1867 / 114 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1942 - 1943

dieselbe nach preußischen Generälstabs-Aufnahmen zu 86,356 Q.-Meilen / Zählung vom 4. Dezember 1864 89,769 Einwohner. Davon kom. " : : j 2 Sgr. i i, Weberei, Gärtnerei , Wäscherci , Milchverkauf Fuhrwverke d g ) om M nen für den Kopf der g: a) an Gebäudesteuer 22; É Les mat Einem Pferd j Musiziren auf irchenweihen und Tagelöhneret

bercchnet worden is. Unter diesen Umständen erscheint es gergchtfer- | men auf den Stadtbezirk 1,35 Qu.-Meilen mit 78,177 Einwohnern 2 2 i2i it Einschlu tigt, den oben auf 3,254,354 Thlr. berechneten Gesammt-Reinertrag | auf den LEReRe 0,30 Qu.-Meilen mit 11,592 Einwohnern. Etwa L an e alaea Amibeils des Laas E in | sind frei.

mindestens um 10 pCt. zu erhöhen, so daß der, den altpreußischen | 46 pCt. aller Einwohner sind Fremde (sogenannte Permissioniste : x : S Schlacht- Der Betrag aller vorerwähnten Stcuern wurde alljährlich auf 6 X A allen diesen Städten zur Hebung kommenden Bes! E G Grund verfassungömäßigen Ie des geseßgebenden Körpers vom

Grundsteuer-Abschäßungen entsprehende Gesammtreinertrag \sich auf | denen nur der Aufenthalt im Frankfurter Gebiet gestattet ist. ck, s S 3,528,350 Thlr. berechnet. Zur r äb ischen Feldmark E 12,088 l rp Peti Feld. F} steuer 80) E e A ex: Mex Sag Tee S dur- | Senat bestimmt. Jn der Regel sind 15 Simpel im Jahre erhoben. Diescm Reinertrag entspriht nach dem Prozentsaß von 9,574,234 | liegenschaften und 12,048 Morgen Wald, zum Landbezirk 6,307 preu- Ban ves 0 Sc für den Kopf der Bevölkerung ausmacht, ist | Im Jahre 1866 haben betragen: u eine jährliche Grundsteuer von- 337,813, wovon a) auf den Kopf | ßishe Morgen steuerpflichtige Feldliegenschaften und etwa 793 Mor. nittlich E E L ; bis icht be- im Ganzen. auf die (Meile. für den Kopf. der Bevölkerung 21,8 Sgr. b) auf die Q.-Meile 4000 Thlr. treffen. gen Wald. _ hierbei S Me a att A S nit eingeführt 1) die Grundsteuer 680 Thlr. 2,267 Thlr. 1,s Sgr.

- Die bisherige Grundsteuer betrug bei Erhebung von 5 Simpeln ‘A. Jm Stadtbezirk bestehen an direkten Steuern, wel standen. hai n MNE L 2) die Gefällsteucr » 18 » O01 » im Jahre 492,795 Thlr., mithin 5,850 Thlr. auf die Q.-Meile und | übrigens. nur theilweise den Charakter von Staatssteuern an sih werden Än dung obiger Durchschnitts\äße auf den Stadtbezirk | 3) die Gebäudesteuer » 3/167 » 25 » 31,7 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung. Die nach den Grundsäßen | tragen, indem sie zuglcich und zwar vorzugsweise dazu - bestimmt Bei E y g - Q Ee von 78/177 Einwohnern ergiebt | 4) dic Klassensteuer .…. 1450 » 4,833 » 37» der preußischen Gesehgebung zu veranlagende Grundsteuer beträgt da- | waren, die Bedürfnisse des Kommunal-Haushalts mit zu befriedigen von Frankfur S des A ommen gs R Gebäudesteuer von 57,851 j Zufammen 3135 Thlr 10/450 Thlr. 8:1 Sgr. her weniger 154,982 Thlr. oder 31,4 pCt. Dies Resultat stimmt | 1) eine Wohn- und® Miethssteuer, 2) eine Einkommensteuer, 3) der sich ein muthmaßliches Au ifizirter Eink 909 254 Dieser Betr int im Ver: lci zu dem Aufkommen an direk- im Wesentlichen damit überein, daß die preußische Grundsteuer nur | Polizeistempel (Permisfions-Gebühr) | Thalern, b) an Klassen- und klassifizirter Einkommensteuer von 209 ieser Betrag erscheint im rg L E ilen außierordentlic“gering 9,574,234 pCt. des Reinertrags, die nassauische Grundsteuer dagegen 1) Die Wohn- und Miethssteuer wird auf Grund des Geseßes Thalern, B s" Geer epa E E e tberig jv B, belebte im de ise Weplar für "das Lahr 1866 SULC Eee 16,64 pCt. des, als cine Zproz. Rente des Kapitalwerths angeschenen | vom 26. Januar 1866 als eine Personalabgabe nach dem Mieths: 324,69 Thlrn. odcr | Gl L 10. Gegen 2e 4 60 180 Tb (r E ittsbeträ f den Landbezirk Frankfurt angewendet und Reinertrages der Ugen as ausmacht. aiad werth der von den steuerpflichtigen, in der Stadt oder deren Gemar: direkten Steuern von Et EIEE:A S: BLe R S orkädtifben Gemeinden Borbet, Oberrad, Niederrad- mit

