aufgenommenen 4prozerntigen Anleihe von 1 000000 4 die erforder- Tichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschafen, w | den Antrag des Magistrats, 4 S E M E zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleidesheine im Betrage von 1 000 000 Æ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner twas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 8. 2 des Gesetzes wow R s “r E \ Lon Anteihescveiten zum Be- ) , in Buchstaben: iner Millio 7 welche in folgenden Abschnitten: an 400 000 M zu 1000 ,
400000 , „ 500 ,
200000 , ,„, 200 ,
zusammen 1 000 000 M nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 32% jährli zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver- loosung oder freihändigen Ankaufs jährl:ch vom 1. April 1888 ab mit einem und ein viertel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, dur gegen- wärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rehtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihesheine eine Gewährleistung S E L mes E u undi unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un beigedrucktem Königlichen Insie Ÿ O e t Gegeben Berlin, den 26. Juni 1888.
(L. S.) Wilhelm.
Zugleich für den Minister des Innern: von Scholz.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Erfurt,
Anleiheschein der Stadt Erfurt, ITte Ausgabe, Gi H E S Mark Reichswährung. usgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Vrivilegiu 26. Juni 1888 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt vä Nr. ., , Seite . . . und Geseß-Sammlung für . _. _. laufende Nr. . . .).
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 26. Juni 1888 wegen Aufnahme ciner Schuld von 1 000 000 (A bekennen wir uns hiermit Namens der Stadt Erfurt durch diese, für jeden Jn- haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns\{huld von . . . . Mark, welche an die Stadt- gemeinde baar gezahlt worden und mit drei und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 000 000 MÆ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans in den Jahren 1888 bis spätestens 1927 einshließlih aus einem Tilgungsstock, welcher mit einem und ein viertel Prozent des Kapitals jährlih, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wirt. Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Reht vorbehalten, den Tilgungs- tod zu verstärken, oder auch sämmtlihe noch im Umlauf befindliche S a nd ju A
le dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen - falls dem Tilgungsstock zu. A a n
Die gekündigten Anleihesheine werden unter Bezeichnung ihrer Bucdcstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monct vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger‘, dem Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Erfurt und in dem „Erfurter Allgemeinen Anzeiger“.
Geht eines dieser Blätter ein, so" wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Prä- fidenten in Erfurt ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solche:gestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, mit drei und ein halb Prozent jährlih verzinst.
Falls die Stadtgemeinde niht von dem ihr vorbehaltenen Recht des freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Anleihescheine Gebrauch mat, wird die Folgeordnung der einzulösenden Anleihescheine durch das Loos bestimmt ; die Ausloosung erfolgt alsdann im Monat Oktober jeden Jahres, die ausgeloosten Nummern werden wenigstens 3 Monate vor dem Zahlungêtermine öffentlich bekannt gemacht.
„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihe- scheins bei der Stadt-Hauptkasse zu Erfurt resp. deren Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Anleihe- \hein sind au die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- kTeitstermine einzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapita! abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermin niht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in Pen sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar Mea mos E D T Q R e nah 8. M des
usfuhrung8geseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. Mär 1879 Sans Seite 281). | : j
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjähruugsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den Lde abten Besiy der Zinsscheine durch Vor- zeigung des Anleibhesheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- 9e it diesem Anleibescheine : it diesem Anleihesheine sind halbjährige Zinsscheine für die nächsten 10 Jahre „ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsfceinen erfolgt bei der Stadt-Hauptkasse in Erfurt gegen Ablieferung der, der älteren Zins\cheinreibe bei- geru in VBeeluse Per Arvelf folgt d
eim DBerlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins ffen dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
‘ ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Erfurt, den . . ten 18.
Oden) Der Magistrat. /
Anmerkung. Die Anleihescheine sind mit der eigenhändigen Unterschrift des Magistratsdirigenten und zweier anderec Magistrats- mitglieder unter Angabe der Amts\tellung zu versehen.
SMNETA E N das L GUNoUG,
L Nt, Der Stadht-Hauptkassen-Rendant.
Provinz SsSfsen, Regierungsbezirk Erfurkt.
5 .…, ter Zinss\chein zum Anleiheschein der Stadt Erfurt, - Ausgabe, Buchstabe. . Nr. .. . über ... . Æ zu 34 Prozent Zinsen über... K... S.
s Der Inhaber dieses Pas emvysinat gegen denen Rüdlgabe O te Zinsen des vorbenann ei i für das HatYahr vom ... ten h E O mi M. i der Stadt- Erfurt oder deren Zahlstellen. A De M Erfurt, den . . t 18 (Trolenstempel.) Der Magistrat.
i | ___ (Unterschriften.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit oran n. n
nmerkung. Die Namensunterschristen des Magistratsdirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern ber Facsimile- stemyeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins\hein mit der eigen- händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Erfurt.
