1888 / 217 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Aug 1888 18:00:01 GMT) scan diff

A MME L 25:

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ünstiger stellten, als im Vorjahr. Die Ausbeute an Füllmafse betrug ast 169% gegen 159% 1886/1887. An fertigen Den wurden gewonnen 46 Cir. Weißzucker, 2800 Ctr. Rohzucker (Nach- produkte) und 13500 Ctr. Melaffe. Dazu waren erforderli 330620 Ctr. Rüben, wie oben angeführt, 2660 Ctr. Naw- produkte aus voriger Campagne und 10000 Ctr. I. Produkt (Robzuckler von 9% 9% Pol.), das in den Monaten Oktober und November preiswerth zugekauft wurde. Für die Campagne 1888/59 sind reichlich 750 ha Land mit Zuder- rüben für die Fabrik bebaut. Unter Berücksichtigung der vollen ver- tragsmäßigen Nachzahlung für die gelieferten Rüben beträgt der dies- jährige Bruttoüberschuß 249 712 A Nach Einstellung des vorjähri- gen Üebershusses -in Höhe von 1032 4 und der 1886/1887 einge- stellten Verlust-Reserve in Höhe von 6000 4 abzüglich des that- säbliden Verlustes in Höhe von 1913 - ergiebt ih ein Bruttozewinn vcn 254831 # Die Abschreibungen be- tragen 88287 Diese Abschreibungen erhöhen sich durch erneute Einstellung einer Verlustreserve in Höhe von 6000 4 auf 94287 A Danahh verbleibt ein vertheilbarer Gewinn von 160 543 4 Der Vorstand empfiehlt eine außerordentliche Abschrei- bung in LE von 40000 «A vom Conto der maschinellen Ein- riétung. ebhufs Entlastung des Zinsencontos wurde am 31. März d. I. die Hülfte der Hypothekenschuld, nämlih 150 000 #, zurüd- gezahlt. Dadurch sind die Baarmittel der Fabrik nicht unerheblich vermindert. Auf Grund dieser Umstände wird die Vertheilung einer Dividende von 8 %/o empfohlen. i

In der Generalversammlung der Aktien-Zuckerfabrik

Ca pn vom 21. Auguft wurde der Iahresberiht über die

ampagne 1887/88 vorgelegt. Dana sind im Ganzen 519 500 Ctr. Rüben geliefert, aus denen 63 643 Ctr. Zucker gewonnen wurden, also 12,25%. Für die Aktienrüben wurde 1 #4 pro Centner, für die Kaufrüben 80 4 pro Centner gezablt. Die gesammte Einnabme be- trug 1482975 Æ, die Ausgabe 1174 829 4, so daß ein Gewinn von 308 146 Æ verblieb, von dem 231 750 4 zur Dividende von 30 9/0, das Uebrige zu Extra-Abschreibungen, Tantièmen, Gratifika- tionen 2c. benußt wurden.

Leipzig, 2. August. (W. T. B.) Der bekannte Groß- Industrielle, sächsische Landtags-Abgeordnete und früheres Reichstags- Mitglied, Dr. Karl Heine, ift in der vergangenen Nat in Neu- \{leussig gestorben.

Manchester, 24 August. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6, 30r Water Taylor 8}, 20r Water Leigh 7#, 30r Water Clayton 82, 32r Mock Brooke 82, 40r Mayoll 83, 40r Medio Wilkinson 9j, 32r Warpcops Lees 8, 36r Warpcops Rowland 84, 40r Double Weston 92, 60r Double courante Qualität 117, 32“ 116 yds 16 K 16 grey Printers aus 32r/46 166. Stetig. :

Mailand, 24. August. (W. T. B.) Die Einnahmen des JFtalienishen Mitteimeer-Eiscnbahn-Neßes während der zweiten Dekade des Monats August 1888 betrugen nah provisoriser Ermittelung: im Personenverkehr 1448 536 Lire, im Güterverkehr 1 870 340 Lire, zusammen 3 318 876 Lire gegen 3 212 396 Lire in der gleichen Periode des Vorjahres, also mehr 106 480 Lire.

New-York, 24. August. (W. T. B.) _Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 19 000 Lallen, Ausfuhr nach Großbritannien 7000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 4000 Ballen, Vorrath 172 900 Ballen.

Verkehrs - Anstalten.

Die Königlihe Eisenbahn-Direktion mhacht bekannt, daß die Güterbahnhöfe von Altona und Ottensen rnter der Be- zeichnung „Altona/Ottensen“ zu einem gemeinshaftlihen Güterbabn- hofe vereinigt werden. Die Vereinigung erfolgt mit vollendetem Zoll- anschluß. Der Tag der Vereinigung wird später öffentlich zur Kennt- niß gebracht. Die dur Sdéczialbestimmnng zu 8. 59 des Betriebs- Reglements im Lokalgütertarif des Eisenbahndirektions-Bezirks €in- geführte aus\{ließlich bahnamtliche (obligatorische) Abfuhr der Güter findet auch auf den Empfangsverkehr von Aliona/Ottensen An- wendung. Ueber die sonstigen Einzelheiten diefer Vereinigung giebt ein Inserat der beutigen Nummer dieses Blattes genaue Auskunft.

Hamburg, 25. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Hammonia“ der Hamburg-Amerikanischen Padetfahrt- Aktiengesellshaft hat, von New-York kommend, heute früb 6 Uhr Scilly pasfirt. ;

Triest, 24. August. (W. T. B.) Der Llovddampfer ¿A ai ist gestern Abend aus Konstantinopel hier ein- getroffen.

London, 24. August. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Trojan“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Capetown abgegangen.

Theater und Musik.

Friedrich-Wilbelmstädtishes Theater. Als erste Novität der neuen Saison läßt Direktor Fritsche zu Anfang des September die Czibulka’se dreiaktige Operette „Der Glücksritter* in Scene

ehen, die in Wien, München und auf anderen Bühnen einer gün-

fti en Aufnahme begegnet ist. An dem unterhaltenden Libretto haben sich drei bewährte Humoristen betheiligt, nämlich die Herren Mannstädt, Bruno Zappert und der Komponist R. Genée, der bekanntli der Mitverfasser fast sämmtlicher Repertoire- Operettentexte von Strauß, Suppé, Millöcker und der Textautor seiner eigenen zahlreihen populären musikalischen Bühnenwerke ift.

