1888 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

c arr etter ia ed B E O R A E E

E E E R N N A ELEN e E E E I

R E E E

Der von der unentgeltlihen Durchführung der ortspolizeilihen „Unfalluntersuchungen“ han- delnde Bescheid 314 des Reichs - Versiherungs3amts (Nr. 528) Ae Nachrichten des R. - V. - A.“ 1887 Seite 52), drittlezter und e Absatz, bezieht si, wie aus seinem Jnhalt, insbesondere aus der mehr- maligen Anführung des §. 53 des Unfallversicherungsgeseßes hervorgeht, nur auf die Fälle, in welhen die Ortspolizei- behörden in Gemäßheit des 8. 53 cit. zur Vornahme einer Unfalluntersuhung von Amtswegen verpflichtet sind wenn nämlich durch den Unfall eine versicherte Person get ist, oder eine Körperverlezung erlitten hat, die voraussichtlich den Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als dreizehn Wochen ur Folge haben wird —. Sofern dagegen die Berufsgenossen- \chasien über den 8. 53 hinaus bei den Lma rh A die Untersuchung leichterer Unfälle beantragen, sind sie verpflichtet, die erwachsenen Kosten nah Maßgabe des F. 101 Absay 2 des Unfallversicherungsgeseßes zu erstatten. Vergleihe Rund- chreiben vom 18. Oktober 1887, „Amtlihe Nachrichten - des R.-V.-A.“ Seite 336.

Vom 1. Juli 1888 an dürfen bekanntlich, vorbehaltlich der Gestattung von Ausnahmen für einzelne Grenzbezirke, fremde Sheidemünzen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.

Wenngleich das von der Königlihen Ober-Rehnungs- kammer in dem Monitum vom 20. November 1886 angeführte Reskript vom 21. Februar 1880 zunächst durch die Frage ver- anlaßt worden ist, in welher Weise die anderweite kommunale Regelung solcher Gutsbezirke zu erfolgen habe, welche in ein- elne größere Antheile zerstückelt worden sind, so erörtert das- selbe, nach einem Spezialerlaß der Minister des Jnnern und für Landwirthschaft 2c. vom 20. März d. J., doch gleichzeitig diejenigen Grundsäge, welche für die Beurtheilung von Anträgen auf Neubildung selbständiger Gutsbezirke allgemein maßgebend sein sollen. Jn dieser Beziehung wird einerseits auf den Erlaß vom 31. März 1860 (Min --Blatt für die innere Verwaltung S. 73) verwiesen, welcher es als eine Hauptaufgabe. der Verwaltung bezeichnet, möglichst prästations- fähige Kommunalverbände herzustellen, andererseits hervor- gehoben, daß der Anlaß für die Herbeiführung einer solchen kommunalen Regelung durch das öffentlihe Jnteresse bedingt werde.

Von diesen Gesichtspunkten aus ist bei Anträgen auf Bildung selbständiger Gutsbezirke dem Umstande, daß das be- treffende Grundslück seither thatsählich eine selbständige kommunale Existenz geführt habe, an sich eine entscheidende Bedeutung nicht beizumessen. Dieser Umstand läßt sich überdies häufig auf die persönlichen Eigenschaften, sowie die Vermögensverhältnisse der betreffenden Besißer zurück- führen, und ist danah nicht geeignet, als Maßstab für die in Betracht kommende Mo der Frage zu dienen, ob die betreffenden Grundstücke als solche die erforderliche Leistungsfähigkeit besißen, um den an einen selbständigen Kommunalverband zu stellenden Anforderungen auf die Dauer zu genügen. Leßterer Gesichtspunkt ist aber nah der Allerhöchsten Orts wiederholt kundgegebenen Willens- meinung bei Anträgen auf Bildung selbständiger Gutsbezirke vorzugsweise zu beahten und es soll namentlih bei Grundstücken von geringerem Umfange die Annahme der Leistungsfähigkeit in den bezüglihen Jmmediatberichten be- sonders motivirt werden.

Der Eingangs allegirte Erlaß vom 21. Februar 1880 be- zeichnet den Nachweis des im §8. 86 der Kreisordnung an- a Minimal-Jahresbetrages an Grund- und Ge- äudesteuer von 225 M bei Anträgen der in Rede

stehenden Art allerdings nur als Regel und schließt

danah die Berücksihtigung von Ausnahmefällen, in denen die betreffenden Steuern hinter dem er- wähnten Minimalbetrage zurückbleiben, niht unbedingt aus. Nah dem Vorangeführten werden jedoch derartige Ab- weihungen nur zugestanden werden dürfen, wenn die Noth- wendigkeit einer anderweiten kommunalen Regelung ländlicher Besitzungen durch das öffentliche Jnteresse bedingt wird, und die Vereinigung derselben mit einem benahbarten Gemeinde- bezirk im Hinblick auf die örtlihe Lage und die sonst in Betracht kommenden örtlichen Verhältnisse unthunlich ist.

Nach den Vorschriften im § 108 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 haben im November d. J., beziehungsweise in denjenigen Kreisen, in welchen durch statutarische Bestimmung ein anderweiter Termin vorgesehen ist, in dem durch das Statut festgeseßten Monat Ergänzung s- wahlen zum Kreistage stattzufinden, denen zugleih gemäß §112 a. a. D. eine neue Vertheilung der Kreistags-Abgeordneten voranzugehen hat. Für die gleichartigen Wahlen, welche im Jahre 1876 stattgefunden haben, sind von dem damaligen Minister des Jnnern die in dem Ministerialblatt für die innere Verwaltung Seite 121 und 223 abgedruckten Cirkular- verfügungen vom 1. Mai und 21. Juli 1876 erlassen worden. Jn der ABiGeneli haben die in Betracht kommenden gesetz- lichen Vorschriften in einzelnen Punkten Aenderungen erfahren; auch ist bei den bevorstehenden Ergänzungswahlen eine Aus- loosung von Kreistags-Abgeordneten nicht vorzunehmen.

In Soige dessen sind die beiden vorerwähnten Verfügungen einer Umarbeitung unterzogen worden, bei welcher leßteren die Bestimmungen unter Nr. IV des Erlasses vom 21. Juli 1876 über die Vollziehung der Wahlen selbst mit Rücksicht darauf, daß sih in diesem Punkt bereits eine feststehende Praxis herausgebildet hat, fortgelassen worden sind. Den neu aufgestellten Entwurf hat der Minister des gern unterm 2. v. M. den DOber- Präsidenten zugehen lassen. Derselbe lautet, wie folgt:

Für die gemäß §. 108 der Kreisortnung vom 13, Dezember 1872/19. März 1881 in diesem Jahre vorzunehmenden Wahlen zur Ergänzung der Kreistage wird Folgendes besttmmt.