2) An Gebäudesteuer wird in den gedachten 10 altländischen | kung benußten Wohnungen, Gewerbs- und anderen Lokalitäten erhoben. M Es unterliegt hiernach feinem Zweifel, daß der Stadtbezirk in | zusammen 9854 Einwohnern den Städten und der Ul. Gewerbesteuer-

den Städten Thee Sar, D) ‘auf bet Vlatien Lande 24 Sgt n D lichen Gottesdienste bestinunten Bersagnmlunadeete: Ue Stu Zukunft an direkten Steuern für den Staat erheblich mehr aufzu- aon beigezählt, so ergiebt sich für den Landbezirk Frankfurt ein

; ; - : ; : : : 2 Le / j i isher. ©D verden noch zur Deckung der n 1) an Grundsteuer a) für 6307 Morgen steuerpflichtige Die Anwendung dieser Durchschnitts\äße auf die Bevölkerungs- | die zu öffentlichen städtischen Zwecken benußten Räume und die zur S Ten Pi rfnisse der Stadtgemeinde, i V durch die Éin- S ldlierensehaten T Saße von 7, Sr. = 1535 Thlr. b) für etwa L des vormaligen Herzogthums Nassau ergiebt für leßteres ein | Armen- und Krankenpflege bestimmten Lokalitäten der öffentlichen ane Aus dem Gemeinde-Vermögen nur zum geringen Theil Deckung | 793 Morgen Wald zum Saße von 2,6 Sgr. = 69 Thlr., zusammen S R B e Ei 18 Gar! 200,500 Lit milden Anstalten; b) diejenigen Lokalitäten, welche an solche Fremde finden die erforderlichen Gemeindesteuern treten. arüber, wie der | 1604 Thlr. oder 4872 auf die Q.-Meile und 4,2 Sgr. für den Kopf b) auf den latt nL nd i s E : r P Venn eihot Unde DRIL Aan [T Een. Ser) V: i Bedarf des Gemeindehaushalts aufzubringen ist, haben die städtischen | der Bevölkerung, 2) an Gebäudesteuer; Klassen- und fklassifizirter Ein- ) auf dem platten Lande _ d Die Steuer wird von denjenigen Lokalitäten, welche allein zur } Fehörden nah &§. 62 des“ Gemeinde - Verfassungögeseßes vom 2östen | fommensteuer: a) in den vorstädtischen Gemeinden mit 9854 Einwoh- A L Q E 43/898 Thlr. Eg oder zugleih zu solcher und zu Gewerbszwecken dienen, Db J (G. E. S. 401) Beschluß zu fassen und ist ihnen dabei | nern nah den Durchschnittssäßen von 11,9, 12,5 und, 41,0 = zusam- , zusammen 465,636 Einw. zu 5/4 Sgr. = 83/499 Thlr. | Un er Bugrundelegung, cines Tarifs erhoben, welcher von 2 bis 15 F inverwehkt, eventuell auch die Forterhebung der bestehenden direkten | men 65,4 Sgr. = 21,482 Thlr., b) in den ländlichen Ortschaften mit Die bestehende nassauishe Gebäudesteuer beträgt .…ff. 87,065 Thlr. B „dergestalt steigt, daß für Wohnungen von 550 Fl. Mieths- Steuern oder ciner von denselben, mit den geseßlich vorgeschriebenen | 1738 Einwohnern nah den Durchschnitts\äßen von 3,61 3,7 und 19,0 0 mithin mehr 3/570 Thlr. L fr des lepteren an Steuer h zahlen sind und der höchst Modificationen zu beschließen. Demnach muß die Frage wegen Auf- | = zusammen 26,3 Sgr. = 1524 Thlr.; zusammen = 23,006 Thlr., dazu A , oder 4/1 pCt. as von 15 Prozent bei cinem Miethêwerth von 2000 Fl. erreidt Y j ebung beziehungsweise Aenderung der bestehenden Steuern zum | die Grundsteuer mit 1604 Thlr. , mithin an direkten Skeuern über- __ Daß die Differenz nicht höher is, während die nassauische Ge- Räu on Gewerbslokalen und den an Meßfremde vermictheten späteren Austrage vorbehalten bleiben. ___| haupt 