1888 / 179 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1888 18:00:01 GMT) scan diff

I A A A Bf de GP: A T U 1 B, umi Dr d

p L i Ah E E E E

P Dirie Ben d Zei E E I

E E

A S. 37.

__ 9st die Vermessung des Grundstücks und die Aufnahme einer Karte zur Zeit unausführbar, so kann die Eintragung auch ohne Karte und Vermessungsprotokoll vorgenommen werden, falls das Grundstück so genau bezeichnet wird, daß über die Lage und die Grenzen desselben kein Zweifel besteht.

Verfügungen eines Rechtsnahfolgers des zuerst ein- getragenen E.gentßümers über das Grundstück oder Theile desselben können nur eingetragen werden, wenn die Karte oder das Vermessungsprotokoll über den Gegenstand der Ver- fügung nachgebracht sind. 8 38

. 38,

Die Kosten für die Bearbeitung der Grundbucsachen werden nach dem beigefügten ui erhoben. O

Diese Verfügung tritt gleichzeitig mit der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den Schuß- A von Kamerun und Togo, vom 2. Juli 1888 in

raft.

Dritte Abthetlung.

1. F E 3. Nr. eränderungen. S A Hypotheken. Eintragungen. Löschungen. Löschungen. Nr.| M | 4! Nr. Nr.| #4 | S] 1, |15 000/—|Fünfzehntausend Mark Darlehn, zu 44% | 1. |5000|—|Von den 15 006, Die o 9 000|—| jährlich vom 1. Januar 1889 an verzins[i x Fünftausend n s Ra T a 10 000 gegen jederzeitige Dreimonatskündigung rück- nebst Zinsen vom eingetragenen zahlbar, eingetragen für den Tabakhändler 1. Januar 1889 an 10 000 A Dietrih BVrauburger in Bremen auf Grund abgetreten an den gelöscht am der Schuldurkunde vom ........... Sa E, of E A S in Hamburg. N P 2. | 6 000/—|Vormerkung auf eine [Umgeschrieben in eine ; 2 : R Mai Hypothek von Sehs- | Hypotbek von Sechs- N. F. tausend Mark fürden | tausend Mark Kaufgeld- | 1. Die Posten Nr.1 und 2 Kaufmann Philipp | rest mit 5% vom 1. Fe- sund sind mit der Parzelle Schmidt in Togo eein- | bruar 1889 an verzins- | 2. von Nr. 1 des Titel-

getragen auf Grund

lich, von da an drei Jahr

Berlin, -den 7. Juli 1888. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Graf Bismarck.

Anlage A.

Grund

buch

des Shuygebietes von Kamerun.

Band

I

. Vlatt Nr. 6. Faktorei Nr. 1 in Kamerun.

Bezeichnung des Grundf\tücks.

Abschreibungen.

Bestandtheile.

Nummer des

Größe

Steuerbuchs. M.

Hect.

Sud | =*

Nummer des Steuerbuchs.

Hect. E M

[wald am Fluß-

, Faftorei Nr. 1 in Kamerun, an der Kameruner Bucht zwischen der Mündung des Z. - Baches und derFaktorei Nr.2, mitWohngebäude, Waarenhaus und Gartenanlagen.….

Karte und Ver- messungsprotokoll Bl.10 der Grund- aften.

Der Palmen-

ufer südöstlih von der Faktorei bis zur Mündung des V. - Baches und landeinwärts bis zur Grenze des Dorfbezirks von Wt

Karte und Ver- messungsprotokoll Bl.20 der Grund-

atten.

150|— ¡—

Aus Nr. 1 ist

ein Theil

Gartenanlage am

Südostende

Besißung über- tragen auf Band I Bo

Karte und Ver- messungsprotokolle

dortselbst.

Eingetragen am

Erste Abtheilung.

der

der

Eigenthümer.

Zeit und Grund des Erwerbs.

Werth.

E S E G

Wilhelm Schulze, Kaufmann

Auf Grund der Be- scheinigung des Gou- verneurs von Kamerun

in Hamburg. | vom...

Moritz Ferdinand Stubenberg, Kaufmann in Hamburg.

Dr. Karl Ferdinand Stubenberg

eingetragen O N. F

Auf Grund der Auf- lassung vom. .., eingetragen am. .….,

N. F

Der Palmenwald (Nr. 2 des Titelblatts) it Grund der Bescheini- gung des Gouverneurs von Kamerun vom A

eingetragen

Auf Grund Erbbescheinigung ¿ . . eingetragen

Rae a E,

auf

der vom

Zweite Abtheilung.

Kaufpreis vom Cu | 10 000|—

|

Ne wt und

4 trag | Einschränkungen

des

M: | Â

Dauernde Lasten

c Eigenthums.

