E Wf:
[58589]
Rex -Werke Aktiengesellfchaft.
Dur Beschluß der Generalverjamms- Tung vom 22. August 1931 ist das Grund fapital durch Zusammenlegung im Ver- bâältnis 2:1 herabgeseßt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche an- zumelden
Magdeburg, den 95. Oktober 1931,
Der Vorftand.
[59649}
Gemäß dem in das Hantelsregister ein- getragenen Beschluß der Generalverjamms- luna vom 31. Juli 1931 soll das Grunds favital von NM 1 500 000,— auf Neichs- mark 300 000,— herabgeseßt werden.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden gemäß § 289 Absatz 2 H.-G.,-B. ausge- fordert, ihre Ansprüche anzumelden.
Gemäß § 290 H -G,- B.. werden die Aktionäre aufgefordert, ihre Aktien bis zum 31. Januar 1932 bei der Gesellschast einzureihen. Sie erhalten für je fünf eingereichte Aktien eine Aktie mit dem Stempelaufdruck: „Gültig geblieben gemäß Bescbluß der Generalverjammlung vom 31. Juli 1931“ / zurück. Aktien, welche bis 31. Januar 1932 nit eingereiht sind, werden tür fraftlos erflärt werden.
Berlin, Taubenstraße 16—18 111, den 7. Oftober 1931. j
Continental-Hotel und Grof:garagen-Aktiengesellschaft. Der Vorftand. Berger. Weißel.
[61221]. '
H. Hüdebrand & Göhne — Rhéeinmühlenwerke, Aktiengesellschaft,
Mannheim. Bilanz-am- 34. März 1934.
Erste Auzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 243 vom 17, Oktober 1931. S. 2
61777] y Grube Auguste bei Bitterfeld Aktiengesellschaft.
In Ergänzung der Befanntmachung vom 98. September 1931, veröffentlicht in der 1. Anzeigenbeilage des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers Nr. 238 vom 12, Oftober 1931, wird befannt- gemacht, daß gemäß § 40 des Aufwertungé- ge)etzes eine Auszahlung auf die (Benufß;- rechte unserer Anleihen nit stat1findet.
Halle a. S., den 15. Oktober 1931.
Der Vorstand.
A LPET L R T R L R L I S REA O [617894. „Lomag“ Aktiengesellschaft für Wäsche und Stricwarenfabrikation, Mannheim. Bilanz per 31. Dezember 1930.
E 40 000|— Maschinen und Jnventar «- -+ I 5 E 259/32 Debitoren E A 37 511/51 E c E
89 271/83
Aktienkapital ¿4 «a. e 150 000— Kreditoren “K 5 E s S E 39 271 83
39 271/33
Gewinn- und Verlustrechnung. Diverse Unkosten « « + «+ - 124 778/45 Diverse Konten . . «+ + e - 24 778/45
Mannheim, den 14, Oktober 1931, Oppenheimer.
A M 15 Grundstücke und Gebäulich E E Betriebsanlagen a Kassenbestand, Guthaben bei der Reichsbank und beim Postschedamt . « Wechselbestand - « «e - - Wertpapiere Schuldner Warenvorräte 5 303 087/81 Uebergáängsposten . 64 768/70 Bürgschaften 350000,— |
I 708 949/61 3 166 458/46
56 273/72 171 523/05 110 679|—
2 295 960/42
S D S. D. É É
12 877 700|77
Gewinn- und Verlustrechnung am 31. März 1931.
M
M [D RM [H 2 540 236/65} Vortrag - - . e 30 000|—
Allgemeine Geschäftsunkosten . . Abschreibungen auf: GVebaud6. à e « « 060:070;00 Betriebsanlagen „ 404 867,10 Geivinn 1930/31
Julius Andreae.
| nung: Gewinn 1930/31.
RM |Ÿ
Aliienkäpital « « « + o ° | 5000 000|—
Nidda, „ck00. 200 000|—
Delkrederekonto . « « «c 100 000|—
Verbindlichkeiten . 7436 940/79 Nicht erhobene Gewinn- |
E Ses A 366/48
Gewinn- und Verlustreh-
n
140 393/50
Bürgschaften 350000,—
461 54270 140 393 3142 172/85 Eine Dividende kommt für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht zur Auszahlung. Aus dem Betriebsrat sind ausgeschieden die Herren August Locherer als Ver- treter der Arbeiterschaft, Wilhelm Oeß als Vertreter der Angestelltenschaft, Mannheim, den 12. Oftober 1931. Der Vorstand, Georg Stöhr.
Hellmuth Klein.
E TNEEE: 35SEC: O Ie S A I D N T I M T C C S I N C P D Elsenthal Holzstoff- und Papierfabrik Aktiengesellschaft in Grafenau in Bayern.
[61428].
| O,
12 877 700/77
Fabrikationsüber- chuß
3112 172/85
E ch6. 0 E
50
[3142 17285
Ludwig Schatt. Emil Weber.
