1867 / 151 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2567 2566 : D. Die Kap i tgipenten steuer. D Pas. dan, Gesebe m und zwar: 1 sür Sespinuße und erden Ln Non und hem Deng- D i : t: : D e) z Ï Mai ntir c ermögen, welche au verwandten Unternehmungen onstige Fabriken aller Art, Gti Le E "Beach, pr dl un f eeltud, die | wee T e Tagerert “(also 3 Kataster - d zwischen dent dl. dem Namen von verzinslichen Darlehen, Schuldbriefen, Staats- Mühlwerke; F. Bierbrauercien und Brauntweinbrenncreien. o 227

7 S j î ile ï S B î Þ F E s É î [1j j f - O f und Landgerilbbezrt-Deb ohne Ua Joer so dsindent, Sieuerhulden wird gleidfalle mlt f get, Ÿ dfe eder eldes ats E geld-bypothet, Rausdngt Bober besehen au (nt but Le Vertvaliun rennen fem ins

a, t i E s : jer L ital oder in sonstiger Weise verzinslich angelegt ist, nach folgen- | Renfkbeamten, dem Ortsvorstande und 4 von den Gemeinde-Behörden Die in den vormals bayerischen Bezirken Orb und Geröfeld be- | stens 3 Kreuzer und höchstens 222 Kreuzer beträgt. Die vor

