1888 / 179 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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civilGaiiEEA,

Le S LRILO G SE E E

R G Parte des aterecnto Mt a M S TE E I

seitigen Absay geblieben ift. Der immerhin noch \{leppende Ge- \hàäftsgang erweist sih in der Ungleichheit des Verkehrs für die ver- \ciedenen Gruben nah Marken und Korngrößen, wobei unter anderen für aufbereitete Erzeugnisse ein Begehr über Vorhandensein sich geltcnd matte ; cbenso war der örtlide Absay für Ziegeleikohlen nicht unbeträchtlid. Eine anhaltend flotte Entnahme von Fettkohlen be- dingte der rcge Betrieb der Kokereiwerke, wie au für Gasfohlen ein etwas f\teigender Begebr verhanden war. Die schon seit längerer Zeit angestrebte Erhöhung der kleinen Sortimente ist nun- mehr zur That gewordcn. Seitens der größeren, tonangebenden Grukenverwaltungen bezw. General- Agenturen sind die Preise für Nuß 1, 11, Erb8-, Grics- und theilweise auch Kleinkohlen dur- \cnittlid um 2 H pro 50 kg erhöht worden. Herbeigeführt ist jene Maßnahme durch die von Jahr zu Jahr steigende Nachfrage für kleine Sorten, welche gegenwärtig Oberschlesien in einer Körnung, Reinheit und Abstufung liefert, wie sie in kcinem anderen Produktions- gebiet gefunden werden. Dagegen wurden Stückkoblen mehr und mehr vernachlässigt, und haben erst die leßten Bahn-Submiisionen das Bestreben der Grubenverwaltungen gezeigt, Stückkohle um jeden Preis unterzubringen. Durch die jeßt erfolgte Erhöhung der kleinen Sorti- mente wird für jenen Preisnahlaß ein arnäherndes Gleichgewicht geschaffen. Was den Versandt oberschlesisher Steinkohlen im zweiten Quartal 1888 anlangt, jo wurden auf den oberschlesischen Eisenbahnen nach den statistishen Ausweisen abgefahren (in Waggons) : 1888 1887 1888 1887 in der Zeit täglih im Durchschnitt insgesammt vem 1. bis 15. April 83004 2802 33 057 30 736 6.,.bi8 30. -, 2649 2390 31 666 31 151 1. bis 15. Mai 2579 2411 30 894 26 290 16 S M, 2484 2467 29 843 929 259 1. bis 15. Juni 2567 2717 33 412 32 570 ¿16S 80 S 2548 2376 30 576 28 272 Summa II. Quartal 189448 178 278 dazu im I. , 260 643 224 602 L Summa I. Semester 450 091 402 880 Die Abfuhr, welche noch in der ersten Hälfte April den Ziffern des Môärzverkehrs nahe kam, hat in der folgenden Zeit rasch abge- nommen und is während der Monate Mai und Juni in ziemlich gleihmäßiger Höbe verblieben ; sie erschien sogar in der ersten Hälfte des vergangencn Monats in starker Zunahme begriffen, da infolge der herrsherten Troctenyeit der Betrieb der Ziegeleien sehr gut in Gang fam, au der Betrieb dec Eisenhütten einen stärkeren Verbrauch be- dang. Die Steigerung der Quartalsziffer des Versandts gegen das Vorjabr beträgt nur 6,2 9/0, dagegen für das Semester 11,7 %/o; die naturgemäß ersheinende Zunahme im Zeitabschnitt des schwäcsten Absatzes im Jahre läßt die Lage der Steinkoh.engruben im Ganzen etwas günstiger erscheinen, soweit die Menge des Absatzes in Frage kommt; leider läßt ih von den Preisen nidt das Gleiche behaupten, wie dies die bei den aroßen Ausschreibungen von Koblenlieferungen abgegebenen Preisanerbietungen gezeigt haben. London, 11. Juli. (W. T. B.) An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. Wollauktion. Tendenz sehr fest, Geschäft sehr animirt.

Verkehrs - Anstalten.

Der in Nr. 177 des „R.-A.“ erwähnten, im neuesten Heft des „Archivs für Eisenbahnwesen“ veröffentlibhten Statistik des Pers onen- Verkehrs auf den preußischen StaatsEisenbahnen in den Jahren 1883—1887 entnehmen wir noch folgende Angaben über den Rückfahrverkehr, die a der Rundreise- karten und den Abonnements-Verkehr. Durch die nah und na eingesührten Rükfahrtkarten mit verlängerter Gültigkeit auf größere Entfernungen is die auf eine Einzelreise kommende Stredenlänge von 2347 km im Jahre 1883/84 auf 95,19 km im Jahre 1826/87 gestiegen, und demgemäß hat auch die Gesammt- und prozentige Einnahme aus dieser Verkehrsart unverhältnißmäßig stark zugenommen. Auch die fallenden Einnahmen für ein Personen-Kilometer im Schnellzugs-Verkehr werden hierauf mit zurückzuführen sein, indem die verlängerte Gültigkeitsdauer der Rückfahrkarten bei längern Reisen deren Benußung in Schnellzügen er- leihtert und begünstigt hat. Am 20. Mai 1884 wurden die zusammen- gesetzten Rundreisekarten, zunächst für die Sommermonate, eingeführt und vom 1. Oktober 1885 ab erhielten dieselben au für die Wintermonate Gültigkeit, indem zugleich ihreGültigkeitsdauer nit unwesentlich erweitert wurde, nämli von 35 auf 45 Tage bei einer Streckenlänge bis zu 2060 km und auf 60 Tage bei einer noch größeren Reiselänge. Die in der Statistik mitgetheilten Zahlen lassen den großen Cinfluß dieser einschneidenden Neuerung erkennen. Vom Jahre 1884/85 an wachsen die Personen-Kilometer und Einnahmen im Rundreiseverkehr in ras steigendem Maße. Der verhältnißmäßige Antheil des Rundreiseverkehrs steigt in den 4 Sahren von 9,37 9% auf 3,22% der Gesammt-Personen- Kilometer und von 0,48% auf 3,95% der Gesammt-Einnahmen. Allerdings mag, wie der Verfasser, Eisenbahn-Vauinjpekttor Blum, bemerkt, „die starke Benußung. dieser neuen Einrihtung wohl mit daran Sctuld sein, daß die Entwictelung des Gesammtverkehrs be- scnters in den Einnahmen bis zum Jahre 1885/86, und in diesem selbst einen verhältnißmäßig tiefen Stand zeigt, indem die Gesammt- einnahmen, welhe von 1883/84 zu 1884/85 um 2,77 °/g gestiegen waren, von 1884/55 zu 1885/86 nur um 1,33 °/0 anwuchsen. Aber hon im Jahre 1886/87 ist dieses zeitweilig langsamere Anwachsen

