1909 / 12 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte

Qualität

er Preis füx 1 Doppelzentner

niedrigster

d

niedrigster

hb

hödster

M

niedrigster

b

höchster

é

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Verkaufte Menge Doppelzentner

Verkaufs-

wert

Durchschnitts.

preis für

1 Doppel-

¡entner

Mh

Am vorigen Markttage

Durch- \chnittss preis

M

Außerdem wurden

(Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

E E

p E

# . "” - . -“ J "

M P

S. S R U:

Bemerkungen. Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Berlin, den 15. Januar 1909.

Landsberg a. W. . Wongrowiß .

Breslau . ¿ Striegau E Hirschberg i. Schl. L T Göttingen

Geldern .

l L L e G N Langenau i. Wrttbg.. Aa Neubrandenburg . , Friedland i. Mecklb. Château-Salins

Weißenhorn .

c

Langenau i. Wrttbg. i

Landsberg a. W. . Wongrowtyz . Breslau . Striegau. . d Hirschberg i. Schl. Ma, Gßsttingen

ESeldern .

Ier Weißenhorn. Don, Nastatt i: Neubrandenburg . , Friedland i. Mecklb.. Château-Salins , ,

Landsberg a. W. ,

Wongrowtß é

Breslau . N l z I Wrauderite

Sina , ., C A

Hirschberg i. Sl.

M

Göttingen

Geldern . .

Wetßenhorn

Doe A

Langenau i. Wrttbg.

A

Neubrandenburg .

Château-Salins ,

Landsberg a. W. Wongrowitt . : A Dirs@ber i. Sl. rshberg i. ; E Göttingen Geldern . Neuß . s Kaufbeuren . Weißenhorn . Döbeln . Winnenden . Laupheim A Langenau i. Wrttbg. Neubrandenburg . Friedland t Vêecklb. Château-Salins

17,80 16,90 18,00 18,70

20,60

15,00 14 00 14,80 15 00 14.00

13,70 18/20

16,20

13,60 13,60 14,80 14,40

15.00 12 50

15,60 15,40

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und ! daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein

20 00 18,00 18,40 19,40

19,50 20.80

18,60 21.00 20,00 21,90 19,50

19,80

Keruen (enthülfter Spelz, Dinkel, Fes 20 90 20,90

20,80 20,60

16,00 15,40 15,50 16,00 16,00

16 40 16,80 15 50 16.10 15,69 16,70

16,40

17,00 15,40 14,40 17,00 17,30 15,50

15,60 14,00 18,40

18,60 1800

17,50

16,20 14.00 14,50 15,20 14,60 16,40 15,50 14 00 16,60 15,80 14,00 15,60 15,60 16.00 15,90

[15 00

W

20,00 18.20 19,30 19,60

19,50 21/10

19,00 21,00 20,00 21,90 19,50

90,00

20,80 20,80

R

16.00 15,60 15,90 16,20 16,00

16 49 17.10 15,50 16,10 15,80 16,70

16,60

17,00 15,60 14,70 17,40

17,50

15,50

15,60 14/30 18/40

18,60 18/00

18,00

16,20 14,20 15,00 15 40 14,60

16,40 16 00 14,00 16 60 15,80 15,00 15.80 16,00 16 00 15,90

15 50 der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

eizen.

18,40 19,40 20 0) 19,70 19,60 19,80 21,10

20,70

19,50

20,00

19,60

oggen.

15,70 16,00 16,40 16,30 16 00 16.60 17,10 16,50 16,00 17,00 15 99 15,50

erfte.

15,80 14 80 17,50 18,30 16,00 17,00 17,65 14,30 18,60 19,30

17,80

afer.

14,40 15,10 15/60 15,00 15.20 17,00 16/00 15,50 17,0 16/00 15,80 16,00

16,30 15 80

18,50 20,10 20,20 19,70 19,70 19,80 21,40 20,70 19,70

90 00 19 60

20,90 21,00

15,80 16,60 16,60 16 30 16,10 16 60 17,40 16,50

16,10 17,00 15 90 15,50

16,00 15,00 18,00 18 50 16,00 17,20 17,65 14,70 18,60 19,60

17,80

14,60 15,60 15,89 15 00 15,60 17,00 16,50 15.50 17,00 16,0) 16 00 16 09

16 39 15,80

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

100

92

300

80 60 21

5D

95 94

22

2 500

1410

756 4 620

1 270 840 346 869

1 486

844 3952

40 000

15,80

14,17 18,40

18,60 18,00 17,14

1410

14,67 15,40

15,88 14 00 16,87 15,80

15,66 15,63 16,00 16,00

18,50

19,50

21,14 19,70

20,20 19,00

19,70

14,10

14,80 14 70

15,87 14,00 16,96 15,60

15,39 15,70 16,30 15,75

Der Durchschnittspreis wird aus den unab Punkt (.) in den legten sech3 Spalten, daß ent

gerundeten Zahlen berechnet. sprehender Bericht fehlt.