Steuer in simplo belegt, so daß ‘darnach die Steuer in sìimplo min d . x tali de: assen erhoben : : 4g gewählten Mitgliedern, welhe zur Annahme des Amts gezwungen stehenden direkten Steuern sind folgende: A. die Grundsteuer, B. die | Art der Gebäudesteuer wird Areal st stehende den Kl pie Jahres-Rente. Jährliche Steuer. erie Po Am et badi it n zl t Ben A E gea Zungen BauferpeueH C. die Einkommensteuer, D. die Kapitalrentensteuer, E. Die Zahl der zu erheb nbesSi E R Due “Gulden. Gulden. Gulden. Kreuzer. Pflihtigen und wenn diese unterla\sen wird, in contumaciam bewirkt. die Gewerbesteuer. t Finalitgesth bestimiat mper wurde dur das jedesimaliy é 25 bis 50 ie Steuecrlisten werden von den Gemeinde - Behörden aufgestellt, A. Die Grundsteuer beruht auf dem Geseße vom 15. August N Mert ältniß der Miethst Areal E 91 79 welche auch die Declarationen einzufordern haben. Unrichtige Decla- 1828 und dem Natrage Ee vom 28. März 1852. das Verhältniß doc Sa L A Ga steuer ist geseßlich ay j 76 100 rationen werden mit der Strafe des 5 - bis 10fachen Betrages der Der Mer N Lg De rundfteuer liegt eine genaue Vermessung Miethsteucr (der reußitt G ER E 10 daß Q P Simplum de ; 101 150 Steuer geahndet und unterlassene Gewerbe - Anmeldungen mit dem - und Kartirung zum Grunde, und das hierauf errichtete Kataster wird Stutel-dèr Areals n T S bis ee SeA Städten analog) dyj : 151 200 dreifachen Steuerbetrage bestraft. Uebèr Reclamationen; welche so- dur Nachtragung nicht nur der Besißveränderungen, sondern auch der Ce analog) ger t s N d rie esteuer auf dem platten I 290- wohl der Steu"erverwaltung, wie den Pflichtigen zustehen , entscheidet Veränderungen, - welche cine Vermehrung oder Verminderung der Lan D log) A de ind. ps de: Ier zwei Simplen Miet | 251 300 dic Regierungs-Finanzkammer und wird die Steüer für 3 Jahre fest- Steuer zur Folge haben, mit der Gegenwart in Uebereinstimmung er- wind indidinaR B Ai R R T entliche Jahressteuer erhobe L 301 350 geseßt; die innerhalb der dreijährigen Frist eintretenden Veränderungen halten, und hat sowohl binsichtlih der Besteuerung als der privat- Oh e:bébétre bat somit die Mictho, en Zuschläge hinzugetreten sind : 351 400 werden aber berlisichtigt. rechtlichen Verhältnisse volle Beweiskraft. Für die Umschreibung wer- | ZL'h 8 ibn 1 e A ae steuer BA ein Gebäude mindesten 401 450° Den nach Amtsbezirken gebildeten Gewerbgenossenschaften ist den Gebühren entrichtet, welche für die Parzelle 6 -beziehungs8weise böchstens 6 Eu =/ 135 E euer dar. de, ca 6 x 3 = 18 Kreuze, : 451 500 es gestattet, den nah vorstehenden Grundsäßen für 3 Jahre auferleg- 12 Kreuzer betragen. : | | O L R E = j BEeR 15 Kreuzer betyg, 600 ten Gesammtbetrag der Gewerbesteuer als ein Steuer-Kontingent in Die Vermessungs-Resultate sind auf Stcinplatten lithographirt, e 2/ M on Pro 2 M Ba ny ne rf Simpel Micthssteuer 700 folle zu Übernehmen, ohne Berücksichtigungen von Ab- und Zugängen und außerdem für jede Gemeinde zwei Kartenabdrücke ausgefertigt, nis “trseslicd S fol uipru ). e Kepilton der Häusersteug 800 an dic Staatskasse abzuführen, dafür aber die Untervertheilung über von denen der eine unverändert den Zustand der ursprünglichen Ver- Be E Ls E Ee Mietherträge in ciner Ge * 900 die einzelnen Gewerbsgenossen nah freiem Uebereinkommen zu be- messung, der andere den Zustand der Gegenwart ergiebt. Berl ¿ll usse sich rogas , 063A an LN egen sind, oder wenn di 1000 wirken. Die Grundsteuer ist uach dem mittleren Reineriragc, bei Aeckern | D L vi oma dad ggc ever d v en, daß die Miethsteuer an die Stel 1200 Auch von der Gewerbesteuer werden jeßt Zuschläge entrichtet. nach dem Körnerertrag unter Nichtberücksichtigung des Strohes, der Brach- | der e | Geb i L ea uu 0 s umgekehrt. : 1400 frucht und der Nebennubungen, bei Wiesen nach dem mittieren Er- | si e ae O he N Miethsteuer unterliegen , bleiben z, 1600 Schon seit einer Reihe von Jahren genügten die nah den vor- trage an Heu und Grummet; bci Waldungen nach dem nachhaltigen a râts ser-Ste n U Tour, 10 Jahre steuerfrei. Es sind be 1800 54 gedachten geseßlichen Grundsäßen veranlagten Steuern- niht mehr, um Holzertrage unter Freilassung der Nebennußungen, und bei allen übri- | (bude C B Ao orhanden und gelten im Uebrigen 2000 - die Staatsbedürfnisse in Bayern zu decken, und es werden seitdem auf gen Grundstücken in verhältnifimäßiger Gleichheit zu den vorgedachten E G Lriar Groudsteu eweiskraft des Katasters 2c., die Bestimmun, 2500 75 Grund der Finangzgeseße regelmáßia Zuschläge erhoben, welche seit Hauptkulturarten veranlagt. ; é g Ee cuer. as 3000 90 1856 bei der Einkommensteuer 6 Kreuzer für jeden Gulden geseblicher Die Classification der Grundstücke is nach achtel Scheffel Korn 31. Mai 1856 L intommensteuer welche auf dem Geseße vom 3500 105 dergestalt erfolgt, daß bei den Acckern je 5 Scheffel Korn eine um je Gr al D az unterliegt alles Einkommen, welches nicht von 4000 120 eine Klasse höhere Bonität ergiebt, bei den Wiesen 15 Centner Heu | ou"! ominikal., Haus-, Gewerbe» oder Kapitalrentensteuer be 4500 135 oder Grummet gleih 4 Scheffel Korn gercchnet werden und bei den | troffen R s Ab U ugzersolgé in drei Abtheilungen, und 5000 150 Waldungen je na deren Lage und der Höhe der Holzpreise festgestellt S ges R . Abtheilung das Einkommen aus Lohnarbveit (der Tage: 6000 180 ist, welche Holzquantität cinem achtel Scheffel Korn gleich zu rechnen, sei. Ln f lenstboten, Gesellen, Privatschreiber 2c.), zur 2. Abtheilun 7000 210 Der Scheffel Korn (gleih 5 Scheffel Weizen oder 15 Scheffel | das Einkommen aus freien Erwerbsarten, so wie aus wissenschaftlie 8000 240 Gerste oder 2 Scheffel L afer) ist mit 8 Gulden, also £ Scheffel Korn Künstler Literaten e) e Ab dritter Al ala) „otar 9000 270 A E : Ó é Ly Jl l j x intomm 1 Gulden in Ansaß gebracht, und jeder so berechnete Katastergulden der mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten und Pensionän 181000 E

