1867 / 111 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

I. A. Fischer, Prenzlauerstraße Nr, 23. 24, und Herr Fot: Speditét A. Warnüth, Friedrichsstraße Nr. 94; in Stettin: Herr Schreyer u. Comp.; in Frankfurt a. O.: Herr Herr- mann u.Co.;in Danzig: Herr Ferdinand Prowe; in Königs8- berg i. Pr. : Herr K. E Sturmbövel; in Breslau: Hr. BÜ- low u. Co.; in Magdeburg: dn W. Matthée; in Côln: Herr W. Tilmes u. Comp. ; in Düsseldorf: Herr Wilhelm Bauer; in Elberfeld: Herr J. Weidtmann; 1 Crefeld Hexr C. Schgabelius; in Leipzig: Herr A. Lieberoth; in Dresden: Herren Lüder .u. Tischer; in B: Herren Svatojauski u. Sol; in Frankfurt a. M. : Herr G. A. Zipf/; in Paxis: Monfieur C. F. Dolz, 14 rue de VEchigüier und in Brüssel: Monjfieur Cr00w, 77 Montagne de la Cour. G Berlin, den 10, Mai 1867. General-Post-Amt. von Philips8born.

Justiz - Ministerium.

Der Rechts-Anwalt und Notar Rieß in Weferlingen is unter Se gung des Notariats im Departement des Appella- tionsgerihts Zu Halberstadt als RechtssAnwalt an ‘das -Kreis- gericht in Quedlinburg, mit:Anweisung seines Wohnsißes daselbst, verseßt worden.

Preußische Bank.

Wochen-Uebersiht der Preußischen Bank vom 7..-Mai 1867.

A c.tiváa. 1) Geprägtes Geld und Barren .….......... Thlr. 82,080,000 Kassen - Doriebagfe n Privatbanknoten und Darlehnskafsenscheine » 1,962,000 3 Wecbsel-Be ände 00000 eron c0er00 5 » 64,285,000 4) Lombard-Bestände.….…..................... » 13,664,000 5) Staatspapiere , verschiedene Forderungen Und Meta. Tie Loeb s dle U » 19,394,000 | Passiva. 46) Banknoten im Umlauf... Thlr. 127,581,000 S Depositen - Kapitalien e. “» 19,326,000 8) Guthaben der -Staats-Kassen, Institute

und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro-Verkéhts aer 4,866,000 Berlin, den 7. Mai 1867. ; j Königlich preußisches Haupt-Bank -Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Bose. Rotth, Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.

Berlin, 9. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gun st geruht , den nachbenannten Offizieren des Kriegs- inisteriums die Erlgubniß zur Anlegung der von des Königs von Sachsen Majestät ihnen verliehenen Decorationen des Albrechts-Ordens zu extheilen, und zwar : des Großkreuzes: Den General-Majoren und Departements-Direktoren v. Pod - Piels8fki und v. Stosch, und j des Comthurkreuzes zweiter Klasse: Den Obersten und Abtheilungs - Chefs von Rieff und von Karczewski, sowie dem Oberst-Lieutenant von Hartmann S I Majoren Willerding und Freiherrn von dem Busf\che. -

Bekanntmachung. | Die Telegraphen-Station zu Bad Elster wird vom. 10ten d. M. ab für die Dauer dez Badesaison mit vollem Tagesdienste eröffnet. Dresden, am 7. Mai 1867. Dex Königlich preußische Ober - Telegraphen - Inspektor. Jn. Vertretung:

H irsch.

Vichtaurtliches.

„Preußeu. Berlin, 9. Mai. Se. Majestät der König empfingen in Begleitung sämmtlicher Königlicher Prinzen gestern 11% Uhr Abends Se. Majestät den König von Griechenland guf dem Bahnhofe und geleiteten Aller- höchstdenselben nah dem Königlichen Schloß. Zee nahmen Se. Majestät der König die Vorträge des Kriegsministers

und des General - Adjutanten von Tresckow entgegen. Um 12 Uhr empfingen Se. Majestät der König den Besuch e Es von Griechenland in Allerhöchstseinem Palais, wo auch zu

hren des hohen Gastes ein größeres Diner stattfindet,

_— Jhre Majestät die Königin, Alerhöchstwelche bei Ihrex Ankunft“ in Baden Unpäßlih war, hat seit Beginn der s{önen Witterung Jhre Kur begonnen. Der Kämméèêrherr von Helldorf hat den Kammerherrndienst bei JThr& Majestät an- getreten. ie

