1931 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- uud Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1, Oftober 1931. S.

Fachministers um 3000 RM höher bemessen werden fann,

b) bei nur gelegentli ch beschäftigten Gastdirigenten j

und Spielleitern für die Neueinstudierung eines Werkes einschl. der ersten Aussührung hochstens 24°) RM, vrer- mindert um die oben mehrsach erwahnte währt werden dar] .

e) die Bestimmung unter B2c uui auf Vertrage mit Spielleitern Anwendung findet.

Kürzung, ge

D Generalintendant der Staatstheater, Theceaterleiter (Fntendanten) und Schauspiel- direktor.

Das Jahresgehalt des Generalintendanten beträat höchstens 40000 RM einschließlich Dienstaufwandsentshädigung. Das Fahresgehalt für den Leiter der Staatlihen Schauspiele beträgt höchstens 97 000 RM einschließlich Dienstaufwandsentschäd1gung. Die Bestellung eines besonderen Opern- oder Schauspieldirektors ist in Zukunft unzulässig. Der z. Zt. vorhandene Schauspiel direktor erhält ein JFahresgehalt von 15 009 RM. Die durch die erste und zweite Gehaltsfürzungsverordnung festgeseßten Kür- zungen gelten dur die vorstehende Regelung als abgegolten.

Die Theaterleiter in Kassel und Fi iesbaden erhalten ein Jahresgehali von höchstens ) 000 RM einschließli Dienst aufwandsentshädigung. Bete Bezüge unterliegen dexr Kürzung entsprechend der zweiten Ge altskürzungsverordnung.

E. Sonstige Angestellte.

Die Vergütung der vertnogls beschäftigten Orchestermusiker darf niht höher sein als die Besoldung der Kammermusiker, im Falle der Tätigkeit in der Stelle eines Konzertmeisters nicht höher als die der beamteten Konzertmeister. ; E

Die Festseßung von Vergütungsrichtlinien und Höchst äzen für Chor- und Tanzpersonal der Preußischen Staatstheater bleibt vorbehalten. : : :

Für diejenigen Angestellten, die von dem PAT, erfaßt sind, gelten die bei Kap. XII des Zweiten Teils der Sparverordnung zu treffenden Anordnungen.

7 Schlußbemerkungen zu B bis E,

1. Soweit Landesgesetßze oder Verträge den vorste enden Be- stimmungen und den von dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung getroffenen Regelungen entgegenstehen, sind sie gemäß dem Zweiten Teil Kap. KI Abs. 1 Say 3 und Kap. XV L 2a. a. O. abgeändert.

9 Soweit die Dienstbezüge von der ersten und weiten Ge-

altskürzungsverordnung oder einer ‘dex beiden betroffen sind, er- treckt sich die Gehaltskürzung auf die gesamten Dienstbezüge, es sei denn, daß einzelne Einkommensteile auédrüdlich als Dienst- aufswandsent[hädigung bezeihnet oder unter elner anderen aus- drücklihen Bezeihnung im Sinne des § 1 Abs. 4 des Zweiten Teils Kap. TI der Verordnung vom 1. Dezember 1930 (RGBl, 1 S. 517) ausgenommen sind,

1]. Theater und Orchester der Gemeinden (Gemeindeverbände).

1. Die Verwaltungsorgane der Gemeinden (Gemeindever=- bände) sind berechtigt und verpflichtet, gemäß dem Zweiten Teil Kap. X1 und in entsprechender Änwendung des Vierten Teils Kap. 1 § 1 Abs. 1 der Sparverordnung alle Maßnahmen zu retten: die zur Entlastung der Theaterhaushalte erforderlich sind. Bei den Theater-Angestellten, deren Dienstverhältnis auf Grund eines Tarifvertrages gevegei! ist, bewendet es bei den ifagrtxaalid ulassigen Kün igungsbestimmungen. Danach ist die Kitndigung des enderrraîes m aLgemeinen uur sür den Schluß des Vertragsjahres oder der Spielzeit zulässig, Frted der cis niht ohnehin zu einem dieser Zeitpunkte oder früher abläuft.

9 Wegen derx Dienstbezüge, Wartegeldex, Ruhegehälter der Beamten und der ihnen gleihzuahtenden ständigen An estellten und Anwärter sowie wegen der Versorgung der Hinterbliebenen finden die Vorschriften des Kap. IT des Vierten Teils Anwendung.

3. Für Orchestermusiker gelten als Höchstsäße die für die Staatstheater in Kassel und Wiesbaden yarge egenen Säße.

Fitr Theater und Orchester von besonderer edeutung können auf Antrag der Gemeinde vom Minister des Fnnern im Einver- Sl Si mit dem Minister für Salon Qi usw. höhere Bezüge für Orchestermusiker bis zu den Säßen ür die Berliner Staats=- theater zugelassen werden.

