert dieselbe Grade gestiegen ist, und die damals bestehende Steuerlast um Vieles mithin mehr 61,562 200 T fommen ctwa 2000 Thlr, so daß darnah noch verbleiben etwa | noch eine zuvorige nähere Erörterung der bestehenden Zustände, welche \{chwerer auf dem Lande ruhte, als zur Zeit eine um 24,7 pCt. er- Die Hey i t 4713 Prozent. L : \ Betr 526,864 Thlr. alle a de edt Hat durchgeführt werden können. Unter diesen D Siu, Cnc Bela, Dep Life e Deus R L 4 ieses Mehr wird ganz allein den Städten zufallen, welche bis. An dem hiervon zu erlassenden Betrage von ) M lr. all Umständen hat der Inhalt des §. 5 des Verordnungs - Entwourfs fragen werden könne, kann daher keinenfalls wen her eine besondere Gewerbesteuer nicht entrichteten, dagegen aber für Arten der Grundsteuern und grundsteuerartigen Abgaben g eihmabig |} darauf beschränft werden müssen, den in der fraglichen Beziehung zu Was das bisherige und künftige Verhältniß der einzelnen Steuer- das Recht zum Betriebe von Gewerbe und Handel vorzugsweise die Theil nehmen zu lassen, würde nur dann für zweckmäßig und gerecht befolgenden allgemeinen Grundsaß auszusprechen, die Erledigung der gattungen anbetrifft, so stellt sich os bei der Grundsteuer Son Eontribueiggowie E A ann Steinpflügen veranlagte städtische eidmnäbicem Berdältnisse von allen - Theilen des Landes “getragen D bc ter O a a den Liegenschaften heraus, daß dieselbe ei : Ermäßi ¡ , CTiégen halten. gleichmäßigem Ve e llen j L Yerra zubehalten. : , fahren wird. Die bisherigen Ciegenscaftasietern beiragen, u har | sene mil inen? too, und fasfiizten Einfonma, B Se Yas De B a d ded P R M | ner Seide eror dmyns- Entwurfs die in den Herzogths / D tigt d steuer mit einem muthmaßlichen Ertrage von 980,613 Thlr. oda Grundsteuerarten vorab in Wegfall zu stellen, welche vorzugsweise Un- | mern vorhandenen Flecken bezüglich der Veranlagung der Gebäude- T6 ___ | 80,9 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung steht als einzige rein verss gleich vertheilt, oder ihrem Ursprunge und ihrer Bedeutung nach nicht | steuer und der Gewerbesteuer den Städten gleichgestellt worden, wird Summe auf die Q.-Meile auf den Kopf | liche Steuer die Rangsteuer mit dem unerheblichen Betta R Jet eigentli, von dem Grund Und Voden Vera ge P Netorpe | Dadurd) begrütideh däß die Flecken in E O : S Thaler Thaler Sgr. Thalern gegenüber. Die Klassen- und klassifizirte Ei fon Denis sen Gesichtspunften müssen, wie unter Nr. 1 im §. 1 des Verord- | mehr den Städten als den Ortschaften des platten Landes zuneigen, A. die Contribution 932/967 1700 16,8 wird mithin auch in ihrer Wirkung eine fast ainz neu ‘Ele nungs-Entwurfs vorgesWlagen, in erster Sine pie Maga er O | daher auch nach den in den altländischen R S l At ape Ag rie 1A B. die Magazinkorn- und aber, wie bereits angedeutet, in dex Ermäßi l r R, Steuer sein Fouragegelder, welche sich auf 138,078 Thlr. belaufen, in Wegfall ge- | den Veranlagungsgrundsäßen zur Gebäude- deziebunaimee Gewerbe- Fouragegelder 138/078 440 4,3 Gegengewicht von besonderer Bedeutung finde S E ern N stellt werden, indem dieselben nach dem, was hierüber oben des Nâ- steuer herangezogen werden müssen. Ein Nachtheil für die nament- C. die Landsteuer 988/219 1890 18,5 sie eine angemessene Heranziehung vieler Mt soteii 7 bea Sgen e heren dargelegt worden, einerseits in einzelnen Distrikten Überhaupt | lih im Schleswigschen vorkommenden Flecken von geringem Umfange Hierzu treten aus den \o- welche zu leßteren bisher entweder gar nicht oder L L, 6 asten F nicht bestehen, andererseits auch in ihren Judividualbeträgen höchst un- | und mit geringem Gewerbebetriebe u. # w. dahin, daß dieselben etwa genannten stehenden Ge- ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Maße b tr doch) nicht in einen Y gleich vertheilt sind. Nächstdem is die Contribution der Städte mit | in einem ihre Steuerfähigkeit übersteigenden Maße mit Steuern be- fällen, in welchen im Gan- Berbindung mit der ermäßigten Grundste r e A 44,761 Thlr. ins Auge zu fassen (Nr. 6 im §. 1 des Verordnungs- | [astet werden möchten, kann hieraus nicht erwachsen, indem für solche j as rie N un Vieles angemessener treffen, als die ‘böbere Grana ae | e. N G E 08 i V v abe a u raa Î e Ne Io lten Der, desialiWen.-allländäscden aben steuerlicher Na- enn E E A: e LLITOITEU h e etriebes dex bäuerlichen Na ero Vor: | Geseße von se ur Folge ha Y S icht Ü g j wenn bei leßterer auf die persönlichen Verhältnisse des Grund- Ls mithin gleichzeitig den Charakter einer gewerblichen iltae a Tas Maler? reiben Vecbätinlisen A dts

