1867 / 127 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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berg, Stabsarzt vom 2. Bat. (Burg) 1. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Kauffmann, Stabsarzt vom 1. Bats. (Breslau) 3. Nie- dersles. Landw. Regts. Nr. 10, Pr. Temmink, Stabsarzt vom 2. Bat. (Jserlobn) 3. Westf. Landw. E Nr. 16, Dr. Künncec, Stabsarzt vom Landiv. Bat. Gräfrath Nr. 40, Dr. Weidenb ah; Stabsarzt vom 1. Vataillon (Aachen) 1. Rheinischen Landwehr-Regts. Dr. Stabel, Stabsarzt vom 3. Bataillon (Simmern) Z. Rbein. Landw. Regts. Nr. 29, Pr. Lten Assistenzarzt vom 3. Bat. (Graudenz) 3. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 4, Dr. Feiler, Stab8arzt vom 3. Bat. (Potsdam) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, Dr. Richter, Stabsarzt vom 3. Bat. (Havelberg) 4. Bran- denb. Landw. Regts. Nr. 24, Dr. Noth, Stabsarzt vom 3. Bat. (Sangerhausen) 1. Thür. Landw. Regts. Nr. 31, Pr. Braun, Stabs- arzt v. Landw. Bat. Neuß Nr. 39, sämmtlich wegen zurückgelegten land- wehrvflich. Alters der Abschied bewilligt. Dr. Schiele, Generalarzt vom Medizinalstabe der Armee, als Corps-Generalarzt zum lV. tf Corps verseßt. Dr. Neumann, OberstabS- und Regiments « Arz des 4. Rhein. Tnf. Regts. Nr. 30, in gleicher Eigenschaft zum Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) verseßt. De, vas Stückradt, Oberstabs- und Regts. Arzt des Litth. Dra es L Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), unter Verseßung zum Medizinal- stabe der Armee zum Gen. Arzt mit vat: A Dr. Hesse! Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. Ostpreuß. Füs. Regts. Nr. 33, Unter Verseßung zum Jnf. Regt. Nr. 74, Dr. Len del, Stabs- und Bats. Arzt des 1. Bats. 5. Pommerschen Znf. Regimts. Ar, 42 unter Versckung zum Swlesischen Ulanen - Regiment N 2, Dr. Frhr. v. Franf, Stabs - und Bats. Arzt des FÜs. Ars, O Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, unter Versebung zum L, Drandeny. Ulanen-Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3, alle dret zu Ober-Stabds- und Regts. Aerzten mit Hauptm. Rang, Pr. Roth, Stabsarzt vom Invalidenhause zu Berlin, unter Belassung in jener gegenwärtigen Stellung mit seinem bisherigen Gehalt, zum Ober-Stabs-Arzt mit Hauptm. Rang, Dr. Zehlicke, Assist. Arzt vom Königs-Hus. Regt. (1. Rbein.) Nr. 7, unter Verseßung zur Unteroff. Schule in Jülich, zum Stab8arzt; Dr. Thomas, Assistenzarzt; attachirt dem Medizinal- stabe der Armee und fommandirt zum Herzoglich Sahsen-Koburg- Gothacr Kontingent, unter Belassung in diesem Verhältniß, Dr, Strippel, Assistenzarzt vom Jäger-Bat. Nr. 11, unter Belassung bei diesem Bat, Dr. Büttner, Assistenzarzi vom É. Westf. Jnf. Negt. Nr. 17, unter Versezung zum Füs. Bat. des 6. Westf. Inf. Regts. Nr 55, Dr. Sternberg, Assistenzarzt vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, unter Versczung zum Füs. Bat. des 8. Pomm. Jnf. Regts. Nr. 61, Dr. Friße, Nsistenzarzt vom Magdeburgischen Pionier- Bataillon Nr. 4, unter Verseßung zum Füsilier - Bataillon des