1 ,

1) Zum Zweck der Vorbereitung der Wahlen sind nah den A im §. 110 die Verzeichnisse der Waklberechtigten auf- zusleuen.

2) Die Aufstellung der Verzeichnisse erfolgt nach den Besiim- mungen in den Art. 1 bis 4 der Instruktion vom 10, März 1873 und den zu denselben durch Cirkularverfügung vom gleihen Datum erlassenen Zusaßbestimmungen mit folgenden Maßgaben:

a. Die Aufstellung der Verzeichnisse bewirkt der Kreisaus\Mhuß.

(8. 110).

b. Die Beträge der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer in den Verzeichnissen T bis TI1 sind in Reichswährung anzugeben.

c. Den im Art. 2 aufgeführten, von den Kreisabgaben befreiten Licgenschaften treten die Deichanlagen der Deichverbände und die g Pian Intereßje staatlich unter Schau gestellten Privat- eihe hinzu.

(Art. 4) wird bestimmt nah der dur die Volkszählung vom

. Dezember 1885: ermittelten ortsanwesenden Bevölkerung, mit

Ce a2 a M S u aktiven Militairdienst. \tehenden Personen . 84, r. 1).

3) Sobald die Aufstellung der Verzeichnisse der Wahlberectigten beendigt ist, werden dieselben dur das Kreisblatt oder, wo ein solches nit besteht, durch das Amtsblatt zur öffentlihen Kenntniß gebracht (8. 110). Í /

Anträge auf Berichtigung dieser Verzeichnisse sind binnen einer Frist von vier Wochen nah Ausgabe des Blatts, durch welches die Verzeichnisse veröffentliht worden find, bei dem Kreisaus\chuß an- zubringen, welcher darüber beschließt (F. 110). : f

Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksaus\chuß statt.

II.

1) Nat erfolgter Bekanntmachung der Verzeichnisse der Wahl- berechtigten I bis III hat der Kreisaus\{huß nah §. 111 die geeigneten Vorschläge an den Kreistag ; E

über die Vertheilung der Kreistags-Abgeordneten auf die einzelnen Wakhlverbände, i: : i

über die Bildung von Wahlbezirken für die Laadgemeinden und die zum Verbande derselben gehörigen selbstständigen Gutsbezirke, Gewerbetreibenden und Bergwerk8besißer, / :

über die Vertheilung der Abgeordneten der Landgemeinden auf die einzelnen- Wahlbezirke, L

über die Vertheilung der \tädtishen Abgeordneten auf die cinzelnen Städte, bezro. die Bildung von Städte-Wahlbezirken

auszuarbeiten. i R A

2) Wenn Anträge auf. Berichtigung der Verzeichnisse der Wahl- berechtigten (8. 110) nicht eingegangen oder die gestellten Anträge vom L berücksichtigt oder die Klagen gegen die Beschlüsse des Kreisaus\chusses endgültig entschieden oder die Klageanträge der Art sind, daß nah der Ansicht des L GuNes die Entscheidungen des Bezirksausschusses bezw. Ober - Verwaltungsgerichts, auch wenn sie den Klageanträgen eatsprehen follten, die Vertheilung der Abgeordneten auf die Wahlverbände, Wahlbezirke und Städte nicht beeinflufsen würden, hat der Landrath, event. nah Revision der Vor- \chläge (Nr. 1) durch den Kreisaus\{chuß, einen Kreistag zur Auf- stellung des Vertheilungëplans nach §§. 111 und 112 anzuberaumen.

In dem Einladungsschreiben, welchem die Vorschläge des Kreis- auéschusses beizufügen sind, ist mitzutheilen, welhe Klagen bezüglich der Feststellung der Verzeichnisse der Wahlberehtigten noch \{chweben.

d. Die Reihenfolge der Landgemeinden in dem midi ITI

ITI.

Der Kreistag erledigt die ihm nah 88. 111 und 112 obliegenden Geschäfte in nachs\tehender Reihenfolge: / :

1) Der Kreistag vertheilt die dem Kreise nah der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 zustehende Anzahl von Kreistags-Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände nach e Qn des Artikels 5 der In- struktion vom 10. März 1873 und der Zusaßbestimmungen der Zir- kularverfügung von demselben Tage. : x

2) Der Kreistag bildet die Wahlbezirke für den Wahlverband der Landgemeinden und vertheilt die Abgeordneten ihrer Zahl nah auf die einzelnen Wahlbezirke nah Maßgabe des Artikels 6 Nr. 1—3 und Nr. 6 der Instruktion und der Zujaßbestimmungen ter Zirkular- verfügung. :

| 3) Der Kreistag vertheilt die von dem Wahlverbande der Städte zu wählenden Abgeordneten auf die einzelnen Städte und bildet die Städtewahlbezirke nah Maßgabe des Artikels 7 der Instruktion und der Zusaßbestimmungen der Zirkularverfügung. i e

4) Der Kreistag vertheilt die am 1, Januar k. Is. nicht ausschei- denden Kreistags-Abgeordneten aus dem Wahlverbande der Landgemeinden auf die gemäß Nr. 2 gebildeten Wahlbezirke in der Art, daß die neuen Wahlbezirke an die Stelle derjenigen früherea Wahlbezirke treten, welchen sie_nach der Seelenzahl der in den neuen Wahlbezirken ver- bliebenen Ortschaften der früheren Wahlbezirke am Meisten ent- \sprehen. Event. entscheidet zwischen den bei der Vertheilung der einzelnen eordneten in Frage kommenden Wahlbezirken das Loos, welchen Wahlbezirken die einzelnen niht aussheidenden Abgeordneten als Vertreter zu überweisen sind. : E 1

