1867 / 140 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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st fein iliges Abkommen getroffen, so beträgt der Zinsfuß !

35 pCt. und bleiben-die Kündigungsfristen Nr. 2 des ersten Nachtrages E,

: ird ein höherer Zinsfuß als 35 pCt. gewährt, so können von

der Sparkasse auch längere Kündigungsfristen vorbehalten werden, als sie in_Nr. 2 des ersten Nachtrags bestimmt sind. : _ Das darüber, wie über die Höhe der Zinsen getroffene Abkommen ist jedo nur gültig, wenn es in dem Sparkassenbuche durch einen in der Colonne »Einlage« hinter dem Geldbetrag zu machenden Vermerk »zu so und so viel Zinsen« und »gegen so und so lange Kündigung« eingetragen ist.

Die Bestimmung über die Höhe des R und die etwa ‘daran zu fknüpfenden längeren Kündigungsfristen steht dem Sparkassen- Curatorio mit Zustimmung beider Stadtbehörden zu.

2) Durch einen von beiden Stadtbehörden zu genehmigenden Be- {luß des Sparkassen-Curatorii kann auch später eine Wiederherab- seßung des Zinsfußes für die Einlagen bis auf 35 pCt. erfolgen.

Ein derartiger Beschluß tritt jedoch erst 3 Monat nach seiner ge §. 17 des Statuts zu bewirkenden Publication in Wirk- amkeit.

__ Innerhalb dieser Frist steht es jedem Fmeressenten frei; ohne Rücfsicht auf die statutenmäßige oder besonders ausbedungene längere Kündigungsfrist seine Cin age aus der Sparkasse abzuheben. Zeiß, den 26. März 1867. Der Magistrat Becker. Zeit sche l. Baumann.

Die Stadtverordneten-Versammlung Schumann. Horst. Brehme. einzmann. G. Lochmann. . Purruccker. F. G. Dorn. Weber. Quaas. Filler. ___ Roßner. Clemens. Vorstehender Nachtrag wird hiermit genehmigt und bestätigt. Magdeburg, den 2. Mai 1867. Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen. Nr. 1820. 0. P. (gez.) von Wißleben.

Vorstehender Nachtrag wird hiermit publizirt. Zeiß, den 30. Mai 1867. Nr. 2397. 1. Der Magistrat.

[2409]

R S e

r SchMhweizerischen Nenten- Anstalt

pro

1866.

S

Gewinn- Thlr.

861 800,387 |20

Einnahmen.

Gesammtfonds der Anstalt 31. Vez. 1865 1. Renten. Prämien von alten Policen. Frs. 19,732. Prämien von neuen Policen » 1,758. Einmaleinlage von neuen Po- : » 105,417.

. [Lebens-Versicherungen. Prämien von

alten Policen. Frs. 42,767. Prämien von

neuen Policen » 866. Einmaleinlage

von neuen Pos-

126,907 99

- [T odesdversicherungen. Prämien von alten Policen. Frs. 782,972.65.

Prämien von neuen Policen » 95,612. 45.

E S O-

von neuen

[icen 1,300. —, . [Collektivbeiträge, Geistlihe und Lehrer

. [Zürcher Lehrer-Conto, provisorischer Zuschuß

234,636| 1 5,675/22

/ 1/,154/20 ; Q C Cr Lr 44 atbnaitas E L L 43,119/24 . [Depositen mit Jinsen 1,933 - [Hülfsfonds der Zürcher Geschenke und Zinsen 50 637 - |Hülfsfonds der Zürcherischen Geist- y lichen, Zinsen 51 12 . [Von den Rükversicherungs-Gesell-

81] 46,600

schaften L B 2211/180,471 [19

; Thlr. Deckungs-Kapital auf 31. Dezem-

ber 1866 21938/,940 |—| 783,717

74,894 |53 145,793 |— 9,183 |47 37,082 921 .9,888|23 3,834 |— 1,022|/12

1,209 27 322|14 22/000 5,866 (20 |—

258,014 83] 68,803 |29|— 49,187 /201 13,116118|—

TOIOTSOTI2T S0 T 1

Am 31. Dezember- fällige aber noch nicht bezogene Renten

Unerledigte Sterbefälle

Depositen, Kapital u. J

1. 92, 19,971 3. 5. Zürcherische Volksschullehrer, Hülfs- 6. 7. 8, 9.

26 38,878| 4 2,448 |28

ONDS als, e ZJürcherische Geistliche u. höhere Lehrer, provisorischer Vorschuß. [Zürcherische Geistliche u. höhere _ Lehrer, Hülfsfonds Kapitalreserve Gewinnfonds der Versicherten von den Jahren 1858—1865.….…. 10.]Gewinn des 9. Geschäftsjahres 1866

Berlin, 1. Juni 1867.

und Verlust-Conte.

