1867 / 127 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und Kommunal-Behörden

132. Titel 6. r ihre Handlungen verhaftet. itglieder nchmen für etwaige iht in Nordhausen Do- Gerichte aller Orts mit denselben auch im Auslande streckt werden kann.

Amtsdauer der Mitglieder

t nah Maßgabe des Geseßpes (F. Landrechts)

reußen wohnhaften Mi dem Königlichen Kreisger 1 Entscheidungen preu unterworfen, so daß aus Weiteres die Execution voll Dauer des Amtes. 8rathcs ist ei1 en Jahren na ltung8rathes \ elche durch scheiden die vier | ntscheidet über dies Aus schiedenen sind sofort wie stritt, Entseßung/

8, mit Ausnahn

Gesellschaf ( 11. des Allge ic niht in P ansprüche b und sind de

r Wirfung

tungsrath bildet den Vorstand der Ge tritt die Gesellschaft in ihren inneren rücklih der General-Ver deren Befugnisse im F. 53 näher he,

Jedes Mitglied des Ver mit Ausnahme der im §. 58 der ttansitoischel Bestimmun eichneten Mitglieder muß im Besiße von vierzig Actien sein , wel die Dauer des Amtes bei der Gesellschaftskasse niederzulegen ine Nicht wahlfähig sind: 1) Beamte der Gesellschaft, 2) Minderjäh: rige und unter Kuratel stehende Personen , sowie diejenigen , 74 t und sich nicht vollständig mit ihren Gläubi. Personen, welche nicht im Vollbesiß der bü. Personen, welche mit der Gesellschaft in

sellschaft; und äußeren sammlung und

bestehende Verwal repräsentirt und ver Rechten, soweit dies nicht ausd der Direction vorbehalten ist, stimmt sind.

g. 40. Wahlfähigkeit.

nur amtliche Bescheinigungen von Staats- nen erfolgte Deposition der

Über die bei onaire.

Es i} einem jeden s der Zahl der übrigen Actio- vertreten zu lassen, dessen Voll- (entweder von einem Mitgliede des nem Beamten, der cin öffentliches beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. ß spätestens einen Tag vor de t niedergelegt, auch die die im §. 33 vorgeschriebene Weise

lechts dürfen den General - Versamm- nen; doch fönnen sie sich durch ihre Ehe- llmächtigte aus den Actionairen vertreten Vertretung seiner Ehefrau keiner be- fönnen durch ihre verfassungs-

ihre Preofuristen, rden, ohne daß die

ertretung der Acti fih durch einen

Actionair gestatte evollmächtigten

naire gewählten machtsau Gesellscha

trag durch schriftliche ts-Vorstandes oder v Siegel zu führen berechtig

Dicse Vollmacht mu lung im Büreau der Gesellschaf des Vollmachts - Ausstellers auf geführt werden.

Actionaire weiblichen Gesch wohnen),

e vierjährige. ch der vierjährigen heiden nur Loos bestimmt werden, aus. leßten der zuerst gewählten Mitglieder scheiden nur die Amtsdauer. der wählbar. Suspension. 1e des Vorsißenden, welcher f, fann scin Amt nach vor- gung nied §. 40 erwähn- Der Gesellschaft fteht aber valtungsrathes zu jeder Zeit auf den Antrag der übrigen Revisoren in einer General-

ci dem Verwaltungsrathe selb} ter Angabe des Zweckes be- Mitglieder genehmigt, demnächst

(s Verwaltun An den erst des ersten Mitgliedern, W

Amtsdauer (§. en gewählten s

m ie leßtere in allen ständigste. mit allen Befugn seße dem Vorstande ciner Handelsgeseßbuchs §. 42 dem Verwaltungsr Tarife festzustellen; ferner Thlr. oder wenige Ankäufe un

r Versamm- egitimation rei von d ihre Zahlungen eingestell gern regulirt haben, 3) gerlichen Ehrenrechte sind, 4) Kontrattoveraa n a Treten Mitglieder es Verwaltungsrathes mit der Gesellschaft | in Kontraktsverhältnifß, fo ruhen ihre O n ingsräthe vom Beginn des Vertragsabschlusses bis zur völlige; L Oen E werden as die Dauer dieser Zeit einem : ertreter Übertragen, der von den andern Mitgliedern des waltungsrathcs ernannt wird. Es Dex Vorsißende.

