1888 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Die für den Verband F Erfüllung seiner Aufgaben er- forderlihen Geldmittel werden von den einzelnen Gemeinden und Gutsbezirken des Fürstenthums nach dem Verhältniß der as Fs zu entrichtenden direkten Staatssteuern auf- gebra

Jeder Gemeinde- oder Gutsbezirk hat die auf ihn ent- fallende Beitragsquote nah dem für die Gemeindeumlagen bestehenden Fuße aufzubringen.

Greiz, am 11. il 1888.

Fürstlih reuß-plauische Landesregierung.

Faber. : Richter.

Jn Apenrade wird am 20. Juli d. J. mit einer Steuermannsprüfung begonnen werden.

Die Nummer 29 des Reichs-Gesezblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1811 die Verordnung über die Jnkraftsezung des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Kranken g der in land- und forstwirthschaftlihen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 für das Fürstenthum Schwarz- burg-:Sondershausen. Vom 26. Juni 1888.

Berlin, den 29. Juni 1888.

Kaiserliches Poft-Zeitungs-Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

den Gerichts-Assessor Fuhs in Hanau zum Amtsrichter in Niederaula,

den Gerichts:Assefsor Kindermann in Volkmarsen zum Amtsrichter in Netra, und y

den Gerichts-Afessor Stahn in Breslau zum Amtsrichter in Ruhland zu ernennen; sowie

dem Amtsrichter Forchhammer zu Wyck auf Föhr den Charakter als Amtsgerichts-Rath zu verleihen. |

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Cohn in Rogasen ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Posen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rogasen, ernannt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem S der höheren Mädchenshule zu Hagen, Rektor Wenzel, ist der Titel eines ‘Direktors diésêr Anstalt beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Jn der im Monat Mai 1888 zu Berlin Be Turnlehrerinnen-Prüfung haben das Zeugniß der Be- fähigung zur Ertheilung des Turnunterrihts an Mädchen- schulen erlangt : i h S vGdihas Elise, Lehrerin zu Quednau bei Königs- erg i. Pr., 2) Barchmann, Guniltha, dea. zu Berlin, 3) Behrend, Emmy, desgl. daselbst, : 4) Bender, Bernhardine, Handarbeits - Lehrerin daselb}, 5) Beyer, Anna, Lehrerin daselbst, 6) Blumenreichh, Fanny, desgl. daselbst, 7) Bodländer, Eveline, desgl. daselbft, 5 S Margarethe, desgl. daselbft, 9) Bosse, Martha, zu Gandersheim in Braunschweig, 10) Brauer, Martha, zu- Friedenau bei Berlin, 11) Braun, Marie, Handarbeits-Lehrerin zu Berlin, 12) Burckhardt, Martha, Zeichenlehrerin daselbft, 13) Drewke, Hedwig, daselbst, 14) Dümcke, Helene, daselbst, 15 Fennig, ntonie, zu Gr. Glogau, 16) Foß, Bertha, Handarbeits-Lehrerin zu Anklam, 17 Eründ, Ernestine, Zeichenlehrerin zu Harber, Kreis Lüneburg, 18) Gennrih, Martha, Lehrerin zu Berlin, 19) Gläsemer, Minna, desgl. daselbst, 20) Gräber, Hedwig, Handarbeits-Lehrerin daselbst, 21) Grosse, Anna, Lehrerin daselbst, 22) Hanau, Agnes, zu: Lüben i. Schl, 25) Herzog, Emma, Handarbeits-Lehrerin zu Stettin, 24) Hildebrand, Margarethe, zu Buschin, Kreis Schwetz, | 2 E l ; 29) Hoffmann, Agnes, Lehrerin zu Berlin, f Felóf Kasten, Margarethe, Handarbeits - Lehrerin aselbst, 55 Koch, Margarethe, Lehrerin daselbst, 28) Krohn, Anna, desgl. daselbst, 29) Kupke, Klara, Handarbeits-Lehrerin daselbst, 20) Kujserow, Emilie, desgl. zu Stettin, 31) Langhammer, Elisabeth, Lehrerin zu Berlin, 32) Lannes, Elisabeth, daselbst, 33) Liba, Anna, zu Nieder-:Ullersdorf, Kreis Sorau, 34) Lieder, Anna, Handarbeits-Lehrerin zu Berlin, 35) Lilienthal, Emmy, daselbst, cis Lincke, Olga, Handarbeits-Lehrerin zu Grabow a. Oder, 37) Luderiß, Agnes, Lehrerin zu Berlin, 29) Lützow, Martha, daselbst, 39) Meinedcke, Klara, Handarbeits-Lehrerin zu Star- gard in Pommern, 40) Michaltseck, Agnes, Lehrerin zu Berlin, 41) Mindt, Anna, Beo daselbst, 42) Mittmann, Elisabeth, desgl. daselbst, 43) Müller, Martha, desgl. daselbst, 44) Müller, Mathilde, desgl. daselbst, 45) Neumann, Johanna, desgl. zu Stettin, 46) Neumann, Agnes, desgl. zu Berlin, 47) Petotng, Anna, desgl. bafelbst, 19) abbow, Emma, Handgxbeits-Lehrerin zu Stettin, 49) Rühlow, Agnes, desgl. daselbst,

