1931 / 237 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Oct 1931 18:00:01 GMT) scan diff

di Ld ante t ada U E T N

Grube Leopold Aktiengesellschaft. Auslosung von Teilshuldver-

[59701]. schreibungen. Bei der am 30. September 1931 er- folgten notariellen Auslosung is die

Serie 11 der Teilshuldverschreibungen unserer 8% igen MULEDE vom ahre 1926 gezogen worden. : Ikr Einlösung, erfolgt, vorbehaltlich etwaiger “geseßliher Neuregelung, vom 2. Januar 1932 ab zum Nennwert gegen Einreichung der Teilschuldverschrei- bungen und der dazugehörigen Zins- und

Erneuerungsscheine in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesell- \chaft auf Aktien und ihrer Filiale in Magdeburg, E bei der Berliner Handels-Gesellschaft, bei Hardy & Co. G. m. b. H., bei N. Helfft & Co.,

Bitterfeld: bei der Zweigstelle der Commerz- und Privat-Bank, ; Dejjau: bei der Anhalt-Dessauischen Landesbank und deren Filialen Bern-

burg und Köthen i. Anhalt,

Magdeburg : bei der Deutschen Bank

und Disconto-Gesellschaft und deren Zweigstelle Köthen i. Anhalt, :

Die Verzinsung der ausgelosten Teil- \chuldverschreibungen hört mit dem 31. De- zember 1931 auf. Der Betrag fehlender, noch nicht fälliger Zinsscheine wird von dem auszuzahlenden Kapitalbetrage ge- kürzt.

Bitterfeld, den 6. Oktober 1931, Grube Leopold Aktiengesellschaft. | r e A r [59295].

Bilanzïonto am 31, Mai 1931.

RM |5

An Alktiva. Anlagekonten: Grundstücffonto . « « « Gebäudekonto 5 Maschinen-, Dampfkessel- und Apparatekonto . Schnißeltrocknungs- anlagekonto A Bahnanschlußgleiskonto Rübenabsprißanlagekto, Finanzkonten: i N.» »_ «6 eq 4 Kontokorrentkonto . . . Kreissparkasse Marien- burg zu Bockenem, Zweigstelle Baddecken- stedt Hildesheimer Bank, Fil. der Deutschen Bank, Hildesheim . . . . « Hannoversche Landwirt- schaftsbank Hannover, Zweigst. Hildesheim . Vorräte lt. Jnventur Bürgschaftskonto 6090,

42 200|— 125 465 34

152 934/16 40 071/64

14 638/52 13 722/17

Ñ

1 766/24 6 52261

14 468 |—

8 618|— 166 851/84

587 581/67

Per Passiva. Eigene Mittel: Aktienkapitalkonto . « Reservefondskonto « Fremde Mittel: Hypothekenkonto . « Wechselkonto Forderungen der Rüben- lieferanten: Attionärkonto » « « Kaufrübenkonto . « » « Kontokorrentkonto . . .

285 000|— 51 500|—

13 961/22 15 884|—

35 606/90 7 479/79 177 724/50

Gewinn- und Verlustkonto 425/26 Avalkonto 6000,— Gi 587 581/67

Vaddeckenstedt, den 31. Mai 1931. Der Vorstand der Zudecrfabrik

„Zur Nast“, Siebke. Brandt. Achilles, Salomon. Matdensen. Vorstehende Bilanz zum 81. Mai 1931 haben wir geprüft und mit den ordnungs- mäßig geführten Geschäftsbüchern in Uobereinstimmung gefunden. BVaddedenstedt, den 13, Juni 1931. Dipl,-Kaufmann Willer u. Dipl.-Kauf- mann Lang, Treuhänder. Durch: Lang. Gewinn- und Verlustkonto am 31, Mai 1931.

An Debet. RM [5 M s C c. 548 607/93 Zuckerausfuhrkosten . .. 216 101/31 Betriebsmaterialien und |

Sd 399 254/75 Abschreibungen . « « . - 23 910|— Saldo 1930/31 J « « « . 425/26

1 188 299/25

Per Kredit. Saldo aus Kamvagne E 121/99 Weißzucker-, Rohzucker T1, Prod. und Melassekto. | 1 181 566/13 Mischfutterkonto . ... 2 706/90 Rübenschnitelkonto . « « 394/66 Schlammpressekonto . « « 1 069/25 Restkalkkonto . . . . « + 1 665/24 Kohlenaschekonto . . « 590/71 Grundstückertragskonto « 134/25 Effektenkonto c «6 50/12 1 188 299125

Vaddecenstedt, den 31. Mai 1931. Der VorstanD Ra E

„Zur Ra Siebke. Brandt. Achilles, Salomon.

Matckensen.

Vorstehende Gewinn- und Verlust- rechnung per 31. Mai 1931 haben wir eprüft und mit den ordnungsmäßig ge- führten Geschäftsbüchern in Ueberein- stimmung gefunden.

VaDddecktenstedt, den 13. Juni 1931. Dipl.-Kaufmann Willer u. Dipl.-Kauf- mann Lang, Treuhänder. Durch: Lang.

Erste Anzeigenbeilage zum RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 10, Oktober 1931. S. 4

[59352]. [ Nederlanudia Ein- und Ausfuhr- Afktiengesellschaft, Berlin.

56665]. Casa

Immobilien- Aktiengesellschaft. Vilanz per 31. Dezember 1930.

[59704]. 1. Aufforderung. Jn der Generalversammlung vom 1

fapital der Gesellshaft um RM 70 000,—

Vilanz per 31. Dezember 1930.

Aktiva. RM [5 | Kassa, Barbestand « « « E. eres «O O «2 ég. E «o: 0&6 el E » oe e é

Fon -anlee | Grundstüdsfonto d d 20 Ses i «6 «4 Passiva. Jnventar 2 T50,—

C an

Aktiven.