der Gesammtergebnisse nicht nur überwunden, fondern cs zeigt s ein wacsendes Steigen der Gesammteinnahmen, obgleich die Zu- nahme der Bahnlängen eine abnehmende ift und die neu dazu ge- fommenen Bahnstrecken überhaupt kaum zu den verhältrißmäßig steigenden Einnahmezunahmen einen Beitrag leisten." Auch für den Abkonnementsverkehr hat die Statistik der leßten 4 Jahre eine ras steigende Zunahme ergeben, Die Personenkilometer und die Ein- nabmen sind in tem angegebenen Zeitraum von 1,33 9% bezw. 0,48 °/o auf 2,04% tezw. 0,71% des betreffenden Gesammtverkehrs gewachsen. Da auch die Einnahmen aus dem Rükfahr- Berkehr ein steigendes Anwachsen zeigen, so ergiebt {ich daraus, daß die in den 4 Jahren zur Einführung gebrahten Erleihterungen und Begünstigungen des Personenverkehrs, troß der Tarifermäßigungen, nit zu \inkenden, sondern zu stetig zunehmenden Einnahmen geführt haben. És zeigt sich aber auch, daß die fraglihen Fahrpreitermäßigungen das Gesammtergebniß günstig beeinflußt haben, indem in sehr furzer eit eine recht erheblihe Zunahme des Gesammtverkehrs eingetreten

ist. Schon für das Jahr 1886/87 lasse sih ersehen, daß der Rund- reisc- und Abonnementéverkehr zusammen mit 5,26 9% der Gesammt- Personen-Kilometer und 4,66 %/% der Gesammteinnahmen, dem Ver- kehr in der I. Klasse mit nur 1,89 %/% und 4,65 9% überlegen ist, und es sei zu erwarten, daß bei der steigenden Tendenz der ersteren und der fallenden der leßteren Verkechréart diese Ueberlegenheit immer größer werden würde. Der Verfasser erörtert im Weiteren ausführlich eine Reform des Personenverkehrs, welche durch Preisftellung und Bctriebsmaßnahmen auf eine verstärkte Ausnußung der höheren Klassen abzielt. Voll- ständige Klarheit über alle einschlägigen Fragen aber könne man, wiz er am Schluß sagt, erst gewinnen, wenn die Statistik in viel auês- gedehnterem Maße ins Einzelne einginge, wenn insbesondere der Scnellzugsverkehr auch nah den verschiedenen Klassen getrennt ver- zcihnet und womöglich auch der Rückfahrverkehr nah Klassen und Zugarten gesondert würde. l

Zu Ende 1887 wurde in Baden wie im ganzen Reichsgebiet eine Zählung der Fluß- und Kanalschiffe mit einer Trag- fähigkeit von 10 und mehr Tonnen vorgenommen. Für die Erhebung war der Heimathtort maßgebend, gleichviel ob das Fahrzeug zur Auf- nabmezeit an diesem Orte oder an einem andern in- oder auéländischen Orte sih befand. Nach derselben waren vorhanden: Dampfschiffe in Mannheim 9 Güterdampfer mit 2244 t Tr=-gfähigkeit und 13 Schlepper, in Konstanz 7 Personendampfer wit 302,5 t Tragfähigkeit, zusammen 99 Dampfschiffe mit einer Tragfähigkeit von 2546,5 t und 405 Segel- \hiffe mit einer Tragfähigkeit von 80 086,8 t, im Ganzen 434 Schiffe mit 82 633,3 t Tragfähigkeit. Nach dem Alter waren von allen 434 Sdhiffen erbaut : 33 im Jahr 1887, 35 im Jahr 1886, 34 im Jahr 1885, 20 im Jahr 1884, 28 im Jahr 1883, 147 in den Jahren 1882/73, 132 1872 und früher, von 5 Schiffen ist das Jahr der Er- bauung nicht bekannt. i

Hamburg, 11. Juli. (W. T. B.) Der Postdampfer „Albingia* der Hamburg - Amerikanishen Packetfahrt- E hat, von Westindien kommend, heute Lizard part.

London, 11. Juli, (W. T. B.) Der Castle-Dampfer E Castle* ist gestern auf der Ausreise in Capetown ein- getroffen.

Theater und Musik.