5) Wird bei der Vertheilung gemäß Nr. 3 ein früherer Städte- wahlbezirk aufgelöst und scheidet der Abgeordnete desselben am 1. Ja- nuar k. Js. aus dem Kreistage nicht aus, so wird derselbe als Ab- geordneter derjenigen Stadt überwiesen, in welcher er seinen Wohnsiß hat. Event. entscheidet das Loos darüber, für welhe Stadt derselbe als Abgeordneter weiter fungiren soll. Sollte nah der genäß Nr. 3 vorzunehmenden Vertheilung die auf eine Stadt oder auf einen Stadt- wahlbezirk entfallende Anzahl von Abgeordneten geringer sein als früher, gleihwohl aber von den für diese Stadt odec Städtewahl- bezirke nach der früheren Vertheilung gewählten Abgeordneten am 1, Januar k. Is. Keiner ausscheiden, so sind die überzähligen Ab- geordneten denjenigen Städten bezw. Städtewahlbezirken als Vertreter zu überweisen, welcke, nah der Zahl der zu wählenden Abgeordneten berechnet, in ihrer Bevölkerungsziffer den übrigen Städten und Städte- wahlbezirken nachstehen. | : i i

6) Auf Grund dieser Vertheilungen stellt der Kreistag dje Zahl derjenigen Abgeordneten fest, welche ein jedec Wahlbverband 1a 8. 108 bei der Wahl im November d. Is. bezw. in dem dur Kreisstatut anderweitig festgeseßten Zeitabschnitte zu wählen hat. Die Zahl wird gefunden aus der Differenz der nah Nr. 1 ermittelten Anzahl der dem Kreise zustehenden Abgeordneten und der Anzahl ter am 1. Ja- nuar k. Is. nit ausscheidenden Kreistags-Abaeordneten i

Ferner kezeihnet der Kreistag diejenigen Wahlbezirke und Städte, welche nach Nr. 4 und 5 die Ergänzungêwahlen, bezw. soweit die Zahl der Feet iggs- Merordunen nah der neuen Vertheilung vermehrt worden ist, die Neuwahlen zu vollziehen haben.

7) Nah Maßgakte dieser Vertheilungen und Feststellungen stellt

der Kreistag nach Art. 6 Nr. 7 und Art. 7 Nr. 5 das Ver- nis IV der Wahlbezirke der Landgemeinden 2c. und das Ver- zeihniÿ V der Städtewahlbezirke auf. : 8) Die nah Nr. 1 bis 7 erforderlilen Vertheilungen erfolgen nah der dur die Volkszählung vom 1. Dezember 1885 ermittelten ortsanwesenden Civilbevölkerung. Die hierüber vom Königlichen Sta- tistishen Büreau veröffentlichten Zahlen sind überall maßgebend.

Das Loos wird in allen Dien vom Landrath gezogen.

1) Befinden \fich einem der vom Kreistage nah Abschnitt III gebildeten Wahlbezirke mehrere Güter oder Gemeinden, auf welche die 88. 99 und 101 der Kreisordnung Anwendung finden, so sind die- selben vom Kreiëaus\{chuß gemäß Art. 6 Nr, 4 und 5 der Instruktion vom 10. März 1873 zu Gesammt- (Kollektiv-) Stimmen zu ver- einigen.

2) Die bezüglichen Beschlüsse des Krcisaus\husses werden in der Kolonne „Bemerkungen“ des Verzeichnisses IV eingetragen.

3) Die vom Kreistage nah Abschnitt IIT getroffenen Ver- theilungen und Feststellungen, sowie die Verzeichnisse IV und V sind vom Kreisaus\{chuß durch das Kreis- bezw. Amtsblatt nah Maßuabe des Art. 9 der Instruktion vom 10. März 1873 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß diese Vertheilungen, Fest- stellungen und Verzeichnisse nah §. 112 der Kreisordnung für einen Zeitraum von 12 Jahren maßgebend bleiben.

Gegen die von dem Kreistage gemäß §S, 111 und 112 wegen Ver- theilung der Kreistags-Abgeordneten gefaßten Beschlüsse steht den Be- theiligten innerhalb einer Frist von vier Wochen nah Ausgabe des Blattes, durch welches die Vertheilung bekannt gemacht worden ift, die Klage bei dem Mes ane Ra zu (§. 112 a).

Nach Ablauf der Fristen (Abschnitt T Nr. 3 und Abschnitt IV Nr. 3), bezw. nah Erledigung der gegen die Verzeichnisse T b1s V erhobenen Anträge oder nah Entscheidung der Klagen und Revisionen, welche gegen diese Verzeichnisse oder gegen die vom Kreistage be- wirkten Vertheilungen und Feststellungen angebracht worden sind, sowie nach event. vorheriger Berichtigung der Verzeichnisse und Ver- theilungspläne durch den Kreisaus\{chuß is zur Vollziehung der Er- gänzungs- bezw. Neuwahlen zum Kreistage zu schreiten.

Der Bevollmä@htigte zum Bundesrath, Königlich b rishe Ministerial-Rath Heller ist hier ange orde. 9 ls

S. M. Kreuzer-Kötvette gOlg a“, Kommandant Kapitän , Mai

gur See Strauch, isl. am 29 cr. in Makassar (Jnse[ Celebes) eingetroffen und am 3. Juni cr. wieder in See ge: gangen.

Sachsen. Dresden, 6. Juni. (W. T. B.) JZhre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen: Altenburg wurde heute Naht auf Schloß Albrechtsbey, glüdcklih von einer Tochter entbunden.

Medcklenburg-Schwerin. Schwerin, 5. Juni. (Mes, Nachr.) Nach einem Ber eingegangenen Telegramm werden der Großherzog und die Großherzogin jeßt von Biarrig abreisen und fsih zunächst nah Baden-Baden begeben.

Anhalt. Dcssau, 4. Juni. (Anh. St.-A.) Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih Carl von Preußen ist heute Mittag auf hiesigem Residenz\{loß eingetroffen.

Oefterreich-Ungarn. Wien, 5. Juni. (W. T. B.) De Kaiser empfing heute Don Carlos, Herzog von Madrid, in längerer Audienz. Später nahm Don Carlos an dem Diner in SWhönbrunn Theil.