4. Jm übrigen gelten die Bestimmungen unter 1 entsprechend. Die dort genannten Höchstsäße dürfen in keinem Fall E werden. Sie stellen die Vergütung für die gesamte Tätigkeit dar, und zwar auc dann, wenn die Tätigkeit für mehr als ein Unter- nehmen ausgeübt wird.

5. Bei der hiernach erforderlihen Neuregelung der Bezüge muß eine Senkung der Bezüge um mindestens 20 vH bis höchstens 50 vH erfolgen gegenüber den Säben, die am 1. ugust 1930 de- BaliatA haben. Die Kürzungen nah der ersten und zweiten Ge-

altskürzungsverordnung sin hierauf Gn.

Bei Verträgen mit einem vor dem 1. Februar 1931 bere» neten Monatseinkommen von niht mehr als 300 RM sollen die Kürzungen niht über die Bestimmungen der ersten und zweiten Gehaltskürzungsverordnung hinausgehen, es sei denn, dos eine Kürzung auch der niedrigeren Ee e n unvermeidlich ist, weil sonst das Unternehmen der fahr des alsbaldigen Er- liegens ausgeseßt wäre. Ob diese Gefahr vorliegt, entscheidet die Aufsichtsbehörde.

6. Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die im Zweiten Teil Kap. X1 Abs. 3 der Sparverordnung bezeichneten Unter- nehmungen; zu der Vornahme der erforderlihen Maßnahmen find die geseßlichen Vertreter berechtigt und verp ichtet.

ITI, Die zur Dr I EFEnY dieser Ausführungsbestimmungen und Richtsäße erforderlihen Maßnahmen sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1931 ab einzuführen.

Berlin, den 30. September 1931.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung: Jn Vertretung: Lammers.

Der Finanzminister:

Dr. Höpker Aschoff.

Generaldirektion der Pureußish-Süddeutschen Staatslotterie.

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummer- röllhen für die 88. Preußish-Süddeutsche (264. Preu- pi he) Klassenlotterie und der 10 000 Gewinnröllchen für

ie 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am Dienstag, dem 90. Oktober 1931, 12 Uhr, öffentlih im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes hier, Viktoriastraße 29.

Die Ziehung der 1. Klasse 38./264. Lotterie beginnt : Pana am Mittwoch. dem 21. Oktober 1931, 8 Uhr, in

em genannten Ziehungssaal.

Berlin, den 29. September 1931. _Generaldirektion der Preußisch-Süddeutschen Siaaltslotterie.

| nistishen f | zeitung“ auf die Dauer von _3 Wochen, vom 30. Sep | tember bis einschließlich zum 20. Oktober 1931, verboten.

Zeitungsverbot.

Der Oberpräsident der Provinz Schleswig Holstein hat das Erscheinen der în Altona herausgegebenen fommus- Tageszeitung „amburger Volks

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September 1931. Der Oberpräsident. Kürbis.

Kiel,

Nichtamtliches.

Preußen.

Monats-Ausweis

über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Vonat August des Rehnungsjahres 1931. (Beträge in Millionen Neichsmark.)

A. OrdentlicheEinnahmen und Ausgaben“). 1. Zu Beginn des Nechnungéjahres 1931 waren die zur Deckung reitlicher Ve1pflichtungen aus dem Rechnungs- jahr 1930 zurückgestellten Restbestände vertügbar. . 171,6 . Zur Deckfung des Fehlbetrags am Schlusse des Nechnungs8- jahrs 1930 sind erforderlich 131,3 mithin Bestand 50,3

T O Jahres soll oder Ist- Ausgabe

Darunter Rechnungs?)oll orjahréreste im August

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I. Einnahmen.

. Steuern:

a) Landesanteile (ohne b): Einkommensteuer . . 546,3 Körpe1 scha}tsteuer 86,3 Umtiaßsteuer . . + - 99 6 Rennwettsteuer . 23,2 Biersteuer . . «+ 203 Grundvermögensteuer| 384,9 Hauézinésteuer « - }!) 511,5

(darunter Finanz- bedarf) 1) (344,0) Stempelsteuer . « + 29,5 Steuer vom Gewebe- betrieb im Umher- ziehen Erbschaftsteuer nach dem bisherigen preuß. Geseh (Rest- beträge) G

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a) zusammen « «

b) Anteile der Gemeinden (Gemeindeverbände) 2c. :

Einkommensteuer . . Körperschaftsteuer Umjatßsteuer Í Kraftiahrzeugsteuer . Gesell)chaftsteuer (Nestbeträge) +- « Biersteuer . . Mineralwassersteuer Dotationen . «. . + Verwaltungskosten- zushüsse « « -- Hauszinssteuer « « «+ (darunter Finanz- bedarf) (darunter Realsteuer- senkfung ujw.) « -