lungen in Person nicht bei S männer oder durch Bevo 2 ines lassen. Ein Ehemann bedarf zur 7 | sondern Vollmacht. Juristische Personen Repräsentanten, Handlungshäuser durch ch ihre Vormünder vertreten we

Jedes Mit-

Verwaltungsrathe nätlichen öchentlicher

irgend e waltung \{riftliher Aufkündi Austritt ist nothwendig, Wahlunfähigkeit eintreten. titglied des Ver1 entfernen, wenn raths-Mitglieder oder der beschlossen wird cher Antra cingebracht und von Versammlun r General-Ver d fann in einer; von mindestens neun luß die Suspension vom Entscheidung welchem Falle der anderen Mitgliedes solche Wahl mu

mäßigen Bevormundete dur Vertreter Actionaire zu sein brauchen. Entscheidung \cheidung etwaiger Reclamationen ü Generalversammlung.

F. 36. Gang der Verha Verwaltungsraths oder dessen S bestimmt die Folgeordnung der theilt das Wort und seßt das

cher Abstimmung sind nur gestempelte Stimmzettel, der Stimmen, zu welchen der Stimmende berechtigt Bei einzelnen Abstimmungen is die General- ließen, daß die Stimmzettel vom amen unterschrieben und bei man- stellender Unterschrift ungültig sind.

den in der Regel durch gewöhnliche absolute bei welchem Ver-

er vierw

ten Fälle der das Recht zU/ pom Amte 3 Verwaltungs Persammlu

as Stimmrecht. Die Ent- ber das Stimmrecht gebührt der

-Der Vorsipende des tellvertreter leitet die Verhandlung, zu verhandelnden Gegenstände, er- bei der Abstimmung zu beobachtende

über d Der Verwaltungsrath wählt aus

l Mttali l T / d l denselben c Vorsißenden und einen Stellvertreter für ur Gültigkeit der Wahl if erforderli i Stinimenmehrheit rfolg t st erforderlich, daß sie mit absoluter er Vorsivende leitet die Geschäfte, empfängt und ö ie ci gehenden Schreiben, beruft die ae (abei e Et D Cpiacir at t Ca a durch R s den Gegenstand der S e Cirkulare ein itet i ee “die Verhandlungen L in und leitet in der Versammlung __ Der Stellvertreter es Vorsißenden hat; wenn leßterer verhi ist, überall die gleichen Rechte und Pflichten, wie der BVorsibende sek Der O E R d A A i el alie i ps an einem vorher durch Beschluß n R Um e #o o e E S glieder unter Angabe der Gründe es verlangen. Die Sißungen pt engere rh D: Me und Erfurt stal G ) i en, we i y Eisenbahn berührt, abgehalten Betde, s ie nach §. 1 zu erbauende ige Beschlüsse fönnen nur mit i i und wenn mindestens acht Mitgliedcr, T e oder dessen Stellvertretcrs, anwesend oder vertreten sind, gefaßt wer P efbiaa Stimmengleichheit giebt die Stimme des

ndlungen. ß zunächst b diesem in el sämmtlicher ammlung vorgelegt we d auf gleiche Weise Mitgliedern des Amte gegen cin der nächsten General-Versamm- Verwaltungsrath zur \chreiten kann. ß gleichfalls unter Zu- aufgenommen werden. lieder des Verwaltungs- athes werden nicht fest der baaren Auslagen in fünf Thalern pro Sißung des Reinertrages, deren Ver-

ths erhalten freie Fahrt

Verfahre

welche die Zahl ist, angeben, gültig. Versammlung berechtigt, zu bes Stimmgeber deutli gelnder oder nicht festzu

Die Beschlüsse wer Mehrheit der hren im en Ausschlag giebt.

berufenen Versammlung Verwaltungsrathes

inen dur einen; Mitglied dessel-

efaßten Besch gefas zur: definitiven eordnet werden, in ischen Wahl eines Protokoll über eine ] rer Gerichtsperson oder eines Remuneration der Mitg Die Mitglieder des Verw je beziehen aber, achen und cinem lied, eine Tantième von em Verwaltungsrathe U Mitglieder des Verw