4. Thür. Inf. Regts. Nr. 72, Pr. Angenstein, Assistenzarzt vom Inf.

Regt. Nr. 74, unter Verseßung zum 3. Bat. des Ostpr. Füs. Regts. Nr. 33, Dr. Anter, Assistenzarzt vom Leib-Gren. Regt. (1. Bran- denburg.) Nr. 8 unter Verseßung zum Füs. Bat. des 1. Pos. Jnf. Regts. Nr. 18 Dr. Pfeil, Assistenzart vom 1. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 4, unter Verseßung z. Füs. Bat. des Inf. Negts. Nx. 85, Dr. Lühe/, Assistenzart v. Magdcb. Drag. Regt. Nr. 6, unter Vetseßung z. 2. Bat, d. 1. Rhein. Tnf. Regts. Nr. 25, alle neun zu Stabs- u. Bataillonsärzten, Dr. Winkler, Assistenzarzt des Pos. Ulan. Regts. -Nr. 10, unter Ber- sezung zur 3. Fuß-Abtheilung des Niederschles. eld-Art Regts. Nr. 5, Dr. Bormann, Assistenzarzt vom Leib-Kür. Regt. (1. Schles.) Nr. 1, unter Verschung zur 3. Fuß- Abtheilung des Schles. Feld-Art. Regts. Nr. 6; Dr. S tiger, Assistenzarzt vom Magdeb. Hus. Regt. Nr. 10, unter Versezung zur 1. Fuß-Abtheilung des Ostpreuß. Feld-Art. Regts. Nr 1, leßtere drei zu Stabs- und Abtheilungs-Aerzten, Dr. Hagen®/ Dr. S{&midt, Dr. Weber, Ober-Aerzte vom medizinisch -chirurgl- schen Fricdrih-Wilhelms-Jnstitut, unter Belassung in ihrer gegenwär- tigen Stellung und in ihren bisher. Kompetenzen, zu Staboärzten, Dr. Sihting, Unterarzt vom Hohenz. Füs. Regt. Nr. 40, Dr. Schul b, Unterarzt vom 2. Garde-Drag. Regt., Dr. Rabetge, Unterarzt vom Inf. Reat. Nr. 82, Dr. Schacffer, Unterarzt vom Jnf. Regt. Nr. 76, Dr. Serzer;, Unterarzt vom Westfälischen Dragoner-Regmt. Nr. 7, Dr. Cobn, Unterarzt vom Pommerschen Füsilier-Regiment Nr. 34, Dr Gutschow;, Unterarzt vom 3. Garde - Grenadier - Regiment; Königin Elisabeth), Dr. Aßmann, Unterarzt vom Schles. Utanen- Regt. Nr. 2, Dr. Kosack, Unterarzt vom Ulan. Regt. Nx. 13, Dr. Bassin, Unterarzt vom Jnf. Regt. Nr. 79, Dr. Bruno, Unterarzt vom 4. Oftpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, Dr. Stricker, Unterarzt vom Garde-Feld-Art. Regt, Dr. Heberling, Untcrarzt von dems. Regt. Dr. Rulle, Unterarzt vom Feld - Artillerie - Regiment Nr. 10, Pr. Scchondorff; Unterarzt vom 8. Pommerschen Jnfanterie - Regiment Nr. §1; Dr. Kohlhardt;, Unterarzt vom Thüring. Husaren - Regt. Nr. 12; De. Seidel, Unterarzt vom Rhein. Ulanen-Regt. Nr. 7 Dr. Epving, Unterarzt vom Brandenb. Pion.-Bat. Nr. 3, sämmt- lih zu Assistenzärzten befördert.

Rachbenannten im Reserve-Verhältniß befindlichen Unterärzten : Dr. Wegner; Dr. Lippmann, vom 1. Pomm. Landw. Regt. Nr. 2, Dr. Sabo, vom 2. Obersc{lesischen Landw. Negt. Nr. 23, Dr. Fublrott, vom 1. Thüringishen Landwehr-Regiment Nr. 31, Dr. Wandfke, vom Landwehr - Bataillon Bartenstein Nr. 33, Dr. Cornelius vom Landwchr - Bataillon Essen Nr. 36, Dr. Sillenfamy vom 3. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 16, Dr. Krane- fu vom 2. Westfälischen Landw. Regt. Nr. 15, Dr. Gordes vom 3, Westfäl. Landw. Regt. Nr. 16, Dr. Kontny vom 2. Oberschles. Land1v. Regt. Nr. 23, Dr. Haberling vom 3. Niederschles. Landw. FKegt. Nr. 10, Dr. Piper vom 1. Pomm. Landw. Regt. Nr. 2, Dr. Warnedcke vom 2. Rhein. Landw. Regt. Nr. 28, Dr. Thenée vom 3. Brandenburgischen Landiv. Regt. Nr. 20; Dr. Kroner von dem- selben Regiment, Dr. Küster vom 2. Pommerschen Landw. Regt. Nr 9, Dr. Bodck vom 3. Niederscblesischen Landw. Regiment Nr. 10, De. Boigdt vom 1. Oftpreuß. Landw. Regt. Nr. 1 der Char. als