Bilanz vom 30. Juni 1931. Aktiva. RM |N| RM |Y Anlagen Papierfabrik:
Grundstückekonio «« + - e e o o o + 20300,—
Wasserkrastkonto „ « «e. o o e e « 50000,—
Gebäudekonto “B E R E e e e E 187 150,—
Maschinenkonto « «. - - o. * o» « 263 500,—
Utensilienkonto e E. 0-Eck 1l,—
Fuhrparkkonto “E u S S e M E 6 100,—
Fischereirechtkonto T: € 1 600,— 528 951 |—
Anlagen Holzschleiferei:
Grundstückefonto «e o. oooooo 15100,—
Wasserkrastkonto E 0H 127 700,—
Gebäudekonfo « «e o oooooo 35600,—
Maschinenkonto « « + o. o. . - 191 200,— 369 600|—| 898 251|— L E 358 194/76 Kassa und Wechsel S E E E 760/32 Effekten und Beteiligungen «- « - o oooooo. 3|— Schuldner. « «o o «o o ooo 00000. 82 188/81 Bürgschafstsschuldner RM 10 000,—
i 1 339 397/89 Passiva. Aktienkapital: Vorzugsaktien. « - e e o oooooo 130 000|— Stammaktien R. T 720 000|— 850 000|— Reservefonds „- « G G5 40 000|— Hypothek „o. o ooo 00a oooooo 140 890/38 Gläubiger „e e ooo oooooooooo. 249 197/25 Unterstüßungsfonds. « « e o o o oooooo 26 720/44 Delkrederesonds «. «oooooooooo 10 000|— Rückstellung für angefallene Steuern und Zinsen « « 9 231/55 Unerhobene Dividende . « e ee ooooooo 81|— Vürgschasten RM 10 000,— 4 Gewinnvortrag vom Vorjahre . « « - e « ooo] 357/48 Zuzüglih Betriebsgewinn pro 1930/31 „ « « o... 12.919/79| 13 277/27 - E 1 339 397/89 Soli. Gewinn- und Verlustkonto vom 30. Juni 1931. Haben, RM |5 RM |N Rohmaterialien . «. « . « . + G 943 817/55] Gewinnvortrag vom Betriebsmaterialien und Unkosten 558 683/07] Vorjahre « « + 357/48 Steuern und Umlagen « + + «+ 28 393/31} Betriebskonto. « « | 1614 183/59 Abschreibungen . « - -. o. 70 369/87 E e Coo 66 13 277/27 E 1 614 541/07 1614 541/07
Die voù der Generalversammlung genehmigte Dividende von 6% auf die Vorzugsaktien wird mit RM 6,— abzüglich Kapitalertragssteuer für jede Vorzugsaktie von nom. RM 100,— sofort an einer der folgenden Stellen gegen Einreichung des
“ Gewinnanteilscheins Nr. 1 ausbezahlt: h: / y ank und Disconto-Gesellschaft Filiàle, Berlin: Abraham Schlesinger, W 56, Jägerstraße 55, und Grafeuau: Geseilschaftskasje Elsenthal.
den 3. Oktober 1931.
München 2 Deutsche
Grafenau in Bayern Der Vorstand.
Erdmaun Hofsmann A.-G, Tuchfavrik, Soran N. L. Bilanz am 31. März 1931.
_ =— Afttiva
Aktiva. RM 19, R n as 4 ‘d 13 413/97 Barbestände . . ooo. 38 562/30} Postsheck « « «. o « - 1 049/86 E u s 248 253/90] Debitoren - - - » ° L 301 60042 Debitoren a 44s 179 892|— | Gebäude. . . - « + *° N 270 614; — Grundstück und Gebäude . 254 000|— | Maschinen, Jnventar « + 22 952/90 Fabrikeinrichtung . « » «- R e 4 Go 133 817/78
[1 136 559/20
—__—— —
Passiva. | Geundblavilal. . 2. 500 000 — Geseßlicher Reservefonds . 50 000|— Erneuerungskonto . « » - 4 040/03 Obligationen . « « « ° 298 400|— i e «#6 268 905/82 Gewinn « ooo ou 15 213/35
1 136 559/20
Gewinn- und Verlustrechunung für 1930/31.
Aufwand, RM |H Abschreibungen - « . « - 61 226/70 Generalfosten - e - * 137 184/19 S ¿oa 15 213/35
213 624/24 Ertrag. Betriebsergebnis « « + + 213 624/24 Prüfungsvermerk.
Vorstehenden Rechnungsabschluß der
Erdmann Hoffmann Aktiengesellschaft in
Sorau N. L. für 31. März 1931 haben
wir geprüft und mit den ordnungsgemäß
geführten Büchern übereinstimmend ge-
funden. : Sorau N. L., Leipzig, im September
1931,
MitteldeutscheJndustrie-Revisions-
und Treuhand gesellschaft m. b. H.
Täubert.
Der Aussichtsrat besteht nach erfolgter
Neuwahl aus folgenden Herren:
Gerhard Schulze, Leipzig, Vorsißender,
Heinz Groten, Berlin, stellvertretender Vorsitzender,
Ernst Feder, Cottbus, ;
Carl Hossmann, Waldenburg/Schles.,
Carl Milewsky, Berlin,
Karl Jehmann, Berlin,
Vom Betriebsrat entsandt:
Hermann Rennshuh, Sorau N. L,,
Paul Zoschka, Sorau N. L.
Der Vorstand. E N E C I E R A [61228].
Bilanz am 30. Juni 1931.
Aftiva. V—nM |9 Fabrikgrundstücke und Ge- bäude und ' sonstiger Grundbesiß 364 462,— 7 Zugang «- « 122 068,34 486 530,34 Abschreibg, . 45 684,34 Maschinen u. Einrichtungen 606 483,— Zugang « « 233 653,30 840 136,30 Abschreibg. __209 273,30 Warenvorräte . « « » - Kasse, Wechsel, Außenstände und Bankguthaben s -
440 846 |—
630 863|— 320 211 |—
1 895 420/72
3 287 340/72 Passiva.