Meine Herren!

Lernmitteln, Aehnliches

Deutscher Reichstag. 183. Sißung vom 13. Januar.

Die Nede, die der Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg bei der Beratung des betreffend die Einwirkun

Geseßentwurfs, g von Armenunterstüßungen auf offentlihe Nechte, gehalten hat und die wegen ver- späteten Eingangs des stenographishen Berichts nur im Aus- zuge wiedergegeben worden ist, tragen wir im Wortlaute nach: Der Gesetzentwurf, den die verbündeten Ne- gierungen vorlegen, entspricht einem langjährigen Wunsche der Mehr- heit des Reichstags. Da die Gründe, welche den Reichstag bewogen haben, eine Aenderung der Bestimmungen herbeizuführen, welhe die Einwirkung gewährter Armenunterstützung auf die Ausübung öffentlicher Rechte regeln sollen, wiederholt, und zuleßt noch im leßten Frühjahr, hier besprohen worden sind, ich au vor einem Jahre Gelegenheit genommen habe, meine Stellung zu der Frage hier in längeren Aus- führungea darzulegen, so glaube ih, mich heute auf kurze Bemerkungen beshränken zu können.

Meine Herren, die Bedeutung der Armenunterstüßzung ift einmal dur unsere sozialpolitische Gesetzgebung verschoben worden, und auf der anderen Seite sind durch die Nechtsprehung des Bunde?amtes für das Heimatwesen dem Begriffe der Armenunte1stüßung Dar- reihungen an unbemittelte Personen subsumiert worten, die vtel- dem Erlaß des Armengeseßzes als flüßungen nicht aufgefaßt sind. Ih will beispielsweise hin- auf die unentgeltlihze Gewährung von

Armenunter-

Lehr-

auf die Unterbringung in Krankenhäusern

mehr. Die verbündeten PRegkterunçea glaubt, diesen Umständen im Sinne der Wünsche des Reichstags

haben

wurf vorschlagen.

Rechnung tragen zu sollen, sie haben aber die Einwirkung gewährter Armenunterstüßungen auf die Ausübung öffentli(er Rechte nicht gänzlih gestrihen. Es entspricht das ihrer Ueberzeugung dahin, daß diejenigen Menschen, welche tatsählich und auf die Dauer ihren ge- samten Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln beziehen, mit Recht durch die bisherige Gesetzgebung von der Ausübung der öffentlichen Rechte ausgeschlossen worden sind.

Zur Struktur des Gesezes darf ich mir einige wenige Be- merkungen noch erlauben. Es wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein- daß das Gesey in gewissem Sinne negatiy gefaßt ist, d. h. daß es vorschreibt, was als Arwenunterstüßzung nicht aufzufassen sei, während man im allgemeinen bei Gesezen den umgekehrten Weg einschlägt und positive Beslimmungen aufstellt. Wir haben uns Mühe gegeben, eine derartige positive Fassung zu finden, sind dabet aber nihcht zum Ziele gekommen, und wir glauben, die Materie am besten in der Weise zu regeln, wie wir es Ihnen in dem vorgelegten Ent- Sie finden darin, taß unter Nr. 1, 2 und 3 bestimmte einzelne Darreihungen als nit unter den Begriff der Armenunterstüßung fallend hingestellt sind, und Nr. 4 enthält in gewissem Sinne eine Generalklausel, um solche Fälle zu treffen, welche etwa in Nr. 1 bis 3 nicht berücksihtigt worden sind. Das gesteht, indem ausgesprohen wird, daß vereinzelte Unterstützungen, die für eine vorübergehende Notlage gewährt sind, nicht als Armenunterstützung anzusehen sind. Wir glauben, auf diese Weise Ihnen eine zweck- mäßige Regelung vorzus#lazen und bitten Sie, bet teren Prüfung von diesen Gesichtspunkten auszugehen und der Vorlage die Zu- stimmung zu erteilen.