Ein- tragung

Veränderungen

Löschung

Löschungen.

Nr |

| Ein Vorkaufs- rel;t auf Nr. 1 des Titelblatts für den Kauf- mann Karl Leo» pold Friedmann

in Hamburg

4,

versteigerung eingeleitet.

G00 A G

Srund des Ver-

trages vom

eingetragen am. . N F.

Die Zwangs-

Cingetragen am

auf

ist

1. Gelöscht am |

Ersuchens des Kaiser- | unkündbar und später lichen Gerichts zu | nah dreimonatlicer Togo vom .….….. Kündigung zahlbar, ein- N. F. getragen auf Grund Ur- theils des Kaiserlichen Gerichts zu Togo vom : N. F. 3. | 8 000/—|Awttausend Mark, zu 5% jährli vom 1. Juli 1889 an in balbjährlihen Raten verzinslih und auf dreimonatlihe Kündigung rückzahlbar, eingetragen für den Rentier Felix Bauer- {midt auf Grund der Schuldurkunde vom

L E U E N. F Anlage B. Hypotheken brief über

die im Grundbuch von Kamerun Band I. Blatt Nr. 6 auf d Faktorei Nr. 1 in Mens a III. Nr. 3 as e.

Abtheilung Il.

Nr. 3. 8000 #4 Achttausend Mark, zu 59% jährlich vom 1. Juli 1889 an in halbjährlichen Raten verzinslich und auf breanette Kündigung rückzahlbar, eingetragen für den Rentier Felix Bauer- \chmidt in Berlin auf Grund der Schuldurkunde vom . .. am ...

Bestandtheile der Faktorei Nr. 1;

1) Faktorci Nr. 1 in Kamerun, an der Kameruner But zwi- {en der Mündung des Z-Baches und der Faktorei Nr. 2, nit

Wohngebäude, Waarenhaus und Gartenanlagen. . ... 2 ha 2) Der Palmenwald am Flußufer \üdöstlih der Faktorei bis zur Mündung des Y-Baches und landeinwärts bis zur Grenze des Do B O

Abschreibungen:

Aus Nr. 1 ift ein Theil der Gartenanlage am Süd- ostende der Besißung übertragen auf Band 1IV Blatt 10 . 50 a

Eigentbümer: Dr. Karl Ferdinand Stubenberg in Kamerun. Erwerbspreise: 10000 X im Jahre ... Eingetragen sind:

in der zweiten Abtheilung Nr. 1 gelöscht ;

in der dritten Abtheilung: 1) 5000 2) 6000 A Urkundlich ausgefertigt, Kamerun, den .........,, Kaiserliher Richter des Shutgebiets von Kamerun,

Siegel. N. Der L reiber.

Kostentarif für Grundbuhsachen.

8. 1,

Für die Eintragung des Eigenthümers einschließlich der vorauf- gebenden Verhandlungen, insbesondere der C der Au: lafsungserklärungen sowie für Eintragung des Erwerbspreises oder der Werthschäßzung: / bei Grundstücken bis 1 ha Flle 5M, von mehr als 1 ha bis 10 ha für jeden Hektar mehr 1,50 , von U 10 ha E ¿O0 E Mee 050.7 YUr die Eintragung des Eigenthümers bei Anlegung des Grund- buhblatts einshließlich des vorgängigen Verfahrens “dito die Hälfte der vorstehenden Kosten als Zuschlag erboben.

_ Wird für mehrere Grunds\tücke desselben Eigenthümers ein ge- meinschaftliches Grundbublatt angelegt, so werden die Flächen der einzelnen Grundstücke bei Berechnung der Kosten zusammengerechnet. Bei Abschreibung eines Theilstücks und Uebertragung desselben auf ein anderes Grundbuhblatt werden Kosten nah §. 1 nur für die oes al eeres p U

m Fall des §. er Verfügung, betreffend die Führung der Grundbücer und das Verfahren in Grundbuchsachen, L bebufs der a der Kosten die Größe von dem Grundbuchrichter ab- eshätßt.

blattes übertragen auf Band IV Blatt 10. Eingetragen am

3. | 8 000/—|Gelöscht am

8. 2. Für jede endgültige Eintragung in der 2. und 3. Abtbeiïu alle dabei vorkommenden Nebengeschäfte : E a. von dem Betrage bis zu 500 M von je 100 A. . 0,50 A b, von dem Mehrbetrage bis 5000 6 von je 100 A4. 0,20 , e. bon dem Mehrbetrage von je 1004 .. , , . 0,10, a Für die Eintragung von Veränderungen aller Art, Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen einshließlich der vorgeschriebenen Benachrichtigungen der A die Hälfte der Sätze des 8. 2.

