1931 / 249 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Oct 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Nnzeigeubeilage

[61437]

bilanz, von

24. August 1931

200 000, NRM,

zum 1, Februar

Gebr. Schründer Aktiengesellschaft. In der Generalveitammlung unterer Gesellichaft ift der Beicbluß gefaßt, das Grundkapital zum Zwecke der Beseitigung einer Unter- 1 000 000,— und zwar durch Er- mäßigung des Nennbetrages einer jeden Aktie auf 200,— NM berabzuseyen. Der Beschluß ist am 9. September 1931 in das Handelsregister Aktionäre unerer Gesellshait werden dem- gemäß aufgefordert. ihre Aktien nebst Ge- winnanteil- und Erneuerungsscheinen bis 1932 ein!ckchließlich dem Vorstande behufs Abstempeluna ein- zureichen. Aktien, die bis zum dieser Frist dem Vorstande nicht eingereiht sind werden für fra'tlos erflärt werden. Greven i. Westf., den 14. Okt. 1931. Der Vorstand.

Heinrich Plöger.

RM

eingetragen.

A. F. Shründer.

[61435]

berabzu'ewten.

TEZ:

[61729].

Heinrih Pl1öger.

Gebr. Schründer Aktiengesellschaft.

Die Generalveisammlung unserer Ge- fell!chaft vom 24. August 1931 hat be- schlossen, das Grundfapital, zum Zwecke der Beseitigung einer Unterbilanz, von 1 000 000, RNM aut 200 000, NM und zwar du1nch Ermäßigung des Nenn- betrages einer jeden Aftie auf 200, NM Gemäß § 289

H.-(8.-B. fordert der unterzeichnete Vor- stand die Gläubiger der Gesell\haft auf, ihre Ansprüche anzumelden. Greven i. Westf., den 14. Okt. 1931. Der Vorstanv.

A. F. Schründer.

61731].

2m Neichs8: und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 24, Oftober 1931.

Vilanz per 30. Juni 1931,

s Attiva. Kasse S S

E 6 s Es s 0 E E ay E e ees, Mobilien . . 10 070,20

Abschreibung 83 070,20 n ss A

Avalkaution 25 000,—

Passiva. E 34 Gesebliche Resecve . « « Debitorenreserve . « « « Rüst. für Steuern . . . E Co as Avale 25 000,—

E E

Gewinun- und Verlust

Jacob Meyer A. G., Bremen.

Grundstück Jndustriestr. 12 : 231 700,— Abschreibung 2 940,— Schönhaufsenstr. 62 16 000,— Abschreibung 170,— I 095 381 |— | Grundshuld in Altona —— D 1 680 758/82 20 000 3 000 Warenbestand _| Effektenbestand . . .

1 279 977/22 Gewinn- und Verlustkonto; | E s 75 784/87 1 680 758/82 E 687/29 rechnunug. tas

Verluste. Generalunfosten L Abschreibung a, Mobilien

Geiwvinne. Bruttogewinn a. Waren

Carl Cohßu Aktiengesellschaft. Der Vorsiand.

Schraplauer Kalkwerke Aktiengesellschaft.

Rechnungsabschluß am 31. März 1931.

Attientapt o Hypotheken Reservefonds . , Delkrederefonds

1 067 418/62

1071 918/62

e

NTEDITOVEI s e 1071 918/62 1071 918/62 Berlin C 2, im August 1931.

Vilanz per 31. Dezember 1830,

5 068

228 760|—

15 830 244 590 25 000'—

17 000 188 531 |— 30 930'— 280 92574 3 499/27 202 42641

240 000|— 91 000|— 24 000|— 40 967/76 17 471/22

641 694/61 13 553

| 1068 687

Gewinn- und Verlusirechnung per 31. Dezember 1930.

Per

Gewinne.

Verlust in 1930.

Berluste.

Grundstücke .

1, Kalköfen

Rülagen:

Dividende . «

Bankschuld

Ausgaben.

WEVAULE. e 6 4 Zugänge. -

Unfallversicherung. « « Feuerversicherung . , Haftpflichtversicherung . STEUET E C A

Besitz.

Abschreibung rd. 5% v. A. V E A e n Ce

Abschreibung rd. 5%, v, A, Betriebsanlagen:

EDIMCEIUUA 6 o 66 2 Men . « e OROANOE, e #06

5. Anschlußgleis und Straßen « « BUOARUO «a S 04 06-6

Abschreibung . « + - 5

6. Feldbahnanlagen « « Abschreibung « «+ + « 5 MOLOLI Omn c ov «4 Zugänge. « 5

Ad E e Gy D A On. » o o p Werkzeug und Geräte « « « » ZUGAnes è « «

. . . . .

Ou 6 66 e Hausgeräte (Mobilien) . « « Aeu «6 6

Schuldner in laufender Rechnung Postscheckguthaben . 6 Ne ew s Anteile (Kalkverband, Haftpflichtg Akzeptguthaben RM 20 000,— Vorgerichteter Steinbruh . . Aufwertungsausgleih . .. «6 Verlust: Mindereinnahmen . « « Abschreibungen

E 05.05. P40

( Verpflichtungen. Aktienkapital. A 9 s Reservefonds „. . . Hypotheken . .. e Ausfwertungsausgleichsfonds U C €600

#- S

. . Ò .