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432,6 (153,4) (131,7)

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b) zujammen - 1391,7

Steuern insgesamt

(a + b) 3098,1

9, Vebershüsse der Be- triebe ile “n 59,3 9,7

Davon ab: Zu|chüsse an Betriebe 0,3

Verbleiben « . 59,0 9,7

3, Sonstige Einnahmen : a) Justiz b) Wissen\chatt, Kunst und Volksbildung . 32,8 3,3 0) Uebrige Landesver- 474,7 38,7

222,8 12,7

waltung F) « « « Einnahmen insgesamt :} 2495,7 | 160,2

(abzüglich der Steuerlber- weisungen an Gemeinden usw, vgl. 1b und der Buschüfse an Betriebe)

F) Davon entfallen auf : Allgem. Finanzverw.®) Landtag . « - . Staatsrat . . . . + Staatsministerium uw. . . » . . . E eron ° andels- u. Gewerbe- verwaltung « « « Bergverwaltun Verwaltung deéInnern Landwirt1\cha1tl. Verw. Forstl. Lehr- u. Ver- juchsanitalten « Gestüte) .. . Volkswohlfahrts- verwaltung8). « + Oberrechnungskammer Staatsschuld « + +

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berüdsichtigt.

*) Hier sind die planmäßigen Einnahmen und Ausgaben und die da GiLGO Einnahmen und Ausgaben (aus|chl. Anleihetonds)

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Qobaiiis Inn RJahireëjoll orer Zi1-Auegabe

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MNechnungs/oll 1m April /ZJuli

der Vorjabuereste

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il. usgaben. . Verwaltung des In- nern 4 . Juitizverwaltung4 3. Wissen]cha11, Kunst und Volfébildung . VNolkfewohlfahrte- verw. ©) 95 6 16 9 5. Wohnungêwesen . . L â 31,0 ). Schuldendienfst ; 33,8 11,3 . Versorgungegebühr- nisse (Rubegebälter usr. L : 68,5 . Sonstige Ausgaben {) 9) 107 8

Ausgaben inégesamt 680,3

Mithin: Mehrausgabe 80,0 Mehreinnahme

f) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw.®) Landtag State L Staatsministerium

uw. 0 Finanzministerium 4). Handels- u. Gewerbe-

verwaltung Bergverwaltung #) Lanowirt\chaitl. Verw. Forstl. Lehr- u. Ver-

juchéanstalten Gestüte ; Oberrechnungskamme1

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegetegzen. Zur Deckung des Feblbetrags am S(luß des Rehnungsjahres 1930 sind erforderli 82,7.

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Fst-Einnahme oder Ist-Ausgabs

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m April/Juli | August zusammen

I. Einnahmen.

íInsgejamt (darunter: Anleihen)

Il. Ausgaben. 1. Landeskultur- und landwirtschaft- lihes Siedlungswesen . « « + - . Verkehräwe\en (Straßen, Wege, eran au iisloicnfü 0,2 1,6 , Wertschaffende Arbeitslojensur- jorge N 17,9 3,4 21,3 . Wohnunaswe!|en E S8 N . Sonstige Ausgaben der Hoheits- verwaltungen 5,6 3,6 9,2 . Zuihüsse und Neuinvestierungen für Betriebe und beim Vermögen 2,4 0,7 3,L (darunter: Domänen und Forsten) . (2,4) (3,1) (Bergwetlé) «a o (Verkehrébetriebe) . « « « « (Eleftrizitätsverwaltung) « -—

Ausgaben insgesamt . « » 38,0 8,9 46,9

Mithin: Mehrausgabe . . 46,2 8,9 Mehreinnahme . _—

Abschluß. A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben:

Bestand aus dem Rechnungsjahr 1930 , . . , 90,3 Mehrausgaben aus den Monaten April 1931/ August 1931 . « c E2R

8,2 (— 8,2)

1,0 11,7

a E E s Zu A [4

= 63,9

P, Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesegen:

Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1930 . « « « 82,7

Mehrausgaben aus den Monaten April 1931/ August 1931 E S E h e s A A L A P A Es = 18S

Mithin Vorschuß 201,7 Stand der schwebenden ShuldenEndeAugust 19311

_Schatzanweisungen 6c O (darunter auf Grund von (40,7)

j 1) Ohne die anteilig auf die Gemeinden enifallenden Restbeträge von gus. 54,8,

2) Dazunter 4,6 Ueberschuß der Forstverwaltung bis Ende März 1931 aus dem {eit 1. Oftober 1930 laufenden Forftwirtshaft8jahr 1981,