Kroll's Theater. In der Aufführung des „Propheten“ am nähften Montag, in welcher Fr. Heink als „Fides“ zum leßten Male auftritt, wird die Titelrolle von dem Herzoglich anhaltischen Kammer- sänger Hrn. Carl Moran und die „Bertha* von Fr. Grossi gesungen. Der Kgl. preuß. und K. K. österr. Kammerihnges Hr. Mierzwinsfki tritt am Mittwoh zum ersten Male auf. Morgen (Sonntag) wiederholt Mad. Nordica die „Traviata* und seyt am Dienstag ihr interessantes Gastspiel fort.

Mannigfaltiges.

ur Theilnahme an den diesjäbrigen Herbst-Uebungen find der Stab der 1. Garde-Infanterie-Brigade, des Regiments der Gardes du Corps, des 4. Garde-Regiments z. F.; ferner das 3. Garde- Grenadier-Regiment Königin Elisabeth, das Garde-Jäger-Bataillon und das Lehr-Infanterie-Bataillon hier eingerückt.

Aus Köln, vom 23. August, wird der „Allg. Ztg.* geschrieben : „Eine der interessantesten Partien der internationalen Gartenbau-Ausstellung einer Ausstellung, die überhaupt zu den bedeutendsten ihrer Art gezählt werden muß ist die Kolonialhalle mit den reihen Sammlungen der deutsch- ostafrikanischen Gesellshaft, der deutschen Handel#- und Plantagengesellshaft der O der Neu - Guinea - Compagnie und des rn. Wör- mann in Hamburg. Es giebt, um weitere deutshe Kreise speziel für die deutshen Kolonien zu erwärmen, kaum einen besseren Weg, als in fsolhen Ausftellungen dem größeren Publikum die Kenntniß des Landes und feiner Erzeugnisse zu vermitteln. Die deutsch-ostafrikanishe Gesellschaft, * welhe die ganze rechte Kopfseite der Halle in Anspruch genommen hat, führt uns auf diesem auêgedehnten Raume die Produkte des ostafrikanishen Ko- lonialgebietes in sehr erschêpfender Mannigfaltigkeit vor: Früchte, Hölzer, Gummis, Baumwolle, metallhaltiges Ge- stein, Waffen und Stilde der eingeborenen Bevölkerung und Erzeugnisse (Gefäße, Geräthe, Schnitzereien 2c ) der oftafrikanishen Industrie ; ein aufliegendes Album rollt in photographischer Repro- duktion eine Reihe bezeihnender Landschaften vor uns auf. In einer Anzahl von Holzkästen treten uns dann die Sammlungen der deutschen Handels- und Plantagengesellshaft der Südsee-Inseln entgegen, alles in sh vereinigend, was auf Samoa gewonnen wird: Bananen, Scildpatt, rohe und polirte Perlschalen, Steinnüsse, Kokosfaser, Kopra, Baumwolle, Kakao, Kaffee, Tabak und Flehtwerke der Ein- geborenen; Matten von Samoa dienen als Dekoration. Auch hier finden wir photograpbirte Ansichten des Landes, und eine Karte der Südsee-Inseln orientirt uns über das gesammte Produktionsgebiet der auêgestellten Objekte. In der Abtheilung der Neu-Guineo-Com- pagnie entzückt uns zunächst ein Schrank mit buntgefiederten Vögeln, mit Käfern, Schmetterlingen und Konchylien aus den (auf einer großen Wandkarte dargestellten) verschiedenen Kolonisationsgebieten. Früchte und Pflanzen in Gläsern liefern den Veweis, daß es auch an Leker- bifsen dort nit feblt, und eine ofe Sammlung von polirten und nichtpolirten Hölzern aus ®Kaiser Wilbelms-Land zeugt für den Reichthum der Wälder. Karl Wörmann (Hamburg) hat Kameruner f und Platanen, sowie die daraus an Ort und Stelle gefertigten Arbeiten (Neße, Seile, Matten, Stoffe und anderes Fle{twerk) ausgestellt, ferner die Frucht der in Kamerun gedeibenden Oelpalme, Kameruner Palmkerne, Raghia-Bast und sonstige Pflanzenfasern. Nech begegnen wir einer Reihe anderer kolo- nialer B welchbe direkt aus dem Ursprungslande gekommen sind. ie Plantage Tientsin auf Ceylon (einem Bonner Handels- herrn gehörend) hat Thee, Kaffee, Kakao, Kokosnüsse, Pfeffer, Zimmt, Vanille, Muéfkat und Ananas geliefert, und ein kleiner S{rank birgt edle Steine. Aus einer deutshen Pflanzung in Südbrasfilien endlich sind prächtige gedörrte Bananen gekommen.“

