1888 / 163 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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[14933]

Die

tung der Montag, Laudon zu

Aktionäre tes Vereins für Gasbeleuch- Stadt Werdau werden bierdur zu der den 9. Juli 1888 im Resftaurant Werdau im Saale der ersten Etage

Nachmittags von 3

lichen Geueralversammlung des genannten Ver- eins, in welcher folgente Tagesordnung erledigt

werden foll :

1) V ) stan

ortrag des Berichts über den Vermögens- d und die Verhältnisse des Vereins,

2) Vorírag der B

rechnung für

dabin 1888,

3) Vortrag des

das Jahr vom 1. Mai 1887 bis

Berichts des Revisors und der Bemerkungen des Aufsichtsraths zu den Gegen- ständen 1 und 2, O

4) Antrag des Aufsichtsraths auf Justifikation

der Jahresrechnung und Entlastung des Vor-

ausgegeben werden. Uhr ab stattfindenden ordeut-

3 Uhr Nachmittags in dem zur Abhaltung der Ge- neralversammlung bestimmten Lo?ale gegen Vorlegung der Aktien und sonstigen Legitimationspapiere statt- findet, von 3 Uhr ab aber Stimmzettel nicht weiter

Werdau, am 7. Juni 1888. Der Vorstand des Vereins für Gasbeleuchtung der Stadt Werdau. Teichmann.

ilanz und Gewinn- und Verlust- | [16735]

standes und des Aufsichtsratbs, 2) Banquier Otto : ig, 5) Beschlußfassung über die Verwendung des 3) Bankdirektor Otto Dalchow in Leipz

Reingewinnes,

6) Ergänzungëwahlen zum Aufsichtsrath. 7) Wakhl des Revisors, i i mit dem Bemerken eingeladen, daß die Ausgabe der

Stimmzettel an die er bar vor der Versamm

E 6) Berufs - Genossenschaften. [16718] Norddeutsche Holz-Berufsgenofsenschast Berlin.

Sektion |

TI T1

IV

VIII

IX Bezirk

Bezirk

XIX XXX XXX

XXXI

XXXI II

II XXV b

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TI XI XI XIII

XRIV XXIV XXVII a

XXVII a ViII

5) Sensal Heinrich 6) Banquier Hahn

\ceinenden Aktionäre unmittel- lung in der Zeit von 2 bis

Bekanntmachung.

Es scheiden aus die Herren:

Vertrm.-Stellv. R. Adolphi-Krotoschin, | Vertrm. Ei Gumz-Lauenburg i. P, Vertrm.-Stellv. M. Falk-Lauenburg i. P.,

| Vertrm. Ad. Knappe-Dramburg,

| Vertrm.-Stellv. Otto Moegelin-Heinrichsdorf, | Vertrm. C. Hardt, NW. Dorotheenstraße 14,

| Vertrm.-Stellv. Richard Engeler, Behrenstraße 361I,

| | Vertrm.-Stellv. Herm. Breustedt - Neustadt - Harz- | burg a. ÔH.,

| Vertrm. Wilh. Remmelt-Elz, -

| Vertrm.-Stellv. J. Thuy-Schwickershausfen,

| Vertrm. A. M. Kammandel-Geisa,

Vertrm.-Stellv. Ludwig Ries-Dermba, Vertrm. Paul Spielberg-Gotha,

Vertrm. F. R. Iffland-Sondershausen, Vertrm.-Stellv. I. F. Eckardt-Greußen, Vertrm. Robert Paul-Zeulenroda,

Vertrm.-Stellv. Carl Hager in Greiz, Bn Fos. Giesen, i. F. Bitsh & Giesen- achen,

X11. Nördlicher Stadtkreis Köln mit den Poli eiseftionen

Vertrm. Jos. Pinnekamp-Köln, Rosenstraße,

Vertrm.-Stellv. Ernst Hieronimus, i. F. Ww. Hieronimus-Köln,

Bezirk XIIIa. Südlicher Stadtkreis Kölu mit den Polizeisektionen

[16753

der

1) Herrn

j

|

Deutsche Werkzeugmaschinenfabrik vormals Sondermann «& Stier in Chemnitz. Der Aufsichtsrath der Gesellshaft besteht außer dem unterzeichneten Df aus den Herren : 1) Direktor Arndt in als Stellvertreter,

insiedel, Hoffmann in Leivzig,

1g, 4) Maschinenfabrikant Franz Schwager in Reudnig,

Reichenbach in Leipzig, in Dresden.

Chemnig, den 21. Juni 1888. Der Aufsichtsrath : Emil Quel lmalz.

| An Stelle der Ausgesciedenen sind gewählt die Herren :

| H. Töplitz-Bojanowo.

M. Falf-Lauenburg i. P. R. Steinhardt - Lauenburg

i. P.

Otto Moegelin, Geschäfts8- führer der Firma Friß Stoly & Th. Francke in Heinrichsdorf, Kreis Neu- stettin.

Erust Manthey - Falkenburg

i. P.

Richard Engeler, i. F. H. M. Engeler & Sohn, Behren- straße 36II.

A. Dietrih, Spandauer- straße 46 c. i:

August Walterling-Wolfen- büttel.

| F, Thuy-Schwickershausen.

J, W. Remy-Grenzhausen.

Ludwig Ries, i. F. Dittmar & Ries in Dermbah.

Cuno Kammandel-Geisa.

Arnold Otte, i. F. Henri Séenk in Ruhla.