__ Für jede Lösung und alle dabei vorkommenden Neben eshâfte die Hälfte der zu §. 2 und 2% der zu §. 3 für die Clktragmno be» stimmten Sähe.

i g. 5.

Für Aufnahme von mündlichen Anträgen, welche den Eintragun- gen oder Löschungen im Grundbuch als Grundlage dienen oder für die gerihtliche Beglaubigung solcher Anträge sind zu erheben :

a. soweit sie auf die Eintragung des Eigenthums \ich beziehen, 1/5 s Tou u 8. L

_ b, foweit sie auf anderweite Eintragungen oder

N i N zu De, 2 bis 4, E S

Fur Aufnahme oder Beglaubigung solcher Anträge sind di i Beträge zu entrihten. s P E E

, 6,

Für s. die Ertheilung des Hypothekenbriefs oder für die Ausferti einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Grd bit 2/5 bee Säße zu §. 2, jedoch niht über 10 #, L A DE O Ta des Titels und eilung de rundbuchblatts die 8. 2, jedoch nit über 5 M P E

i i 8. 7. g C sich bei E: E Kosten in den Fällen der ._2—6 ein geringerer Betrag als 0,50 4, î erer L D ias E g so wird letzterer Betrag 8.8

Für jede einzelne Benachrichtigung eines dingliG Berectigten von einer erfolgten CEigenthumsveränderung werden 0,50 Æ erhoben, wenn der Werth des dinglichen Rechts 100 46 übersteigt.

__ Die bei der Eintragung des Eigenthümers stattfindende Benacy- rihtigung des bisherigen Eigenthümers und die Aufforderung an den Eigenthümer, sein Eigenthum eintragen zu lassen, sowie die Fest- seßung der für den Fall der Nichtbefolgung angedrohten Geldstrafe unterliegen keinem besonderen Kostensat. 9

Werden Urkunden, deren Vorlegung zur Erwirkung von Ein- tragungen nothwendig war, von den Betheiligten ohne Uebergabe einer für die Grundakten bestimmten Abschrift zurüctgefordert, so find für jeden Bogen der auf Anordnung des Grundbuchrichters zu fertigenden Abschrift 0,50 M zu entrihtea, Die Beglaubigung der von den Betheiligten überreihten Abschriften erfolgt kostenfrei.

10

i , §9. 10. V A M ues g A des Cigenthümers als unbe- ‘Undet zurüdgewiesen, fo hat der Untragsteller 1/ i ; , stimmten Kosten zu zahlen. E E S

Außer den in den vorstehenden Paragraphen bezeihneten Kosten

werden die baaren Ausla T

A A gen erhoben, welhe dur das Verfahren 12,

g. Der Grundbutrichter kann die Einleitung des Verfahrens von

der Zahlung eines Vorschusses der voraus\ichtlich entstehenden Kosten

abhängig mahen.

__ Archiv für Eisenbahnwesen. Herausgegeben im Ministe- rium der öffentlihen Arbeiten. Berlin, A Springer. ibe: gang 1888, p 4 (Juli und August). Inhalt: Ueber die Gewin- nungs- und Absazgebiete der wichtigeren nußkaren mineralischen Boden- O Rheinland-Westfalens und Nassaus. Von Reg.-A}s. Shmeisser. Der Personenverkchr auf den preußischen Staatseisenbabnen in den Jahren 1883/84 bis 1886/87. Von Eisenbahn-Bauinspektor Blum. Die Unübertragkbarkeit des Rechts auf Freigepäk. Von M. de Jonge. Die Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1887 im Vergleich zu der în den Jahren 1886 und 1885. Von C. Thamer. Die Ausrüstung der Eisenbahnzüge mit durchgehenden Bremsen auf den englischen Eisenbahnen. Von Eifenbahn-Bau- inspektor Schrey. Die transkaspishe Eisenbahn. Die unter Königl. sähsischer Staatsverwaltung stehenden Staats- und Privat- eisenbahnen des Königreihs Sachsen im Jahre 1886. Notizen: Zu dem preußishen Geseß wegen Erweiterung, Vervollständigung und besserer E Staatseisenbabnneßes vom 11. Mai 1888. Der Betrieb der Nikolaibahn. Nachweisung der am 1. April 1888 auf den preußischen Staats- und vom Staate verwalteten Privat: eisenbahnen mit Sicherheitékuppelungen an Stelle der mit Nothketten ausgerüsteten Eisenbahnwagen. Anlage neuer Eisenbahnen in der Republik Chile. Statistisches von den deutshen Eisenbahnen. ps Roheinnahmen der italienishen Eisenbahnen in den Halbjahren Juli-—Dezember 1886 und 1887. Rechtsprehung und Geseßgebung. Rechtspreung : Staatsrecht. (Erk. des Reichsger. vom 10. November

