E E E M E M A. mur: E Drr e Mr E C E E E E arz P I d ee R m A
[24738] © tliche Zustellung.
Landwirth Jakob Mannherz in Gochsheim klagt gegen 1) Pflästerer Friedrih Föhrenbach von Gos-
, 2) Wilhelmine Weißhaupt, ledig, von da,
3) Valentin Weißhaupt, ledig, von da, alle z. Zt. an unbekannten Orten, wegen rückständigen Zinses aus einem unterm 11. August 1874 gegebenen Dar- ITehen von 514 M 28 für die Zeit vom 18. Juli 1885 bis dahin 1887, mit dem Antrage auf Ver- urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 37 M 25 nebst 59/9 Zins aus 514 A 28 § vom 18. Juli 1887, und ladet die Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsftreits vor das Groß- herzoglihe Amtsgeriht zu Bretten auf Montag, den 3. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr. Uen Zwecke der öffentlihen Zustel.ung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
VBretteu, den 18, Juli 1888.
Cisenlut,
Gerichtsshreiber des Großherzogliden Amtsgerichts.
[24737] Oeffentliche Denos:
Der Schreiner Lorenz Hauswir:h zu Hagenau, vertreten durch Rechtsanwalt Albert zu Hagenau, klagt gegen den Christian Rieß, vormals Wirth zu Hagenau, jeßt unbekannten Wohn- und Aufenthalts- orts, aus Bau- und Möbellieferungen im Mai 1888, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des X. Rieß zur Zahlung von 4 139,49 nebst Zinsen vom Tage der Klage und vorläufige Vollstreckbar- Teit8erkflärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtsgeriht zu Hagenau auf den 19. September 1888S, Vormittags §8 Uhr.
um Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
Hagenau, den 2. August 1888,
Thewes, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[24741]
Die verehelihte Privatförster Wilhelm Schulz, Marie Mathilde, geborene Dieckow, im Beistande ihres Chemanns, zu Groß-Msöüen bei Pyriß, ver- treten durch den Rechtsanwalt Goldstein hierselbst, Elagt gegen den Gastwicth Hermann Otto Dieckow, früher zu Loist, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 3000 M nebst Zinsen, mit dem Antrage,
den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin zur Vermeidung der £wangsvollstreck{ung, ins- besondere au in das im Grundbuche von Loist Band I. Blatt Nr. 13 verzeichnete Kruggrund- \tüdckd die Summe von 3000 #4 nebst 49% Ver- zugszinsen seit dem 1. Januar 1887 zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer A AormalGen Landgerichts zu Stargard i. Pom. auf den
12. Dezember 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stargard i. E den e Juli 1888.
ruel, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.
[24788] Oeffentliche Zustellung.
Durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Zwei- brücken, als zuständigen Vollstreckungsgerihts, vom 23. Juli 1888 wurde in dem auf Anstehen von Adolf Frölich, Bankier zu Zweibrücken, als Rechts- nahfolgers des Maschinenshlossers Carl Nombro allda gegen Carl Schmidt, Mechanikus zu Zwei- brüden, betriebenen Subhastationsverfahren das Ver- theilungsverfahren eröffnet und Vertheilungstcrmin anberaumt auf Samstag, den 22. September 1888, Vorm. 10 Uhr, in der Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts dahier mit der Aufforderung an die in Art. 108, 109 und 110 der Subkbastations- Ordnung bezeichneten Gläubiger, binnen ciner Frist von drei Wochen bei Vermeidung der Nichtberück- sichtigung bei Aufstellung des Vertbeilungsplanes unter Vorlage der Beweisurkunden, ihre Ansprüche mit genauer Bezeichnung des Betrages in Haupt- und Nebensache, Verechnung der beanspruchten Zinsen bis zum Tage der Os 6. Juli 1888,
Grundes der Forderung und des beanspruthten Ranges bei dem Vollstreckungsgerihte anzumelden, zugleih auch in dem Vertheilungstermin zu erschei- nen zur Erklärung über den Vertheilungsplan sowie ¿ur Ausführung der Vertheilung.
Dies wird den ausweislich Bescheinigung des Vürgermeisteramts dahier dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesenden Gläubigern : Maria Dickes, emancipirter Minderjähriger, und Johann Dies, Metalldreher, in ihrer Eigenschaft als geseßlihe Erben am Nawhlasse ihrer. dahier ver- lebten Eltern Philipp Dikes, Glockengießer, und Margaretha Vollmar, andurch geseßliher Vorschrift gemäß öffentlich zugestellt.
Zweibrücken, den 2. August 1888,
Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
(L. S8.) (Unterschrift), Kgl. Sekretär.