Die Wiederholungen von Offenbach's „Pariser Leben“ im Fried- rih-Wilhelmstädtishen Theater \{ließen mit Sonnabend, da am Sonntag die bereits angekündigte „Fatiniza“ neu ein- studirt in Scene geht. In der Suppé'shen Operctte wirken mit die Damen Frl. von Herger als Wladimir und Frl. Prosky als Lydia, sowie die Hrrn. Binder (Kantschukoff), Swoboda (Golz), Hanno (Pascha), Guthery (Mustapha) u. #\. w. Beiläufig bemerkt, bat „Pariser Leben“ unter der Direktion Julius Frißsche nahezu wieder an 100 Aufführungen erlebt. Die Gesammtziffer der Wiederholungen seit dem 22. Mai 1867, dem Tage der ersten Vorführung im Friedrich- Wilhelmftädtischen Theater, würde am Sonnabend 433 betragen.

In Kroll's Theater hatte das Publikum am gestrigen Abend Gelegenheit, einen neuen Tenoristen in der Person des Hrn. Bennent kennen zu lernen. Es soll, wie verlautet, der erste öffentliche theatralishe Versu sein, welhen der angehende Künstler geftern unternahm und, Alles in Allem genommen, ist derselbe ja nicht übel ausgefallen. Ob aber die Kunst mit Hrn. Bennent einen berufenen „Jünger gewinnt, kann nah diesem ersten Auftreten s{chwerli ent- schieden werden; bei dem besten Willen, diese Leistung möglichst milde zu urtheilen, muß doch gesagt werden, daß etwas besonders Hervorragendes mit dem Lyonel gestern Abend nit geboten wurde. Es sind recht hübshe Stimmmittel, über welhe Hr. Bennent verfügt, sie betürfen aber noch recht fleißiger Shulung, um wirklich künstle- rishen Anforderungen zu genügen, augenblicklih überwiegt die natürliche Begabung die Bühnenfertigkeit. Das Organ ist niht besonders kräftig, obwohl der Sänger sich sihtlich bemühte, die Wirkung zu verstärken. Zu einem Bötel fehlt ihm noch Vieles und ob er ein Nach- lolger desfelben werden wird, muß erst abgewartet werden. Wie nahe liegt, ließ die Leistung nah der \{chauspielerishen Seite hin noch viel zu wünschen übrig. Diese Befangenheit bei einem ersten Auftreten ist zu erklärlih, als daß man fie dem Gast zum Fehler anrehnen sollte, durch häufiges Bewegen auf der Bühne wird er am leichtesten, falls überhaupt dramatishe Begabung vorhanden ist, die nöthige Gewandtheit erlangen. Auch wird er sich daran gewöhnen müssen,

ein etwas lebhafteres Minensviel zu zeigen, diese Starrheit der Gesihts- züge läßt doch allzusehr den Anfänger erkennen. Das Publikum erwies ih Hrn. Bennent recht wohlwollend und ermunterte ihn dur reih- lihen Beifall. Die Martha des Frl. Ott-ermann war eine recht ansprechende Leistung, aber sowohl im Gesang wie im Spiel steht die junge Dame der Fr. Grossi na. Hr. Riehmann und Fr. Heink, wel legtere ihre Rolle mit einer Reihe shalkhafter Einfälle oft vielleicht p reichlich ausstattete, boten Beide recht Erfreuliches.

_ In Kroll’s Theater tritt am Sonnabend Hr. Kammer- sänger Paul Bulß, vielseitigen Wünschen Folge leistend, noch einmal als „Jäger® im „Nachtlager in Granada* arf. Am Sonntag: \chließt, wie. bereits bekannt, das hochinterefsante Gastspiel. Der gefeierte Barytonist hat für seinen Abshiedsabend den „Don Juan“ gewählt. Eine der hervorragendsten Koloratursänaerinnen Jtaliens; die Primadonna des R. Teatro Nicolini zu Florenz, Signora Neyma, wird um die Mitte der nächsten Woche cin kurzes Gastspiel am Kroll'shen Theater absolviren. Vor den Berlinern wird Signora Neyma als „Rosine® im „Barbier von Sevilla“ debütiren.

Aus Bayreuth wird gemeldet: Nachdem unter Leitung Felix Mottl’'s aus Karlêruhe die Proben zum ad ifal* vom: 97. v. M. bis zum 4. d. M. stattgefunden, haben hon am 5., Vor- mittags, unter Leitung Hans Nichter's aus Wien die Proben für die: „Meistersinger“ begonnen, welhe bis zum 15. d. M. andauern.. Am 16. und 17. Juli finden die Hauptproben für „Parsifal“ und die „Meistersinger“ statt, worauf dann nach eintägiger Pause am 19. und 20. Juli, Nachmittags 4 Uhr, die Generalproben für diese beiden Werke abgehalten werden. Hermann Winkelmann hat, gezwungen dur ein Halsleiden, nunmehr auf die Mitwirkung an den Bayreuther Bühnenfestspielen definitiv verzichtet.

Mannigfaltiges.

Gestern früh ist ein Kommando des Eisenbahn-Regi- ments in der Stärke voa 5 Offizieren, 16 Unteroffizieren und 150 Pionieren zum Oberbaulegen auf der Neubaustrecke Schwerin— Krivit mittelst Eisenbahn nah S chwer in abgerüdckt. Dasselbe wird in Pampow, Wüstenmark, Konsrade, Plate, Pediatel, Suckow, Krudopp und Kriviy Quartier nehmen und gegen Mitte August in die Garnison zurückehren.