. Revisoren Die Versammlun [ der in Preußen wohnh ahl der in Schwarzburg wo

egt ob, die vom Verwaltungsrathe

n und zu dechargiren. [-Versamml

ch mit seinem

u bestimmenden Tage, außerdem

abgegebenen Stimmen gefaßt / ür nöthig erachtet oder sechs Mit:

timmengleicheit die Stimme des Vorsißenden ( Eine Ausnahme findet bei den im §. 31 gedach- ten Gegenständen, über welche nur cine Majorität von zwei der gültig abgegebenen Stimmen entscheiden kann statt. Der Vorsißende ernennt aus der Versammlun ung des Syndikus oder dessen ln, nach dem jedesmaligen Skrutinium die etwa terschriftlihe Vollziehung und die: beigefügte Stimmen- von dem Syndikus der Gesellschaft zu d den genannten Kommissarien E über die

e einer S chung cil

altungsr

abwechselnd in außer dem

Kommissarien, Präsenzgeld v

tellvexrtreters die berlassen blei

altungsra

welche unter Zuzieh Stimmzet beschlossene un zahl“ nah dem angefertigten verificirenden und von ihm un shreibenden Ver Gültigkeit der

den Inhalt der Stimmzettel,

tel i el samme ins{luß des Vorsißenden

Sämmtliche

Tür den auf der Bahn.

Dort eas pen ei Wahlen wird ebenso ver ie i Ende vorgesdrieben ist i \o verfahren, wie im §. 37 sub e. und am itglieder, welche bei dem Gegenstande der B vat-Jnteresse haben, müssen si bei Abstimmun A Soll Über Jnventur und Bilanz ren Gesellschaften gültig Beschluß ge gliedern mindestens 10 Tage vor der Sißu in, daß darüber verhandelt werden so eber die Beschlüsse des Verwaltungsrathes wird ein Protokoll

___Der Verwaltungsrath als Vorstand der Gesellschaft (§. 39) lei insbesondere sämmtliche Angelegenheiten der Gesellschaft ¡M Lia eigenen, sowie die Beschlüsse der Generalversammlung in Ausführung Ge en und entläßt die Direction und die oberen Beamten der Der Verwaltungsrath ist ermächtigt Ausü i 1 chtigt, zur Ausübung gewisser Be- ial -Bevollmächtigle e “ay rv und denselben 1 eilen, welche, eit sie nicht für ei i El der V E ae N Me ebel sind Mata b ngsraths-Mitglieder allein ni j ad g Dae Verathung E allein nicht erlöschen. ehôren insbesondere : i i D eo ge ere: 1) die Bestimmung pons und

edes Betriebsjahr einen Revisor

eichnisse der anwesenden Actionaire prüfen hnhaften Actionaire zwei

timmzettel entscheiden und nach erfolgter Verification Stimmgebers, laut vorlesen ne bie: Resultate K Ab mag: T lien, ultate der Abstimmung zu

§. 37. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes Bei der Wahl der Mitglieder des Verwal- tungsrathes resp. der Revisoren findet in den jährlichen ordentlichen Generalversammlungen folgendes Verfahren statt: _ a)-die Wahl erfolgt durch zweifaches Skrutinium, die Mitglieder des Verwaltungsrathes und hierauf die Revisoren ge-- wählt werden; b) die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, auf deren eden eine, die Zahl der zu Erwählenden ähiger Gesellschafts - Mitglieder zu seven i formell ungültig sind, bleiben ebenso, wie unstatthafte Wahlen unbec- rüsihtigt; d) als erwählt werden diejenigen erachtet, welche nach Inhalt der betreffenden Stimmzettel die größte Anzahl der Stim- ugleich die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben. nicht erreicht, so werden diejenigen,

Wahl ge

aus der Zah ctionaire

und aus der Z

in Nr} ung cin Pri Revisoren.

Diesen li Bilanzen zu prüfe r ersten ordentlichen Genera wählenden Revisoren für die Bauzeit und f jedem folgenden Jahre desjenigen Jal sind ermächtigt die Bilanz ni rledigt worden sind. ben sie bei der näch ng jederzei der Beseiti

eine vom Verwaltungsrath g für ihre Bemühungen.