F. F. Eckardt-Greußen.

QUOS Wächter-Greußen. arl Hager, i. F. C. F. Möbius in Greiz.

L S in Greiz. ._ B. Dreising - Aachen, Adalbertstraße 7.

LV, V, VI, VIL, VIITL, X.

Carl Hochberz-Köln, Macha- baerstraße.

GroßeBrückgasse 20/24.

I, TL, IIL, TX, XI u, XTL. Vertrm. Carl Piert - Köln,

| Follerstraße 95.

| Vertrm.-Stellv. D. Shwab-

| Köln, Follerstraße 75.

|

XV | Vertrm. Friß Magdeburg, i. F. Gebr. Magdeburg | E Greeven-Mülheim a. Rh.

in Mülheim a. Rh,, Bezirk XIXK. | Vertrm.-Stellv. Aug. Böhm-Wesel,

Bezirk XIK 3. Kreis Mörs, Nees, Kleve und

XXVI XXVIII XXX

XXXII

Der

] VBerufsgenofssenschaft chemischen Jundustrie. In Gemäßheit des §. 44 unseres Statuts bringen wir hierdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß wir als Veausftragte im Sinne der §8. 82 f. des Unfall- versiherungsgeseges angestellt haben : s Ingenieur Ludwig Lüdke in Berlin für das Gebiet der Sektionen I und II, umfassend

Vertrm.-Stellv. Alb. Maaßen jun.-Duisburg,

Stadt- und Landkreis Krefeld, e

Robert Strucken-Krefeld. Geldern. :

Vrtrm. August Böhm-Wesel.

Vrtrm.-Stellv. I. C. Geer- ling in Wesel.

Carl von dec Crone, i. F. Castringius & v. d. Crone- Duisburg.

Bezirk XX1U]I]. Kreis Elberfeld und Mettmann.

| Vertrm.-Stellv. Carl Wilh. Henner-Langenberg,

| Franz Knoche-Sonnborn.

Bezirk XX1A11 a. Kreis Barmen und Solingen.

Vertrm.-Stellv. Carl Wagenknecht-Aßlar,

Vertrm.-Stellv. Joh. Sasse-Niedermarsberg, Vertrm.-Stellv. Adolph Meyer-Dort mund,

Vertrm. Herm. Klaas-Siegen,

! | | | | 1

Berlin, den 19. Juni 1888.

Genofseuschafts-Vorstand: Max Schramm, go ja:

Nafssach und Erlesdorf älterer Linie, Neuß

3) Herrn Ingenieur

die Stadt Berlin, - die Provinzen Brandenburg mit | Höringhausen, Lippe,

den Enklaven Sp (mit Schönberg) und Rossow,

Pommern ohne Zettemin, Ostpreußen, Westpreußen,

Schlesien und Posen, 2) Herrn Ingenieur Friedrich Biemelt in Lipzig | umfassend Elsaß-Lothr

für das Gebiet der Sektionen 111 und V, umfassend S(hleswig- Holstein, Hannover, Braunschweig, Olden- burg ohne Birkenfeld, Mecklenburg-Schwerin mit der

Erklave Zettemin ,

Schönberg) und Rossow, ferner Mecklenburg-Strelitz, Hamburg, Bremen und Lübeck, das Köniureih Sachsen,

Rinteln,

a. M. für das Gebie

| Vertrm. Franz Fischer-

| Barmen.

Vertrm. - Stellv. C. W. Schimmelbush in Wald.

Louis Reinhard, i. F. I. H. Reinhard Sohn in Neuwied.

| Jos.Sasse inNiedermarsberg.

Aug. Heitmann, i. F. Heit- mann & Kirckhefer-Dort- mund. Í

Gustav Berger, i. F. Gustav Berger & Co. in Erndte- brück.

Vorsitzender.

vor der Rhön, Faser Lieuingen, Sacsen-Alten- burg, Sachsen-Coburg-Gotha o

l ne Königsberg (mit ) in Franken, Anhalt, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-

Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, ferner den Kreis Schmalkalden,

Carl Kurt in Köln für das

Gebiet der Sektion 1V, umfassend die Rheinprovinz ohne Birkenfeld und ohne den Kreis Weßlar, West- falen, Waldeck mit den Enklaven Eimelrod und

Schaumburg-Lippe und Kreis

4) Herrn Ingenieur C. Alberts in Offenbach

t der Sektionen VI und VII, ingen, die Pfalz, Baden mit

Ausschluß von Tepfenhard, Württemberg ohne den Donaukreis, die Hohenzollernshen Lande ohne Ach- berg, Burgau und Langen-Enzlingen, Hessen-Nassau

jedoh ohne Neteband (mit | ohne die Kreise Rinteln und Schmalkalden und ohne

Provinz Sachsen, Sawhsen-Weimar ohne Ostheim * thum Birkenfeld,

Eimelrod und Höringhausen, jedoch mit dem Kreise Wetlar, das Großherzogthum Hessen und Fürsten-

Franz Joseph Cremer-Köln,

5) Herrn Dr. Oppler in Doos bei Nürnberg für das Gebiet der Sektion VIII, umfassend das Mgras D E E dass Dns In mit den Enklaven Königsberg (mit Rajjach un Erlesdorf) in Franken, sowie mit Ostheim vor der Ciains an Be, 200 Röhn, ferner den Württembergischen Donaukreis mit | Fafg-Bestand (incl. Giro-Gut- e den Enklaven Tepfenhard, Achberg, Burgau -und haben bei der Reichsbank) K

(16756) Preußishe Central- Bodeucredit-Actiengesellshaft.