Aus Mün en wird berichtet, daß Se. Königliche Hoheit der P rinz- Regent Luitpold in Folge eines Bittgesuchs des Direktoriums der Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausfstellung für das Deutsche Reih in München 1888 die Eröffnunx der Aus- stellung am 27. Juli, Mittags 12 Uhr, in Höchsteigener Person vor- nebmen werde. Es wird also die Ausstellung um d Tage früher, als ursprünglich beabsihtigt war, eröffnet werden. Dabei steht zu er- warten, daß, soweit sid jeßt die Sachlage überbliden läßt, die Auê- stellung am Eröffnungêtage vollständig fertig sein wird.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Deutsche Gemeinde-Zeitung. (Verlag von P. Stankiewicz, Bu(druckerei, Berlin 8W. 19.) Nr. 27. Inhalt: Die Auf- hebung der Jahrmäckte als berchtig,e Forderung der Gegenwart. Ministerieller Erlaß zum Ste der Brieftauben. Gemeind?- steuerfreibcit der zur Dienstleistung ciner in Preußen residirenden Militärbehörde zugetheilten außerpreußishen Militärpersonen (ODffi- ziere). Aan der den Schulkindern gehörigen Kleidungs- \tücke in vershließbaren Räumen. Aufnahme unbemittelter Einjährig- Freiwilliger in die Verpflegung des Truppentheils. Unzuläîsigkeit einer Miethsforderung für Aufstellung von Bavzäunen auf städtischen Straßen und Pläßen. Nachzahlung von Wittwen- und Waisengeld- beiträgen. Unzulässigkeit der Vertretung eines forstfiskalishen Guts- bezirks durch die Königlihe Regierung. Auskunsftsertheilung durch Gemeindebehörden. Internationaler Kongreß zur Berathung über Ferienkolonien. Zahl der Krankenkassen in Sachsen-Weimar. Reichs-Armenstatistik. Verbrau voa Pferdefleisd in Berlin. Anzeigepfliht bei Auffindung von Trichinen Ceres, Beilagen : 1) Deutscher Gemeinde-Anzeiger und Schul-Anzeiger r. 27 9) Archiv für Verwaltungsrecht Bd. XIV. 3) Ortsgeseße

Bd, XRIR. Milh-Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung Martiny.) Unter

und das Molkereiwesen, (Vegründet von Benno y Mitwirkung von Fahmännern herausgegeben von C. Peterfen, Oekos- nomie - Rath in Eutin. Nr. 28. Inhalt: Die Preisfeststellung der landwirth\chaftlihen Produkte auf unseren Hauptabsagmärkten. Von Oekonomie-Rath C. Petersen. (Schluß.) Ausstelung der Deutschen Landwirthschasts-Gesellshaft in Breslau. Ausstellungen und Prämiirungen 2c. Referate und kurze Mittheilungen. Allge- meine Berichte. Zum Werth der SWlachtabfälle. Biologie. Zweiter Bericht der Butterprüfungs-Kommission des Milchwirthschaftlichen Vereins. Referent: Dr. R. Wollny, Kiel. (Schluß.) Vereinswesen und Versammlungen. Literatur. Personalien. Markitfalender. Marktberihte. Kleine Milch-Zeitung: Zur Bezahlung der Mil nah Fettgehalt. (Schluß.) Il unter den heutigen Ver- bältnifsen die Milchviebhaltung rentabel oder niht ? Die neuesten Erfahrungen über die Niederlegung von Aerland zu Weide in Groß- britannien. (Fortseßzung.) Mundschau. Brennerci- (Molkerci-)

Berufsgenossenshast. Sprechsaal. Anzeigen.

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om 12. Juli 1888,

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Mullaghmore [NW 4wolkig Aberdeen . . | 761 NW 5 wolkig

Bar. auf 0 u. d. Meeress\p. 50 C.

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Maximum bei Valencia beträgt etwa 789 mm. Unter dem Einfluß der heute mit einer Tiefe von i | } unter 749 mm über der westlihen Ostsee liegenden | Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be: | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Majoc Iob Wilhelm Depression ist das Wetter über Deutschland an- | leuchtung des Sommergartens : dauernd trübe, regnerisch und sehr kühl Die vor- | Concert. Anfang 5k Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. herrshend westlihe Luftbewegung ist an der Küste

\chwach, im Binnenlande jedoch vielfah stark bis De De A Oh meldet enn Em S i r Westorkan. ere olfen ziehen über :

Rügenwaldermünde aus Westsüdwest. 9. Male: Das elfte Gebot.

Sonntag: Don Juan.

Belle-Alliance-Theater.

Deutsche Seewarte,

Christiansund | 754 |N 2 wolkig Kopenhagen . | 750 2 2[Regen Stodtholm . | 751 2\bedeckt Haparanda . | 748 | 2 \bededt | St Petersburg| 751 | 2\wolkfig | 15 Yosfau...| 759 | 1\wolfenlos | 15 Cork, Queens- | | | town ..…. | 767 5 halb bed. | 12 elder... 756 3 Regen Ul E i 2 2\wolklig | Damburg .. | 752 3 beded1!) | 12 Swinemünde | 749 4bededt | 10 Neufahrwafser| 750 4 |bededt 12 Memel ...| 751 3 2\Regen?)__| Münster... | 755 | Karlsruhe .. | 759 7 Regen Wiesbaden . | 756 | 4 Regen München .. | 761 8bededt | 12 Chemniy .. | 756 7wolfig | 10 Berlin... 751 5|Regen | \ | |

bd bd bnd O

Freitag:

bah. Regie:

Wien ... . | 760 3/bededt 11 Breslau... | 755 3\bededt |_12

Triest... | T8 |@ l\bededt | 21 1) Gestern Nachmittag ‘und Nachts viel Regen. 2) Nachts feiner Regen. N A

Vebersicht der Witterung. Ueber West-Europa, sowie. dem Alpengebiet über-

I I Theater - Anzeigeu.

Victoria - Theater. neuer Ausf\tattung: Die Kinder des Kapitän Graut. Ausstattungs\tück in 12 Bildern.