Vor wenigen Monaten lief dur die Zeitungen die Nachricht, daß das Deutsche archäologishe Inftitut in Athen in der Nähe von Theben das von Pausanias erwähnte Heiligthum der Kabiren aufgefunden und ausgegraben habe. Das neuesle Heft der „Athenishen Mittheilungen“ bringt nun folgen- den genaueren Bericht : Der wgre Tempel läßt drei Bauperioden erkennen; von dem ältesten, wohl dem sehsten oder fünften Jahrhundert v. Chr. angehörenden Gebäude ist nur eine im Halbkreis verlaufende Mauer übrig, von der mit Recht vermuthet wird, daß sie ur- sprünglih die Apsis des ältesten Tempels bildete; denn daß die Ande Eme mit einer Apsis versehen zu sein pflegten, ist durch die öfterreihishen Ausgrabungen in Samothrake zur Genüge erwiesen worden. Nicht ohne Grund wird vermuthet, daß die Einnahme und Zerstörung Thebens durch Alerander den Großen auch die Zerstörung des in der Umgegend Thebens gelegenen Kabiren- heiligthums zur Folge gehabt hat. Von dem in makedonischer Zeit erfolgtcn Wiederaufbau ift dagegen genügendes Material erhalten, um den Plan des Gebäudes genau erkennen zu lassen. Dieser weist manhe Sonderbarkeiten auf; es war ein Prostylos Tetraftylos, d h. ein Tempel, dessen Vorhalle von vier Säulen getragen wurde; an diese {loß sich weiter nah Westen ein Vorcella an, die mit dem Pronaos durch eine über zwei Meter breite Thür verbunden war ; eine ebenso breite Thür führte aus der Vorcella in die Hauptcella mit dem Kultusbilde. An dem Tempel war im Westen ein großes Hintergemach angebaut, welches mit der auptcella in keiner direkten Verbindung ftand, sondern durch Thüren in der Lang- mauer zugänglich war; darin waren zwei Gruben angebraht, welche zur Aufnahme der Opfer dienten; die eine davon fand si ganz mit Schenkelknohen gefüllt. Abgesehen von der an \ih so auffälligen und bei keinem andern Tempel bis jeßt beobahteten Raumdisposition (besondere Vorcella hat man zwar {on gefunden, noch nie aber ein be’onderes Opfergemach) zeigt der Tempel au noch eine andere Eigen- tbümlichfkeit: man muß nämlich in denselben vom Pronaos aus hinab- steigen. Der Fußboden der Cella liegt tiefer als derjenige der Vorcella, und leßterer wiederum tiefer als Stylobat und Fußboden des Pronaos. Was für Umstände in römischer Zeit zu einer Erneuerung des Baues geführt haben, läßt sih nit erkennen. Der römische Wiederaufbau \chließt sid imPlane genau an den makedonischhen an, obgleih man eine Fundamentirung durchführte, wobei Steine der alten Cella verwendet wurden, und au Wände und Säulen vollständig erneuerte. Nur in cinem Punkte weit der römische Plan von dem vorbergehenden ab; man gab die Vorcella auf und gewann dadur die Möglichkeit, sowohl den Pronaos als die eigentliche Cella zu vertiefen. Auch die Opfergruben im anstoßenden westliben Gemah sind in römischer Zeit theilweise neu her- gestellt worden Die in der Cella noch erhaltene Basis läßt wegen ibrer Gestalt darauf \{ließen, daß der Gott auf einer Kline ruhend dargestellt war, ebenso wie dies auf Vasen der Fall ift. In mafkedonischer Zeit hatte man, um für den lang geftreckten Bau ein borizontales Terrain zu gewinnen, im Westen große Anschüttungen vorgenommen, zu denen man theils lehmige Erde, theils Asche und Schutt, die sch im Innern angesammelt batten, benußte. In diesen Lagen hat man eine grofe Zahl von Votivgegenständen aus Bronze, Blei und Terracotta aufgefunden, die einst als beshâdigt oder werth- los weggeworfen worden waren, und die nun eine \{äßen8werthe

Ausbeute liefern.

Die Daguerreotypie feiert, dem „Patent-Anwalt“ zufolge, in diesem Iabre ihr 50jähriges Jubiläum. Es war im Jahre 1838, als es dem Pariser Maler Jacques Mandé Daguerre gelang, mittelst jodirter Silberplatten Bilder aufzufangen. Schon im Jahr 1824 batte er si mit dem Gegenstand beshäftigt und wär durch sein damals in M sehr bekanntes Diorama auf den Gedanken gebraht worden,

ilder der Camera obscura zu firiren. Gleichzeitig mit ihm hatte ein anderer Pariser, Jos. Niocophore Nièpce si mit Lichtbilderei befaßt und in der Camera obscura ein Glasbild des Papstes hergestellt. Mit

- ibm afssociirte sich Daguerre 1829 und interessirte dann Arago und

Humboldt für die Sahe. Daguerre arbeitete befanntlih mit Queck- silberdämpfen, wozu er dur einen Zufall kam. Erst nah vielen Jahren mühevoller Versuche kam er zur Anwendung von jodirten Silberplatten. Auf einer solchen ließ er eines Tages einen Löffel liegen und fand, daß derselbe fein Abbild auf der Platte hinterlassen. Die Daguerreotypie war da, aber noch nicht praftish ausführbar. Da legte ‘er einst seine Platten, die einige Zeit dem Lit ausgeseßt worden waren, in seinen Chemikalien-Shrank und, siche da, als er sie wieder herausnahm, waren völlig deutliche Bilder auf denselben. Er fand kald, daß dies dur Quefsilberdämpfe verursaht worden war, und die Daguerreotypie war erfunden. Arago nabm \ich der Erfindung an, und auf scinen Antrag bewilligte die Kammer Daguerre einen Iahresgehalt von 6000 und Nièpce einen

folchen von 4000 Fr.

A ——

vom 25. August 1888, r Morgens.

Wetterberi

M oon S534 r

[SES | ESS Stationen. ESS Wind. | Wetter. 2S lj Es Es v = S j l 5 C, 7 E Mullaghmore | 750 |N Tes [15 | e 16 De Aberdeen .. | 752 S 1 heiter | 16 Christiansund | 756 |OSO 1wolkig | 16 Kopenhagen . | 763 |OSO 3 wolkenlos | 16 L : 48 E e B aparanda . | 7 | 2! ed. 5 : St Petersburg] 763 |NNW 2 bedeckt 12 Montag