[24736] Oeffentliche Zustellung.
Der Förster August Schulz zu Rackau, vertreten dur den Rechtsanwalt Roeder in Züllichau, hat gegen die Erben des in Ra&21 verstorhenen Rest- gäârtners Johann Georg Kubisch (Kuppisch):
a. die Wittwe Louise Kubisch, geborene Pebke, zu
b den Posibot Johann Friedri Kubisch
. den Postboten Johann Friedri ubi in
Berlin, Swinemünderstr, 146, e. den Tagearbeiter Ernst Kubish in Rackau, d. die Kinder des verstorbenen Arbeiters Johann August Kubisch : 1) den Johann Friedri Wilhelm Kubish in Rackau, 2) pa a Johann Friedrich Ernst Kubisch aselbst, 3) die Karoline Wilhelmine Kubisch, 4) den Iohann Gottlieb Kubisch, 9) die Karoline Ernestine Kubisch, 6). die Johanne Louise Kubisch, ad 3 bis 6 minorenn und bevormundet durch den Gärtner Wilhelm Bielke in Radcau, wegen 164 # 98 -§ geklagt und beantragt: zu erkennen, daß die Beklagten als Erben des in Rackau verstorbenen Restgärtners Johann Georg Kubish schuldig, an Kläger zur Ver-
meidung der Zwangsvollstreckung in das Grund- ück Rackau Nr. 2 164 A 98 S zu zahlen, den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urtheil für vorläufig voll- \treckbar zu erklären.
Die Ladung zum Verhandlungstermine am 9. Mai d. Is. hat dem Mitbeklagten Johann Friedrich Wilhelm Kubish wegen unbekannten Aufenthalts nicht zugestellt werden können, und ladet Kläger denselben daher nochmals zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Züllichau auf den 27. September 1888, Vormittags 10} Uhr. Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Züllichau, den 29. Juli 1888.
gez. Dubnadck, Gerichteshreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[24854] Oeffentliche Zuftellung.
Die Balbina Christen, ohne Gewerbe, in Gild- weiler wohnend, Wittwe des daselbst verlebten Schusters Theobald Kieré, handelnd als Mutter und gesetlihe Vormünderin ihrer mit ihrem ver- lebten Ehemanne erzeugten noch minderjährigen Kinder: 1) Katkarira, 2) Emma und 3) Rosalie Kieré, vertreten durch den Geschäftsmann Bollack in Dammerkirch, klagt gegen den Eugen Christen, Sohn von Joseph, Ackerer aus Ammerzweiler, z. Zt. im Auslande, obne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort, wegen einer dem verlebten Theobald Kiené unterm 2. August 1885 zugefügten körperlihen Miß- handlung, auf Erstattung der ihr hierdurh entstan- denen Auslagen und Verluste, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten mittels vorläufig voll- streckbaren Urtheils zur Zahlung von 142,50 M nebst 5 % Zinsen vom Tage der Klagezustellung an, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- luna des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Dammerkirh auf den 8. November 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwelke der öffent- lihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht.
Gores, Sekretär,
Gerichts\hreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[24563] Oeffentliche Zustellung.
1) Der Abdeckereigehülfe Julius Edvard Ortmann zu Tilsit,
2) die Bertha Adelheid Ortmann,
3) die Louise Hulda Ortmann,
ad 2 und 3 in- Barannen wohnhaft, sämmt-
lich großjährig und vaterlos,
4) die minderjährigen Geshwister Franz Gustav und Franz Pavl Ortmann, bevormundet durch den Gerbermeister Kastner hier,
vertreten durch den Rechtsanwalt Settegast, klagen
gegen
1) den Grundbesißer Friedri Cub in Zielasken,
2) die Erben der Wirthsfrau Julie Cub, ver- s gewesene Bahlo, geb. Klimmeck, näm- ih:
a. den Arbeiter Ludwig Bahlo in Profstken,
b. den Losmann Iohann Bahlo daselbft,
c. die minderjährige Auguste Kossakowski, ver- treten durch ihren Vater, den chemoligen Fiscerei-Aufseher Kossakowski, Beide zuleßt in Bromberg wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts,
wegen 1604 A 17 » Darlehnsforderung, mit dem
Nntrage:
1) den Verklagten zu 1 als per*önlihen Schuldner, die Verklagten zu 2 als Erben der Wirthsfrau Julie Cub, verwittwet gewesene Bablo, geb. Klimieck, sämmtliche Verklagte aber zur Ver- meidung der Zwang8vollstreckung in das Grund- tück Szielasken Bd. I. Bl. 8 zu verurtheilen, an die Kläger ad 1—3 je 320 4 83 „§ und an dic Kläger ad 4 je 320 84 „S, zusammen 1604 A 17 S nebst 6°/9 Zinsen ‘seit dem 14. Oftober 1884 zu zahlen,
2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollstreckbar zu erklären.
und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor die IT. Civilkammer des König-
lihen Landgerichts zu Lyck auf den 11. Dezember
1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung,
einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen An-
walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu-
L wird dieser Auszug der Klage bekannt ge-
macht.