Assistenzarzt verlichen. Dr. Fischer, Stabs- und Bats. Arzt yo

Sus But, des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10, Dr. Seydel, Staba, und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr, 55 beiden der Hauptm. Rang verliehen. Dr. Weichelt, Stabsarzt a. L, zuleßt beim 2, Bat. 6. Westfälischen Infanterie-Regiment Nr. 55, alz Stabs- und Abtheilungsarzt bei der 1. Fuß - Abthcilung des Bray, denb. Feld-Art. Regts. Nr. 3 (General-Feldzeugmeister) mit der Ay, ciennetät hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Dr. Waldmann von 9. Bat. 3. Thür. Juf. Regts. Nr. 71, Dr. Dietrich, Stabs-Arzt a. D, uleßt beim Pomm. Jäger-Bat. Nr. 2, als Stabs- und Bats. Arzt ei dem 2. Bat. 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11 mit der Anciennet hinter dem Stabs- und Bats, Arzt Pr. Hübener vom Jäger-Vai Nr. 10, wiederangestellt, Dr. R ofe, praktischer Arzt in Walsrode, Behufs seiner Anstellung in der preußischen Armee, zum Assistenz-Arzt, mit der Anciennetät vor dem Assistenz-Arzt Dr. Sichting von Hohcnzoll. Füs. Regt. Nr. 40 ernannt. Dr. Hoffmann, Stabs. y Bat. Arzt a. D., zuleßt beim 2. Bat. 1. Thür. Juf. Regts. Nr. 31, Aussicht auf Anstellung im Civildienst bewilligt.

Beamte der Militaïvr- Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 13. Mai. Link, Zahlm. 1. Kl. vom 2. Bat. des Sdles. Füs. Regts. Nr. 38, zum 1. Bataillon, Ranft, Zahlm. 1. Kl. vom 1. Bat. dieses Regts., zum 2. Bat. verseßt. E :

Den 14. Mai. Wesenberg, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm, 1. Klasse beim Füs. Bat. des 6. Brandenburg. Jnf. Regts. Nr. ernannt.

Den 17. Mai. Gutsche, Zahlm. 1. Kl. vom 2. Bat. des 2, Sles. Gren. Regts. Nr. 11, zum 1. Bat. dieses Regts., Chris, Zahlm. 1. Kl. vom Füs. Bat. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 19, zum 1. Bat. des 1. Rhein. Juf. Regts. Nr. 25 verseßt. :

Den 21. Mai. Hoffmann, Hennig, Registrat. Applik. he der Jntendantur des Il. Armee - Corps, zu Jntendantur-Registratur: Assistenten ernannt, ersterer unter Verseßung zur Intendantur de V1I. Armee-Corps. H

In Betreff der in Nr. 101, pag._1695 d. Bl. bekannt gemachten Verabschiedung des Zablm. 1. Kl. Sonntag vom Rhein. Train: Bat. Nr. 8 wird ergänzend bemerkt, daß demselben der nachgesutte Abschied mit Pension bewilligt- und zugleich die Aussicht auf An: stellung im Civildienst Allerhöchst ertheilt worden ist.

Bekanntmachung. 4 Zu Schwarzburg, im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, wird am Î. Juni c. eine Königlich Preußische Telegraphen-Station mit de: chränktem Tagesdienst eröffnet werden. Halle, den 28. Mai 1867. Der Ober-Telegraphen-Jnspektor.

Bazar- Lotterie. :

Die nicht rechtzeitig abgehobenen Gewinne werden bis zun 31. Mai c. im Kronprinzlichen Palais (Haupiengang par- terre Te{chts) aufbewahrt und können in den Wochentagen, Na mittags von 3 bis 4 Uhr, gegen Abgabe der Loose in Empfang genommen werden. n E / |

Ueber die nach Ablauf dieser Frist zurückgebliebenen Cr winne wird zum Besten der Stiftung anderweitig verfügt.