12 Friedrich - Pariser Leben. | in 4 Akten, nah dem Französishen des Meilhac und | 19 Halévy von Treumann Musik von Jaques Offen- 4|\bededt | 11 | meister Federmann. | 8 Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes | I Triple-Concert. Kapelle (Miklos Istvan). Auftreten erster Gesangs- und Instrumental-Virtuosen. 9 Sonnabend: Im Theater: Pariser Leben. Im Park : Großes Triple-Concert. Auftreten sämmtlicher Gesangs- und Instrumental - Künstler. der Tambura- Kapelle. |

Mit gänzli | Damen - Sextetts. Brillante

reitag: Greitag Gartens.

Großes Sommerfest. Großes

Wilhelmstädtisches

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nah der

Schwank in 3 Auf- dger nach 2 s. N gon DUE O 0D R adame Flott. Posse in von Carl Görliy. ;

Vor, während und nah der Vorstellung: Großes Gestorben: Hr. Generalarzt z_ D. Dr, Franz Elite- und Monstre-Concert, ausgeführt von 3 Musik- Corps. Auftreten der Wiener Volkssängergesellschaft Kriebaum u. Nowak, des ersten Schwedischen

Sonnabend : Zum 10. Male: Das elfte Gebot. Hierauf: Madame Flott. Im Garten: Zweites

Theater. | Auftreten sämmtlicher Sänger zesellshaften.

Porträtmaler Ernst Kempke mit verw. Frau Else von Brünken, geb. Schröder (Freiburg i. Br.)

von Wißleben (Hannover). —- Hrn. Landrath Wagner (Wittlich). Hrn. Rechtsanwalt Moegling (Ulm - Eßlingen). Hrn. Amtsrichter Felix Offenberg (Naumburg, Bez. Kassel). Eine ToÔHter: Hrn. Prem.-Lieut. Radler (Neisse). Hrn. Kgl. Bergschullehrer Dr. Riemann (Saar- brücken). Hrn. Gerichts-Assessor Dr. Klette (Berlin). Hrn. Prediger O. Stiegliß (London).

Großes Doppel-

Freitag: Zum

Büttner (Berlin). Hr. Stadtrath a. D. Wilhelm Gensh (Kottbus). Hr. Malermeister Alex. Ludw. Gerspacher (Görbersdorf i. Schl.). Lan Lieut. Lida Koepke, geb. Weller, (Nieder-

chöônhausen),. Frau Amalie Loeffler, geb. Wurßgel (Berlin). Frau Charlotte Spey, geb. Nefschata (Berlin). Hr. Apotheker Karl Schmitt (Tilsit). Frau Doroth. von Gülpen geb. Alzog, (Militsh). Frau Stadtförster Lotte Schwarz, geb. Hermann (Aschhausen).

Jllumination des

Doppel - Concert.

Concert von Domarus (

Sophie Goltdammer mit Hrn.

Das Nachtlager von Granada.

Komische Operette | maaD]]I…-Is

nn , bon J : Familien-Nachrichten. Pr, Binder, Dirigentz Dr, Napel Verlobt: Frl. Angelica Henkes mit Hrn. Apo- thefer Aloys Falckenberg (M.-Gladbah). Frl. Concert der serbischen Tambura- auline Friedrih mit Hrn. Oberamts-Baumeister einr. Herrmann (Künzeléau—Oehringen). Frl. Mathilde Meyer mit Hrn. Karl Schäffer (Buxte- Berlin: hude—Kaltendorf). Frl. Emilie Hahn mit Hru. M Pfarrer Hahn (Backnang—Srozberg) Frl. Margarethe Post-Eggebert mit Hrn. Sec.-Lieut. | Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag Poganitz Danzig). Frl.

j BVött Berlin— d. i Kroll's Theater. Sonnabend : Vorleytcs' und R Ee AHaruos an Sonntag: Lettes Gastspiel des Königl. Sächs. Kammersängers Hrn. Paul Bulß.

l Sonnabend: steigt der Luftdruck heute allenthalben 7£0 mm; das ! (Ein Jäger: Hr. Bulß)

Domâänenpächter Schimmelpfennig wit Frl. Mika Krebs (Kol- berg). Hr. Landrichter A. Hellmann mit fn: sowie das Verzeichniß der gekündigten und- Josephine Schwarß (Essen) Hr. Hugo He

barth mit Frl. Anna von Bünau (Mose). Hr.

Verw. Frau Major Alexandra von Mosch, geb..

von Sydow, (Mannheim). Konventualin:

Gräfin Charlotte von Brockdorff (Ipehoe).

(Me) Stabzarzt Dr. Schuchardt Tochter Elli. eb).

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich).

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),

N Bruno eckl ). Bernh.

el- | noch rückständigen Stamm-Aktien der Nieder- \hlesisch - Märkischen Eisenbahn.

M 179.

Deutsches Reich.

Dien.stanweisung,

betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit i __ den Sqhußzgebieten von Kamerun m A D

ur Ausführung der Vorschriften über die Ausübung d Gerichtsbarkeit in den Schutgebieten von K : Sous Oius Aolgenbis bestimmt: bg amerun und Togo

8. 1. Personen, welche der Gerichtsbarkeit unterliegen.

(Zu den 8. 2, 3 der Kaiserlihen Verord 2. Juli 1888) E

Die Gerichtsbarkeit in den Schutgebieten von Kamerun N ns es oen auf einen weiteren 7 d ie Konsu i it. ersteren sind unterworfen: sulargerichtsbarkeit. Der niht nur Reichsangehörige und Schutzgenossen, son- dern auch Ausländer; ausgenommen E A (vgl. Verordnung vom 2. Juli 1888 §. 3), soweit sie nicht durch die von dem Gouverneur mit Genehmigung des Reihs- kanzlers zu treffenden Bestimmungen der Gerichtsbarkeit unter- stellt A s ) niht nur alle Personen, welche im Schugtgebiet wohnen oder ih dort aufhalten, sondern auch solche S a, e sichtlich deren, ohne daß sie dort Wohnsiß oder Aufenthalt U E R S _ zur L kommenden Undet jt (z. B. in den Fällen der §W. 24, 29, 31, 32 der Civilprozeßordnung). D

S2. Gerichtsbehörden. (Zu §8. 5 des Gesezes über die Konsulargerihtsbarkeit ; . 2, 3, Nr. 9 des Geseßes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutshen Schußgebiete; 8. 4, 5 der Verordnung vom 2. Juli 1888.)

