1867 / 119 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ie E. Nr. 06. 026. 072. 0113. 0149. 0154. 0163. 0167. 0179. agd 0183. 0184. 0186. 0187. 0200. 0218. 0221. 0230. 0231. 0234. 0235. 0238. 0239. 0240. 0243. 0246. 0247. 0248. 8 016. 0 0. 081 052. 054 Serie F. Nr. 038. 046. 050. 051. 02. VoE, i nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten der geseb- lichen Bestimmung gemäß verbrannt worden sind. : Ferner wird darauf aufmerksam gemacht daß folgende bcreits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich : Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten. r c

. 136. Ne. 366. 410. 752. 1003. 1101. 1683. 1858. 1942. 1948. 1957. 2021. 2036. 2055. 2079. 2098. Nr. 391.

Nr. 89. | Nr. 40. 100. 223. 304. 499.

Nr. 138.

Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen.

Serie D. Nr. 0150. , : i Z bis jeßt zur Einlösung bei der Ablösungskasse - Verwaltung nicht prâ- sentirt worden sind, und es werden daher die Tnhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken auf efordert , daß die Verzinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. :

Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß die am 1, Mai 1863 zahlbar gewordenen Zinsabschnitte Nr. 18 zu den Schuld-

E Serie L. Nr. 51. 262.

» F. ps 041. d A des ur Einlösung nicht präsentirt worden find, und daher wegen de Ablaufs g vierjährigen Einlösungsfrist ihre Gültigkeit verloren

haben. S Gotha, am 13. Mai 1687. _ Ss Herzoglich Sächsisches Staatsministerium. In Vertretung. J. Bra un.

Serie A. ». B.

» C. » "4x » E. »

Und

d D [2046] Rostocker Bauk. ;

In der am 16. d. M. stattgefundenen Ausshuß-Versammlung ist die Dividende für das Rechnungsjahr vom 1. März. 1866 bis 98. Februar 1867 auf 3 pCt. oder 6 Thlr. pr. Actie bestimmt, und kann dieselbe, dem §. 109 des Bankstatuts gemäß, von den Actional- ren gegen Einlieferung des siebenzehnten Dividendenscheines vom 90. Mai d. J. ab erhoben werden :

im Banklokale Vormittags 9 bis 12 Uhr; Nachmittags 3 bis 4 Uhr, außer Sonnabends, ; oder bei Herren Breest u. Gelpcke in Berlin, » » der Leipziger Bank in Leipzig » » der Norddeutschen Bank in Hamburg, » » Herrn M. Schie in Dresden, ; » » Herren Schall u. Schwenke in Schwerin.

Rosto; den 17. Mai 1867.

Der Verwaltungsrath. E. Passow. Carl Josephi. H. Saniter. N. H. Witte.

[2045] Werra-Eisenbahn j Auf Grund des von der Direction der Ee e Eisenbahn- Gesellschaft in Erfurt uns vorgelegten Rechnungs - ® bschlusses haben - wir die auf die Stamm- Actien pro 1866 entfallende Divi- dende auf 2 Thlr. 18 Sgr. = 4 Fl. 33 Kr. per Actie festgestellt. Diese Dividende wird gegen Rückgabe des Dividendenscheins VILI, von der Hauptkasse der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft in Erfurt, den Billet -Expeditionen der Werrabahn und denen der Thüringischen Bahn in Weimar und Gotha nach v AE Anmeldung, den Herren G. Müller-u. Co. in Berlin, eckecr u. Co. in Leipzig E Siebert in Frankfurt a. M. vom 12. Juni c. an aus- ezahlt. | L Die Einlösnng der am 1. Juli e. fälligen Zins-Coupons der 5proz. P [ Stellen: der Mitteldeutschen Kreditbank hier t Kreditgesellschaft in Coburg, den Herren Hebrüdern Stuttgart und Haas in Carlsruhe. teiningen, den 14. Mai 1867. : Der Verwaltungsrath der Werra-Eisenbahngesellschaft, E. Wagner. Oberländer. C. Thon.

E. Paeto1w. Geo. Meyenn.

der Coburg-Gothaischen Benedict in

[1935]

Ostpreussische Füdbahn-Gesellschaft,

Wir fordern hiermit die Herren Stammactienzeichner auf, gemäss

8. 16 des unterm 9. FYovember 1863 Allerhöchst bestätigten Statuts die achte und letzte Einzahlung mit 135 30. Juni 4SG7 an die Herren

rioritäts-AnlTeihe erfolgt bei den vorgenannten |

rozent bis zum

Präásentation der Quittungsbogen

einzuzahlen und dagegen die vollgezahlten Actien in Empfang

zu nehmen. : Königsberg in Pr., den 7. Mai 1867.