Aktienkapital . .« + « « | 1 600 000|—
Reservefonds . « + + - 187 502/02
Beamten- und Arbeiter- wohlfahrtskasse ". . « ‘. 115 277|54
Obligationen - « « « « - 373/05 Verbindlichkeiten « « « « } 1279 293/93 Gewinnvortrag v. 1929/30
5374,46
Reingewinn für
1930/31 . . 99 519,72 104 894/18 3 287 340!72
Gewinn- uud Verlustkonto am 30. Juni 1931.
An Soll. - RM \|\H Abschreibungen « « e «- - 254 957/64 Generalunkosten «. « - -- 4 1 442-200/93 Gewinnvortrag v. 1929/30
6 374,46
Reingewinn für
1930/31 . . - 99 519,72 | - 104 894/18
1 802 052/75
Per Haben- ‘ - - ‘ Gewinnvortrag v. 1929/30 5 374/46 Betrieb S S 9. O O 1 796 678/29
1 802 05275
Der Vorstaud. C. Jacob.
Laut Beschluß der heutigen General- versammlung wird der - Coupon - Nr. 3 unserer Aktien mit RM 60,— (6% Divi- dende) eingelöst, und zwar: - Cs
an unserer Gesellschaftskasse in Lam-
pert3mühle sowie * bei den Filialen der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft in Mann- heim, Kaiserslautern; Frankfurt a. M. und Saarbrücken.- - * ‘ “
Die turnusgemäß ausscheidenden ‘Auf- sichtsratsmitglieder, Herren Geh. Kom- merzienrat Dr. R. Brosien, -Heidelberg/ und Generaldirektor Adolf Waibel, Char- lottenburg, wurden wiedergewählt. Den Vorsiß im Aufsichtsrat «der «Gesellschaft übernimmt Herr Dr. Edgar Oppenheimer, Stuttgart. v6
Lampertsmühle, 12. Oktober 1931. Baumuwvollspinnerei und Weberei Lamyvpertsmühle bei Kaiserslautern
vorm, G. F+ Grohé-Henrich.
[61781]. [61430]. Dreifus & Lehmann
—| worden und in Liquidation getreten. Die
Lampertsmühle, im Oktober 1931. | 3
D
A.-G. in Stuttgart. Bilanz auf 31. Dezember 1931.
Verlust 85 853,09
—- Gewinnvor- | trag 1929 27 512,40 58 340 69 801 789/62
Passiva. | 96 989158 R a 6000 129 946/12 S e068 96 853/92 Aktienkapital . - o e - 5° 384 000|— Reservefonds T . « « . - 57 000|— Reservefonds IT „ . - 24 000|— DelleédetE e o a6) 13 000|—
801 789/62 Verlust- und Gewinunrechnung.
Soll. Fabrikat- und Handlungs-
imkositen è e o... 5° 400 46s 489 471/44
Haben. Vortrag 1929 « - «o 27 512/40 Rohgewinn « - o... 403 618/35 Barlusi „eo o ana 58 340/69 489 71/44
Stutigart, im September 1931, Der VorstanD-
(0. Gesellschaften (18400) inl, b, H.
Die Schnell(chalter-Studien- Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 21. Mai 1931.
Die Liquidatoren der Schnellschalter- Studien - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
in Liquidation:
Or. Arthur Stein. Dr. Max Bonnem.
[59077] Bekanntmachuug.
. Die Ostreklame G. m. b. H+ zit KönigSs- berg Pr. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge- sellshast werden aufgefordert, si beiihrzumelden.
Königsberg Pr, den 3. Oktober 1931. Der Liquidator der Ostreklame G,m.b,H. i. Le
(58592] E Die Gesellschafter der Gemeinnüßigen Siedlungs- und Baugesellschaft Em|chertal G. m. b. H, ‘haben die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und die Unter- zeichneten zu Liguidatoren der aufgelösten Gesellichaft bestellt. Wir fordern die Gläubiger det Gemeinnüßzigen Siedlungs8- und Baugesellschaft Emschertal G. m. b. H. auf, ihre Ansprüche ‘bei der Gejellschaft umgehend anzumelden. Oberhausen, Rhld., 3. Oktober 1931. Gemeinnüzige Siedlungs- und Bau- gesellschaft „Emschertal““ G, m, b, S.
Die Liquidatoren: Menne. Clages.
{58948] Bekanntmachung. Die Firma Sägewerk Auyenbach G. m. b. H. in Atzenbach i. W. ist durch Beschluß der Gesellschafter versamm- lung vom 2. Oktober 1331 au}gelöst
Gläubiger der Gesellshaft werden auf- gefordert, sih bei ihr zu melden. Karlsruhe, den 6. Oktober 1931.
[59078] Eisenhaudel Bremerhütte G.m.b.S., Geisweid, Krs. Siegen.
Nachdem die Liquidation der Gesellschaft am 5. Oktober 1931 bes{lossen worden ist, werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden, Der Liguidator: Friedrich Jütte.
[60444]
Laut Urfunde des Notariats Nürnberg V wurde das Stammkapital der Firma C. Abel-Klinger Gesellschaft mit be- schränkter Saftung in Nürnberg von 140 000 NM auf 70 000 NM zufammen- gelegt, was biermit zur Kenntnis der Gläubiger gebracht wird, mit der Auf- forderung an dieselben, sich bei der Gefell- \caft gemäß § 58 GmbH-Geseytz zu melden.