Abschreibung . 275,—

RM [5 465/89 90/37

26 500|— | Handelsregister eingetragen worden.

65 157/20

50 503/89 | gemäß aufgefordert, ihre Aktien nebst

2 475)

—| bis zum 31. Januar 1932 im Ge-

dadurch herabzuseßen, daß die Aktien im Verhältnis 10 : 3 zusammengelegt werden. Der Beschluß ist am 17. 8, 1931 in das

| [57784] 9, 6, !

Die Gesellschaft ist aufgelöst, etwaige

1931 ist beshlossen worden, das Grund- Gläubiger wollen sih melden.

Nürnberg, den 1. Oktober 1931. Gebr. Rothschild G. m. b. H. i. L, Leopold Rothschild, mittl. Pirkheimer Straße 21.

Die sämtlichen Aktionäre werden dem-

Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen

Kreditoren «. 15 GAMOS Debit. «ck12 ao 275 302/49 O S Pr., Münzstr. 23, Es “ae Aktien, die bis zum Ablauf dieser Frist Gewinn- und Verlustrechnung aus 1929. . 7067,05 nicht eingereicht werden, sowie eingereichte pes 1, Pater Sv, Verlust 1930. 22361,15 | 15 294/10 | Aktien, welche die zum Ersaß dur neue A T ads rooloe | N Ersotectite Zl nige rohes Z P Vorìî C I7 t: |— | UN er ee alt nit 1r r O Niras vom Vorjahr . 100/10 Passiven, zur Verfügung gestellt werden, werden R A —— Aktienkapital Fs 50 000'— | für kraftlos erklärt werden. Die Aktionäre 1 130/88 Baukkonto i i : s 5 4 133 190/89 werden ihres Anteils8rechts und der ge- Verlust S 6. | 1 130/88 DICIELVECTOUDR . e o 060 910|— leisteten Einzahlung nach dem Ablauf der E ——Ta0l7s| Hypotheken . . . - .. | 40000|—|Frist verlustig erklärt werden. 1 130188 Ui « ao o 69 211 688/05 Unter Hinweis auf vorstehende Bekannt- Verlin, den 23. September 1931. —[— [machung fordern wir unsere Gläubiger Nederlandia Ein- und Ausfuhr- 435 788/94 | quf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden. Aktiengesellschaft. Gewinun- und V NE Rog Königsberg, Pr., den 9. Oktober 1931, Der Vorstand. per 31. Dezember 1930. Ostpreußische Landwirtschafts- E r S E S d L L und Judustriefilm-A.-G. [59298]. Verluste. RM [D Franz Rapsch Dptische Fabriken | Unkosten... . .. 134 516/95 U ZN N B, R NnE auf Jnventar E 2e 1“ i L. e em er C + Zin en S S H. 20 C Sl E 3 Dausronto ¿o «o. 4 285/33 10. Gesellschaften Attiva. E «ad as 2 214/25 Grundstücke, Gebäude . . 438 4991/38 | Uneinbringl, Forderungen 1 202/65 mM. b. Ÿ. Maschinen, Werkzeuge, Jn- 153 170197 E 116 800|— j liiniión [57070] Bekanntmachung. 2 Kassenbestände P S S § 16 170/50 \ Gewinne. Die unterzeichneten Geschäftsführer der Hypotheken . « « . 23 212/05 | Verwaltungsertrag « « « | 104118/08| DigmantGesellschaft mit beschränkter Außenstände . . . . « - 626 213/24 Provisionen S S 2 454 45 Haftung in Großkrotzenburg mit dem Fabrikationsbestände « « 609 999/80 | Vermietungskosten . « 137/99 fünftigen Siß in Kahl am Main maten Verlust 1929 , 143 547,05 Gewinn bei Hypotheken- bierdurch bekannt, daß durch Beschluß der Verlust 1930 . 396 558,05 | 540 105/10| verkauf „. 24 099/30 | (efellichafteiversammlung vom 30. Juli 2 371 000/07 | Serlust per 1930 « « « - 22 361/15] 1931 das Stammkapital der Gesellschaft Passiva E 153 170/97 ay He S N Ei @ E äubiger der Gesellscha s Attientamita! dtalas das 1250 000|—| Berlin, den L Négewiber 1930. fordert, id bei dieser ju melden, s Konsolidierte Anleihen un L Großkrozenburg, den 30. Ju Í S botLeta .. . « . | 850 000|—| Fmmobilien-Aktie ngesellschaft. C E Bediota Wenske. Lieferantenschulden « « p E Sa Mac Delkredere S E C s 55 os s: L L i: 54571 Bekanntma ung. "2 371 000/07 | Die Aktiengesellschaft für Filmvertrieb L Laut Beschluß vom 28. Juli 1931 haben