1) Die Gerichtsbehörden erster Jnstanz haben in den

von ihnen ausgehenden Schriftstücken

a. sofern es sich um Geschäfte handelt, welche unter Zu-

ziehung der Beisiger erledigt werden, die Bezeichnung als „Kaiserlihes Gericht des Schußtzgebietes von Kamerun“ bezw. „von Togo“,

b. sofern es sich um Geschäfte handelt, welhe von dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten ohne Zuziehung von Beisigern erledigt werden, die Bezeichnung als

„Kaiserlicher Richter des Schußzgebietes von Kamerun“ bezw. „von Togo“ S Bie Gerictabehörd : ) Die Gerichtsbehörde zweiter Jnstanz hat in den von ihr a N s Ï S a, in den unter la bezeihneten Fällen (Verordnung vom O S 8. 8, Abs. 1, §. 14, Abs. 1) die Bezeich- ga „Kaiserliches Obergericht der Schutgebiete von Kame- run und Togo“,

b, in den unter 1b bezeihneten Fällen die Bezeich-

nung als „Kaiserlicher Oberrichter der Schußgebiete von Kamerun und Togo“ A aal ur Ausübung der Gerichtsbarkeit sind ermächtigt :

a. für die Gerichtsbehörde erster Jnftanz in E der et E :

_b, für die Gerichtsbehörde erster Jnstanz in Togo E Kommissar in Togo, v / E e. für die Gerihtsbehörde zweiter Jnstanz der Gouver- neur Fir O S Für den Fall der Behinderung des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gilt der zur E Vertretung desselben durch Anordnung des Reichskanzlers berufene Beamte auch als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt. Es ist jedoch zu beachten, daß in der höheren gnstanz kein Richter mitwirken darf, welcher in der unteren U 6 O E N s bethei- ar (C1tilprozepordnun î r. 6, Straspro z nung §8. 23 Abs. 1). gd R ür den Fall, daß aus diesem Grund oder aus sonstigen Ursachen der allgemeine Vertreter des zur Ausübung der Ge- rihts arkeit ermächtigten Beamten an der Vertretung be- hindert ist, ist ein außerordentliher Vertreter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch den Gouverneur von Kamerun. 4) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Jnstanz ermächtigten Beamten führen die Dienstaufsiht über die bei der betreffenden E angeftellten Beamten und regeln die Vertretung derselben im Falle der Behinderung.

Die Dienstaufsicht über die zur Ausübung der Gerichts- barkeit erster Jnstanz ermähtigten Beamten wird durch den

ouverneur von Kamerun geübt. Die von den ersteren er- lassenen allgemeinen Anordnungen, insbesondere über Zu- stellungen und Zwangsvollstreck{ungen, sind dem Gouverneur mit- zutheilen. Derselbe kann die getroffenen Bestimmungen aufheben oder abändern, sowie selbst allgemeine Anordnungen des bezeihneten Jnhalts auch für die Gerichtsbehörden erster nitanz erlassen. B 9) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten eamten sind befugt, geeigneten Personen die Erledigung einzelner zu ihrer Zuständigkeit gehöriger Geschäfte dauernd oder in bestimmten Fällen zu übertragen. Diese Befugniß erstreckt si nicht auf die Urtheilsfällung, die Entscheidung über Durch: uhungen und Beschlagnahmen und Verhaftungen, sowie auf le Ernennung und Beeidigung der Beisiger und die Zulassung jur Rechtsanwaltschaft. Jm Falle einer dauernden Ueber- Eng ist die beauftragte U on mittels Handschlags an idesstatt zur getreulichen Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. Die dauernde Uebertragung hindert den Beamten dite Zeit Geschäfte der betreffenden Art selbst wahrzu-

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 12. Juli

derselbe ist in den betreffenden Schriftstücken als S des O Pans zu Ln | E ie zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächti Beamten sind befugt, die Abhaltung von G idteliata O halb des Amtssißes der Gerichtsbehörde anzuordnen.

S. 2. Beisitzer. (Zu den 88S. 7 bis 9 des Geseyes über die Konsular- gerihtsbarkeit.)

1) Die Worte, welche der Vorsißende bei der Beeidi der Beisiger an die zu Beeidigenden zu richten hat, au _ „Sie shwören bei Gott dem Allmächtigen und All- wissenden, die Pflichten eines Beisigers des Kaiserlichen Gerichts des Schutgebiets von (des Kaiserlichen Obergerichts der Schußgebiete von Kamerun und Togo) getreulih zu erfüllen und Jhre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen p A

2) Die auf Ernennung und Beeidigung der Beisißer und deren Stellvertreter sih beziehenden Verhandlungen und Pro- tokolle sind zu besonderen Akten zu nehmen.

9) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermäctigten Beamten haben Namen, Stand und Staatsangehörigkeit der von ihnen ernannten Beisiger und Stellvertreter dem Neichs- kanzler anzuzeigen. '

8. 4.

¡ Gerichtsschreiber. (Zu §. 10 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)

1) Als Gerichtsschreiber ift eine hierzu geeignete Person welhe am Amtssiz des zur Ausübung der Geib en A Beamten wohnen muß, von dem Leßtteren zu be-

en.

