1867 / 121 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[2056] : In den Konkursen über das Vermögen der hiesigen Handelsgesell- chaft Schwenke u. la Barre und den Konkursen über das Privatver- mögen der Gesellschafter, des Kaufmanns Schwenke und des Kauf- manns Barre hier is zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs-

läubiger noch eine zweite Frist bis zum 6. Juni d. D cin-

chlicßlich festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum gedachten Tage bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden. i |

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 16. Februar er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf

den 19, Juni d. J. Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Hinrichs, im Kreisgerichts- ritEgehäude) Terminszimmer Nr. 11, anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger au) IeFERErh welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat einc Abschrift der- selben und ihrer Beilagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seine emung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung cinen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen , welchen es L an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte Fiebiger, Fritsch, v. Radecke, v. Bieren, Seeligmüller, Schlieck- mann, Kruckenberg, Wielke, Riemer, Göcking , Glöckner zu Sachwal- tern vorgeschlagen.

Halle a. d. S, den 8. Mai 1867. i

Königlich Preußisches Kreisgericht. k. Abtheilung. [2052] Hs E i

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns TLOR an Goedicke zu Salzwedel werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch Rees ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 13. Juni cer. cinschließ- lich bei uns schriftli oder zu Protokoll anzamelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemel- deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des defini- tiven Verwaltungspersonales

auf den 22. Juni ecr., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Meinhard, an Gerichts- stelle zu erscheinen. :

Nach Abhaltung dieses Termines wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich is noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 20. A RE er. einf chlic dli festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin

auf den 6. September er. Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For- derungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfiß hat, aud bei der Anmeldung seiner Forderung cinen am A Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten ' aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justiz- Rath Kaehrn und die Rechtsanwalte Bauke und Bindewald hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. J

Salzwedel, den 16. Mai 1867.

Königliches Kreisgericht.

[2064] h Ea A Nachdem über das Vermögen des Heinrich Reichmann von Eisen- bach rechtsfräftig dex Konkursprozeß erkannt worden ist, so werden Alle, welche gegen die Masse Ansprüche geltend zu machen haben, auf- gefordert, solche

__ Dienstag, den 18. Juni d. Js., Morgens 8 Uhr, dahier vorzubringen bei Meidung des ohne Erlassung eines Präklusiv-

1. Abtheilung.

bescheids von Rechtswegen eintretenden Ausschlusses von der vorhan- |

denen Masse. i Idstein, den 11. Mai 1867. Königliches Ant.

[1749] ; Edikttal-Ladunzg.

__Nach erfolgter Jnsolvenzanzeige ist zu dem überschuldeten Ver- mögen des Pußwaarenhändlers Carl August Fritsch allhier der Konkurs- Prozeß. eröffnet worden.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger dessel- ben, welche qus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, in dem auf ;

den 18. Juli 1867 anbergumten Liquidationstermine; bei Vermeidung des Aus\{lusses von der Masse und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wieder-Ein- sezung in den vorigen Stand, in Person oder durch gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte an Königlicher Gerichtsamtsstelle allhier zu ev- cheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, cie he a den, Veste Mamu erinier, sowrvie, ctwaiger Verzugs-

) / einander rechtlich z1 i ] zu beschließen und chtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen dev S N s i für Le Mr ben

er Befan1 eines Jur die Nußenbleibenden Mittags 12 Uh für befannt gemacht zu achtenden Aussc{ließungöbescheides geoärtig cu sein, sodann in dem auf ;

| [1107]

den 20. September 1867 L anberaumten Verhörstermine, Vormittags 10 Uhr, zur Pflegung der Güte, bei Vermeidung von 5 Thlx. Strafe für jeden Einzelnen und unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche außenbleiben oder üb die gemachten Vergleichsvorschläge sich nicht oder uicht bestimmt erklären, in die Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger für einwilli, gend werden erachtet werden , anderweit an Königlicher Gerichts. amtsstelle allhier in Person oder gehörig vertreten zu erscheinen, end.

lich aber den 5. Oktober 1867 der Akften-Jnrotulation und den 12, November 1867 | der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich d versehen. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen ui Verfügungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte hier zu be. ellen. Töbstadt, am 23. April 1867. Königliches Gericht8amt. L. S. G. Klinkhardt.

[2072] Nothwendiger Verkanf.

Das dem Robert Preuß gehörige, im Kirchspiel Dombrowken belegene Grundstück Marienwalde Nr. 3, bestehend aus 319% „„ Mor: gen, gerichtlih abgeschäßt auf 5576 Thlr. 5 Sgr., soll

am 30. November 1867, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle öffentlih an den Meistbietenden verkauft Werden, Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

_ Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Der seinem Aufenthalte nah unbekannte Pypordeten-Släubiger C. F. H. Bornefeld, so wie die der Person und dem Aufenthalt nach unbekannten Erben des Rechts-Anwalts Schulze und des Carl Masc)- lewiß werden hiermit öffentlich vorgeladen.