ulden) und den unte anderen Obligationen, Actien u. dgl. m. begriffen zu werden Die Veranlagung det Gewerbesteuer wird dur cinen Aus\{huß

Steuer, bei der Gewerbesteuer und bei der Kapital - Rentensteuer 3 Kreuzer für jeden Gulden gesebßlicher Steuer, für die Jahres-Grund- steuer (22/,, Simpel) 20 Kreuzer für den Gulden veranlagter Steuer, für die Häusersteuer (2 Simpel Micths- und 6 Simpel Arealsteuer) 9 Kreuzer für jeden Gulden Jahressteuer betragen.

Hierdurch is also cine Erhöhung der Grundsteuer um 335, der Häusersteuer um 15, der Einkommensteuer um 10 und der Gewecrbe- und Kapital - Rentensteuer um 5 pCt. eingetreten. ‘Zugleich is da- durch der ursprüngliche Charakter der Grund- und Hâäusersteuer dahin verändert worden, daß die früher Übliche Simpelzahl als Steuer-Ein-

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mit 1 Kreuzer Grundsteuer als Steuersimplum belegt. Die Zahl der y : : es Ì ] U etbebenden Simplen wurde dur das Einanz-Geses bestimmt und | sowie der in festen Dienstverträgen stehenden Privatbediensteten, 20,000 :600 heit betrachtet wird und zusammen mit den danach bemessenen sind bisber 22/,. Simpla als ordentliche Jahreéfteuer erhoben, welchen Die jährliche Steuer beträgt : 25,000 750 Steuerzuschlägen die jeßige.Jahres-Grund- und Häusersteuer ausmacht. aber on scit längeren Jahren dic untcn näher bezeichncten Zuschläge a) in der 1. Abtheilung, je nachdem der Betreffende durch\{chnitilid - 30,000 900 Nach der bisherigen Geseßgebung wird die Grund- und Häuser- dauernd binzugetreten ind. E täglich 20, 30, 45 oder 60 Kreuzer verdient, jährlich : 40,000 1200 steuer in 3 Terminen, nämlich am 15. April, 15. November und Nach dem Geseke vom 15. August 1828 zerfiel die Grundsteuer in für Stufe E | p Kreuzer; | » 50/000 1500 15. Dezember, die Einkommen- und Kapitalrentenstcuer in 2 Raten, E cor: vord y tnlárc Eileiuthaevt, “Pie lei Ea E Bälter : « U und r weitere 10,000 Gulden mehr eine fernere Steuer von je Par e E D V die Gewerbesteuer ebenso am 15. Fe- pa - Tai : ; ; ; ; den ; 300 Gulden. : - G AAE cut E R B R de A MUSD eet Eil cite b) ín der 2: Abtheilung: E Besfreit von der Kapitalrentensieuer sind: der Staat, alle le a5 oer Des Me anen, 0 U TLIOO ege van als E En En Realbereccktigten zet aR Verhältniß des jedem B cthei- in Kl. Los zu 200 Gulden jährl. Eink. Gulden 30 Kr. jährl | s E E la É Oen 4E A e Ärrenhäusern wW RUNE Ap E ind, 'Indeß dei Pt e [igten SeTOILIDREN Ertrages vertheilt IFETDE beriBe durch das Ge- » » 2 v. gr 20A h, : F h y Stand geseßt würden, ihre Zee: vollständig zu erfüllen; die zum ahlungen geleistete welche in ven altländischen Provinzen dem Staate CEER ie L e E a C OgAlberf/ daf VULESONIVEITY WeIois 401— 500 » Stammvermögen der geistlichen Pfründen gehörigen Capitalien , in- | obliegen, wie z. B. die Erhöhung von unzureichenden Besoldungen 2 : sofern sie mit Verpflichtungen insbesondere zur Unterhaltung von | von Elementarlehrern, zu deren Aufbringung die principaliter ver- 90 i Hülfsgeistlichen belastet sind; Anstalten oder Gesellschaften, welche | pflichteten Gemeinden wegen Armuth außer Stande sind, ferner dic 30 fremdes Kapital in Erwerbsgeschäften verwalten , insofern der daraus | Schulaufsichtskosten. Diese Kreislasten für Schulzwecke belaufen sich fließende Gewinn an die Theilnehmer verabfolgt und daher von lep- | beispielsweise für Orb allein auf 1060 Gulden = 606 Thaler oder teren versteuert wird; die Kapitalien solcher Personen , welche insge- | Über 10 Prozent des Gesammtsteuersolls. -