29) Scheidtmann, Gertrud, Lehrerin zu Rudow bei

in, 51) Schülein, Klara, desgl. zu Eberswalde, 52) Sulz, Klara, Handarbeits-Lehrerin zu Berlin, 53) Shulz, Emmy, desgl. daselbst, i 54 Sengitot, Elisabeth, desgl. zu Stettin-Grünhof, 55) Sobotta, Matgäyet he, erin zuBVerlin, 56) Steinbrüdck, Ella, Handarbeits-Lehrerin dajelbst, 57) Toselowski, Marie, Lehrerin daselbst, 58) Le Viseur, Antonie, desgl. daselbst, 59) Wangelin, Elise, zu Driesen a. d. Netze, 60) Warnkroß, Lina, zu Anklam, : 61) von Wedell, Marie, Lehrerin zu Berlin, 62) Wegner, Katharine, zu Berlin, 63) Wiesner, Helene, zu Stettin, C5 Wilberg, Margarethe, zu Berlin, L 65) Wilke, Gertrud, Handarbeits-Lehrerin daselbst, en Wöllert, Gertrud, Lehrerin daselbft, 67) Wolff, Ae DRNNE, desgl. daselbst, 693 Wolff, Klara, Handarbeits-Lehrerin daselbft, i Felbst Zimmermann, geb. Müller, Margarethe, da)e 70) Zippel, Marianne, zu Kottbus. Berlin, den 23. Juni 1888. Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Jm Auftrage: de la Croix.

Bekanntmachung.

Der dem Kreissekretär Teichert zu Birnbaum auf Grund des 8. 46 des Geseßzes vom 20. Juni 1875 ertheilte Auftrag zur kommissarishen Verwaltung der Vermögensangelegenheiten der katholishen Kirchengemeinde zu Kähme isst erloshen und die Verwaltung dem Kirchenvorstande in Kähme übergeben worden.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmahung vom 7. März 1883 bringen wir dies zur öffentlihen Kenntniß.

Posen, den 26. Juni 1888.

Regierungs-Präsidium zu Posen. Vertretung : von Holwede.

Die Nummer 24 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .

Nr. 9302 das Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffent- lichen Lasten bei Grundstücstheilungen und die Gründung neuer Anfiedelungen in der Provinz Schleswig-Holstein. Vom 13. Juni 1888.

Berlin, den Juni 1888.

Königliches E ANE, idden.

Nichtamlkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern von 10 bis 11 Uhr den Vortrag des Generals von Albedyll.

_ Darnach empfingen Se. Majestät den Kriegs-Minister, später den Geheimen Admiralitäts-Rath Dietrich, letzteren zum Vortrage über den Bau neuer Schiffe.

Nah dem Diner empfingen Se. Majestät den General- Adjutanten von Versen zu einem längeren Vortrage.

Der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung ist auf deren Beileidskundgebung anläßlih des Hin- scheidens Sr. Majestät weiland Kaisers Friedrich das nad stehende Dankschreiben Jhrer Majestät der Kaiserin Augusta zugegangen:

Tiefteweat Eabe Ich Ibre Biileidébe:cuacung empfangen, gewohnt von dieser Stelle Empfindungen au2gesprechen zu seben, die weite Kreise erfüllen. Aufrihtig dankbar erwidere Ih dieselben und bin Mir wobl bewußt, wie der Sckmerz des Mutterberzens überall getbeilt und verstanden wird. Das beweisen die vielen an Mit gelangenden Kundgebungen treuen Mitgefübls in dieser trauervollen Zeit, welcke den Blick immer wieder nach Oben lenkt, damit die rerstummende Klage zum Danke werde für das \{öne Vermätniß Meines beimgegangenen Sobnes : ein Vorbild dtuldender Kraft und ergebenter Entsagung.

Baden-Baden, den 25. Juni 1888.

Augusta.

Der Bundesrath nahm in der am 28. d. M. unter dem Vorsiß des Staats-Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, abgehaltenen Plenarsißung den Vor- trag der Ausshü}se für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr über den dritten, vierten und sechsten Bericht der Vollzugskommission für den Zollanshluß Hamburgs entgegen, erklärte sich mit der Verseßung der Stadt Dieuze aus der IV. in die TII, Servisklasse einverstanden und beschloß, das Gesuch des Rathes der Stadt Pirna wegen Verseßung der Stadt in eine höhere Servisklasse bis zur nächsten geseßlichen allgemeinen Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte zurückzulegen. Die Eingabe des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Neisse wegen Herabseßung des für die alte evangelishe Garnisonkirhe zu Neisse in den Reichshaushalts:Etat für 1888/89 eingeseßten Kaufpreises wurde dem Vorsigenden des Bundesraths überwiesen. Die Zustimmung wurde ertheilt: dem Entwurf von Ausführungs- bestimmungen zum Zuckersteuergesez und dem Geseßentwurf für Elsaß-Lothringen über die Gewährung von Beihülfen an Land- wirthe aus Anlaß des ihnen verursahten Schadens durh Schwarz- wild. Den zuständigen N wurden zur Vorberathung übergeben: Die Vorlage, betreffend die Behandlung der aus den Schußgebieten eingehenden wissenschaftlihen Sammlungen, die Anträge Bremens wegen Herstellung eines Shwimmdocks

und betreffend den Normalgehalts : Etat der bremishen Abe und der Antrag Bayerns wegen Zu- lassung fremder Scheidemünzen in mehreren bayerischen Grenz- bezirken. Auf eine Eingabe des Präjidenten des Allgemeinen deutshen Jagdschußvereins beshloß die Versammlung, an die verbündeten Regierungen das Ersuchen zu richten, mit thunlihster Beshleunigung Maßregeln zum Schuß des afiatishenSteppenhuhns behufs Erzielung der Einbäürgerung des- selben in Deutschland zu treffen. Ueber die Eingabe eines Gutsbesißers in Hessen wegen Doppelbesteuerung wurde in ablehnendem Sinne Entscheidung getroffen. Endlih wurde über die Wiederbeseßung mehrerer erledigter Stellen bei Disziplinarkammern Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Tele: graphen hielten heute eine Sigung.