Die heutige „Wiener Ztg.“ publizirt das Gesetz von 26. Mai 1888, betreffend die Exekution auf die Bezüge der im Privatdienst dauernd Angestellten ‘und ihre

interbliebenen, ferner auf Pensionen, Provi: sionen, Unterhalts- und Erziehungsgelder, welh von Anstalten, Vereinen oder Gesellschaften an ihre Mitgliede und deren Hinterbliebenen verliehen werden; eine Verordnun der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 24. Mz d. Le betreffend die Bedingungen der zollbegünstigten Abfertigung von Sohlenleder und Dahfalzziegeln aus be stimmten Gegenden Jtaliens; dann die Kundmachung dez Finanz-Ministeriums vom 3. Juni d. J., betreffend die Auf: ebung der die Pferdeausfuhr beshränkenden Maßnahmen,

Großbritannien und Jrland. London, 5. Juni, (W. T. B.) Jm Oberhause kündigte Knutsford den Ah: \hluß eines Friedens- und Freundschaftsvertragez mit Lobengula, dem Häuptling von Amandebele Maschun und Makakalaka, an. Durch denselben wird Lobengula ver: pflichtet, jede Störung des Friedens zu verhindern und ohn Wissen und Genehmigung des englishen Ober-Kommissars Süd-Afrika in keine Correspondenz und keinen Vertrag mi einer fremden Macht zu treten; ferner weder das gesammt Land, noch einen Theil desselben zu veräußern oder abzutreten,

Jm Unterhause kündigte der Kanzler der Shaßkamme, Goschen, an, daß er betreffs des Weinzolls beabsichtige, ein Bill einzubringen, welche den neulih eingeführten Einfuhr zoll von Wein in Flaschen auf Schaumweine beschränkt un zwar 5 Sh. per Dußend Weinflaschen, wenn das Dußen mehr als 30 Sh. koste, und 2 Sh. per Dußend Weinflaschen, wenn der Werth des Duzend weniger als 30 Sh. betrage.

Die amtlihe „London Gazette“ veröffentlicht einn Erlaß, nah welhem vom 10. Juni bis 31. Dezemba RNinder, Schafe und Ziegen aus Schleswig-Holstein die aus den Häfen dieses Landes kommen, in den Landungë O für fremdes Vieh zur Abschlachtung gelandet werden önnen.

Frankreich. Paris, 4. Juni. (Köln. Ztg.) Der Kriegs Minister de Freycinet eröffnete heute die erste Sitzung de Ober-Kriegsraths, der sofort seine Arbeiten begann.

5. Juni. (W. T. B.) Der Senat genehmigte da Antrag, die Panamakanal: Gesellschaft zur Emittirunz von Loos-Obligationen zu ermähtigen.

Jtalien. Rom, 5. Juni. (W. T. B.) Der Prinz Amadeus hat sih mit der Prinzessin Maria Laectitia Bonaparte, Tochter des Prinzen Napoleon, verlobt.

Turin, 4. Juni. Der Kaiser von Brasilien hat einem Telegramm der „Agence Havas“ zufolge, hier einen zehnstündigen Aufenthalt genommen. Prinz Amadeus un die Spigen der Behörden begrüßten den Kaiser auf den Bahnhof. Das Befinden Sr. Majestät war befriedigend.

Schweiz. Bern, 5. Juni. (W. T. B.) Ein Verid! des Bundesraths betreffs Zollerleihterungen füt die Grenzgegenden legt dar, daß größere und allgemein Erleichterungen, wie die Errichtung einer zollfreien Zone, u thunlich seien, daß dagegen für das Bündner Thal und Saw naun der Ausschluß aus dem s{hweizerishen Zollgebict mögli wäre. Für Genf seien verschiedene Erleichterungen bereits i Kraft, andere würden vorbereitet.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Juni. (W. T. B.) V der jährlihen Verfassungsfeier hielt der Justiz-Minist Nellemann eine Rede, in welcher er hervorhob, der leitend Gedanke bei Ertheilung der Verfassung sei gewesen, Leitung des Staates der Krone anzuvertrauen und det Reichstage eine Mitwirkung hierbei zu geben. Tw momentaner Störungen ermöglihe die Verfassung, stets nor male Zustände zurückzuführen. Der Zeitpunkt scheine ih s nähern, wo das Wort „Uebereinkunft“ Eingang finden wert

Amerika. St. Louis, 5. Juni. (W. T. B.) A demokratische Nationalkonvent zur Wahl eines den fratishen Präsidentshafts-Kandidaten trat Mitta! unter großer Betheiligung zusammen. White aus K fornien führte den Vorsiß. Als derselbe in seiner Rede 8 gegenwärtigen Präsidenten Cleveland als Kand" daten nannte, erhob si das ganze Haus unter stür mis}! Beifallsbezeugungen. Ebenso sympathish wurde ö Kandidatur Thurmann's zum Vize-Prästdenten grüßt. Nachdem White in seiner Rede noch der Reform - Zolltarifs Erwähnung gethan, was ebenfalls lebhaft begriß wurde, vertagte sih der Konvent bis morgen 10 Uhr.

Afrika. Egypten. Die „A. C.“ meldet über ? egyptishen Finanzen: Einem Nachtragsausweis übe Einnahmen der egyptishen Schuldentilgungs-Kasse zu belief sich der für den Dienst der Unifizirten Shuld, \{ließlih des Ueberschusses seit der Einlösung des legtf Coupons, vereinnahmte Betrag auf 577 000 Pfd. ean und til die Eisenbahn-Prioritäten-Anleihe auf 112 egyptisch.

Zeitungsstimmen.