11. Genossen- [50209] Bekauntmachung. Fn den Generalversammlungen vom 7. Februar 1930 und l. Juli 1930 ist die Auflöfung der Genossenschaft be\loîien. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden. Landbundgenossenschaft für Warenverkehr e. G. m. b. H. Aurich (Ostfriesland) in Liquidation.
Onno Gent, Uttel. Ahrend Oltmanns, Marcardêmoor.
[62117]
Brennstoffversorgung für Kriegsbeschädigte, Kriegstcil- nehmer, Kriegshinterbliebene unD Sozialrentner e. G. m. b. §S., Hannover, Schlägerstraße 1. Laut Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 26. Febiuar 1931 ist das Anteil von NM 10,— auf RNM 1,— hberabgefett. Hannover, den 16. Oktober 1931. F, V.: Otto Dierssen.
14. Verschiedene Bekannimachungen.
[61816] Berichtigung. Z
In der in der Nr. 237 des Deutschen Neichs- und Preuß, Staatsanzeiger 1. Anzeigenbeilage, veröffentlichten Generals versammlung des „Hilfsbundes notleidender Geistesarbeiter G. V.“ muß es richtig heißen: DieGeneralversammlung findet am 21. Oktober 1931, nahm. 14 Uhr, und nicht, wie irrtümlih gedruckt, um4Uhr statt.
E E
13. Bankausweise.
[61929]
Deutsche Nenteubank Monatsausweis September 1931, Aktiva. Belastung der Land- wirtschaft zugunsten der Rentenbank . - Bestand an MRenten- briefen : Rentenma1k
2 000 000 000,--
600 000 000 h; A an pas Leis 427 516 115,14 asse, Giro-, Postscheck- und Bankguthaben « 5 131 086,26 Passiva. Grundkapital . . . 2 000 000 000,— Umlaufende Nenten- bankscheine . . - - 427 516 116,— Umlaufende Rentenbriefe 11 000,— Gewinnreserve 99 249,57 Nückstellungen . - « - 4 492 189.69 Sonstige Passiva 917,—
Der Liquidator: Aug. Fasben der.
Berlin, den 16. Oktober 1931.
Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Atober 1931...
[62119] Aktiva,
Goldmünzen, das Pfund u zwar i R ta H olddepot (unbelastie aus- ländischen Zentralnotenbanken RM
Passiva. l. Grundkapital. . « + + + + +
b) Spezialreservefonds
Dividendenzahlung . t c) sonstige Rücklagen « 3. Betrag der umlaufenden Noten . - « 4. Sonstige tägli fällige Verbindlichkeit 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Ve 6, Sonstige Paisiva . « « + +
Berlin, den 16. Oktober 1931.
Reichsbank her.
Albert Fischer.
Lut Seiffert. Vodcke. Frie
L. Goldbestand (Darrengetd) favie ine une elèndite RM 1 065 938 000
2. Neservetonds: D geseßlicher Reservefonds
Veränderung egen dle orwoche RM NM
1 155 963 000] — 63 305 000
90 025-000
2, Bestand an deckungsfähigen Devisen. « « « «- « « 138 136 000} — 83 404 000 3, a) js e Neichs\haywechseln. - « « « + . * f, 2 950 — 37 460 000
b) , e sonstigen Wechseln und Sdheds . . . . 3 826 701 000] +138 647 000 4, e e deutshen Scheidemünzen « « « .*- 95 481 000] 4+ 16 624 000 5, é e Noten anderer Banken « « ch « « - -+ 8 808 4 1703 000 6. e æ Lombardforderungen . « «e o* 902 900 000] 4 35 341 000 | gere En s Neichsschatz-
wedhsel : —,—
S Effekten 9 S E. O 8, . æ sonstigen Aktiven. . «oe ooo - 841 752 000f — 13 668 000
P. P . 150 000 000 f 57 920 000
für künftige
‘ A E S «
4 526 676 0001| 4 3 753 000 551 443 000] 4+ 50 980 000
810 125 000] 4- 19 584 000
E s rbindlichkeiten
Rerbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—-
- Direktorium. Bernhard.
drich. Fuchs. Schneider.
Erste Zentralhandel8registerbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich
Ikr. 243.
Berlin, Sonnabend, den 17. Ntober
1931
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlih 4,06 ÆK. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W. 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 15 Æ/. Sie werden nur gegen bar oder vorberige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befrisiete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrücckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.
JFnhaltsübersicht,
Heovergee. züterrehtéregister,
Vereinsreagister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichsfachen, Verschiedenes.
90 T M 5 f 50 O pu
O
ESntscheidungen des NReichsSfinanzhofSs.