Gesellscha Sollte der n nicht einer an der Verwa

wie über Verträge mit ande Ressort.

t werden, so muß den Mit g schriftlich angezeigt wor-

aufzustellenden Die in der lauf der Bauzeit zu so wie die Bilanzen zu prüfen; die in prüfen die Bilanz Die Revisoren

zu ertheilen, wenn sie gegen ihre etwaigen Erin Entgegengeseßte lung, welcher das R Beschlußnahme über Erinnerungen anheim Die Rechnungs - vorab festzustellende P C. Beamte der

. 51, Wahl der Beamten.

t zu erbauenden Eisenbah

Staate überlassen werden, #0 emeinen un

Maßgabe und die höhern die Bedingungen der mit ih theilende Vollmachten

ung nach Ab- aben die Baurechnung, 8 erste Betriebsjahr zu wählenden Revisoren lhem sie gewählt sind. dem Verwaltungsrathe Decharge chts zu erinnern finden, oder

und der Revisoren.

so daß zunächst

leiche Zahl Namen !oahl-

. cet ¡ c) Stimmzettel, welche nerungen e

n Falls ha ( esultat der Prüfu die Vexfolgung o zustellen.

Revisoren erhalten auschal-Entschädigun

sten A ie ; t mitzutheilen ist, die fugnisse desselben Spe Iten men und Vollmachten zu eribei gung der unerledigte

Is die ab

Anzahl der noch e) das Resultat der handlung auf werden mit

olute Majorität Stimmen u Wählenden anna ind E in M Über die Ver- | oll registrirt, die Stimmzet en em Siegel der Gesellschaft verschlo U ai ¡Jeb cnGetendar D bei der Wah ät das Loos nach einer vom Vorsiî | S elbst zu tre fenden Anordnung, sißenden in der Versammlung ollte einer oder mehrere der gewählten Mitglieder des s tungsrathes die Annahme des Amtes, zu VCMEN N ain wang nicht stattfindet, aus\hlagen, was angenommen wird , sofern eschehener Bekanntmachung der Wahl ereit erklärt haben , so rücken nach der isten Stimmen erhalten haben. erhandlungen jeder General-

erhalten eschlußnahme E ; ] er Einzahlung au| Ausfertigung der Actien, Dividenbensdeiñe, row r Beamten mit mehr alt iätarien und Feststellung

Betrieb der von der dern Gesellschast ltungsrath den d speziellen Verordnun- des §. 8 Nr. 1 sub 0. Beamten zu erwählen bzuschließenden Kon- festzustellen und die ihnen

g. 39 únd 42 die übertragen is, wird irection wahrgenommen. [tungsrath mit 6 jähriger

iebs - Dirigenten, welcher Syndikus, welcher die d drei unbesoldeten

Gesellschaf oder dem eigenen Betrieb den bestehenden all mäß zu organisiren un tatuts eine Direction

unehmendec alons; 2) die Wahl sämmtli A R Gehalt mit Ausnahme D j enselben abzuschließenden Verträge , sowie i [- Se O Instructionen; 3) die Anlage ine e Ba baacleisd, so wie alle im §. 31 unter 1. bis 8. genannten, demnächst noch zum Be L Veneral-Bersammlung zu bringenden Gegenstände ; 4) dit A tung er Inventur und Bilanz; 5) die Bestimmung über dit H Me er jährlichen Dividende; 6) die Normirung der Prozentsäßt we ge aus der Betriebskasse zum Erneuerungsfonds (F. ); 7) Erwerbung und Veräußerung von Tmmobilien; 8) le A anderen Gesellschaften , wozu jedoch auch die Direction he: tp E Bui 4 Ie Sing von Directions-Mitglieder" , » 1 | A neun Sit A Verwaltungsraths und ein e Erklärungen , Ur ; der Verwaltungsrat amen Der G e dler Sva oder dessen Stellvertreter und mindestens B na ratges Pn er mee en E 44. Legitimation. Zur Ausübung aller dem Verwa rathe in §. 43 ertheilten Befugnisse bedarf A erselbe a T dritte Per örden keiner weiteren Legitimation als eines auf i on oder dem Notar aufgenommenen gerichtlichen oder notariellen Atteste

en und asservirt; entscheidet Über die

und anzustellen, trafte und ihnen zu er zu gebenden Dienst-Jnstruftionen zu F. 52. Die Direction. Vertretung der Gesellschaft dem sie von der aus 5 Mitgliedern Die Direktoren werden vom Verwa Amtsdauer ernannt. e: Die Direction besteht aus einem Betr eichzeitig Vorsißender derselben ist, einem ualification zum Richteramte besiven mu

der Direction is Nordhausen. darf Ba übernehmen oder eichnen der Firma enden der Direciio

iffse besch hr selbst z ft8ordnung. ebs-Dirigent all

\{hlusse der

weit nicht laut erwaltun bestehenden

e sih binnen 8 Ta nicht schriftlich zur 2 Reihenfolge diejenigen ein, welche die me Seiaaos end UU : aufzunehmende Protokoll wird gerichtlich oder notariell aufgenommen und von den anwesenden Mitgli erwal - rat A N AE A O R