1387.) Haftpflicht, (Erk, des Reichsger, vom 26, März 1888.) -—

——

Staatsbeamtenredt. (Erk. des Ober-Verwaltungsger. vom 11. Fanuar 1888,) Prozeßrecht. Kompetenzkonflikt. (Entscb. des e waltungsger. vom 28. März 1888.) Kommunalbesteuerung der: Eisenbahnen. (Grk. des Ober-Verwaltungsger. vom 27. April 1888.) Retsgrundsäßge aus den Entscheidungen des Ober-Verwaktungs- gerihts. E Deutsches Reich. Preußen. Oesfter- reihe-Ungarn. Italien. Rußland. Büchershau: Be- sprehungen. (Lehmann, F., Erläuterungen zum deutshen Eifenbahn-- ütertarif.) Göß, Dr. W. Ch., Die Verkehrswege im Dienste des elthandels. JIvatts, E. L Management at. Stations. Reeck, G., Eisenbahngütertarif für Norddeutschland. Album de statistique graphique de 1886. Sarowtky, C., Musterbuh der Cisenkonstruftionen., Reitlcr, M. A., Der Einnahmen-, Ver«, rechnungs- und Revisionsdienst der Eisenbahnen. YAuerswald, H, Tabelle zur Berechnung von Pensionen-, Wittwen- und Waisengeïd für Subaltern- und Unterbeamte der preußischen Staatseisenbahn- verwaltupg.) —- Uebersicht der neuesten Hauptwerk über Eifenkahna wesen und aus verwandten Gebieten. Zeitschrijten. :

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 179.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 12. Juli

Deutsches Reich.

Zuckermengen,

welche im Monat Juni 1888 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind.

[697 a: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

90 Proz. Polarisation.

sogena nnte Krystalls 2c.

698 a: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden 2c., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

699 a: Aller beine harte Zucker, sowie aller weiße trockene (niht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystall-, Krümel- und Meh

form von mindestens 98 Proz. Polarisation.]

Mit dem Anspruch auf Steuervergütun 2 N : E Aus öffentlihen Niederlagen odr rer eses A E amtlihem erschluß wurden v f Mibalage mer cie | Le d Ne far Berich: w. i t L ; zur unmittelbaren Ausfuhr Privatniederlage unter anmt- N wocliägebraci E Verwaltungs-Bezirke. lihem Mitvershluß 697a 698a 699a 697a 698a 699a 697a 698a 699a kg kg kg kg kg kg kg kg kg Preußen. Provinz E L 211 900 6 Wée Ben ¡ E Ar 1 085 496 1872 109 189 643 « Brandenburg . 87 698 ù Pommern . 3642 136| 1 889 374 33 823 50 000 50 625 1 150 263 1 ü O 76 238 2188 996) 503 526 ü C E A 1110 479 8 102 99 990 255 810 4 8731 249 990 50 000 —_— , Sachsen, einschl. der s{chwarzb. Unterherrshastn . . 1129 434/ 3279 741| 402 940| 249988 -— 350 240 z Schleswig-Holstein. 8797 811| 3569 874| 109 885 239 326 451045 135511 9 900 Hannover . E 1 797 394 10405| 3832 964 80 272 Westfalen . P 1 208 ü Rheinland . 1933 838| 1 536 024 30 982 70 000| 661 966 11 900] 1 828 064 —_— Sa. Preußen 18 597 109/11 484 803| 994 934f 2 342 087| 1209 915 17 769) 4 803 043| 185 512 9 900 A 7 363| 1 107 096 54 1001 250 000 Sachsen 2 659 = L 274 750 M 418 200| - G 403 733 400 100} U e e on S d ouds 9 895| 1 082 502 78 739 12 051 18 176 A S 483 289| 505 305 149 975 Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet | 19 919 589/14 457 115| 1 127 773| 2742 462| 1 221 966 17 869] 4 803 043/ 203 688 9 900 Hierzu in der Zeit vom 1. August 1887 bis 31. Mai 188... , 1244558 749/97 918 893| 6 630 017/89 726 684 22 530 187| 2 120 35629 190 0241) 556 815| 148 934 Zusammen 264 478 338/112376008| 7 757 790/92 469 146/23 752 153| 2 138 22533 993 067| 760 503| 158 834 In demselben Zeitraum des Vorjahres . [486 682 739|135434968|14 240 111] | | 1) Die Abweichung gegenüber der leßtveröffentlichten Uebersicht beruht auf einer nahträglich eingegangenen Berichtigung. Berlin, im Juli 1888. S E Kaiserliches Statistishes Amt. j Beckex. Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Ver- | Jahre 1888. Vorausseßungen für das Vorhandensein eines ver- waltung in Preußen. Mai-Juni-Heft. Inhalt: Staats- } einigten Kirhen- und Schulamts. Dienstunfähigen, provisorisch