Die Einziehung der Defraudationsstirafe vom Steuerdefraudanten nah dessen Ableben im Wege eines gegen den Defraudanten resp. dessen Nachlaß gerichteten Strafverfahrens ift, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 19. April d. J., reihsgeseglih unzulässig; E landesrehtlihe Bestimmungen haben feine

ültigkeit.

Die Stadtverordneten-Versammlung von Köln beschloß im Juli 1879, daß für Aufstellen von Bauzäunen auf städtishen Straßen und Pläßen eine Miethe von 10 F für den Quadratmeter und die Woche erhoben werden solle. Das Königliche Polizei-Präsidium in Köln erklärte sich mit diesem vorschriftsmäßig publizirten Beschlusse einverstanden und außer: dem bereit, dem ferneren Antrage der städtishen Verwaltung entsprechend, in der zu ertheilenden Baukonzefsion die Zahlung der Miethe für die Bauzäune an die Stadtkasse zur Be- dingung zu machen. Jm Juli 1883 reichte der mit dem Bau des neuen Justizgebäudes auf dem Appelhofplaze beauftragte Bauinspektor B. ein Gesuh um Ausstellung eines Bauzauns bei dem Polizei-Präfidium ein. Dieses ertheilte die Erlaubniß unter der Bedingung, daß für die Aufstellung des Bauzauns eine Miethe von 10 4 § für jeden Quadrat: meter des abgesperrten Raumes und für die Woche erhoben werde. B. ließ den Bauzaun herstellen, aber die Königlicke Regierung zu Köln verweigerte die Zahlung der Miethe, auh wies sie das Polizei-Präfidium an, sowohl in dem vorliegenden Falle als auch in O aan die Bewilligung eines Bau- zauns an die erwähnte Bed In Folge dessen erhob die Stadt Köln gegen den Fiskus die Klage auf Zahlung von 13216 L 40 F bis zum Juni 1886 und von weiteren 89 A 30 S pro ode vom Juni 1886 bis zur Entfernung des Bauzauns. Die Klägerin wurde in beiden Jnstanzen abgewiesen, und die von ihr eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, II. Civil: senat, dur Urtheil vom 24. April d. J. zurückgewiesen, indem der höchste Gerichtshof begründend ausführte: „Der flägerishe Anspruch ift in erster Linie auf die Behauptung eines Mieths- vertrages gefügt. ... Das Ober-Landesgericht führt zunäwsi aus, daß der Bauinspektor B. niht ermächtigt gewesen sei, ein Miethsverhältniß der Art, wie es hier in Frage steht, sei es ausdrüdcklich oder stillschweigend, einzugehen. Wenn nun demgegenüber gerügt wird, daß das Obver-Landesgeriht in dem dem B. ertheilten Auftrage zur Ausführung des fraglihen Baues nothwendig auch die Ermächtigung desselben, die polizeilihe Genehmigung zur Errichtung des Bauzaunes unter der daran geknüpften Bedingung der Miethzahlung zu erwirken, habe finden mfissen, so “a ltois es sih hier zunähst um ein rein thatsächliches Vorbringen, und es ist ferner übersehen, daß vom Ober: Landesgericht festgestellt ist, daß die Vertreter des Beklagten vor dem B.'schen Bericht Kenntniß davon, daß es sich um eine so bedingte Genehmigung handle, niht gehabt haben. Waë endlih die zweite Art der Klagebegründung betrifft, nad welcher dieselbe sich als die Geltendmachung eines Schaden: ersaßanspruchs wegen Usurpation städtishen Terrains dar- stellt, so hat das Ober-Landesgericht diesen mit einer doppelten Motivirung zurückgewiesen. Zunächst hat dasselbe ausgeführt, daß, nachdem die Bedingung der ertheilten Genehmigung dur die Königliche Regierung aufgehoben worden, die Sache jo angesehen werden müsse, als wenn jene Genehmigung von vornherein unbedingt gegeben sei, und sodann hervorgehoben, daß auch die Annahme eines der Klägerin durch die Errit- tung des Bauzaunes entstandenen Schadens jeder irgend aué: reihenden Unterlage ermangele. Fn der cinen und anderer Richtung ist nun ein Revisionsangriff niht erhoben worden.“

Die Königliche Akademie der Künste veranstaltet an 2. Juli d. J, Nachmittags 1 Uhr, im Saale der König: lihen afkademischen Hochschule für Musik, Potsdamerstr. 120, eine Trauerfeier zum Gedähtniß Sr. Hochseligen Majestät des Kaisers und Königs Friedrich III.

Der General-Feldmarschall Graf von Moltke, Che? des Generalstabes der Armee, hat sich auf seine Besigung Kreisau in Schlesien zurücbegeben.

Der General - Feldmarschall Graf von Blumen: thal, General-Jnspecteur der IV. Armee-Jnspektion und Che! ie Reitenden Feldjäger-Corps, ist nah Quellendorf bei Cöthen abgereist.