Akzeptverpflichtungen RM 20 000,— E Gläubiger in laufender Rechnung

Gewinnvortrag 1929/30 . « « « « ch

- 13 816,45 . 8992,23

«0930 . 6044,45 12 374,45

- 14 800,—

enossenschaft) Es

G ck D

RM |Z

P E W 1 591

66 991

e 2 s A 4 691

00 0 0.0 T 000

m E: E 500 00

17 650,— 93 650

22 808,68

Mun 6 o er ec 4018,08 18 790|——

n 3. Kohlen-u. Kalkstein-Transportanlagen 17 000,— E a 2 200,— 14 800|—

4. Elektrische Licht- und Kraftanlage . . 8 750,— “308 Pud «o o e 1 900,— 6 850|—

874,45 11 500

. 2026,70 12 773/3( S 4 700|— E 5 000|— 9 700|—

. 9, © . . 2 400|— c Es 18 000|— R 2 100|— 6 . . . . 5 000|— A 691 |— 5 691 |—

A 691 |— N 1 430|—

S 330|— S 73 893/79 ch0 # §0 10/41

S D D 0-20 S D S e... o... §0 S S S G E E 0 E E E E D. D R Se E E U An E

Zuweisung an den D

Gewinn- und Verlust

[2212|

-- Vortrag. Abschreibungen auf: Grundstücke Jnventar . . 2475,55

010

37: Ti

Ga S

S. Wohlmuth.

aft.

0. April 1931.

Per

=]I d9 1

448 060

13 613/90 72 197/72 59 876 |— 25 683/59

321973 93 065/15 65 819/62 24 010/46

36 000

48 988

5 5385/55 448 060/64

Bremen, den 31. Anguft 1931. Der Vorstand. D. Wohlmuth.

| T E E E E)

Leipziger Trikotagenfabrik Aktiengesell\ Bilanz per

Arealkonto . . Gebäudekonto: a.1.5.1930 152 000;— Abschreibung Maschinen. und Betriebs- einrichtungen: a.1.5.1930 119 006,—

i

Abschreibung 14 904,— Vorräte: Rohwaren, halb- Jarngs und fertige Fabri- O e AuE Postscheckonto-

Effekten : . . . . . e .

Aktienkapitalkonto :

300 Stammaktien à 1000 RM. ._, 2800 Stammaktien à 100 RM s 50 Aktien Lit. B à 100 RM

.

ooo 67 773/09 E660 82 282/96

ch0. S- P

Gewinn- und Verlustrechnung

am 31. März 1931.

Reservefondskonto Kreditorenkonto. . . Konto neuer Rechnung « Dividendenkonto Gewinn- und Verlustkonto Vortrag aus 1929/30

Reingewinn

RM

80 000

149 000

113 206

313 783/65

4 041 178 879

838 911

300 000 280 000 5 000

[63661].

[60441]

Vilazitz per Ende Juni 1931. _ Die Kleinfiedlungsgefellshast m,

Aktiva, Grundstüdefonto Gebäudekonto Maschinen-, Werkzeug- und

Autokonto . . Mobilienkonto Debitorenkonto .

Kassakonto . Warenkonto

Passiva. Aktienkapitalkonto . Reservefonds . .. Spezialreservefonds Kreditorenkonto . Akzeptekonto . Hypothekenkonto Konto pro Dubiosa . . Gewinnvortrag 1929/30 , Gewinn aus 1930/31

Gewinn- und Verlustfouto.

88 189/10 9 271/50 | [63646]

I 889 42 | V- m. l 83 777/34 | Gläubiger wollen \sich melden.

S. M G n E

Soll, Unkostenkonto Abschreibungen Konto pro Dubiosa . Gewinn aus 1929/30 Geivinn aus 1930/31

Haven. Vortrag aus 1929/30 Warenkonto

262 978/79

262 769/85 262 97879 Dffeuvach a. M., im August 1931,

Fabrit für Gummilösung A.-G. vormals Dito Kurth, Dffenbach a. M. A A E E ADZ S P S E E E T I E E E

[63660]. Liga A.-G. für kaufmännische Versicherungen, Zwidta

Vilanz per 30. Juni 1

Aktiva. Grundstücke Bankguthaben Effekten . . Debitoren

Passiva.

Prämienreserve . « « « Schadenreserve . Rentenverbindlichkeiten Sonstige Kreditoren . « Geseßliche Reserve Sicherheitsreserve . Reservefonds TI. Aktienkapital . . Gewinnvortrag 1929/30 . . Gewinn „4% .

Gewinn- und Verlust

Handlungsunkost., Steuern, Abschreibungen . Schäden Prämienreservevortra das neue Jahr .. Schädenreservevortrag au das neue Jahr . . « Rentenverbindlichkeiten auf das neue Jahr . .