24,610 Thlr. ] bäudesteucr 5 pCt. des Brutto-Micthswerths, die preußische dagegen E beträgt die Steuer. ohne Unterschied 2 Prozent des Mieths, Um die eintretende Mehrbelastung mit direkten Staatssteuern für Demnach wird an Grundsteuer mehr als das Doppelte der bis- nur 4 pCt. bei Wohngebäuden und 2 pCt. bei gewerblichen Gebäuden werths, Diese Steuer läßt als eine reine Personalsteuer dic Gebäude F ¿ie von Zahlung direkter persönlicher Steuern bisher ganz befreiten | herigen Grund-, und Gefällsteuer, an den übrigen direkten Steuern beträgt und noch dazu umfangreichere Befreiungen gestattet, weist e Hofräume und Hausgärten unbeachtet. Sie wird vom Miether, geringeren Volksklassen minder fühlbar zu machen, ist dringend gewünscht | aber in den ländlichen Ortschaften etwa das Vierfache und in den darauf hin, daß dic Aufnahmen vom Jahre 1821 dem jeßigen Zu-- A vom Eigenthümer, und zwar für die einzelnen Wohnungen be F worden, wenigstens vorläufig an Stelle der Klassensteuer die Mahl- | vorstädtischen Gemeinden beinahe das Neunfache der bisherigen Ge- stande bei. Weitem nicht *mehr entsprechen. E Gewerbslofale, nicht für die ganzen Häuser erhoben und Y und Swlachtsteuer cinzuführen. Es empfiehlt sich diese Maßnahme | bäude- und Klassensteuer aufzubringen sein. Dieser verhältnißmäßig 3) Der nassauishen Gewerbesteuer, welche sowohl die alt- die N ext Wohnungs. oder Miethswecsel neu veranlagt, Jn allen insbesondere zugleich deshalb, weil in Frankfurt, wie oben erwähnt, | sehr erhebliche Betrag, welchen der Landkreis Frankfurt nah der Gleich- preußische Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer, als auch die alt- O ezichungen ist sie von der preußischen Gebäudesteuer, welche die F bereits cine Accise von Fleis, Mehl, Brod, Hafer, Gerste Heuy | stellung mit den altpreußischen Landestheilen an direkten Steuern mchr preußische Gewerbesteuer vertritt, ist der Ertrag der beiden leßteren D N Grun stücke mit 4 beziehungsweise 2 Prozent des Brutto- Stroly Getränken, Essig, Salz und Brennmaterialien besteht, welche | als bisher aufzubringen haben wird, ist in keiner Weise geeignet, ein Steuern gegenüber zu stellen. O uns R E besteuert, von Grund aus verschieden. zum Theil mit Leichtigkeit nach den Grundsäßen der preußischen Mahl- | Bedenken dagegen zu begründen, daß mit der Einführung der preußi- In den zur Vergleichung gestellten 10 altländischen Kreisen beträgt ie Wohn- und Miethssteuer hat für das Jahr 1862, von wel- F und Sc(hlachtsteuer umgestaltet werden, zum Theil als Kommunal- | schen direkten Steuern hier wie in den übrigen neuen Landestheilen dur{schnittlich für den Kopf der Bevölkerung: 1) die Klassen- und | Fem allein spezielle Nahweise vorlican: Abgabe fortbestehen und in dieser Eigenschaft mit der Erhebung und | gleichmäßig vorgegangen werde. Wenn die anderweite Regelung der flassifizirte Einkommensteuer einschließlich des in der Stadt Burtscheid | von 12/264 Wohnungen mit 2,648/716 Fl. Miethswerth 113,042 Fl. } er Kontrolle der Staatssteuer in Verbindung gebracht werden kann, | Grundsteuer nah den Grundsäßen der preußischen Steuergesepactung