E Anweisung zum Anleiheshein der Stadt Erfurt, 11. Ausgabe, Budstabe N E K
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rüdgabe zu dem obigen Anleiheschein die . « „ te Reihe von S fr die 10 Jahre vom... bis . .. bei der Stadt-Hauptkasse in Erfurt, soferri nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihesheins dagegen Widerspruch erhoben wird.
Erfurt, den . . ten... I.
(Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschriften.)
Anmerkung. Die Namensunterschristen des Magistratsdirigerten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Facsimile- stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen- händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
N E O Ba, auf A nen Blatt- nter den betden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken : N
. _._. ter Zinsschein. | . ._. ter Zinsschein.
Anweisung.
Justiz-Ministerium.
Dem Landgerichts-Präsidenten Schulz in Halberstadt, dem Landgerichts-Direktor, Geheimen Justiz-Rath Albinus in Posen, dem Landgerichts-Rath Zarnikow in Breslau, dem Amtsgerichts-Rath Brück in Schleswig und dem Amts- gerihts-Rath Rave in Neisse ist die nachgesuchte Dienst- entlassung mit Pension ertheilt.
Verseßt sind: der Landgerichts-Präsident Lympius in Stendal an das E in Halberstadt, der Landgerichts- Rath Wernedcke in Posen an das Landgericht in Köslin, der Amtsrichter Goerl iß in Posen. als Landrichter an das Land- gericht daselbst, der Amtsrichter Falkmann in Labiau an das Amtsgericht in Liegniß, der Amtsrichter Henke in Pleschen an das Amtsgericht in Posen, der Amtsrichter Hermesdorf in Merzig an das Amtsgericht in Uerdingen, der Amtsrichte: Hoelzer in Baumholder an das Amtsgericht in Rheinbach, der Amtsricher Tiné in Heinsberg an das Amtsgericht in Saarbrücken und der Amtsrichter Wißmann in Marienburg an das Amtsgericht in Danzig.
Die Verseßung des Amtsrichters Koell ner in Spremberg an das Amtsgericht in Luckau ist zurückgenommen.
Dem Amtsrichter Dr. Willers in Christburg ist behufs Uebertritts zur Verwaltung der indirekten Steuern die nach- gesuchte Dienstentlassung ertheilt.
Verseßt sind in gleiher Amtseigenschaft: der Staats- anwalt Die in Schneidemühl an das Landgericht T ir. Berlin und der Staatsanwalt Dr, Ziegner in Dortmund an das Landgericht in Düsseldorf.
Der Charaîter als Justiz-Rath ist verliehen: dem Recbis- anwalt und Notar Dr. Hübener in Burgdorf, dem Recyts- anwalt und Notar Dr. Sertürner in Hameln und dem Rechtsanwalt Schloetelborg in Hannover.
Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Kechts- anwali Dr, Strunk bei dem Landgericht in Dortmund, der Rechtsanwait Schulze bei dem Amtsgericht in Staßfurt, der Rechtsanwalt Hallermann hei dem Amtsgericht in Hörde, der Rechtsanwalt Mittrup bei dem Landgerich: in (Görliß, der Rechtsanwalt Shunck bei dem Landgericht in Bonn, ber Rechtsanwalt Beng bei dem Amtsgeriht in Dirschau und der Rechtsanwalt Heilborn bei dem Amts- geriht in Fürstenberg a. O.
Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Strunk aus Dortmund und der Gerichts- Assessor Schürmann bei dem Landgericht in Essen, der Gerichts-Assessor Dr. Burghold und der Gerichts-Assessor ' Dr. Wolff bei dem Landgericht in Frankfuct a. M., der Rechtsanwalt Bens aus Dirschau bei dem Amtsgeridt in Marienburg, der Gerichts : Assessor Dr. Siegmund Meyer bei dem Landgericht in A A und der Gerichts-Assessor Dahm bei dem Landgericht in Altona.
Der Amtsgerichts-Rath Lührraann in Lüdenscheid ist gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medina Ande i
Se. Majestät der Kaiser und König haben dur Allerhöchsten Erlaß vom 9. Zuli d. J. zu bestimmen ie V daß in sämmtlichen Schulen der Monarchie die Geburt s- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedri ch fortan als vaterländische Gedenk- und Srinnerungstage begangen werden.