Lyckck, den 21. Juli 1888,
Mergthaus, Gerichts\{Greiber des Königlichen Landgerichts.
[24562] Oeffentliche Zustellung. 1) Die verehelichte Bauerauszüglerin Caroline feiffer, verwittwet gewesene Michler, geborene inkler, zu Klein-Neudorf. Kreis Brieg,
2) der Bcuergutsbesißer Riccard Michler zu Bärzdorf, Kreis Brieg,
3) der Erbscholtiseibesißver Reinhold Mihhler zu Klein-Neudorf, Kreis Brieg,
4) der Bauergutsbesißer Gustav Michler zu Klein-Neudorf, Kreis Brieg,
5) die verehelihte Bauergutsbesizer Emilie Pfeiffer, geborene Michicr, zu JIägerndorf, Kreis Brieg,
6) die verehelihte Gasthausbesißer Louis« Schoenbrunn, geborene Michler, zu Klein- Neudorf, Kreis Brieg,
sämmtlih vertreten durh den Nehtsanwalt Loeny zu Löwen, klagen gegen
1) den Fleishermeister R. Reichelt zu Sprem- berg N.-L.,
2) den Kutscher Johann Friedri Reichelt zuleßt in Hamburg, Gertrudenstraße Nr. 16 wohn- haft, jeßt unbekannten Aufenthalts,
wegen Verschaffung der zur Löschung einer Hypo- thekenpost von 11 Télr. 22 Sgr. 37 Pf., eingetragen auf dem Grundstück Nr. 56 zu Kantersdorf Abthei- lung III. Nr. 1! erforderlihen Urkunden auf Grund
i 30, tember 1859 des Kaufvertrages vom ner L mit dem
Ae ;
die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, den Klägern diejenigen Urkunden zu beschaffen, welche erforderlih sind, um das im Grundbuch von Nr. 56 Kantersdorf in Abtheilung III. unter Nr. 11 für die Caroline Steuer eingze- tragene Vatertheil von 11 Thlr. 22 Sgr. 32 Pf. zur Wschung zu bringen, :
und laden den Beklagten zu 2 zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche
Amtsgeriht zu Spremberg auf den 23. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Spremberg, den 28. Juli 1888.
Genßtke, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[24627] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma R. Maempel zu Arnitadt, vertreten dur den Justizrath Hülsemann zu Arnstadt, klagt gegen den Bäder Ludwig Sander, früher zu Plaue, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen Forderung von 1399 M 69 „ und 69/ Zinsen, mit dem Ar- trage auf Zahlung von 1399 4 69 S nebst 6% Zinsen aus
438 M 50 S seit 23. April 1888, 18 , — ,„ seit 24. April 1888, 220 „, 50 „ seit 15. Mai 1888, 295 » 13 „ feit 4. Juni 1888, 214 „, 78 seit 20. Juni 1888, 214 , 78 , seit 4. Juli 1888, sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung gegen Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlich preußischen Landgerichts für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen zu Erfurt auf den 3. Dezember 1888, Vormittags 103 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Erfurt, den 1. August 1888.
___J. V.: Liebmann, f. d. Gerichtsschreiber des Königlih preuß. Land- gerihts für das Fürstenthum Schwarzburg-Sonders- hausea. Civilkammer II.
[24626] Oeffeutliche Zuftellung mit Ladung.
In der Zwangsvollstreckungssahe des Handels- mannes Oury Kahn, zu Pfalzburg wohnend. Gegen: 1) Herrn Louis Gaulard, Professor der faculté de Médecine zu Lille, 2) Frau Justine Franck, ohne Ge- werbe zu Vesinet bei Paris, Rue Thiers Nr. 11, Wittwe Dieudonné, 3) Jules Seltiers, Maler da- selbst, 4) Achille Seltier, Handlungsangest-l[lter, früher zu besagtem Vesinet wohnhaft und heute ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort — als Erben der zu Pfalzburg am 29. August 1831 verlebten Marie Françoise Fanny, genannt Marie Fanny.