Gewinn einschl. 10200

Hauserträge und sonstige Prämieneinnahmen .. Prämienreserveübertrag a. dem Vorjahre . Schadenreserveübertrag dem Vorjahre Rentenverbindlichkeiten a. dem Vorjahre . . ., Getwinnvortrag 1929/30 .

Zwickau, Sa., den 30. Sept. 1931. Der Vorstand. G, Manasse. K. Stern.

360 000 /—

IS||

2 229 295/84

E

rechnung.

1 120 888/57

1 705 084/75

255 119/14 367 800 48

951 827

586 000 147 010 86 779 6 417 330

S |||

13 373

T 100d E E fe 0 D S . .

l 3374575 o 0. e e 6 2 840|— E 1 641|— 0 , . S 300|— C 221/65 . . . . . 1 419|—

838 911

Gewinu- und Verlustkonto per 30. April 1931.

Unkostenkonto einschließlich Provisions-, Zinsen- und Diskontkonto u. Steuern Abschreibungen auf: Gebäude . . . 3000,— Maschinen und

Einnahmen.

An Betriebsunkosten,

Steuern . ..

Kurt Kayser wurde Schraplau

Handlungsun-

kosten, Zinsen und Diskont, Abschreibungen auf Anlagekonten Aufwertungstilgungsfonds . .—.

476 192 T7 Waren 05 S S 39 382/64) Grundstücks- und 2 840—} Gebäudeertrag .

Ns Für Gewinnvortrag

1929/30 . »

Verlust . . . . .

Betriebsein- richtungen .

Genn ca A

RM

aufgelöst.

244 028

Goldwyn \chränkter Haftun Paul

17 904

13 373

[63411] Prager Kontinentale Eisenhandels-

275 306

Gewinnvortrag aus 1929/30

64

An Stelle des ausscheidenden und eine Wiederwahl ablehnenden Herrn Bankherr Herr Bankdirektor Wilhelm Ruhnke i , den 30, September 1931.

Der Vorstand.

Fabrikationskonto . . .,

n den Aufsichtsrat neugewählt. | Leipzig W.

12 346 262 960 275 306

den 22, Oktober 1931. orsta1td.

10. Gesellschaften m. b. H

[61812]

Scala LichtspieleG.m.b.H.,, München.

Die Gefellshaft wird aufgelöst, Gläu-

biger wollen sich melden beim Liquidator

Mt. Zinnow, Solln-München.

[61796] Dée Loew-Metro-Goldwyn Gesellschaft mit beschränkter Ha'tung in Berlin ist Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei thr zu melden. Berlin, den 15. Oktober 1931.

Der Liquidator der Loew -Metro- Gesellschaft

gesellschaft Kern & Co. G, m. b. H.,

Die Firma ist autgelöst. werden aufgefordert, anzumelden. Hamburg L, Nosenstr. 50, den 20. Ok. tober 1931. Prager Kontinentale Eisenhandels- gesellschaft Kern & Co. G Der Liquidator; Willy Schrader.

in Liquidation:

ihre Forderungen

. m. b. H,

b. H. für die Stadt Ly ist autge!öst, Die Glaubiger werden au?gesordert, ibre

61 922/— | Antprüche dem Unterzeichneten anzumelden, 95 216/95 Der Liquidator:

Fischer, Stadtoberinspektor.

Der „Sertel'sche Cours: Bericht G. m. b. S.“ iît aufgelöst. Etwaige

Der Liquidator:

ch| Paul Bußtke, Berlin SW 19, Beuthstr. 6,

[61078]

Breukel & Co. G. m. b. H§., Düssel dorf. Dirie Firma ist am 2. Oktober 1931 in Liquidation getreten. Liquidator ist Joset Breukel, Fabrikant, Düsseldorf. (Gläubiger wollen ihre Forderungen an diejen geltend machen.

[61798]

J. Naßmus W. Nöhl Mühlen-

werfe und Getreidebrennerei

G. m. b. H. Stralsund in Liquidation,

Wir machen hiermit bekannt, daß die Gejellschafterversammlung vom 15. Oktober 1931 die t‘iquidation der Getellschatt be- [lossen hat, und fordern daher gemäß den geteßlichen Bestimmungen un)ere Gläubiger aut, ihre Forderungen an uns innerhalb der geseßzlihen Frist an unjerer Gejell- schaftsfasse in Stral\und, Neuer Markt 7 I, anzumelden. Stralsund, den 16. Oftober 1931. Der Liquidator: Käterlein.

[61811] Bekanntmachung. Auf Beschluß der Ge}ellshafterversamms- lung vom 30. September 1931 erfolgt die Auflösung der „Coburger Omnibus- Verktehrsgeselischaft mit beschränkter Haftung, Coburg“, mit |sotortiger Wirkung. Zur Liquidatorin ift die unter- zeihnete Firma berufen. Die Gläubiger der Gesell)haft werden hiermit autgetordert, bei dieser ihre An\piüche gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft unver- züglich anzumelden. Daimier-Benz Aktiengesellschaft Stnttgart-Untertürkheim.