) en der in der General-Versammlung erschienenen stimm- berechtigten Actionaire und di itimati Vertreter der abwesenden n liater Ui von den in der General- Verwaltungsrathes zu vollzichende zahl beizufügen ist, festzustellen und solche dem Protokoll beizufügen.

enzliste haben vollkommen beweisende Kraft

halt der von der Gesellschaft gefaßten Beschlüsse; die nament-

( ührung der in der General-Versammlung erschienenen, nicht stimmberechtigten Actionaire in der Präsenzliste ist nit erforderlich

IV, Von den Repräsentanten und Beamten der Gesellschaft

. Verwaltungsrath. :

G, 39, Zweck, Umfang, Siß. Der aus zwölf Mitgliedern

nnahme zu zahlen ind

träge und Verhandlungen, di schaft ausstellt va: ld sie von dem Vo ch zwei Mitgliedern de

Mitgliedern. Der Siß i Kein Mitglied der Direction für die Gesellschaft Zum gültigen {riften des Vorsi Mitgliedes erforderlich. Innerhalb ihrer Befugn follegialisch nach einer von i tungsrath gut zu heißenden triebsgeschäste dagegen hat der Betri

; i evollmächtigten oder mmberechtigten Actionaire sind Ld eine, ersammlung anwesenden

amens der Gesell

Gesellschaft , sob ; uten oder Lieferungsgeschäfte

Banquier sein. llschaft sind die Unter- destens noch eines

itgliedern des

räsenzliste, welcher die Stimms- der Gese

Protokoll und Pràâ n und min

fonen und B der von der verhandlung ausgefertig die Personen seiner jedesmaligen Mitglieder.

45. Pflichten und Verantwortlichkeit. rwaltungsraths verwalten ihr Amt nach bester: Einsi

Direction

ließt und verfügt die p d Verwals- -

u entwerfenden, vom Die laufenden Be-

ein zu besorgen.

li ie s erichtsper

Die Mitgliede

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58) 0

Gesellschaftsfonds und die

. 53. Die Direction verwaltet den : sowie alle sonsti

fünftig eingehenden Bahn - Einnahmen der Gesellschaft, Gesellschaftszweckes nach ihren stücke und sonstiges bewegliches und die Unterhaltung der Bahn, Unterhaltung dex nach bäude, Materialien, Transpor leitet den Transportbetrieb, \{ Kauf-, Tausch-; träge „Namens der Gesellsch Verhältnissen nach issen und Actiengesell\{ ) beilegen, alles, insowei ath vorbehalten sind,

und Transportgelder ; alle erwirbt die zur Vervollständig1 Beschlüssen noch erforderlichen unbewegliches Eigent chen die Aufführung, bseröffnung noch erforderlichen Ge- tmittel und Utensilien organisirt und ließt alle im Jntcresse der Gesellschaft Pacht-, Mieths®-,, Engagements- und aft ab und repräsentirt Außen auf das Voll- en, welche die Ge- aft (Artikel 227 bis 241 des t diese Befugnisse nicht laut auch hat fie dic Fahr- hl uñd Entlassung von r Gehalt und weniger als drei- d Verträge ist dieselbe befugt, bis 00 Thlr. abzuschließen. Größere Objekte ge- Verwaltungsraths. Direction legi u vertreten, Eintragu en in denselben z ergleiche zu s{hließen und ntscheidung zu unterwerfen. der Direction i

Anschaffun der Betrie [haftung

erforderlichen

Verpflichtun

pläne und Beamten mit 500 monatlicher Kündigung. zum Betra hören zum

von 10,0 sort des Insbesondere ist die gerichtlichen Handlungen Hypothefkenbücher und Lo veräußerungen vo \chiedsrichterlicher Der Vorsißende ( leichzeitig Genera solche in allen, auf die Ausübung des zu vertreten. irection versammelt i und außerdem s\o oft sie i den berufen wird.

Der Vorsißen

Sämnmitliche -Mitgl Fahrt auf der Bahn winn des Unternehmens, w theilt wird.

Die auswärts nommene Sißzung der Direction ein §. 54. Der Syndikus hat in Rechisgeschäfte auf seine Ko stimmen und dur stitutionsvollmach §. 55. Zur Le sellschaft einen Betr Staats-Regierung ge wortlich ist. Inspektor besißen. (F.