Jndem ih die mir unterstellten Schulauffichtsbehörden mit der Ausführung dieses Allerhöchsten Erlasses beauftrage, finde ih mich zu dem oollen Vertrauen berechtigt, daß die preußische chule den von Sr. Majestät ausgesprohenen Willen freudig und verständnißvoll jetzt und in künstigen Tagen verwirklichen wird. Wie es dem Begriffe der Pflicht entspricht, von dem die verklärten Herrscher bis zu ihren lezten Äthemzügen durchdrungen gewesen sind, wird die Squle die ihnen geweihten Tage nicht in dien Muße begehen. Vielmehr wird sie dieselben ihrer ge- wohnten Arveit widmen, diese aber mit einer Stunde einleiten oder beschließen, durch welche die Gemüther der zusammengehörenden Schuljugend in Gottesfurht gesammelt und in der Betrachtung
gegen König und Vaterland erfüllt werden. Berlin, den 23. Juli 1888. A Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. E E Goßler. n jämmtliche Königlihe Ober - Präsidenten, an sämmtliche Ne Provinzial-Schulkollegien und sämmltiche Königliche Regierungen.
Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität.
Die philosophishe Fakultät der hiesigen Königliche Universität hat für das Jahr 1887/88" das Paderstein' he San dem Privatdozenten Dr. Georg Volkens zu-
nt.
Die Verleihung des gedachten Stipendiums für das Jahr 1888/89 wird \. Z. durch die medizinishe it erfolgen. Berlin , den 25. Juli 1888. E D N Rektor und Senat. Schwendener.
Königliche Universitäts-Bibliothek.
_ Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Universitäts- N entlichenen Bücher findet in der Woche Gs
30. Juli bis 4. August statt.
Bekanntmachung.
Zum Andenken des am 28. Juli 1883 au ia ver- storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin ie dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung er- rihtet, welche den Namen
„Adolf-Ginsberg-Stiftun g“
o E
er Zweck der Stistung is, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der ao gter welche ihre akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das legte Semester die Königliche atademishe Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, dur Verleihung von Stipendien die Mittel für ihce weitere Ausbildung, entweder in Meister- Ateliers, oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studien- reisen ins Ausland zu gewähren.
Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu Gute
fommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen auch her- vorragend begabte junge Bildhauer berücksihtigt werden dürfen. (§. 1 des Siatuts der Stiftung.) _ Das Stipendium, welches der Regel nach in vierteljähr- lihen Raten gezahlt werden soll, wird nux auf ein Jahr 48 willigt, darf jedo zwei Jahre hintereinander, aber nit länger an denselben Bewerber bewilligt werden. (8. 4 des L g |
Det den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch- schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten i Ns folgende Schriftstücke einzureichen :
1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2) amtliche Zeugnisse über die Absolvirung der akademischen Studien, und über Führung, Fleiß und Besähigung des Be- werbers. Erforderlihen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis dur Vorlage threr Studienarbeiten, oder dur Probearbeiten vor dem Direktor der Königlichen akademischen E für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. 9. 0.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Direktor der Königlichen O mischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Umfangs (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Kopie nah einem hervorragendem Werke der älteren Kunst) einzuliefern, welche Eigenthum derjelben wird. (8. 10,
__ Bei mangelhaftem Fleiß oder s{le{chter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium dur das Kura- torium entzogen werden. (§8. 11.)
Das Stipendium beträgt ca. 2000 ( und wird für die Zeit vom 29, Dezember 1888 bis dahin 1889 vaeliebin, _ Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor- stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J: A unterzeihneten Vorsißenden des Kuratoriums einzu- Berlin, den 28. Juli 1888. Der Vorsigßende des Kuratoriums der „Adolf-Ginsberg-Stiftung“. : __ A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Krasnoje -Selo, 21, Juli. a Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 111, unter Ernennung zum Commandeur dieses Regts., v. Klitzing, Oberst- Lt. und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 76, Deinetas Oberst- Lt., beauftragt mit der Führ. des Inf. Regts. Nr. 65, unter Ernennung zum Commandeur dieses Regts., v. Mikusch-Buchberg, Oberst- Lieut, und Chef des Generalstabes des XIV. Armee-Corps, Flessing, Oberst-Lieut. à la auite des Inf. Regts. Nr. 64, kommandirt nah Württemberg, Geride, Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 72, Harnickell, Oberst-Lt, beauftragt mit der Sührung des Inf. Regts. Nr. 23, unter Ernennung zu Commandeuren der betreffenden Regimenter, Frhr. v Sto ckch, Oberst-Lt. und Com- mandeur des 2. Garde-Drag. M v. John, Oberst-Lt. und Commandeur des Hus. Regis. Nr. 4, v. Maltan Frhr. zu Wartenberg u. Penzlin, Oberst - Lieutenant und Com- mandeur des Kürassier - Regiments Nr. s, v. Langenbeck, Qberst-Lieutenant und Chef des Generalstabes des IV. Armee-Corps, v. Arnim, Oberst-Lt. à la suite des Kür. Regts. Nr. 5 und Präses einer Remonte: Ankaufs-Kommission, v. Kaufmann, Oberst-Lt. und Commandeur des Fuß-Art. Regts. Nr 2, v. Bruhn, Oberst-Lt. von der 1. Ingen. Insp. und Inspecteur der 8. Festungs-Inspektion, zu Dbersten befördert, v. Villaume, Oberst und Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Mililär-Bevollmähtigter in
der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelm's I. und Kaiser
St. Petersburg, ein Patent seiner Charge verliehen. o. Wolff,/
Friedrih's erhoben und mit dankbarer und treuer Gesinnung
Oberst-Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 98 und zweiter Komman- dant von Koblenz und Ehrenbreitstein, der Charakter als Oberst
verliehen. In der Gendarmerie. Krasnoje-Selo. 21. Juli. von Heiste r. Oberst-Lt. u. Brigadiec der 10. Gend. Brig., der Charaëter
als Oberst verliehen. j : Im Beurlaubtenstande. Krasnoijie-Selo, 21. Juli.