61425] : Die KraftverkehrsgesellsGaft Nuhr G. m. b. H., Bochum, hat in der Gefell- scha erversammlung vom 23. Juli 1931 die Auflösung be\hlossen. Gemäß § 65 Abschn. 2 des G. m. b7H.-Gesetes fordern wir unsere Gläubiger hiermit aut, ihre Forderungen umgehend einzureichen. Kraftverkehrsgesellschaft Nuhr G. m. b. S. i. Liqu., Bochum-Gerthe, Otto-Gehres-Str. 32.

[62171]

Die American Leather Corporation

(Amlea) Gesellschaft mit beschränkter

Haftung zu Frankfurt a. Main, Weser-

\traße 43—45, ist ausgelöst. Die Gläubiger

der Gesellschaft werden aufgefordert, fich

bei ihr zu melden.

Frankfurt a. M., den 15. Oktober 1931. Der Liquidator.

[60511]

Die Firma F. Kamp «& Sohn, G. m.

b. S. Höhr, befindet sich auf Grund

eines vom Amtégericht Höhr-Grenzhausen

bestätigten gerichtlichen Vergleichévor!chlags

in Liquidation. Der unterzeichnete Liqui-

dator fordert die Gläubiger auf, ihre

Forderungen auf Grund des § 65 Ab}. 2

des G. m. b. H.-GBeseßzes anzumelden.

Der Liquidator: Dr. Zintzen.

11. Genossen- schaften.

[62172] Betanntmachung. Die Baugenosjsen\chaît Großkayna e. G. m. b. H. ist durch Be)\chluß der General» versammlung vom 19. September 1930 autgelö1t. Die bisherigen Vorstandsmit- alieder Paul Kynast und Erich Langrock find Liquidatoren. Die Gläubiger werden aufgefordert, sh bei der Genossenschaft zu melden.

Großkayna, den 9. Oktober 1931. Baugenossenschaft Großkayna

e, G. m. b. H. in Liquidation. Kynast. Langrock.

[64225] Nach Mitteilung des Amtsgerichts Berlin - Mitte Abt. 88 1st in das Ge- nossenschastsregister am 16. Dezember 1930 bei Nr. 1239, Eisenbahnerholungsheim Schloß Bomblin, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, folgendes g iei agg worden:

palte 1: Nr. 4. Spalte 5: Liquida- toren sind: Otto Jaster, Neichsbahnamt- mann, Frankfurt, Oder, Albert Grau\ch, Eijenbahnamtmann i. N., Berlin, Her- mann Fluder, Reichsbahnoberinspektor, Frankfurt, a.O., Paul Schliebener, Eisen- bahnoberinspektor i. R, Berlin - Neukölln. Spalte 7: Die Liquidation ist noch nit beendet, die Firma noch nicht erloschen. Spalte 8: 88. Gn.-R. 1230a/43. Berlin, den 16. Dezember 1930.

chüler.

Frankfurt, Oder, den 22.Oktober 1931.

Eisenbahnerholungdösheim

Schloß BVomblin, Eingetragene Ge- nofsenß¡haft mit beschränkter Haft?

pflicht in Liquidation. Jaster. Grau]. Fluder.

Schliebener.

Erste Zentralhandel8registerbeilage

zun Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Nr. 249.

E

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 4,05 ÆXÆ. Alle Postanstalten nebmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer au die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 Æ/. Sie werder nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben.

Berlin, Sounabend, den 24. Ntoher

Anzeigenpreis für den Raum einer flinfgespaltenen Petitzeile 1,10 4. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1931

Juhaltsübersicht, 2. Güterrechtsregister, L Genossenshaftgregister, 5. Tusterregister, 6. i olle, 7. Konkurse und Vergleichssachen,

8. Verschiedenes.

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

90. VBilanzideutität. Bilanzäuderung. Wechsel in der Vikanziernng8methode. Die Beschwerdeführerin, eine offene Handelsgesellschaft, begehrte für den Schluß des Wirtschaftsjahres 1928 exstmalig eine Pauschalabschreibung von 4, später 5 vH von ihren Außenständen für Skonti, Preisdifferenzen, Rekurse usw. (1018 RM bzw. 1273 RM). Die Vorbehörden haben dem ent- sprochen. Sie haben aber „aus Gründen der Bilanzkontinuität“ eine Abseßung gleichen Hundertsaßes auch bei den Debitoren zu Anfang des Fahres machgeholt und deshalb den Gewinn um 1018 RM erhöht. Gegen die nahträglihe Abänderung der An- fangsbilanz richtet sich die Rechtsbeschwerde der Steuerpflichtigen. Sie verweist in der Begründung der Rechtsbeshwerde insbesondere darauf, daß sie keine Abschreibung wegen Unsicherheit von Forde- rungen verlangt habe und führt aus, daß sih die Verhältnisse hin- sichtlich der geltend gemachten Gründe für die Abseßung zum Ende des Wirtschaftsjahres gegenüber der Lage in den früheren Fahren verschlehtert hätten, Die Rechtsbeshwerde ist begründet. I. Es kann dahingestellt bleiben, ob das Vorbringen der Beschwerde- führerin über die veränderte aag am Ende des Wirtschafts- jahres sih als in der Rehtsbefchwer inskanz unbeachtliches neues tatsählihes Vorbringen darstellt oder ob niht hon in dem im BerufungSverfahren eingereihten Schriftsaß der Beschwerde- ühre1.n vom 11. genen 1929 eine dahingehende ausreichende