Rathenow, den 2. April 1931,

E R RPRLE u Je BARNLAE- wir unser Stammkapital von 4 51 300

auf 4 20 000 herabgeseßt. Unsere Gläu-

Der Aufsichtsrat, Bilanz per 31. Dezember 1930 der |\ck- bitten wir sich{ bei uns zu melden. de O E A-G. für Filmvertrieb, Berlin. Mine Brian tra, A LAE 21.9.1931. Köhler. Straßburg. Attiva. RM Adolf SelkteStühver: . S. Vir machen hierdurch bekannt, daß die | Kassakonto: Guthaben « « 892/60 Max Petzold. Adolf Schrader. Herren Johannes de Vries, Zürich, Syn- | Debitorenkonto . . . « « 9 740/03 20 dikatsdirektor Alfred Beer, Berlin, Her-| Darlehnskonto : Stand 1. 1. (52350] Bekanntmachung. mann Milich, Berlin-Schlachtensee, den 1930 . . 63 007,95 -|° Dur Beschluz der Gesellschafter der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bilden. Hinzu 1930 27 100,79 90 108/85 Krafamag Kraftfahrzeug - Magazin Gesell- Franz Rapsh Optische Fabriken | Kautionskonto _—_— - - 200|— | {aft mit beschränkter Haftung zu Berlin Aktiengesellschaft, Rathenow. | Hausgrundstükskonto: vom 10. September 1931 is das Stamm- NEE MREEGEE Stand 1, 1, fapital um 60 000,— RM herabgeseßt Köhler, Straßburg, 1930 « 617 320,50 worden. Wir fordern die Gläubiger der E R O E E I O T E E I E E E E S Abschreibung 4208,50 613 112|— Gesell|haft auf, pel r qu Melden, [59294]. : Gewinn- und Verlustvor- | Berlin, den 10. September è Altmärkische ee rat ate tragskonto: Stand n 1. Krafamag Kraftfahrzeng - Magazin Vermögen Gewinn 1930 20 222,93 19 564/30 Ler irr gg fas 1 ad f T Se L e. Eisenbahnanlage . « « « | 5 804 841 19 733 617/78 ErUard DOËhe Vorrüte « « «o 143 8235/8 assiva. [55638] Bekanntmachung. E eo P EDSNE Hypothekentokto Vereins-| Lt. Gesellschafterbe\chluß ist die Baum- Guthaben bei Banken . « | 139350 bank Nürnberg, Hypo- wollspinnerei Singen G. m. b. H. in Ligui- Pee . A, N Get 500 000|— | dation getreten. Zum Liquidator ist Herr Woripadiere der -Erneito- 836|—| Commerz-undPrivat-Bank, Dr. Charles ten Brink bestellt worden. rungsrüdlage « « « + » ars 74365 Vorschußkto., Bankschuld 40 000|— | Wir fordern etwaige Gläubiger hiermit DOLIGINIE (e 0009,90 13 546 ar Bankkonto, lfd. Konto . . 4 649/—-| auf, Ansprüche fofort bei uns geltend zu Darlehen « « « - e x Transitorisches Konto, lfd. madhen. 1 Abbruchkonto Gr, Enger- Schulden . .. . 10 725/— | Baumwollspinnerei Singen G.m.b.H. sen-Vinzelberg « - « 33 552 S Konto dubiose Forderungen, Gade Boden eee e | 2446/2] Mietsrüdstand « « « «| 8126/78|(5686] Bekanntmachung. MOINIG «29/4 | Reservefondskonto « « « | 158 117|—| Die Kurbelstickerei- und Druckerei-Ver- 6 412 962/91 | Stammkapitalkonto « + « 12 000|— enigung E Bent E g angegend, “gs | =2|Gesellshaft mit beshränkter D Verbindlichkeiten. | 733 617|78 Chemnis, ist aufgelöst. Die Gläubiger Aktienkapital E 00 5 653 000|— Berlin, den 9. September 1931. Gy Gesellschaft werden aufgefordert, E ays . M E B Aktiengesellschaft für Film- bei ihr zu melden. : Feiotneve Rütlass * * * 1 104819|86 vertrieb. Chemniy, den 16. April 1931. CLENE, Gag +4 50 000 „e, „Ch, Eisenberg, Der Liquidator der Kurbelstickerei- E Dividende 837|—| Der Aufsichtsrat. W. Eisenberg. | Chemuig und Umgegend, G. m. b. H.,: S wende J) 51 55839 | Gewinn- und Verlustrechnung 1930. Or. Walter Richter. Reingewinn «« «eo -|__71332/48 Verluste. RM [N |[{54321] Arminius Eisenwerk 6 412 962/91 Ee s E î R - Veseltickdalt Me E Eon, Elektr. Licht, Gas, Wasser iquidation . Ene 21 ® Män 1980 S Müll- und Schornsteinfeger 611/79 Sn der Generalversammlung vom - Grundsteuern und Straßen- 31. Juli 1931 i die Liquidation unserer Aufwendungen. - reinigung « « 38 800/19 | Gesellihaft bes{chlossen. Die Gläubiger Verwaltungskosten « « 19 779/25 | Versicherung . « « « o 1149/42 | der Gesfell\chatt werden hiermit ar!tgefordert, S 1 602/40 | Allgem. Unkosten « « « - 1 921/45) ihre Forderungen fofort anzumelten. Zuführung zur: E o. U 80 q B Ackerstraße 22, den i ungsrüdlage « « | 155 902/20 | Hypothekenzinsen « « « « 500|— | 21. September 1931. de oudéven Rdae E 669/90 | Hausverwaltung . « «+ 1 920|—-| Der Liquidator: K. Vollmer. geseßlichen Rüdcklage « 3754/34 | Körperschaftssteuer « « - 4 29775 As Reingewinn *) « « - - « 71 332/48 | Betriebskapitalzinsen « « 361/06 | (56331] h S s freiem MNOMreibUng « « « o o 2 4 208/50 Die Firma Gebrüder Schlüpmann __253 040/57 | Gewinn 1930 , ...« 20 222/93 | Landwirtschaitlihes Unternehmen m. b. H. Srträge. 123 203/56 | in Gütersloh ist aufgelöst. Die e gat Gewinnvortrag aus dem- [— [werden aufgefordert, \ich zu melden. : Vorjahre 8 767|— Gewinne, Güters®ëloh, den 21. September 1931. S 208 417/67 | Mietseinnahmen . « « « | 115 727/06 Gebrüder Schlüpmann Erlassene Veförderungs- . | Gewerbesteuer « « . « + 112/25] Landwirtschaftliches Unteruehmen E aae 35 855/90 | Aufbringung « « » «« « 7 364/25 | m. b. H.. in Liquidation, Hark. 253 040/57 dvd ip: E *) Vorschlag zur Verteilung: RM Berlin, den 9. September 1931, Die Firma Esser-Neuchatel Asphalt-

1% Dividende auf Reich3mark 5653000 Aktienkapital . . . 56 530,— Vortrag auf neue Rechnung _. 14 802,48 71 332,48 Merseburg, den 27. August 1931, Der Vorstand. Sell. Hasemeyer.