i ten jährlich beziehen. Die gesammte Lokalverwaltung in Betreff der direkten Steuern,

, sammt nur 25 Gulden -und weniger Renten jährlich bez : auv l n Wittwen und Waisen mit Rentenbezügen unter 200 Gulden ha- | sowie Hebung und Beitreibung, der leßteren ruht in den Händen der Rentämter, welche außerdem die Hebung und Verrehnung sämmtlicher

: : i in ihr sonstiges Einkom- / ( | : z ven nur die halbe Steuer zu entrichten, wenn ihr sonstig sonstigen Staatscinnahmen, insbesondere der Einnahmen aus Domä-

men unter 200 Gulden beträgt.

Die Kapitalrentensteuer wird im Uebrigen ebenso veranlagt, wie | nen und N ae vas n. bagen Bitlèitien Geb Leh

le Ei j ij ; lten für sie die Zur Sas E N Ahves anspigellen qs j Gerötals drei dergleichen Rentämter, und zwar zu Orb, Gersfeld und ilders.

j s i r werden in 39 Auch von der Einkommen- und Kapitalrentensteue Die Geschäfte der altländischen Regen so weit sie sih auf

. mit alleiniger Auênahme der im Eigenthume des Staats befindlichen s neuerer Zeit Zuschläge erhoben. dete ¿e di i i i Grundstücke der Grundstcuer. Die Grundflähen von Häusern, sowie 20% M A 227 E. Der Gewerbesteuer ist nah dem Gesehe vom 1. Juli 1856 | die N Den aiten, Ap M preusishen Reatccune tbe n die Hofräume, find na dem Maße der Grundsteuer der besten Grund- und 10 Gulden mehr für je weitere 1000 Gulden Einkommen; une unterworfen, welcher ein Gewerbe betreibt. Der gewerbsmäßige E en Kreise, und seit der Zuschlagung der an Preußen Ablelecichen ftücke in der betreffenden Gemeinde veranlagt. iNderdritten Abtheilung jährlich & pCt, von den ersten 600 Gulden etrieb wird nah den faktischen Verhältnissen, aber Jedenfalls pnn Gebietstheile Orb, Gersfeld und Hilders zum Regierungsbezirk Cassel B. Die Häusersteuer ist durch das Geseb vom 15. August | s pEt. von den nächsten 300 Gulden und 1 Prozent von jcden F angenommen, wenn die Beschäftigung mit Gehilfen oder in einem für diese dem Obersteuer-Kollegium daselbst Úbertragen.