ehauptung zu erblicken ist, die zu weiterer Nachprüfung durch das Finanzgeriht hätte führen müssen. Denn selbst wenn man unterstellt, daß die Verhältnisfe [9 nicht wesentlich im Steuer- abschnitt geändert hätten, ist die Vorentscheidung nicht zutreffend. IT. a) Der von der Beschwerdeführerin gewählte und auch der n zugrunde gelegte Ansaß der Debitoren im Ab- (glu des Vorjahres 1927 C R abzüglih % vH für Um- taßsteuerrückstellung) verstieß niht gegen die Grundsäße ordnungs- mäßiger kaufmännisher Buchführung. Der Kaufmann kann gwar die erfahrungsgemäß zu erwartenden Preisnachlässe schon 1m voraus bei der Forderungsbetvertung in Abzug bringen, ebenso wie er die Velastung mit der künftigen Umsaßsteuer [hon beim Debitorenkonto berückfihtigen darf. Aber er kann zu solcher Berücksichtigung im voraus nicht gezwungen werden. Er kann ebensogut jene Ausfälle und Lasten erst bei ihrem jeweiligen tat- sächlichen Eintritt auch buhmäßig in die Erscheinung treten lassen, die Außenstände also ungekürzt in die Bilanz einseßen (vgl. dazu au Urieil vom 3. Dezember 1929 1 A a 671/29 Steuer und li pl 1930 Nr. 392 Reichssteuerblatt 1930 S. 45). Frei- lih darf er nicht willkürlich von Fahr zu Jahr in der Be- handlungsweise wechseln, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verlangt vielmehr eine Stetigkeit in der einmal gewählten Be- handlungsart. Fnsofern kann man von dem Erfordernis einer gewissen Gleichförmigkeit in der Handhabung der Bilanzierungs- methoden sprehen. Wird nun eine zulässige Art der Bilanzierung durch eiue andere códenfalls zulässige Bilanzierung erseßt, so handelt es sich, wenn die Bilanz ursprünglih noch. nach der alten Art aufgestellt war, um eine „Bilanzänderung“ (Gegensaß BVilanzberichtigung“; leßtere ersezt eine steuerlich unzu- ff ige BVilanzierung durch eine fsteuerlich zulässige). Eine Bilanzänderung i nah der Rechtsprehung des Senats regel- mäßig noch, aber auch nur bis zum Abschluß der leßten Tat- sacheninstanz im Steuerrehtsmittelverfahren zulässig, wenn ent- weder nicht bloß die Steuer-, sondern auch die Handelsbilanz geändert wird, was bei Einzelkaufleuten, offenen Handels- und Kommanditgesellshaften grundbsäßliG unterstellt werden (vgl. Entscheidung des RFHofs vom 17. April 1929 V1 A 879/27 = Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 600) darf, oder wenn den Ge= werbetreiber den berehtigte wirtschaftlihe Gründe veranlassen, in der Handelsbilanz höhere einzelne Ansäße auszuweisen, dies aber im Ergebuïs wieder ausgeglihen wird (vgl. Urteil des- RFHofs vom 1. Juli 1931 VI A 1714/29, Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 788). Später wäre eine Bilanzänderung mit steuer- licher Wirkung u ps (val. die Ausführungen unter b: am Ende) nicht E möglich. Wenn das Finanzgeriht im vor- liegenden Falle den Debitorenposten der vorjährigen Endbilanz 1927 (für die Gewinnberechnung 1928) dur E MaRi geshäßten zu. erwartenden Preisnachlässe L na ehtsfraft der n 1927 vermindert hat, so handelt es sih also um eine fir -1927 niht mehr zulässige „Bilanzänderung“. b) War eine solche en er uht mehr für 1927 zulässig, so konnte Le a für l gp der Gewinnberehnung des fol-

nden Jahres 1928 niht mehr vorgenommen werden. Denn L 13 des Einkommensteuergefeßes. enthält den Grundsaß der „Bilanzidentität“. Das Heißt, das der aa zugrunde g te En dvermögen des Vorjahres bildet gleihzeitig das

nsangS8vermögen des nähsten Jahres. Verfahrensrehtlih gesprohen ist das fr das Vorjahr festgestellte End- vermögen ein Tatbestand8merkmal für die nächstjährige Dns und das Finanzamt hat selbständig nur noch das End vermögen des neuen Fahres zu ermitteln. Nur bei nachträglicer Abänderung des vor jährigen

Va

| Se unsdr Paubeläcogilier &

unfer regI

j : de irma „Sortimentslager ß L. Handelsregister. Beiller. Allenbutg c 10: Oftoder B

Aachen. [63309] Ca etragen worden: Die Firma ist er- In. das Handelsregister wurde einck| tsgeriGt Allenburg. 16. Oktbr. 1931.