Der Verwaltungsrath. von Saltzwedell, MWMorîiiíz Simon. Vorsitzender.

2042 : | l Bergischer Gruben- und Hütten-Verein Die Talons zu den Dividendenscheinen erster Serie dex Actien Nr. 752. 753. 754. 755. 756. 757. 758. 759. 760. 761 und 762 unseres Vereins sind angeblich verloren gegangen und ist deren Mortification bei uns beantragt worden. Jn Gemäßheit des §. 12 unserer Gesell- \hafts-Statuten fordern wir hiermit diejenigen Personen, welche etwa im Besiße jener Talons sind, oder Rechte ‘darauf zu haben glauben, auf, die Stücke bei uns einzuliefern, beziehungsweise ihre etwaigen Rechte an denselben geltend Zu machen. “A i“ Falls innerhalb der statutmäßigen Frist die genannten Talons nicht eingeliefert oder Rechte an denselben nicht geltend gemacht Wwor- den sind, wird deren Mortification bei dem Königlichen Landgerithte zu Düsseldorf beantragt werden.

Hochdahl, den 18. Januar 1867. . Der Verwaltungsrath.

Verschiedene Betfauntmachungen.

[2040]) E i - Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen-AÄctien- Gesellschaft. ( E Zu Mit Bezugnahme auf §. 15 unserer Statuten zeigen wir hier- durch an, daß in der heutigen ordentlichen General-Versammlung an Stelle des statutenmäßig aus unserer Mitte scheidenden Herrn Friedrich Kesten der Herr Theodor vom Rath, Kausmann in Duisburg, und an Stelle des freiwillig aus8getretenen Herrn Siegfried Stein, N August Stein, Kaufmann in Düsseldorf, als Mitglieder in unsern Vorstand gewählt worden sind. : Der Vorstand unserer Gesellschaft besteht demnach nun aus fol» genden Mitgliedern: U - Justizrath Dr. Kramer in Düsseldorf, -Vorsißender, Raufmann Julius Wülffing in Düsseldorf, Stellvertreter, Kaufmann Julius Ulenberg in Opladen, / i Kaufmann Heinrich Wilhelm Stallmann in Duisburg; Rentner Ludwig von Oven in Düsseldorf, Kaufmann Theodor vom Rath in Duisburg, Kaufmann August Stein in Düsseldorf. Niederrheinische Hütte b. Duisburg, 6, Mai 1867. Der Vorstand.

Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen-Actiett- Gesellschaft. In der heutigen ordentlichen Gencral - Versammlung sind fol- gende Nummern unserer Prioritäts-Obligationen ausgeloost worden: Nr. 54. 92. 96. 152. 217. 334. 419. 501. 679. 764. 788. 95. 1005. 1011. 1020. 1033. 1235. 1283. 1288. 1290. 1292. 1394. 1423. 1437. 1498. 1544. 1614. 1661. 1679. 1684. 1745. 1792.

Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß die betreffen- den Obligationen vom 1. Januar nächsten Jahres ab an unserèr Kasse eingelöst werden. Die Verzinsung der gezogenen Nummern hört an diesem Tage auf. Den Obligationen sind die Talons und die noch nicht verfallenen Zins - Coupons beizufügen oder es wird der Beirag der fehlenden Coupons am Kapitalbetrage gekürzt

Niederrheinische Hütte- b. Duisburg, 6. Mai 1867.

Der Vorstand.

Bekanntmachung.