) Ohne Einnahmen oder Ausgaben an Steuern s, L, 1 und an hinter- - |

legten Geldern bei der allgemeinen Finanzverwaltung. 4) Aus\{chl. Lorsorgungsgebührnisse f. 11, 7. v) Aus\chl. Woßnungswesen |. 11, 5.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 80. September 1931. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat beschloß in seiner Shlußsizung am Mittwoch zunächst, die Vorlage über die V e r kleinerung des Staatsrates erst im nächsten Sißungsabschnitt zu beraten, da die Vorbesprehungen im Ausshuß noch nicht be-

endet sind. : i ; Sodann wurde die Verordnung gebilligt, die die ZU«

ständigkeit der Landes- und Kreispolizei- behörden neu abgrenzt. Die Landespolizeibehörden sind danach zuständig für Maßnahmen zum Schuße des Meeres- ufers, für die Genehmigung und Schließung von öffentlichen Begräbnispläßen, für Angelegenheiten der Landeskriminal- polizei, für Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppun von Seuchen aus dem Ausland und für die Genehmigun von Entwürfen für Einrichtungen zur Versorgung mit Tri

oder Wirtschaftswasser oder zur Fortschaffung der Abfallstoffe.

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Neichs- und Staatsauzeiger Nr. 229 vom 1, Oktober 1931. S. 3

Die Kreispolizeibehörden sind zuständig für Angelegenheiten der Chaussee- und Chausseebaupolizei.

Zugestimmt wurde auch fkleineren Aenderungen der Ausführungs8bestimmungen zum Polizei- beamtengesey vom 31. Juli 1927. Danach wird u. a. die Befügnis zur Kündigung der Polizeiwachtmeister bei den Polizeishulen und der Polizeischule für Leibesübungen auch auf den vorgeseßten Polizeischulleiter, bei dem Polizeiinstitut und bei dem Polizeiinstitut für Technik und Verfehr auch auf deren Präsidenten übertragen. Ferner sollen Warnungen, Verweise und Geldbußen bis zur Höhe von fünf Dreißigsteln des monatlichen Grundgehalts erhalten können die Landräte, der Kommandeur der Schußpolizei in Berlin, die Präsidenten der Polizeiinstitute u. a., während die Führer einer örtlichen Schutpolizei und der Polizeigruppen in Berlin sowie der Leiter der höheren Polizeishule beim Polizeiinstitut mit Warnungen, Verweisen und Geldbußen bis zur Höhe von einem Zehntel des monatlichen Grundgehalts belegt werden fönnen.

Hierauf erstattete Justizrat Dr. Langemak (Arbeitsgem.) den Bericht über die Beratungen des Ver- fassungsausshusses zu den preußishen Notverord- nungen und den dazu erlassenen Ausführungsbestim- mungen.

ie bereits bekannt ist hat der Ausshuß zum Ausdruck ge- bracht, de eine erheblihe Anzahl von Bestimmungen das o des zur Beseitigung des Notstandes Erforderlichen überschreite und deshalb «mit der Reichsverfassung unvereinbar is. Jm übrigen hätte, wie Dr. Langemak betonte, nah Ansicht des Aus- schusses die Staatsregierung den Staatsrat über die Notmaß- nahmen auf dem Laufenden halten müssen. Fm Ausschuß fist weiter zum Ausdruck gebracht worden, daß der Staatsrat den Notverordnungen sein Placet niht geben könne. Es sei an- erfannt worden, daß in dieser Notzeit au die Beamtenschaft von Opfern nicht vershont bleiben könne und daß sie ihre Opfer- willigkeit und Bereitschaft auch bewiesen habe. Bestritten sei, ob der Reichspräsident eine Delegationsbefugnis für die Länder aussprechen könne, wie es hier geschehen sei. ige t rg sei klar- estellt, daß der Preußishe Landtag Aenderungen nicht vornehmen önne, Besonders sind auch dagegen erheblihe Bedenken geltend emacht worden, daß die Kürzungen sih auf Herren, die dem inisterium angehören, nit NEER, und daß die Aufwands- entshädigungen, die den Staatsfekretären vor einigen Fahren zu- ebilligt worden sind, gleihfalls einer Kürzung niht unterworfen nd. (Lebhaftes Hört, hört!) Es wurde, so führte der Bericht- erstatter weiter aus, im Ausschuß auch die Frage aufgeworfen, ob die Gleihmäßigkeit für alle Beamte _caber via worden sei. Das muß verneint werden, wenn man bei einzelnen Beamtenklassen direïte Gehaltsfkürzungen vornimmt, so bei den Mittelschullehrern und bei den Oberlehrern an den Gymnasien, die nicht Studien- rxäâte werden können, und wenn man einen Teil der Beamten in andere Besoldungsgruppenu verseßt. Da die Staatsregierung weder der Oeffentlichkeit, noch der Beamtenschaft, noch dem Staatsrat gegenüber eine - Begründung nicht gegeben hat, kann man diese vershiedenen Behandlungen nicht verstehen. Der Staatsrat ist deshalb auh niht in der Lage, die Staatsregierung gegen erhobene Vorwürfe in Shuyß zu nehmen. Nach den Be- timmungen der Verfassung hätten die Spaxverordnungen und ie Aussührungsbestimmungen dem Staatsrat vor dem Erlaß vorgelegt werden müssen, da es sih hier zweifellos um organisa- toriche Maßnahmen handelt, Daß organisatorishe Maßnahmen hier in Frage stehen, fann niht zweifelhaft sein, wenn man en Beamtenbestimmungen, z. B. solhe über die An- tellung und über die Verwendung, ändert.