Bet der Firma „Opel Antomobil- er Fi obi Verkaufsôgesellschast mit beschräuk- | Alle ter Haftung“ in A

Zimmermann ist abberufen. Wilhelm Frie Hein,

weiteren Geschäftsführer bestellt.

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen. Maurermeister Friy Sauerbaum

Allenstein.

Neuveranlagung für das Vorjahr Gewinnberechnung, dann aber sel Rechtskraft,

VI A 113/30 und 18.

Bilanzidentität in besonders

bezeihnen wären. selbständige Nachprüfung der Anfang wenn für das Vorjahr ausnahmsweise iberhaupt keine Fest- ellung des Endstandes erfolgt ift, so z. B. bei der ersten Veran- agung nach dem neuen Einkommensteuergeseß (vgl. das vom Finanzgeriht angeführte Urteil T A a 420/29 vom 29. August 1929 Steuer und Wirt- aft 1929 Nr. 778 Reichssteuerblatt 1929 S. 543 betrifft enfalls das erste’ Veranlagungsfahr 1925) und in gewissen Grenzen auch bet Freiveranlagungen von Einzelkaufleuten in- folge Verlustabschlusses, vgl. z. B. Urteil V1 A 1964/29 vom 2, Juli 1930 Steuer und Wirtschaft 1930 Nr, 1015; anders, wenn einheitlihe Gewinnfeststellung erfolgt ist, hierüber vgl. Urteil vont 20, Mai 1931 VI A 10838 nahmetatbestand hier nicht gegeben is, war die vom Finanz- geriht vorgenommene nachträglihe Abänderung des Debitoren- endstandes 1927 auch mit Wirkung für 1928 niht mehr zulässig. c) Es hätte sich hiernach nur i s

Einkommensteuergeseßes;

Ende des Wirtschaftsjahrs

günstigsten Wirkun Senat trägt keine

Absezung der zu sprehung des wohl moglih, daß die

enthaltenen Grun

igung am Umsa

End vermögens (z. B. infolge Rechtsmittelentscheiduug oder f e usjo:) ist auch die nüchstjährige de noch nah Eintritt der und ar von Amts wegen, im Rahmen jener Aenderung zu berichtigen. Es eyn ch dabei um einen Fall des § 214 Abs. 2 der Reihsabga der Reichsabgabenordnung n. F. des Senats vom 29. Fanuar 1930 VI A 1575/29, 5. Februar 1930 Dezember 1930 VI A 2001/30 Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 353, 481 und 1931 Nr. 160, ferner Dr. Beckter Bem. 2 zu § 214 der Reichsabgabenordnung 7. Aufl. Ob und inwieweit etwa Ausnahmen von diesem Grundsay der i gelagerten Fällen offensihtlich un- richtiger pak in der Vorfahrsendbilanz (Bilanzberihti- gung) zugelassen werden könnten, Vat ier keiner Erörte- Denn um einen solhen Ausnahmefall elt es sich hier, wo nur eine Abweihung im Sinne einer Bila in Frage steht, niht. Der Grundsagz der Bilanzidentität zielt ge- rade in erster Linie darauf ab, ein E ndtts R von Vor=- jahrsendstand und Anfangsstand des nächsten E meiden, auch wenn die voneinander abweichenden zulässig im Sinne der steuerlihen Bilanzierun s Fn einem E Falle kommt also eine ilanz nur dann in F

e

De unser Sandelicozisiac: & unser delsregister

als cha Sikece trugen wir heute bei der Firma Geövr.

[s i S iat E au,

j ; Die Gesellschaft ist aufgelost. Liquidator

afnann zu Wiesbaden, Ub zun ther bisherige Mitinhaber dex Firam

Amtsgericht Allenstein, 13, Oktbr. 1931.

AIverdissen. [63312]

«Fn das Handelsregister A des hiesigen |

Amtsgerichts ist heute untex Nr. 11 dei dex Firma Aug. Hausmann, Almena eingetragen: ä

/ s unter der Firma betriebene Ge- \häft wird von dem Kaufmann Friß Hausmann in Almena fortgeführt.

Amtsgericht Alverdissen, 20. 19: 1934. Angerburg. [63313]

Bekanntmachuug.

Jn unserm Handelsregister & unter Nr. 155 is eingetragen: Die Firma Georg Petrikatin Angerburg ist erloschen.

Angerburg, den 17, Oktober 1931.