tur enthalten sind, etwa 270,000 860 8,5 besißbers, Schulden 2c., keine Rück ; torin M den, hat ; \ | L | e/ feine Rücksicht genommen wird, und das hicrin Steuer / und is daher gegenüber der Einführung der altlän- | platten Lande zu entrichten sein würde. Jedenfalls werden die kleinen

zusammen 1,528,864 Í : begründete Mißverhältniß in der H ie i ituirte 4 rifizi Fi : ; ; ; Künftig werben die Liegew M eines in seien Bermögenoverbälinisses befirbligne Been f dischen Gebäudesteuer, Klassen- und flasssizirien Eintommen- | shledwig -holstensthen Fleden in Ansehung der für die Veranlagung \chaftssteuern nur etwa . 1,000,000 3200 31,5 zu den Staatslasten um so \{chärfer hervort itt, ie hs jen Debet) Y steuer und Gewerbesteuer um jo mehr schon jeßt in Wegfall zu stellen, der Gebäudesteuer und Gewerbesteuer maßgebenden Verhältnisse nicht mithin um is 525/561 1690 T6 _| steuer ist, so vird’ dies vermieden, in l lehtere L inn L e p offen L für di Fädtischen. elta aber dischen Pr T e oder 34,5 pCt, / maßigeren Betrag zurückgeführt und daneben eine persönliche St JSTTITON JPELYEN VGEENG E L it drei Viertheilen ihret E O S 3 Sni Diese Ermäßi , E erhoben wird, bei welcher die Verschiedenartiakeit dor traaen cue f in der bestehenden, und, wie unten erläutert, mit drei Viertheilen ihres _Die im §. 10 des Verordnungs - Entwurfs vorgeschlagene Ucber- cinirdeid Ea Deo N O Cinfül ues dio dagegen hältnisse voll zum Aus beut La E 00e fraglichen Ver- bisherigen Betrages fortzuentrihtenden Landsteuer cine ausreichende | weisung der daselbst genannten Städte und Flecken in die erste bezie- und flassifizirten Einf in E s inführung der Klassen- E : Liegenschaftsfteuer beibehalten werden wird. Aehnliche Gründe fom- hung8weise die zweite Abtheilung im Sinne des Gewerbesteuergesetes ist aber für die Grundbesißer in der ) aufgewogen. Jmmerhin Uebergehend d fi men in Ansehung der unter Nr. 6 im §1 des Verordnungs-Entwurfss | vom 30. Mai 1820, nicht minder die Ueberweisung des Be- l der R D, eliber in der darnach stattfindenden Umuand- rgeyend zu den Bestimmungen des Verordnungs - Entwurfs, ebenfalls erwähnten Contribution der Flecken, deren Betrag auf etwa | zirks der Regierung zu Kiel in die erste und desjenigen der Regierun ung Ler Kealsteuern in Personalsteuern ein wichtiger Vortheil be- | Uß, vorweg bemerkt werden, daß, während die Ve 0 T "er ag, in Betracht. Auch diese muß Schleswig in die zwei ilung im Sine d gründet, indem erstere auf den Werth des G l | Gebäudesteuer, der Klassen- 3 / Ia ? eranlagung der F 10,000 Thlr. veranschlagt werden mag It. 2 zu Schleswig in die zweite Abtheilung im Sinne der ss 4, 5 und e R 4 levteto L e des Grundeigenthums unmittel- Gewerbèsteuer sofort f karin e A und F daher zum sofortigen s alt 1928 uen i E Eu p n Ai u at n e N R S ais 19e it. : S ENEILEUEE : n genommen und binnen kurzer an Grundsteuern ganz in Fortfa 2/8099 Thlr. Nach Obig j gleichung des Umfangs und der Bedeutung de ewerbebetriebes i; Davon trifft A n L a N cin Gleiches bei der Grundsteucr aber überhaupt erlassen werden 526,864 Thlr. Mithin bleibt jener Städte und Flecken bezichungsweise Bezirke mit den altländi- Sinne auf A e auf den Kopf Veranlagung umfangreiche Botarbelten L N i Ls B E Fung A R Ly E s G a P Lu C 10 Des Verordnungs -Entwurfs, die Erhebung der direkt : Thaler Thaler ck R I Ae Gd e L E [CYen der Beschaffung