ausgaben für öffentlihen Unterriht, Kunst und Wissenschaft. Gesetz, betreffend den Erlaß der Wittwen* und Waifengeldbeiträge der un- mittelbaren Staatëbeamten. Vom 28, März 1888. Vertheilung von Exemplaren der am 6. Februar 1888 in dem Reichstage von Sr. Dur(hlaucht dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck gehaltenen Rede. Betreffend den Stempel zu Kauf- und Lieferungsverträgen über vertretbare Sachen. Abführung des für Soldatenwaisen ge- \eßlih zu zahlenden Waisengeldes als Erziehungsbeitrag an die Haupt- kasse des Militär-Waisenhauses zu Berlin. Zusammenstellung der im Ressort des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten während des Jahres 1887 durch Allerhöchste Erlasse genehmigten Schenkungen und leßtwilligen Zuwendungen, nah Kategorien geordnet. Große akademische Kunstausstellung zu Berlin im Jahre 1888. Preisauéschreiben der Akademie der Künste zu Berlin bezüglich der Michael-Beer'schen Stiftungen. Zusammenstellung der Sach- verständigen-Kommissionen bei den Königlichen Museen in Berlin. Bestätigung der Rektorwahl bei der Universität Greifswald. Be- züge der bei Universitätsbauten beschäftigten Königlichen Regierungs- Baumeister und Bauführer. Statuten der Stiftung der Gräfin Louise Bose, geb. Gräfin von Reichenbach-Lessonißg. In den Etats der Universitäts-Kliniken sind die Ausgabefonds für die Polikliniken getrennt von denjenigen für die stationären Kliniken zum Ansaß zu bringen. Ausscheiden eines Abtheilungsvorstebers und Ersaßwahl an der Technischen Hochschule zu Berlin. Reglewent für die König- liche Kommission zur Beaufsichtigung a. der mechanish-technishen Versu ckchsanstalt, b. der chemisch-technischen Versuchsanstalt, e. der d ngéstation für Baumaterialien zu Berlin. Reglement ur die Königlide mechanisch - technische Versuch2anstalt, die Königliche chemisch - tehnische Versuchsanstalt und die König- lie Prüfungsstation für Baumaterialien zu Berlia, Wieder- bolung der Diplom-Prüfung bei dec Königlichen Technischen HoOGue zu Berlin. Ausshreiben wegen Bewerbung um Selix

endelsjohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Musiker. Wendi- \{er Sprachunterriht am Gymnasium zu Kottbus. Verwendung von fehlerfreiem und dauerhaftem Papier zum Druck von Pro- grammen der höheren Lehranstalten. Anrehnung der an einer böheren Privatlehranstalt als Probejahr zugebrahten Lehr- thätigkeit bei Berechnung der Dienstzeit der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten. Benennung eines Gymnasiums, Revision des evangelischen Religionsunterrichts in_ den höberen Lehranstalten und den Seminaren dur die General-Super- intendenten sowie des katholischen Religionsunterrihts durch die katbolishen Bischöfe oder deren Vertreter. Sicherung der zwedck- mäßigen Verwendung des etatsmäßigen Baufonds bei den höheren Lehranstalten. Aufnahme neuer Zöglinge in die Anstalten zu Droyßig. Verlegung von Prüfungsterminen ia der Provinz vessen- Nassau. Empfehlung der von dem Orgelbauer Dinse zu erlin hergestellten Orgelwerke zur Anschaffung für die Uebungszwecke von Präparandenanstalten. Sechswöchentlihe Seminarkurse für die Kandidaten des evangelischen Predigtamts in der Provinz Westfalen. Ressortverhältniß der mit Schullehrer-Seminaren verbundenen Privat-

räparandenanstalten. Empfehlung der vom Professor Dr. Guler erausgegebenen Werke Friedrih Ludwig JIahn's zur Anschaffung für Lehranstalts-Bibliotheken. Befähigungszeugnisse aus dem Kursus zur Ausbildung von Taubstummenlehrern zu Berlin. Thätigkeit des Vereins für Körperpflege in Volk und Schule zu Bonn. Termin für die Prüfung als Vorsteher an CTaubstummen-

anstalten. Verzeichniß der Lehrer, welhe die Prüfung für das Lehramt an Taubstummenanstalten im Jahre 1887 bestanden haben. Befähigungszeugnisse aus der Turrlehrer-Prüfung im

