1867 / 144 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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: : Viérte Preisaufgäbe, betreffend dén Schuß der Arbeiter béi dem Färben von Käliblaü. »Die silberne Denkmünze, öder deren Werth/ und außer- dem Zwei Hundert Thaler Déemjenigen, welcher ein Verfahren mittheilt, wollene Garne únd Gewébe fkaliblau zu färben, ohne daß die mit dem Färben beschäftigten Arbeiter durch Blausäure-Dämpfe Nachtheilen ausgeseßt sind. : L A »Das Verfahren darf nicht theurer scin, als das bisher bekannte, und weder auf die Schönheit der Farben, noch auf die Haltbarkeit des Fadens nachtheilig einwirken. Bei seiner Anwendung sind Räume voräguszuseßen, welche in der bei Färbèreien üblichen Weise: gegen die Witterung verschlossen sind. ; »Decr Verein behält sich vor, das Verfahren durch Versuche im

Großen zu prüfen« t : ünfte Preisäaufgabe/, i betreffend die rseuigund einer weißen Farbe auf Ziik.

»Die silberne Denkmünze, oder deren Werth , und aüßer- dem Zwei Hundert Thaler Denjenigen, welcher zum Ersaß dér zeither angewendeten, von: den Künstlern ungern gesehenen Oel- oder ähnlichen ias auf Zinkgüssen (als Stätuen, Vasen und Architektur- theilen), die Oberfläche des' Zinks und seiner Löthfugen auf chemiscchém Wege so behandelt, daß eine gleichmäßige weiße, halibare Farbe hervor- gerufen wird, welche mindestens das Anschen und die Haltbarkeit einés guten Oeclanfstriches besißt, deren Erzeugungskosten nicht theurer aus- allen, als die des ersteren, und deren Herstellung nicht wesentlich mehr Zeit erfordert als bisher. Die Darstellungsweise dieses weißen Ueber- zuges hat der Bewerber genau zu beschreiben und mitzutheileit:«

Sechste Pre Laut fat, : i betreffend die Verhütung der plößlichen Selbstzerseßung des Chlorkalks.

»Die silberne Denkmünze, oder deren Werth, und außerdem Drei Hundert Thaler für die wissenschaftlihe Erklärung der Ur- sabe der plößplichen S des Chlorkalks bei E ter Temperatur und für die Bezeichnung der aus- dieser Erklärung her- Mei Mittel zur Verhütung der gedachte Zersebung. Diese

gy! E sch ein Jahr lang: in der Praxis bewähren. « otive :

In den leßten Jahren, wo sih_die Anforderungen an eine ver- nmiehrte bleichende Kraft des Chlorkalk8, also a eine größere Reich- haltigkeit an unterdloriger Säure bedeutend gegen früher gesteigert haben, wird ein Chlorkalk angefertigt, der bis zu 34 Prozent Chlor enthält. Jn verschiedenen Cabriten ist es wiederholentlih vor- ekommen, daß ein solcher Chlorkalk, in Fässer verpackt, also bei setingem Luftzutritte, sich in wenigen Minuten unter bedeutender

ärme-Eñtwickelung so völlig zersebt hät, “daß nur Chlorcalcium zu-

rüdtgeblieben ist. Dex dadurrih entstehende Verlust ist bei der Ausdeh-

nung dieses Fabricationszweiges von Bedeutüng, und die Mittel, ihn

zu vérhütén, können nür auf die Ursache der eben erwähnten Zerseß-

barkeit sich gründen. i Siebente Preisaufgabe,

betreffend die Herstellung. cines gelblichen Farbentons auf : weiße Marmorarten.

»Die silberne Denkmünze, oder deren Werth, und außer- deni Drei Hundert Thaler für die Angabe eines Verfahreis,/ die weißen zur Anfertigung von Verzierungen und Figuren tauglichä Marmorarten mit einem gleichmäßigen, haltbaren gelben Farbenton, welcher mindestens bis auf z- Zoll in das Material eingedrungen sein muß, zu versehen. Es ist Bedingung, daß durch das angewendete Färbemittel die Natur des Marmors nit verändert werde; und daß es mögli sei, den Farbenton je nach Bedürfniß heller oder dunkler herzustellen. Die gefärbten Marmorsorten müssen sich mindestens ein Jahr unverändert erhalten. « '

Motive:

_ Es ist häufig. nothwendig, den weißen blendenden Farbenton des Marmors zu mildern oder umzuändern, je nachdem die Räume, in welchen Marmorarten angewendet werden, es erfordern. Seit undenk- lichen Zeiten ist dies versucht worden. Alle bisher bekannten antiken und modernen Verfahren überziehen- die schon fertigen Arbeiten in irgend welcher Weise mit der gewünschten Farbe. Dies führt die Uebelstände mit sich, daß ¿las 0 ;

}) die dur das Arbeiten (mit Meißel , Raspel, Bohrer, Schliff)

verschieden empfänglich gemachte Oberfläche die Farbe nicht gleich-

_ mäßig annimmt;

2) die Politur sehr s{wierig, oft unmöglich herzustellen ist. .