Vom 20. d. M. an kommt für die Bahnstrecke Minden-Rheine- Emdèn ein neuer Fahrplan in Anwendung. Derselbe is auf den Stationen und Haltestellen angeschlagen. Nach dem neuen Plane sind folgende Lokalzüge neu eingelegt: Von Osnabrück 5 10 Morgens nach Minden ; Ank. 710. Von Osnabrück 445 Morg. nach Lingen; Ank. 820. Von Minden 940 Abends nach Osnabrü; Ank. 1135. Von Rheine 3 Nachm. nach Osnabrück; Ank. 545. Von Rheine 225 Nachm. nach Lingen; Ank. 355. Von Lingen 10 10 Morg. nach Rheine; Ank. 1145. Der Zug 3 23 Morgens von Minden nah Emden (anschließend an den um 3 Uhr 13 Min. dort eintreffenden Courierzug von Berlin) wird zur Verbesserung der Verbindung mit den Niederlanden auf der Strecke von Minden bis Salzbergen (Ankunft 5 40 Morg.) als be- \hleunigter Personenzu( befördert, unter Ueberschlagung sämmtlicher Stationen außer Osnabrück (Abfahrt 4 30 Morg.) und Rheine (Abf. 5 25 Morgens). Jn Salzbergen findet unmittelbarer Anschluß nad) Amsterdam und Rotterdam statt, welche Städte {hon um 9 Uhr 40 Min., resp. 10 Uhr Vormittags erreicht werden. Die Herausgabe eines neuen Fahrplans im großen Formate bleibt bis zur bevor- stehenden Einführung cines Sommer-Fahrplans für die übrigen Bah- nen unserer Verwaltung ausgeseßt.

Hannover, den 15. Mai 1867.

J. Simon Wuwe. & Söhne in Königsberg in Pr. unter

Königliche Eisenbahn-Direction.

F Versammlung

triebs - Einrichtungen der Vermehrung - ‘de

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr.

Königlich Preufifch er

Alle Post - Anslaiten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Ber!in dic Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers :

E Jägcr-Strase Nr. E. (38 (zwischen d. Fricdrichs- u. Kanonierfir.)

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Y 6 s b 4 ZICAARN p li 5 B my u /7) tis p N ck à v [} L «K d t L M - A R“ E a L 4 A P P s E 4 » ad 5 Ca e 1 N P s N N 2/0 T f H G y 4 / \ Y A A 7H S 4 S Me Æ- d e f || Ÿ j y i 4 N F N Q A d, J p s fi Ó p mTTTTTTTTTC T DRYTITOOOTIT O T S A o -, e C p T 1) F \DEM fs Sr m E Let 55 “J 4“ 4

1867.

Se. Majestät der König babea Allergnädigst geruht :

Den chemaligen Compagnie-Chixurgus, jeßigen praktischen Arzt Dr. Heinrich Denfkwißy zu Palmital in Brasilien, in Folge sciner Verzichtleistung auf den Ehrensold, zum Ehren- Senior des eisernen Kreuzes zweiter Klafse zu ernennen;

Dem Premier-Lieutenant im 1. Garde-Landwehr-Regiment Grafen Maximilian von Lüttichau die Kammerherrn- Würde so wie

Dem Appellationsgerichts - Direktor von Viebahn zu

| Münster bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter

als Geheimer Ober-Justiz-Rath zu verleihen ;

Die Mitglieder Königlicher Eisenbahn-Direktionen, Finanz- Rath Klingelhöffer zu Cassel, Regierungs-Assessor Schwen ckc zu Hannover, Kreisrichter a. D. Hartnack zu Elberfeld, Regte- rungs-Afsessor Jonas zu Berlin und Regierungs-Assessor DÜl- berg zu Elberfeld zu Regierungs-Räthen zu ernennen; und

Dem Stadt - und Kreisgerichts - Secretair Fromm zu

Danzig bei sciner Verseßung in den Ruhestand dèn Charakter

als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, 20. Mai.

__ Se. Königliche Hoheit der Prinz Al bret vonFPreu i nah Albrehtsberg abgereist. zt von8Preußen

®

Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1867 betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts 2c. für die von der Saline Dürrenberg nach dem gleichnamigen Bähnhofe der Thürin-

gischen Eisenbahn herzustellende Eisenbahn. j

Auf Ihren Bericht vom 30. April d. J. bestimme Jch, da die Vorschriften des Geseßzes über die S R D vom 3. November 1838, namentlich soweit dieselben das Recht zur Expropriation der für den Eisenbahnbau exforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke betreffen, auf die von der Saline Dürren- berg nach dem gleichnamigen Bahnhofe der Thüringischen Eisen- bahn herzustellende Eisenbahn zur Anwendung kommen sollen. Dieser Erlaß ist durch die Gesez-Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 4, Mai 1867. Wilbelm.

Graf von Jtenplitv.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Genehmigun i S tigungsS-Urkunde, betreffend cinen Nachtrag zum Statut der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft. Vom 8. Mai 1867.

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2 elm, von i S c.

Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in ede dier: ie A ihrer Actionäre vom 28. März 1867 . Behufs r Erweiterung und Verbesserung der Bahnanlagen und Be- der Herstellung von Doppelgeleisen und e S der - Betriebsmittel die Erhöhung ihres An- Mie: apitals um 2,250,000 Thaler und in Folge dessen den egenden (a.) Statut-Nachtrag beschlossen hat, wollen Wir dem leß-

teren Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen.

: Die gegenwärtige Urkunde ift nebst dem Statut-? f: dic es zu veröffentlichen R rtundlich unter Unserer Höchstcigenhändigen 1 schrift i- atdructièens Söleiiden Însioget chstcigen R Unterschrift und bei Gegeben Berlin, den 8. Mai 1867.

(L-S8) Wilhelm.

Graf ‘von Jbenpliß. Graf zur Lippe.

a,

Dreizehnter Nachtrag 4 zum Statut der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

__ Art. k. Zur’ Deckung der Kosten der für nothwendig er

U Sa e Verbcsserung dèr Dalnatloges ad "BelricbêeEin- ns en “Herstellung von Doppelgeleisen, sowie der Vermehrung er Betriebsmittel soll da ias. 6 des Statuts der Thüringischen Eisen- E e T auf 9,000,000 Thaler fesigefebte. Anlage-Kapital um 2,290,000 Zhaler durch Ausgabe von 22,500 Stück neuer ¿Actien

. à 100 Thaler erhöht werden.

Art. 11 Die neuen Actien werden in der für die älteren Acti und die dazu gehörigen Dividendenscheine n lons kte i unter lere Qs D bis l a4 pifime f ertigt. e E __ Art. M. Den Jnhabern der älteren Stamm-Actien steht das Recht zuy, auf je vier Helien die Lieferung einer neuen zum Besicaurse zu beanspruchrn, ebenso den Jnhabern der nach §. 6 des Gesellschafts- Statutes ausgefertigten drei Staats-Actien, zusanimen -die Lieferung von 5625- Stück neuen Actien zum Paricourfe zu verlangen. Art. IV. Jeder Uebernehmer einex neuen Actie hat an dem CNCDOESENa Do, Ee N festzuseßenden Termine a von Ct. zu leisten und empfängt ei f diesen Ds t fee Quittungsbogen. : E e e Ee Die ZBahlungs-Aufforderung muß durch dreimalige Jnsertio e E D Fo und zwar L L D L j estens 6 Wochen, die leßre mindestens 4 Woll Ene stattfinden muß. N üg A 195 E Art. V. Diejenigen Actionaire, welche bis zu diesem Z S= R A as T UII. zustehende Recht ide auten, elben verlustig und die unabgenommenen neuen Acti - den B e SINe lib do ita A E Art. V1, Die Höhe und den Zeitpunkt der weiteren Einza s gen seßt die Direction nah Einvernehmen mit dem Verwaltun ait fest. Bezüglich der Verhaftung der ursprünglichen Zeichner, der Ueber» tragung der Quittungsbogen an Andere, des Verfallens in Conven- tionalstrafen, Ag des Verlustes der eingezahlten Beträge bei Ver- säumniß der weiteren Zahlungstermine und der Aushändigung der neuen Actien N find lediglich die Bestimmungen der C§. 13—17 des Gesellschafts-Statutes mit den durch die Vorschriften der Art. 220 Sqq des deutschen Handelsgesebbuches gegebenen Modificationeu maßgebend. Art V1]. Die auf die neuen 22,500 Stück Actien geleisteten Ein- zahlungen werden bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem die legte Theilzahlung eingefordert ist, aus den Betriebs-Einnahmen jedes laufenden Jahres von dem in dek Ausschreibung bestimmten Schluß- E an mit fünf n Ln verzinst. werden. ete Theilzahlung muß spätestens im Jahre 1870 eingefordert Mit dem E auf die lebte Theilzahlung folgend  stens mit dem 1. Januar 1871 treten die a Actien a voni ide Rechte mit den alten Actien und finden auf sie resp. ihre Inhaber alle E P 4 Bestimmungen gleihmäßig Anwendung. E Il. _Die statutarischen Bestimmungen über das Stimm- Gf L ore, Sen en von Preußen, Sacsen - Weimar- l e en Sachsen-Coburg- otha in den General-Versammlungen wer e E Is O D nicht geändert aats - Regierungen wird demnach au ferner in j A Versammlung ein Viertheil der drfatkinen: A bee ¡bee maligen Beschlußfassung gültig abgegebenen Stimmen zustehen.