des Landkreises Aachen diese Steuer zum Theil vertretenden Antheils von 5,181Gewerbslokalen mit1/608/534 Fl. Miethswerth 32,072 Fl. 1d weil mittelst Erhebung der- Mahl- und Schlachtsteuer die Steuer- | bei dem Mangel der erforderlichen Unterlagen im Landbezirk Frank- des Staats an der Mahl- und Schlachtsteuer: a) in den Städten 4,257,250 Fl. 145/212 F. A ai erhebli Theile auf die zahlreichen, in Frankfurt si | furt nicht sobald erfolgen kann, so würde es an si gerechtfertigt er- i Verd i N (ME U E Ce E Ae abzuwälzen ist, welche | scheinen, die bisherige Grundsteuer durch Erhebung von 3, statt

47,1 Sgr., b) auf dem platten Lande 19,1 Sgr ; 2) die Gewerbesteuer: | mithin bei den Wohnungsräumen durchschnittlih 4,27 Prozent d dort durchrcisend

a) in den drei ersten Abtheilungen 12,5 Sgr., b) in der I1V. Abtheilung | Miethswerths betragen. A i E aan ficiben würden. Es hat daher kein Be- | 15 Simpeln so weit zu erhöhen, daß sie dem Betrage dek nach preu- 3/7 Sgr. / | O Von obiger Summe trifft 1 Fl. 51 Kr. oder 31,8 Sgr. auf den } denken finden können, dem aus dem Schooße der städtischen Gemeinde | ßishen Grundsäßen neu zu veranlagenden Grundsteuer annähernd Unter Anwendung dieser Durchschnittsbeträge auf die Bevölkerung | Kopf der Bevölkerung. | selhst hervorgegangenen Wunsche wegen Einführung der Mahl- und | gleichkomme. Um jedoch dem Landbezirk Frankfurt den Uebergang zu des vormaligen Herzogthums Nassau berechnet sich das zu erwartende 2) Die Ei nkommensteuer besteht seit 1853 und i| durch das Schlachtsteuer in dem Stadtbezirk von Frankfurt stattzugeben. der Erhebung der preußischen direkten Steuern einigermaßen zu erleich- Steuerverträgniß folgendermaßen: 1) Klassen- und flassifizirte Ein- | Geseß vom 26. Januar 1866 mit der Maßgabe prolongirt, daß ihr B, Jm Landbezirk von Frankfurt wird auf Grund des Ge- | tern, ist von einer solchen Erhöhung der einstweilen fortzuerhebenden fommensteuer: a) in den Städten zu 99,824 x 47,1 Sgr. = 156,724 | Ertrag lediglich zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld ver- seßcs vom 4. August 1832 und dem Nachtrage dazu vom 16ten | bisherigen Grundsteuer um so mehr abgesehen worden, als bei der Thlr, b) auf dem platten Lande zu 365/812 ckx 19/1 Sgr. = 232/900 | wendet werden soll, Sie is zu entrihten von allen Angehörigen der M Juli 1839: 1) eine Grund- und Gefällsiecuer, 2) eine Gebäudesteuer, mama en S der lebteren cine durchgehende Erhöhung Thlr., zusammen zu 465/636 x 25,1 Sgr. = 389,624 Thlr. 2) Ge- | Stadtgemeinde, welche eine selbstständiges Einkommen baben, von den M} Z) cine Klassensteuer erhoben. derselben in einzelnen Fällen leiht zu erheblichen Härten und Ueber- werbesteuer : a) in den drei ersten Abtheilungen zu 91,775 x 12,5 Sgr. | in der Stadt odcr deren Feldmark mit liegenden Gründen Angesesse- 1) Die Grundsteuer, - welcher alle nußbaren Grundflächen unter- | bürdungen führen könnte. i 2 ;