Darkchmen, den 4. Mai 1867.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf.

Königliches Kreisgericht zu Carthauës, Das Rittergut dia "Woychowo) Nr. 28 Das Rittergut Fitschkau oyczechowo) Nr. 286, landschaftli abgeschäßt A 50,057 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Sypotheker schein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe soll am 27. September 1867, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden.

R Ee welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nit ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anten.

[Vit : Proclam. Die Wittwe des Moses Löwenstein, Beile geb. Wertheim, als

Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder: a) Jonas, b) Veil c) Amalic, d) Rebecka , e) David, zu Obermöllrich, hat dahier klagend vorgestellt der Ackermann Heinrich Schaumlöffel von Werkel sei ihr für verkaufte und überlieferte Waaren den verabredeten Preis von 21 Thlr. 19 Sgr. 3 Hllr. \{huldig geworden; bei verweigerter gütlicher Zahlung bitte sie, den 2c. Schaumlöffel zur alsbaldigen Zah- lung von 21 Thaler 19 Sgr. 3 Hllr. mit Verzugszinsen vom Tage der Klagbehändigung unter dem Kostenersaße zu verurtheilen.

Indem Klägerin durch Eideszuschiebung Beweis angetreten und durch Bescheinigung des Bürgermeisters in Werkel daxgethan hat, daß der Verklagte ausgewandert und sein dermaliger Aufenthaltsort un- h rv sei, hat sie um Klagmittheilung dur öffentliche Blätter gebeten.

Der Beklagte, welchem diese Klage hierdurch cdiktaliter zugeht 0 den Kläger entweder fklaglos zu stellen, oder in dem auf den

7. k. M., Morgens 9 Uhr (Cont. Zt. 10 Uhr), angeseßten Termine sih einzufinden. Jn diesem zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termine haben beide Theile entweder in Person oder durch zulässige gehörig legitimirte Bevollmächtigte das Geeignete vorzubringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen bereit zu halten und für den Fall daß die Sache durch gegenseitige Erklärungen nicht sofort sich erledigt alsbald ihre Urkunden în beweisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu benennen und von der Eideszuschiebung Gebrau zu machen, \0 wie Über ihr beiderseitiges Vorbringen \ich zu erklären.

__ Erscheint der Verklagte in dem Termine nicht, \o wird die Klage für eingestanden angenommen, und bleibt der Kläger aus, \o wird der Verklagte von der Instanz entbunden.

Beweismittel , welche vorgeshriebenermaßen nicht geltend gemas worden sind, werden in diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt, und Thatsachen und Urkunden, \o wie die zugeschobenen Eide, Über welche die erforderliche Erklärung nicht erfolgt, sind als eingéstanden, bezichungs8weise als anerkannt. und verweigert anzusehen.

__ Erklärungen eines nicht gehörig Bevollmächtigten bleiben, insofern nicht aus besonderen Gründen eine weitere Frist zur Beibringung der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet.

__ Alle weiteren Verfügungen werden nux durch Anschlag am Ge- rihtshrett bckannt gemacht.

Gudensberg, am 13. Mai. 1867.

Königliches Justizamt.

Das Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahr.

Alle Post - Anstalten des In- und Rauddes nehmen SORE an, für Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger- Strafe Nr. £0.

(zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.) ———— R D

Anzeiger.

VBerlín, 19, Mai.

Se. Majestät dex König haben gestern Nachmittag um 4 Uhr dem a Nationalrath und Landamman des Kantons Glarus, Dr. Heer, eine Privat-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen cin Schreiben des Präsidenten des Bundesraths der schweizerischen Eidgenossenscha#t entgegenzunch- men geruhet, wodurch Dr. Heer in der Eigenschaft cines außer- Crdectllicben Gesandten und bevollmächtigten Ministers der Eid- genossenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigt wird. Unmittelbar darauf empfingen Se. Majestät in einer rivat - Audienz den Fürstlich reußischen Ministex - Residenten R R Beust, der Allerhöchstdenenselben, nachdem der Fürst Heinrich XXI11. Reuß älterer Linie die Regierung des Fürstenthums selbs übernommen, scin neues Kreditiv zu über-

reichen die Ehre- hatte.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Obersten a. D. von Schävenbach, bisher Com- mandeur des Kürassier - Regiments Königin (Pommerschen) Nr. 2, den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse zu ver- leihen ; / Die Geheimen Post-Räthe Wolff und Kramm zu Ge- heimen bee Mo st-Räthen, so wie den Geheimen Bau-Rath Ko ch zum Geheimen Ober-Bau-Rath; / ;