erwiesen i}, daß anch nur eine einzige das zulässige Maß über- schreitet und damit die Verfassung verleßt. Beturmtti hat sih er Staatsgerichtshof bei der Vorlage über Erdölgewinnung auf den Standpunkt gestellt, daß in einem solhen Falle das ganze Gese oder die ganze Verordnung ungültig ist. Hervorhebung verdient auch, daß im Gegensaÿ zu der Verordnung des Reichs- präsidenten vom 5. Juni 1931 die Verordnung vom 24. August, wonach alle Maßnahmen zum Ausgleich der Haushalte von den Ländern beschlossen werden können ketne Beitbeschränkun Und keinen Schut der wohlerworbenen Rechte mehr enthält. Lefen- bar hat also der Reichspräsident selber diese Beschränkungen auf- heben wollen. Auch hier ist die Auslegung gestrihen, Der Berichterstatter wies abschließend darauf hin, daß die Ent- \{chließung des Verfassungsausschufses, wonach die Sparverordnung und die Ausführungsbestimmungen dazu mit zwingenden Vor- \hristen der Reichs- und Landesverfassung nicht in Einklang tehen, insofern von ungeheurer Tragweite ist, als damit den- jenigen Beamtenorganisationen, die glauben, zur Wahrung ihrer Rechte den Klageweg beschreiten zu sollen und zu müssen, eine

Grundlage für die Mage gegeben ist, die vom Standpunkt des |

Staatsrates aus nur bedauert werden kann. Dem hätte die Staatsregierung vorbeugen können, wenn sie den Staatsrat reht-

geitig unterrichtet hätte, zumal sie ja niht verpflichtet sei, sch

essen Vorschläge zu eigen zu machen. Fnsbesondere sei es ein Grundfehler der Verordnung, deren Unzulässigkeit infolgedessen auch schon gar niht mehr zweifelhaft sein könne, vat sie eine Pa pr getroffen habe, die in keinex Weise zeitlih be- h ei.

daß sih in aller Kürze auch der Gemeindeauss{chuß mit der Not- verordnung beschäftigt. Dem Votum des Dec nngdan Busse ee sih die Fraktion des Redners vollinhalilih an, Es sei ein unhaltbarer Zustand, daß die eben in Pension gegangenen Stellen- inhaber höhere Bezüge hätten als diejenigen, die in diesem Winter die shwere Aufgabe hätten, die Notverordnung durch- zuführen. Der Redner übt sharfe Kritik daran, daß die Staats- vegierung dem Staatsrat die Trau nicht zur Aeußerung ugeleitet habe. So leiht dürfe man sih über die Verfassung nicht Co epen, wie es der habe; damit könne man ja jeden Staatsstreih decken. So schnell als möglih müsse der ins Wanken gekommene Rechtsboden wieder hergestellt werden.

Stadtrat Aeg iet (Komm.) betonte, der Staatsrat müsse | r | Stuttgart

gegen die Notverordnung Einspruch erheben. Die Wertshäßung des Staatsrates durch die Regierung zeige Sa darin, daß diese bei Beratung dieser wihtigen Angelegenheit höchstens dur cinen „Horchposten“ vertreten seï. Sehr schmerzlich sei es gewissen arteien daß bei den Oberbürgermeister- und Magistrats- gehältern Kürzungen vorgenommen seien, Da spreche man sogar von Verfassungsverlezungen. Die CePezEeaten würden abèr troßdem die Diktaturpolitik der Brüning-Regierung mitmachen und der preußishen Notverordnung zustimmen. Die Aeußerung des Vorredners über „Verfassungsbruch“ sei nur Demagogie. Die Mende _Notverordnung bringe Sparmaßnahmen auf Kosten der Werktätigen, der Beamten und Angestellten, aber auch auf Kosten der Kulturaufgaben. _ Frhr. von Gayl (Arbeitsgem.) betonte, in dieser Notzeit zei das Opferbringen jedermanns Sache, nicht bloß der Beamten. nders werde man aus der Notlage niht herauskommen. Alle Kreise würden ihre Lebenshaltung einshränken müssen. Wenn De Fraktion dem Beschluß des Ausschusses zustimme, so stelle ie sih dabei auf den Standpunkt, daß in der Notverordnung Dinge enthalten sind, die mit der Verfassung nicht in Einklang Pehen, Gerade in dieser Notzeit Marte von der geraden Linie des echts nicht dgen werden. Mit Genugtuung stelle er fest, daß auch der Vertreter der A abe De Fraktion den Rechtsstandpunkt auf das schärfste betont habe. Hoffentlih werde dadurch auch ein entsprechender Einfluß auf die preußishe Re- gierung au8geübt. i