Berlin, den 18. Mai 16G\#. i Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria-National-Jnvaliden-

Stiftung. von Prittiw18.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. Mai. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Minister-Präsidenten des Finanzministers, des Ministers von Selchow, des Civil- Kabinets, -so wie im Beisein des Gouverneurs und stellvertre- tenden Kommandanten militairishe Meldungen entgegen und empfingen eine Deputation der ostfriesischen Landschast. Hierauf besichtigten Allerhöchstdieselben »die im vorjährigen Feld- zuge beschädigten, nunmehr wieder reparirten Fahnen und empfingen den griechischen Gesandten Fürsten Ypsilanti.

Aus Paris gehen uns unter dem 28sten nachfolgende Mittheilungen zu: Nach dem gestrigen Diner bei dem HerzoF von Sagan-Valencay wohnten Ihre Königlichen Hoheiten det Kronprinz und die Kronprinzessin der Vorstellung 1n der komischen Oper bei. Höchstdieselben besuchten heut früh auf? Neue die Ausstellung und empfingen um 25 Uhr den Besu des Kaisers und der Kaiserin. Se. Königliche Hoheit der Krol prinz empfing Se. Majestät, von dem Königlichen Botschafttk begleitet, am Fuße der Treppe und geleitete die Kaiserin in die Appartements der Kronprinzessin. Jhre Königlichen Hohellen aa heut Abend dem Feste bei dem Fürsten Metternich be wohnen.

Die heutige (8.) Plenar-Sigung des Abgeordneter hauses, welcher Seitens des Königlichen Staatsministeriun! der Finanzminister Freiherr von der Heydt, der Kriegs- U Marineminister von Roon, der Justizminister Graf zur Lipp der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten v0?

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Selchow, und der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg beiwohnten, wurde um 117 Uhr dur den Präsidenten von Forcken beck eröffnet. Das Haus trat, nach eimgen geschäft- sichen Mittheilungen des Präsidenten, und nachdem derselbe des inzwischen verstorbenen Abgeordneten Majors a. D. Dr. Beißke ehrenvoll gedacht hatte, in die Tagesordnung ein, deren ersten Ge- genstand die Schlußberathung über den Antrag der Abgeordneten Aßmann und Genossen bildete. Die Referenten, Abgeordnete von Kardorff und Schulze (Berlin) hatten die unveränderte Annahme dieses Antrages, nämlich: die unter Verantwortlichkeit des Justiz- Ministers erfolgte Anstellung des vormals Hannöverschen Ober- Gerichts - Vice - Direktors Oberg als Vice - Präsidenten beim Appellations- Gericht zu Ratibor verleßt das Geseß und die Ver- fassung, beantragt. Der Abgeordnete von Kardorff begründete den von beiden Referenten gestellten Antrag. Gegen den Aßmann'schen Antrag sprach der Abgeordnete Hauschteck, welcher sein Amende- ment auf Uebergang zur motivirten Tagesordnung und An- nahme eines von ihm eingebrachten Gesez-Entwurfs, betreffend die Anstellung von Justizbeamten der neu erworbenen Landes- theile in den älteren Provinzen, mit Ausschluß des Bezirks des Appellations-Gerichtshofcs zu Cöln, befürwortete. Der Justizminister Graf zur Lippe erklärte hierauf: -Meine Herren! Das von dem Herrn Abgeordneten

Hauschteck ges ellte Amendement verpflihtet mich an sich hon, mich darüber zu äußern; aber mit einigen Worten werde ih mir erlauben, auh auf den Antrag des Herrn Referenten einzugehèn. Die Anstellung des BVice- räsidenten Oberg hat Anstoß erregt, weil die bestehenden Geieue wegen Befähigung zum Richteramte dabei nicht genÜ- end berücksichtigt oder gar unberücksichtigt geblieben feien. ch habe das vorige Mal schon die Ehre gehabt, anzu- eben, wie die Staatsregierung der Meinung gewesen ist, dür das vierte Alinea des §. 37 der ga Ver- ordnung vom 2. Januar 1849 den genügenden geseßlichen An- halt für eine Versezung des Herrn Oberg von Stade nach Ratibor zu haben. Man kann über die Auslegung dieses Ge- sezes natürlih verschiedener Meinung sein, wie man ja fast über jede Gesezes8stelle vershiedene Meinun- gen von Rechtslehrern und praktischen Juristen findet. Indessen, meine Herren, die Staats - Regierung hat, laube ih, nicht blos jeßt, jondern schon immer gerade diesen lükten Abjag im §. 37 in der Weife ausgelegt, wie ih es hier gethan habe, und hat Jahre lang danach verfahren. Es ist ganz L was der Herr Referent sagt, ih habe das vorige Mal die Beispiele dieser Art nicht durhgegangen, weil es immer peinlich ist, mit rein persönlichen Fragen solcher Beamten sh zu beschäftigen. Aber auch ohne Namen zu nennen, glaube ih das Verfahren der Regierung, wie es früher gehandhabt worden ist, dahin bezeichnen zu müssen, daß eben in Beziehung auf die Beamten des hohenzollern’shen Fürstenthums die Staats - Negierung die Ernennung, Beförderung oder An- stellung eigentlich immer nur als Verseßung Ae hat. Der Eine der Herren wurde von Hohenzollern na