184. Sißung vom 14. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr, (Bericht von Wolfs Telegraphishem Bureau.)

Nach Annahme des am 14. April 1908 in San Salvador unterzeichneten Handelsvertrag Reiche und dem Freistaat E zweiter Beratung wird die ges entwurf, betreffend die E stüßung auf öffentlich Die Rede des Abg. B der gestrigen Nummer d. Bl. mitg

rühne

Abg. Raab (wirts{ch. Vag.):

mittel,

werden.

sich

erliegen, dem Vorredner auf das G der ostelbishen Zustände usw. hier zu tun mit einer Vorlage, Geist atmet; das müssen wir anerkennen. berauszuholen sein wird, können wir ja in ei Die Kritik des bisherigen geübt worden, worden. ih persönlich damit dem die bisheri anwendbar ; Wert. Wahl

und von allen Seiten ift die

einverstanden. ge Vorschrift erwachsen ist, ; die Bestimmung hat auch kaum 1 Erinnerlih wird ja dem Hause noch sein deshalb für ungültig erklärt wurde, Armenunterstüzung erhalten hatte ; maliges freiwilliges Ausschei sehr shmerzlich gewesen ift. heit {chafft oder zu weit

Bezüglich der Erstattung zu 1reffen sein, was zu ges gonnen, diese aber noch nit vollendet stärkere Einwirkung auf die Gesetzgebung der mancherlei in dieser Nichtung, so auch i burg, zu reformieren wäre. In der Kom

geht, ehen hat,

szwischen dem Deutschen [l Salvador in erster und | trige Debatte über den Gesehß- inwirlung von Armenunter- e Nechte, fortgeseßt.

(Soz.) ist im Auszuge in eteilt worden.

Ih will der Versuhung nicht ebiet der Verteuerung der Lebens- h Wir haben es die einen sozialen, wohlwollenden Ob noch etwas mehr / ner Kommission prüfen. geseßlihen Zustandes is von allen Seiten Vorlage bewillkommnet allcemeinere Fassung finden, so wäre Grundgedanke, re heute nihcht mehr 19ch einen praktischen , wie seinerzeit meine weil mein Gegenkandidat ih darf annehmen, daß mein da- den aus dem Hause ollen Mitgliedern Db die Nummer 4 nicht dcch Unklar- mag in der Kommission geprüft wird genauere Bestimmung darüber wenn mit der Erstattung be- Erwünscht wäre ja eine Einzelstaaten, wo noh n meinem Vaterland Ham- mission werden wir ja hören,

zu folgen.

wie weit wir auf die Nachfolge der einzelnen Bundeéstaaten zu rechnen aben. h Abg. Dove (fr. Vgg.): Die Zustimmung zu der Vorlage ist ja eine allseitige; wir stimmen einer Kommissionsberatung zu. Wenn der Abg. Brühne diese Kommission aus 13 Mitgliedern zu besetzen be- antragt, so gebt er vielleicht von der Meinung aus, daß es un\cht mehr gelingen wird, mehr Netchstagsmitglieter für eine weitere Kommission zusammenzubringen. Wenn wir hier daran gehen, den Einfluß der A1menunterstüßung auf öffentlihe Rechte einzuengen, so kann ih einen Unterschied zwishen Neichsrechten, Landes1iehten und kommunalen Nechten nicht erkennen. Wenn z. B. die Kosten der Unterbringung eines kranken Kindes in dem Berliner Kaiser Friedrich - Kinderkrankenhaus, das extra zu dem Zwecke der Isolierung bei Epidemten errichtet ist, nachträglich vom Gericht als Armenunterstütung azfgefaßt und das Wahlrecht des betreffenden Vaters in Frage gestellt worden ift, so sind dies sehr bedenklihe Konsequenzen. Die andauernden Versuche Berlins, ihnen vorzubeugen, sind immer wieder daran gescheitert, daß ein Ein- tret,n der Kommunen, in welher Form es auch erfolgte, als Unterstüßung aus öffentliden Mitteln erklärt worden is. Das Neich hat nun doch auh hier die Kompetenz-Kompetenz und kann durh etinfahes Eeseß die Aenderung der Landesgesetgebungen ver- fügen; daß davon bier kein Gebrauch gemacht werden foll, erscheint mir als eine Zurückbaltung, zu der fein Grund vorhanden is. Man hat uns auf den Weg der Resolution verwiesen; ich habe aber dagegen einige Skepsis, wenn ich mich der Bestrebungen auf Aenderung der mecklenburgishen Verfassung u. a. erinnere. Ich bitte, mit aller: Energie auf diese Ergänzung zu drängen. Stellt man uns vor die Alternative, daß dann gar nichts zu stande käme, fo wäre das sehr bedauerlih, aber die verbündeten Regterungen nähmen dann auch eine groß: Verantwortung auf sih, und die Bestrebungen auf Erweiterung der Neichskompete-z würden in Stillstand geraten und die Reichsverdrossenheit noch weiter zunehmen.