J e Ve Von Wichtigkeit ist | auch die Frage, ob sämtlihe Bestimmungen ungültig find, L |

Chemniy

| Erfurt .

| Köln

Oberbürgermeister Bra uer (Soz.) hält es für notwendig, | Königsberg k.

, Magdeburg Mainz .

Herr Ministerialvertreter hier getan | Nürnberg

Justizrat Dr. Mönnig (Zentr.) stimmte der Ent- schließung des Verfassungsausshusses gleichfalls zu. Die Verocd- nung enthalte Bestimmungen, die durch die auf Grund der Verocd- nung des Reichspräsiden:en erlassenen Notverordnungen nit ge- regelt werden fönn:en. Aber auch gegen Bestimmungen, die Be- amtenrechte betressen, habe man Bedenken, zumal die Be- stimmungen geitlich nicht begrenz: seien. Die Veamten seien bereit, wenn nötig, auch noch mehr Opfer zu bringen, aber nur unter der Vorausseßung, daß alle Kreise gleichmäßig Ópfer bringen.

Oberbürgermeister Brau e r (Soz.) bestritt, daß die Sozial- demokraten für die Politik der Notverordnungen verantwortlih seien. Durch die bisherige Duldung der Poli:ik der Regierung Brünina hätten die Sozialdemokraten die Onteressen der Arbeiter- schast besser gewahrt als die Kommunisten. Eine unerhörte Schadi- gung der Schule, der Lehrerschaft wie der Schüler, bedeute der Schulabbau. Jn Hamburg habe man durch gemeinsames Vor- gehen dafür gesorgt, daß bei den Sparmaßnahmen fein Lehrer entlassen zu werden brauche, sondern die in Frage Kommenden in Dreiviertel- oder halben Stellen weiterbeshäftigt werden. Un- tragbar sei die geplante Hinaufseßung der Klassenfrequenz. Die Notverordnuna fei ein Versuh mit untauglihen Mitteln.

Der kommunistshe Antrag auf Einsprucherhebung wurde egen die Antragsteller abgelehnt, sodann wurde der Aus- TEadbe chluß einstimmig angenommen.

Der Staatsrat genehmigte alsdann die Ausführungs- bestimmungen zur Verordnung der Reichsregierung über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeihnung Bau- meister. Weiter beshloß der Staatsrat mit Mehrheit, gegen 4 Verordnungen des Wohlfahrtisministeriums, die das Wohnungswesen betreffen, Einwendungen nit zu erheben. Es handelt sich dabei um eine Abänderung des S 5 der Verordnung über die Mietzinsbildung in Preußen vom 17. April 1924 in folgender S: „Der Vermieter Le der Mieter, dessen Mieträume den

estimmungen des Reichsmietengeseßzes unterliegen, kann die Feststellung, die Festseßung oder den Ausgleich der Friedensmiete bei dem Mieteinigungsamt auch hinfichtlich solcher Räume beantragen, für die nicht die geseblihe Miete gezahlt wird.“ Durch zwei weitere Ver- ordnungen wird der Mietershuß bei Neubauten ab 1. April 1932 außer Kraft gesezt und die Verordnung über ein P OELIS vor dem Mieteinigungs8amt tritt sofort außer Kraft. Gegen die Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft, deren Fnhalt bereits bekannt ift, a der Ausschuß, wie der "iee ae f Dr. Steiniger Arbeitsgem.) betonte, eine Reihe von Bedenken zum Aus- druck bringen müssen.

Jahres3abschluß und YJahresberiht der Hamburgi Preußischen Hafengemeinschaft für 1930/31 wurde ohne 4 wendungen zur Kenntnis genommen.