Jn der heutigen (7.) Plenar-Sißung des Abgeord- netenhauses, welcher Seiten&des Königlichen Staats-Mini- stetiuins der Finanzministex Frhr. von der Hey dt, der Händels. niltster Graf von Jhenpliß und der Justizminister Graf zUr Lippe beiwohnten, bildete den êrsten Gegtnstand der Tages- Ordnung die Interpellation des Abgeordneten Aßmann, welche du bi M ri rer verlesen wurde. Die in derselben ge- stellte Anfrage lautet: j :

hatte der srühere Vice-Präsident bei dem Obergericht zu Stade,

Obergerichts-Vice-Direktor Oberg , vor seiner Verseßung an das

AppellatiönLgericht 'zu Rätibor durch Ablegung!der vorges(hric-

benen Prüfungen und L erwaltung einesRichtekcimtes odertiner

ordentlichen Profeifur innerhalb der altländischen Provinzen zu dem ihm übertragenen Amte sich befähigt, oder qus elden Mründen sonst ist seine Ernennung für gerech|fertigt

gehalten worden. E IIE L?! R «15

“Nawdem der Justiz - Minister sich bereit erklärt hatte , die A T ON sofort zu beantworten, crhielt ‘der Intetpelläit,

bg. Aßmann, das Wort zur näheren Begründung ‘derselbén. Dek Justizininister Graf zur Lippe ‘erklärte hierauf" j

“Meine Herren ! Bei Beantwortung diefer Interpellation muß ih allexdings auf “die Motive zurückgehen, - wekche “die

Staatsregierung“ vexanlaßten ;' dem Haufe der' Ab eordneten

cinen Geseßentwurf wegen der An lungsfähitet der ‘Tith-

texlichen Beamten in“ den“ neu ‘erworbrnen“ Ländern “êli- zubringen. “Sie wissen, die“ Köni liche * StaatSregierüng hatte von “Hause * aus“ eine“ Personak’/’Unñión mit den neu erworbenen Ländern iti “Au e RCoamen,

Sie fügte sich aber den Wünschen des “Abgeord nau

und dèr Gedanke der Personal-Union wurd“ aufgegeben. “Es

frat eine Rêéal-Union dér neuen Länder, wenn““aüch nit Suspension der in Preußen “geltenden Verfäfssung bis zum

1. Oktober 1867 ein. Bei ‘der Diskuffion“’ über“ diéses _Gescß vom 20. September vorigen Jahres ist in dem Abgeordnetenhause ‘die größte Sympäthie“ für die *Be- wohner der [neu erworbenen Länder und auch spe- ziell für die“ Unterthanén “in Hannover ‘ausgesprochen wörden. Man hat sie für gleichberc{tigt mit“ den Unter- thanen in “den alten “* LandéStheilen-" anschen wollen. Uin dies zum Ausdruck zu bringen , war “s auf dem Gebiete der Justiz-Verwaltung durchaus “nothwendig, * diése Gleichstellung im Großen und Ganzen gerade durch Ein- bringung dieses Geseßentwurfes anzubahnen und vorzuberci- ten. Das Abgeordnetenhäus hät meiner Meinung nach dice Hand, die es den neu erworbenen Ländern bei Berathung des Geseßes vom 20. Séptember v. J. freundlich dargereicht hat, zurückgezogen, als “Sie diesen Gesehes - Entwurf ab- lehnten. Der Geseß - Entwurf umfaßte die ganze Frage in ihrer großen Breite, ohne Distinctionen zu machen, die, wie sich zeigen wird, nothwendig würden, nachdem“ der Geseh-Entwurf abgelehnt würde. Jch habe bei Einbringung des Geseß-Entwuxses allerdings darauf hingewiesen, daß die Qualification eines Richters verfassungs- und“ geseßmäßig bei uns feststeht, und daß eine Ausgleichung stattzufinden habe bei denen, welche in den neuerworbenen Ländern be- reits angestellt sind, oder doch die Qualification erworben hatten ; diese Deduction schloß sfich natürlih an die in Preu- pen bestehenden Geseße“ der Apxtikél 19 der Verfassung und die Verordnung vom 2. Januar 1849 | án. Es ist richtig, der jezige Vice-Präsident in Ratibor, Herr Oberg, der, wie ih öôffentlich gern anerkenne, mit vielen Opfern dem Rufe gefolgt ist, der ihm von seinem Könige und E geworden, ein Mann, der sich in der größten Geschwindig- eit durch seine Persönlichkeit, seine Tüchtigkeit, Biedexkeit