= 38/240 Thlr, b) in der IV. Abtheilung zu 378/861 x 3,7 Sgr. = | nen, endlich von Fremden, welche Kapitalien im Stadtbezirk hypothe- liegen, beträgt im Simpel: a) von Aerland, Baumgärten, Gärten, Die im unmittelbaren Zusammenhange mit dem Stadtbezirke von 46,110 Thlr! zusammen 465,636 x 5,4 Sgr. = 84,350 Thlr, über- | karish angelegt haben. Befreit sind die in Frankfurt ohne Erwerb Mt einberaen Wiesen 6 Kr., D von Weidepläßen 1 Kr.j c) von Wal- | Frankfurt belegene Vorstadt Bornheim wird voraussichtlich dem haupt 465/636 x 30,5 Sgr. = 473,974 Thlr. Die bestehende nassauische | sh aufhaltenden Fremden, sowie alles Einkommen bis zum Betrzge M dungen 12 Kr. für den Frankfurter Morgen, gleich 0,7931 preußiiche städtischen Mahl- und Schlachtsteuer-Bezixk cinzuverleiben sein und Gewerbesteuer beträgt im durchschnittlichen Jahresbetrage 21,1 Sgr. = | von 600 Fl. jährlih. Die Veranlagung erfolgt nah cinem Tarife M. / dadurch der Entrichtung der Klassensteuer überhoben werden. 327/230 Thlr., mithin die preußische Steuer mehr 9,4 Sgr. = 146,744 | dessen Säße bis zu cinem Einkommen von 2200 Fl. 2 Prozent be- “Die Gefällsteuer, welcher alle auf Grundstücken Gebäudeflächen 111. Die von der Großherzoglich hessischen Provinz Oberhessen

Thlr. oder 44,8 pCt. tra ì i i 8500 Fl. Einkoi Zu ; r i iten, | an Preußen abgetretenen Gebictstheile haben insgesammt einen : / gen, daan steigend bei 8500 Fl. Einkommen 2 Prozent des leßteren und Hofraithen haftenden Natural- und Geldabgaben, wie Zehnten, A O e Qu. Meilen und nah der Zählung vom