S8, Nimmt eine Aktiengesellschaft im Wege der Ver- |
schmelzung eine andere Aktiengesellschaft, deren Aktien sie zum Teil bereits besitzt, gegen Gewährung junger eigener Aktien an vie Afktionáre der eingeschmolzenen Gesellschaft in sich auf, so ift hinsichtlich der auf fie felbst entfallenden jungen Aktien nicht sie selbst, sondern erst derjenige Dritte erster Erwerber, an den fie die Aktien zur Verwertung ent- geltlich weiterveräußert. Die beschwerdeführende Aktiengesell- [haft hat nah dem BVershmelzungsvertrage vom 16. März 1927 die Aktiengesellschaft S., deren Aktien im Gesamtnennbetrage von 1 Million Mark sie bereits zu */10 besaß, gegen Gewährung von eigenen jungen Aktien an die Gesellschafter der eingeschmolzenen Gesellshaft im Verhältnis von 1 : 1 in sich aufgenommen, hat also als Hauptaktionärin der eingeshmolzenen Gejellsbaft von ihren eigenen jungen Aktien 900 000 RM im eigenen Portefeuille be- halten. Zur Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob sie damit Erst- erwerberin ihrer eigenen jungen Aktien geworden ist, oder ob Ersterwerber erst derjenige ist, der sie von ihr bei weiterer Ver- wertung der Aktien bezieht. Bei ersterer Annahme würden die jungen Aktien nur der Fusionssteuer von 1 vH (§ 12 des Kapital- verkehrsteuergeseßes, § 8 des Steuermilderungsgesebes) unter- liegen. Bei der zweiten Annahme wären die jungen Aktien nur Verwertungsaktien; ihre Versteuerung würde je nach den Um- ständen, unter denen sie verwertet werden, gegebenenfalls nah dem vollen Steuersaß von 4 vH zu erfolgen haben. Die Aktien sind von der Beshwerdeführerin im Nennbetrag von 875 000 RM bei einer anderen Verschmelzung verwendet worden, bei der die Be= schwerdeführerin mit erschmelzungsvertrag die Aktiengesell- saft B. gegen Gewährung eigener junger Atien an die Aktionäre der eingeschmolzenen Gesellschaft im Verhältnis von 3:4 in sih aufgenommen hat. Von den Aktien der Aktiengesellschaft B. be- fanden sich nom, 3 500 0090 RM in den Händen eines Konsortiums. Ueber diese 3500 0900 RM Aktien der Aktiengesellschaft B. hatte die Beshwerdeführerin bereits vor der Fusion mit Verirag ein
Anschaffungsge]chäft gegen die Verpfliltung abgeschlossen, dem |
Konsortium dasür junge Aktien von sich im Verhältnis von 1:1 zu gewähren, unter der aufshiebenden Bedingung, daß die Kapital- erhöhung -von der nächsten Generalversammlung der beschwerde- führenden Gesellschaft beschlossen werde. Nachdem die Vers sckmelzung der Aktiengesellshafi B. mit der Beschwerdeführerin vereinbart war, haben die Beteiligten den Verirag über das An- \chaffungsgeschäft durch Briefwechsel aufgehoben und vereinbart, daß das Konsortium sich mit seinen 3500 000 RM jungen Aktien an der Verschmelzung nah dem Verhältnis von 3 : 4 beteiligen, dann aber, obwohl es nach dem Verschmelzungsvertrag auf 3 500 000 RM Aktien der Aktiengesellsha|t B. junge Aktien der Beschwerdeführerin im Nennbetrage von nux 2625000 RM zu erhalten hatte, „als Entschädigung für die Nichterfüllung des Ver- trags über das Anschaffungsgeschäft einen Betrag von 875 000 RM junge Aktien der Beschwerdefühvrerin, die in der bevorstehenden Generasversammlung zu schaffen“ seien, weiter erhalten solle. Es sollte ihrerseits der Veschwerdeführerin auf die 3 500 000 RM Aktien der Aktiengesellshaft B. die etwa auf das Fahr 1926 ent- fallende Dividende vergüten. Die Beschwerdeführerin hat die 5875 000 RM junge Aktien, nachdem sie in der Generalversamm- lung vom 12. April 1927 ihr Aktienkapital um 5 430 000 RM erhöht und hiervon 3770 000 RM zur Erfüllung des Fusions= vertrags mit der A.-G. B. 1000000 RM für Erfüllung des Fusionsvertrags mit der A.-G. S. und 660 000 RM zur Ausgabe gegen bare Einzahlung bestimmt hatte, aus den 900 000 RM jungen Aktien entnommen, die an aus der Verschmelzung der A.-G. S. als Hauptaktionärin dieser Gesellschaft selbst zustanden Das Finanzamt hatte ursprünglich die Gesellshaftssteuer für die jungen Aktien der Beschwerdeführerin nah einem Ausgabewert von 187,50 % zum ermäßigten Steuersaße von 1 vH festgeseßt. Nachdem es nahträglich von den Vereinbarungen mit dem Kon- sortium erfahren haîte, hat es, von der Annahme ausgehend, daß für die 875 000 RM junger Aktien der Beschwerdeführerin das Konsortium Ersterwerber sei, unter BUgT Und egung eines Aus- gabewerts von 187,5 vH — 1640625 RM und Hinzurechnung von 126 000 RM, um die Kapitalertragsteuer gekürzte Dividende von den 3 500 000 RM Aktien auf das Jahr 1926, eine Gesell- schaftsteuer von 4 v — 70665 RM festgeseßt und hiervon die hon gezahlte Steuer von 1 vH von 1640 625 RM — 16 406,25 cich8mark gekürzt und danach 54 258,75 RM nachgefordert. Einspruh und Berufung sind erfolglos geblieben. Mit der Rechtsbeshwerde begehrt die Beschwerdeführerin Frei- stellung von der Nachforderung, indem sie die Ansicht vertritt, daß die 875000 RM junge Aktien bei der Fusion mit der A.