seines Charakters die Herzen seiner Kollegen und Unter- gebenen erworben hat, der Vice-Präsident des Appellations- gerichts zu Ratibor hat das 3te juristische Examen nicht ge- macht. Er is nicht preußischer Richter gewesen, er ist nicht Professor gewesen; er ist nah dem A4ten Absatz der Verordnung ‘des §. 37 der Verordn. vom 2. Januar 1849 in Preußen berechtigt, eine Stelle zu verwalten, weil er seit dem 20. September 1866 preußischer Richter geworden ist, weil er nicht befördert worden is} , sondern nur in eine gleiche Stelle aus Hannover nah Ratibor verseßt worden ist. Das is der Sinn des Paragraphen, der in den Motiven des Geseßentwurfs, welchen die Regierung im Januar d. J. diesem Hause vorgelegt hat, auch abgedruckt ist, so daß also der Regierung nicht der Vorwurf gemacht

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werden. könite, es wäre vou ihr hier Etwäs in Anspruch genommen worden, was . damals vielleicht übergangen worden wäre. Es leh ausdrücklich da: » Auf die schon añge- stellten ¡Deanuez finden diese Vorschriften nur in so weit Anwendung als ihnen cine Beförderung in eine höhere Stellung zu Theil werden soll.« Eine Beförderung in eine Ls Sielle. ist. aber dem Hexrn Vicepräsidenten des Appel- lation8gerichts in. Ratibor nicht zu Theil geworden; erx - hat in Hannover eine gleiche Stelle gehabt. Wie die amtliche S L welche der Herr Interpellant vorgelesen hat, befagi, i ernannt sondern er „ist in derselben Eigenschaft aus seiner gleichen Stelle in Haunover in eine gleiche Stelle in Preußen verseßt worden. Diese Definition ist nothwendig geworden, nachdem die Herren auf dieser Seite (zur Linken) die dargebotene Hand zurückgezogen haben, wonach die Richter in den neu erwor- benen Ländern "denen in den alten Landestheilen in jeder Be- ziehung gleichgestellt werden sollten. Das ist die geseßliche Bestimmung, auf Grund deren ih ermächtigt gewejen bin, die Ernennung. des Vicepräsidenten Oberg bei Sr. Majestät dem Könige in Vorschlag zu bringen. Wenn Sie aber noch, politische Gründe hören wollen, so sind die. noch in hohem. Grade . vorhanden. Nachdem von Preußén aus ustizbeamte „nah, Hannover verseßt und zu höheren tellen dort ernannt worden sind, und dazu war die Regie- rüñg in vollem Maße befugt, da lag es inder allergewöhn- lihsten.Billigkeit,. auch. den Herren in „Hannover, die vielleicht daxunter zu leiden hatten, eine Compen}ation dafür zu gewäh- ren „um nicht die Unzufriedenheit in Hannover zu vermehren, die dadurch erregt werden mußte, daß der Gescßentwurf, der von der Staatsregietüng eingebracht wörden war , hier“ verworfen . worden ijt. Es. war noth- wendig, „hnen dafür eine Genugthuung zu geben, und ich freue mich, daß der Herr Vice - Präsident Oberg jeßt die Hand angenommen. hat, die ihm von Seiten der Regierung geboten worden ist, um den üblen Eindruck zu ver- wischen, den grade die Abléhnung tines entgegenkom menden Geseßentwourfs machen mußte, . also. geräde im Interesse der hannöverschen Beamten lag es, einen solchen Fall durch- zuführen. - Er war. aber nur in so. weit durchzusühren, als eben , nah Maßgabe des Schlußsaßes von §. 37 sich die Sache im Wege der Versezung aus einer glei-