Danach wird im vormaligen Herzogthum Nassau bei einer Gleich- | erreichen. Diese Steuer ist demna ich niedri : j : L nto, Soglei d tsame;, wie Schäfereten 2c. stellung mit den gedachten altländischen Kreisen an direkten Steuern: | ßische Klassen- hd tlasfifiziete terun tue ola On bei tem Zinsen! h are E 1 : 100 Gulden des Gesällsteuer: 4. September 1865 47,661 Einwohner. Davon kommen 1) auf den weniger: an Grundsteuer 154,982 Thlr., an Gebäudesteuer 3,570 Thlr., | Einkommen bis zu 1000 Thlr. von 0,67 bis 2,52 Prozent steigt und Ra itals welches im 25fachen Betrage der Geld- oder der in Gelde | Kreis Biedenkopf 11,91 Qu. Meilen mit 33,337 Einwohnern, 2) auf zusammen 158,552 Thlr, mehr: an Gewerbesteuer so wie an Klassen- | von dem Einkommen über 1000 Thlr. durchsnittlich 2,74 Prozent n hl “enen Naturalabgabe besteht. Dieselbe kommt auf die Grund- | den Kreis Vöhl, einschließlih der Enflaven Eimelrod und Höring- und klassifizirter Einkommensteuer 146,744 Thlr., im Ganzen genommen | ausmacht, l ma flihteten Grundstücke in Abrechnung. Die Grundsteuer | hausen, 2,4s Qu. Meilen mit 5805 Einwohnern, N auf den nord- also weniger: 11,808 Thlr. oder 1,3 pCt. zu erheben sein. : Die Einkommensteucr hat für das Jahr 1865 -von 7407 Steuer- feuer 4 ‘abrlich in der Regel 14 Simpel erhoben worden sind, für den | westlihen Theil des Kreises Gießen ete Rodheim) 1,27 Qu. Mei- Die Einführung der altpreußischen Steuer-Geseßgebung hat hier- | zahlenden mit 21,288,600 Fl. Einkommen 255,673 Fl., mithin für 4 fee Mor en Ackerland c 9 Kx. oder für den preußischen Mor- | len mit 5355 Einwohnern, 4) auf den Ortsbezirk Rödelheim und den nach im Wesentlichen nur eine anderweite Vertheilung der bisherigen | den Kopf der Bevölkerung 3 Fl. 16 Kr. oder 56,0 Sgr. betragen Granf "at ion Ie Sgr. für den Frankfurter Morgen Wald 2% Kk. früher Großherzoglich hessishen Theil des Ortsbezirks Niederursel Steuern zur Folge, indem insbesondere die Grundbesißer an Grund- | Dabei sind 8654 Steuerpflichtige mit cinem Einkommen von wenige: M dde f den preußischen Morgen 1,8 Kr. = 0,51 Sgr. Dieselbe ist 0,12 Qu. Meilen mit 3164 Einwohnern. a iei O N G AR Rabatt du C, im ide als 600 Fl und 8048 Fl. Jahressteuer außer Ansaß geblieben. bieraas erheblich geringer als die preußische Grundsteuer, Es t D. : ler: eine Bean, e: Eine Tmmobilienstcuer; cine Ge- ; / t igen, ele é izei i isi / La : U 7 2/8 Sgr. | werbesteuer; cine euer. von der Verpachtung ihrer Güter leben, in einem ihr a Leistungs- Sia R lde N Mag eoor wird von der im Kreise Cobteng Je Da, E den Morgen Ackerland und 2,8 Sg Bei alien drei Steuern wird das Maß der Besteuerung na t fte S L su Pad Maße zu den allgemeinen Staatslasten bei- | 30 Kr. bis 300 Fl. in der Art erbdbén, U e Voriger A Die Gebäudesteuer ais von allen Gebäuden und den au anten Uen n Aer Phi N M Be Ta i if : i i ie ( i Lai) ari t i i ts-, Gemeinde, | der verschiedenen Steuer - Objekte darjtellen. A e de 4 (00, Me ael De -Srunblteuer por Len Segen a las iden Derselbe vertritt die Einkonnnensteuee A ‘deren Entla di Kit Lo Shigweden Lestimmten v ‘den Oekonomiegebäudeny znsammengerechneten Steuer-Kapitalien werden die Steuern für die nicht sogleich mit den übrigen preußischen direkten Steuern eingeführt | Permissionisten frei sind. Jn den leßten Jahren hat ders lbe 62 000 t A has Simp e[ von 100 Gulden Gebäudesteuer-Kapital erhoben. einzelnen Steuerpflichtigen alljährlich ausgeschlagen. Bis L Jahre N kann, \o erfordert es die Gerechtigkeit, den nassauischen Grund- | mithin 48 Kr. oder 13,7 Sar. für den Kopf der E e ass Dl a