Den Stadtgerichts-Rath von Wulffen hierfelbsst zum Nath bei dem Appellationsgericht in Magdeburg zu ernennen; |

Die Verseßung des Kronanwalts Fischer zu Meppen 1n seiner bisherigen Amtseigenschaft an das Obergericht zu Celle zu genchmigen, und ferner :

Den Obergerichts - Rath Hattendorff zu Stade unter Beilegung des Titels »Kronanwalt« mit dem Dienste als folcher

bei dem Obergerichte zu Meppen zu beauftragen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst gerubt, dem Kaufmann Carl Georg Heinrich Schnerzel und dem Korbmacher-Meister Ferdinand Oscar Ancion hier- selbst das Prädikat als AllerhöchstIhrer Hof - Lieferanten zu

verleihen.

Verordnung, betreffend die Kompetenz des Ministers der geistlichen , Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten zur Verfügung über Gegenstände der Unterrichts- und der Medizinal- Verwaltung in den neuerworbenen Gebietstheilen. Vom 13. Mai 1867.

Wir LXBDilheim von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums sür den Umfang der dur die Geseßge vom 20. September und 24. Dezember v. J. mit der Monarchie vereinigten Landestheile, was folgt: i ees

Unte Minister der geisilichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten wird ermächtigt, innerhalb der durch die Ge- seße vom 20. September und 24. Dezember v. J. (Geseß-Samm- lung S. 555. 875. 876.) mit Unserer Monarchie vereinigten

1867.

das Prüfungswesen an Schulen jeden Grades, einschließlich der Universitäten, die Feststellung der an dic Prüfungen ge- knüpften Berechtigungen, die Normirung der Lehrerbejoldun- gen und des Schulgeldes , die Feststellung der Lehrpläne für Schulen jeden Grades, einschließlich der Schullehrer - Se minarien, die Regulirung des Privatschulwesens, die Pen- fionirung und Emeritirung der Lehrer, das Prüfungswesen sämmtlicher Medizinalpersonen, die Niederlassung derselben und die Erwerbung des Rechts zur Ausübung der ärztlichen, wundärztlichen, geburt8hülflichen und zahnärztlicen Praxis, die Bedingungen für dic- Anlegung und den cschäftsbetrieb, sowie für die Visitation der Apotheken, die Beaufsichtigung des Medizinalwesen8, die Medizinal-, Sanitäts- und Beteri- nairpolizei , die Feststellung der Arzneitaxe, den Debit der Arzneiwwaaren, sowie die Zulassung und Beaufsichtigung der Privat-Krankenanstalten, 2 : in demselben Maße Verfügung zu treffen, wie ihm solches in den älteren Landestheilen der Monarchie ressortmäßig zukommt. Die vorstehende Verordnung is} durch die Géseßz-Samm- lung zu veröffentlichen. E i R Urkundli unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Berlin, den 13. Mai 1867.

(L. S.) Wilhelm.

Gr. von Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. E von Roon. Gr. von Jyuenpliy. von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 42. Stück der Geseßz-Samniung, welches heute aus8-

gegeben wird, enthält unter:

Nr. 6643 die Verordnung wegen Besteuerung des Brannt- weins in den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel, so wie in dem Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover und der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Vom 11. Mai 1867;

unter Nx. 6644 die Verordnung wegen Besteuerung des Brau-

malzes in den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel, so wie in dem Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover und der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Vom 11, Mai 1867 ; unter

Nx. 6645 die Verordnung wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Tabak in den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel, fo wie in dem Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover und dêr Herzogthümer Schleswig und Holstein. Vom 11. Mai 1867; unter

Nr. 6646 die Verordnung, betreffend die Kompetenz des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten zur Verfügung über Gegenstände der Unterrichts- und der Na E ans in den neuerworbenen Gebiets8- theilen. Vom 13. Mai 1867; und unter

Nr. 6647 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. April 1867, be- treffend die Verleihung der fsiskaliïchen Vorrechte an den Grafen zu Stolberg-Roßla in Bezug auf den Bau und die Unterhal- tung einer Chaussee von Roßla Über Sittendorf bis zum An- schluß an die von Artern über Tilleda nach Kelbra führende si8kalische Straße im RegierungSbezirk Merfeburg:

Berlin, den 23. Ma1 1867.

Landestheile in Angelegenheiten, welche die nachstehenden Gegen- stände betreffen :

Debits-Comtoir der Geset-Sammiung.