1867 / 149 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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9) Die vor dem Jahre 1845 geborenen Individuen, welce aus ihrem früheren Militair - Verhältniß in die diesseitige Re- erne oder Landwehr übernommen worden sind, haben preußische

ilitairpässe erhalten , aus welchen N fernere Dienstvérpfli{- tung hervorgeht, Ünd werden beim Verzichen von; dem Land- wehr- Bataillon, in dessen Kontrolle sie gestanden , ebenso über- wiesen, wie die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in den alten- Provinzen. | H

Ale Hbbicièn vor dem Jahre 1845 geborenen männlichen Individuen derx neuen Laudestheile, welche in andere Provin- zen resp. Landestheile verziehen oder zur See gehen wollen, fund gehalten , sich zuvor cinen Ausweis über ihr Militair - Verhält- Bes von ibrer heimathlichen Kreis - Ersay - Komniission y oder, wenn fie gedient haben, von ihrem heimathlichen Landwehr- Bezirks-Kommando ausfertigen zu lassen. :

Werden dergleichen Tndividuen betroffen, welche ihren Auf- enthalt in anderen Provinzen 2c. ohne einen solchen Ausweis

enommen haben , oder ohne einen solchen zur See gehen wollen, o find sie anzuhalten , denselben sogleich nachträglich herbeizu- schaffen , event. sind die erforderlichen Nachforschungen bei der beimatblichen Kreis-Ersaß- Kommission, resp. bei dem heimath- lichen Landwehr-Bezirks-Konunando anzustellen. Die diesfälli- gen Requisitionen bedürfen einer besonders schleunigen Erledî- ung, um die Dienstpflithtigen vor- längeren auf ‘ihre etten ichen Beruf8verhältnisse störend einwirkenden Zeitverzäummijen mögli u bewahren. [N : B Vetrefenben Königlidden oberen Provinzialbehörden werden bierdurch ersüucht, diejenigen Anordnungen, welche zur vollständigen Durchführung der vorstehenden Bestimmungen in ibrem Bereiche etwa noch erforderlich erscheinen, ‘baldigst zu treffen. i D Berlin, den 31. Mai 1867.

Der Kriegs-Minister. Im Auftrage. von PodbielsSki. An sämmtliche Herren Ober - Präsidenten und das General-Gouvernement zu Hannover.

Der Minister des Jnnern. Im Aufträge. Sulzer.

Preußische Bank. Bekanntmacchung,

Da neuerdings Nachbildungen der Banknoten à 10 Thlr. wieder bäufiger zum Vorschein gekommen find, machen wir das Publikum wiederholt auf die dringende Nothwendigkeit aufmerksam, in seinem eigenen Jnteresse die gedachten Bank- noten vor der Annahme genau zu prüfen, oder sich doch den Einzahler jedesmal zu notiren.

Berlin , den 26. Juni 1867.

&öniglih Vreußiscbes Haupt-Bank-Direktorium.

Personal - Veränderungen. HDffiziere, Vortepee: Fähuriche 2c.

A Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 17. Juni.

Nersctung zur 2. Ing. Jasp. ; zum Plat - Jng. von Kosel ernannt. Stol§;, Maj. u. Fcstungsbau-Direktor an der Jade, in gleicher Eigen- {aft na Boven versctt. PVitsch;, Hptm. von d 1. Jng: Insp., u. Fe- ftungs-Bau-Dircktor von Boyen, unter Beförderung zum Major, zum Vlat-JIna. von Memel, Sabarib, Hauptm. von der 3. Ing. Jnsp.,

der 1. Irz. Jnsp., “unter Versekung zur 3. Jng. Insp, zum Comp. Comdr. im Pion. Bat. Nr. 10; Bogun v. Wangenheim; Major

genieur-Corps;, zum Commandeur des Garde-Pionier-Bats. ernannt. Rocs\e;, Hauptm. 2. Kl. von der 1. Jng. Jnsp., zum Hauptm. 1. Kl Neumann 1.; Pr. Lt. von der 2. Jng. Insp., zum LFauptm. 2. Kl.