Darum sollen hier die halbvollendeten Arbeiten, bei denen also noch Marmor fortzunehmen ist, "/,„- Zoll tief von der färbenden Masse: durchdrungen werden, damit die Arbeit naher vollendet wer- den kann. Doch darf die dem Marmor eigenthümliche Schönheit (seine Härte und sein krystallinisches Gefüge) nicht leiden.

__ Durch das gewünschte Verfahren würden nicht allein die für Figuren tauglichen Steine der feinsten Uebereinstimmung mit der Umgebung fähig werden, sondern auch viele durch ihre unreine Farbe überhaupt unbrauhbare Arten veredelt und für den Verbrauch ge-

roonnen werden. | i Achte Preisaufgabe, : betreffend die Auffindung eines Thonerde-Minerals in Preußen.

_»Die \ ilberne Denkmünze, oder deren Werth, und außerdem Eintausend Thaler für die Auffindung eines Minerals in Preußen, in welchem mindestens 30 Prozent Thonerde und höchstens © des Ge- halts der Thonerde an Kieselsäure sich vorfindet. Ein solches, Eisen- oxyd enthaltendes, Mineral is Frankreich gefunden worden und wird Bauxit genannt. Das zu suchende Mineral muß in solcher Mächtigkeit und Lagerung im atande nachgewiesen werden, daß es “gefördert und der chemischen Jndustrie zur Darstellung von Alumi- nium- und Thonerde-Präparaten zugeführt werden kann.«

____ Neunte Preis-Aufgabe, a bétreffènd' dié Düärstéllung dés Füchsins ohne Arscaisäute: sDie góöldétié Denkmünze, oder deren Werth, Und außerdé Eintaüsend Thaler füt bi Austublig einés Mittéls/ welchez ätstatt dér Arsensäure zur Darstellung des Fuhsins (Anelinroth) angervandt werden kann. Das Surrogát soll weniger gefährlich als die Arsensäure seïîn, Und és darf die Anwendung desselben die Kosten für die Production der Farben nit steigern. Die mit der Sürrogät erzeugten Farben dürfen den mit Arsensäure bereiteten Piginenkén weder an Schönheit des Tones, noch an Ausgiebigkeit nachstehen. « Zehnte Preisaufgabe, | 2 betreffend die Werthbestimmüng des Anilinöls für die Herstellung der verschiedenen Anilinfarben. :

»Dié goldene Denkmünze, oder deren Werthz Und aüßerdei Eintausend Thaler Demjeñigen, dek: :

1) eine Methode angiebt; Ui im fkäuflichén Anilinöl leiht ünd E V Gehalt an Anilin und Toluidin zu bestimmén , der ugleich:

2) den Einfluß bestimmt, welchen die Verschiedenheit des Mischungs. verdältnisses beider Bestandthcile auf die Ausbeute an Fun ausübt,

3) das Gewicht festseßt, das die größte Menge krystallisirten Farb: stoffes liefert. -

Alle drei Theile diéser Aufgabe müssen gemeinsam gelö| E damit der Preis ertheilt werden kann.» otive:

Das käusliche Anilinöl is nicht ein Produkt von stets gleicher Zusamiienseßung, sondern bildet ein Gamenge verschiedenartiger Kör. d Jn' Folge dessen is die Ausbeute sowohl an Fuchsin, als auch

ie Beschaffenheit der mit verschiedenen Anilinölen dargestellten Pig- mente erheblich verschieden.

Man bezeichnet nah den bisherigen Erfahrungen das in dem sogenannten Anilinöl enthaltene eigentliche Anilin und darin bé, findliche Toluidin als die für die Fuchsinbildung wesentlichen Bestandtheile; allein man hat zur Zeit noch keine Klarheit darüber ge- wonnen, in welchem Verhältnisse die genannten Körper gemischt sein müssen, damit die Ausbeute an Fuchsin ein Maximum werde. Die Fábrikänten, denen der Einfluß des Gewichts-Verhältnisses jener im rohen Anilinöl befindlichen Körper sowohl auf Quántität als Qua lität des erzielten Pigments bewoußt ist/ prüfen nach empirischèn) that: sächlich nicht genügend exakten Methoden die käuflihen Anilinöle und stellen durch Vermischen verschiedener Sorten derselben das zur Fabri- cation des Fuchsins geeignete Oel dar.