Mitgliedern koordi waltungsrath bestimmt.

g. 56. Kassenwesen. des Kassenwesens wird von struction festgeseßt.

F. 57. Alle in Bez rathes und der Übri( Beamten

timirt, die Gesellschaft in allen ngen jeder Art in die u bewilligen, Wieder- unehmen), treitigkeiten st| nach Eröffnung des der Gesellschaft und hat bahnbetriebes bezüglichen

Präsident)

Betriebes [bevollmächtigter

VTTII T E E

Geschäften ai egelmäßig

ch alle Woche einmal c Vorsißen-

1 wichtigen Veranlassungen vom

n cin festes Gehalt. erhalten neben freier vom Reinge-

de und dex Syndikus erhalte ieder der Direction

eine Tantième von 15 pCt. vom, elche gleichmäßig unter die Mitglieder ver-

für jedegwahrge-

Behinderung für qualifizirten Vertreter zu be- erwaltungsrath zu genchmigende Sub-

elegenheiten bestellt die Ge- er - Ingenieur, welcher der icherheif des Betriebes verant- die formelle Qualification zum B

den Directions- wird vom V

wohnenden Mitglieder erhalten räsenzgeld vo

en persönlicher en cinen ch cine vom t zu legitimiren.

itung der technischen An ichs - Direktor resp. enüber für die S Derselbe- muß

.) Direktor resp. Ober-Tngenieur nirt oder subordinirt werden \oll,

Ueber die Einrichtung und Verwaltung dem Verwaltungsrathe eine besondere Jn-

8 Verwaltungs- Nr. 1 sub 0. be- eränderungen, sowie en Stellvertreter find durch die

Für die Dauer hres, in welchem der sten General-Ver- ein Finanz-Comité und aus dem Vorsißenden des liede und einem quali- cht Mitglieder des Ver-

au - Kommission leiten für die aßgabe einer besonderen ihne ion den Bau und d engagiren sich die hierzu derer Vereinbarung hier-

als für die Dauer ein Kommissar der ferner je ein Magistrats - De- sißende derjenigen Kreis der Garantie übernehmen, Es soll für die Dauer dieser 12, sondern aus 15 Mitgliedern mité kann die Fürstlich \chwarz-

auf die Zusammenseßung de ertreter und der im §. 8 er Gesellschaft eintretenden 2 der Vorsißenden und der blätter rechtzeitig bekannt zu machen. Vorübergehende Bestimr um Schlusse desjenigen erwählt fich Verwaltungsrath ie leßtere bestehend : chtsverständigen Mitg Leßtere beide brauchen n1

te und die B nnten Zeit nah M ath zu ge nbetriebseßung der 2 ter und werden na

ie Namen Gesellschafts

uzeit “und bis z Betrieb eröffnet wird, sammlung erwählte Bau-Kommiission; d waltungsrath®) fizirten Techniker. waltungsrathes-zu sein:

Das Finanz - C Dauer der obengena vom Verwaltungsdr ersten Geschäfte der nöthigen Hülfsarbei für honorir

stimmung

der von der er

einem re

ns

ch beson

zeit sowohl,

ir die Dauer der Bau Actien ist

eit der Stamm - arzburgischen Re Städte un welche einen Theil [ltungdrath aufzunehmen. nicht aus Finanz - Com Vertreter bestellen.

Proponenten der Bahn wer- n ersten Verwaltungsrath ge- Prämie ihrer Bemühungen namentlich für ihre A al-Versammlung zu be- nn liquide wird, wenn

S Gm Ras I

der ganzen Fürstlich schwa putirter derjenigen Bezirksvert den Verwa Zeit der Verwaltungsrath bestehen. Auch in das e Regierung cinen De

Ron den eigentlichen sieben alls mindestens zwei in de e Proponenten erhalten als andekommen der Bahn, sowie rbeiten eine von der ersten Gener Remuneration, welche sichert und im 3

Pauschquantum ausgewor edern des Haupt - Comite's ihre

der Vor retungen),

den gleihf

für das Zust [lagen und immende e Bahn völlig: ge

edoch erst da au begonnen ist.

fen werden baaren Auslagen und

spezieller technischer technischen Kom-

um den

andern Mitgli Bemühungen zu erstatt

Ç. 61. Die Staa Beaufsichtigung der Bauausführung einen b

ts-Regierung is berechti esonderen