als Mitglied des dortigen Appellationsgerichts versezt und zwar nicht mit der Anciennität seiner levigen Stellung oder derjenigen eines Appellationsgericht8raths, sondern mit seiner Anciennität als Mitglied eines * hohenzollernshen Gericht8§hofes zweiter Klasse. Ebenso is verfahren worden bei der Versezung des jeßt verstorbenen Appellationsgerichts - Rathes Dopfer in Chrenbreitstein; er glaubte in den hohenzbllernschen Türstenthümern denselben Rang zu haben, den bei uns die Appellationsgerichts - Räthe einnehmen und wurde unmittelbar, nachdem die Hohenzollernschen Lande an die Krone Preußen abgetreten waren, bei dem dortigen Kreisgeriht als Abtheilungs - Dirigent angestellt und _dem- nähst als Appellationsgerichts - Rath nach Ehrenbreitstein verseßt, niht mit der dern mit einer Anciennität von 1847 datirt. Staats - Regierung zu jeder Zeit diesen Schlußsaß ausgelegt und darnach verfahren und Sie werden glauben können, daß die Regierung fih in bona fidg befunden, wenn sie auch lt darnach verfahren, hat. Es ist der Einwand erhoben wor- den, eine solche bona fides wäre kaum mehr anzunehmen, nach- dem in dem dem Hause vorgelegten Gesey-Entwurf die Regelung dieser Verhältnisse in geseßlihem Sinne ange- bahnt werden sollte. Auch das vorige Mal habe ich darauf hinzudeuten mir erlaubt , daß die S R iht blos die Frage wegen der Versehbarkeit , sondern au wegen den Ernennungen und Beförderungen der in den tuen Landestheilen befindlichen Beamten Rb Ah und zum éndlichen Austrag bringen mußte. Die Frage | [eit ist aber eine untergeordnete, wenn überhaupt anerkannt vird, daß die Beamten aus den dortigen Lan

Arnsberg

nciennität aus neuerer Zeit, son- | So hat die |

er Versebbar- | | die frühere Zahl der Wähler von ungefähr 9400 auf ca. 5400 | ; desStheilen, die die i tihterliche Qualification nach den dortigen Geseßen erlangt aben, in Preußen angestellt und befördert werden können, es |

ist das da8Majus und die Verseßung kann ich nur als das Minus betrahten. Die ganze Frage wäre erledigt worden; nachdem aber der Gefeßentwurf abgelehnt ist, mußte sich die Staatsre- gierung die Frage ti cent ob sie nach der bisherigen Staats- praxis nicht berechtigt sei, Beamte aus den dortigen Landes- theilen in die alten Landestheile wenigstens zu versegen. Die

taatsregierung ist dabei in dem Maafe und so zurückhaltend vorgegangen , wie es eben das Bedürfniß erheischte; nicht aus Neigung zum Versehen, nicht um ein Prinzip da- mit zum Austrage zu bringen , sondern nur um den Beamten aus den neu erworbenen Ländern zu zeigen, daß sie in ihrer Stellung in wohlwollender Weise berücksichtigt werden, hat die T es geglaubt, gerade eine solche Versezung vornehmen zu müssen.