angestellten Volks\hullehrern steht eine Pension nicht zu, es kann ibnen aber bei vorhandener Würdigkeit und Bedürftigkeit eine fort- laufende Unterstüßung aus dem Fonds Kap. 121 Tit. 29a des Etats gewährt werden. Die Verheirathung einer pensionirten Lehrerin hat niht die Kürzung oder Einziehung der ihr in Gemäßheit des Pension8geseßes vom 6. Juli 1885 bewilligten Pension zur Folge; auch nicht in dem Falle, wenn eine Pension iy Ge- mäßheit des Abs. 4 §. 1 a. a. O. lebenslänglih bewilligt worden ift. Festseßung des Geldwerths der Naturalien und des Ertrags von Dienstländereien bei Bemessung der Pension eines Volks\cullehrers ; Anwendbarkeit des §. 45 des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883. Die Zusicherung der Anrechnungsfähigkeit der von Lehr- personen innerbalb der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ver- brachten Dienstzeit in Gemäßheit des §. 11 des Pensionsgescßes vom 6. Iuli 1885 ift nicht erforderlich. Die auf die Staatskasse in Gemäßheit des Artikel I1 des Pensionsgeseßes vom 6. Juli 1885 bis zum Betrage von 600 # übernommenen Pensionen solcer Lehrer und Lehrerinnen, welhe vor dem Inkrafttreten dieses Geseßes in den Ruhestand getreten sind, uyterliegen gleichfalls den geseßlichen Be- stimmungen über die Kürzung und Wiedercinziehung der Pensionen. Festseßung des Wertbes der Dienstwohnung und der Feuerung bei der Pensionirung der Volks\{ullehrer. Unter die Naturalien im Sinne des §. 45 des Zuständigkeits-Veseßes vom 1. August 1883 sind „freie Wohnung und Feuerung“ nicht zu rechnen. Verfahren bei Unabkömmlihkeits-Erklärungen der Lehrer an mehrklassigen Volks- \Mulen 2c. für den Fall einer Mobilmachung des Ves, Verhältniß des Gesetzes vom 26. Mai 1887 (Gesey-Samml. S. 175) zu den in dem vormaligen Herzogthum Nassau hinsichtlich der Feststellung der Anforderungen für Volksschulen bestehenden älte- ren gescklihen Bestimmungen. Ausschließliche Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde, darüber zu befinden und zu verfügen, ob eine bisher zur Lehrerbtesoldung gewährte Staatsbeihülfe ferner zu gewäh- ren oder zu kürzen bezw. ganz zurückzuziehen ist. Berüdcksichtigung der wirthschaftlihen und finanziellen Lage der zur Unterhaltung der Volks\hulen Verpflichteten bei neuen Schuleinrichtungen in der Pro- vinz Hannover. Streitigkeiten zwishen mehreren früher zu einer Schule gehörig gewesenen Gemeinden darüber, ob eine Ge- meinde troy ihres Ausscheidens aus dem früheren Schul- verbande noch zu Leistungen für die Schule, aus deren Verband sie ausgeschieden, verpflicztet sei, sind gemäß §. 46 Absay 3 des Zu- ständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883 im Verwaltungsstreitverfah- ren zu entscheiden. Zulässigkeit der Verwendung des Fonds Kap. 121 Tit. 27 Abth. 111 Pos. 1 zu Beihülfen für unvermögende Gemeinden oder Schulgemeinden behufs Aufbringung des von leh- teren zu leistenden Antheils der Lehrerpension. Die bestehende Dotation von Lehrerstellen ist grundsäßlih nicht uen sondern zu erhalten. Erkenntniß des Reichsgerichts, betreffend falsche Ein- tragung in die Schulbesuchslisten Seitens des mit ihrer eb beauftragten Lehrers. Vom 4. November 1887.

renze für “das dem Lehrer zustehende Züchtigungsreht. Veranstaltungen von Uebungen zum ordnungsmäßigen und s{chnellen Verlassen der Klassenräume mehrklassiger Schulen. Die bei Bauten und Reparaturen der ganzen Schulgebäude einschließlich der Lehrer- wohnungen aus §, 36 Tit. 12 Th. 11 A. L-R. sich ergebenden Pflichten der Magistrate in den Städten und der Gutsherrschaften auf dem Lande erleiden keinerlei Aenderung dadur, daß die in einem eor belegene S{hulstelle mit der Küsterei an der Tochter- irche vereinigt wird. Nah Emanation des A. L.-R. kann sich eine

den Vorschriften des §. 36 Tit. 12 Th. 11 entgegenstehende Observanz nit bilden. Durch Erklärungen oder Vorbehalte, welche