un ieser ann Ie L Hl l : es Yer gS - / ‘Yevung der direftten eue 6 estehe nde Haus- ) Sgr. R G E O c Fb a fen e L S A 4 Gruabsients und grundsteuerartigen l E 8 Bi 4 e ag wird C Ri if R t ertim Ganzen einen | . , DAYET geboten, die bestehenden Grund- [f rechnet werden. er gedachte Rest stellt ich folgendermaßen : n den Nemtern werden die diretten Staatssteuern in der Rege Le 4 210,118 670 6,6 E nas R Ga Pie agung der neuen Im Ganzen betragen j) die T E f E lle: 7 lde, N “Ait i lor voe A L p erltn G E Amibver- 1 1 den stehenden Ge- A 1 velzudehalten, dieselben jedoch mit Rüc- | ¿ hlr. 3) die in den stehenden Gefällen besin walter, Amts-Jnspektor von den einzelnen Kontribuenten, welche die fällen 2c. mögen hierher zu : u E E der erstgedachten Steuern auf dasjenige Maß zurüd- F O N Wegen 270,000 Thlr, zusammen 1,390,786 Thlr. | Steuern der Kasse zu überbringen haben, speziell erhoben, verschiedene Ten: [erie i 9/000 20 0,2 e m es die neu zu veranlagende Grundsteuer muthmaßlih f Hiervon ab die oben nachgewiesenen gänzlichen Erlasse von 2000 | Abgaben aus den Städten dagegen in folle an eine denselben nahe : ZT5TTS TOO s Îm Uebrig E - . 44,761 + 10,000 = 56,761 Thlr. , ergiebt einen Rest von E belegene Amtsstube von den städtischen Hebungsbeamten abgeliefert. Jn “Die neue Gebäudesteuer / ale aud oie G M Grundsaß festgehalten werden | Thaler. Der vierte Theil dieses Betrages mit 333,906 Thlr. | einzelnen Aemtern find noch besondere landesherrliche Unterhebungsbeamte wird betragen 175/253 560 5,5 kommen sein wird, obne. E L O a O M O N Ger icht fallend 4 tas E n Situlerit ant den Deb. agöbeamien des mtd iu f 11 nau mitbin weni ——— - 2 N „Lame aue bestehenden Steuern und nach Lage dex Sache nicht weiter ins Gewicht fallende , ganz geringe | erhobenen Steuern an den Hebungsbeamten des Amts in folle einzu- E 18 Ie 39/0609 130 1/3 A Oen ee nachweislich den Charakter einer direften Differenz von 519 Tolr. gleich, und findet damit die Bestimmung im | liefern haben. S | : Die hlirnad u gewvärtigede Ermt «dee E 1 e der altländischen Steuergeseßgebung an si F. 4 des Verordnungsentwurfs, wonach die einstweilen in Hebung zu Eine Mitwirkung anderer als landesherrlicher Beamten findet bei wird in weit höherem Maße den Städter s i Matin E bringen sind, daß n A haben, wie sie wollen, in Wegfall zu belassenden Grundsteuern und grundsteuerartigen Abgaben auf drei | der Erhebung der direkten Staatssteuern in den Aemtern nur in sehr Gute fommen;, indem erstere die beftebende Saus Lande zu als persönliche Llesemigen unter denselben, welche nachweislich Viertheilen ihres bisherigen Jahresbetrages herabgeseßt werden sollen, | beschränktem Umfange dergestalt statt, daß dieselben die von ihnen er- ¿t entri aba e Haussteuer vorzugsweise auf Geb O gewerbliche oder als solche Steuern, welche lediglich ihre Begründung. hobenen Steuern an die landesherrlichen Hebungsbeamten in folle / 5 uden ruhen, anzusehen, {hon mit Einführung der korrespon- Die durch die Ausführung der vorgedachten Bestimmungen be--| abliefern.

Es beträgt die Haussteuer für den Kopf der Bevsölk erung: direnden altländischen Steuern (1. Juli 1867) zu beseitigen sind. dingte Aussonderung der unter den sogenannten stehenden Gefällen E Sämnmatliche erre Hebungsbeamten in den Aemtern und s E N Landschaften stehen unter allgemeiner Aufsicht der Oberbeamten dieser