Hat das Kaiserliche Amtsgericht zu Pfalzburg, durch Beschluß vom 19. März 1888, die Zwangs- vollstrekung in das unbeweglihe Vermögen der Schuldner, bezw. die Versteigerung eines zum Nab- laffe von Fräulein Franck gehörigen Wohnhauses mit Zubehör, zu Pfalzburg gelegen, verordnet und den Kaiserlichen Notar Bek in Pfalzburg zum Ver- steigerungsbeamten ernannt. j
In Vollführung des §. 7 des Ges. vom 30. April 1880 lade ich die Schuldner auf Mittwoch, den 5. September 1888, Vormittags 9 Uhr, zu
falzburg in meine Amtsstube zur Verhandlung über die in Betracht kommenden Thatsachen, insbesondere über die Besitz- und Eigenthumsverhältnisse der zu versteigernden Liegenschaft, sowie über die Angebote, die Bersteigerungsbedingunç.en, die Zeit, den Ort und die Art der Versteigerung «in, mit der Erklärung, daß sowohl in ihrer Ab- als Anwesenheit zur frag- lichen Verhandlung geschriiten werden wird.
Pfalzburg, den 2. August 1888,
Der Versteigerungsbeamte. Becck/ Notar.
[24609] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Chesrcu Sophie Wenckens, geb. Lenz, zu Gr. Bcebel, vertreten durch den Rechts- anwalt Dr. Löhwmann in Flensburg, gegen ihren Ehemann Peter Theodor Wenckens, früher in Flent- burg, jeßt in Nordamerika, unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung ist Termin zur Ableistung des der Klägerin durch Urthe!i der TII. Civilkammer des Königlichen Landgerichis zu Flensburg vom 21, April 1888 auferlegten Eide, und zur weiteren münd- lien Verhandlung d.s Rechtsstreits, auf Antrag der Klägerin vom 29, Juli 1888, Termin vor der IT. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf Sonuabend, den 22. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.
Beklagter wird zu diesem Termin mit der Auf- forderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zr bestellen.
Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Flensburg, den 30. Juli 1888.
Pahren, GBerichts\@reiber des Königlichen Lardgerichts.
[24560] Oeffentliche Zuftelluug.
Nr. 8240. Der Handelsmann Abraham M. Weil von Gailingen, vertreten durch Rechtsanwalt Beyerle in Konstanz, klagt gegen den Taglöhner Karl Ruppenstein von Donaueschingen, zur Zeit an unbe- kannten Orten, aus Kuhkauf vom Jahre 1887, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 250 6 nebst 59% Zins vom 17. Juli 1887 und Versällung desselben in die Kosten des Rechtsstreits sowie vorläufige Vollstreckbarkeits- erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur münd!ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Donaueschingen auf Samstag, den 29, September 1888, Vorm. § Uhr. Zum Zwetde der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Donaueschingen, 31. Juli 1888.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: SBüßler.
[21175] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Heinrih Martin Hohmann zu Nentershausen, vertreten durch seinen Vormund, den Dienstkneht Ernst Stein daselbst, Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Aubig zu Rotenburg a. F. klagt gegen den Brauereipähter L. Wernick, zu Dortmund, Körnerplaß Nr. 1, jeyt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Zahlung von 278 4. nebst 5 Prozent Binsen seit dem Lage der Klagezustellung und Vollstreck- barkeitserklärung, und ladct den Bcklagten zur münd- lihen Berhandlung ves Rechtsstreits vor das König- lie Amtsgericht zu Dortmund auf den 28. Sep- tember 1888, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 23.
Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wi
Auszug der Klage bekannt gemacht. C Ren Bn Dortmund, den 26. Juni 1888.
Der Gerichts\hreiber des Königlichen Amts3geri Gt
[24232]
Kaiserliches Landgericht zu Straßburg i. E
Die Marie Eva Litt, Ehefrau des zu IttenhHein wohnenden Straßenwärters Jakob Roos, vertrete durch Rechtsanwalt Schneegans, klagt gegen ibrq genannten Ehemann mit dem Antrage:
die Gütertrennung zwishen den Parteien aus zusprechen, dieselben zur Auseinandersezung ihre Vermögensverhältnisse vor einen Notar zu vex A und dem Beklagten die Kosten zur Las zu legen.
Zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits is die öffentlihe Sißung der 1. Civilklammer deß Kaiserlichen Landgerihts zu Strafeburg i. S. voy D SUODEs 1888, Morgens 10 UNHr, he
mmt.
(L, 8.) Der Landgerichts-Sekretär: Kr üm me [.