4 n Interesse dieses hochwichtigen Jndustriezweiges is es aber wünschenswerth , daß an Stelle der jeßt gebräuchlichen empirischen Proben Untersuhüngsmethvoden treten, welche auf. wissenschaftliche Basis begründet sind und welche genauen Aufschluß über die quan titative Zusammenseßung der Oele geben, auch der Grage wie die Oele zur Erzielung reichlihster Ausbeute zu vêérmischen slnd, näher treten.

__ Honorar-Aus\chreibun g, betreffend die Einlieferung eines Aufsaßes an den Verein über | Kalibrirung der Eisenwalzen. E®' werden ausgeseßt“ ein Honorar von Fünfhundert Thaler _ Und eines von Zweihundertundfünfzig Thaler für die besten zwei dem Vereine bis zum 1. Juli 1868 eingereichten Abhandlungen über die Construction der Eisenwalzenkaliber. / j Nähere Bestimmungen.

Die Arbeit muß enthalten: “Die Construction der Kaliber zu den Vor- und Fertigwalzen von je vier verschiedenen Sorten von Flach- eisen ; Quadrateisen und Rundeisen, von je zwei Sorten Winkeleisen T-Eisen und Doppel -T - Eisen, von einer Vignol-Schiene aus sehni-

em Eisen und einer solchen mit Feinkorn- oder Puddelstahlkopf und chnigem Fuß, und von einem Puddelstahl-Nadreifen, mit Zugrundelegung einer bestimmten, genau zu bezeichnenden Beschaffenheit des zu verwalzen- den Eisens oder Stahls; erläutert durch Zeichnungen der Kaliber in na- türliher Größe; S die Auseinandersezung der Gründe für die nachgewiesenen A R der aufeinanderfolgenden Kaliber. Wünschenswerth ist endlih die Angabe, in welcher Weise diese Ab- E O Ce zu A sind, wenn andere a le den ausgeführten Constructionen zu Grunde gelegten Eisen- und Stahlsorten verarbeitet werden sollen. : P |

[2159] Löbau-Zittauer Eisenbahn.

Die’ geehrten Actionaire der Löbau - Zittauer Eisenbahn werden hiermit zur diesjährigen (dreiundzwanzigsten) Silbe Generäl-Versamnilung;,

_Mittwoch{, den 26. Juni e., Vormittags 104 Uhr, E a Saale der Societät abgehalten werdèn soll, Rheder ein- en. Auf der Tagesordnung; stehen : 1) Mittheilung des Geschäftsberichts pro 1866, 3 Mittheilung des Rechnungs-Abschlusses für dasselbe Jahr; 3) Vortrag über die Verhältnisse der Bahn bis zum Tage der Ge- S am ns 4) dié Wahl zweier Aus\huß-Mitglieder. ti __ Der Saal wird früh 95 Uhr geöffnet und um 104 Uhr, bei Be- ginn der Verhandlungen, geschlossen. Wegen der Legitiniation zum Eintritt und zur Stimmberechtigung verweisen wir auf F. 35 und 36 dex revidirten Statuten. Zittau, am 25. Mat 1867. j / Das Direktorium Uai der Löbau-Zittauer und Zittau-Reichenberger Eisenbahn-Gesellschaft, Exner. Helfft. Opigz:

Das Abonnement beträgt K Thir. für das Vierteljahr.

Königlich Preußischer

Alle Posi - Anstaifen des In- und Auslandes nehmen Gerl an, für BSerián die Expedition des Königt. Preußischen Staats-Anzeigers :

Jäger- Straße Nr. ü@&. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierfstr.)

zeiger.

d

1e 144.

Berlin, Donnerstag: den 20: Juni, Abends

1867.

Berlin, 20. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von P\reußen ist nach Frankfurt a. O. abgereist. i

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem technischen Mitgliede der Königlichen Eisenbahn-Direc- tion zu Hannover, Regierungs- und Bau-Rath Schweißer, i die kommissarische Verwaltung der Stelle eines technischen Mitgliedes bei der Königlichen . Direction der Oberschlesischen isenbahn zu Breslau übertragen worden.