18G

die Regierung Abtheilung für Kirchen und Schulwesen der von ihr ausgesprochenen Genehmigung eines Auseinanderseßungs8- rezesses hinzufügt, fönnen die in dem Rezesse felbst unge- ordnet gebliebenen Eigenthumsverhältnisse d:r ketheiligten Institute eine für diese ivalge tende Regelung nit erfahren. Der Umstand, daß in einem bestätigten Rezefe Bestimmungen über die kirhliche Baulast enthalten sind, steht der Bildurg einer abweihenden Ob- servanz niht entgegen. Die Baupflicht bei einer Küsterschule nach Neumáärkishem Provinzialrecht und Allgemeinem Landrecht. Bau und Unterhaltung derjenigen Schulhäuser, welche zugleich Küster- wohnungen sind. 1) Die Vorschriften des Geseßes vom 21. Juli 1846 über die künftige Unterhaltung der in §. 3 a. a. D. gedachten Erweiterungsbauten kommen nur ta zur Anwendung, wo das Bedürf- niß zur Herstellung dieser Erweiterungsbauten erst nach Erlaß des gedachten Geseßes hervorgetreten is. 2) Die auf Autonomie be- ruhenden Saßungen des geschriebenen uad ungesriebenen Lokal- rechts sind nicht als besondere Rechtêtitel, sondern als Lokal- s oder Herkommen anzusehen und gelten falls das Ges vom 21. Juli 1846 überhaupt Anwendung findet auch dann als dur §. 6 a. a. O. beseitigt und dur Dn bis 5 ebendort erseßt, wenn sie mit den Bestimmungen des A. L.-R. Th Il Tit. 11 S8. 711, 790 fi nicht in Uebereinstimmung befinden. 3) Das Recht des Klägers zur Einlegung der Berufung im Falle des §. 47 Abs. 2 des Zuständigkeitsgeseßes gegenüber cinem Urtheil, welches den ange- griffenen Beschluß zwar aufhebt, aber zuglei die Klage gegen den mitverklagten Dritten zurückweist. Der §. 2 des Geseyes vom 21. Juli 1846 gewährt O den mit eigenen öoffentlihen Schulen versehenen einzelnen Ortschaften, Gemeinden 2c. in der Parochie Freis heit von den in §. 2 bezeihneten Beiträgen, niht aber der Kircen- gemeinde eine Grundlage, der S{ulaufsichtsbehörde gegenüber ihre Baulast abzulehnen oder die vermeintlihe Baupfliht der ScWulinter- essenten gegen diese zur Geltung zu bringen. Steÿt die Shulbaulaît gewisser Verbände Kirchen- oder politishe Gemeinden in Frage, so unter- liegt nur die Verpflichtung dieser Verbände, -niht die Beitragspflicht der einzelnen Verbandsangehörigen der Beschlußfassung der Schul- aufsihtsbehörde. In dem gegen diese Behörde und deren nah Maß- gabe des §. 47 Abs. 1 des Zuständigkeitsgeseßes gefaßten Beschluß anhängig gemachten Streitverfahren kann die Behauptung, es liege die festgesetzte Leistung öffentlih rechtlich einem Dritten ob, nur dann Berücksichtigung sinden, wenn die Klage gegen diesen Dritten mit- gerihtet ist. Nicht amtlicher Theil. Berichtigung der in der Schrift von W. Preyer „Naturforshung und Schule“ enthaltenen statistis&en Angaben. Verleihung von Rangerhöhungen, Orden und Chrenzeichen. Personalchronik.

Gewerbe und Handel.