[246101
Durch rechtskräftiges Urtheil der T. Civilkammze des Königlichen Landgerichts zu Kleve vom 4. Juli 1888 ist die zwischen den zu Alt-Calcar woBHnenden Gheleuten Müller Max Cerfontaine und Annz Margaretha, geb.Weymans, bestehende geseßliße GBüter- gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Kleve, den 30, Juli 1888, :
: Hendriksen, I, Gerihts\hreiber des Königlichen Landgerichts,
[24725] Bekanntmachung. 0
In die Liste der bei dem hiesigen Landgericht zuy-
gelassenen Rechtsanwälte ist der Gerichts- Af e}sor Emil Stambrau mit dem Wohnsiß in Königsber eingetragen. Königsberg, den 30. Juli 1888, Der Landgerichts-Präsident.
[24724] Bekanntmachung.
Der Gerichts-Assessor Arends aus Neuenhaus |
ist in die Liste für Rehtsanwälte eingetragen. Neuenhaus, 1. August 1888. Königlihes Amtsgericht.
[2476] Vekauntmachung.
In die Liste der bei dem hiesigen Landgerichte zu- gelassenen Rehtsanwälte ist unter Nr. 16 der bis- herige Gerihts-Assef or Kaerunbach zu Breslau eingetragen worden.
Oels, den 1. August 1888.
Der Landgerichts-Präsident. In Vertretung: gez. Molle.
[2476] Vekauntmachung.
Der Königliche Notar Conrad Kahlenbornre zu Viersen ist nah Zulassung zur Rehtsanwalt\ aft in die bei hiesigem Amtsgerichte geführte Nechts- anwaltsliste als Rehtsanwalt eingetragen worden.
Viersen, den 2. August 1888.
Königliches Amtsgericht. gez. Bellinger, Amtsgerihts-Rath. __ Beglaubigt: (L. 8.) Tau, Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.
9) Verkäufe, Verpahtungen, Verdingungen 2e.
[24722] Eisenbahn-Direktionsbezirk Erfurt. Verkauf
der beim Umbau der ElbeisenbahubrücCe bei |
Wittenberg gewonnenen alten EisenthHheile, bestehend it rot, 244 t Walz- und Schmiedeeisen und 39 t Gußeisen.
Termin am 18. August d. J.,, Vormittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeihneten Wau- Inspekiion.
Bedingungen und Preisverzeichniß können von dort gegen portofreie Einsendung von 45 H bezogen werden,
Die Angebote sind postfrei versiegelt mit der Auf- rift: „Angebot auf den Kauf der alten Eisentheile an der Elbbrüccke bei Wittenberg“ bis zum genannten Tage einzureichen.
Wittenberg, den 1. August 1888.
Königliche Eisenbahn:Bau-Junspektiou.
[23506] Domänen-Verpachtung.
Die im Regierungsbezirk Kassel, Kreis Fulda, 9 km von der Kreiëstadt entfernt gelegene Domäne Johannesberg mit dem Vorwerk Nonnenrod, mit einem Areal von überhaupt 325,1831 ha, darunter 9,9154 ha Hof- und Baustelle, Wege und unnutzbare Fläden, 4,6309 ha Garten, 207,2866 ha Ackerland, 76,0359 ha Wiesen und 27,3143 ha Weiden, \owrvie einem Grundsteuer-Reinertrag von 9151 A 29 s soll für den ahtzehnjährigen Zeitraum von JIo- hannis 1889 bis dahin 1907 im Wege öffent- lien Meistgebots verpachtet werden. Der Mindesft- fas j jährlichen Pachtzinses ist auf 12 000 M estge]eßk.
M Uebernahme der Pachtung ist ein verfügbares Vermögen von 120 000 & erforderlih und Haben Pachtbewerber sich über den eigenthümlichen Besiß eines solhen, sowie über die persönlihen Fähig- keiten als Landwirthe spätestens aht Tage vor Dem Bietungstermine bei uns auszuweisen, Für die mit- zuverpahtende volle Jagd auf den Pahtgrund stücken ist ein besonderer Zins von 35 4 jährlich zu ent- rihten. :
Den Bietungstermin haben wir auf
Dienstag, den 28, August d. Js., Morgens 11 Uhr, in unserem Sißungszimmer vor dem Geheimen Regierungs-Rath von Eschwege anberaumt.
Die e ungs-Bedingungen liegen in unserem Dománen-Sekretariat und beim Domänen-Rentamte in Fulda zur Einsicht offen, können auch gegen ns der Schreibgebühren von uns bezogen werden.
Die Besichtigung der Domäne ist nah vorheriger Anmeldung bei dem jeßigen Pächter, Oberamtmann Klostermann, gestattet.
Kassel, den 20. Juli 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Rothe.