429 936. 81.

Langen-Enzlingen; ; Wechsel-Bestand 2 175 837. 31 Berlin, den D E Anlage in Lombard-Darlehns- As Geschäften 2 3 371 765. 63.

Laufende Rechnung mit Bank- häusern gem. Art. 2 sub 8 n A i E nlage in Hypotheken-Dar- lehnsgeschäften . 2

Anlage in Communal-Dar-

der Berufsgenofsseuschaft der chemischen Judustrie.

F. F. Holt. Z 959 018. 12.

« 221 628 505. 08.

S 9 664 613. 75.

16920 y 15M in der Nr. 162/88 des Reichs- und Staats- Anzeigers veröffentlichte Bekanntmachung wird dahin | lehnsgeschäften . L vervollständigt, daß die auf den 5. Juli d. I- | Anlage in Werthpapieren ge- anberaumte Geuossenschaftsversammlung im mäß Art. sub S des Restauraut „Reichs8halle“‘, Kaiserstraße Nr. 19, Sl. c e 3 467 386. 27. abgehalten werden wird. | Grundstücks-Conto Magdeburg, den 22. Juni 1888. Unter den Linden 344. . - 1 400 000. —. Magdeburgische Verschiedene Activa . e, 5697 077. 39. Vaugewerks-GBerufsgenofsenschaft. —7e 348091 140. 36. : Passiva. E | (Fingezabltes Actien-Capital A 14 400 000. —.

Emittirte kündbare Central» 8) Verschiedene Pfandbriefe . 2 849 300. —. Bekauutmachuugen. , 4024450. —.

Emittirte 5 9% unfündbare Central-Pfandbriefe .

[16176] Emittirte 44/0 unkündbare Central-Pfandbriefe" . . . » 11 896 400. —. Bekanntmachung. Enittirte 4 °/o unkündbare ¿ 7e Central-Pfandbriefe e 140 963 500. —, Die ausgetreteneu_ Mitglieder der Dar- | Fmittirte 3 4 % unkündbare en o lehnskafse des ehemaligen 89ten CAlexander Central-Pfandbriefe . . . 59566 400. —,

platz:) Bezirks und zwar

Communal-

; Obligationen « . . » 3 409 100. E. Schneider, A. Burcfard, A. Rosenthal 1B L . David Loewy, Ref. Seligmaun, M. Austrich, S bliacti N Communal- do

Geh. San.-Rath H. Breßler L. Spiegel, M. Landsberger, Nathaufon , A. Zamory, R. Ramberg, D. Cohn, J- Fraenkel, P. Wertheim, C. Greisert, G. van Bargen, C. Herford, Lear Loewy, L. Golde,

oder deren Erben werden hierdurch ersucht, ihr Guthaben gegen Legitimation beim Ren- dvauten der Kasse, Herrn Emil Picht, Königs- graben 7, Vorm. 10—12 Uhr in Empfang

zn uechmen. e E Der Vorstand. V e R Tiveciion

Allgemeine Versorgungs - Anstalt im Großherzogthum Baden zu Karlsruhe. [16855] Bilanz auf 31. Dezember 1887.

M s Passiv-Staud. “k S | 1) Fonds der Versorgungs-Verträge für wah- 51 074 003/66 12 168 444/61

| sende Renten «e 247 267/40] 2) Fonds der übrigen Versorgungs-Verträge | 2 936 400/57

3) Fonds der Lebensversicherungs-Verträge . |35 337 130/51

Depots gemäß Art. 2 sub 7 des Statuts (mit Einschluß des Check-Verkehrs) . .

Reservefonds-Conto . .

Central-Pfandbrief-Communal- Obligationenzinsen - Conto (noch nicht abgehobeneZinsen)

Verschiedene Passiva.

100 893. 92. 1 267 719. 953.

99 858. 81. „5354 218, 10.

M 248 094 140. 36.

Activ-StandD. i

1) Verzinslich angelegte Kapis ale

9) Liegenschaften . . . . - 3) Zins- und andere Einnahme-

| Rückstände . . . . . | 1235 090/24} 4) Fonds der Nebenanstalten . . . . . | 4715 066/33 4) Zinsraten bis 31. Dezbr. 1887 | 514 733 67} 5 Auf Conto-Corrent. . . . . . . .| 19810779 f Gutbaben bei den Vertretern | 1 468 493/28} 6 Noch zu leistende Zahlungen auf neue 6) Guthaben bei der Reichsbank 123 322/63 Kapitalanlagen . e N 396 787/06

9 626 427 79|| 7) Gutbaben der Vertreter... . 28410 36 672/73} 8) Vorshuß-Conto. «eo 0 1 124/54 937 135/80] 9) Verwaltungs» u. Geschäftskosten für 1888 709 806/69 Summa 156 463 152/20

6) Gestundete Prämienraten . 8) Vorshuß-Conto . « 9) Kassenres\t bei der Hauptkasse 80 Summa [56 463 152/20

Karlsruhe, im Juni 1888.

Der Verwaltungsrath.

Uebersicht über den Geschäftsbetrieb im Königreich Preußen für 1887.