Amtsgericht.

ordnung a. F. § 225 Abs. 2 Vgl. hierzu die Entscheidungen

nzänderung

res zu vers

/30. Da ein solcherx Aus-

ragen fkfönnen, ob es steuer- zuzulassen war, dal die Beschwerdeführerin für das 1928 von ihrer bisherigen Uebung, bei den Debitoren die zu erwartenden Preisnachlässe nicht zu berüdck- sichtigen, abweichen und zu einer anderen, diese Preisnachlässe berücksfihtigenden Bilanzierungsmethode übergehen durfte. schon oben unter a angedeutet, wäre ein derartiger Wechsel nicht anzuerkennen, wenn er als ein willkürlihes Hin- und Her- f{chwanken (etwa je nah der steuerlih ür die Gesellschafter LE S oe Jahre) auszufassen wäre. edi , dies hier zu verneinen. shwerdeführerin betonte in den Vorinstanzen ständig, daß sie zur erwartenden Preisnachlässe auf Grund der Recht- g A übergegangen sei. Es ist also sehr Beshwerdeführerin früher eine derartige Abseßung für unzulässig hielt und deshalb niht vornahm und nun erst auf Grund entgegengeseßter steuergerichtliher Entscheidungen die Zulässigkeit solhen Verfahrens erkannte. Gründen sein bisheriges Buchungsverfahren abändert, handelt niht willkürlich. Bei der verhältnismäßig geringen Bedeutung der Abänderung für die Steuerhöhe (Streitwert der Berufungs8= instanz 76 RM) kann auch ohne weiteres unterstellt werden, daß der Vortrag der Beschwerdeführerin, des Reichsfinanzhofs zur Aenderung veranlaßt, glaub- | ie Behauptung findet au schon in einem entsprechenden Vermerk zur Bilanzaufstellung eine Stüge. S Die nenuerlihe Bewertungsweise der Beshwerdeführerin ver=- stößt auch nicht gegen den im § 20 des Einkommensteuergeseyes dag, die Gegenstände des Betriebsvermögens, soweit sie hon am Ende des Vorjahrs dazu gehört haben, höchstens mit dem Werte anzuseßen, mit dem sie in der Vor- jahrsbilanz bewertet waren. Ein Heruntergehen ist in den im § 20 des Einkommensteuergeseßes ppa Gre stattet, niht dagegen ein Heraufgehen (d. h. Ausw nicht realisierten Gewinns). Da die neue Buchungsweise lediglih ein Heruntergehen in zulässigen Grenzen bedeutet, ist sie auch in diefer Richtung bedenkenfrei. Vgl. 13. November 1930 VI A 1275/30, Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 20, enthaltenen allgemeinen Ausführungen. war die Vorentscheidung wegen Rechtsirrtums aufzuheben. (Urtei vom 19. Angust 1931 VI A 441/30.)

91. Vertritt ein approbierter Arzt, der bis dahin uur | Vertretungen übernommen hat, eineu praktischen so übt der Vertreter eine

ftändige freiberufliche tigkeit aus. Der Beschwerdeführer

Wer aus solchen Be sei durch die Recht- Urteil des Finanzgeri hierzu auch die im

Nach allede

Arzt gegen

Ti rxs, die Firma ü in Buctholy vetr., ist das Ausf Da Vie Seectauas elfscast über B tre cure offene Sanbel haft | Ansbach, den 16. Oktober 1931. umgewandelt. Amtsgoricht. : Amtsgericht Annaberg, 20. Oktbr. 1931. e eintrag. j dem die Mena M nk in Auer- Fa. „Vilhelm Bubmann | bach betreffenden Blatt 878 Ens er A. Fleischmann“ in Waffer- | worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die“ Firma is geändert in | Die eingetragene Elisabeth verw. Lenk

trüd Wilhelm Bubmann“. Fnhaber: Wil- | geb. Graupner ist aus der Gesellschaft elm Bubmann Maschinenfabrikant in | ausgeshieden. Der eingetragene Paul