Moëkau .. . |_ 766 SSW 1 beiter \in 4 Akten nebst einem Vorspiel von Victor | von Leyden: Hr. Moran.) [ y „Failor_ Si Cork, Queens- | | E. Neßler. Dichtung mit autorisirter theil- | Dienstag: Gastjpiel der Mad. Nordica. E ey Flaishlen (Seehausen bei Bremen town ... | 751 |NNW 3 heiter | 13 | weiser Benußung der Idee und einiger Original-| Mittwoch: Gastspiel des Königl. preuß. u. K. K. | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. Surén elder... | 754 |WSW 1wolkfig | 17 | Lieder aus J. Victor von Sceffel's Dichtung | österr. Kammersängers Hrn. Ladislaus Mierzwinski. | " (ReichenbaH i. Schl Ges Berg-Afsefsor E 757 |SO 4 heiter | 16 |von R. Bunge. Balklet von Charles Guillemin. | Tell. E Adolf Fürer r __ Hrn. Kaise, But- mburg .. | 758 |OSO 4\wolkenl.) | 17 | Dirigent : Hr. Wegener. Regisseur: Hr. Salomon. Täglih: Bei günstigem Wetter vor und nah der | ßgzlter Wilhelm Mewes (Berlin). Hrn. Gym- winemünde | 763 |SO 3\wolkenlos 16 | Anfang Ubr. - Vorstellung, Abends bei brillanter elektrisher Be- nasiallehrer Steudel (Aurich) 2 A as Neufabrwafser| 767 [S 1Nebel | 13 __ Wallner - Theater. 149. Vorstellung. Neu ein- | leu@tung des Sommergartens : Großes Doppel- anwalt von Barm (Tondern) Eile Tg hter: Memel .…. | 768 |OSO 2bedeckt | 13 | studirt: Die Schauspieler des Kaisers. Drama | Concert. Hrn. Paul von Gumpert (Pleß). Hen. Land- Münster. | 76 (D Uher | 16 (M N oa L E BE : rath Jacob Rennen (Montjoie). Hrn. Ober- Karlsrube.. 7599 NW leiter 17 | vom Direktor Anno. (Urbain Sansnom: Hr. Mat- Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum lebrer Dr. Scugt (Köln). Hrn. Üdo Dey Wiesbaden . 758 till beiter 16 | fowsfy, vom Stadt-Theater in Hamburg, als Gat.) | 53 Male und lezte Sonntags-Vorstellung: Das | (Berlin).

Münéen .. 760 NW 2rolkenlos 12 | Zum Schluß:

Chemnis . . ; 760 SO |

Sein 761 SO 3 wolkenlos 17 | Smidt. Anfang 7# Ubr, Wien .….. | 762 ftill wolkenlos | 14

Breslau . …. | 764 SO 1 wolkenl.) 12

i... O till bedeckt

1) Thau. 2) Thau. !) Thau.

Uebersicht der Witterung. auf Tauris.

anderen} nach der niederländishen Küste entsendend, während der Luftdruck in Westrußland am böcften ist, Bei im Norden mäßigen südöstlihen, im Süden

Central-Europa wolkenlos, trocken und meift wärmer. | 12 Bildern. # Da, liegt die Temperatur viglfah über normalen.

Deutsche Seewarte. Sonntag:

Theater - Anzeigen.

Wallner-Theater. 148. Vorftellung. Emilia Ga- lotti. Trauerspiel in 5 Akten von G. E. Lessing.

um Der zerbrochene Krug. Lust- 2 wolfenlY) 18 | spiel in 1 Akt von H. v. Kleist, bearbeitet von L. | „on Albert Teller. uts

Dienstag: Opernhaus. 144. Vorstellung. Lohen- Othello's Erfolg. Swank in 1

rin. Romanti\he Oper in 3 Akten von R. | * Bor, während und nach der Vorstellung im

21 Saa “a Ax Sue en! T prähtigen Sommergarten: Großes Doppel-Concert.

Telramund: Hr. C Se T Iente in Weimar, als Gast.) Anfang 74 0b: L wat s gg Pa e deg Fphigemie gesangsterzetts. Brillante Jllumina Die Depression im Westen hat si sehr unregel- | (Ipbigenie: Frl. Gertrude Giers, als Gast. Orest : : : mäßig umgestaltet; das Hauptminimum liegt bei | Hr. Matkowsky, Gebot. Hierauf: Othello den Hebriden, einen Auëläufer na dem Kanal, einen | als Gaft.) Anfang 7# Uhr.

Victoria - Theater. Sonntag: Die Kinder leihten umlaufenden Winden ift das Wetter über | des Kapitän Grant. Ausftattungsftück in

Kapellmeister Federmann.

(Gräfin Orsina: Frl. Gertrude Giers, als Gaît. | Mad. Nordica.) Hettore Gonzaga: Hr. Matkowsfv, vom Stadt- Theater in Hamburg, als Gast.) Anfang 7# Uhr. o! l Opernhaus. 143. Vorstellung. | treten der Fr. Ernestine Heink. Der Trompeter von Säkkingen. Oper | (Bertha: Fr. Grossi. Fides: Fr. Heink. Johann

Alexander Läutner.

F. v. Suppé.” Regie: Hr. Binder. Dirigent: Hr.

--_- =— . , 2 Ï ; Ö i . : dem Französishen von Scribe und Delavigne, über- e Mo A a Mt deg n n: tragen von Tb. Hell. Ballet von P. Taglioni. | Gefangs- und Instrumental-Künstler

Dirigent : Hr. Kahl. Regisseur: Hr. Salomon. S A

Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel der Mad. Lilian Nordica. La Traviata. (Violetta: | H ¿rebeliht: Hr. Leonhard van ‘Iindelt mit

Montag: Gastspiel des Kammersängers Hrn. Carl Moran, der Fr. Carlotita Grossi und leßtes Auf-

Auftreten des Kärthner Damen -

Franz Schwarz, vom Spo erzog. veilchen, der Wiener Duettisten Frl. Wilhelma

- | und Hrn. Fritz Steidl und des Austria Trio Männer-

tion des Gartens.

Montag: Zum 54. und leßten Male: Das elfte s Erfolg.

Familien-Nachrichten.

ónigli iele. S : „| Im prachtvollen Park um 44 Uhr: Großes | Verlobt: Frl. Marie Vieberg mit Hrn. Eduard Mig E ia A L avis Triple-Concert. Auftreten erster Gesangs- und In- 2 Oper in 3 Akten von Meyerbeer. Dichtung nah strumental-Virtuosen.