Die Dividende in Höhe von 1% wird durch die Kleinbahn-Hauptkasse in Calbe a. M. gegen Vorlage des Dividenden- scheins Nr. 3 ausgezahlt.

Aktiengesellshaft für Film-

vertrieb. Ch. Eisenberg. Geprüft und geneh

E

Der Aufsichtsrat. . Eisenberg. Der Dipl.-Jng. Hans Treitel ist aus | Nr.

dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seiner

Stelle ist in den Aufsichtsrat Herr Gustav

Berloger, Berlin, gewählt worden. Aktiengesellschaft für Filmv er-

trieb in Berlin.

Der Vorstaud. Ch. Ei

senberg.

Gesellschaft m. b: H., Köln, Hansa- Ring 957. mit Zweigniederlassungen in Krefeld, Frankfurt a. M. und Nürn- berg, befindet sich seit dem 1. September 1931 in Liquidation (Havdélêregister Köln 6131). Die unterzeihnefen Liqui- datoren fordern die Gläubiger auf G1und des § 65 G. m. b. H.-Gejez auf, ihre Forderungen anzumelden. Die Liquidatoren: Franz Esier. Emil Nebert.

11. Genofsen- schaften.

57212] Druckereigenossenschaft e. G. m. b.H.,

Stuttgart, Geifßstr. 4. Die Drudckereigenossen!|chaft ist laut Gene-

ralversammlungébeiWluß vom 22. August 1931 aufgelöst. nossenschaft werden aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden.

Die Gläubiger der Ge-

Stuttgart, den 29. September 1931. Die Liquidatoren.

13. Vankausweise.

(59790

Sonstige Passiva. .

Sonstige Aktiva

Sächsische Bank zu Dresden, Wochenübersicht vom 7. Oktober 1931. Aktiva. NM

Goldbestand. =. e o 21 034 134,— Deckungsfähige Devisen . . Sonstige Wechsel undSchecks 49 347 992,51

2 169 059,—

Deutsche Scheidemünzen . . 86 193,88 Noten anderer Banken . . 17 705 945, Lombardforderungen « _. 29520 387,38 SertbapieE . « » ck o oe 14 907 233,33 Sonstige Aktiva . . . . . 8347 056,20 Passiva.

Grundkapital . .. « « « 15 000 000,— l E 5 835 000,— Betrag der umlaufenden

Me «0% 100 300,—

Sonstige täglich fällige Ver-

bindlichkeiten . . . « . 16993 197,6L

An eine Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten 6 727 801,38 3461 702 3L

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,

im Inlande zahlbaren Wechseln MNeichs- mark 921,75.

[60032]

Stand der Badischen Bank

vom 7, Oktober 1931.

Aktiva. RNM Goldbestand . .. .. . 8123 609,40 Deckungsfähige Devisen . 997 483,

Sonstige Wechsel u. Schecks 17 239 042,55 Deut)che

Scheidemünzen . 13 924,82

Noten anderer Banken 3 927 075,— Lombardforderuûgen. .. 1451 900,— Wertpapiere . . . . 11 675 988,91

27187 137,28

i Passiva. Grundkapital . .. 8 300 000,— MüClageti s a ch s 4 « 3300 000,— Betrag d. umlaufdn. Noten 23 705 650,— Sonstige o fällige / Verbindlichkeiten . . . 19 048 573,96 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- R N 13 737 202,54 Sonstige Passiva . . 2 524 734,46

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,

im Inlande zahlbaren Wechseln: Neichs- mark 1 249 404,66.

Badische Bank.

[58552]

Karl Schiefer.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. s Laut Beschluß des Vorstands und gemäß

19 der Satzungen findet die General- t it am 31. Oktober 1931, nachmittags 4 Uhr, in Berlin O 17, Koppensträße 97, statt.

Tagesordnung: 1. Vorlegung der Jahresrechnung. 2. Entlastung des Vorstandé. 3, Verschiedenes. i Anmeldungen ¿wecks Ausstellung eines Ausweijes werden bis zum 25. Oktober 1931 erbeten. : Der Vorstand des Hilfsbundes notleidender Geistesarbeiter E. V. Georg Krufsch.

[59968] :

Im April 1932 findet erstmalig die Verteilung der Erträgnisse der von uns verwalteten Juckuff-Stiftung, die die Ge- währung von Unterstüßungen an Lupus= kranke des Freistaates Sachsen und der preußischen Provinz Sachsen zum Zwecke hat, statt. : :

Als Lupuskranker is derjenige anzus sehen, der von einem Arzt seines Wchn- ortes ein Zeugnis, insbe}. über die Haut- oder Schleimhauterkrankung beibringk, von einem Spezialarzt für Hautkrank- heiten ein Zeugnis mit der Diagnose „Lupus vulgaris* erbält und \ich in einer staatlih anertannten Lupusheilanstalt behandeln läßt. Diese drei Voraus- segungen sind die Vorbedingungen für die Berücksichtigung bei Verteilung der Er- trägnisse der Stiftung.

Gesuche sind unter Beifügung der Zeugs nisse bis spätestens Ende Dezember d. F an das pt mg des Nates der Stadt Leipzig zu richten.

Leipzig, am 5. Oktober 1931.

Der Rat der Stadt Leipzig.

Ÿ

P

Sd

Srste Zentralhandels8registerbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

ITr. 237.

Berlin, Sonnabend, den 10. Aftober

1931

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 4,05 X. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer au die Geschäftsftelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosien 15 Æ/. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 AÆXK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Be eeriiché, Din Isregister, üterrechtsregister,

Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse?und Vergleihssachen, Verschiedenes.