«A [2 1) Bestand der Kapitalversicherung Ge C S . 157 179 475|— 9) Prämien-Einnahme für 1887. „o S 1849 885 5) Einablunden auf Leibrenten. 4 164/— 4) Versicherte Kapitalien wurden im Jabre 1887 ausbezahlt für 88 Sterbefälle . . . .| 8362218/— 5) Versicherte Kapitalien wurden im Sabre 1887 ausbezahlt wegen Ablauf der Versicherung 9 000/— 6) Versicherte Kapitalien wurden im Fahre 1887 ausbezahlt für Aussteuerkapitalien . . 6 123 7) Versicherte Renten wurden im Jahre 1887 ausbezahlt . . L O 55 12% 8) Von dem Vermögen der Anstalt sind in Preußen angelegt . 117 745 804|—

Fraukfurt, den 21. Juni 1888. : Ï : Der Generalbevollmächtigte für das Königreich Preuf:en. . Iohann Gerhd. Linder, in Firma: Hoffmann— Vogel & Cie.

M [12558] m3 s L. „W S: S S M F N ZS ‘(pu D # S D B / D «R e S 0D 1 E et e R = S Sd S: h S D S eue S = E S ejn & {S F B y ——— a === S D / h S S Preise der Tachographen: S S Nr. 0 für Octavformat ....+ Drudckflähe 17 x 26 ecm M 2. S « S Nr. 1 für Quart und Folio „....+ 26 X 38cm y, 36. = S S Nr. 2 füc Dopp.-Quart und Dopp.-Folio . i 38 X 50 cm , 50. e 1 = Complett mit allem Zubehör für Schwarzdruk. f Set . Z* Hermann Hurwiß ® Co, *= «2 Berlin C., Klosterstr. 49. = R Man verlange Prospect, Probedruk und Anerkennungsschreiben. C

Vierte

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staais-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. Juni

163.

18S,

T

Der Inhalt dieser Beilage, in welher die Bekanntmachungen aus den Handels-, Genossen chafts-, Zeichen- und Muster - Registern, über Patente, Konkurse, Tarif- und Fahrplan-Aenderungen der deutschen

Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem b

Central-Han

esonderen Blatt unter dem Titel

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann dur alle Post - Anstalten, für Berlin auch durch die Königlihe Expedition des Deutsheu Reichs- und Königlih Preußischen Staats-

Anzeigers SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

C

E

del3-Register für das Deut

sche Reich. (x. 1634)

Das Central - Handels - Register für das Deutf

Reich erfcheint in der Regel tägli. Das

Abonnement beträgt 1 46 50 S für das Vierteljahr. Einzelne Nranmern kosten 20 -§. Insertionspreis für den Raum einer Drucfzeile 30 5.

Vom „Ceutral - Handels - Register für das Deutsche Reih“ werden heut die Nru. 163 4. und 163 B. ausgegeben.

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)

1) Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Erstattung seiner Einlage besteht #o- lange, bis der Untergang der Forderung durch den Verbrau der Einlage in Folge der Geschäfts- verluste nahgewiesen it. U. 111. Civilsen. R.-G. v. 2. Dez. 1887, Seuff. Archiv Bd. 43 S. 207.

9) Die Lehmgewinnung von einem Grund- stücke zum Zwecke der Erzeugung von Ziegeln und deren Veräußerung kann, auch wenn dies BSeschâft in größerem Umfange betrieben wird, nicht als An- schaffung von beweglichen Sachen zum Bebufe der Weiterveräußerung nah erfolgter Bearbeitung der- selben angesehen werden, stellt si vielmehr als cine Benußung von Grund und Boden durch Ver- wertbung desselben bezw. der aus dem Lehm er- zeugten Ziegeln dar. In dieser Thätigkeit kann ein absolutes Handelsgeschäft im Sinne des Art. 271 Abs. 1 H.-G.-B. nicht erblickt werden. U. oberst. G.-H. Wien v. d. Juli 1887 a. a. D. S. 208.

3) Forderungen sind keine beweglichen Sawen im Sinne des Art. 309 H.-G.-B. U. Ik. Civilsen. R..G. v. 11. Ian. 1887 a. a. O. S. 208. Entf. R.-G. Bd. 17 Nr. 13 S. 57.

4) Art. 347 H.-G.-B. ist auch auf Viehbandel

anwendbar. U. O.-L.-G. Celle vom 13. Juli 1887 a. a. O. S. 210, ebenso U. R.-O.-H.-G. v. 26. Juni 1879; dagegen: U. A.-G. Celle in Seuff. Archiv E 39 Nr. 72 u. Pattelt's Ztsh. Bd. 2 S. 278 Abf. 3. 5) Wenn nichts anderes verabredet ist, trifft nach Abschluß des Lieferungsvertrages über eine auslän- dische Waare den Käufer der auf dieselbe gelegte Eingangszoll. U. oberst. G.-H. Wien v. 2. Aug. 1887 a. a. O. S. 211.

6) Die Forderung desjenigen, der wegen eines durch die Schuld des Rheders gebrochenen Frawt- vertrages Schadensersaß zu beanspruchen hat, gehört nicht unter die Schiff8gläubiger. U. O.-H.-G, Hamburg, v. 24. Okt. 1887 a. a. D, S. 213.