Ueber den Handel Berlins nah außerhalb \chreibt die „Vossische Zeitung“: [6 Es ift der alljährlih regelmäßig um diese Zeit wiederkebren Termin eingetreten, zu welchem ausländische Einkäufer aus allen Welt gegenden hier anzulangen pflegen, um ihre Bestellungen für den Herbst zu ertheilen. Von Jahr zu Jahr wähst | die Zahl fremdländischer Einkäufer, welhe uns besuchen Wurde es früher noch für ein Ér- eigniß angesehen, wenn Geschäftsinhaber oder deren Vertreter aus den südlichen und westlichen Staaten Nord-Amerikas zu uns kamen, \c fällt es heute kaum noch auf, wenn wir solche aus Bombay, Calcutta, Shangai, ofohama hier begrüßen können. Unsere geschäftlihen Verhältnisse Fb sih mit der Zeit dermaßen auf das Ausführungsge\chäft ein- gerichtet, daß heute viel mehr das Fehlen irgend eines unserer über- seeishen Kunden auffält, als dessen Anwesenheit. Es kann uns böch» stens zur Genugthuung gereichen, daß der Ruf unserer Industriezweige, besonders derjenigen unserer Stadt, immer neue fremdländishe Käufer hierher zieht. Augenblicklih sind es hauptsähli Konfektionseinkäufer, die uns aufsuhen. Für die verschiedenen Geschäftszweige, welche die Konfektion umfaßt, ist das Sommergeschäft nunmehr be- endet, wenigstens soweit der Großbetrieb in Betracht kommt, für den Kleinverkehr erfordern eingetreteae warme Witterung, sowie die bevorstehende Meisezeit noch mannigfahe Anschaffungen, welche die Ge’chäfte, die den Einzelverkauf pflegen, noch einige Wochen in Thätigkeit verseßen werden Im Großbetrieb stehen augen- blicklih der amerikanishe und der englishe Verkehr obenan ; während der erstere in der Entfaltung begriffen, ist über den legteren hon insofern ein Urtheil zu fällen möglih, als unsere Konfektionäre, die si in England befanden, daselbst recht gute Er- ebnisse erzielt baben, die für uns um fo werthvoller sind, als sie be- onders im jeßigen Augenblick im Uebergange von der Sommer- geschäftszeit zur Wintergeschäftszeit haupt\ählih dazu beitragen, die vielen, nah Tausenten zählenden Arbeitskräfte, welhe die Konfektion unterhält, zu beschäftigen. Das amerikanishe Geschäft ist im Ver- gleih zu früheren Jahren zurückgegangen und zwar, weil man in den Vereinigten Staaten unter Zubülfennahme deutscher Arbeitskräfte die Erzeugung im Großen selbst betreibt, in einer stetig si vergrößernden Weise. Hauptsächlich ist der große Massenbedarf billiger Gegenstände, der früßer jährli viele Millionen Mark um- faßte, zurückgegangen, troydem können wir feststellen, daß bis jest in diesem Jahr eine Vergrößerung der Umsätze stattgefunden hat. Dieselbe kam zifernmäßig \{chon dur die vom hiesigen nord-amerikanischen General- Konsulat veröffentlichten Ausweise für das erste Vierteljahr dieses Jahres zum Ausdru, ebenso kônnen wir feststellen, daß alle die Einkäufer, die uns bis jetzt besucht haben, größere Aufträge als im vorigen Jahre ertheilten. Wir versorgen ferncr Holland, das jährlich über 5 Millionen Mark Kon- fektion von uns bezieht, dessen Käufer übrigens jeßt auch con in viel größerer Zahl zu uns kommen, als früher. Die Schweiz bezieht fast jährli für eine eben so große Summe von uns. Nah Italien, Spanien, Schweden, Belgien versenden wir ebenso unsere Konfektionserzeugnisse, theils lassen wir sie durch unsere Reisenden dort absezen, tbeils suchen uns die Käufer dieser Länder hier auf. Unser großes inländishes Geschäft geht gedeihliher Entfaltung ent- gegen; wenn auch in vielen Provinzialftädten die Selbstanfertigung zunimmt, ist_der Bedarf do derartig gewachsen, daß wir durch diese veränderte Sachlage keinen Schaden erleiden, allerdings wird eine Auédchnung der Umsätze dadur erschwert. .

Das in London erscheinende „Lighthouse“ schreibt:

Wie aus Italien gemeldet wird, steigen die Dampfer des Nord- deutschen Lloyd in ter Gunst des italienishen Publikums. Diese Schiffe sollen so erfolgreich mit der Navigazione Generale Jtaliana konkurriren, daß die leßtere beabsichtigt, ihre asiatishe Linie eingehen zu lassen, oder do die Zahl der in dieser Fahrt beschäftigten Dampfer zu reduziren. Die Thatsahe läßt sich niht leugnen, daß die Norddeutshen Lloyddampfer auf der ganzen Welt an Terrain gewinnen. Ein Besuch in Southampton gab uns kürzlich Gelegenheit, uns von der Popularität des Nord- deutschen Lloyd unter atlantischen Reisenden zu überzeugen. Zweifels- ohne wird der Lloyd mit jedem Jahre in der Gunst Derjenigen nel, welche zwishen England und den Vereinigten Staaten reisen,

i: Amtsblatt des Reihs-Postamts. Nr. 24. Inhalt: Versügungen: Vom 29, Mai 1888. Wiederzulassung von Post- packeten im Verkehr mit Rumänien. Vom 29. Mai 1888. Leitung der Postpackete nah Bulgarien und der Türkei (Konstantinopel). Veröffentlihungen des Kaijerlihen Gesundheits- amts. Nr. 23. Inhalt: Personalnahriht. Gesundheits- stand. Volkskrankleiten in der Berichtêwohe. Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. i. deutshen Stadt- und Landkezirken. Voltskrantheiten und Sterblichkeit im April 1888. Cholera in Bombay und in Singapore. Flecktyphus in den Reg.-Bez. Véagde- burg und Danzig. Trichinenepidemien in Preußen. Bericht des ârztlihen Gesundheitsbeamten für den Londoner Hafen. Witterung. Grundwasserstand und Bodentemperatur in Berlin und München, April 1888, Zeitweilige Maßregeln 2c. Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Medüinalgeseßgebung 2c. (Preußen.) Mitwirkung der Medizinal - Kollegien 2c. bei den Entscheidungen des Reichs- Versicberungs-Amts. Konstruktion der Schulbänke. Reise- kosten_2x. der Vertreter der Aerztekammern. Feststellung des Sahverhalis in den Ueberschwemmungsgebieten. (Provinz Sa®sen.) Cinfuhr von Schweinedärmen amerikanischen Uriprungs. (Provinz Hannover.) Ankündigung von Arznei- und Geheim- mitteln. (Reg.-Bez. T M Verladung von Wiederkäuern und Swweinen nah den Nordseehäfen. (Medlenburg- Schwerin.) Vebershwemmungen. (Medcklenburg-Streliß.) Beerdigung der im Verlauf von ansteckenden Krankheiten Gestorbenen. (Braunschweig.) Poenstatistik. Präzisions-Tarirwaagen in Apotheken. Hebammen. Arzneitaxe und Luxusgefäße. Arzneitaxe. Rechtsprechung. (Reichégericht.) Verkauf von sogenanntem „Brodmehl“, Verhand- lungen von geseßgebenden Körperschaften. (Frankreih.) Verfälschung von Olivenöl, Ausübung der Medizin. Geschenkliste. Sterbe- fâlle in deutshen Orten mit 15 C00 und mebr Einwohnern für den Monat April 1888. Desgl, in größeren Städten des Auslandes. t Ministerial-Blatt für die esammte innere Verwal- Ung In den Königlich preußishen Staaten. Herausgegeben Al Vureau des Ministeriums des Innern. Nr. 5. Inkbalt: llgemeine Verwaltungs\ahen. Verbot des Umlaufs fremder Scheide- Sen, Verrechnung von NRestausgaben. Verwaltung der ommunen, Korporationen und Institute. Verwendung von Ueber- en der Kreis-Sparkassen. Konvertirung städtischer Anleihen. R ehrbelastung einzelner Kreistheile bei Aufbringung von A aukoften, Vertretung eines Gutsvorstehers in Amtsvorsteher- gesäßten, Bildung von selbständigen Gutsbezirken, Ergänzungs- v‘ April 18 den Kreistag. Polizeiverwaltung. A. Gefängnißwefen, | 9) Albertd Besserungs-Anstalten. Kosten für Ueberführung ‘eines M 18, Maia Uebelthäters in eine Besserungs-Anstalt. Anfertigung 20) der sberihte der Strafanstalts-Verwaltun en, Verwaltung il, gebliden Arbeiten. Verfahren der Bezirks-Aus\hüsse in [bens- Angelegenheiten. Verwaltung für Landwirthschaft, B. nd Forsten, Schonung und Beobachtung des asiatischen uhns,