Reuter, Hauptm. a. D. im Landw. Regts. Bezirk T Berlin, zuleßt im 2. Garde-Landw. Regt., in der Armee, und zwar als Hauptm. im 2. Aufgebot des 2. Garde-Landw. Regts., wiederangestellt.
de
ANAichkamlkliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Juli. Ueber den Besuh Sr. Majestät des Kaisers und Königs am Königlich #\chwedisch-norwegishen Hofe meldet „W. T. B.“ weiter: .
Stockholm, 27. Juli. Heute Vormittag besuchten S e. Majestät der Kaiser Wilhelm in Begleitung Sr. Majestät des Königs Oscar, Jhrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen von Schweden sowie des Prinzen Heinrich von Preußen und des Grafen Herbert Bismarck den Katharinen- Elevator und nahmen sodann das National-Museum und die Central-Telephonstation in Augenschein. Nachdem die Hohen Herrschaften sodann im Schlosse das Déjeuner einge- nommen hatten, begaben sich dieselben Nachmittags in die Niddarholms-Kirche, in welcher sih die Gräber der Königsfamilie befinden. — B vor 3 Uhr Nachmittags erfolgte die Abfahrt nah Sch{loß Drottningholm, wo das Diner eingenommen wird. — Die Schi i e des deutschen Geschwaders erhielten vom frühen Morgen an zahlreiche Besuche Seitens der Bewohner Stock- holms; die Gäste wurden überaus freundlih aufgenommen. Die Offiziere und Mannschaften des deutshen Geschwaders wurden bereits gestern vielfah in der Stadt gesehen. ;
Stockholm, 27. Juli. Der König hat dem Kaiser Wilhelm und dem Prinzen Heinrich das N des Norwegischen St. Olaf:Ordens verliehen. Kaiser Wilhelm verlieh dem Staats-Minister Freiherrn von Bildt den Schwarzen Adler-Orden. :
Stockholm, 27. Juli. Die A usfahrt nachDrottnin g- holm wurde auf dem Königlichen Dampfschiff „Sköl d mö n“ unternommen. An derselben nahmen Theil: der Kaiser Wilhelm, der König und der Kronprinz von Schweden, Prinz Heimich von Preußen sowie das Gefolge. Die Rücehr er- folgte um 7 Uhr Abends. Die Königliche Schaluppe führte den König und seine Hohen Gäste an die „Hohenzollern“. — Das Kaiserliche Geshwader wird um 9 Uhr segel- fertig sein und um 3 Uhr Morgens in See gehen. Die „Hohenzollern“ dampft erst später ab, erreiht das Geschwader aber unterwegs. — Se. Majestät der Kaiser ersuchte heute Se. Majestät den König Oscar, Taufzeuge bei dem neugeborenen Prinzen zu sein. :
Stockholin, 28. Juli. Se. Majestät der Kaiser
Wilhelm verließ heute Morgen 6 Uhr mit der „Hohen - zollern“ den hiesigen Hasen, nachdem gestern Abend 10 Uhr Se. Majestät der König und der Kronprinz an Bord ver „Hohenzollern“ sich herzlihst verabschiedet hatten. Beim Verlassen des Schiffes wurde auf der gegenüber gelegenen Marinewerft ein prachtvolles Feuerwerk sichtbar, worauf an Bord der „Hohenzollern“ ebenfalls Brillantfeuer abgebrannt wurde. Tausende von Zuschauern waren an den Ufern ver- sammelt und jubelten dem Kaiser sowie dem König und dem Kronprinzen fortwährend zu.