90 SI D N jf §0 d gus

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Berichtigung.

Das versehentlih nicht angegebene Datum und Aktenzeichen der

a) unter Nr. 82 (in Nr. 213) abgedruckten Entscheidung ist : 8. Juli 1931 VI A 772/30 und b) unter Nr. 85 (in Nr. 225) abgedruckten Entscheidung ist: 8. Juli 1931 VI A 936/31.

87. Vewertung von Reporteffekten. Jm Gegensaß zum Gewerbeausshuß hat die Vorbehörde die Reporteffekten einer Bank nach § 43 des Reichsbewertungsgesehes a. F. mit dem halben Steuerkurswert bewertet. Die Rehtsbeshwerde des Finanzamts, die eine solche Bewertung beim Herein neh me r für unzulässig hält, ist nicht begründet. Bereits in der amtlih veröffentlichten Entscheidung Bd. 18 S. 11 hat der Reichsfinanzhof (V1, Senat) ausgesprochen, daß für die Einkommensteuer derx Herein- nehmer die am BVilanzstihtag bei ihm vorhandenen Wert- papiere ohne Rücfsiht auf ein s{chwebendes Kostgeshäft zu be- werten hat. Hieran ist in der ebenfalls zur Einkommen - steuer ergangenen Entscheidung desselben Senats vom 27. Ok- tober 1928 VI A 1047/28 (Steuer und Wirtschaft 1928 Nr. 802 Reichssteuerblatt 1929 S. 35 Mrozeks Kartei, Einkommen- steuergesey 1925 § 13, Rechtsspruh 105) ausdrücklih Festgehalten. Nach dieser rata N ist allerdings beim Sertin GEBa 1 das Kostgeshäft insofern nid als Kauf und Ls anzusehen, als der Hereingeber den Anspruh auf Rüklieferung der Wertpapiere mit dem ursprünglichen Anschaffungspreis der Papiere bewerten darf und die einzelnen Prolongationsgeschäfte nicht als eine Reihe von selbständigen Spekulationsgeschäften zu betrachten sind, JFn- dessen betont diese Entscheidung, daß die Sache beim Herein- nehmer anders liege als beim Herein geber, und sie läßt es ausdrüdcklich dahingestellt, wie das Kostgeshäft bei der Ver - O tee zu behandel sei, bei der die tatsählihen An- schaffungspreise keine Rolle spielen und lediglih die Schwierigkeit

entstehe, daß die Vorschrift über die Einseßung des halben Kurs- werts nicht im Ergebnis bezüglich derselben Wertpapiere mehreren Personen zugute kommen dürfe; deshalb könnten für die Ver- mögensteuer nicht gleihzeitig der Hereingeber und der Herein- nehmer als Fnhaber der rtpapiere gelten. Für die Ver- mögensteuer (Reihsbewertungsgeseß) hat der jeßt erkennende Senat in dem Urteil vom 6. März 1930 111 A 134/29 (Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 917 Mrozeks Kartei, Reichs- eri Dios 1, § 43, Rehts\spruch 5) entschieden, daß die in Kost e Gi ktien beim Hereinneh mer, solange sie sich in einem Eigenbesiß befinden, mit dem halben Steuerkurswert an- eden sind, weil der Hereinnehmer wegen seines unbeschränkten Verfügungsrechts der wirtschaftliche Eigentümer der Wertpapiere ist, Das wirtschaftliche Eigentum des Hereinnehmers an den Reporteffekten hat inzwischen auch der VI. Senat in dem Urteil vom 26. Funi 1930 VI A 1910/29 (Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 1005 Mrozeks Kartei, Einkommensteuergesez 1925 § 19, Rechts\spruch 47) anerkannt, indem er aus diesem Grunde den Hereinnehmer als tatsählihen Bezieher der Zinsen und Divi- denden aus den Reporteffekten angesehen und ihm die Anrechnung der durch Steuerabzug vom Kapitalertrag einbehaltenen Beträge auf seine Einkommensteuer zugebilligt hat. Fm Schrifttum ist die Frage des wirtschaftlihen Eigentums und die Bewertung der Reporteffekten bei der Vermögensteuer umstritten. Die Auf- fassung des Senats wird geteilt von von Breska (Bankarchiv, 7. Jahrgang, S. 409 ff, besonders S. 4183, und Berliner Börsen- “g 1931 Nr. 231, I. Handelsbeilage), Kraß (Bankarchiv, . Jahrgang, S. 196 ff. besonders S. 197) von iesen schon vor dem Urteil TII A 134/29 —, von Mirre (Bankarchiv, 29. JFahr- ang, S. 443 ff.) und Becker (Steuer und Wirtschaft 1930, Teil T, palte 683). Gegenteiliger Ansicht sind Knof (Bankarhiv, 28. Pahrgang, S. 199 ffff., und 30. Jahvgang, S. 166 F Rudolf {Berliner Tageblatt vom 23. Mai 1930), Weil (Frankfurter Zeitung, Morgenblatt, vom 30. Mai 1930), Bernhard (Magazin Bor Wirtschaft, 6. Fahrgan S. 1059 {t und eine Zuschrift aus R „in der Berliner Börsenzeitung 1931 Nr. 3835, IT. Hande sbeilage. Danach soll der Hereingeber die in Kost ge- ebenen Aktien mit dem halben Steuerkurswert ansezen und die eportgeldshuld voll abziehen dürfen, während der Hereinnehmer den Anspruh auf Rüczahlung der Re ortvorschüsse zu versteuern hat. Die Einwendungen, die im Schrifttum gegen das Urteil TII A 134/29 erhoben sind, geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner uffeano abzugehen. Nach § 43 des Reichsbewertungs- - Cru a. F. (jeßt § 63) sind Aktien usw. beim Eigentümer r Anteile mit der Hälfte des Steuerkurs- oder Verkaufswerts anzuseyen. Es ist allgemein anerkannt, daß Eigentümer im Sinne dieser Vorschrift der wirtshaftlihe Eigentümer (Rei sabgabenordnung 8 80 a. F. § 98 n. F.) ist, also der, zu dessen Vermögen die Anteile nah dem Reichsbewertungsgeseß gerehnet werden, denn nur bei ihm kann ihre Bewertung mit dem halben Steuerkurswert überhaupt in Betracht kommen. Das ist selbstverständlih und bedarf keiner weiteren rörterung. Die ntscheidung der U rage hängt also, wie shon in dem früheren Urteil ‘ausgeführt wurde, davon ab, wer der Wirts a lei Eigentümer der in Kost gegebenen Wertpapiere ist, der Hereinnehmer oder der Herein Gene r. Der Senat hält nah eingehender Prüfung des Für und Wider daran fest, daß dies nur der Hereinnehme r oder der sonstige Tigereros der einzelnen lftienu rkunden sein kann, da ss also hier das wirt{chaft- liche Eigentum mit dem bürgerlich-re E RS Eigentum deckt. Die gegenteilige Auffassung ist wohl in der Hauptsache darauf zurück- öuführen, daß der Begriff des wirtschaftlihen Eigentums unrichtig ausgelegt wird. Vor allem werden das wirtschaftlihe Eigentum an einem Gegenstand und der Anspruch auf Lieferung des Gegen- andes niht genügend auseinandergehalten. Auch nah wirt- alles Betrachtungsweise sind Lieferungsanspruch und wirt- astlihes Eigentum verschiedene Dinge; wer die Lieferung, das heißt Übertragung des Eigentums und Übergabe, zu fordern hat, 1ßt darum noh nicht das wirtschaftlihe Eigentum, sondern es