E i e E, A I EE T e R E Fe
T E SE R I B E r A 5 E E P E T n L E D
gr F I E É E E: D T F IDAT A ATTE D Ei mi S T AGEE E? r: T R Bw R: er: VF E D R FF
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Deutscher Reichs-Anzeiger
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Verlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosteu 25 «.
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e, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Pastor emer. Kraudt zu Liegniß, bisher zu Groß- Rinnersdorf im Kreise Lüben, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem emeritirten Lehrer Langer zu Reinerz im Kreise Glaß den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem pensionirten Strafanstalts-Ausseher Taußy zu Striegau, dem Schafmeister Gottlieb Nieder- gesäß Mühlrädliß im Kreise Lüben und dem Plagzarbeiter Karl Sattler zu Tschirndorf im Kreise Sagan das All- gemeine Ehrenzeichen ; fowie dem Tuchscheerer Karl Steffen zu Berlin die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Amtsrichter a. D. Schomas zu Bassenberg im Kreise Schlettstadt den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Königlich niäiederländishen Premier - Lieutenant und Ordonnanz-Offizier Sr. Majestät des Königs, Baron van Heederen-Molecaten, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse; sowie dem bisherigen Konsul in Penang, Kauf- mann Rütger Klünder zu Hamburg, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammergerichts-Rath Broicher zu Berlin die Er- laubniß zur Anlegung des ihm verlichenen Kaiserlich japanischen E oder aufgehenden Sonne vierter Klasse zu eribeilen.
Deutsches Reich.
Der bisherige Konsul in Beirut, Dr. Reit, is zum Konsul des Reichs in Kairo, und der bisherige Erste Dra- goman bei der Botschaft in Konstantinopel, Dr. Schroeder, unter Beilegung des Charakters als General-Konsul, zum Konsul des Reichs in Beirut ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen nach den Nordsee-Inseln Norderney, Borkum, Juist, Langeoog, Spiekeroog und Wangeroog gestalten sh in der Zeit vor 16. bis eins{l. 31. August wie folgt:
I. Nach Norderney.
1) Von Norden nach Norderney über Norddeich mittels Güterpost bezw. Dampfschiffs in etwa 2 Stunden:
am 16. August 4,30 früh und 3,30 Nachm., am 17. August 5,30 früh und 5 Nachm., am 18. August 6,45 früh und 5,45 Nahm,, am 19, August 8,5 früh und 6,15 Abends, am 20. August 8,5 früh und 10,30 Vorm., am 21. August 10,30 Vorm., am 22. August 10,30 Vorm., am 23, August 10,30 Vorm., am 24, August 11 Vorm, am 25. August 11 Vorm. und 1,55 Nahm., am 26. August 11,30 Vorm. und 1,55 Nahm, am 27, August 1,55 Nachm., am 28. August 1,55 Nachm., am 29. August 2 Nahm., am 30. August 3,15 Nachm., am 31. August 5 früh und 3 Nachm.
Wegen der postseitig niht benußten Dampfschiffsfahrten wird auf den Fahrplan verwiesen.
2) Von Norden nach Norderney über Hilgenriedersiel mittels Wagen durh das Watt in ctwa 34 Stunden (Briefpost):
am 20. August 2 Nahm., am 21. August 2,10 Nahm., am 22. August 2,95 Nachm., am 23. August 3,30 Nachm., am 24. August 4,10 Nachm., am 25. August 4,30 früh, am 26. August 4,50 früh, am 27. August 5,20 früh, am 28. August 5,55 früh, am 29. August 6,30 früh, am 30. August 7,15 früh.
II. Na ch Borkum.
1) Von Leer nah Borkum täglih, 19. August ausgeschlo\}en, 11,30 Vorm. mittels Dampfschiffs in etwa 4 Stunden.
2) Von E mden nach Borkum regelmäßig täglich 12 Mittags, außerdem am 17,, 19., 24., 26., 28, und 30, August 9 Vorm., mittels Dampfschiffs in etwa 3 Stunden.
IIT. Nach Juifst.
Von Norden nah Juist über Norddeich mittels Personen- wagen bezw. Fährschiffs in etwa 3 Stunden:
am 16. August 2 Nachm., am 17. August 3 Nachm, am 18, August 4,30 früh, arz 19, August 5,30 früh, am 20, August 6,15 früh, am 21, August 7 früh, am- 22. August 8,30 früh, am 23. August 8,45 früh, am 24. August 9 Vorm. am 25, August 9,30 Vorm., am 26. August 10 Vorm., am 27. August 10,30 Vorm., am 28. August 11,30 Vorm., am 29. August 12,30 Nahm., am 30. August 1,30 Nachm, am 51. August 2,30 Nachm.