Jaenisch (Hamburg—Berlin). Frl. Alwine Ley mit Hrn. Heinrih Adolphs (Alsbach—Mül- heim a. Rh.). Frl. Hedwig Becker mit Hrn. Amtsrichter Mar Grüttner (Breslau). Frl. Wilhelmine Bongary mit Hrn. Hubert Claudière (Krefeld—Rhbeydt). Frl. Hermine Thielecke mit Hrn. Richard Sommermeier (Schackensleben— Mammendorf).

Frl. Henriette Virkcfeld (Misburg b. Hannover). Hr. Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Strunk mit Frl. Sophie Sinn (Efsen—Dortmund). Hr. Reg.-Assefsor Zimmermann mit 4 Verene Tell- kampf (Altona). Hr. Pastor Daniel Forck mit

Der Prophet.

elfte Gebot. Schwank in 3 Akten nah F. F. Sch. | Gestorben: Hr. Rentier Emil Wassermann

um 12. Male: | (Berlin). Frau Adelheid Emanuel, geb. Spier ft von Edmund aas Frau Rentiere Amalie Schwieger, geb.

ust (Berlin). Hr. Friedri von Behr (Greese). Hr. Rentier Ernst Elß (Perleberg). Hrn. von Kameke Tochter Adelheid (Bitiker). Hrn. F, B. Bauer Tothter Elisabeth (Gildehaus). Frau Gymnasial-Oberlebrer Schneider, geb. Schück (Breslau). Hr. Stations-Assiftent Heinri Uhlig (Neustadt). Frl. Lina von Westernhagen (Hannover). Frau Sophie Sprinkmann, geb.

ote (Hannover).

Terzetta Alpen-

ro opPels- cert. en lamm er T Sängergesellschaften. Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Central-Theater. Direktion Emil Thomas. N Sonntag: Zum 11. Male: Schmetterliunge. Ge- | Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag?®- A L: E sangspofie in 4 Akten von W. Mannstädt. Musik 2. Eriedrih - Wilhelmstädtishes Theater. | von G. Steffens. In Scene gesegt vom Direktor

Boccaccio. Komische Operette in | Emil Thomas. . 3 Akten von F. Zell und R. Genée. Musik von R

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Anftalt, Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 3 Fünf Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

M 217.

Königreich Preußen.

Verordnung,

betreffend den Erlaß eines neuen Statuts für di Spar- und T die Dobenzol lern Gen Lande.

Vom 10. August 1888.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni Preußen 2c., „verordnen in Ausführung des Art. 61 Ziffer 9 Lee Hohenzollernshen Amts- und Landesordnung vom 2. April 1873 (Geses-Sammlung Seite 145 ff.) nach Anhörung des Kom- munal-Landtages für die Hohenzollernschen Lande, und nach: t 4 e D verband für alle

ind r Spar- und Lei ie subsidiä - rantie ed egen ves was folgt: E E T Dem Uns vorgelegten Statut der Spar- und Leihka}, für die Hohenzollernschen Lande ertheilen Vir in der Se Mtasse welche nah den Beschlüssen des im Dezember 1887 versammelt gewesenen Kommunal-Landtages der HoterzollexnsGen Lande vom Landesausshuß am 18. Juni cr. festgestellt worden ist hierdurch mit der Maßgabe Unsere Genehmigung, /

daß zu den im §. 59 erwähnten Beschlüssen des Kommunal- Landtages, soweit sie die Verfügung hinsihtlih der Uebershüsse zu anderen gemeinnüßigen Zwecken, als denjenigen des Landesspitals betreffen, die jedesmalige

„Genehmigung des Ministers des Jnnern einzuholen ift.

Das Statut tritt mit dem 1. September 1888 in Kraft. | Mit dem L Tage werden die Verordnung vom 13, November 1 82 (Gesez-Sammlung Seite 371) und das Statut vom 17. März 1854 (Gesez-Sammlung Seite 285) nebst allen dazu ergangenen abändernden und ergänzenden Bestim- E aue C Uns

Tundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen i und beigedrucktem Königlichen Leaneip A E Gegeben Marmor-Palais, den 10. August 1888.

(L. S.) Wilhelm R. von Scholz. Herrfurth. Statut : : der Spar- und Leibkasse für die Hohenzollernschen Lande. Einleitung.

Die hervorragende und stets noch fortschreitende Entwickelung, welhe die unterm 4. November 1834 von Sr. Durhlauht dem E Karl zu Hobenzollern-Sigmaringen mit einem Stiftungs- fapital „von Zehntausend Gulden zum Wohle des Fürstenthums Sigmaringen gegründete, durch Statut vom 17. März 1854 unter Errichtung einer Filiale in Hechingen reorganisirte und aus diesem Anlaß von Sr. Majestät dem König Friedrich Wilhelm IV. mittelst Allerhôhsten Erlasses vom 20. April 1854 mit einem weiteren Stiftungskapital von Zwanzigtausend Gulden dotirte Spar- und Leihkaffe für die Hohenzollernschen Lande genommen hat, die vielfach veränderten Geld- und Kreditverbhältnisse und endlih die Ver- änderungen, welche auf Grund der Hobenzollernschen Amts- und LandeS8ordnung vom 2. April 1873 beziehungsweise der Aller- höchsten Verordnung vom 13. November 1882 in der Aufsicht und Kontrole über die Verwaltung dieses Instituts eingetreten find, baben es für geboten erscheinen lassen, das Statut vom 17. März 1854 mit den Nachträgen vom 13. November 1882 und 18. März 1885 in mehrfaher Beziehung abzuändern und zu ergänzen und ein A Pra den jetzigen Verhältnissen entsprehendes Statut auf-

en.

__ Es ift daber nachstehendes Statut ausgearbeitet und durch Be- \ckluß des Hohenzollernschen A ME I Landes festgestellt worden.

S.

_ Die Spar- und Leibkasse f. d. H. L. wird als ein selbständiges Institut des Hohenzollernschen Landes-Kommunalverbandes, welcher für alle Verbindlichkeiten derselben die subsidiäre Garantie übernommen hat, unter Aufsicht der Organe desselben verwaltet. Die Ober- aufsiht über die Verwaltung fteht dem Minister des Innerr zu.