7) Auf Grund eines Wechselprotestes, in dem erklärt ist, daß die Wechsel sofort eingelöst werden können, ist die Stellung einer Wechselklage unzulässig, da darin niht die Weigerung der Sa, lung beurkundet ist. U. O.-L.-G. Celle v. 4. Jan. 1888 a. a. O. S. 26. _

8) Der auf einen Wesel den Namen eines Andern Unterzeichnende haftet nur dann wechsel- rechtlich, wenn er solWes ohne Vollmacht dazu gethan hat (Art. 95 W.-O.)_ U. oberst. G.-H. Wien 1s O ISSO aa De

9) a. Das in §. 3 Abs. 2 des Markenschußgeseßes vom 30. Nov. 1874 ausaesprochene Verbot des Ein- trages öffentliher Wappen findet nur auf Wappen deuts cher Städte, Korporationen u. dgl. Anwendung. b. Für die Gewährung des sog. internationalen Markenschußzes zu Gunsten auéländisher Gewerbetreibender nach §. 20 des Ge- setzes genügt es, wenn das betreffende Zeichen nah dem einschlägigen Recht des Auslandes geschüßt ist, au wenn demselben ein gleiher Schuß nach dem Ret des Inlandes versagt wäre, Dass. U. e. Die Bestimmung im §. 20, wona Ausländer den inter- nationalen Schuß dann nit in Anspru nehmen Fönnen, wenn sie im Inlande cine Niederlaffung er- ritet haben, ist blos von Haupt-, niht au von Zweigniederlassungen zu verstehen. U. 11 Civilsen. v. 28. Febr. 1888. Jur. Ztschr. f. Els.-Lothr. Bd. 13 S. 2141,

10) a. Die Ertheilung einer Infslruktion an den Auftragnehmer kann niht ohne Weiteres als Be- schränkung des Vollmachtsvertrages aufgefaßt werden.

b. Die irrthümliche Annahwe des Auftragnehmers, daß der von ihm abzuschließende Vertrag der ihm ertheilten Instruktion entsprehe, enthält nur einen Frrthum in den Beweggründen, welcher die Gültig- Teit des betreffenden Recht8geshäfts niht beinträch- tigt. U. desf. Sen. v. 17. März 1888 a. a. O. S. 249.

11) Ein Makler kann zwar für beide Vertrag- \cließende thätig sein, ist aber niht unter allen Umständen als der Beauftragte beider Theile anzu- sehen. Das „bloße Sichgefallenlassen“ einer Ver- mittelung begründet dann keine Verpflichtung zur Bezahlung einer Maklergebühr, wenn der Makler als Mandatar des Anderen aufgetreten ist. U. deéf. Sen. v. 6. März 1888 a. a. O. S. 258.

Markenschußgeseß. Verbot desGebrauchs öffentliher Wappen. Dertliches Recht, Zweigniederlassung.

8, 3 Abs, 2 des Markenschußgeseßes vom 30. Nov. 1874 ist nur Wappen auf deuts cher Städte, Korpo- rationen anwendbar. Für ausländische Gewerbe- treibende genbgt, daß das Zeichen nah dem aus8- ländischen Recht geshüßt ist. Die Bestimmung des §. 20. bezieht sich bloß auf Haupt- nicht auf Zweigniederlassungen. ; Die Firma Cusenier u. Cie. in Paris hatte im Laufe der Jahre 1873, 1875 und 1881 bei dem a d a in Paris und dem Amtsgerichte cipzig Waarenzeichen für die von ihr verfertigten Liqueure, Curaçao u. dgl. eintragen lassen und erhob im Jahre 1886 gegen die Firma M. N. u. Cie.

Klage, weil dieselbe sich für ihre Liqueure der gleichen a bediene. Die Beklagte machte unter Anderem geltend, daß die frag» lihen Waarenzeichen außer dem Wappen der

französishen Stadt Ornans nur Zahlen, Buchstaben und Worte enthielten, also nah §. 3 Abs. 2 des

Markenschutgeseßes vom 30. November 1874 in Deutschland nit hätten eingetragen werden dürfen, zumal die Klagpartei in Mülhausen eine Zweig- niederlassung habe, auf sie also lediglich das erwähnte Gese und nit das Recht des Auslandes Anwendung finde; ferner daß aus demselben Grunde der Eintrag eventuell in Mülhausen, niht in Leipzig, hätte er- folgen müssen.

Diese Einwendungen wurden zurückgewiesen und der Beklagten der fernere Gebrauch des in Frage stehen- den Waarenzeichens untersagt.

Der Ausfpruch des Berufung8gerihts®, daß Wappen auswärtiger Staaten oder Städte nicht unter das Verbot des Absatzes 2 des §. 3 des Ge- seßes vom 39. November 1874 fallen, stimmt mit der Rechtsprechung des Reichs-Ober-Handelsgerihts und Meichsgerihts Slg Ents%. R. -O.-H.-G. Band XRI1V. Seite 292 und R.-G. Band III. Seite 69) überein, von welcher abzugehen ein Grund nicht vorliegt.

Die Vergzandlung hat ferner auch keinen Grund er- geben, von der in Bond XI1V. Nr. 17 Seite 59 und Nr. 59 Seite 234 der Entsch. des Reibsgerichts in Strafsachen angenommenen Ausëlegung des §. 20 cit. Gesetzes abzuweicen, daß es bei Gewährung des sog. internationalen Markenshutzes entscheidend sei, ob das Zeichen nach dem Rechte des betreffenden Aus- landes geschüßt fei, so daß, wenn diese Voraus- sezung vorliege, der Schuß im Inlande auch solchen Zeichen (fofern kein Interesse der öffent- lihen Ordnung und guten Sitte in Frage kommt) zu gewähren ist, welhe nah den Bestimmungen des deutsczen Rechts für unzulässig erklärt werden müßten.

Die Angriffe der Revision richten sich vorzug weise gegen die Ausführungen im Berufungsurtheil, daß die beim Amtsgericht zu Leipzig bewirkten Ein- tragungen wirksam jeies, obgleih die Klägerin seit dem Jahre 1880 in Mülhausen eine Zweignieder- lassung gehabt babe.