Statistishe Nachrichten.

Deutsche Auswanderer sind im Monat April 1888 über deutshe Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam 16 140 und in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 1888: 33 575 nah überseei]chen Ländern befordert. Im gleichen Zeitraum der Vorjahre wanderten aus:

1887 15 142 bezw. 34 162 Deutsche, 1886 10594 „, 923432 L 1885 20234 „, 838158 f

Von obengenannten 33 575 kamen 44 9/0 aus Posen, Westpreußen und Pommern, 10 %/ aus Hannover und S({leswig-Holstein, 9 9% aus Bayern rechts des Rheins, je 4 % aus Württemberg, Provinz Brandenburg mit Berlin und aus Rheinland, der Rest aus dem übrigen Deutschland.

__— Vebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Greifswald im Sommer- Semester 1888. Vorläufige Feststelung. A, Jm Winter-Semester 1887/88 sind immatrifulirt gewesen 1038. Davon sind: a, ver- storben 2, b. abgegangen mit Exmatrikel 304, e. weggegangen, ohne sich abzumelden und daher gestrihen —, d. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vorschriften für die Studirenden 2c. vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrißen aus sonstigen Gründen 3, zusammen 309, Es sind demnach geblieben 729, Dazu sind in diesem Semester gekommen 337. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1066. Die theologische Fakultät zählt Preußen 318, Nictpreußen 59, zusammen 377. Die juristishe Fakultät zählt Preußen 78, Nichtpreußen 10, zusammen 88. Die medizinishe Fakultät zählt Preußen 435, Nichtpreußen 43, zu- sammen 478. Die philosophische Fakultät zählt a. Peeusen mit dem Zeugniß der Reife 85, þÞ. Preußen ohne Zeugniß der Reife, nah §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landesuniversitäten vom 1. Oftober 1879 22, e. Nichtpreußen 16, zusammen 123, B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten: niht immatrikulations}ähige Preußen uñd Nichtpreußen 21. Die Gesammtzahl der Berechtigten ist mithin 1087. Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen : AA. von den immatrikulirten Studirenden: in der theologishen Fakultät 370, in der juristishen Fakultät 83, in der medizinishen Fakultät 471, in der philosophischen Fakultät 119, zusammen 1043, Vom Hören der Vorlesungen dispensirt sind: in der theologishen Fakultät 2, in der juristishen Fakultät —, in der medizinishen Fakultät —, in der philosophischen Fakultät —, zusammen 2. BB. Von den übrigen be- rechtigten Personen: Nicht immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, welche vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben, 21. Die U ILLN der Berechtigten, welhe Vorlesungen hören, ist mit- in 4,

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem Werk: Friedrih, Deutscher Kaiser und König von Preußen, ein Lebensbild von Ludwig Ziemssen (Franz Lipperheide, Berlin) ist die 6. Lieferung 60 4) erschienen.

Denkwürdigkeiten aus der Paulskirhe. Von W. Wichmann, Königlihem Regierungs-Rath a. D. (Hannover 1888. Helwing’he Verlagsbuhbandlung. Th. Mierzinsky. König- liher Hofbuchbändler. Preis 9 4) An einer objektiven Geschichte des Deutschen Parlaments fehlt es noch immer; der Verfasser, der eifriges Mitglied desselben war urd in Frankfurt reiches Material gesammelt, hat es untecnommen, eine folhe der Nahwelt zu über- liefern. Er sagt: „Jch habe lange gezaudert, ehe ih ihrem Zureden nachgegeben, in der Erwartung, daß Mehrberufene auftreten würden. Dann habe ih mi, als auch aus dem fernen Oesterreih aufmunternde Zuschriften an mich gelangten, zur Herausgabe dieser „Denkwürdig- keiten* entschlossen. Diese Form ist absichtlich deshalb gewählt, weil nur sie es gestattet, manche Begebenbeiten, Charakterzüge, Aeußerungen und Anekdoten, welche füc Zeit und Personen charak- teristish sind, der Vergessenheit zu entziehen und künftigen Geschichts- shreibern zu besserer Würdigung zu überliefern. Ich habe nur in 10 Sigzungen gefehlt, mir manche Aufzeilhnungen gemacht und die zahlrei@en Tages-Brochüren, dann die „Ober-Postamts-Zeitung“, halbwegs das offizielle Organ des Reichs-Ministeriums, sorg- fältig bewahrt, bis auf eine ziemlich vollständige Karikataren- sammlung hinab.“ Seinen eigenen Standpunkt legt dec Ver- fasser, wie folgt, dar: „Großdeutsh gesinnt, aber den liberal- konstitutionellen Ideen, welche die damalige Zeit bewegten, vollauf zu- gethan, nam ich meinen Siß, nahdem ih in den zahlreihen Vor- versammlungen, die demokratishe Partei und ihre Haupt-Wortführer hinlänglich gehört hatte, auf den Bänken der rechten Seite des Hauses. Anhänger des Vereinbarungsprinzips, worin mi eine tief eingehende Unterhaltung mit Carl Welker bestärkt hatte, stand ih dann zur Partei des Casino, bis zu der Secession Ende September, wo ih in den mit auf meine Veranlassung gegründeten Klub des Landsberg trat. Auch hier hielt ich mein Großdeutshthum fest, bis zu den November- Ereignissen in Wien, die so viele Anfangs Großdeutschgesinnte um- stimmten. Gleichwohl erklärte ih mi gegen den Sturz Schmerling's. Als dann aber das Programm von Kremsier erschien, stimmte ih kon- sequent mit dem Klub, welchem ih angehörte, im Sinne des H. von Gagern’shen Programms und seiner späteren Vermittelungsvorschläge. Am Stuttgarter Parlament habe ih mi, wenngleich ih mein Mandat auf ausdrücklihen Wunsch meiner Wähler nicht niederlegte, selbstverständlich nicht betheiligt; den Besuch der Gothaer Versamm- lung aber sah ih als eine durch Friedens- und Vaterlandsliebe mir gebotene Pflicht an.“ Obwohl es dem Verfasser sihtlih s{chwer ge- worden ist, den Parteistandpunkt, den er damals mit vollster Ueberzeugung in Frankfurt vertreten hat, ganz aufzugeben, hat er sih gewissenbaft und erfolgreih bemüht, die Geschichte des Parlaments unparteiisch und ohne vorgefaßte Meinung wahrheits- getreu und eingehend zu schreiben. Die von ihm gewählte novellistisce Form, in der sih die Eindrücke des Augenblicks photographisch lebendig widerspiecgeln, macht die Lektüre des Bus auch zu einer recht anziehenden, Jn dieser Beziehung ist besonders auch der Anhang beachtenêwerth: das im Jahre 1848 gesammelte Parla- ments - Album und „der Parlamentshumor aus der Pauls- kirhe“. In dem Album finden sich viele carakteristische und zum Theil recht wahre Aussprüche der Mitglieder, z. B. von Loewe-Calbe 2c. „Die Revolution von 1848 \{eint unerachtet der klaren Erkenntniß ihrer Ziele nur die Bedeutung zu haben, die Wege zu zeigen, auf denen man nit zum Ziele kommt“; der „Parlaments- bumor* ist eine reie Sammlung von allerhand Scerzen, die wohl verdienen, der Nachwelt aufbewahrt zu werden, Das ganze Werk umfaßt 568 S, groß 8% und ist sehr gut ausgestattet.