__ Die Spar- und Leihkasse und deren Filiale in Hechingen haben die Rechte einer ôffentlihen Behörde und resp. die einer M tin Kasse. Diejenigen Vorrechte, welhe die Spar- und Leihkasse dur die landesherrlich sigmaringenshe Verordnung vom 5. Februar 1835 erlangt hat, bleiben ibr auch für e Zukunft gewahrt.

Die Zwecke der Anstalt sind:

1) Pflege und Förderung des landwirtbschaftlihen, gewerblichen und Kommunalkredits, zunächst in Hohenzollern. Dieselbe wird zur Erreichung dieses Zweckes die in Nachstehendem aufgeführten Geschäfte betreiben und hierbei vorzugsweise diejenigen Kredit- bedürfnisse berücksihtigen, welche die Hebung, Erhaltung und Defestigung des Grundbesißes in Hohenzollern zum Ziele haben. Dieselbe wird außerdem die Bedingungen der von ihr gewährten Darlehen so reguliren, daß deren Rückzahlung auf jede Weise beförbert und erleichtert wird;

__2) Gelegenheit zur Anlage verfügbarer Kapitalien zu bieten, ins- besondere aber auh als Sparkafse den weniger bemittelten Klassen die nußbringende Ansammlung kleiner Ersparnisse zu ermöglichen. Die Anstalt wird demgemäß innerhalb der dur das Statut fest- geseßten Grenzen verzinslihe Kafsensheine ausgeben und Sparkassen-

Sinlagen annehmen, oder aber auf Verlangen die Anlage von Ka- pitalien in anderen Werthen vermitteln ; | förde 2 den Geldverkehr in Hohenzollern zu erleihtern und zu

ren.

, Der Verkehr mit der Spar- und Leihkasse kann entweder in direkter Weise mit den in Sigmaringen und Hechingen s{hon be- stehenden oder den etwa sonst neu zu gründenden Organen derselben oder auch durch Vermittelung der von der Direktion der Anstalt für einzelne Gemeinden und Bezirke des Landes bestellten Einnehmereien

geführt werden. I. Von den Dat eben,

i 8. 4.

Dié Anstalt ist berechtigt, Darlehen zu gewähren :

Sicher auf städtischen und ländlihen Grundbesiß gegen hypothekarische eil;

2) auch ohne solhe an Gemeinden, staatlich genehmigte Meliorationsverbände und gemeinnützige Genossenschaften, sofern die- elben Hohenzollern angehörig sind;

3) gegen selbstshu bnerische Bürgschaft;

4) gegen Hinterlegung von Faustpfändern Lombard —, welche bestehen können: a, in hypothekarish sihergestellten Schulddokumenten,

: Erste Mbiláge zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Soumabend, den 25. August

Kreis- und Städte-Obligationen Sparkafsenbüchern, Kassen- und Rekognitionss{heinen der Anftalt selbst Pfandbriefen deutscher Bodenkredit-Institute und Aktien-Hypothekenbanken, ferner allen den- jenigen weiteren Werthpapieren, welche im Lombardverkehr der Reihs- bank zugelafsen sind.

Die Anstalt ift ferner befugt:

5) Güter- und Haus-Kaufschillinge zu erwerben ;

6) Wesel zu diskontiren und anzukaufen ;

__ 7) Conto-Currente zu eröffnen und Kredite zu gewähren. Leßtere können gegen Immobilienverpfändung, Effekteadepot und gegen Bürg- schaft, L E a m f Ten e Rhtei verwilligt werden,

enn nach sorgfältigster Prüfung aller Verhältnisse die Sitherhei zweifellos betrahtet werden darf. Y E 0E

Verfügbare Kafseabestände können

8) zum Ankauf von Werthpapieren verwendet werden und zwar aller derjenigen, welhe nah den geseßlihen Bestimmungen (§8. 39 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875) zur Anlegung von Mündel- geldern geeignet sind.

De 4 E. ia

9) auch für Rechnung Dritter den An- und Verkauf von Wer th- papieren aller Art, das Inkasso von Wechseln, verloosten oder E kündigten Obligationen und Pfandbriefen, die Einlösung von Zins- coupons, die Einholung neuer Zinsbogen 2c.

D E Bera Berzins

( epositengelder zur Verzinsung in laufender Rechnung und

zwar je nach der Höbe des Betrages mit oder ohne Sidi s

Auch kann dieselbe

11) Werthpapiere zur Verwahrung und Verwaltung annehmen.

Hypotheken-Darlehen und Darlehen an Gemeind staatlich genehmigte Meliorationsverbände fab e meinnüßige Genossenschaften.

(8: 4 Ziffer 1 und 2.)

i 8. 5,

_ Darlehen auf Immobilien fstädtishen und ländlihen Grund- besiß dürfen nur innerhalb der ersten Hälfte des sahverständig ermittelten nachaltigen Werthes der betreffenden Pfandobjekte be- willigt werden, jedo darf bei Gebäuden das zu gewährende Darlehen T des Brandversiherungs-Anschlages riht übersteigen.

Die Darlehen müfsen stets zur ersten Stelle eingetragen sein

oder es muß, sofern eine Beleihung zur zweiten Stelle noch zulässig erscheint, die erste Hypothek gleihfalls der Anstalt zustehen. _ Bestehen die Unterpfänder ledigli in landwirtb\chaftlihen oder sonst für sich allein nit ertragsfähigen Gebäuden (z. B. shwer ver- miethbaren, zu einem Geschäfts- oder Gewerbebetrieb ungeeigneten 2c.), fo darf die Höbe der Beleihung Ÿ des Brandversiherungs-Anschlages nicht A dea Cid

_ Außer der dinglihen Sicherheit ist au die persönlihe Kredit- würdigkeit der Darlehns\ucher in begliguag zu e

Die hypothekarishen Darlehen können gewährt werden: fas gegen jederzeitige dreimonatlihe Kündigung mit einfaher Ver- L 2) "unkündbar gegen allmäblihe Tilgung durch Renten (Annui- täten). Dem Ermessen der Direktion ist anheimgestellt, die Di einer Tilgungsrerite zur Bebinguria, 49 machen.