Betreffs die]es Angriffs kommt es darauf an, ob die Voraussetzung des §. 20 des Markenshußgeseßes, daß der Gewerbtreibende eine Handelsniederlassung erriGtet hat, zutrifft, so daß ungeachtet des Bestehens einer solchen nur der im §. 20 geregelte sogenannte inter- nationale T des Waarenzeichens in Frage kommt. Die praktishe Tragweite der Auslegung des §. 20, ob man rämlich unter einer Handelsniederlassung au die Zweigniederlassung als inbegriffen annimmt, oder nit, besteh: vorzugsweise darin, daß, wenn man bei der ersten Auslegung nicht zugleih auch annehmen wollte, ein auswärtiger Gewerbetreibender könne ¿¡weierlei Waarenzeichen führen, für die Haupt: niederlassung als solche, welche nach §. 20 geschüßt werden (auch wenn sie nah deutschem Recht nit Schutz genießen würden) und für die Zweignieder- lasung als solche, welhe nach deutschem Recht (88. 1—3) zu {ügen sind, derselbe fein Waaren- zeihen, um im Inlande Schuß zu erlangen, na Maßgabe des deutschen Rechts im Inlande anmelden müßte. Dadurch würde ihm unter Umständen, wie beim Mangel der Gegenseitigkeit, für die Zweig: niederlassung ein Schuz zu Theil, welcher auf Grund des §. 20 der Hauptniederlassung versagt werden müßte, er könnte aber auch einen Shuß, den der S. 20 gewährte, verlieren, wenn das Waaren- zeichen na deutshem Rechte überhaupt nit ein- tragungsfäbhig wäre.

Die Auslegung des §. 20, daß unter Handels- niederlassung auch die Zweigniederlassung inbegriffen sei, wird nun zwar vielfa gebilligt (vgl. Kohler, Markenshuß S. 307, 422, 423, Ober-Tribunal Berlin, Urtheil vom 1. März 1877 bei Oppenhoff, Rechtsprehung, Bd. XVIII. S. 172); gegen die- selbe sprechen aber überwiegende Gründe.

Vor Allem spricht gegen sie der §. 20, wenn man denselben auf Grund des Handelsgeseßbuchs auslegt, denn nach den Art. 19 und 21 des letzteren wird zwischen „Handelsniederlassung“ und „Zweignieder- lassung* unterschieden, und wenn auc im dritten Absate des Art. 21 der Ausdruck „Hauptnieder- lassung“ gebraucht wird, so folgt daraus nit, daß im Art. 19 mit „Handelsniederlassung“ die Haupt- und die Zweigniederlassung bezeichnet sei. In RNück- siht auf den Sprachgebrauch des Handels8geseßz- buches hâtte der Geseßgeber genügenden Anlaß gehabt, die Zweigniederlassung besonders zu erwähnen, wenn auch auf sie der §. 20 sih beziehen sollte. Der Ausdruck „eine“ Handelsniederlassung berehtigt zu keiner anderen Auélegung, weil ein Gewerbetreibender auch mehrere Hauptniederlassungen baben kann. Der Ausdehnung auf die Zweigniederlassung steht ferner der §. 1 des Gesetzes vom 30. November 1874 ent- gegen. Darnach joll die Anmeldung des Waaren- zeihens zum Handelsregister der Hauptniederlassung erfolgen. Es ist nun offenbar richtiger, die Ueberecinftim- mung der §8.1 und 20 anzuerkennen, welche vorliegt, wenn der leßtere nur von einer Hauptniederlassung ver- standen wird, als, wie in dem citirten Urtheile des Ober-Tribunals geschieht, in Rücksiht auf Zweig- niederlassungen auswärtiger Gewerbetreibender dem Paragraphen die zwingende Bedeutung abzusprechen und die Anmeïidung zum Handelsregifter der Zweig» niederlassung für genügend zu erklären. Eine solche Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift, daß das Waarenzeichen zum Handelsregister der Hauptnieder- lassung anzumelden sei, hätte der Gesetzgeber auf- gestellt, wenn - der §. 20 auch für die Zweignieder- lassung Geltung haben sollte. Aus dem 8. (vgl. §8. 5, 12) ergiebt sih weiter, daß der Markea- \{huy an die Eintragung der gn geknüpft ist. Gründet nun ein ausländischer ewerbtreibender im Inlande eine Hauptniederlassung, so hat er si

‘d. H.-G.-B.) unzulässig war.