_— Nath Beendigung des seit dem 22. d. M. stattgehabten Jnformations-Kursus bei der Militär-Schießschule in Spandau begaben sih die zur Theilnahme kommandirten E mit dem heutigen Tage in ihre resp. Garn1}on zurü.

Baden. Karlsru he, 28. Juni. (W. T. B.) Die „Karls: rubher Zeitung“ theilt mit: Se. Majestät der Kaije: überreihte unmittelbar vor .der Eröffnung des Reichstages in Gegenwart aller anwesenden Bundesfürsten dem Grob: herzog von Baden ein Kabinetsschreiben, welches demselben die Beförderung zum General-Oberst mit dem Rangé eines Feldmarschalls kundgiebt. Das Kabinetsschreiben, zu

dessen Veröffentlihung Se. Majestät die Ermähtigung er |

theilt hat, lautet: Dur(lauctigster Fürft, freundlih geliebter Vetter, Bruder und Onkel!

Der heutige bedeutungsvolle Tag in seinem \{önen und feier lien Ausdruck für die Größe und Einigkeit des deutschen Vatet- landes bat die fiets in mir für Ew. Königlidbe Hoheit lebenden Gefühle aufrihtiger Verehrung und tief empfundener Danktarkeik ganz besonders warm angeregt. Mir sind viele Mittheilungen meine theuren in Gott ruhenden Großvaters über Ew. Königlichen Hoheit

ingung niht mehr zu knüpfen.

so wesentlihe Mitwirkung an dzr Neuerftehung des Deutsen Reichs lebhaft in Erinnerung gekommen; mir steht auch die warme Liebe und Freundshaft meines theuren Großvaters und meines geliebten Vaters für Ew. Königlihe Hoheit bell vor Augen und ich gedenke mit tiefer Dank- barkeit, wie Ew. Königliche Hobeit mir jederzeit ein väterlißer mich so oft nüglich Berathender Freund gewesen ist. IH habe den leb- haften Wunsch, diesen Empfindungen beute Ausdruck zu geben und bitte Ew. Königlihe Hobeit, dies freundlichft darin erfennen zu wollen, daß ich bierdurch Ew. Königlichen Hobeit Beförderung zum General-Oberst mit dem Range eines General-Feldmarschalls ver- füge. Möge das ift beute der lebendige Wunsch meines Herzens Gottes gnädiger Wille mir für den vor mir liegenden ernsten Lebensweg Ew. Königlihen Hobeit Rath und Freundschaft noch recht lange erhalten. Ih verbleibe mit berzliGer Liebe und unveränder- licher aufrihtiger Freundschaft Ew. Königliben Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe.

Berlin, 25. Juni 1888.

Wilhelm I. R.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 28.Juni. (Th. C.) Der Großherzog läßt durch das Staats-Ministerium nach- stehenden höchsten Dankerlaß veröffentlichen :

Zu Meinem diesjährigen Geburtétag sind Mir wiederum aus allen Theilen des Landes von Stadtvertretungen, Gemeinden, Körper- shaften und einzelren Perfonen überaus zablreide Zuschriften und Elüdckwünscbe zugegangen. Noch ebe Ih dafür danken konnte, ricfen Mich ernfte Pflibten zur Eröffnung des Reichstages und jeßt bei Meiner Rüdkkebr finde Ich neue Zuschriften in ungezählter Menge. Aufrictia gerührt durch o viele Beweise von Liebe und Theilnahme ift es Mir do unmögli, für Alles im Einzelnen zu danken. Jch beauftrage Sie daber, Meinen Dank öffentlich zur Kenntniß zu bringen und zugleih auêzusprechen, wie sehr alle diese Kundgebungen Meinem Herzen woblgethan baben.

Oefterreih-Ungarn. Pest, 28. Juni. (W. T. B.) Die österreichische Delegation genehmigte einstimmig in dritter Lesung die gefaßten Beschlüsse, nahdem deren Uebereinstimmung mit den Besch!lüfsen der ungarischen Delega- tion konstatirt worden. Die votirten Budgets entsprechen den Regierungsvorlagen. Graf Kálnoky gab fodann im Aller- höchsten Auftrage der Anerkennung und dem besonderen Dank des Kaisers für die Hingebung, Opferwilligkeit und patriotishe Einmüthigkeit Ausdruck, mit welcher die Delega- tion ihre schweren und wichtigen Aufgaben vollendet e, und spra ferner im Namen des gemeinsamen Ministeriums dessen wärmsten Dank für das von der Delegation dem Ministerium bewiesene geen und ehrenvolle Ver- trauen aus. Nach einer Schlußrede des Präsidenten Smolka, worin dieser die besondere Bedeutsamkeit der Einmüthigkeit hervorhob, mit welcher die Beschlüsse der Delegation gefaßi wurden, und zugleich der gemeinsamen Regierung für die bereitwilligst ertheilten, ershöpfenden Auftlärungen und Be- go dankte, wurde die Session mit einem dreimaligen,

egeisterten Hoch auf den Kaiser geschlossen.

Die ungarische Delegation votirte heute Mittag sämmtliche von ihr gefaßten Beschlüsse endgültig und hielt am Nachmittag ihre Schlußsipung. Nah Promulgirung der inzwischen sanktionirten Beschlüsse sprach der gemeinsame Finanz-Minister Baron Kallay, wie Graf Kälnoky gegenüber der österreichischen Delegation gethan, die Anerkennung des Kaisers und den Dank der gemeinsamen Regierung aus. Präsident Graf Tisza betonte in seinem Rückblick auf die Verhandlungen die Einmüthigkeit der Beschlüsse und gab der Hoffnung auf die Konsolidirung der europäischen Verhältnisse unter Wahrung der Fnteressen der Monarchie Ausdruck. Jn das sodann von dem Präsidenten ausgebrahte Hoch auf den Kaiser stimmte die Versammlung mit Begeisterung ein.