Frocse, Sec. Lt. von ders. Jusp, zum Pr. Lt. befördert. v. Oidt- | F. man; Goeße; Hauptleute von der 1. Ingen. Insp zur 3, Ma iß, | Eorps/ Exner/

ge S p C) r dn Sr 47 Cas ] c j O, S E M E e A D | Intend. Sefr. Assist. vom I1V, Armee-Corps, Schroeder, Jntend.

| Sekr. Assist. vom V. Armee-Corps, zu Jntendantur-Secret. ernannk.

außeretatëm. Sec. Lt. von der 1. Ingen. Insp. zur 3, Ubse, außer- etatsm. Scc. Lieut. von der 2. Ingenieur-Jnsp., zur 1. Jngenicur- Jnspcctien versest.

dem Kommando zum Garde-Pionier-Bot. entbunden. v. Wangen- beim, Bachmann, aukßcretatsm. Sec. Lts. von der 1. Jng. Jnsp., dem Gardc-Pion.-Bat. überwiesen. Train-Bat. Nr. 1, unter Vers‘bung zum- Westfäl. Train-Bat. Nr. 7;

Wolf, Pr. Lt. aggr. dem Brandenb. Train-Bat Nr. 3, unter Ver- | sepung in das Scief. Train-Bat. Nr. 6, zu Ritim. und Comp.-Chefs, | v. Eckartsberg, Pr. Lt. und erster Depot-Offizier des Magdeburg. | 2!

Train-Bats. Nr. 4, und fommandirt zum Ponun. Train-Bat. Nr um Hauptm. befördert. Les, Pr. Lt. u. 2. Depot-Offiz, des Magdeb. S rain-Bats. Nr. 4, unter Versezsung zum Sch{les. Train-Bat. Nr, 6,

jedoch mit Belassung beim Magdeb. Train-Bat. Nr. 4 als fomman- |

Mmer/ Sec. Lt. vom

eine etátom. i Ostpreußi | Nr. h, v pn Haugwiß, Seconde - Lieut. bei der Kav..1. Aufq. des

i. Sontag, Maj. und Plak - Jng. von Kosel, | in gleicher Eigenschaft nah Stettin verscßt. Zwenger, Hauptm. von |

F Anf j f ion S þ j ns der 3. Ina. Insp. und Comp. Commdr. im Pion. Bat. Nr. 10, unter | Intendánkuren tes1IV, und resp. 1. Armee-Corps besthäftigt; zu ctats-

Taubert, Sec. Lieut. von der 1. Jngcnieur-Jn- | spection, Behufs seiner Verwendung im Fortifications-Dienst, von |

Maakten; Br. Lt. vom Oftpreuß. |

dirt zur Dienstl. bei ‘demselben , zum ersten Depot - Offizier erna mann ¡ Pr. Lt. aggr: dem Train-Bat. Nr. 10, unt@& vorläufige Belassung als kommandirt zur Dienstleistung hei diesem Bataillon n das--Ostpreußische Train - Bataillon Nr. 1 einrangirt. lebaq, Seconde - Lieutenant von der Jnfanterie 1sten“Alifgebots “des-1sten Bats. (Spandau) 3: Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, früher im 3. Pomm. ¿ Inf. Regt. Nr. 14, kommandirt zur Dienstl. bei dem Pomm. Traïn - Bat. Nr. 2, in diesem Train-Bat. angestellt. Cra, | ( us. Regt. “Nr. 13, in das Niederschles. Train, Bat. Ta 5 verle ats A pi n zder d M, drs a Bats. { Gleiwiß) 1. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 22, zUr Dienstl iel ec. Lts. Stelle des Osty rfen Train-Batalliz.®