nah dem inländischen Rechte zu richten und muß insbesondere die Firma diesem entsprechen. In einem solchen Falle bleibt dann auc jener Grundsaß des deutshen Markenschußrehts gewahrt. Erbebliche Swrierigkeiten entstehen aber, wenn im Auslande, wo die Hauptniederlafung sich befindet, kein, oder ein vom deutshen abweichendes Firmenrecht gilt und im Inlande eine Zweigniederlassung errihtet wird. Es war streitig, wie die Eintragung einer Zweig- niederlassung in ein deutsches Handelsregister zu ge- schehen habe, wenn entweder eine Eintragung am Orte der Hauvtniederlassung niht exfolgt oder die eingetragene Firma nah deutschem Rechte (Art. 16 i; - (Vergl. Agricola, in Siebenhaar Archiv X11. Seite 317 f.) Läßt man nun eine formwidrige Firma für die Zweig- niederlassung eines ausländishen Gewerbebetriebes zu, so liegt doch fein Grund vor, auch die Ein- tragung des WBaarenzeichens zu verlangen oder zu- zulassen, obgleich eine Hauptniederlafsung mit einer eingetragenen oder nach deutscem Gefes statthaften Firma nicht besteht. Insbesondere bezüglih der Kommanditgesell\shaften auf Aktien und der Aktien- gesellshaften kann es niht als Wille des Geseß- gebers anerkannt werden, deren Zweigniederlafsungen im Inlande als Handelsniederlassung im Sinne des §. 20 des Geseßes vom 30. November 1874 gelten zu lassen. Bis zum Geseß vom 18. Juli 1884 war es streitig, wie die Eintragung einer solchen Zweigniederlassung zu bewirken sei. Nach einer viel- fach vertretenen Meinung (vergl. Ning, Kommentar S, 142 cum, eit ) tvar für die Eintragung in das inländische Handelsregister die Beobachtung sämtmt- liher für die Hauptniederlassung im Inlande ge- gebener Normativbestimmungen erforderli, Nach dieser Meinung wurde in Wirklichkeit keine Zweig-, sondern cine Hauptniederlassung eingetragen.

Wenn nunmehr auch dur die Art. 179, 212 des neuen Gesetzes die Eintragung geregelt worden ist, so kann dieses doch nit zur Auslegung des Geseßes vom 30. November 1874 herangezogen werden. Ucberdies besteht immer noch cin wesentlicher Unterschied zwishen der Eintragung der Zweig- niederlassung einer ausländishen anonymen Ge- sellshaft und eîner Hauptniederlassung derselben darin, daß im ersteren Fall die Existenz der Gesell- schaft nah dem fremden Reht für genügend erachtet wird, im leßteren aber \{chlechthin das inländische Recht maßgebend ist. Dieser Unterschied würde aber bei der Ausdehnung des §. 20 auf eine bloße Zweig- niederlassung dahin führen, daß der Markenschuß nah deutshem Recht (nit blos der internationale) auch den Zweigniederla\sungen solcher ausländischen Gesellschaften gewährt würde, welche unter Beibekbal- tung ihrer auêländishen Statuten zu einer Haupt- niederlassung in Deutschland gar nicht zugelassen würden. Es kommt endlih noch in Betracht, daß der Begriff der Zweigniederlassung ein unbe- stimmter, mehr thatiächlicher als rechtliher, dieselbe eine bloße Zugehör zur Hauptniederlassung ist, aus welcher sie ihre rechtlihe Eristenz und Organisation herleitet und es insbesondere auf den Umfang des Geschäfts niht ankommt. Es würde daber die Er- rihtung eines noch so unbedeutenden Zweiggeshäfts im Inlande genügen, um je nach den Umständen der Hauptniederlassung den Schutz, welchen ihre Waaren- zeihen seither genossen haben, zu entziehen, oder, um der Hauptniederlassung einen Markenshuß zu ver- schaffen, welcher ihr nach §. 20 nicht zu Theil werden könnte. Ersteres wäre, wie bereits an- geführt, beispielsweise der Fall, wenn das Zeichen, weil es nur nach dem fremden, nit aber nach dem inländishen Recht zulässig ist, überhaupt nicht ein- getragen werden könnte, leßteres, wenn wegen Mangels der Gegenseitigkeit der §. 20 nit an- wendbar wäre, wie dies bei der in Oppenhoff, Re&tsprehung XVI]I. Nr. 587 mitgetheilten Ent- \cheidung der Fall war.

Alle diese Erwägungen führen zu der Auslegung des 8. 20, daß unter „Handelsniederlassung“ nur eine „Haupt-“, nicht eine Zweigniederlassung zu verstehea sei. Demnach kann aus dem Umstande, daß die Klägerin in Mükthausen cine Zweignieder- lassung errichtet hatte, nit hergeleitet werden. daß sie ihre Waarenzeichen in Mülhausen anzumelden hatte und des ihr auf Grund des §. 20 zustehenden Schutes verlustig geworden sei. Das Urtheil des Berusungsgerihts ist demnach (F. 526 C.-P.-D.) aufrecht zu erhalten, ohne daß es weiter auf den Grund ankommt, auf welchem seine Entscheidung beruht. (Jur. Ztsch. f. Els. Loth. Bd. 13 S. 241.)

Wochenschrift für den Papier- urd Shreibwaarenhandel und die Papier ver- arbeitende Industrie. (Armand M. Lamm, Berlin SW., Halleshe Straße 12.) Nr. 140. Inhalt : Deutscher Papier-Verein. Schlesischer Papier- Verein. Bund Deutscher Buchbinder-Jnnungen. Berliner Briefmarkenbörse. Vorsicht. Zahlungen im kaufmännisen Verkehr. Un- philosophische Plaudereien. Ein Wort über die Auskunfsbureaus. Ausstelungeu. Das Beamtenthum und seine Beziehungeu zu Handel und Gewerbe. Neue Geschäfte, Geschäfts-Ver- änderungen und Geschäfts-Berichte. Markenschug- gesetz. Die Kündigungsfrist der Gewerbeordnung. Papier-Mosaikplatten, Ein- und Ausfuhr im Monat April 1888. Deutsche Patente. Gummi arabicum. Mineralöl. Zollwesen. Ausländische Pa. ente. Allerlei. Briefkastea, HonorarbeWtngungen der Wochenschrift.