Auf eine im Mai eingebrachte Große Anfrage der Frak- tion der Arbeitsgemeinschaft, betreffend die Durchs- führung der Umshuldungsafktion im Osten hat der preußishe Landwirtschaftsminister dem Staatsrat geantwortet, es 3 nicht zu, daß die Ums{huldung bisher erfolglos gewesen sei. Vielmehr sei zu berüdcksihtigen, daß ihre Durchführung ein gewisses af von Zeit erfordere. Nachdem die Schwierigkeiten der Ueberleitung überwunden seien, sei eine weitere Beschleunigung der Behandlung und der Auszahlung von Umschuldungsanträgen zu erwarten. Die Antwort wurde durch Kenntnisnahme für erledigt er- flärt. Fndessen wurde in einem Ausschußantrag, den der Staatsrat gegen die Stimmen der Kommunisten aunahm, die Regierung ersucht, zur Beratung des Landwirtschafts- haushalts für 1932 dem Staatsrat eine Aufstellung zugehen zu lassen, aus der hervorgeht, wie sich die Staatsreg1erung ie Fortseßung der Umschuldungsaktion denkt und ob sie diese überhaupt weiterführen will. Die Aufstellung soll ins- besondere enthalten die Zahl der gestellten und bis dahin durch Auszahlung erledigten Anträge, ferner auch Angaben über die entstandenen Kosten, vor allem auch die, die der Personalaufwand verursacht.

Frhr. von Gayl (Arbeitsgem.) griff} das im Aus- \chuß gefallenz Wort auf, es handele sih heute nur noch darum, der Osthilfe einen mehr oder weniger ehrenwerten Nachruf zu widmen. Jedenfalls sei für absehbare Zeit mit einer tatkräftigen Förderung der Umschuldungsaktion für den Osten niht zu rechnen. Absolut fals sei die Auffassung, es seien Millionen und aber Millionen in die ostdeutshe Landwirtschaft geflossen. Mit dem guten Willen allein könne man eine absterbende Wirtschaft nit retten. Wenn allein die Personal- und Sachkosten der Osts stellen jährlih 2,6 Millionen Mark erforderten, und wenn man dew ungeheuren Apparat beiden Kreisverwaltungen mit in Betracht ziehe, jo komme man zu dem Ergebnis, daß eine Mühle auf- gebaut worden sei, in bie man Korn nicht schütten könne, weil eben kein Korn vorhanden sei. Es wäre richtiger gewesen, erst die notwendigen Mittel bereitzustellen und dann diese ungeheure Organisation aufzubauen, Unbedingt müsse im Fnteresse der ges samten Wirtschaft des deutshen Ostens in allerkürzester Frist fests gestellt werden, ob die Umschuldungsaktion überhaupt noch forts geführt werden könne und wenn ja, in welcher Form.

Der nächste Sißungsabschnitt des Staatsrats beginnt am 27. Oktober.

Statistik uud Volkswirtschaft.

Getreidepreise an deutichwen Börjen und Fruchtmärkten in der Woche vom 21. bis 26. September 1931

für 1000 kg in Reichsmark.

für

Marktorte Handelsbedingung

am

*) Notie- rungen

Brot- getreide

Noggen Gerste Hafer kg Sommer-| Winter-

je hl NM Brau- F | Futter-+

. | frei Aachen in Ladungen von mindestens 106 | 24. Großhandelseinfkaufspreise ab fränk. Station 22.

September » «e

Lieferung im Monat Oktober

(frei Berlin)

Brauns@weig . | ab braunshweigische Station . Bremen 1!) , . . [ab Bremen oder Unterwe|erhafen . a Breslau . « « - | frachttrei Breslau in Waggonladungen v. 15 . [ Frachtlage Chemnig in Ladungen von 10—15 . | Großhandelsverkaufspr. waggonfrei Dort- mund in Ladungen von 15 &€ . | waggonfrei äh}. Versandst. b. Bez. v. mind, 104 . hab Station . « ab thüringishe Vo

von mindesten8 156 „ooo. oa . | Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack .. ab ostthüringishe Verladestation . . « « - , H frachtfrei Gleiwitz . „oooooo . Î netto, frei Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t frachtfrei Hamburg . . « . .+ . . s o frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt) ab hannoversche Station «ooo. z ab Bremen, unverzollt) „e o Karlsruhe . |waggonweise Frachtlage Karléruhe ohne Sack Kassel . . | Frachtlage Kassel ohne Sack . …. Kiel . [ab holt. Station bei waggonweisem Bezug

Frachtlage Köln . . ._«

L » e verzollt loco Königsberg . . . ab niederrheinische Station prompt frachtfrei Leipzig . «

ab Liegniß A R E E netto, ab Stationen des Magdeburger Be- zi1ks bei Abnahme von Waggonladungen . loco Mainz 6 netto, waggonfrei Mannheim ohne Sack. . Großhandelseinfkautépreise waggonweise ab südbayerishe Verladestation . | Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station 24. . [Großhandelspr. waggonfr. ab vogtl. Station | 26. . |waggonfrei Stettin ohne Sack . | Großhandelspr. waggonw. abwürttbg. Station |- 21. babntrei Worms s 25. Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab fränk. Verladestation « «o «ooo.