Wenn nun das AmendementHauschteckin diesemAugenblicke den Geseßentwurf mit einigen Modificationen wieder neu anbringt, so muß ichzunächst bekennen, daß sich allerdings die KöniglicheStaats- regierung beim Zusammentritt des Landtages hat die Frage vorlegen müssen, ob sie nicht ihrerseits sell-st| die Jnitiative H einer solchen Einbringung ergreifen müßte. Sie glaubt ih aber sagen zu müssen, daß ganz dieselben Gründe, welche bei der Majorität des früheren Geseczentwourfes bestimmend waren, jeßt noch obwalten und daß also eine Vorlage von Seiten der Regierung wohl kaum einen andern Erfolg haben würde, als den, welchen die frühere Vor- lage gehabt hat. Wenn aber aus dem Hause selbst ein solcher Antrag eingebracht wird, so glaube ih, wäre es ein politischer &ehler, wenn die Staatsregierung sih negativ oder ablehnend zu einer solchen Vorlage verhalten wollte. Jch glaube daher meinerseits die Bitte aussprechen zu dürfen, daß Sie auf den Antrag des Herrn Abg. Hauschteck eingehen und die Haupt- Resolution verwerfen.

__ Es ist ferner angedeutet worden, daß ih zu unrecht von einer Lücke gesprochen habe, die von Seiten der vollziehenden Gewalt auszufüllen sei, wenn die Gesezgebung fie im Stiche gelassen habe. Meine Herren, ih will das gern bekennen; uh habe das aber nicht gesagt bei Beantwortung der A sondern bei der darauf folgenden Diskussion.

ch habe die Verhältnisse . der vollziehenden Gewalten zu den geseßgebenden Gewalten mit ein paar Worten anzudeuten für nöthig erachtet und jedes Wort, das man spricht, kann mög- licherweise Mißverständnissen ausgeseßt sein. - Wenn nun in der Verfassung cinmal die geseßgebende von der voll- pee Gewalt getrennt f, wird es nie fehlen, Kompetenz - Streitigkeiten entstehen und solhe Strei- tigkeiten scheinen mir auch im vorliegenden Fall entstan- den zu sein. Hier handelt es sich aber darum, daß in erster Linie LaGgemee werde, daß die Staatsregierung durch ein positives Gesey nicht (enne war, in der Weise zu ver- fahren, wie sie glaubte verfahren zu müssen, um dem wirklich N Bedürfnisse abzuhelfen. Ih kann nicht zugeben, daß solches Versahren dann gerechtfertigt wäre, wenn die Geseßes-Vorlage mehrmals ättnife war. Das Bedürfniß nach Quas gewisser Verhältnisse hängt nicht davon ab, wie oft eine Vorlage eingebracht und wie oft sie eventuell abgelehnt ift. :

Ich kann daher meinerseits nur dringend bitten, daß Sie auf den Antrag Hauschteck eingehen und den Gesetz - Entwurf event. in der Fassung annehmen, wie er heute von dem Herrn Abg. Hauschteck vorgelegt worden ist. «

Fr den Aßmann}|schen Antrag sprach noch der Abg. Lent, gegen denselben der Abg. von Gerlach (Gardelegen). Hierauf wurde der Schluß der Diskussion angenommen. Der Antrag- steller, Abg. Aßmann befürwortete die Annahme seiner Reso-

| lution, für welche sih auch schließlih noch der zweite Bericht-

erstatter Abg. Schulze (Berlin) erklärte. Ueber das Amendement des Abg. Hauschteck fand beim Schlusse des Blattes namentliche Abstimmung statt.

Burg Steinfurt, 27. Mai. (K. Ztg) Am 16. d. wurde die eheliche Verbindung der Prinzessin Marie, jüngsten Tochter Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten Ludwig zu Bentheim, mit Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf dem biesigen fürstlichen Schlosse in herkömmlicher Weise vollzogen. :

Frankfurt, 26. Mai. (Wes. Ztg.). Von morgen an liegt hier die neue Liste der stimmfähigen Bürger auf, welche bei den bevorstehenden Wahlen der Stadtverordneten in An- wendung tfommt. Die Liste ist nah den 11 Wablbezirken ein- getheilt. Jn Folge der von dem neuen Gemeindeverfassung®- gese geforderten Vorausseßungen für die Stimmfähigkeit ist

reduzirt. Schwarzburg. Sondershausen, 28, Mai. (W. T. B.) In seiner heutigen Sißung genebmigte der Landtag in der dur