Großbritannien und Jrland. London, 28. Juni. (W. T. B.) Der deutsche Botschaster, Graf von Hazfeldt, hat einen furzen Urlaub angetreten.

Das Oberhaus nahm die zw-ite Lesung der Bill, be- treffend die Bildung von Aktiengesellschaften, an.

Frankreih. Paris, 27. Juni. (Fr. C.) Die Depu- tirtenkfammer nahm in “0 gestrigen Sißung bei Fortsezung der Berathung des Gesetzes, betreffend die Verantwor- tung für die den Arbeitern in der Ausübung ihrer Berufsthätigkeit zustoßenden Unfälle, in zweiter Lesung folgende zwei Paragraphen des Artikels 1 an:

„Jeder Unfall, welher den Arbeitern und Angestellten in den Fabriken, Manufakturen, Zimmerpläßen, Transportunternehmungen, Gruben, Bergwerken, Steinbrüchen uad außerdem bei allen Betriebs3- arten zustößt, die fic der Maschinenkraft bedienen, berechtigt das Opfer oder seine Angehörigen zu einer Entschädigung, deren Höhe und Modus festzustellen sind.

Diese Entschädigung fällt dem Betriebsunternehmer zur Last, welches aub die Ursache tes Unfalls geweîen sein aa.“

28. Juni. (W. T. B.) Der Präsident Carnot empfing heute Vormittag den General von Alvensleben, welcver ihm die Thronbesteigung Kaiser Wilhelm's notifizirte, sowie den deutshen Botschafter Grafen Münster, welcher ihm sein Beglaubigungsschreiben überreichte.

Das Ministerium hat die Demission des Unter- Staatssekretärs der Kolonien, Delaporte, nicht an- L Mnn Jn einem heute Vormittag abgehaltenen

inisterrath wurde beshlossen, die 2900 Bürgermeister der Hauptkantonsorte einzuladen, am 14. Juli der Revue und einem großen, auf dem Marsfelde stattfindenden Banket beizuwohnen. Zu demselben werden ferner alle Deputirten, Senatoren und Munizipalräthe von Paris eingeladen.

Die Deputirtenkammer nahm heute nah lebhafter Debatte den Antrag der Rehten an, daß künftig die An- wesenheit der effektiven Majorität der Mitglieder der Budget- kommission und anderer parlamentarisher Kommissionen zur Gültigkeit der Abstimmungen in den Kommissionen erforder- lih sein solle. Rouvier hatte den Antrag bekämpft, weil er bezwecke, die Obstruktion zu organisiren; auh Minister- Präfident Floquet hatte sch dagegen ausgesprochen, weil dieser Antrag geeignet sei, die parlamentarischen Arbeiten zu verzögern.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin gaben gestern im Palais zu Peterhof ein Galadiner, p welhem General von Pape, dessen Adjutant Graf zu Eulenburg, Graf von Pourtalès, der Militär-Bevollmächtigte Oberst von Villaume und die übrigen Mitglieder der deutschen Botschaft geladen waren.

Ftalien. Rom, 2. Juni. (W. T. B.) Der Für ft von Pleß hat heute Rom verlassen und die Rückreise nah Deutschland über Florenz und Ala angetreten.

Der Fürst Lihnowsky wurde vom Papst im Thronsaal des Vatikan empfangen, um die Thron- besteigung Kaiser Wilhelm's anzuzeigen. Nachdem dies geschehen, sprah \sich der Papsi in der verbind- lihsten Weise über den Kaiser Wilhelm aus. Was die religiöse Lage anlange, so hoffe er, daß ih dieselbe immer mehr bessern werde. Nach der Audienz lud der Papst den Fürsten Lichnowsky in seine Privatzimmer ein, wo er sich mit demselben eine halbe Stunde unterhielt. Später begab sih der Fürst mit dem preußishen Gesandten von Sc(hloezer zu Kardinal Rampolla, welher morgen ein Diner zu Ehren des Fürsten giebt.

*4 Spanien. Madrid, 28. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer lehnte das Amendement der Konservativen, den Zolltarif zu erhöhen, mit 135 gegen 54 Stimmen ab.

Schweden und Norwegen. Christiania, 29. Zuni. (W. T. B.) Der Präsident des Storthings, Steen, be- antragte ein Mißtrauensvotum gegen das jegige Minifterium. Wahrscheinlich finden die Verhandlungen darüber am Sonnabend statt.

Dänemark. Kopenhagen, 26. Juni. Der König empfing heute im Slhloß Bernstorff den hiesigen Kaiserlich deutschen Gesandten Baron von den Brindcken, der seine neuen Kreditive als außerordentliher Gesandten und bevollmächtigter Minister Kaiser Wilhelm's Il. am hiesigen Hofe überreihhte. Der König verlieh heute vor dem Diner zu Ehren des deutshen General: Lieutenants von Hahnke und des Haupt- manns von Seckendorff ersterem das Großkreuz und leßterem das Commandeurkreuz des Danebrog-Ordens.