Kguwenberg) 2. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 7, zur Dienst[. in-eine ctatbm. Scc. Lts. Stelle des Train-Bats. Nr. 10 kommandirt. v. Kleist, Sec. Lt. von der Juf. 1. Aufg. des 2. Bats. (Cöslin) 2en B Landw. Regts. Nr. 9 und kommandirt zur Dienstl. bei dem arde-Train-Bat., als Sec. Lt. im Garde-Train-Bat., Welz, Sec Lt. von der-Juaf. 1. Aufg. des 3. Bats. E f saiedersdbles Landwvehr-Regts. Nr. 10 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Magdburg. Train-Bat Nr. 4, als Sec. Lieut. im Magdeburg. Train: Bat. Nr. 4, Zimmermann, Sec. Lt. von der-Art. E" Aufg-ckdes 3. Bats. (Schweidniß) 3. Niederschles. Landw. E Nr. 10 und fom- mandirt zur Dienstl. ‘bei dem Train - Bat. “Nr. als: Sec. Lieut. im Txain-Bataillon Nr. 9, Geisler, See. Lieut. von der Juf. 1: Aüfg. des 1. Bataillons {Breslau)- 3. Nieders{hlesishen Landwehr-Regiments Nr. 10, v. Ors bach, Seconde-Lieut. vom Train 1, Aufgebots des'2 Bats. (Treuenbrießen) 3. Braudenh. Landw. Regts. Nr. 20, beide fómmáändirt zur Dienstl. “beim Train-Bat. Nr. 10/7 äls "See. Lts. im Train-Bat. Nr. 10 angestellt. z } Den 18. Ir Schaumburg, Ober-Primaner' des'Kadetten: Corps und Gefr., als Port. Fähnrich dem Juf. Regt. Nr. 82 über:

wiesen. Bei der Landwehr.

Den 17. Juni. “Reinsch, Sec. Lt, von der Kav. 2. Aufg. des 1. Bats. (Jnsterbur 2: Oftpreuß. Regts. Nr. 3, und kommandirt zur Dienstl. bei dem Niederschles. Train - Bat. Nr. 5, zum Pr. Lieut, Meridies, Vice-Wachtm. vom 1. Bat. (Breslau) 3. / Nieder\{les. Regts. Nr. 10., Clemens, Vice - Wachtm. vom 2. Bat. (Bütg) 1. Magdeb. Regts. Nr. 26, zu Sec. Lieuts. beim Train 1: Aufg.'be:

ördert. | B. Abschied8bewilligungen-2.

Den 17. Juni. Vial, Ob. Lt. und Plak-Jng. von Thorn, mit Pens. nebst Aussicht auf Civilversorgung Und \der Ing. Unif. der

Den 18. Juni. Pagensteher, Gen. Lt. und Jnsp. der 3ten Ingenieur - Júspection, in Beneburigung scines bes 1 mit Pension zur Dispofition gestellt. Prinz Erich ta STaldédck und Pyrmont, Seconde-Lieutenant à la suite des” Westfälischen Jäger- Bats. Nr. 7, Frhr. v. Czettriß u. Neuhauß, Port. Fähnr. vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, Schambacch, Hauptm. z. D., früher im chemaligen 3. Hannöv. Jnf. Regt. , mit seiner bisher. Pension nebst

3:-Bats.(!

. Abschied bewilligt.

Aussicht auf Civilvers. und der Armee-Unif. der Abschied bewilligt. |

Totbke, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot zu Berlin, mit seiner bisb. Unif. und der Auscht auf Anstellung im Civildienst der Abschied be- willigt. v. Hartwig, Ob. Lt. zur Disp., früher Major im chemal.

Hannöv. 2. Inf. Regt. mit seiner-bish. Pens. nebst Aussicht auf

‘Civilvers. und der Armce-Unif. der Abschied bewilligt. Beamte der Militair-Verwaltuúng-. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 29. Mai. Scupin, Kascrnen-Jusp. in Preuß. Stargardt Nüsfken, Kasernen-Jnsp. in Hamuy Voß, Kasernen-Jnsp. in Aachen, Mentei, Kasernen - Insp. in- Görliß; Hülsen, Pr. Lt. a. D. und Kasernen-ITnsp. in Brieg, zu Garnison-Verwaltungs-Tnsp. ernannt.