ist praktischer Zahnarzti. Er hat sich für die Zeit vom 19. Sep- tember 1927 bis 19. Dezember 1927 durch eine Zeitungsanzeige einen Vertreter beschafft in der Person des Dr. A. Dieser hat nah den Feststellungen des Finanzamts eine selbständige Praxis nicht besessen. Er bekam von dem Beshwerdeführer eine Beteili- gung am Umsay. Die en haben diese Einnahmen des . A. als vom Beschwerdeführer gezahltes S ange- sehen und den Beschwerdeführer als Arbeitgeber zur Lohnsteuer herangezogen. Das Finanzgeriht hat angenommen, daß Dr. A. m in abhängiger Stellung gegenüber dem Beshwerdeführer be- unden habe; es sei dabei unecheblih, daß er seine Vergütung nicht nah Zeitabschnitten, sondern prozentual von den Einnahmen erhalten habe. Die Heranziehung des Beschwerdeführers als Arbeitgeber verstoße niht gegen Recht und Billigkeit. Die hier=- gegen eingelegte Rechtsbeshwerde mat geltend, dem Beschwerde- Mie ei nicht bekanntgegeben worden, daß die Vorbehörden über die Tätigkeit des Dr. A. Ermittlungen angestellt haben. Das habe das Finanzgericht dem Beschwerdeführer nritteilen müssen, zumal er eine der Annahme der Vorbehörden entgegengeseßte Behauptung aufgestellt habe. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Mit Recht rügt der Beschwerdeführer, day ihm das Ergebnis der Ermitt- lungen der Vorbehörden über die sonstige Tätigkeit des Dr. A. nicht bekanntgegeben worden ist. Das ist ein wesentliher Ver- fahrensmangel, da das Urteil des Finanzgerihts auf den ge- troffenen Feststellungen beruht. Uebrigens ist zu den Feststellungen des Finanzamts zu bemerken, daß diese nicht recht ersehen lassen welche Tätigkeit Dr. A. ausübte, ehe er zu dem Beschwerdeführer kam, und darauf kommt es in erster Linie an. Aber auch abge- sehen hiervon ist das Urteil des Finanzgerichts nichi frei von Rechtsirrtum. Für die Frage, ob selbständige oder unselbständige Tätigkeit anzunehmen ist, bleibt maßgebend, ob eine Eingliederung in den Betrieb eines anderen, für den eïne beruflihe Tätigkeit ausgeübt wird, angenommen werden kann, und es haben mit Recht die Vorbehörden au die Verkehrsauffassung als bedeutsam her- vorgehoben. Aber dem Finanzgericht ist nicht darin beizutreten, wenn es {hon aus der Tatsache der vorübergehenden Vertretungs=- tätigkeit allein auf die Unselbständigkeit der Vertretertätigkeit {ließen zu müssen glaubt. Wie der Senat shon wiederholt ent- [chieden hat, erfordert die Rückficht auf die joziale Stellung und auf die Art der Tätigkeit eines Arztes nah der Verkehrsauffassung, daß dann eine unselbständige Eingliederung niht angenommen werden kann, ivenn ein selbständiger Arzt auf vorübergehende Zeit einen anderen praftishen Urzt vertritt. Eine unselbständige Ein-= Tiederung hat der Senat nur dann angenommen, wenn ein fonst T amdetez Arzt, etwa der Asffsistenzarzt eines Krankenhauses, mit einer Vertretung betraut wird, oder auch, wenn der Vertreteude noch nicht einmal ein apyprobierter Arzt war. Fm übrigen kann es nach der Rechisprehung des Senats, insbesondere dem Urteil vom 1. Fuli 1931 VI 4 1225/31, nicht bestimmend dane ankommen, ob der nicht in einem Dienstver- ältnis stehende t zu der maßgebenden Zeit im übrigen die raxis Bes für fih auf eigene Rechnung tatsächlich selbständig ausübte oder E Handelte es sich also bei dem Dr. A. ura einen geprüften Zahnarzt, der bis dagin nur Vertretungen über» nommen und sich erst E entweder eine selbständige Praxis geschaffen oder auch fih erst nahträglich jur Uebernahme einer festen Stellung als beamteter Arzt e:ner Ortskrankenkafse bereitgefunden hat, fo kam auch hier, wenn zux Zeit der Ueber- ¿e der Vertretung keine sonstige Anstellung in einem Arbeits= verhältnis vorlag, für die Vertretung des Beschwerdeführers durch Dr. A. nur eine seibständige berufliche Tätigkeit in Be- tracht. Diese selbständige Tätigkeit wird niht dadurch zu einem Arbeitsverhältnis, daß fi: von vornherein nur für eine bestimmte it in Ausficht genommen war, ebensowenig dadur, daß der eshwerdeführer an dem Ertrag der Praxis beteiligt blieb; es kann auch nit darauf ankommen, ob die anderen von dem Be- schwerdeführer vertretenen Ba närzte oder Dr. A. selbst die Ver- tretung als ein lohnsteuerpflihtiges Arbeitsverhältnis angesehen N und vielleicht in Rechtsirrtum die Ausstellung einer teuerkarte veranlaßt haben. Unter E Umständen war das ts wegen wesentliher Verfahrensmängel

und ‘vegen der glihkeit eines Rechtsirrtums aufzuheben und die nit spruchreife Sache an das Finanzgericht zurückzuverweisen. Das Finanzgeriht wird aber auch bei der neuen Prüfung erneut u erwägen haben, ob nicht die Heranziehung des Beschwerde- ührers der Billigkeit 6 der Reichsabgabenordnung a. F. 11 n. F.) selbst dann E IEE, wenn ein Lohnsteuerverhältnis zu bejahen sein sollte. Es kommt dabei în Betracht, wie es mit dexr Durchführbarkeit des Ns des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer steht, und ob eine nit shuldhafte Rechts- unkenntnis bei dem Beschwerdeführer es rechtfertigt, die Heran- iehung des Arbeitgebers zurückzustellen, bis eine Einziehung der nsteuer beim Arbeitnehmer versucht ist, abgesehen von der Frage, ob nicht die Einnahmen schon von dem Dr. A. im Veran- S - CBA versteuert sind. (Urteil vom 16. September 1931

VI A! .)

Annaberg, Erzgeb. [63314] [ Wassertrüdingen. Aktiva und Passiva Auf Blatt 543 des hi n

m dem Tage der Ueb des

Gebrüder Di Geigäfts s dur den bisherigen Inhaber L: man -

ein Ene i E Wilhelm Bukbmnann

Amerbach, Vogtl, [63316] [63315] t hiesigen Ha Eee ist