Ausgaben.

Grd. j

Thlr. 120,913 33

1l.|Leibrenten 32,243

2.1Todesversicherungen

14 Sterbefälle vom Jahr 1865

57 Sterbefälle vom

Jahr 1866

[Policenrückkauf [Verwaltungskosten [Rücfversicherungsprämien „[Collectivverträge, Einkauf von 14 Policen .|Rückbezahlte Depositen Schweizerische Kredit - Anstalt; 2/, des Gewinns vom Jahre 1865. [Tantieme für's Büreau "/,, des Gewinns vom Jahre 1865 Neunter Amortisationsbeitrag an den Gründungs-Conto Saldo-Gesammtfonds der Anstalt am 31. Dezember 1866

Örs. 953,715

404,576 16,284| 64,752

-233,811

21,780 7,486

10,608 5,304 1,000

3,540,139

4,426,656 A C1 V A,

T 150,71

Frs. Thlr. „Kassenbestand am 31.Dezember 1866| 12,495 3/332 Vote. nada s a, 3,278,556 874,281 uthaben auf dem Conto Current M der Fgweil Credit-Anstalt... |} 41,345 11,025 ‘Guthaben auf dem Conto Current , der Bank St. Gallen 22/772 6/072 ¡Guthaben an Zinsen 71/484 19,062 4 ¡D olicen-VorschÜsse 27,941 7,450 7. Guthaben bei den Agenturen 26,832 7,155 8. ¡Guthaben bei den Rückversicherungs- R 68 10.JGuthaben auf dem Gründungs- Conto 1,000 266

gesellschaften 9.[Wechsel-Conto 11. [Mobilien 100 26/2 3,540,139 [22

944,037

Für die Richtigkeit:

Der General-Bevollmächtigte in Preußen. H. J. Dünnwald.

T Eichénlaub 1

f Thlr. für das Vierteljahr. r

“Königlich Preußischer 555

Ameigers: Jäger : Straße Nr. o. (¿wischen d. Friedrihs- u, Kanonierstr J “eia D

Anzeiger.

A e 140.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft gernht :

Dem General - Lieutenant z. D. Grafen Henckel von Donnersmarck zu Berlin den Stern zum Rothen Adler- Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Gehei- men Medizinal - Rath und Professor Dr. Blasius zu Halle a. S. den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit f dem Dirigenten des Provinzial - Shul - Kol- legiums zu Berlin , Geheimen Regierungs - Rath Reichenau und dem Bürgermeister Püschel zu Braunsberg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Recht8anwalt und Notar, Justiz-Rath Rademacher zu Unna, dem bi8sherigen Salarien- und Deposital-Kassen-Rendanten beim Kreisgericht zu Belgard, Rechnungs-Rath Carl Ludwig Maron, jeßt in Ber- lin, dem Kanzlei-Rath und Kammergerich «Kanzlei-Jnspektor J o- hann Carl Wilhelm Abesser zu Berlin, dem Kanzlei-Rath und Appellationsgerichts-Kanzlei-Jnspeltor D allmèr zu Bres- lau, dem Steuer-In pektor Tékamp zu Cöln und dem katho- lischen Pfarker Bommers zu Neukirchen im Kreise Grevenbroich

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Data v ce s r

untd Lin cmebitteten katholischen Pfarrer, geistlichen tath Emelc zu Sigmaringen, den Königlichen Kronen-Orden dritter Mals dem Ru rsh1ffahrts- Gefälle -Amts+Controleur Ellinghau zu Müblb E und“ dem Wundarzt Martin Gottlieb Groesner zu Schokken im Kreise Wongrowiec den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie dem Hauplkmnann und Compagnie - Chef von Rege und Klipphausen im Osipreußischen Jäger - Bataillon Nr. 1, dem Musiklehrer Wil- helm Kuppe zu Bonn, dem Bierbrauer Carl Suenner zu Deuy bei Côln, dem Kürschnermeister Carl Dornhoefer zu Birnbaum und dem Schiffer Heinrich. Lange zu Klein- Blumberg im Kreise Crossen die Rettungs-Medaille am Bande . A berigen Minister - Refidenten am Gro herzoglich Sächfischen. Hofe, Legations-Rath von Pirch, zu Lea ihrem außerordentlichen ree und bevollmächtigten WVein1- r am gedachten Hofe, und Y A w e philos Friedri Lübfker zum Direktor

des Gymnasiums in Flensburg; }owic G Die A Gericht cen Kahlert in Leipz1g,

K in Rendsburg, A bel in Stralsund, Krei del in Kol- be Ind Er bs in Glogau, zu Garnison-Auditeuren zu er-

nennen.

eim an der

Verlin, 15. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist von Albrechtsberg angekommen. :