— Ueber die Vorbereitungen zum Empfange Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm in Kopenhagen meldet „W. T. B.:“
Kopenhagen, 27. Juli. Nach den getroffenen vor- läufigen Dingen wird Se. Majestät der König zu der Zeit, da die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm erwartet wird, Allerhöhstdemselben an Bord des Dampfschiffs „Danebro g“ entgegensegeln. Die „Dane- brog“ wird esfortirt sein: von dem Panzerschiff| „Hel- goland““, auf welchem der Chef des Geschwaders, Vize-Admiral Melvahl, seine Flagge hißt, während der Commandeur Mac- Dougall das Schif} kommandirt, ferner vom Panzerschiff „Ddin“, gesührt von dem Commandeur Jacobson, sowie von den Torpedobooten „Sölöven“, „Storen“, „Hvalrossen“ und „Delfinen“', ersteres von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Waldemar gesührt. Die Korvette „Dagmar“, das Torpedo- {hi} „Esbern Suare“, sowie die Kanonenboote „„Falster“/ und „„Guldbergsund““ bleiben auf der Rhede, um bei der Ankunft des Kaisers die Honneurs zu machen. Auch die übrigen im Hafen liegenden Kriegsschiffe und die gesammten Forts salutiren. Auf der Zollbude wird ein zeltförmiger Baldachin erbaut, unter welchem der erste Empsang stattfindet. Die Leibgarde stellt die Ehrenwache auf der Zollbude. Die hier garnisonirenden Jnfanterie-Regimenter bilden Spalier von der Zollbude bis zum Schloß A malienborg, wohin die Aller- A Herrschaften von einem Husaren-Detachement eskortirt
erden.
— Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing gestern in Koblenz den Minister des König- lihen Hauses, von Wedell-Piesdorf.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll: und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sigung.
Uri Eine einstweilige Verfügung muß nah einem [rtheil des Reichsgerihts, 111. Civilsenats, vom S April d. J., zwar innerhalb zweier Wochen nah ihrer de ordnung und Zustellung an den Jmpetranten von diesem dien JImpetraten zugestellt werden ; dagegen brauht nicht die Durchführung des durh die Verfügung Angeordneten innerhalb der zweiwöchentlichen Frist zu erfolgen.
A S. M. S. „Niobe“ ist am 25. Juli cr. in Arendal
(Norwegen) eingetroffen und beabsihtigt am 31. desf. Mts.
wieder in See zu gehen.
Pri S. M. Kreuzer „Habicht“ ist am 26. Juli cr. in kincipe eingetroffen und beabsichtigt am 27. dess. Mts.
wieder in See zu gehen.
_ Vayern. München, 27. Zuli. (W. T. B.) Zur Theil- nahme an der Centennarfeier a heute Nacmittag der ber-Bürgermeister von Rom, Marquis de Guiccioli,
Her ein. Derselbe wurde von den städtishen Behörden feier-
ih empfangen.
Baden. Karlsruhe, 27. Juli. (W. T. B.) Die Großherzogin unternahm gestern in Baden-Baden die erste Ausfahrt. Der tägliche Aufenthalt in der frishen Luft wirkt auf das Allgemeinbefinden Jhrer Königlichen Hoheit sehr vortheilhaft.
Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 26. Juli. (Goth. Ztg.) eute, am Todestage des Prinzen August, Herzogs zu Sachsen, fand früh 7 Uhr in der Gruft der katholischen Pfarrkirhe St. Augustin eine Messe statt, zu welcher sih die Prinzessin Clementine mit ihrer Tochter, der Erz- herzogin Clotilde ‘on Desterreich und die Herzogin von Montpensier, eingefunden hatten. Um 91/5 Uhr wurde in der Kirche St. Augustin ein Hochamt abge- halten, welchem die sämmtlichen gestern hier eingetroffe- nen Höchsten Herrschasten beiwohnten. Auch die regte- rende Frau Herzogin Alexandrine von Sachsen- Coburg-Gotha war bei der Gedächtnißfeier zugegen. Nach dem Hochamt begaben L sämmtlihe Höchste Herrschaften in die hell erleuhtete, mit sehr vielen Blattgewächsen geshmüdte Gruft, um daselbst auf dem Sarkophage des Verewigten Kränze niederzulegen. — Auf Schloß Callenberg fand heute Nach- Os h der Herzogin zu Ehren der Hohen Verwandten ein iner statt.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Juli. (Wien. Ztg.) König Georg von Griechenland empfing heute den e des Aeußern, Grafen Kälnoky, in Privat- audienz.
— (Presse.) Der Minister-Präsident Graf Taaffe ist heute nah Ellischau avgereist. — Der russische Minisier von Giers hat seine Ankunft in Franzensbad angezeigt.