Wegen der postseitig nicht benußten Dampfschiffsfahrten wird auf ten Fahrplan verwiesen.
IV. Nach Langeoog.
_Von Esens Bhf. nah Langeoog über Bensersiel mittels
Privatpersonenpost bezw. Dampfschiffs in etwa 14 Stunden: am 16. August 3,30 Nahm., am 17. August 5 früh, am 18. August 6 früh, am 19. August 7,15 früh, am 20. August 8,15 früh, am 21. August 9 Vorm,., am 22. August 10 Vorm. am 23. August 10,30 Vorm., am 24. August 10,45 Vorm., am 25. August 11,45 Vorm., am 26. August 12,15 Nachm., am 27, August 12,15 Nachm.,
Berlin, Dienstag, den 7. August, Abends.
am 28. August 1 Nahm., am 29. August 1,80 Nahm., am 30. August 2,15 Nachm., am 31. August 3,15 Nachm.
V, Nach Spiekeroog.
Von Esens Bhf. nah Spiekeroog über Neuharlingersiel mittels Privatpersonenpcst bezw. Fährschiffs in etwa 24 Stunden :
am 16. August 4,15 Nahm, am 17, August 5,15 Nahm., am 18. August 7,15 früh, am 19. August 8 früh, am 20. August 8,45 früh, am 21, August 9,30 Vorm., am 22, August 10,15 Vorm., am 23. August 11 Vorm., am 24 August 12,15 Nahm., am 25. August 12,45 Nachm., am 26. August 1,15 Nahm., am 27. August 1,45 NaGm., am 28. August 2,15 Nahm., am 29, August 3 Nachm., am 30. August 3,30 Nac)m., am 31. August 4 Nachm.
VI. Nach Wangeroog.
Von Jever nach Wangeroog über Karolinenstiel mittels Privatpersonenpost bezw. Fährschiffs in etwa 4 Stunden:
am 16. August 1 Nachm., am 17. August 2 Nahm., am 18, August 3 früh, am 19. August 4 früh, am 20. August 5 früh, am 21. August 6 früh, am 22. August 7 früh, am 23. August 7,30 früh, am 24. Auaust 8 früh, am 25, August 9 Vorm.. am 26. August 9,309 Vorm., am 27. August 10 Vorm., am 28, August 10,30 Vorm,, s August 11 Vorm., am 30, August 12 Mitt.,, am 31. August
ahm.
Wegen der Verbindungen vom 1. September ab bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten.
Oldenburg, den 31. Juli 1888.
Der Kaiserliche Ober- Postdirektor.
Starklof.
Bekanntmachung des Staats-Ministeriums für das Herzogthum Oldenburg, betreffend die Ausführung des Reichs- geseßzes vom 5, Mai 1386, betreffend die Unfall- und Krankenversiherung der in land- und forst- wirthschaftlihen Betrieben beschäftigten Personen.
Hur Ausführung der L8. 12, 81 und 129 des Reichs- geseßes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall- und Kranken- versicherung der in land- und forstwirthschaftlihen Betrieben beschäftigten Personen — Reichs - Gesegblatt Seite 132 — werden hierdurch diz nachstehenden Bestimmungen für das Herzogthum erlassen :
1) Jm Sinne des Reichsg2seßes sollen gelten :
a, als „höhere Verwaltungsbehörde“ das Staats-Ministe- rium, Departement dzs Fnnern ;
b, als „untere Verwaltungsbehörden“ und als „Orts- Polizeibehörden“ die Aemter und die Magistrate der Städte
asse
c. als „Gemeindebehörden“ die Gemeindevorstände ;
d, als „Vertretungen der Gemeinden“ die Gemeinderäth€ und als „Vertretungen der weiterer. Kommunalverbände“ die Amtsräthe.
2) Unter der „Aufsichtsbehörde“ im Sinne des §. 12 Absay 1 des Reichsgeseßes ist die Gemeinde- Aufsichtsbehörde zu verstehen.
Gegen die Entscheidungen dec Aufsichtsbehörden in den Fällen des §8. 12 Absag 1 und 2 des Reichsgeseßes findet kein Rekurs, sondern die innerhalb 14 Tagen nah erfolgter Zustellung der Entscheidung zulässige Berufung auf den Rechts- weg mittelst Erhebung der Klage statt.
3) Die nah §. 81 Absaß 2 des Reichsgeseßes den Gemeindebehörden zu gewährende Vergütung wird auf vier Prozent derjenigen Beiträge, welche dieselben nah dem Gesetz erheben, festgeseßt. Die Vergütung fließt in die Kasse der betceffenden Gemeinde.