juristisher Eigentümer zu sein, das wirtschaftliche Eigentum erwirbt, Überdies geht der Anspruch des Hereingebers gegen den Hereinnehmer gar nicht einmal auf Rüdlieferung derselben Stücke, die er hingegeben hat, sondern nur auf Lieferung von Stücken derselben Gattung. Das bezweifeln auch die Gegner der vom Senat vertretenen Auffassung niht, aber sie übersehen, daß an Sachen, die nur der Gattung nah bestimmt sind, ein wirtschaftlihes Eigentum ebensowenig denkbar ist wie Juristishes Eigentum. Der Gattung nach bestimmte Sachen können wohl Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein (vgl. Bürgerliches Geseßbuh §8 243, 279, 418); Eigentum (bürgerlih- rehtlihes und wirtshaftlihes) gibt es nur an einzelnen be- stimmten Dingen (z. B. an einem nah Serie und Nummer be- zeihneten Wertpapier), Hierauf hat {hon Mirre (a. a. O,, S. 446) mit Recht hingewiesen. Das Kostgeschäft, das äußerlich in die Form von Verkauf und Rückauf gekleidet ist, wird seinem wirtschaftlihen Fnhalt nah vielfah als doppelseitiges Darlehen aufgefaßt (vgl. Mirre, a. a. O., S. 444, und Mitteilungen der Steuerstelle des Reichsverbands der Deutschen Jndustrie 1924 S. 111—112; Entsch. des RFHofs Bd, 18 S. 11, besonders S. 14). Daß beim Geld darlehen nicht allein das juristische, sondern au das wirtshaftlihe Eigentum an den hingegebenen Geldstücken auf den Empfänger übergeht, während der Geber lediglih einen An- spruch auf Rückzahlung einer gleihhohen Geldsumme hat, wird niemand bezweifeln. Genau so is es, wenn anstatt von Geld andere vertretbare Sachen (vgl. Bürgerlihes Geseßbbuch § 607), z. B. Wertpapiere, als Darlehen gegeben sind. Jn dem einen wie in dem anderen Falle erhält der Empfänger die Gegenstände zur freien Verfügung; er muß nur am Fälligkeitstag eine gleiche Menge von Gegenständen derfelben Gattung zurückgeben. Hieraus ergibt sih schon, daß der Hereingeber jedenfalls dann nicht wirt- shaftliher Eigentümer sein kann, wenn der Hereinnehmer die Reporteffekten veräußert hat und diese damit der Herrschaft beider Vertragsteile vollkommen entzogen und, Das gleiche gilt aber auch, solange der Hereinnehmer die Papiere noch in seinem Besiß hat. Fn diesem Falle ist wirtshaftlider Eigentümer allein der Herein neh mer, der die ihm übergebenen Stücke als ihm ge- hörig besißt (Reihsabgabenordnung § 80 a. F. = § 98 n. F.), der mit ihnen wie ein Eigentümer schaltet und waltet. Für das wirtschaftlihe Eigentum des Hereinnehmers sprehen namentlich folgende Umstände. Einmal hat der Hereinnehmer das unbe- strittene Recht, über die in Kost gegebenen Wertpapiere frei zu verfügen. Er hat lediglih die Verpflichtung, gleichartige Stücke zurückzugeben. Allerdings ist dieses Verfügungsreht zu- nächst nur eine Auswirkung des bürgerlih-rechtlihen Eigentums. Das Wesentliche ist jedoch, daß der Hereinnehmer bei Ausübung dieses Rechts auch im Verhältnis zum Hereingeber in keiner Weise beschränkt ist. Darin unterscheidet er sih gerade von dem treuhänderischen Eigentümer, der hierbei an die Weisungen seines Auftraggebers, des wirtschaftlihen Eigentümers, gebunden bleibt. Wenn Knof (Bankarchiv, 30, Jahrgang, S. 167) meint, der Fall, daß der Hereinnehmer die Reporteffekten im Laufe des Prolon- gationsmonats OLIN komme praktisch niht vor, so ist dies nah seinen eigenen Ausführungen nicht richtig, denn er bringt gleich darauf das Beispiel der Prolongation eines Termin- verkaufs (Ziff. 2), wo der Hereinnehmer die Reporteffekten veräußert. Häufig wird freilich der Hereinnehmer, sofern er nicht spekulieren oder sich Geld verschaffen will, kein JFuteresse daran haben, die Papiere woiterzuveräußern, z. B. wenn das Ge- chäft nur Lombardzwecken dient oder wenn der Hereinnehmer ih Aktien verschaffen will, um in der Generalversammlung zu E Sue durch Kauf ein Kursrisiko einzugehen (Ziff. 1 und 5 bei Knof, a. a. O.). Jedoch gibt es auch Fälle, in denen Jemand gerade zu dem Zwecke Wertpapiere hereinnimmt, um sie wieder zu veräußern, nämlich in dem von Knof unter Ziff. 2 erwähnten Falle der Prolongation eines Terminverkaufs (Hin- ausschieben der Lieferung): „Der Hereinnehmer A hat Effekten an B blanko verkauft; da er anderweitig Stücke zur Ablietecunn niht geliehen bekommt, nimmt er den gleihen Posten E fekten von C zum Liquidationskurs herein und liefert sie zu seinem Verkaufskurs an B ab.“ Hier ist also die E Beiterver- außerung geradezu eine wesentlihe Vorausseßung des Kost- geschäfts. her kann man nit sagen, daß dem Veräußerungs- recht des Heveinnehmers keine praktische Bedeutung zukomme. Ein weiterer Beweis für das wirtschaftliche Eigentum des Her- einnehmers ist es, daß dieser die Gefahr des Verlustes der Reporteffekten trägt. elbst wenn ohne sein Verschulden die ihm in Kost gegebenen Stüe, die er im Besiß behalten hat, ver- lorengehen, vernichtet oder gestohlen werden, wird er dadurch von jeiner Rücklieferungspfliht nicht befreit (vgl. Bürgerliches Geseßbuh § 279). Wäre er nur formalrehtliher (fiduziarischer) Ban Lur und das wirtschaftlihe Eigentum beim Hereingeber eblieben, so würden derartige Ereignisse abgesehen von einem ershulden des Hereinnehmers zu Lasten des Hereingebers gehen. Endlih kann der Hereinnehmer mit den ihm in Kost gegebenen Aktien in der Generalversammlung stimmen, un