Die Arbeiten an der Westfront der Kopenhagener Landbefestigung sollen jeßt in Angriff genommen werden. Wie die „Nat.-Tid.“ meldet, ist die Siaats der nöthigen Erdmassen von ca. 310 000 Kubikklafter an vier Unternehmer für eine Sumne von 2 470 000 Kronen vergeben.

Heitungsftimmen.

Zu der Eröffnung des Reichstages bemerkt der „Staats- Anzeiger für Württemberg“:

Der Kaiser und die deutschen Fürsten ehren den Reibstag und in ihm das deutsche Volk bo durch die feierliche persönliche Betbeili- gung, und sie geben damit zuglei§ aller Welt den vollwitigîten Beweis für die unverbrücblihe Zusammengebörigkeit der deutschen Fürsten und des deutswen Volkes. Der 25. Juni 1888 wird somit ein denkwürdiger Tag in der deutsben Geshihte werden. Man wird ibn als die feierlide Erneuerung des Tages von Versailles rühmen. Die gewaltige Epoche der Gründung des Reichs ift abgeshlofsen ; es beginnt eine neue Zeit; die junge Generation übernimmt mit feier- lichen Gelöbnissen das Erbe der Väter. Möge diese neue Zeit eine Zeit des Friedens sein!

__— In einem Arttkel „Die landwirthschaftlichen A essen und die Usancen der Berliner Getreidebörse“ schreibt die „Deutsche landwirthschaftlihe Presse“:

Son gelegentlich der Verhandlungen des Reichstages über die zuleßt erfolgte Erhöhung der Getreidezölle erfuhr man, daß Seitens des preußishen Handels - Ministers beabsihtigt werde, auf eine Reform der Ufancen des Getreide-Termingeshäfts der Berliner Börse binzuwirken.

_Den erften Anftoß zu diesem Vorgehen des Handels-Ministers dürften die im Zusammenhange mit der Getreidezollfrage vorgenom- menen Untersubungen über die Beeinflufsung des Brotpreises dur die Getreidepreise gegeben baten. Das Ergebniß dieser Untersubungen ließ sih dabin zufammenfassen, daß zwar der Brotpreis fteigenden Bewegungen des Getreidepreises im Allgemeinen folge, nit aber sinkenden, und daß zwischen der Bewegung der Getreide-, Mebl- und Brotpreise ein erkennbarer Zusammenhang nit nachzuweisen wäre.

__ Ston vor Jahren wurde aus amtlichen Preisnotirungen fest- gestellt, daß ganz abgesehen vom Brotpreise \{chon die Mebl- preise den Getreidepreisen nit folgen. Es wurden Beweise dafür geit, _daß bei steigendem Getreidepreise sirkende Bewegungen der

eblpreise und umgekehrt vorkämen. Hieraus wurde gefolgert, in der für den Konsumenten aus\{laggebenden Brotpreisbildung wirke ein unbestimmbarer, willkürliher Faktor von solhem Einfluste mit, daß der etwaige preisfteigernde Einfluß eines Zollsayes neben demselben vers&winde. 1 i

Die Untersuchung dieser einmal in Fluß geratbenen Preisbildungs- fragen bat jedoch bei diesem Resultat sich nit begnügt, obwobl daéselbe für die damals ventilirte Zollfrage entsheidead war. Man ift vielmehr dazu vorgeschritten, überhaupt diejenigen Faktoren zu sondiren, welhe bestimmend auf die Getreidepreise wirken, und lag die Anregung bierzu in dem Umstande vor, daß erkannt wurde, wie die Terminspekulation in Getreide, oder doch gewisse Usancen der- selben, herabdrückend auf den Stand der Preise für Effektivwaare wirken, also auf denjenigen Preis, den der landwirtbsaftlihe Produzent zu bedingen vermöge ohne daß diese Preiédrückung dem Brot- fonsumenten jemals einen Nuzen brächte.

Es ergab sich nâmlich zunächst für die Berliner Getreide- bôrse —, daß das Terminspekulation8geschäft, also eine Geschäfts- branbe, welhe meist mit Papierweizen und Papierroggen operirt und bei ibren Abihlüfsen weniger die zukünftiae Versorgung der Konsu- menten mit der benötbigten Brotfrubt, als meist einzig und allein Spekulationen auf zukünftige Preisdifferenzen im Auge hat, daß also diese Geschäftsbranhe besondere Einrichtungen getroffen batte, ver- mittelst deren sie die Preije dergestalt becinflufsen kann, daß fie bei ibren Spekulationen nicht wegen der Lieferung verkaufter Getreide- gquarten in Verlegenkbeit e kann. :

Die geschäftlichen Manipulationen der Terminspekulation in Papierwaare kommen aber nit nur in den an der Börse notirten Terminpreisen zum Ausdruck, sondern auch im sogenannten Reguli- rungspreise, und dieser leßtere beeinflußt oirekt den Lokalpreis für effefktive Waare. Nun wird aber im ganzen Lande, wenigstens östlich von der Elbe, der Geschäftsabshluß über Getreide zwischen den Land- wirthen und den Getreidehändlern vielfa derart verabredet, daß nur festgestellt wird, wie viel Mark mebr oder weniger je nah der Entfernung von den der Getreidezufuhr benöthigten Landeétheilen und der bieraus sich ergebenden Frachtquote der Landwirth erbalten foll, als der Berliner Preis an dem Lieferungêtage amtlih notirt ift. Auf dicse Weise sind die amtlihen Preisnotirungen der Berliner Börse maßgebend für denjenigen Preis geworden, den der Landwirth in den Getreide im Ueberschuß produzirenden Provinzen bedingen kann.