Bei Darlehen an Gemeinden, Meliorations- und gemeinnüßige Genossenschaften ist die Genehmigung der zuständigen Aufsihtsbehörde nachzuweisen, Seitens welcher der Tilgungsplan festgeseßt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde bezw. Genoffenschaft geprüft und be- sGeingt len A e Di

ußerdem kann die Direktion bypothekarishe Sicherstellung des Darlehns verlangen, wo es ihr eFforder scheint. O N

Der Zinsfuß für hvpothbekarische Darlehen und für Darlehen an E S und Emen tSige Genossenschaften ird auf Vorschlag der Direktion vom Landesaus\{chuß mit Genehmi- gung des Ministers des Innern festgelegt. Ru8 E

Der niedrigste Tilgungssaß ist ein halb Prozent. Die bei der Kontrahirung eines Amortisations - Darlehens festgeseßte jährliche Rente muß în der Regel bis zum Ablauf der Tilgungsperiode ent- rihtet werden, jedoch kann die Direktion auf Antrag des Schuldners in ihr geeignet \{heinenden Fällen Ausnahmen eintreten lassen. Jedem Empfänger eines Rentendarlehens wird auf Verlangen die der ver- cat Amortisationsrente entsprechende Tilgungstabelle aus- gehändigt.

8. 10.

Die Renten und Zinsen der Hypothekar-Darlehen müssen in den von der Direktion festgeseßten halbjährigen Raten an die Anstalt ab- geroet werden, auf deren Fälligkeitstermin bei Auszahlung des Dar- chens durch Rükzin8ausgleihuugen abgerechnet wird.

__ Die Zahlung wird als rechtzeitig geleistet angesehen, wenn se innerhalb einer von der Direktion der Anstalt im Einverständniß mit i O festgeseßten, mindestens zweimonatlihen Frist er- olgt ist.

Ist innerhalb dieser Frist Zahlung nicht geleistet, so werden vom lmatigen Schuldner die laufenden Zinsen um ein Viertel Prozent erhöht.

S. 11, Für die ganze oder theilweise freiwillige Rückzahlung der bypo- thekarishen Darlehen wird eine Kündigungsfrist von drei Monaten vom ersten des auf die Kündigung folgenden Monats festgeseßt. Bei Zablungen bis zu 100 A is von der Kündigungsfrist Mbftand zu

nehmen. Bettées G arlehen gegen Bür t. (6. 4 Hifer ggogal

Darlehen auf bloße Bürgschaft können nur bis zum Betrage von 4000 M gewährt werden. Diese Beschränkung findet jedo keine Anwendung auf solche Darlehen gegen Bürgschaft, welche auf Grund bereits genehmigter Hypothekar-Darlehen zur Auslösung voreingetra- gener Pfandlasten hinausgegeben werden.

_ Die Bestimmung des Zinsfußes, der Beleihungsfristen und der Rückzahlungsbedingungen ist dem Ermessen der Direktion überlassen, jedoch darf sich der Zinsfuß nicht unter demjenigen für Rentendarlehen bewegen. In der Regel sollen Darlehen gegen bloße Bürgschaft auf eine längere Zeitdauer als fünf Jahre nicht ausgeliehen bleiben.

Darlehen gegen Faustpfänder Lombard. (8. 4 Ziffer 4.)

Hypothekarish eingetragene Schulddokumente dürfen nur dann als Pfand angenommen werden, wenn sie hinsihtlih der Sicherheit den im §. 5 festgestellten Normen entsprehen, in Terminen oder nach Kündigung zahlbar sind und der Anstalt mit allen Rehten und Klagen geriis Stat wr i vab ei Beleihung Lombardirung courshabender Wert iere sind die jeweiligen neuesten amtlichen Notirungen der S nes ere Berliner Börse der M etiag zum Grunde zu legen. Ueber die Höhe des bei solhen Beleihungen in jedem einzelnen

,_ b, in courshabenden inländishen Staatspapieren, staatlih garan- tirten Eisenbahnaktien, Prioritäts-Obligationen und Rentenbriefen

alle zur Anwendung kommenden Abschlags an dem Courswerth d Pen Faustpfänder entscheidet die Direktion. I

1888S,

_ Alle weiteren Bedingungen, insbesondere aub der jeweili ins» fuß, werden von der Direktion festgeseßt (vergl. §. 19 E,

Ankauf von Liegenschafts-Kaufshillingen. (S. 4 Ziffer 5.) 9

8, 14. Güter- und Haus-Kaufschillinge eignen sich nur d E Ana, As ans E E E M vpotbekarish zur ersten Stelle eingetragen steben;

_ 2) rücksidtlich der Sicherheit den im §. 5 aufgeftellten Be- dingungen genügen oder, falls diese Sicherheit nibt vollkommen er- E ist, durch tüchtige !elbsts{huldnerishe Bürgschaft verstärkt

- 3) niht son verfallen und noch im Besitz des Verkäufers oder dessen Erben sind, oder wenn sie dur geritlihe Verweisung auf Giaanigee ergegangen sind.

le Virektion der Anstalt ist berechtigt, für die Kosten des Ein- zugs und der Verwaltung eine von ihr mit Genehmigung des Lérdes- aus\{chufses zu bestimmende Provision aus der ganzen abgetretenen HSorderung einshließlich der zur Zeit der Abtretung in Betracht kommenden Zinsen ein für allemal in Abzug zu bringen. Diese Provision darf jedo aus jenem Betrage der abgetretenen Forderung nicht in E mee eee E Tilgung sckon bestehender uldigkeiten des i j vers wende wird, / g edenten an die Anftalt ver er die Annahme des dem Verkauf zu Grunde gel ins erog bg adi on. Ist derselbe vicvrige e S i er Direktion bedungen wird, so muß die Differenz beso cergitet verden. g so muß die Differenz besonders m Allgemeinen wird bestimmt, daß sich der Zinsfuß für Zieler- erwerbungen nicht unter demjenigen für eaten En L

Wechsel- und E elch eNommilsionss - _ geschäft. | (8. 4 Ziffer 6, 7, 9, 10 und 11.) S R , 5. 15. Die Festseßungen der eins{lägigen Bedingungen, insbesondere

au des Zinsfußes, ift dem Ermefsen der Direktion überlassen. dürfen unbedeckte Kredite nit über 10 000 M gegeben Sieht: in

Allgemeine Bestimmungen.