hen Stelle in ‘eine gleiche Stelle hat machen

lassen. E fonnte also. gésezmäßiger Weise ge- schehen. Es ist dies also nicht versassungs8widrig und der Vice - Präsident Oberg wird in seiner Stellung voUständig als verfassungsuäßig. und. es installixt betrachtet wer- Sden können. Wenn Jemand Bedenken mäßig oder gesehmäßig installirt betrachtet werden kann, so ist dies eine Frage, welche schließlich nicht von dem hohen Hause, sondern von dem Apypellations-Gericht zu Ratibor wird cut- schieden werden können; denn wenn Jemand, einen Einwand gegén ein Erkenütniß des Appellations- Gerichtes in Natibor erheben sollte, däânn wird die Frage zu: prüfen und darüber in geeigneter Weise zu entscheiden sein. Ich resümire mich also, daß die Anstellung des Appellationsgerichts - Bice- Präsidenten Oberg in Ratibor auf Grund des leßten Saßes in §. 37 der Verordnung, vom 2, Januar 1849 legaliter erfolgt ift _ Auf Antrag. des Abg. Dr. Lasker wurde an diese Beant- wortung eine weitere Diskussion geknüpft, an welcher sich die Abgg: Dv. Lasker, Schulze (Berlin), Dr. Simson und Dr. K osch betheiligten und der Justizminister Graf zur Lippe D PLEUEI DOS 2e A S 20988 „Das Haus. trat -demnächst in die Se Ung ein über den Antrag des Abgeordneten Lasker, auf Zustimmung zu dem von ihm vorgeschlagenen Geseß-Entwuxse zur Auf- hebung der. Beschränkungen des geseßlichen Zinsfußes für Dar- lehne, zu deren Sicherheit unbewegliches Ei r Ml bestellt ist. Der Referent, Abg. Graf von Bethusy-Huc, begründete seinen Aatrag auf unveränderte Annahme dieses Geseß-Ent- wurfs. Der Handelsminister Graf von Jhenpliy erklärte sh. für den Laskerschen Geseß-Entwurf und Hahmen an der General-Debatte außerdem die Abg. Dr, Achenbach, von Wedemeyer und von Kardorf Theil. Mit großer Majo- rität wurde dieser Geseh-Entwurf hierauf vom Hause atnge- nommen. 4 3 Den dritten Gegenstand der Tageßordnung - bildete die Schlußberathung über den Geseß-Eniwourf, wegen Ausführung des Gesezes vom 28, September 1866 (Geseg - Sammlung de 1806, S. 607), betreffend den durch den Kricg von 1866 her- vorgerufenen außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und Marine-Verwaltung und die Dotirung des Staaisschaßes. Der Referent Abg. von ¿Fock rechifertigte seinen Antrag auf unveränderte Annahme dieses Gesehentwurfs, welcher auch

exr Oberg auch nicht zu dieser Stelle in Preußen |

at, ob ex als verfassungs-

dhue fede weitere Debatte Seikens dés Hauses erfolgte. Es folgten Wahlþrüfungen.

Nachdem vor Kurzem in Unkersteinah in Bayern, an der Eisenbahn[inie von Böhmen nach (eDte am Main, die Rinderpest ausgebrochen, ist in neuester Zeit ein zweiter Ausbruch derselben in der L Magegend von Hildburghausen, au der Werrabahn, erfolgt. Es is dg- durch bis zur Evidenz dargethan, daß die Krankheit durch die starken ViehtranSporte eingeshleppht worden, welche auf dieser Linie von Oesterreih nah den Nordsee= häfen stattgefunden haben. Die Regierung hat \ich da- durch veranlaßt gefunden „, den Eingang solcher aus Oester- rei kommenden Vichtransporte in das preußische Staats- Gebiet his auf Weiteres vollständig zu Untkersagen. Bei der Unterdrückung der Seuche im Meiningenschen find auf Re- quisitioh der Landes-Regierung erfahrene preußis{e Beamte mitthätig und darf erivartet werden, daß einer weiteren Aus- breitung der Krankheit wirksam werde votgebeugt werden.