Riétig ist ja nun zwar, daß Spekulationsgeschäfte in Getreide ebensowohl à la hausse wie à la baisse erfolgen. Wo immer Jemand à la baisse spefuliren will, muß cin Anderer vorbanden sein, der à la hausse spefulirt, damit ein Preisnotirungen beeinflufsender Geschäfts- abshluß zu Stande kommen kann. Aber der Einfluß der Baisse- spekulation auf die für den Produzenten zu bedingenden Preise für feine Effektivwaare ist ein ganz anderer, weit wirksamerer als der der Haussespekulation. Wie der Brotpreis steigenden Getreidepreisen zwar folgt, von sinkenden aber erst nah geraumer Zeit und au dann niht in entsprehendem Maße Notiz nimmt; wie also die Preise der z¿zwishen Produzent und Konsument \ich ein-

shiebenden Zwishenbändler dem Konsumenten den Vortheil sinkender Engrospreise des Robprodzuktes vorenthalten, ebenso wirkt die Spekulation auf die dem Produzenten gewährten Preise nur in umgekehrter Ordoung. Drüdckt die Baifsesvekulation auf die Preis- notirungen der Börse, so kommt dieser Preisdrack sofort im g Lande für die Produzenten zur Geltung; wirkt andererseits die Genie spekulation preisfteigernd, so bleibt das wirkunaslos für die Preis- notirung der Effektivwaare. Ein durch die Terminspekulation bewirkter Preisdruck kommt alfo in den Preisen zum Ausdruck, welche der Land- wirth für sein Getreide bedingen kann, während das preisfteigernde Element der Haufsespekulation für ibn chne Wirkung bleibt.

Nun unterscheiden sich Haufse- und Baisse\pekulation noch in einer anderen, unsere volf8wirtbschaftliwen Interessen sehr wesentlih berübrenden Weise. Die Haufsespekulatiou bemübt fich, Effektiv- waare vom Markte fern iu balten, während die Baissespekualation tenselben mit Waare zu überfüllen trachtet, damit an dem jeweiligen Ablaufstermin ihrer Spekulation3geschäfte, also wenn das Geschäft „regulirt“ wird, die Preise in Folge starken Angebots sch ihr günstig, d. b. niedrig gestalten. Die Hauÿespekulation kommt auch dei Er- füllung ibrer Spekulationsvervflihtungen nie in Verlegenheit, wohl aber die Baifsespekulation. Läuft nämli das Terminspekulations- gesbäft ab, so fann der Käufer des auf Lieferunz gebandelten Getreides verlangen, daß der Verkäufer „liefere“, d. h. ibm effektive Waare zu dem vorher bedungenen Preise über- weise. Lieferurg wird verlangt, wenn der Tagespreis am Verfalltage des Termingeschbäfts dem Käufer günstiger ift, als dem Verkäufer. Ift nun der Haussespekulant Verkäufer, so wird er in diesem Fall niemals in Verlegenbeit sein, das zu liefernde Getreide- Quartum zu beshaffen, indem tei sinkenden Preisen ibm stets mögli ist, scinen vorauésidtlicen Bedarf noch vor Ablauf des Termin- gesbäfts vorber mit Vortheil zu decken. Anders aber die Baisse- spekulation. Steben für diese beim Ablauf ibrer Terminverpflihtungen die Preise ungünstig, d. h. böber als bei Abs{luß des Geschäfts an- genommen war, und wird dann vom Käufer Lieferung beansprucht, fo kann sie nur mit großem Schaden der Leferung8verpflihtung nah- fommen und muß außeadem gewärtigen, daß ihre Deckungskäufe à la hausse wirfen._

Die Baissespekulation wird also ibre Zwecke fördern, einmal, wenn sie auëländishes Getreide dem Markte zufübhrt, und zwar in größeren Mengen, als der fortlaufende Konsum zu absorbiren vermag, c aber muß sie stets darauf eingerihtet sein, nöthigenfalls „liefern“ zu können. :

Geliefert fann jedoch nur in folGer Waare werden, welche den S&lußscheinbedingungen, d. b. den für den Terminhandel der be- treffenden Getreideöörfe festgestellten Qualitätsbestimmungen entspricht. Die Baifsepartei der Spekulation bat also ein Interesse daran, daß der Begriff „lieferbar“ sih auf mögli{ft geringwerthige Qualitäten erstrede, während der Haufsevartei diese Qualitätéifragen mehr oder weniger gleibgültig sein können.

Aus den bier fkizzirten Verbältnissen der Terminspekulation in Getreide bat sich an der Berliner Börse eine „Usance“ entwickelt, nach welber Qualitäten als lieferbar gelten, die für Mablzwecke untermertbig oder überbaupt nibt zu brauchen sind. Bis vor Kurzem nod war in Berlin „Raubweizen*“ lieferbar, dessen Annahme jeder Müller verweigerte, weil er niht im Stande ist, backfähiges Mebl aus demselben herustelen; ebenso können noch jeßt geringe Weizen- und Roggengualitäten „geliefert* werden, weil fie den Sthluß5schein- bedingungen entsprehezn. Darüber, ob dieses der Fall it, bat eine von den Börfen-Jatkeressenten eingefeßte Sachverständigen-Kommission sciedsgeribtlid und unter Autsbluß jeder Anrufung dec ordentliHen und der Handelêgerihte laut S{lußsc{ein zu entsceiden.