-G. S. von ihr selbst als Ersterwerberin erworben worden seien. Die Rechtsbeshwerde ist im wesentlihen unbe- ründet. Es bedarf hier keines Eingehens auf die Frage, ob eine [ktiengesellshaft (im Gegensaß gu der Möglichkeit, ausgegebene eigene Aktien zu erwerben) rehtlich eigene Aktien an sih selb # auszugeben überhaupt in der Lage sei. Es kommt, wie die Vorentscheidung mit Recht ausführt, für die steuerrehtlihe Beur=- teilung nur darauf an, ob im Sinne des § 6 a des Kapitalverkehrs- steuergeseßes an die Gesellschaft Zahlungen und Leistungen bewirkt worden sind, die zum Erwerb der Gesellshaftsrehte dur den ersten Erwerber erforderlich waren. Solche Leistungen sind der Be- eat fe fe bei der SinGmelgung der Aktiengesellshaft S. in ie, soweit sie selbst im Besive von Aktien dieser ellshaft war, nicht zugeflossen. Denn insoweit ist durch Verschmelzung nichts in thr Vermögen geflossen, worauf sie niht [hon vorher rehtlich An- spruch hatte. Es ist in ihrer Bilanz nur ein Aktivposten dur einen anderen gleihwertigen erseßt worden. Nun hat es der erkennende Senat allerdings für zulässig erklärt, daß cine Aktien- pan fi junge Aktien ausgeben könne, ohne daß der Gesellschaft adurch neue Mittel zufließen, wenn ihr Gesellshaft8vermögen nur Hoch genug sei, um au die neuen Aktien zu decken, wie dies bei der Ausgabe sogenannter Freiaktien der Fall ist. Dann ift eine Gesellschaft8steuer weder bei der Ausgabe an den Erwerber der Freiaktien, noch bei der Weiterveräußerung der Aktie durch diefen
ällig, im ersten Falle nicht, weil eine Festung für die Aktie über- ! haupt nit gewährt wird, im zweiten Falle nit, weil das Entgelt
ür die Veraußerung dem Be ißer der Aktie, niht der Gesellschaft ufkießt. (Urteil vom 14. Februar 1928, Entsh, des R H
d. 23 S. 2; Gutachten vom 13. März 1928, Entsch. des R 3 Bd. 23 S. 141; Urteil vom 24. April 1929 I1 A 49/29, abgedruckt bei Mrozeks Stenar vet prezung, Rechts\spruch 62 zu § 6a u. 8.) Fn Fällen dieser Art hat es n Teil so gelegen, daß die Gesellschaft bei Schaffung der Gratisaftien ihr Grundkapital mit dem Stand ihres Geschäftskapitals in besseres Verhältnis zu bringen mie war. Die Beschwerdeführerin scheint zu glauben, gleiche Gedankengänge zu gehen, wenn sie erklärt, es fi auch für sie niht tunlih gewesen, he Aftienkapital nur insoweit (also nur um 100 000 RM) zu erhöhen, als fie mit ihren jungen Aktien die Kleinaktionäre der A. G. S. abzufinden hatte. Allein einmal ist die Begründung, die die adi werdeführerin hierfür fil unverständlih. Sie meint, es würde in ibrer Bilanz eine tille Reserve von 900 000 RM entstanden sein, wenn V ihr Grundkapital niht um den gleichen Betrag erhöht hätte, der Gegenwert für die auf der Aktivseite ihrer Bilanz gebuchten 900 000 RM Aktien der A. G. S. bereits im alten, auf der Passivseite verbuchten Aktienkapital enthalten gewesen sei. Davon kann keine Rede sein, da mit vollzogener Vershmelzung die Aktien der A. G. S., weil untergegangen, überhaupt aus der Bilanz zu vershwinden hatten und an ihre Stelle der Wert des über- nommenen Gesellschaftsvermögens in die Bilanz aufzunehmen war. Zum anderen aber unterscheidet sich der vorliegende Fall rundsäßlih von der Ausgabe von Freiaktien, da diese in die Hand eines Dritten übergehen und dadur ihrer Funktion, der Aufbringung von Gesellschaftskapital zu dienen, entzogen werden, während im vorliegenden Fall die jungen Aktien erst mit der Herausgabe aus der Hand der Emissionsgesellshaft diesem Zweck erstmals zugeführt werden. .Die Vorentscheidung hat hier- nach durchaus recht, wenn e ‘eststellt daß die Verwertung der bei der Verschmelzung der Beshwerdeführerin und der A. 8. S. gREU s Aktien mit dieser Verschmelzung, soweit die Aktien er leyteren sich im Besiß der Beshwerde/ührerin befanden, über-
haupt nichts zu tun hatte, und diese sich daher als reine Ver- wertungsaktien darstellen. Diese Verwertung haben die Aktien erst bei der Verschmelzung der Aktiengesellschaft B. mit ‘der be- shwerdeführenden Gesellschaft gefunden. Hier ist der Vorinstanz aber darin völlig recht zu geben, daß die Verpflichtung der Be- {chwerdeführerin zur Lieferung der 8756000 RKM junger Aktien niht auf dem Verschmelzungsvertrag selbst beruhte, der us alle Aktionäre der Aktiengesellshaft B. eine Ueberlassung der Aktien, an deren sämtliche Aktionäre gleihmäßig im Verhältnis von 3:4 bestimmt hatte. Diese Verb slichtun beruhte vielmehr auf der Sondervereinbarung zwischen der Beshwerdefühverin und dem Konsortium, wonach diese sih verpflichtete, sih an der Ver- chmelzung mit thren 8 500 000 RM Aktien im Verhältnis der
iderseitic en Aktien von 3 : 4 zu beteiligen, d. h. dafür zu forgen, daß die Aktiengesellschaft B. ihr Vermögen im Wege der BVer- s{hmelzung an die Beshwerdeführerin zu diesen Bedingungen über- trug und damit die Beschwerdeführerin in den Stand septe das gesamte Unternehmen in ihre Hand zu bekommen, mit anderen Worten, on zu sorgen, daß der Berichmelzmttiertraa von der Generalversammlung genehmigt würde. Das {loß dann zuglei den Verzicht auf die Aushaltung des Vertrags in sih. Diese Ver- Pn zusammen mit der Vergütung der Dividende bildet das Entgelt für die Ueberlassung der 875000 RM junger Aktien. Na § 11 Abs. 2 unter b Abs. 3 wäre der gemeine Wert dieser Le:stungen zu ermitteln gewesen. Da dies bezüglih der ersten Leistung {wer möaglih ist, durfte nah der bezeichneten Vor- {rift an Stelle des Wertes dieser B Ge dann aber beider Leistungen, als Me der Wert der Gesellschaftsrechte, die das Entgelt für diese Leistungen bilden, zugrunde gelegt werden. Es ist daher nit richtig, wenn die Vorinstanz zwar den Ausgabewert der jungen Aktien zur Berechnungsgrundlage ge- nommen, diesem aber den in der Begründung der Mee Uns näher berehneten Betrag der Dividende von 126 000 R noch mals hinzugerehnet hat. Die Steuer beträgt hiernach nur 4 vH von 1640 625 RM = 65625 RM, wovon die bereits erhobene Steuer von 16 406,25 RM zu kürzen ist, Die Nachforshung be- Polt sich hierna aas eines nicht bestrittenen weiteren Postens von 531,25 auf 49 218,75 + 53125 = 49750 RM. Im übrigen war die Rechtsbeshwerde als unbegründet zurückzu- weisen. (Urteil vom 15. Juli 1931 l A 239/31.)