Großbritannien und Jrland. London, 26. Juli. (A. C.) Es verlautet n:1nmehr aus zuverlässiger Quelle, daß das Parlament am 15. August vertagt werden und in der ersten Woche des November zu einer Herbstsession wieder zusammentreten wird.
Vorgestern Mittag wurden die Feindseligkeiten zwischen den beiden manövrirenden Geshwadern der britischen
lotte eröffnet. Admiral Tryon, der Befehlshaber der in
erehaven liegenden Abtheilung, erließ den Befehl, bei Anbruch der Dunkelheit teine Lichter an Bord der Schiffe anzuzünden, dagegen die elektrishen Beleuhtungs-Apparate bereit zu halten. Die bei den Manövern zur Verwendung kommenden Plaß- Torpedos bestehen aus Kupferhülsen, welhe mit Wasser gefüllt sind. Sobald eines dieser Geschosse an einem Schiff explo- dirt, wird es als außer Aktion befindlih betrachtet. — Nach den N wird sih die gesammte Flotte auf der Rhede von S versammeln, um Ende August E Anfangs September von der Königin inspizirt zu werden.
— 928, Juli. (W. T. B.) Die Lokal-Verwaltungs- Bill ist gestern in dritter Lesung vom Unterhause und N in erster Lesung vom Oberhause angenommen worden,
Frankxreich. Paris, 26. Juli. (Köln. Ztg.) Der Kriegs-Minister de Freycine* hat angeordnet, dc.þ der nächste dienstpflihtige Jahrgang für den fünfjährigen Dienst, der noch immer besteht, cinberufex wird. Nur 25000 Mann werden auf ein Jahr einberuf?-n, können aber durch Ent- scheidung des Kriegs-Ministers bis zu drei Jahren zurük- gehalten werden. Der Kriegsminister befolgt hierin das von jeinem Vorgänger Ferron gegebene Beispiel.
Rußland und Polen. S:. Petersburg, 27. Juli. (W. T. B.) Die kir hlihe Ceremonie anläßlich der Jubelfeier wurde auf dem Schloßplag unter Theilnahme des gesammten Hofes feierlihst begangen. Troß der un- gen Witterung prangt die Stadt in reihstem Schmuck.
A des ganzen Tages durhwogten zahlreihe Menschen- massen die Straßen.
Der General-Gouverneur“ von Kiew, Drentelen, ist heute in Folge eines Schlaganfalls gestorben.
Kiew, 28. 04 (W. T. B.) Nach Beendigung der gestrigen Kirchenfeier fand ein von der Munizipalität ge- gebenes Festmahl für die Geistlichkeit, die Deputationen und alle auswärtigen Gäste statt, bei welhem der Metropolit von Kiew, Platon, und der Ober-Prokurator des heiligen Synods, Pobedonoßzew, über die Bedeutung der Jubelfeier sprachen.
Ftalien. Monza, 27. Juli. (W. T. B.) Dem Ver- nehmen nah wird der Kronprinz von Jtalien in den nächsten Tagen unter dem Namen eines Grafen Pollenzo und in Begleitung des Generals Morra Laviano und des Obersten Osio einen Ausflug nah der Schweiz und nah Sachsen unternehmen.
Schweiz. Zürich, 27. Juli. (W. T. B.) Von de Kantons-Regierung wurde für die in Norddeutsch land durch das Hochwasser Geschädigten ein Staats beitrag beschlossen.
Niederlande. Haag, 27. Juli. (W. T. B.) Die Zweite Kammer nahm heute mit 64 gegen 8 Stimmen die Konvention, betreffend den Handel mit geistigen Getränken unter den Fishern auf der Nordsee, an.
M oigariew Sofia, 26. Juli. (Wien. 21g Keinerlei offizielle Nachricht bestätigt die Gerüchte, daß die Briganten cernirt und angegriffen worden wären. Die Regierung hat die Verfolgung derselben niht wieder ae L son- dern wartet die Befreiung der Gefangenen a
Amerika. Chicago, 25. Juli. (A. C.) Heute wurde hier ein weiterer Anarchist verhaftet, der an dem jüngst entdeckten Dynamit - Komplott betheiligt gewesen sein soll. Der Polizei-Jnspektor Bonfield beshlagnahmte gestern mehrere weitere Höllenmaschinen.
Asien. Persien. (W. T. B.) Einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Teheran zufolge, hätten \ih die in der persishen Provinz Astrabad wohnenden Turk- menen empört und bedrohten die Stadt Astrabad. Die der Stadt benachbarten Dörfer seien geplündert und viele Menschen ermordet worden. Die Einwohner von Astra- bad hätien sich an den Schah und an den Gouverneur von Khorasan mit der Bitte um Hülfe gewandt, da der Gouverneur der Provinz sowie die anwesenden Truppen zu {wah seien, um den Aufstand bewältigen zu können.