23.

Dortmund .

Dresden « « Emden « -

Frankfurt a. Gera . . ch Gleiwitz . Halle a. S Hamburg

o Hannover

Krefeld « : Leipzig « - Liegniß . »

S. Q: 0.0m È

Mannheim München -

lauen . tettin .

Worms . Würzburg

- ab märkische Station S M 6: S 000. ch6 21.—26, - 121. —?26. e oe. . 21.—26. Dezember .. . 21,—26.

21. —26.

22, 26. Preise für ausländishes Getreide, cif Hamburg ®).

150,0 4) 150 0 138,6 149,8 149,6 151,7 142,0 190,5 140,0 175,0

175,0 11) 153,5 138,0

147,5 165,6

72,5 | 210,0 182,5 | 182,5 67/72 | 197,5 2%0 | 165,0f | 72/73 | 187,9 | _— ¡L ARa O 903.2 äi d 200,0 : E f

199,8 E 165,0 | 162,0

197,0 196,0 175,0{8)| 157,07) 206,08) 185,0 | 167,5 210,9 10) 200,5

167,5 170.0

a 1 -4MRA

O 2 175,0 | 1525 | 150,0 137,5

185,0414)| 157,5 5) 153,5 172,5 | 172,4 | 150,6 | 726 T5/75,9 —- 170,0 | 148,0 fine 76,07 16) 245,0 7) 178,8 | 172,5{®)} 167,5 229,00 1 175,0 | 167,5 | 155,0 218,0 | 170,0 | 165,0 | 140,0 9) 231,6 2) 178,8 | 1763 } 145,0

[193,8{10)] 219,5 | 153,0 —— T 1008

225,029 t, 214,0 1 180,07 | 160,021} 173,02 175,042)| 145,0

183,51)

71 | 193,0

72 | 215,0 74

[2075 71,2

2 |1910 | 755 76 19) | 205,5 | 75/7618) ee L K E

73,2 | 200,0

—_ 217,5 ! 207,9 N —- 70 185,0 75

73 195,0 72/72,5 | 208,8 %)j 74/74,5 La 195,4 74,5 72/72, | 207,5 *)] 74/74,5 73 209,

712 | 187,0

196,0 212,5 26) 218,8

201,5 199,5 200,95 190,8 210,0 212,5

215,2

205,0 a 120,0

208,5

217,5 1178,0f2)| 162,8 j 145,5

232,9 173,87 | 147,542} 160,0 180,0 |168,8f2)} 173,L

243,1

228,5 | 170,54 | 16955) | 1532 227,0 | 165,04 | 145,0 ®) 147,5 217,5 | Tor 1 135,0 219,8 | 155,05) | 137,5 240,020] 1. 1500 237,5 |170,0f)| 156,0f |

224,5 1 170,5} 143,542] 147,5

—,

Roggen

Weizen

Gerste Hafer

Western 11 Manitoba (Kanada)

(Ver. Staaten) La Piata I 11 ITI IV

Rofafs | Barusso (Argentinien)

Donau | La Plata

dwinter II Hardwinter En

(Ver. Staaten) La Plata

103,9 97,5 ¿i ai

87,7 u 66,3 iss

*) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. !) Angebotspreise. 2) Zoll 180 RM.

Ermäßigter Zoll bei der Einfuhr gegen Bezugsschein 50 RM Menge Kartoffelfloden gewährt.

je Tonne. Die Bezugsscheine werden bei Abnahme einer entsprechenden ) Notierungen für Abladung (im Verschiffungehaten) im laufenden Monat. 4) Rheini)cher.

ö) Futter- und Industriegerste. ®) Gute; mittlere Sommergerste 160,0. ?) Industriegerste 160,0. ®) Sächsischer; Sandroggen 211,0, 73 kg je hl. ®) Neuer Ernte 157,5. 1) Westiäli\her. ") Ostfriesischer. ") Sächsische. 18) Ab 26. 9. 14) Gute. 1) Auch für Industriegerste. "*) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft. "?) Süddeutscher. ") Geringere (Sortier-) Gerste. ! Weißer. %®) Rheinischer. 2!) Futter- und Fndustriegerste 165,0. 2) Neuer Ernte 149,0. 2) L, Qualitätz

11. Qualität 165,0.

) Mittlere; gute 182,0. ®) Auch tür Futter- und Industriegerste. 2) Rheinhessiicher. N) Jndustriegerste

167 5. 2) Snländishe und ausländische zollbegünstigte. ®) Industriegerste. ®) Württembergischer. 31) Rheinhessi(he und Riedz

Pfälzer 180,0. #2) Jndustriegerste 154,0. Berlin, den 30. September 1931.

Statistishes Reichsamt. J. A.: Dr. Eppen stein.

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