1825, sowie dur die Zusaßgeseze vom 28. Dezember 1831, vom ferneren Einfommcn. Laden oder mit öffentlicher Ankündigung betrieben wird. l Nachstehend is das Soll - Auffemmen an direkten Steuern ein- 25. Juli 1850 und vom 10. Januar 1856 geordnet. ; Wer mehr als 1 Gulden, tägli verdient gehört nicht in die ls Die Steuer zerfällt: a) in die unveränderlihe Normalanlage, shließlih der oben gedachten, in die Staats-Kasse fließenden Zuschläge,

Derselben sind mit Auënabme der Staatsgebäude, der Kirchen, | sondern in die 2. Abtheilung. welche das Gewerbe in D Ansaße ohne Rücksicht auf die Ne 7 E s : ; der sffentliwen Schul- und Erzichungsbäuser, somie derjenigen zu | Befreit von der Einkommensteuer sind Arme, Familicngliede@ seösere oder geringere Ausdehnung des Betriebes trifft, De A für das Jahr 1855 in jenen Gebietstheiten zusammengestellt. Stiftungen gebörigen Gebäude, in welchen sich öffentliche Wohlthätig- | ohne besonderes Einkommen, Militair-Personen vom Unteroffizier at- F die veränderliche Betriebsanlage, welche si nah dem auf Breeics: F S E ta feits-Anstalten vefindea, endlich der Shloßgebäude , welche die Standes- | wärts, Pensionen unter 200 Gulden, das Einfommen juristise F Zeitabschnitte bemessenen mehr oder weniger shwunghaften Betriebe Davon trifft auf U E a bewobnen alle Gebäude unterworfen. | A S Dtidies 2. M des C Gas folgt nach einer 33 Klassen enthaltenden Skala Gesammt- :

Den Mafftab für die Besteuerung der Häuser bilket bei einem | Ver Beranlagung, welche nur alle 6 Jahre erfolat, aber durá Die Veranlagung erfolgt nach einer si N , V Be ' ie d Theil derielben ihre Miethsertragfähigkcit, ddl da, wo die wirklichen | Ab- und Zugangslisten auf dem Gau fend D e [ieg mit Säßen von 20 Kr. bis 833 Gulden 20 Kreuzer ah ee d Skeuergattung. D E Dr MiethSspreisc zu ermitteln, nach dicjen festgestellt ist, und wo diese Steuerlísten zu Grunde, in welche von den Gemeindebchörden ale F 1000 Einwohner; von 30 Kreuzern bis N R ide in Orten Thlr Thlr Sgr. feblen, dur Schâbung des Miethsiwerths gefunden wird. Von jedem | Pflichtigen aufgenommen werden, Die Leßteren sind zur Anzcist 1000—4000 Einwohnern ; von 45 Kreuzern bis 1875 QU So Watten, H. : gr. Gulden des so crmittelten wirklichen bezichungsweise geschäßten Miecths- | aller auf die Besteucrung bezüglichen Verhältnisse bei Vermeidung de F mit. 4000—20,000 Einwohnern und von 1 Gulden bis n d inna | j erirages wird ein Kreuzer, (mithin */;„) als Stcuerjsimplum erhoben, | Einshäßung in contumaciam und einer dem Steuer-Betrage gleit- F n Orten mit über 20,000 Einwohnern, so wi E ib dén in A. Grundsteuer 19684 2000 18,2 Jedoch ist der geringste Mictbhssas für cin Gebäude auf 9 Gulden, (die | stehenden Strafe verpflichtet. Unrichtige Declaration wird mit d Gewerbesteuer-Tarif, welcher für jede Art von E Te “Jal Doi B Husersteuer Vai 1882 191 1,7 geringîte Steuer für ein Gebäude mithin in simplo auf J Kreuzer) ge- | Strafe des 3fachen Betrages der Steuer bestraft. Die Einschätuni 72 verschiedenen Positionen den in der Skala enthaltenen Jahres C. ÉEinfommensteuer .…. 799 73 0,7 jeplid festgestellt. Diese Art der Häusersicuer wird Miethsteuer | erfolgt für jeden Rentamts-Bezirk durch cinen aus fünf Mitglicderz teuersaß aufführt. , den Künstler und Hand- D. Kapitalrentensteuer 653 66 0,6 genannt. | bestehenden Steuerauëshuß, 1welcher durch Gemeindec-Organe mitt Der Tarif unterscheidet : A. die nann O Mh 1) 4 rof. E. Gewerbesteuer 2308 234 2,1