Dasjenige Werk, welches dem einjährig Freiwilligen der Kavallerie, sowie den Offizier- Aspiranten und jüngeren Offizièren des Beurlaubtenstandes dieser Waffe eine vollständige Belehrung über alle Zweige ihres militärishen Dienstes giebt und als solches seit vielen Jahren daher dieses besten Rufes genießt, der vom Oberst Poten bearbeitete „Dienst-Unterricht für die Kavallerie“ ist soeben im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin, Kochstraße 68—70, in fünfter, auf Grund der neuesten Vorschriften bearbeiteter Auflage neu erschienen. (4-6)

Zu dem für die Wohlfahrt jeder Familie nothwendigen Haus- rath gehört die Kenntniß, Kranke unterzubringen und zu pflegen; die Mühwaltung im Krankenzimmer und am Krankenbett. Einen solchen Unterricht in der Familien-Krankenpflege bietet soeben Dr. Tiburtius in einem zum Preise von 1,25 A im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin, Kochstraße 68—70, erschienenen Leitfaden. Er macht mit dem Bau und den Verrichtungen des menschlichen Körpers betannt, giebt über das Verhalten des Krankenpflegers und die Ausstattung des Kranken- zimmers die nothwendigsten Winke und erörtert sodann die allgemeinen und nothwendigsten Grundsäße der Krankenwartung: für Lage, Um- bettung und Bekleidung -des Kranken, für Verhütung der Ansteckung, für Beobachtung des Kranken, insbesondere bezüglich seines Schlafes,

seines A dilans, seiner Bewegung, seiner Funktionen und lehrt die rechte Ausführung der ärztlihen Verordnungen. Ein letzter (IX.) Ab- \chnitt giebt die Rathschläge bei plößlihen Erkrankungen und Unglüks- fällen. Der gemeinnügige Zweck dieses Werkchens, welhes in lang- jähriger Erfai-rung erprobte, einfahe und sachgemäße Belehrungen und Rathschläge enthält, empfiehlt dasselbe am besten.

In Th. Grieben's (L. Fernau) Verlag in Leipzig ist erschienen : O Grammatik der italienischen Sprache. Leicht-

aßliher Leitfaden zur Erlernung derselben für Deutshe von Ramiro Barbaro di San Giorgio. Preis 2 4 80 9 broch, 3 4 50 S gebunden. Der thätige Verfasser ist Dozent der italienis{hen Literatur an der „Humboldt-Akademie“ und dem „Victoria-Lyceum“, ferner in Berlin. Seine Grammatik ist das Ergebniß langijähriger praktisher Lehbrthätigkeit, und enthä!t eine eigene durchaus selbständige, neue, be- währte Methode. Dieselbe beruht nicht auf einem pedantishen Aufzählen bloßer Formen, welches das Studium einer Sprache ermüdend mat, jondern auf einem naturgemäßen und ftreng logishen Verfolgen des praktishen Lehrzwecks dur bestimmte Regeln.

eDas Erbschastsfteuer-Geseß vom 30. Mai 1873, und die im Gebiet desselben bestehenden erbrechtlichen Vorschriften. Erläutert durch Geseßesmotive,, Ausführungs- vorshristen, Rechtsprehuno, Verwaltungs-Entscheidungen und der Praxis entnommene instruktive Grundsäße. Bearbeitet von Leo Labus, Provinzial-Steuer-Sekretär in Breslau. Breslau, I. N. Kerns Verlag (Max Müller). 4,50 6“ Das vorliegende Buch erfüllt eine zweiseitige Aufgabe. Einerseits seßt es allaemein verständlich die auf der Grundlage des Erbschaftssteuer-Gesetes bisher sih heraus- gebildeten fiskalischen Anforderungen auseinander, andererseits leitet es an, diesen Anforderungen sahgemäß zu genügen. Es ist daher dicses Buch nicht nur Organen der Steuerverwaltung, Nachlaßrihtern, Rechtsanwälten, Standesbeamten und deren Aufsihtsbehörden, Kom- munalverwaltungen und Gerichtskalkulatoren, sondern auch jedem, welcher bei erbschaftssteuerpflichtigen Anfällen der Ecbschaftssteuer- behörde gegenüber als Erbe, Testamentsvollstrecker, Bevollmächtigter 2c. aufzutreten hat, aufs Beste zu empfehlen.