Wie dem „Deutschen Handelsarhiv“ (Juliheft) aus Nizza geschrieben wird, nehme der Zuckerverbrauch bei der Behandlung der Weine in S von Jahr zu Jahr zu und sei von 6 Millionen Kilogramm im Jahre 1885 auf 35 Millionen Kilogramm im ab- gelaufenen Jahre gestiegen. Cbenso habe die Fabrikation von Kunst- weinen (Aufgußweine, Weine aus getrockneten Trauben) in dem Zeit- raum von 1884 bis 1887 um über 24 Millionen Hektoliter (1887 : 5} Millionen Hektoliter gegen 2,9 Millionen Hektoliter in 1884) zu- genommen. Der Ueberschuß der französis&en Einfuhr von Wein über die Ausfuhr habe im Jahre 1886 die Summe von 246 Millionen Franken erreicht. Aus Livorno erfährt die genannte Zeitschrift, daß in Lucca noch ein großer Theil der Kokonernte unverkauft lagere und es für die deutshen Seidenspinnereien gerathen erscheine, direkte Beziehungen mit dem genannten Play anzuknüpfen, wo es an soliden Export- firmen nit fehlen soll. Aus Paita-Piura (Peru) verlautet, daß im abgelaufenen Jahre Seitens eines deutshen Handelshauses zwar der Anfang damit gemacht worden sei, eine Sendung Baumwolle direkt zu beziehen, dieser Artikel aber in der Hauptsache immer noch seinen Weg über Liverpool nehme. Ebenso sei es zu bedauern, daß man deutscherseits den dort in bedeutenden Mengen zur Verschiffung gelangenden Ziegenfellen noch nit die gebührende Aufmerksamkeit zuwende und diesen Artikel immer noch über New-York zu erhöhten Preisen beziehe. —DieFabrikate deutschenUriprungs, welche jeßt auf dem chilenischenMarkt einen bedeutenden Absatz finden, sollen einer Mittheilung aus Concepcion zufolge unzählige sein. Die Leistungsfähigkeit der deutshen Fabri- kanten stelle sih bald heraus, sofern die leßteren Seitens ihrer Auf- traggeber in genügender Weise über die Artikel informirt und dur genaue Vorschriften wegen Aufmahung passender Sortimente 2c. tüchtig unterstüßt werden. Auch die Konkurrenzfähigkeit selbst kleiner Fabrikanten gegen die Industriellen anderer Länder stehe niht in Frage, jedo sei Bedingung, daß bei Nachbestellungen regelmäßig glei gute Qualität geliefert und bezüglih der Aufmachung und Verpackung keine verkehrte Sparsamkeit geübt werde. In einer Mittheilung aus Oran wird der deutshe Handelsstand vor zu leiter Kreditgewährung an die dortigen kleinen Abnehmer der vielen dort eingeführten deutshen JIndustrieartikel gewarnt. Alt- eingesessene wohlhabende Geschäftëleute soll es, mit ganz wenigen Ausnahmen, daselbst nicht geben. Die wenigen Bestellungen, die ein Reisender daselbst im günstigsten Fall bei kleinen E aufs nehme, sollten am besten nicht abgeshickt werden, da fie in den meisten Fällen gefährdet seien. M3 vielleiht wirksameres Mittel, Waaren deutscher Provenienz vort sicher abzusegen, ohne dabei den Fabrikanten oder Lieferanten zu große Geldopfer zuzumuthen, wird empfohlen: 1) größere wohlassortirte Musterkollektionen arbeitsamen Agenten zu überlassen und 2) intelligente Reisende, die ent- weder Italien oder Spanien ohnehin bereisen, auf dem Seeheimwege über Marscile durch Algerien zu einer Jnformationsreise durch die größeren Hafenstädte Oran, Algier und Bona zu ent- senden. Als für die Ausfuhr nah Deutschland besonders in Betracht kommende Artikel werden genannt: Wein, Eichenrinde, Häute und Felle, die am vortheilhaftesten bezogen werden, wenn der deutshe Ab- nehmer sich entschließen könnte, selbst an Ort und Stelle zu kaufen, abzunehmen und zu verladen; in diesen Artikeln seien auch mehrfach Oraner Firmen vertreten, wele gegen Gewährung einer Einkaufs- fommission zu bedienen geneigt seien. Von Suez aus wird empfohlen, öfters Reisende deutsher Firmen dorthin zu senden, um die persönliche Bekanntschaft der dortigen Händler zu machen und Ge- \chäftsverbindungen anzuknüpfen, Wie aus Genf berichtet wird, sei es der französischen, besonders der Pariser, Bijouteriefabrikation be- reits gelungen, das an die deutshe Fabrikation verloren gegangene Absaßfeld in der Westshweiz zum Theil wieder zu erobern. Es komme jeßt schr häufig vor, daß der französische Fabrikant, was er früher niemals gethan habe, selbst reise oder reisen lasse und seine Spezialitäten direkt an den Wiederverkäufer abseze, der meist Detaillist sei, während die deutshen Gold- und Silberwaaren zumeist erst durch zweite Hand, durch das sogenannte Muster- oder richtiger

_Wanderlager eingeführt und dadurch vertheuert werden. In einem

so nahe gelegenen Lande wie die Schweiz, dessen Bedürfnisse genau bekannt seien und wo es gelte, mit einem so tüchtigen und leistungs- fähigen Nachbar zu konkurriren, werde es sh \Gließli als eine Nothwendigkeit erweisen, daß der Fabrikant die Hand des Zwischen- händlers zu vermeiden suhe, um fih nicht aus dem Felde shlagen zu lassen. In der Provinz Rio Grande do Sul wird, einer Mittheilung aus Porto Alegre zufolge, der Mangel einer

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