Ep E E

Verordnung, betreffend eine Ergänzung des hannoverschen Gesetzes über die Verhältnisse der Königlichen Diener vom 24. Juni 1858. _ Vom 27. Mai 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für das vormalige Königreich Hannover , was folgt:

F. 1. Die in dem Gesehe über die Ver áltnifje der Kg lichen Diener vom 24. Juni 1858 (§§. 49. 52) vorgesehene Ob- liegenheit “des Staatsrathes wird Ünserem Staatsministerium übertragen. d E A, Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem E U

Gegeben Berlin, den L. S E U ei Gr. von Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt.

v * Gr. von Jtenpliß. von Mühler. Gr. ut Lippe. von Seîhow. Gr. zu Eulenburg.

Berlin, Sonnabend, dèn- 15. Juni, Abends

———_————————

1867.

——

Verordnung, betreffend die Besteuerung der Bergwerke im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau , der vormals Großherzoglich hessischen Landestheile und der vormaligen Landgrafschaft Hessen-Hom- burg, einschließlich des Ober-Amtsbezirks Meisenheim. Vom 1. Juni 1867. :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen , auf den Antrag Unseres Staatsministeriuums, was le:

Art. 1. “Jn dem mit Unserer Monarchie vereinigten Gebiete

des vormaligen Herzogthums Nassau , der vormals Großherzoglich esen:

hessischen Landestheile und der vormaligen Landgrafschaft H om- burg, einshließlich des Oberamtsbezirks Meisenheim, treten tlich der Bergwerks - Abgaben , soweit dieselben an die Staatskassen zu entrihten sind, die nachfolgenden Bestimmungen in E ÿ. 1. Die von den , Eisenerz-Bergwerkèên bisher erhobenen Ab- gaben sind ohne Unterschied aufgehoben. J. 2. Der Berg- werkszehnte oder Zwanzigste, die eus, und Quatembergelder, die Grubenfeld-Abgaben, die von den Bergwerken zu entrichtenden Gewerbesteuern / fixen und proportionellen Steuern, die Sporteln und Gebühren in Eg Sen der Bergbehörden , mit Ausnahme der haaren Auslagen und Stempel, so wie alle sonstigen Bergwerks - Abgaben: find aufgehoben. An deren Stelle tritt flir fämn E Bergwerke, aus\{ließlich der Eisenerz - Bergwerke , eine Bergwer sfteuer von zwei Prozent von dem Werthe der Pro- dukte des M zur Zeit des Absatzes der lehteren. Hin- sihtlih der Erstattung eines vérhältnißmäßigen Antheils der Poch-, Wasch, Hütten- und sonstigen Zubereitungskosten bei Erzberg- werken durch den Staat, so wie ‘der Ermittelung, Feststellung und Einziehung der Bergwerkssteuer kommen die in den älteren Pro- vinzen des Staates bestehenden Vorschriften zur Anwendung. §. 3. Die auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Befreiungen von den Berg- werks-Abgaben werden aufrecht erhalten. Ebenso werden die von dem Staate über Bergwerks-Abgaben abgeschlossenen Verträge durch die Vor- {riften der §F. 1 und 2 nicht verändert. . ,

“Hinsichtlich der Aufhebung oder Ermäßigung dieser Bergwerks- Abgaben fommt das Gesey vom 17. Juni 1863, betreffend die Ab- änderung des §. 13 des Ge Über die Besteuerung der Bergwerke po Mai 185k (Geses -Sammlung für 1863. S. 462), zur An- wendung. E

A +4 U, Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Julí d. J. in Kraft. Rücfsichtlih der im vormaligen Herzogthume Nassau gelegenen Braunkohlengruben wird jedoch eine besondere Verordnung den Zeitpunkt bestimmen,- von welchem an dieselben die Bergwerks- steuer zu entrichten haben. A j #

Art. l1l. Alle bisherigen , für die im Artikel 1. bezeichneten Landestheile ergangenen Gesebe und Verordnungen , / die Bergwerks- Abgaben betreffend, sind aufgehoben. S

Art. 1V. Mit der Ausführung der gegenwärtigen Verordnung ist der Finanzminister und der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt. i E ; L,

Urkundlich unter Unserer Hchlieigenzändigen Unterschrift und bei= gedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 1. Juni 1867.

i (L, §8) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. r. zu Eulenburg.

Ministeriunt für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. Dem Königlichen Kommissions - Rath Ferd. Wilhelm

Kaselows8ky zu Bielefeld ist unter dem 12, Juni 1867 ein Patent

auf eine Maschine zum Brechen und Reinigen von Flachs in der durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung und ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile zu beschränken, : auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für sämmlt- liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landestheile des preußischen Staats ertheilt worden. z