war nicht nur in seiner Eigenschaft als juristischer Eigentümer, ondern was entscheidend für das wirtschaftliche Eigentum ins Gewicht fällt ohne Wissen des Hereingebers und sogar gegen dessen Willen und Interessen (vg: den von von Breska erwähnten Fall in der Berliner örsenzeitung Nr. 231, I. a wirst Nt Das wird auch von denen nicht bestritten, die das wirtshaftlihe Eigentum des Hereinnehmers leugnen. Jn solhen Fällen kann man gewiß nicht sagen, daß wirtshaftlih

betrahtet nur eine A aus des Stimmrechts ohne Ueber-

tvagung des wirtschaftlihen Eigentums darrreie, wie Knof

Srardiy, 30. Fahrgang, S. 167) meint. Der Uebergang des

timmrechts auf die reportierende Bank mag nur eine Neben-

ersheinung der Hereinnahme sein (so die Buri in der Berliner

Börsenzeitung r. 335, IT. Handelsbeilage), aber diese Neben-

ersheinung zeigt g besonders deutlih, wer der wirtschaft-

lihe Eigentümer der Reporteffekten ist. Gleichwohl will Knof

(Bankarchiv, 30. Jahrgang, S. 167) das wirtschaftliche Eigentum

müssen noch andere Umstände hinzukommen, damit jemand, ohne

dem Hereingeber deshalb zubilligen, weil dieser das Kursrisiko

trägt; daß jedoch das Kursrisiko mit dem wirtschaftlihen Eigen- tum nihts zu tun hat, wird später noch anzuführen sein. Gegen die hiersvectretene Auffassung wird in erstex Linië eingewandt, daß das Kostgeschäft wirtschastlich nichts anderes sei als eine in die Rehtsform von Kauf und Rückkauf gekleidete Verpfändung (Lombardierung) von Wertpapieren. Einmal ist dies nicht E denn das Kostgeshäft kann niht nur die Beschaffung oder Anlage von Geld, sondern auch die Beschaffung von Wertpapieren bezwecken, zum Beispiel zur Prolongation eines Termingeschäfts oder zur Teilnahme an der Generalver- sammlung. Jn diesem Falle handelt es sich um ein Darlehen in Wertpapieren. Außerdem folgt daraus, daß mit einem Kost- nere derselbe wirtschaftlihe Erfolg wie mit einer Verpfändung erstrebt wird, noch nicht, daß es für die Vermögensteuer einer Verpfändung gleihzustellen ist. § ] teilen III A 134/29 und VI A 1910/29 hingewieser, worden. Ein und dasselbe wirtshaftlihe Ziel läßt sich nicht nur auf ver schiedenen rechtlichen, sondern auch auf verschiedenen wirt- shaftlihen Wegen erreihen, Wer sich zum Beispiel eine Wohnung verschaffen will, kann entweder eine solche mieteu oder sih ein Haus bauen oder kaufen; troßdem wird man nit behaupten können, daß wegen dieser Uebereinstimmung des wirtschaftlihen Endzwecks steuerlich das Mieten einer Woh- nung dem Besiß eines eigenen Hauses gleihzustellen sei. Ebenso sind die Wege, die zur Beschaffung von Geld auf Wert- papiere lde Verpfändung und Kostgeshäft —, rechtlich und wirtschastlich ganz verschieden. Der Verpfänder behält das Eigentum an den hingegebenen Wertpapieren, der Hereingeber verliert es. Daß infolge dieses Unzerschieds die Stellung des Hereinnehmers nicht nux formalrehtlich, sondern au wirt|haft- H eine andere T als die des Pfandgläubigers, ist bereits dar- gelegt worden. Das wirtschaftlihe Eigentum des Hereingebers joll sih auch darin zeigen, daß ihm die während des schwebenden Geschäfts angefallenen Dividenden vergütet werden. Der- artiges geschieht allerdings, aber nicht wegen des wirtschaftlichen Eigentums des Hereingebers, sondern deshalb, weil der Herein- geber das Papier zu einem Kurse zurückgekauft hat, der die in- zwischen fällig gewordene Dividende einshliceßt, während der Her- einnehmer das Papier ohne Dêvidendenschein zurückliefert. Die Sache liegt niht anders als bei jedem Termingeshäft bei dem der Käufer zweifellos das wirtschaftlihe Eigentum erst mit der Lieferung erwirbt -— wenn zwishen dem Abschluß des Geschäfts und. dem Lieferungstermin eine Dividende fällig wird (vgl. von Breska, Bankarchiv, 27. Jahrgang, S. 410). Fn derartigen Fällen muß der Verkäufer bzw. Hereinnehmer dem Käufer bzw. Vereingeber einen Ausgleih gewähren: ob dieser Ausgleich durh einen Kursabschlag oder durch Verrehruna der Dividende vor- genommen wird (vgl. von Breska a. a, O.; Knof, Bankarchiv, 28. Jahrgang, S. 202), spielt dabei keine Rolle. Daß die Divi- dendenvergütung mit dem wirtshaftlihen Eigentum nichts zu tun hat, ergibt jih auch hon daraus, daß sie selbst dann eintritt, wenn der Hereinnehmer die Aktien veräußert und E die Divi dende gar nicht selbst bezogen hat. emgemäß hat auch der VI. Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 26. Juni 1939 VI A 1910/29 entschieden, daß die vom Hereinnehmer bezogenen Zinsen und Dividenden aus den Reportgeschöften bei ihm und niht etwa beim Hereingeber Kapitaleinkommen bilden. Die Dividendenvergütung kann also niht als Bewcis für das wirt- shaftlihe Eigentum des Hercingebers verwendet werden. Aehn- n verhält es sich mit der während des shwebenden Geschäfts fällig gewordenen Bezugsrechten. Diese übt der Herein- nehmer, sofern er die Aktien noh besißt, als ur Nees Eigen- tüumer aus. Wäre der Hereingeber nur wirtshaftiüiher Eigen- tümer, so hätte er Anspruch auf. Heran der neu bezogenen Stücke. Das ist aber uicht der Fall, vielmehr wird ihm nur ein Kursabschlag als Ausgleih für die Wertminderung, die die Aktie infolge Ausübung des Bezugsrehts erfahren hat. igebiniat: Erst wenn ein Ausgleih durch Kursabschlag nicht stattfindet, sind dem Hereingeber ebenso wie dem Käufer beim Termingeschäfi die zugsstüke u liefern (vgl. Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fondsbörse §§ 6, 22 Saling, Börsenpapiere I S. 736, 746 —). Diese Regelung spricht also gegen das wirt- shaftlihe Eigentum des Hereingebers. Sodann wird darauf hin- gewiesen, daß die Banken in ihren Büchern die herein- enommenen rtpapiere nicht als eigene, sondern als fremde ffektenbestände auszuweisen pflegen, während der Hereingeber die Reporteffekten als eigene Wertpapiere in seiner Har els» bilanz eben lasse. Ob dies wirklich allgemein e gehandhabt wird von Breska (Berliner Börsenzeitung Nr. 231) bezweifelt es —, kann 1 i estellt bleiben. Den die Art der Verbuchung, die auf buhtehnishen oder einkommensteuerlihen Erwägungen

Hierauf ist bereits in den Ur-

berußen mag, ist für die rechtlihe Beurteilung nach dem Reichsbewertungs8geseß [hon deshalb nit unbedingt entscheidend, weil das Reichsbewertungsgeseß im nsaß zum

Einkommensteuergesey den Grundsäßen ordnungsmäßiger Buch- führung keine maßgebende Bedeutung einräumt (vgl. Ürteil des

ae Tol vom 25. Oktober 1929 I A b 702/28, Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 189 agt a p E 1929 S. 624 —, Mrozeks Kartei, Reichsbewertungsgeseß § 31, Rechtsspruh 17). Ferner ist dem Lee nanzzof entgegengehalten worden, daß es nicht gerehtfertigt sei, die eporteffe ten steuerlih anders zu be- Yandeli als die bei einer Bank auf Kredit gekauften und dem äufer auf „Stücckekonto“ gutgebrahten Wertpapiere, über die die Bank Seel frei verfügen könne wie über die Report- effekten (vgl. Bernhard a. a. O. S. 1061). Das ist vollkommen zutreffend; aber auch nah Ansicht des Senats sind beide Fälle leih zu beurteilen. Wirtschaftliher Eigentümer der auf Stüe- onto gutgebrahten Wertpapiere ist niht der Jnhaber des Kontos, sondern die Bank, die É im Eigenbesiß hat, so Wan u diesem Falle die Aktien A 8 bei der Bank mit dem halben Steuerkurswert anzuseyen sind. Dies Le aus denselben Gründen, die oben für das Uders t Be igentum des Hereinso nehmers angeführt sind. Anders ist die Rechtslage nur dann, wenn die gutgebrahten Wertpapiere bei einer Effktengirostelle tatsählih vorhanden sind und man annimmt, daß den Jnhabern

der Stücekonten das Miteigentum an diesem Sammeldepot zu-

rar nad SCMOETT e VEZZNE (A IREDMENE R wn 4 (1200 O G