in Schleswig in Holstein Die im §. 1 des Verordnung&-Entwurfs unter Nu 2, 3, 4, 5, 7 befindliche uern und steuerartigen Abgaben wird bei der seit lan- bolsteinischen Stätte. E Lens in Vorschlag gebrachten Steuern sind solche, welche aen eit Vicbenten L bérselden mit anderen Abgaben und | Distrikte und haben je nach der Höhe der ihnen obliegenden Hebung b) für die b chst b vord 22/2 Sgr. 20,2 Sgr. bGlebiees sofort einzuführenden altländischen Steuern gegenüberstehen, | der in Folge dessen nicht selten eingetretenen Verdunkelung des Sach- | der Staatskasse Caution zu leisten. Als Dienst-Jnstruction dienen S Me dit M ésteuerte Stadt. 26,7 » o N densel g8weise durch dieselben unmittelbar erseßt werden unddaher neben verhältnisses oft mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden | ihnen die Hebungs-Verordnung vom 17. Dezember 1781 und einzelne H rigst besteuerte Stadt 15,6 » 129 » Nr. 7 N A sorterhoben werden können. Dabei is es / wie unter sein. Jndeß kann es cinem begründeten Zweifel nicht unterliegen, daß | spätere an diese sich anschließende Verfügungen. a Die neue Gebäudesteuer wird aber für den Durchschnitt aller | d solch Flei 8 zu c. 1m §. 1 geschehen, nothwendig, auszusprechen, | leßtere zumal bei Anwendung von, dur die Umstände gebotenen, Neben diesen Sen sungirt eine für beide Herzogthümer pegedte nicht über 11,3 Sgr. steigen, mithin nur etwa die Hälfte der Hofraum und einen angen, welche lediglich aus Gebäuden nebst ihunlichst milden Grundsägen überwunden werden können, ebenso | gemeinshoflliche SreuerhebungSbebörde die Schleswig - Holsteinische Pevenven Steuer betragen. Tür die Stadt Altona ist der Haus- | 1212 S au einem nicht über einen preußischen Morgen (= rund wie solches in manchen Theilen der altländishen Provinzen , wo Haupt-Kasse in Rendsburg. Dieselbe ist einerseits Spezialhebungs- Peue dvetrag mit 17,9 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung im Ver- | von. L inburger Quadratruthen) großen Hausgarten bestehen, nicht nur früher ähnliche Verhältnisse bestanden, möglich gewesen ist. Behörde. Als solcher liegt ihr die Erhebung aller von den Steuer- gLel 4 zu dem, was in den übrigen {le8wig-holsteinischen Städten gaben f qui thnen etwa ruhenden besonderen haussteuerartigen Ab- Soweit Gebäude vorhanden sind, deren Eigenthümern cine auf | pflichtigen in den Gütern, Kögen, Klöstern und einzelnen Londschaften an pa euer gur Zelt gezahlt wird, schr gering, und es hat dies | indem ondern auch von Grundsteuern nicht betroffen werden dürfen einem speziellen Rechtstitel beruhende Freiheit von haussteuerartigen | zu entrichtenden Steuern, so wie hinsichtlich sämmtlicher Städte die seinen Grund darin; daß, wie oben bereits erwähnt is, die Stadt l 2 n sie s den Grundsäßen des schon jeßt zur Ausführung Fot Abgaben zur. Seite steht , kann für die mit der Einführung des Ge- | Erhebung der Contribution, und endlich der Rangsteuer ob. Anderer- Stelle der serl wider Bewilligung bis zum I. Januar 1874 in | lich Md Besteuerung ‘dure Lie (G uergesehes vom 21. Mai 1861 ledig- bäudesteuergeseßbes vom 21. Mai 1861 pan vene Ep n a ry E die Haup Kalle de N für 8 Laa euer eine Averíión Gebäudesteuer 4 j j s Rokroi i ¿digung nicht versagt werden. Ueber die | Kasse zu besorgen, die Entgegennahme und Vermehrung der von den sionalsumme von | daneben noch anheimfallen, nicht aber solchen Befreiung cine Entschädigung m O Mingenben Grundsäße | Lokalhebungsbehörden an sie abgelieferten Summen Ins Be Beschaffung

jährlich 78/750 Mk. = 31,500 Thlr. entrichtet. Allein au dirser Der Vorschlag aen gaftösteuer entrichten dürfen. in élnem solchen Falle zur Anwendung

geringeren Betrag wird die neue Gebäudesteuer für Alt shlag unter Nr. 1 und 6 i i i i : i | ; ver E | in s L ( «1 Und 6 im g. 1, w d : e ; achten Geseßes ausweichende Vorschriften, | der daraus zu leislenden Zahlungen. daa | R bäfteiben Betngenegelder , so wie die auf den Stdten Und. Fledcken : wedhalb es M ‘Alftabie besonderer Vorschriften Uber diesen Gegen- Die Hebung der Steuern von den einzelnen Kontribuenten in rage der Contribution, beides Grundsteuern, ganz in stand in die zu erlassende Verordnung nicht bedarf. den Gütern, Klöstern, Kögen 2c, und in den Städten wird durch Guts-

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