__2) Der Gerichtsschreiber hat vor seinem Amteantritt einen Eid dahin zu leisten:

__ 3h s{chwöre bei Gott dem Allmächtigen und All- wihsenden, die Pflichten eines Gerichtsshreibers getreu- lich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

__ 3) Jn dem Falle, daß die Erledigung einzelner zur Zu- ständigkeit des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermäctigten Beamten gehörenden Geschäste einer anderen Person über- tragen wird (8. 2 Nr. 5), kann dieser auch die Bestellung des bei Erledigung des Geschäfts zuzuziehenden Gerichtsschreibers auf- d werden. Jm Falle der dauernden Bestellung eines olchen Gerichtsschreibers is derselbe mittels Handshlags an Eidesstatt zur getreulichen Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten.

8. 5. Rechtsanwälte. (Zu §. 11 des Geseßes über die Konsulargerichtsbarkeit.)

1) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben ein Verzeichniß der von ihnen zur Ausübung der Rechtsanwalt schaft zugelassenen Personen zu führen.

2) Die Bedingungen der Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft sind dem Ermessen des Beamten überlassen. Der Besiy der Neichsangehörigkeit ist nicht erforderlih. Wenn geeignete Personen mit juristisher Vorbildung nicht vorhanden sind, kann der Beamte unter Umständen auch aus anderen Berufsklassen zuverlässige Personen, welche die nöthige Ge- schäftskenntniß besißen, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zulassen. Eine Beeidigung der Rechtsanwälte findet nicht statt.

S. 6. Zustellungen.

(Zu den 88. 6, 7 der Verordnung vom 2. Juli 1888.)

1) Jn dem Verfahren vor den Gerichtsbehörden der Schuzzgebiete erfolgen die Zustellungen sämmtlich auf Ver- anlassung der Gerichtsbehörde. d s

Dies gilt sowohl von Zustellungen von Amtswegen (\. Nr. 2) als von solchen auf Betreiben der Parteien (f. Nr. 3). Der Unterschied zwischen beiden Arten von Zustellungen beruht lediglih darin, . daß die leßteren nux dann von der Gerichts- behörde veranlaßt werden, wenn die Partei einen auf die Be- wirkung der Zustellung gerichteten Antrag gestellt hat, während es bei Zustellungen von Amtswegen- eines solchen Partei- antrags nicht bedarf. Zu dem Antrag einer Partei auf Be- wirkung der Zustellung genügt, abgesehen von dem Gesuch um Bewilligung einer öffentlihen Zustellung (8. 187 der Civilprozeßordnung), eine mündliche Erklärung. Ft das zu- A E Schriftstück ein Schriftsaß oder eine jonstige von er Partei ausgehende Erklärung, so hat die Gerichtsbehörde nah Einreichung des Scriftstücks auch ohne ausdrücklichen Parteiantrag für die Zustellung Sorge zu tragen, wenn aus dem Jnhalt des Schriststücks hervorgeht, daß und wem es zugestellt werden soll.

5) E E fa N

,_in bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten: die Zustellung der Abschrift der Berufungsschrift an die Gia, owie die Zustellung aller gerichtlichen Entscheidungen, niht blos (wie nah 8. 294 Abs. 3 der Civilprozeßordnung) der nicht ver- fündeten, sondern auch der verkündeten (8. 7 Abs. 1 der Ver- ordnung). insbesondere auch der Urtheile. Ebenso werden Zahlungs- und Vollstreungsbefehle dem Gläubiger und dem huldner und Beschlüsse, durÞh welche eine Forderung ge- pfändet oder überwiesen wird, dem Gläubiger, dem Schuldner und dem Drittshuldner von Amtswegen zugestellt (Verordnung vom 2. Juli 1888, d 7, Abs. 1).

R Ce nur: ÿ die P a. Beschlüsse, welche lediglih die Prozeß- und Satleitun einschließlich der Bestimmung und Aenderung von Lien betreffen, insbesondere auch Beweisschlüsse (8. 7, Abs. 2 der Verordnung); bei diesen genügt die Verkündung und zwar felbe Rücksicht auf die Anwesenheit der Parteien bei der-

en ;

b, Arrestbefehle; die Zustellung derselben an den Gläu- biger erfolgt zwar ebenfalls von Amtswegen (8. 294 Abs. 3, 8. 809 Abs. 2 der Civilprozeßordnung), die Zustellung an den

Der Beausftragte handelt im Namen der Gerichtsbehörde ;

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

4888, aan mm al statt (S. 802 Abs. 2 daselbst), damit nit dur iti - kanntgebung des verfügten Arrestes an E die demnächstige Vollstredung des Arrestes in ihrem Erfolge gefährdet werde. Dieses nteresse des Gläubigers fällt jedoh weg, wenn derselbe mit dem Antrag auf Erlaß des Arrestbefehls zugleih die Vollstreckung desselben, z. B. O Bezeichnung des Arrestgegenstandes (der zu pfändenden eweglichen Sachen oder Forderungen u. \. w.) beantragt. Jn diesem Falle ist anzunehmen, daß mit dem Antrag auf Erlaß des Arrestbefehls au die Zustellung desselben beantragt fei; n demzufolge mit dem Arrestbefehl zuglei die Zustellung ag und die betreffende Vollstrekungsmaßregel zu ver-

B, in Strafsachen: alle Zustellungen mit Ausna i Zeuganladungon a E des E ler e

: nkursverfahren : stell S G Mh S

Konkursordnung); h alle Zustellungen (§. 66 Abs. 2 . in Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit :

alle vom „Gericht ausgehenden Ea: ean f bee eine förmliche Zustellung nur nothwendig, insofern es (z. B U rf M. O dergl.) einer Beurkundung C g bedarf (S. . 1 des preußischen Ausfü è- gesctes zur Cioilprozeßorbnung), E