Allgemeine Brauer- und Hopfen- Zeitung. Offizieïes Orgare des dentfchen Brauer- dundes x. (Verlag von I. Carl in Nürnberg.) Nr. 72. Inhalt: Zymotehaifche Reifeifizzen. Der Gerstendreis im 2uropäis{chzn Norder feit 1871. Zum Abfüllen mors\firender Flüssigkeiten. (Mit Abkildungeu.) Ueber die Grïimdung nerer Aktien- braueraien. Trübes Wasser. (Mit Abbildung.) Sechfter Deutscher Bræuertag m Stuttgart. Deutscer Brauerbund Würstemkergischer Braucerbund. Horfemn - Ein- und Aus- fuhr Großbritaaniens. Personal - Nachrichten Bievr-Aus- und Einfxhr (Hreßoritannier8. Erträge an Brau- und Sranntwemsteuer in der

Reichs-Steuergemzinshaft. Vereinsbrauerei zum: Herzog Karl in Stuttgart. Course von Brauexi- Aktien. Hopfenrnarkt. Anzeigen.

Der Metallarbeiter. (arl Pataëty, Berlin S) Nr. 47. Inhalt: Artikel: Geweröblihe Rund»

hau. Ein neues Verfahren der Metallbearbei- tung. Deusche allgemeine Aasftellurg für Unfall- verhütung. Das Gesetz, bemreffend die Verwen-

dung gesundheits\chädlicer Farben bei der Herstellung: von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Sebrauchs- gegenständen vom 5. Juli 1887. Technische Mit- theilungen. Neue Patente. Technische An- fragen. Tethnishe Beantwortungen + Die Zam- bonisde Säule. Schwarz-metallisher Ueberzug auf Gipvsabgüssen. Kuvferartiger Ueberzug auf Givsabgüssen. Veränderung einer patentirten Maschine. Verschiedenes. Dex Gefchäftsmann. Patentliste. Inserate.

Glaser's Annalen für Gewerbe und Bauwesen. (Berlin 8W., Lindenstx. 80.) Heft 12. Nr. 264. Inhalt: Kaiser Friedri f. Ueber Holzkonservirzng und die Holzkonfervirungsmittel. Von Dr. Th. Koller. Trockene Schieberluftpuimpe mit Druausgleichsvorrihtung zur Verminderung des Einflusses der \chädlichen Räume und Vlattfeder- ventile (D. R.-P. 42626), Vom ZIngenieur C. Hasemann. Mit Abbild. Inwieweii wird die Haftpflicht des Urhebers eines schädigenden Ereig- nisses durch einen vereinbarten Verglei oder eine zuerkannte Buße beseitigt 7 Vom Kreisgerichts-Rath Dr. B. Hilse. Verein deutsher Maschinen-In- genieure: Versammlung am 29. Mai 1888. Nah- ruf für Friedri Carl Gustav Graef, Geh. Re- gierungs-Rath. Vortrag vom Chbef-Ingenieur Quaglio über den Kohlensprengapparat, Patent Walcher. Mit Abb. Reich8gerichtsentscheidungen - Rechtlihe Stellung der ständigen Hültfsarveiter der Eisenbahnbetriebsämter. Zulä!sigkeit der Vernch- mung derselben als Zeugen und Sachverständige. Preisausschreiben. Ergebnisse von Preisaus- chreiben. Deutscher Marktberiht. Englischer Eifen- und Stahlmarkt. Verschiedenes. Persfonal- Nachrichten. Anlage 1. : Literaturblatt mit Titel- blatt und Inhaltsverzeichniß. Anlage I. : Patent- liste mit Titelblatt und Inhaltsverzeichniß. Anlage 11. : Titelblatt und íInlalt8verzeichniß de XXIL. Bandes. Beilage: Blatt 13 der Nor- malien für die Betriebsmittel der preußischen Staatsbahnen.

Handels-Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstag®

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig, resp. Stuttgauzt und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die lezteren monatli.

Berlin. Handelsregifter [16914] des Königlichen ÁUmtsgerichts L. zn Verlin,

Zufolge Verfügung vou 21. Juni 1883 sind am selben Tage folgende Eintragungen erfolgt:

Die Alktiengetellschaft in Firma A Berlin - Gubener Hutfabrik Actieugesellziä)aft

vormals A.Com

mit dem Sitz2 zu Berlin und Zweigniederiaijung zu Guben (Sesellschafts-Register Nx. 11 000) bat dem Otto Pfeil zu Berlin Kollektio-Prokura ders» gestalt ertheilt, daß derselbe ermächtigt ist, in Ges meinschaft mit cinem Mitgliede des. Vorstandes der Gesellschaft deren Firma zu zeiGnen. Dies. it unter Nr. 7479 des Prokurenregisters eingetragen. worden.

In unsex Gesellfchastêregister ist unter Nx. 2944, woselbit die auïgelöste Handelsgesellschaft in Firma: Nosenstiel &. Witte

veruerkt steht, cingetragen: Die Funktionen der Lio,aidatoren find beendet,

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma O. Vaumhacker & C2

am 15. Mai 1388 begründeten offenen Handel8gese&4 schaft (Geschäftslokal - Nostizstraße Nr. 49) Fad die verebelichte Ottilie Auguste Wilhelmine Baums baker, geborene Värih, und die unverebelichte Bertha Alwine Gwilie Ulrich, Beide zu Berlin. Dies ist unter Nx. 11026 des Gesellschaitregisters eingetragen werden.

Jn unser Gesellschaftsregister ist ctngetragenz

Spalte 1. ZARIENs Uer s

d.

Spalte 2. Firma der Gesellschaft : Frères Socqhlin

A r e ir Em R R