Da aber, wo in wirklichen Mictbherträgen fein Anhalt für die | indirefter Wahlen er.1 ählt wird und dessen Mitglieder durch Straf F werker; B. die Handelsgeschäfte nach 4 Unteras ind Mieth-Anstalten Ueberhaupt | 25249 |, . 2564 ] Ie Sm Scbäßung gefunden werden fann, insbesondere bci den zum Betriebe | zur Annahme der Wahl angehalten werdeu können. Sowohl dŒck handel, 2) Detailhandel, N Licitations / Leih- Gewer arten ; C das Die Grundsteuer isi verhältnißmäßig sehr hoch; da einigermaßen der Landivirthschaft dienenden Gebäuden, so wie bei den Schlössern | Pflichtigen wie dem Rentbeamten cht das Recht der Reclamatic® E dem Handel i MnA Se drt Und, Eisenbahnen, fruchtbarer Boden nur in den Thälern und auch hier nur in geringer uud den Pfarrhôfen auf dem Lande, insofern sie nicht vermicthet | ersterem innerhalb einer 30tägigen Frist, zu, und entscheidet daru? pie! Stadt - und Reisefuhrwerk , Sc ),” die Gast- und Schänk- | AuLdedüung vorkommt, die hohe gebirgige Lage und die \schlechte Be- e

s E E D ; L L | E a Z H 2 - ; ck L L A A , á | Î i i finde wird der ftcuerbare Ertrag na der Größe der überbauten und | definitiv der um 4 Mitglieder verstärkte Steuerauss{uß. Et Ne bricatio a lnstalten und Fabrik-Unternehmungen, | \schaffenheit des Bodens im Uebrigen aber den Landbau wenig ertrag- } U; |

zu Hofräumcn bestimmten i5lâbe und der dur{gängig anzunchmen- den 20. Bonitätsklasse = 2 Kataster-Gulden für cin Bayer-Tage- ®) 1 baycrisch Tagewerk = 1,334497 preußische Morgen.

füdcks die gesammte Grundsteuer zu entrihten- verbunden, aber befugt - ist, von denjenigen, welche zum Bezuge steuerbarer Reallasten berechtigt 901 600 » sind, für jeden Gulden des im Kataster festgestellten steuerbaren Be- 601— 700 » zuges 4 Kreuzer als Steuerbeitrag zu verlangen. E Me ? In den an Preußen abgetretenen bayerischen Gebictstheilen ommt 9 » 1001—1200 E es nicht mehr vor, daß solche Beiträge der Renten-Tnhaber von Pri- » 10 » 1201—1400 » vatpersonen gezablt werden, weil die diesfälligen Verhältnisse durch » L1 » 1401-1600 » Ablösungen regulirt worden sind. Dagegen hat der Staat als Renten- » 12 » 1601——1800 » Inbaber nock einige übrigens ganz unbedeutende Beträge zur Grund- » 13 » 1801—2000 » steuer von Privatpersonen zu tragen. » 14 » 20012500 » Straßen; TBeges öffentliche Pläße, Kirhhöfe, kahle Felsen und an- » 15 » 2501—3000 » dere völlig unnußbare Flächen sind zu keinem Ertrage veranschlagt und » 16 » 3001—3500 » daber steuerfrei. Jm Uebrigen unterliegen alle Liegenschaften, » 17 » 3501—4000 » » 18 » 4001—5000 »

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