L U O m A erfolgen :

A, in bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten die Zustellun Schriftsäßen Seitens einer Partei an die N mi Aus- nahme der Berufungsschrift (vgl. Nr. 2 A) und die Zustellung von N e M Schuldner (vgl. Nr. 2 A b);

j . in Strafsachen: die Zustellung von Zeugenla.

im Falle des §8. 219 der Strafprozeßordnung. L 4) Auch in den Schußgebieten besteht die Zustellung, wenn eine Ausfertigung zugestellt werden soll, in deren Uebergabe, in den übrigen Fällen in der Uebergabe einer beglaubigten Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks (8. 156 Abs. 1 der Civilprozeßordnung). ‘Die Beglaubigung kann aber hier in allen Fällen (nicht, wie nah §. 156 Abs. 2 der Civilprozeß- ordnung, nur bei Zustellungen von Amtswegen) durch den Gerichtsschreiber erfolgen (§8. 7 Abf. 3 der Verordnung). Der GeridtssGreiber hat bei Zustellungen E E E die erforderlichen Ab-

. 155 der Civilprozeß f V

cnzufertig/n prozeßordnung) auf Vexlangen auch

5) Die Vorschriften über die Person, an welche die Zu- stellung zu erfolgen hat (S5. 157 bis 164 der CoilpuneE ordnung), sind au in den Schußgebieten zu beachten; jedoch E M Stelle der 88. 160, 161 der 8. 7 Abf. 6 der Ver-

ng.

6) Die 88. 165 bis 181 der Civilprozeßordnung finden in den Schuggebieten keine e ibre Siele treten die Anordnungen, welhe von dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gemäß § 6 der Ver- ordnung erlassen werden (oben §8. 2 Nr. 4). Diese An- ordnungen können für eine einzelne Zustellung mit Rücksicht auf die Umstände des Falls besonders oder allgemein für alle älle, in denen niht etwas Abweichendes bestimmt wird, ge- troffen werden. Dieselben können sh bezichen auf die Per- jonen, durch welche die Zustellungen zu bewerkstelligen sind, und die Uebermittelung der Aufträge an dieselben; auf Ort und Zeit der Zustellungen; auf diejenigen Perjonen, welchen an Stelle des Empfängers das zuzustellende Schriststück bezw. die Abschrift desselben übergeben werden darf, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird; auf das Verfahren, wenn feine Person angetroffen wird, an welche die Uebergabe bewirkt werden kann; auf den Nachweis der erfolgten Zu- stellung. Ein solher Nachweis ist stets \chriftlich zu den Akten zu bringen (§8. 7 Abs. 7 der Verordnung). Bei den Anordnungen bezüglih der Form dieses Rachweises is zu beachten, daß dur den legteren festgestellt werden muß, O N in Ausfertigung oder Abschrift über- stt. / (7) Zustellungen, welche in einer bei einer Gerichtsbehörde in den Schuggebieten anhängigen Rechtsanzgelegenheit erfor- derlich werden, aber außerhalb des Schußgebietes, in welchen die Gerichtsbehörde ihren Sig hat, zu benairken sind, erfolgen im Wege des Ersuchens (8. 6 Äbs. 3 der Verordnung). 8) Das Ersuchen ist zu richten: N bezüglich einer im Deutschen Neiche zu bewirkenden Hustellung: an den Gerichtsschreiber des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Zustellung ausgesührt werden soll (§. 162 des Gerichtsverfassungegesezes); b, bezüglich einer in einem anderen deutshen Schuzgebiet oder im Bezirk ¿ines deutschen Konsulargerichts zu. bewirkenden Zustellung an die Gerichtsbehörde des betressenden Schut- gebiets bezw. an den betreffenden Konsul; hiernah ist ins= besondere auch dann_zu verfahren, wenn von einer der Gerichtsbehörden im Schuggebiet von Kamerun eine Zustellung im Schußgebiet von Togo oder von der Gerichtsbehörde des leßteren Schußgebiets eine Zustellung im Schugzgebiet von. Kamerun zu veranlassen ist; e, bezüglih einer in einem ausländischen Staate zu be= wirkenden Zustellung an die in §8. 182 his 184 dex Civil= prozeßordnung bezeichneten Behörden und Beamten. 9) Die öffentliche Zustellung erfolgt in den bei den Gerichtsbehörden der V anhängigen Rechtsange= legenheiten nah den Vorschriîten in §8. 186 bis 139 : l nu JDdoh kann die Gerichts= behörde bei Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Ladung anordnen, daß eine Einrückung in öffentliche Blätter nicht erforderlih sei (8. 7 Abs. 5 der Verordnung). Jn einem jolchen Falle gilt die Ladung als zugestellt, wenn seit der Nnheftung, des Schriftstüks an die. Gerichtstafel zwei Wochen, verstrichea sind (8. 189 Abs. 2 der E e 9 O 0 ic in §. 190 der Civilprozeßordnung bezüglich des Eintritts der Wirkungen der Zustellung für Aufna mittelst Ersuchens anderer Behörden oder Beamten und sür öffentliche. ZustcUungen gegebene Vorserift ist durch §8. 7 Abs. 4 der Ver- ordaung auf alle Zustellungen ausgedehnt, welche in den bei den Gerichtsbehörden ver Schn.ggebiete anhängigen Rechtsangeitgen-

der Civilprozeßordnung.

Schuldner dagegen findet nux auf Antrag des Gläubigers

heiten auf Betreiben dex Parteien erfolgen.