Kiel, 7. Mai. Das neueste (55.) Stück des »Verordnungs- blattes für Schle8oig - Holstein « enthält eine Bekanntmachung des General-Komsnandos und des Ober-Präsidiums, die nah- rihtlih cinen Ministerial -Erlaß vom 16. April mittheilt, nach welchem die Unter dänischer Herrschaft den schleswigschèn Westsee- Inseln zugestandenen Privilegien in Betreff der Militairdienst- pflicht als unvereinbar. mit dem Prinzip der allgemeinen Wehr- pslicht bezeichnet werden, so daß sie also nit mehr zu: Recht bestehend anerkannt werden können. Eine andere Bekannt- machung gestattet den Westsece-Jnsulänern die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst Über den 1. Mäi hiñaus bi zum Tage der Audßhebung im betreffenden Musterbezirk.

Sachsen. Dresden, 8. Mai. Das »Dresdner Jouûr- nal« dementirt guf das Entschiedenste die von den Zeitungen gebrachte Nachricht, daß die \ächsische Regierung die Konyverti- rung der 6prozentigen Handdarlehnsschuld in eine 9prozentige Staats\{uld eingeleitet habe oder einzuleiten beabsichtige.

Näh tine dem »Dr. J.« heute zugegangenen Mitthei- lung wird die Königliche preußische JInfañteri&Cómpagnie, welche gegenwärtig mit Königlih \ä@Gfis{er Artillerie 2c. die gene Saite Besaßung der Festung Königstein bildet , diejer Tage durch eine Compagnie des in Leipzig garnisonirenden -_6tken Brandenburgishen Jnfan- terie - Regiments, Nr. 52 abgelöst werden. (Die ab- gelöste Compagnie. gehört zu dem in Dresden stehenden Königl. preußischen Leib-Grenadiec-Regiment Nr. 8 ünd wird mit U 4 von-hier abrücken.) Diese Compagnie des 54. Regiments dürste 3 Monate als Festungs-Besaßung auf dem Königstein " verbleiben und. soll dann von Seiten der Königl, preußischen Garnison in Dn abgelöst werden, die von Morgen an (dur das heute aus Zittau abgerückte Ba- taillon verstärkt) aus dem Stabe und 2 Bataillonen des 5. Bran- denburgischen Infanterie-Regiments Nr. 48 bestehen wird.

Gotha, 8. Mai, Die »Goth. Ztg.« enthält nachstehende, vom _ 7. d, datirte Bekanntmachung Sr. Hoheit des Herzogs Ernst Und Höchstdessen Gemahlin:

»Die treuen Bewohnex unserer Herzogthümer Gotha und Cobur haben in so licbenswürdiger Weise gerwvettcifert , zur Feier Unserer fil=- bernen Hochzeit uns mit Zeichen ihrer anhänglichen Gesinnung und warmen Theilnahme zu erfreuen, und es sind auch von nah und fern außerhalb der heimischen Grenzen so viele herzlich glückwünschende Kundgebungen an uns ergangen, daß wir aufs Jnnigste gerührt sind. Wir sagen Allen den freundlichsten Dank und twerden die Grüße und Segens\vünische dieser Tage mit zu den {önsten Und stolze- sten Ekinnerltngen unseres Lèbens zählen, « : i _, Sessen. Darmstadt, 7. Mai. (Fr. I.). Héute fänd cine Sißung der zweiten Kammer statt. Für an verschiedene Standesherren zu zahlende Rheinzollrenten, welche biSher von dem Rheinzollamt zu Mainz unmittelbar an die Berechtigten bezahlt wurden, nunmehr aber, in Folge der Aufhebung der Rheinschisffahrtsabgaben, aus der Staatskasse zu leisten find, wird von der Regierung die Summe von 6600 Gulden gefordert. Abg. Heß und Consorten stellen den An- trag: »1) Die Regierungs-Anforderung für Rheinzollrenten mit 6600 Gulden zwar zu bezvilligen, jedoch dabei ausdrücklich auSzuspreen, daß die rechtlihe Verpflichtung des Großherzogthums zur Leistung diefer Rbeinzollrenten durch diese Berwilligung nicht anertannt werde; 2) die Regierung zu er- suchen , die Frage über die rechtliche Verpflichtung einer noch- maligen reiflihen Prüfung zu uuterziehen ünd bei. nit voll- ständiger Beseitigung der bestehenden Qweifehl,; die Auszahlung zu verweigern und die Entscheidung dér Gerichte zu veran- lassen.« Der vorsichende Antrag wird mit 36 gegen 8 Stim- men zum Beschluß erhoben.