89. Pächter als8 wirischaftlicher Eigentümer von ihm errichteter Anlagen. Vilanzidentität. Der Beschwerdeführer ist seit lazgem Pächter eines 822 ha großen landwirtshaftlichen Gutes. Streitig ist bei der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer 1925/1926 die Höhe der Abnußungs- abseßungen an Gebäuden und Anlagen, die der Beshwerdeführer im Laufe der Pachtzeit errichtet hatte und die nah deren Ablauf nah dem Pahtvertrag G Us in das Eigentum des Verpächters übergehen sollten. ie fraglichen Atagen standen in der Einkommensteuereröffnungsbilanz auf 1. Fuli 1924 mit 20 020 RM, auf 1. F Betrag hat der Beschwerdefü rer auf das Ende des ts- jahres 1925/1926 völlig abge ge mit der Begründung, ß mit dem am 1, Mai 1926 erfolgten Ablauf des Pachtvertrage die betreffenden Anlagen ohne Ua y das Eigentum des Verpächters übergegangen seien. Die Vorbehörden haben
diese Abschreibung nicht zugelassen. Das Finanzgeriht hat aus- eführt, der Bes werdeführer itte von dem Wert nas der Ein- ommensteuereröffnungsbilanz unter Berücksichtigung des Pacht-
ablaufs im Mai 1926 bereits im Wirtschaftsjahre 1924/1925 Pete Abnugzungsabseßungen vornehmen müssen. Bei Ver- teilung der Abseßungen auf die Zeit vom 1. Juli 1924 bis 1. Mai 1926 entfalle auf das Wirtschaftsjahr 1925/1926 nur ein abzugsfähiger Betrag von 9100 RM. - Eine Nachholung der im
attolbee Toi 1924/1925 unterlassenen Abseßungen im Wirt- schaftsjahre 1925/1926 sei niht zulässig. Demgegenüber vectritt
uli 1925 mit 19 470 RM zu E E i r
der Beshwerdeführer die Auffassung, daß es im Endergebnis auf das E herauskomme, wie die Abnubungsabseßungen auf die einzelnen Fahre verteilt würden, und daß ihm nicht verwehrt werden dürfe, die im Wirtschafts}ahre 1924/1925 aus Unkenntnis der Penn Bestimmungen unterlassenen Abseßungen im Wirtschaftsjahre 1925/1926 nachzuholen. Die Rechtsbeshwerde ist nit begründet, Auch wenn man an sih davon egen würde, daß der Beschwerdeführer auf das Ende des Wirtschaftsjahres 1925/1926 die fraglihen Anlagen mit 0 RM einsegzen durfte, und weiterhin den Antrag des Beshwerdeführers dahin auslegen würde, daß er im an rUMalts ahre 1925/1926 nicht unterlassene Abnugzungs“absezungen nachholen, sondern auf den niedrigeren emeinen Wert von 0 RM übergehen wollte, könnte die Rechts- eshwerde keinen Erfolg haben. Dá nämlih der Beschwerde- führer für das Wirtschastsjahr 1924/1925 wegen eines Verlustes von 15 824 RM freigestellt wurde, stünde einer Berichtigung der Schlußbilanz des Wirtschaftsjahres 1924/1925 und damit zugleich der Anfangsbilanz des Wirtshaftsjahres 1925/1926 nihts im Wege, da nah der ständigen Rechtsprehung des Senats die Bilanz derjenigen Wirtschastsjahre, für die sich ein Verlust
ergab, auch bei rehtsfräftiger Veranlagung (Freistellung) noch insoweit berihtigt werden fann, als sich nit infolge der Ber tigung ein steuerpflichtiges Ein- kommen ergibt. ierna wären die Anlagen auf
1. Juli 1925 mit 91 RM, auf 30. Juni 1926 mit 0 RM anzuseßen; das Ergebnis der Vorentscheidung würde also nicht berührt. Nun erscheint es aber im Gegensaß zu den Ausführungen des Beschwerdeführers und der Vorbehörden überhaupt bedenklich, die Absezungen für Abnußung der betreffenden Anlagen auf die Zeit vom 1. Fuli 1924 bis 1. Mai 1926 zu verteilen. Der Be- \{chwerdeführer hat in dem Schreiben vom 13. März 1929 aus=- geführt, daß die betreffenden Anlagen, wenn die Pachtung zur Aufgabe fomme, nah dem Pachtvertrag entschädigungslos dem Verpächier zufallen sollten. Der Hof sei aber niht nux für eine Pachtperiode gepachtet worden, der Beschwerdeführer sei vielmehr als Pächter bodenständig geworden, und nah Ablauf der einzelnen Pachtperioden sei die Pacht jeweils erneuert worden.