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S. 16.

Die Gesue um Darlehen auf Immobilien, sowie um Anna von Liegenshafts-Kaufschillingen müßen in der Regel von Besipstar es: 1% 2 add Hypot veken-Informativ-Scheinen be-

ein.

i alls eine nähere Information über den Zweck eines Darlehens die Seciidiraetias und die Persönlichkeit des Darlehenssuers, sowie über die Werths- und Betriebsverbhältnifse von hbypothekarishen Pfandobjekten nöthig erscheint, kann die Anstalt die Beibringun dieser Nachweisungen von dem Darlebenssucher selbst verlangen, do bleibt es ihr troßdem unbenommen, si die ihr erforderli sheinenden D EENE a S FBedee Taae au bei größeren

ehensbeträgen dur infihtnahme der othekenobj Kosten des Darlehenssuchers zu verschaffen. S Ee

Die Anstalt ift nit gebunden, bei ganzer oder theilweiser Ab- lehnung eines Darlehens oder fonstigen Kreditgesuchs den Interessenten ihre Beweggründe mitzutheilen.

S S 17 Die Anstalt ist berechtigt, bei Darlehen, deren Realisirung mit besonderen Correspondenzen, Geldversendungs- 2c. Kosten verknüpft ist, einen Beitrag zu denselben bis zu ein ahtel Prozent aus dem Darlehnsbetrage ein für allemal zu erheben.

_E8.

__ Der für die Hypothekar-Darlehen vorgesebene Aufshlag8zins von ein Viertel Prozent vergl. §. 10 ift auc bei niht rehtzeitiger Zinszahlung beziehungsweise Rückzahlung oder Prolongation (vergl. §. 10 Absatz 2) von den Darlehen anderer Art zu entrichten.

: fes Es L Ia Sea ate Ri die Direktion im Einverständniß mit dem Landesausshuß ermächtigt, von ei Auffchlagszins überhaupt A : N

Die Rückzahlung eines ausgeliehenen Kapitals sammt Zinsen kann ohne Rüdsicht auf die vertragsmäßig bestimmten Fristen Seitens der Anstalt zu jeder Zeit gefordert werden :

1) wenn der Schuldner mit einer Rente, einem Ziel oder einer Zinsschuldigkeit über zwei Monate im Rückstande bleibt, oder es zur gerihtlihen Einklagung kommen läßt;

2) wenn die Unterpfänder ganz oder theilweise zur zwangsweisen Veräußerung kommen oder gegen den Schuldner das Konkursverfahren eingeleitet wird; :

_3) wenn die Unterpfänder durch freiwillige Veräußerung, Erb- theilung, Vermögensübergabe 2c. an verschiedene Eigenthümer über- gehen, ohne daß wegen Regulirung der Hypothek ein Abkommen mit der Anstalt getroffen worden ift ;

4) wenn bei verpfändeten Gebäuden die Versicherung en aue Helervgeiabe aufhört, oder die Versiherungssumme herab- gele ird;

5) wenn durch irgend welche Ursache der Werth eines hypo- thekarishen Unterpfandes sih derart vermindert, daß der a stehende Darlehnsbetrag niht mehr genügend gesihert erscheint ;

_6) wenn der Schuldner oder Bürge zahlungsunfähig wird, einer derselben seinen Wohnsiy aus Hohenzollern verlegt, stirbt, das Ver- mögen desselben vertheilt wird, oder er dasselbe hon vor seinem Tode übergiebt, ferner wenn der Bürge die Ausklagung des Schuldners verlangt und nit ein anderer sicherer Bürge beschafft wird.

__ Bestehen die Unterpfänder in courshabenden Werthpapieren, o ist die Anstalt berechtigt, das Unterpfand ganz oder theilweise ohne gerihtlihe Einmischung auf Kosten des Verpfänders verkaufen zu lafien Ae aus dem Erlöse für Kapital, Zinjen und Kosten bezablt zu machen :

a. wenn das Darlehen zur bedungenen Verfallzeit nicht zurück- gezahlt oder Seitens der Anstalt niht prolongirt wird,

b. wenn der Courswerth des zum Unterpfand bestellten Werth- papiers um mehr als fünf Prozent heruntergeht und Seitens des Schuldners auf Aufforderung der Anstalt niht innerhalb 14 Tagen eine entsprechende Verstärkung des Pfandes oder theilweise Rückzah- lung des Darlebns geleistet wird.

. 20.

: Einzahlungen jeder Art können außer bei den Kassen der Anstalt in Sigmaringen und Hechingen auch bei den Einnehmereien derselben geleistet werden, bei leßteren nad Maßgabe der Einnehmerei-Ordnung, do kann die Direktion in gewissen Fällen, hauptsählih wenn es sich um größere Summen, z. B. außerordentlihe Kapitalzahlungen, Ein- zahlungen auf Effektenankäufe 2c. handelt, die kostenfreie direkte Abs lieferung der betreffenden Beträge an die Kasse in Sigmarinçen beziehungsweise Hechingen zur Bedingung machen.

UPeber die bei einer Einnehmerei geleistete Einzahlung hat der Einnehmer eine Jnterimsbescheinigung zu ertheilen; diese Interims- bescheinigung verliert jede Gültigkeit und Beweciskraft der Anstalt gggentiver, wenn niht der Einzahler innerhalb drei Monaten die

riginalquittung der Kasse in Sigmaringen beziehungsweise in Hen en a f SUNENREIG erhoben oder dieselbe bei der Anstaltska}se rekla- mirt hat.

E M AEHA G D G Ged