Dem Dr. A. Richter zu Pforzheim ist unter dem 17. Juni 1867 ein Patent : : auf ein als neu und eigenthümlich erkanntes Ver- fahren, arme Blei- und Kupfererze aufzubereiten, ohne goua in der Anwendung von Beklanntem zu be- \{hränken, A auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und sür sämmt- liche, zum Gebiete des „deutschen theile des preußischen Staates ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Vnterrichts- und - Medizinal-Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse, Roßar;t Kle in, ist zum Kreis- Thierarzt des Kreises Belgard ernannt worden.

Kriegs- Ministerium,

Lerfügung vom 3. Juni 1867 betressend die Berech- mng der Dienstzeit der Offiziere, Beamten und Unteroffiziere der ehemaligen hannöverschen Armee.

Ueber die Berechnung der Dienstzeit der Offiziere, Beamten und Unteroffiziere der ehemaligen hannöverschen Armee wird Folgendes bestimmt: 4

1) Denjenigen Offizieren und Beamten, welche in Folge der auf Allerhöchsten Befehl Seitens des General-Gouvernements von Hannover erlassenen Aufforderung Anstellungs- oder Pen- sionirungs - Gesuche eingereicht haben, wird die Dienstzeit bei der Anstellung ohne- Unterbrechung weiter und resp. bei der Pensionirung ebenso bis zu dieser berechnet. Auf Pensionirungen sindet dies jedoch nur dann Anwendung, wenn der terminus ad quem durch besonderen Allerhöchsten Erlaß nicht anderweit festgestellt worden ist. Bei den wieder angestellten Offizieren und Beamten is in den vierteljährlichen Ranglisten die Zeit bis zur erfolgten Anstellung -als fremde Diensizeit anzugeben. __2) Denjenigen Offizieren und Beamten, welche um Erlaub- niß zum Uebertritt in fremde Dienste gebeten, so wie denjenigen, welche sich bisher gar nicht gemeldêt haben, wird bei etwaiger späterer Anstellung oder Pensionirung die Dienstzeit nur bis

l. Januar 1867 gerechnet. i 3) Den Unteroffizieren, welche sich der durch das Genéral-

18 gehörige Landes- f

Gouvernement von Hannover erlassenen Aufforderung gemäß bis zum 12. Dezember 1866 zum Eintritt in preußische Regi- menter 2c. oder zur Pensionirung gemeldet haben, wird die Dienstzeit bei erfolgter Einstellung ohne Unterbrehung weiter und resp. bei der Pensionirung eben so bis zu dieser gerechnet. Denjenigen Unteroffizieren dagegen, welche der gedachten Einbe- orderung nicht Folge geleistet haben , ist die aftive Dienstzeit nur bis ultimo Dezember 1866 zu rechnen. Berlin, den 3. Juni 1867. Kriegs - Ministerium. von Roon.

__ Abgereist: Se. dge é der General der Jnfanterie und General - Tnspecteur des Militair - Erzichungs- und Bildungs8- Wesens, von Peucker, nach der Rheinprovinz.

Betktanntmachung Vom 1. Juli d. J. ab wird bei der Telegraphen - Station in Pasewalk der volle Tagesdienst eingeführt. ¿La , (cfr. §. 4 der Telegraphen-Ordnung für die Korrespondenz im deutsch-österreichischen Telegraphen-Verein). E Stettin, den 19. Juni 1867. : d Der Ober-Telegraphen-Inspektor.

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Studirenden auf der Universität Breslau von Ostern bis Michaelis 1867.

- Von Michaelis 1866 bis Ostern 1867 sind gewesen

Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben Dazu sind in diesem Semester gekommen

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 918 Die katholisch-theologische Fakultät zählt. nländer a 158

Ausländer . Die evangelisch-theologische Fakultät zählt Uai, M 78 Die juristische Fakultät zählt. [En - On 197

Ausländer . 1 Die medizinische Fakultät zählt \Anslänver E 187 a) Tnländer m. d. Zeug- : niß der Reife 264 b) Tnländer m. d. Zeug- niß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs- Reglements vom ten Jr 1834 c) Inländer ohne Zeug- niß der Reife nach . 36 des Reglements d) Ausländer

Die philosophische Fakultät zählt 318 ®)

L

L diesen ünmatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören der- Vorlesungen berechtigt: 1) solche, deren Tmmaltriculation noch in suspens0 f. 2)- nicht immatrikulirte Pharmaceuten 3) Oekonomen 2c Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer is... Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil... R

*) Dávon entfallen: - auf philosophisch-historischeStudien. 251 2) auf mathematis{h-naturivissenschaft- liche Studien... |

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