M i des lebteren liegt noch ießt das im- Jahre 1826 fest- | 1854 geschah dies in der Weise, daß nah vorgängiger Feststellung des S S, a La ee Piäberigen nassarikber ruder E Das gesammte Jahresauffommen an direkten Steuern ‘in den qestelliè Gebäudesteuerkataster zu Grunde. Neubeuten werden v E Pu E lábeli D da Biitag best E e lte aur edie y zu ent- i 5 : x act Ad e ho x iuden ab- | ausgabe r De / richten haben werden, so viel von der leßteren zu erlassen, daß (e L S A Anne 10 hierna)w E &l. oder 264/506 Thlr, hältnißmäßiger Gleichheit mit den früher abgeshäßten Gebäude as Befizi {8 von der Gesammtheit der Steuerpflichtigen nah Verhält R Tee as Men Grundsäßen zu veranlagenden Grund- | betragen. Außerdem besteht in L a N M. | u “Areise ba A Der Klassensteuer unterliegen alle. selbstständige großjährige niß ihrer Steuer-Kapitalien andirekten Steuern aufgebracht werden mußte. Die nafaui che G d ist, wie ob Mchl,, Brod, Fleisch, Getränken, Gerste, Hafer, Heu Stroh, Brent- Ortsangebörige ohne Unterschied und auch auswärtige, welche 1m Orte Seit dem Jahre 1855 ist der von jedem Gulden Steuerkapital zu höher als die e steuer ist; IDIE OVEN dargethan, um 31/4 pCt. | materialien 2c. welche, insoweit sie von Ge enständen b b ird ein G : xb reiben oder si ohne Zahlung cines Permissionsgeldes | erhebende Steuerbetrag im Voraus je für eine dreijährige Finanz- s Abzug Ce Wert Me De jedoch 2 pEt, Hebegebühren | die der preußischen Mahl- und Schlachtsteuer unterliegen im Jahre 1866 daselbs aufhalten Befreit sind Arme und Permissionisten; Wittwen, periode festgestellt worden. Derselbe hat seit dem Jahre 1561 unver- gütet werden, während die Hebegebül assau auê der Staatsfasse ver- | 273,000 Fl. oder 156,000 Thlr. ertragen hat, und ebenso wie: di ledige Frauenzimmer, unter Kuratel stehende Personen zahlen nur die | ändert 11_Kr. 35 Heller betragen. i / S rier flibtigen 2 s De T in Alt-Preußen von den | leztere Steuer, wegen ihrer Stellung im gesammten Steuers) c bei Hält D * Steuersab wird nach cinem Tarif bestimmt, welcher Die Immobiliensteuer beruht auf dem Geseß vom 13. April Grundfi Me auf A fi R Urzt in die Staatskasse fließenden | den direkten Steuern mit in Betracht gezogen werden us E : theils fi Ans iße von 10 Kr. bis 2 Fl. im Simplum- für auswärts | 1824. Objeïte der Besteuerung sind a) die Liegenschasten jeder Art, steuer um 29,4 Ct oder uk DUE bleibt die nassauische Grund- Um ein Urtheil darüber zu gewinnen was der Stadtbezuk s sige E ehöôrige ohne Gewerbe, Pfarrer, Schullehrer y Ge- | b) die Gebäude nebst den dâta gehörigen Hofraithen, c) die Berech- Via falt 5 ne e Sunpel in Ee e ¿oigen was geschieht, uns Bn Einführung der preußischen Gesebgebung di divet werbégebülken 2 "V beils in 6 Klassen auf e wes pa S D R M A Rette Q V R U Bn andere 93 - : Steuern aufzubringen haben wird, find die 12 altländische t- bis 3 \ indwerker, Kaufleute, Gewerdbtretbende a l , Hechte L U m. ; ____TI. Die chemals freie Stadt Frankfurt kreise: Berlin Ks igs S 0 ändischen Stad 1s D Rur Het 1 des bewirthschafteten eigenen Die JTmmobiliensteuer umfaßt hiernah: A. die eigentliche n Ae A der dazu gehörigen vorstädtischen und ländlichen Frankfurt a. O, Mendebita, SUUO Côin Tries Áachen it theils endlich Anse hr drtiner Mühle, für O beschäftigten Ge- | Grundsteuer von den Liegenschaften und Realberechtigungen, B. die Ortschaften, einen Flächeninhalt von 1,65 Qu.-Meilen und nach der | Vergleich gezogen. Jn denselben beträgt das durschnittliche Aufkon- werbsgehülfen für jeden verschänkten Ohm Apfelwein 2c. enthält. | Gebäudesteuer.