_— „Mode und Haus“ (IV. Jahrgang, Vierteljahrspreis 1 46) bringt mit dem soeben erschienenen 8seitigen Hauptblatt einen großen Scnittmusterbogen zur mühelosen Selbstanfertigung der in Original- Holzschnitten verbildlichten praktishen neuesten "Moden- und Wäsche- gegenstände. Die vielseitigsten von Emmy Heine erläuterten Hand- arbeiten-Vorlagen sämmtli Originale sind selbst von ungeübter Hand leit nachzuarbeiten und durchgehends für die praftishe Ver- wertbung eingerihtet. Jn der mit „Mode und Haus“ verbundenen „Hausfrauenzeitung“ wird allen praftischeu hauswirth\schaftliben Be- dürfnissen in kurzen, sahgemäßen Artikeln Rechnung getragen. Die Ver- mählung des Prinzen Heinrih von Preußen mit der Prinzessin Irene von Hessen gab der Redaktion von „Mode und Haus“ Veranlaffung, ihre patriotishe Gesinnung durch ein Gedenkblatt zu bethätigen, das voz Karl Neumann-Strela fesselnd geschrieben ist. Von den reichen anderweitigen \chriftstellerishen Gaben der „Jllustrirten Belletristishen Beilage“ von „Mode und Haus“ heben wir eine Frühlingsgeshichte von Georg Harnish „Veilchendüfte“ hervor, an Illustrationen das Porträt Carl Gerok's, ferner ein Genrebild „Der vornehme Vetter“ von B. Vautier, mit Gediht von Julius Lohmeyer.

Von Ad. Mampe, Buchhandlung und Antiquariat Berlin W., Wilhelmstraße Nr. 91, liegt der XII. antiquarishe Katalog vor. Derselbe enthält deutshe und ausländische Literatur, wie auh Varia.

Land - und Forftwirthschaft.

__ Einfuhr von Garten- und Feldprodukten italieni- scher Provenienz nah Frankreich. Durch Verordnung vom 15. v. M. ist die Einfuhr von Pflanzen, abgeshnittenen Blumen, Blumen in Töpfen, von Früchten, frischen Gemüsen und allen Garten- und Feldprodukten italienisher Provenienz über die französishe Gr:nze zu den im Spezial-Zolltarif vom 27. Februar d. J. ange- gebenen Säßen freigegeben worden.

Deutsche Jäger-Zeitung, Organ für Jagd, Fischerei, Zu! und Dressur von Jagdhunden. (J. Neumann, Neudamm.) Ne. 20, Kritisher Birshgang durch die Jagd- und Hunde-Ausstellung des Vereins „Hektor“ zu Berlin vom 18, bis 22. Mai 1888, unter be- sonderer Bezugnahme auf das vorhandene Gebrauhshund-Material. Von Hegewald. (Fortseßung.) Ein Jagdausflug nah dem Kau- fasus. Blätter aus meinem Tagebuhe. Von E. L, L, (Fortseßung.) Deutsche Waidmannssprahe. Mit Zugrurdelegung des gesammten Quellenmaterials für den praktischen Jäger bearbeitet von Ernst Ritter v. Dombrowski. (Fortseßung ) Weiteres über das Vor- tommen des Steppenhuhns in Deutschland. Von Dr. Ernst Schäff. Jagdschuß-Verein der Rheinprovinz. Erlegtes Wild vom 1. April 1887 bis 1. April 1888, Sitzung der Strafkammer in Graudenz

j am 26. Mai. Vereins-Nachrichten. Vom „Verein zur Züchtung

deutsher Vorstehhunde“ in Aussicht genommene Schau und Gebrauchs- suche in Hamm i. W. Die zweite diesjährige Verloosung junger Vereinshunde. Beitrittserklärungen. Lustige Ecke. Brief- und Fragekasten. Inserate.

Gewerbe und Handel.

_Durch_ italienisches Geseß vom 13. Mai d. F. ist Posit. 237 des am 1. Januar d. J. in Kraft getretenen General- zolitarifs, beziehentlih die Königlihe Verordnung vom 15. Dezember 1887, wie folgt abgeändert worden :

{ | l | ! | ¿ ! Buth- | : Maße | Ein- | Aus- aben Benennung der Waaren | stab fuhr- | fuhr- | | | zoll | zoll ( l

| Sämereien : | | Lire | Lire

a, | öôlhaltige | | 1) Ricinussamen . (100 kg! frei | 1,10 2a ü 3 | 1,10 Da 18 = E D. O ë frei | 1,10

Die preußischen Knappschaftsvereine 1886. (Stat. Corr.) In einer Zeit, in welcher die Vorsorge gegen Krankheit, Invalidität, Verwittwung und Verwaisung tm Vordergrunde des öffentlichen Interesses steht, sind Nachrichten, welche die bisherigen Leistungen auf diesen Gebieten veranshaulihen und damit zugleich einen gewissen Anhalt für erweiterte Bestrebungen in dieser Richtung bieten, doppelt willflommen. Zu den verdienstlihsten Veröffent- lidungen üter jene Gegenstände gehören die alljährlihen Uebersihten der Knappschaftsvereine im preußishen Staat, welche nah amtlichen Quellen bearbeitet und sodann in der Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und. Salinenwesen zum Abdruck gebraht werden. Der kürzlih erschienenen Uebersiht für das Jahr 1886 entnehmen wir QUOA der Individualstatistik der Knappschaftsvereine die folgenden

ngaben. Die 75 Vereine mit insgesammt 1876 Berg-, Hütten- und Salzwerken, welche während des Berichtsjahres in Wirts waren, zählten durhshnittlich 182 624 ständige (meistberechtigte) und 143 749 unständige, zusammen 326 373 Mitglieder; gegen das Vorjahr hat sih die Zahl der meistberechtigten Mitglieder um 1,33 %/ vermehrt, dagegen die der minderberechtigten um 5,05 9% und die Gesammtzahl um 1,58 9/0 vermindert. An vollbeitragenden Mitzliedecn (ohne die meist zum stehenden Heere Beurlaubten) waren zu Beginn des Jahres 180 902 ständige, 153 651 unständige vorhanden. In Zugang kamen im Ganzen 48 088, in Abgang 53 908 Mitglieder, 21 927 ständige und 31 981 unständige, und zwar dur Invalidisirung 4 336 ständige und 854 unstäudige, dur Urlaub 4 166 ständige, durch Ausscheiden 11 680 ständige und 29951 us«ständige, dur Tod 1745 ständige und 1176 un-

ständige. Auf je 1000 Mitglieder kamen bei den ständigen 120,06,