4) Die in den 8. 34, Absay 2, 90, Absay 2, und A6 Absay 2 des Reichsgeseßes vorgesehenen Geldstrafen ießen:
a, soweit sie von den Gemeindebehörden erkannt sind, in die Gemeindekafsen ;
b, soweit sie von den unteren Verwaltungsbehörden er- kannt sind:
wenn die Magistrate der Städte T. Klasse sie erkannt haben, in die betreffende Stadtkasse, im Uebrigen in die
andeskasse;
c. soweit sie vom Reichs-Versicherungsamt erkannt sind, :
in die Landeskasse. Oldenburg, den 4. August 1888. Großherzoglich oldenburgisches Staats-Ministerium. Ruhstrat.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Bro des Ersten Oberlehrers am Lyceum Il zu Han: nover, Professors Julius Radeck, zum Direktor dieser Anstalt zu bestätigen; sowie dem Rittergutspähter Thilo zu Labuhn, im Kreise Regenwalde, den Charakter als Oekonomie-Rath zu verleihen.
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: Privilegium i wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt- Anleihescheine der Stadtgemeinde Krefeld im Betrage
von 3500000 M
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung der Stadtgemeinde Krefeld in ihren Sitzungen vom 2. Juni 1887 und 11. Mai 1888 beschlossen hat, die zur Ausführung von Neubauten, insbesondere von Schulbauten und einer städtishen Badeanstalt, ferner zu Erweite- rungsanlagen des städtischen Schlaht- und Viehhofes, sowie des städtishen Wasserwerks, endlih zum Ankauf einiger Grundstüke noth- wendigen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedahten Stadtverordneten-Versammlung, «zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 3 500 000 #4 ausstellen zu dürfen,“ : da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noh der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des A vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihesheinen zum Be- trage von 3500 000 #4, buchstäblich drei Millionen und fünfmal- hunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 400 Stüdck zu 5000 A = 2 000 000 M 400. „4 2000, 300 000 ,„ 00 x LOOO 500 000 ,„ 400 „ ¿900 200 000 ,
zusammen 3 500 000 R nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 32% jährli zu verzinsen und mittelst Verloosung oder Ankaufs jährlich vom 1. Juli 1889 ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen, und unter Zuwachs der Zinsen der getilgten ÄAn- leihesheine und der Betriebsübershüsse der städtischen Wasserwerke und Badeanstalt zu tilgen find, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jever Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigen- thums verpflihtet zu sein. : :
Dar vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen.
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Marmor-Palais, den 9. Juli 1888,
Wilhelm R. (L. S.) Zugleich für den Minister des Innern: von Scholz.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Anleiheschein : der Stadt Krefeld
vom Jahre 1888,
Butsstabe .. . . Nr. . ., über Mark Reichswährung.
_Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom
9. Juli 1888 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom s A . ._. . Und Geseß-Sammlung für 188 .
Auf Grund der Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung - vom 2. Juni 1887 und 11, Mai 1888 wegen Aufnahme einer Schuld von 3500000 A, bekennt sich der unterzeihnete Ober- Bürgermeister Namens der Stadt Krefeld durch diese, für jeden Jn- haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsshuld von .. . . Mark, welche an die Stadt Krefelo baar gezahlt worden und mit 3s %/ jährlih zu verzinsen ist.
_ Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 3 500 000 A erfolgt mittelst Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine aus einem Til- gungs\tock, welcher mit wentgstens Einem Prozent des Kapitalbetrages unter Zuwachs der Zinsen der eingelösten Anleihescheine und der Be- triebsübershüsse der städtishen Badeanstalt und der Wasserwerke R wird, Die Ausloosung geschieht im Monat Dezember jeden
ahres. Der Stadt Krefeld bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungss\tock zu verstärken, oder auch sämmtlihe noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsstock zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten O werden unter Bezeibnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt ses, drei, wei und einen Monat vor dem Zahlungsötermin in dem „Deutschen
Rheinprovinz.
| Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger““, dem Amts-
blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in dem amtlichen Kreis- blatt des Stadtkreises Krefeld. Geht eines dieser Blätter ein, so
| wird an dessen Statt von der Stadtverordneten-Versammlung mit
Genehmigung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, ws solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar unt 1. Juli, von heute an gerehnet, mit 34 Prozent jährlih verzinst.
__ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihe- \cheines bei der Stadtkasse zu Krefeld und zwar au in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleiheshein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüczuliefern. ß ür die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb 30 Jahren nah dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren, nah Ablauf des Kalenderjahres, in welhem sie fällig geworden, ni@t erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Krefeld,
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