Afrika. Marokko. Tanger, 24. Juli. (R. B.) Amtlicher Meldung zufolge kampirt der Sultan von Marokko im Distrikt Kabyle Zaian, wo er mit der Züch- tigung des widerspänstigen Theils des diese Gegend bewoh- nenden Stammes beschäftigt ist. Sobald diese Aufgabe gelöst ist, wird der Sultan den Marsh nach Tanger antreten.
Zeitungsftimmen.
Die in Stockholm erscheinenden „Post-och-Jnrikes- Tidningar“ schreibt aus Anlaß des Besuchs Kaiser Wilhelm's:
Deutschlands mächtiger Kaiser, Preußens edler König, begleitet und gefolgt von einer glänzenden Suite und einer mächtigen Flotte, ist heute in der Hauptstadt Schwedens angekommen, um während einiger Tage unseren König und unser Königs- haus zu besuchen. Er is ni{ht nur ein sehr willkom- mener Gast unserer Königsfamilie, mit welcher er durch die festesten Bande der Verwandtschaft und dec Anhänglichkeit verbunden ist, son- dern au der Bevölkerung der Hauptstadt und des ganzen Landes, die die Freude ihres Königs und der Königlichen Familie theilt und immer getheilt hat und wie an den eigenen so auch an den Sorgen und Bekümmernissen Theil nimmt, von denen ihr geliebter König und seine Nächsten betroffen werden. Der jeßt eingetroffene Kaiserbesuch gewährt uns große Veranlassung zur Freude und Genugthuung, und deshalb hat auch die Haupt- stadt Schwedens fih in Hochzeitstraht gekleidet, um den für den König und das Volk so lieben Besuch eines Monarchen zu empfangen, dessen kürzlich erfolgte Thronbesteigung die freudigsten Hoffnungen erweckt für das Glück und das Wohlergehen Deutschlands wegen eines ungestörten Friedens für dieses mächtige Land und für Europa und in Folge dessen für die Segnungen des Friedens, der Eintraht und der Civilisation in unserem Welttheil für lange Zeiten. Nach dem bedeutungsvollen Besuch bei dem mähtigen Nachbar im Osten, wo imponirende militärische Schauspiele mit glänzenden Hoffesten abwechselten, und wo Alles, was das Czaren- reih Großartiges und Glänzendes hat, aufgeboten wurde, um den Aufenthalt des Deutschen Kaisers in St. Petersburg angenehm und erinnerungsreich zu machen, kommt er jeßt zu uns. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Empfang, der ihm hier bereitet werden kann, an äußerem Glanz und Pracht sich nicht mit dem messen kann, was ihm die Hauptstadt des großen Kaiserreihes bot. Der allgemeine Jubel, der Ausdruck der Sympathie und Ach- tung, womit alle Gesellshafts\{hichten der s{chwedischen Nation Kaiser Wilhelm 11. begrüßten, zeigen indessen, daß das Willkommen, das ihm hier geboten wurde, nicht weniger herzlich und aufrichtig ist, als es der Empfang in St. Petersburg war. Die hohe, \{chlanke Kriegergestalt, sein Gesiht mit den männ- lihen hohenzollern\chen Zügen, alles zusammen macht ihn zu dem Vilde eines kräftigen Herrschers. . . . Der zweite Besuch des Deutschen Kaisers gilt unserem König unserem Landè und unserer Hauptstadt. Daß er hier von N und Königsfamilie, von Stadt und Land, von Reich und Arm mit Liebe, Zuneigung und Sympathie empfangen wird, das weiß Jeder, der die Verhältnisse in unserem Lande kennt. Der edle Monar wird siherlih überall erfahren, daß das Königshaus und das Volk die Aufmerksamkeit und den Beweis der Sympathie hoch zu \häten wissen, den der Hohe Reisende dur feinen Besuch geliefert hat. Das festlihe Gepränge, das sich im Schlosse des Königs und auf vielen offenen Plätzen, sowie öffentlihen und privaten Gebäuden der Hauptstadt zeigt, wird noch fernerweit dem Deutschen Kaiser ein Zeug- niß davon sein, daß seine Person den Bewohnern Schwedens lieb ist und daß die Nation sich mit ihrem Könige des freundlichen, lieben Besuchs freut, Geschwisterkind mit unserer Kronprinzessin, nahe verwandt und ein ergebener Freund des volksgeliebtea Königs des Landes, sind bereits jeßt starke Bande der Verwandtschaft und der Freund- haft vorhanden, die unsere Königsfamilie mit dem Manne verbinden, der jeßt die Deutsche Kaiserkrone trägt. Sicherlih werden auch in der Zukunft ebenso starke Banze die beiden Nationen verbinden, die durch die Schickung der Vorsehung die Regenten zu Herrschern erhalten haben, welhe sich heute in der Hauptstadt Schwedens unter dem Jubel des Volks begegnen. Während der Re- gierungszeit König Oscar's 11. hat die Liebe und die Anhänglichkeit des schwedischen Volks für unsere Stammverwandten südlich der Ostsee und für die Kaiserfamilie Deutschlands sich immer mehr enlwidckelt und befestigt, und man hegt hier im Lande die sichere Zu- versiht und die freudige Hoffnung, daß keine Ereignisse das herzliche und glückbringende gute Verhältniß zwischen den beiden Nationen und deren Regentenhäusern zu stören im Stande sein werden. Die Zeiten der Mißhelligkeiten zwischen den beiden Nationen werden, wir hoffen es, für immer vorbei sein.