Die Baissespekulation ist auf Grund dieser Umstände auf das bôchst sinnreie Mittel verfallen, Läger zwar geringwertbigen Ge- treides zu balten, das aber doch den Áeferungsbedingungen entspricht. Hiermit efffektuirt sie gegeben?:n Falls ibre Lieferungen; da aber der andere Kontrabent diese Waare niemals accepiiren wird, wil er fie am Effcktiomarkte niht verwertben kann, so erfolgt die Regulirung der Terminspekulationen durch die Auszleihung der Preisdifferenz, und das gerade ift e8, was die Baíifsespekulation bezwecken will.

Hâlt man sich nun gegenwärtig, in welHder Weise, wie oben erörtert, die Terminspekulation die Preise der Effektivwaare, und diese allein interessiren die Landwirthschaft sollten es wenigstens zu deren Schaden beeinflußt, so wird klar, wie diese den Zwecken der Baissepartei dienenden Usancen des Terminspekulationsge!chäfts den Preiéstand des Getreides aud für die effecktive Waare reduziren müßen, obne daß die Aktionen der Haufsepartei diesen \chädigenden Einfluß paralvsiren können.

Der Handels-Minister hatte in Anbetracht dieser Verbältnisse vom Aeltesten-Kollegium der Berliner Kaufmannschaft, welche bekanntli Korporationzrehte genießt und deren „amtlibe“ Preisnotirungen öffentliwen Glauben baben, wodur gerade dieselben für die Getreide» verkäufe der Landwirthe in den Provinzen maßgebend aeworden find, bercits vor einiger Zeit verlangt, es sollten die Qualitätsbestimmungen der Schlußfscheine böber als biéber normirt werden. Außerdem a batte der Handels-Minister cine Reorganisation des \chied8gerihtlichen Verfahrens dur die Sachverständigen-Kommission beansprucht.

Letztere Instanz wird nämlih von den am Getreidegeschäft interessirten Firmea aus den Besuchern der Produktenbörse gewählt. Nun dürfen zwar die an einem durch schiedsgerihtlihes Verfahren zu s{lidtenden Streite übec die Lieferungs?äbigkeit der angebotenen Waare theilnehmenden Sachverständigen kein eigenes Interesse an dem jeweilig zu entsheidenden Einzelfall haben; hat aber erst einmal eine Sachvecitändigen-Kommission einen Posten geringwertbiger, zu Lieferungszwecken der Terminspekulation an Lager gehaltener Waare für lieferbar erklärt, so wird es stets {wer balten, diese Eatsheiduna umzustozzn. Außerdem aber liegt auf der Hand, daß, wenn au die Satverständigen an dem zu ent- scheidenden Einzelgeshäft nicht betbeiligt sind, deren Gesammtinterefse allein in der Richtung defsen der Getreidebörse, keineswegs aber in derjenigen der Intereffen der Landwirthschaft und der Getreidekon- sumenten verläuft. Wie fehr aber die leßterwähnten beiderseitigen Interessen von den Geschäftsabshlüssen der Spekulation und den über dieselben gefällten sbiedsgerihtliben Entscheidungen berührt werden, licgt nah dem oben Dargelegten auf der Hand. Der Handels-Minister hat daber beansprudbt, es sollten in Zukunft die Sachverständigen auf Vor- \hlag des Aeltesten-Kollegiums von der Staatsaufsichtébehörde ernannt werden, dabei aber Bedingung sein, daß die vorzuschlagenden resp. zu ernennenden Sachverständigen keinen eigenen Getreidehandel betreiben. Der Hande!s-Minister wollte also auch bier dem Grundsage allge- meinere Geltung verschaffen, daß Niemand Richter in eigener Sache sein soll; ein Vorgehen, welcbes gewiß die Billigung aller Derjenigen finden dürfte, welche die Börse und ihre Institutionen für eine Gin- rihtung balten, welche bestimmt ift, allgemeinen wirthschaftlichen Zwecken und nicht nur den einseitigen des Handelsstandes zu dienen.

Defsenungeachtet bat die Berliner Börse dem Vorgehen des Handels-Miniiters widersprohen; die amtirenden Sachverständigen legten ibr Amt nieder, wurden aber von den Interessenten der Pro- duftenbörse sämmtlich wiederaewäblt, wodurch denselben das übrigens gar nit in Fraçe gestellte Vertrauen ibrer Kommittenten dokumentirt werden sollte. Aufeerdem machte das Aelteften-Kollegium dem Han- dels-Minister Vorstellungen, welche die Unausführbarkeit der von ihm erhobenen Forderungen darthun follten. Diese Vorstellungen \cheinen jedoch auf die Entschließung des Handels-Ministers keinen Einfluß geübt zu haben, denn wie an der Berliner Börse in der vorigen Wote verlautete, bat in cinem erneuten Reskrivte der Handels- Minister die von ihm gestellten Forderungen aufrecht erhalten und deren Inkraftsezung zum 1. Oktober d. J. beansprucht.

Im landwirthschaftlihen Interesse beruht es, daß der Handels- Minister auf seiner Enticbließung beharrt und etwaigen Widerftand der Börse briht. Die Landwirthschast und die Getreidekonsumenten aber werden dem preußischen Handels-Minister, der bekanntli kein Anderer als der Fürst Bismarck ift, für die seinerseits in diefer Sathe ergriffene Initiative nur dankbar sein können.

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