Den 7. Juni. Friße, To00pÞp, Gerichts-Assessoren, bei den

mäßigen Jntendantur-Affessoren ernannt. Reuter, Jntendant.-Affessor vom XI. ¡zum VI. Armee-Corps verseßt. Sach s, Appellations-Gerichts- Referendarius, bei der Jntendantur des V1. Arme&Corps beschäftigt, zum Intendantur-Referendärius ernannt. Staerfke, Jntendantur-Regiitra-

zum Fcstungsbau-Dircktor an der Jade, Sommer, Hauptm. von | tur-Assistent vom 11. Armee-Corps, Brettnacher,/ Jnténdantur-Sefkre-

tariats-Assistent vom VIIl. Armec-Corps, Bräunig, Jntendanktur- Sefretariats-Affistent vom X. Armce-Corps, Richter, Jntendantur-

vom Kricaëminifterium;, unter Einrangirung in den Stab des Jn- | Sekretariats-Assistent vom IX. Armce-Corps, Rettig, Jntendantur-

Sefkretariats- Assistent von demselben Armee-Corps, Boß, Jr- tendantur- Sekretariats - Assistent vom 111, Armee - Corps, Met- dorf, Tntendantur-Sefkretariäts-Asfistent vom 1TV. Armee - Corp:

Intendantur-Sekrctariats-Assistent vom 1V. Armec- Intend. Secret. Affsist. vom 1, Armee-Corps, Fabr;

| Steinmeister, Jutendantur-Zetretaiats-A} istent vom VI1l. Armee-

Corps, Lemke,

Den 12. Juni, Merleker, Intendantur - Rath vom 11, zum IX. Armee-Corps, v. Schwedler, Tntendantur-Rath vom IX., zum GSarde-Corþs, Jaquet, Dg E vom Ij zum 111, Armee Corps, Ponrme, Intendantur - Assessor vom Garde - Corps, zum IX, Armee-Corps verseßt.

Nichtamtliches. Preußen. Babelsberg, 25. Juni, Se. Majestät

| der König dinirten gestern bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prins Albrecht, wohin außer Sr, Kaiserlichen Hoheit dem

roßfürsten Wladimir nebst Gefolge und dem Prinzen vo?

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Württemberg, das Offiziercorps der Gardes du Corps und mehrere frühere Mitglieder desselben Einladungen erhalten hatten. Abénds-10 Uhr begaben Se. Majestät der König Allerhöchstsih: nach Schloß Bäbelsberg zurück, Heute besich- tigén Se. Majestät der König: bei dem Neuen Palais das Lehr-Jnfanterie-Bataillon, nahmen die Vorträge des Militair- Kabinets und des Ministers Grafen Jhenpliß entgegen, und gaben auf Babelsberg ein Diner von über 20 Couverts.

Berlin, 26. Juni. Jhre Majestät die Königin be- suchte in Aachen einige Wohlthätigkeits-Anstalten. Von Maline bis Gent begleiteten Jhre Majestäten der König und die Königin der: Belgier Allerhöchstdieselbe. Die Ueberfahrt von Ostende nach Dover erfolgte in 4 Stunden. Jn Dover wurde die Königin von Viscount Torrington Ra- mens der Königin Victoria und vom preußischen Botschafter, ferner in London von dem Prinzen von Wales und dem Prinzen von Sachsen - Weimar empfangen und nach E Windsor begleitet, wo Jhre Majestät die Königin von Englan selbst der Königin auf dem Bahnhofe entgegenkam.

Berlin, 26, Juni. Ueber die am gestrigen Tage statt- gefundene Publication der Verfassung des: Norddeutschen Bun- des in den zu demselben gehörigen Staaten liegen bis jetzt fol- gende Mittheilungen vor:

Für das Königreich Sachsen Verordnung: |

Wir Johann, von Gottes Gnaden Sachsen 2c. 2c. 2c. urkunden hiermit und bekennen:

Nachdem Unsere getreuen Stände der Verfassung des Norddeut- hen Bundes, wie sie durch den Reichstag am 16. April dieses Jahres in Berlin angenommen worden, ihre Zustimmung, auch Unserer Staatsregierung zur Ausführung der darin enthaltenen Bestimmungen die S soweit es einer solchen Überhaupt bedarf, ertheilt, so haben Wir dié Publication der gedachten Ver- fassung mit der Bestimmung verfügt, daß dieselbe vom- 1. Juli dieses Jahres an in Kraft treten soll. Zu dessen Beurkundung haben Wir fegemwartige Verordnung eigenhändig vollzogen, auch mit dem Königlichen Siegel bedrucen lassen.