— Die Münchener „Allgemeine Zeitung“ schreibt:
Der Besuch, welchen Kaiser Wilhelm an dem Hofe von Stock- holm abstattet, wird in Deutschland in allen Kreisen mit ungetheilter Befriedigung und Zustimmung begrüßt, auch von Denjenigen, welche der „Antrittsvisite“ des jungen Kaisers am russischer,
ofe mit geringerem Beifall gegenüberstanden. Die germanische Stammesverwandtshaft mit den Skandinaviern und die tief begründeten Sympathien, welhe sich, nach vorübergegangenen
egnecishen Berührungen früherer Jahrhunderte, seit langer
Zeit§wischen Deutschland und Schweden wie dem übrigen europäischen Norden immer mehr befestigt und auch in innigeren Verbindungen ¡wischen den beiderseitigen Dynastien Ausdruck gefunden haben, sichern der jeßigen Begegnung der Herrscher von vornherein allgemeines warmes Interesse, und mit doppelter Freude ersieht man aus den einlaufen- den Berichten, wie hon der Anfang des Aufenthalts Kaiser Wilhelm's in Stockholm auh zu unzweideutigen Beweisen einer dem deutschen Besuche aufrihtig freundlih zugeneigten Haltung des Publikums der ‘chwedischen Hauptstadt Anlaß gegeben hai. Die Genugthuung bier- äber wird noch erhöht durch Berichte aus Kopenhagen, welche den für Deutschland günstigen Umschwung der Stimmung im dänischen Volke bestätigen, so daß wir auch von dem weiteren Verlauf und dein bevorstehenden Abschluß der nordishen Meerfahrt Kaiser Wilhelm's neue günstige Zeugnisse für die Bewährung der auf Er- haltung des Friedens und guter Beziehungen zu den Nachbarstaaten O Politik des Deutshen Reichs zuversihtiich erwarten dürfen.
__— Jn einem Artikel der „Kölnischen Zeitung“ über „die Betheiligung dex deutschen Jndustrie an staatlichen Unter- nehmungen. im Auslande“ heißt es:
In der gegenwärtigen Zeit des internationalen Wettbew?erbs kann inan kaum eine Zeitungsnummer finden, in der nicht in längeren Auf- säßen oder kurzen Mittheilungen Vergleiche zwischen den A der einzelnen betheiligten Nationen angestellt würden. Nicht bloß bei uns in Deutschland, in England, Belgien und au in Frankreich bemüht inan ih, immer wieder von Neuem ziffermäßig nahzuweiïen, auf welhen Gebieten man den Nachbar überholt, auf welchen man zurückgeblieben sei. Jn den leßten Jahren bietet nament- lich Deutschlands Stellung auf dem Weltmarkt ausgiebigen Anlaß zu lebhaftesten Erörterungen. So ziemlich überall, nur mit mehr oder weniger Freudigkeit , giebt man zu, daß auch auf diesem Gebiet das neuerstandene Reih [seiner n Stellung im Rathe der Völker Ehre zu machen suche. Dabei übersehen wir indessen in Deutschland häufig einen Umstand: wie die wirthschaft- lihen Verhältnisse lebe liegen, gelingt es einem neven Mitbewerber nur mit großer Mühe und erheblichen Opfern an Zeit und Geld, sich geltend zu machen und die bisherigen Inhaber des Geschäfts zu verdrängen oder auch nur sih neben ihnen einzurihtey. Mit Aus- nahme von China und dem nah seiner Aufnahmefähigkeit noch nicht genügend zu beurtheilenden Innern des_sogenannten dunklen Welt- theils ist so ziemlich die ganze Erde dem internationalen
E
pi D ens bmi m. e V, ::4 mbaT E Gri L