. Von Anfang an und auch jeßt noch sei vorgesehen gewesen, daß
die Pachtung später auf den Sohn des Beschwerdeführers Üüber- gehen sollte. Bei dieser Sachlage habe der Beschwerdeführer damit renen können, daß bei normalen Abseßungen auf die von ihm errihteten Anlagen diese bei Abgabe der Pacht vollständig ab- geschrieben sein werden, und also die Kosten derx Anlagen ganz der Wirtschaft des Beschwerdeführers zugute kommen würden. ufolge der ungünstigen Verhältnisse in der Landwirtschaft habe sich aber der Beshwerdeführer entschlossen, die von ihm er- rihteten Anlagen bereits ‘mit Ablauf der am 1. Mai 1926 endenden Pachtperiode demn Verpächter ohne Entschädigung zu übereignen, da hiernach gewisse auf den Anlagen ruhende Lasten, wie Versiherungsprämien, Reparaturer. und die Vormögensteuer für den Wert dieser Gebäude auf den Verpächter übergegangen jeien. Eine Nahpacht werde vom Verpächter im Hinblick darauf, daß diese Anlagen nunmehr rehtlich mitverpahtet seien, niht gefordert. Bei dieser Sachlage ‘berührte die formalrechtlihe Uebertragung des Eigentums von den betreffenden Anlagen auf den Verpächter mit Ablauf der am 1. Mai 1926 endenden Pacht- periode die einfommensteuerrechtliche Beurte:lung dieser Anlagen nicht. Die Anlagen waren vielmehr nach wie ver als wirtshaftlih dem Pächter gebdrig anzusehen, so daß der Veschwerdeführer auch weiterhin berechtigt war, auf dieselben Abnußungsabsezungen vor=- (N, Die Bemessung der Absezungen. war entsprechend der absihtigten jeweiligen Verlängerung des Pachtvechältnisses nicht nah der Dauer der einzelnen Pachtperioden, sondern nah der E batsächlihen Lebens- und Nußungsdauer der Anlagen vorzunehmen, da damit zu rechnen war, daß der Be- [Ge ührer die Anlagen infolge der jeweiligen Verlängerung es Pachtverhältnisses bis zum Eintritt der Wertlosigkeit infolge des natürlichen Vers{hleißes in seinem Betriebe benußen würde. Eine der Auffassung der Vorbehörden und des Beschwerdeführers entsprechende Verteilung der Absezungen auf die Zeit vom 1. Juli 1924 bis 1. Mai 1926 wäre nur dann gerechtfertigt ge» me wenn mit dem Uebergang des Eigentums auf den Ver- ächter noch der Pachtzins entsprehend erhöht worden und da- adurch zum Ausdruck gekommen wäre, dan die Beteiligten der Uebereignung niht nur eine formale deutung zugemessen hätten. Hiernah war die Rechtsbeschwerde als unbegründet anen. Der Beschwerdeführer ist auf der einen Seite urch die von den Vorbehörden vorgenommene Bemessung der Abseßungen pr 1925/1926 zu gut weggekommen. Einer Ver- böserung durh den Reichsfinanzhof steht jedo die Vorschrift des 4 E der Reich8abgabenordnung a. F. & 243 n. F.) entgegen. ndererseits kann der Beshwerdesührer auch weiterhin bis zur völligen Abschreibung auf die Anlagen Abnußungsabseßungen vornehmen. Das kann allerdings niht etwa in der Weise ge- schehen, daß die Braut leEgen nah dem höheren Rest- wert bemessen werden, der d auf 30. Juni 1926 ergeben hätte, wenn man für dieses Wirtschaftsjahr nur die nah der mutmaß- lichen Gesamt nußungsdauer der Anlagen zulässigen (niedrigeren) Abnußzung8a segungen zugelassen hätte. Vie mehr reift hier der Grun; has er Bilanzidentität ein, Der Be- shwerdeführer at im Wirtshaftsjahr 1925/1926 um die Zus illigung einer höheren Ab eun sia sie nah der darge es Auffassung des Senats an ässi en wäre, gekämpft. Er hat auh S, wenn au nict in vollem Umfange ents rehend seinem Äntrag, eine höhere als die teteyli gueütfge seßung zugebilligt bekommen, mit der Rechtsfolge, daß sid une Einkommensteuer für 1925/1926 entsprechend ermäßigt A nter diesen Umständen ist für die weitere messung der nuzuns sebungen von dem Restwert der Anlagen, wie er si nach der La U LLR En E Sen auf 30. Bai 1926 ergibt (19 470 — 9100 =_10 370 RM), auêguge L Entsch. des RFHofs vom 23. Oktober 1929 VI A 1622/29, Steuer und Wirtschast 1930 Nr. 20.) (Urteil vom 19. August 1931 VIL A 1573/31.)
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