Dresden, am 25. Juni 1867.

L.S Johann.

Tohann Paul Freiherr von-Falkenstein. Richard Freiherr von Friesen. Dr. Robert Schneider. Alfred von Fabrice. | _ Herrmann von Nostiß-Wallwiß.

Die Großherzoglich hessische Verordnung, die Verfassung des Norddeutschen Bundes betreffend im Regierungsblatt Nr. 28 lautet: -

Ludwig TIT. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein 2c. 2c. j

Nachdem die von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem Reichstage vereinbarte Verfassung des Norddeutschen Bundes beziehungsweise die Einführung dieser Verfassung in den nördlich des Mains gelegenen Gebietstheilen des Großherzogthums die Zu- stimmung Unserer getreuen Stände erhalten hat, verkünden Wir nachstehend die gedachte Verfassung und bestimmen zuglei, daß die- selbe in den erwähriten Landestheilen mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten soll. 4, j A

Urkundlich Unserer cigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. :

So geschehen, Darmstadt, den 22. Juni 1867.

Ludwig.

lautet die betreffende

König von

| von Dalwigk.

Für das Großherzogthum Weimar ist die Publication der Verfassung des Norddeutschen Bundes durch das Regie- rungsblatt vom 25sten verkündigt worden Für das Herzogthum Braunschweig ist die Veröffent- lihung der Verfassung in der am 25. Juni erschienenen Nr. 43 der Gesecß- und Verordnungs-Sammlung durch nachstehendes Publications-Patent erfolgt:

Von Gottes Gnaden, Wir, {weig und Lüneburg 2c. | |

fügen hiermit zu. wissen:

Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dean Reichstage ver- einbart worden ist und die Zustimmung der Landesversammlung des Herzogthums im voraus bereits erhalten hat, verkünden Wir nach s ie gedachte Verfassung hiernit a Nachachtung.

__ Unsere L EIEM und Alle, welche es hiernach zu achten. N :

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Herzogl Ge- heime-Kanzlei-Siegels. (E

Braunschweig, am 25 Ju E

Auf Höchsten Spezial - Befehl. von Campe. W. Schulz. Zimmermann. y Das Gesetz (Nr. 69) vom 25. Juni 1867, betreffend die Publication der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Yerzogthume Sachsen-Meiningen lautet: A Wir Georg, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen-Meiningen 2c.

Nachdem die im ven Jahre von der Krone Preußen angeregte Vereinigung der Norddeutschen Staaten zur Er-

rihtung eines Norddeutschen Bundesstaats, an welcher

Wilhelm, Herzog zu. Braun-

onst angeht; haben sich

auch

Wir unter Zustimmung Unserer getreuen Stände Uns be- thoiligt haben, dahin geführt hat, daß. von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem zur Berathung der Verfassu dieses Norddeutschen Bundes erwählten Reichstage, zu welchem ald das Herzogthum seine Vertreter gesandt hatte, die Verfassung des Norddeutschen-Bundes vereinbart worden is; so verkündigen Wir Eri mit Zustimmung Unserer getreuen Stände diese Vér- I 1 Welche ain 1. Juli 1867 in Kraft treten soll:

(Es folgt dann der Wortlaut der Verfässung und nach dieser)

Urkundlich unter Unserer Eigenhändigen Unterschrift und dem vorgedruckten Herzoglichen Siegel.

Meiningen, den 25. Juni 1867.

j S. Georg. von Krosigk. F. von Uttenhoven. Giseke. E. Wagner.

Die Geseßsammlung für das Herzogthum Gotha, Nummer DCCCLXVILU. (Gemeinscaftl. Geseßsammlung für die Herzog- thümer Coburg und Gotha Nr. 184) führt die Verfassung des Norddeutschen Bundes mit folgendem Geseß in die Herzog- thümer Coburg und Gotha ein:

_ Wir Ern, Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha, Jülici, Cleve und Berg, auch Engern und Westfalen, Candarnf in Thít- ringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna 2c. 2c.

Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem zu diesem Behufe berufenen Neichstage- vereinbart und von dem gemeinschaftlichen Landtage der Herzogthümer Coburg und Gotha angenommen wor- den ist, bringen Wir dieselbe nachstehend zur geseßlichen Publication mit der Bestimmung, daß sie am 1. Juli d. J. in Kraft treten soll.

Urkundlich haben Wir dieses Geseÿy in Unserem Namen durch Unseren Staatsminister vollziehen und Unser Herzogliches Siegel

l'eidrucken lassen. . Gotha, am 25. Juni 1867. L (L. S.) : Kraft erhaltener Vollmacht : v, Seebach.

Jür das Herzogthum Anhalt lautet das Publications- Patent. (Gesez-Sammlung für d. Herzogthum Anhalt Nr. 137 bekannt gemacht und ausgegeben am 25. Juni 1867).

Wir Leopold Friedrich, von Gottes Gnaden Herzog von Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen, Graf zu Asfa- nien; Herr zu Zerbst, Bernburg und Gröbzig 2c. 2c. 2c.; thun fund und fügen hiermit zu wissen:

Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem Reichstage ver- einbart worden if und die Zustimmung des Landtags erhalten hat; verkünden Wir nahstchend die gedachte Verfassung und bestimmen zugleich, daß dieselbe in Unserem Herzogthume am 1. Juli 1867 in Kraft treten soll. s

__ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Herzoglichen Jnsiegel.

Dessau, den 25. Juni 1867.

(L. S.) Leopold Friedri; l : Herzog von Anhalt.

Dr. Sintenis. Stockmarr. v. Zerbst. Hagemann.

Das Patent zur Publication der Verfassung des Nord- deutschen Bundes im Fürstenthume Shwarzburg-Sonders8- hausen vom 24. Juni 1867 lautet:

/ Wir Günther Friedrich Carl, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, Herr

zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg und Blankenburg,

verkünden hierdurch mittelst des nachstchenden Abdrucks die »Verfassung des Norddeutschen Bundes«, nachdem dieselbe in dem zu diesem Behufe berufenen Reichstage berathen und zwischen den zum Norddeutschen Bunde vereinigten Fürsten und freien Städten und jenem Reichstage vereinbart worden is, auch diesseits die verfassungsmäßige Zustimmung Unseres getreuen Lantages erhalten hat, mit dem Vemerken, daß durch diese Verfassung die bestehenden Landesgçeseße und insbesondere auch die eins{lagenden Bestimmun- gen des Landesgrundgeseßes vom 8. Juli 1857, soweit solche mit derselben nicht vereinbar sind, als abgeändert zu betrachten sind und daß sie mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten soll.

Sondershausen, den 24. Juni 1867.

(L. S,) Günther Friedrich Carl, F. z. S. S. i kontrasignirt: j _ von Keyser.

Unier dem gleichen Datum ist die Verfassung des Nord- deutschen Bundes in Bremen durch obrigkeitlicbe Bekannkt- machung veröffentlicht worden.

Jür die freie und Hansestadt Hamburg hat der »Hamb. Corresp.« vom 25. Juni in seinem amtlichen Theile die Ver- fassung des Norddeutschen Bundes publizirt.

E ECN/ 25. Juni. Gestern Vormittag 94 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf dem Bahnhofe ein, wo sich die hiesige Generalität unter dem Divifion®&Comman- deur Generallieutenant Hann von Weyhbern und die Spißen der Behörden unter dem Regierungs-Chefpräsidenten Naumann zu seinem Empfange eingefunden hatten. Se. Königliche Hodeit begab si sofort nach dem an der Danziger Chaussee delegenen großen Excerzierplay zur Jnspizirung der in Bromberg garnifoni- renden drei Bataillone Jnfanterie und der Escadron Ulanen. Diese hatten daselbst im Parade-Anzuge (die Infanteristen mit Tor-