Abg. Brand ys (Pole): Auch roîr stehen dem Entwurf mit der allergrößten Sympathie gegenüber. Die Vorlage ist allgemein ein Fortschritt ‘genannt worden; auch wir sind mit dieser Charakteri- sierung einv:rstanden. Das polnijhe Volk hat mebr Arme als das deutshe; das liegt niht nur an seiner Natur, sondern au daran, daß das polnishe Volk innerhalb d-:s deutshen fast rechtlos ist. G3 handelt sch in dieser Vorlage um politische Rechte. Das Necht der politishen Betätigung ist eines der höchsten Güter des Staatsbürgers. Nach meiner Ansicht dürfte bloß derjenige dieses Recht verlieren, der dazu moralisch unreif oder un- würdi, is. In zahllosen Fällen kann die gegenwärtige Prorxis als Härte empfunden werden, wenn untershiedèlos jede Gewährung einer Uuterstüßung den Verlust des Watklrechts zur Folge hat. Zahblreih siad die Fälle, wo der Betroffene lieter auf die Unterstüßung ver- zihtet, als daß er das Wahlrecht enbüßt. Aber auch die Grenze, die die Vorlage zieht, die Aufrehterhaltung der wirtschaftlier Selb- ständigkeit und Unabhängigkeit, kann unter den heutigen sozialen Ver- hältnissen niht mehr aufgert{chtet werden. Es lassen sch sehr wohl Fâlle denken, wo der Verlust des Wablrechts in keinem Verhä!tais zu der wirtsha#tlichen Unselbständigkeit steht; es sollte daher tatsächlich zu dem Vorschlage Stellung genommen werden, zwischen ver- scbuldeter und unvershuldeter Armenunterstüßzung zu unterscheiden. Was dite einzelnen Punkte der Vorlage betcifft, so ift es selbst- verständlich, daß die Krankenunterstützungen, die Beer ogungen zum Zweck der Erziehung oder der Ausdildung für einen Beruf sowie Unterstüßungen, die bereits estattet sind, nicht entrechten dürfen. Ich meine aber au, daß schon die angefangene Erstattung einer Untker- stüßung beweist, daß der Mann den guten Willen hat, die ganze Unterstüßung zurückzuzahlen. Nur der Punkt 4, der eine einzelne Unterstützung in einer Notlage nicht ‘als Armenunterstüßzung ai sieht, könnte zweifelhaft sein, denn es können au laufende Unterstüßungen in Frage kommen, die nicht er trehien dürften. Wenn wir auch die Vorlage sy:npathisch begrüßen, so wäre es uns do lieber gewesen, wenn fie anstatt der negativen Form positiv angeben würde, wodurch das politishe Net verloren gehen soll. Uns würde das belgische Gesey am meisten sympathish sein. J-denfalls ist dle Vorlage noch verbesserungsbedürftig, und ih schließe mih deshalb dem Antrage auf Kommissionsberatung an.

Abg. Dr. Höffel (Rp.): Wenn ich mich auch im wesenilichen den Ausführungen des Vorredners anschließen kann, so bedaure ih doch, daß er auch bei dieser Gelegenheit den Gegensaß zwischen dem polnishen und dem deutshen Volke hervorgerufen hat. Es handelt sich hier doch um ganz allgemeine Fragen. Der gegenwärtige Zustand bringt jedenfalls gewisse Härten mit Ah ; die Fassung des § 3 des Wahlgeseßes für den Neichstag läßt der Interpretation den weitesten Spielraum. Die Vorlage gibt mir be- fonders die Hoffnung, daß auch die Gemeindeordnungen dahin ge- ändert werden können, daß nicht alle Unterstüßungen als Arme n- unterstüßung angesehen werden, z. B. nicht die aus privaten Mitteln gewährten Unterstüßungen. Im Elsaß haben ¿. B. die Gemeinden Lungenheilstätten und Genesungsheime errihtet; es darf niht nur deshalb, weil cin Angehöriger dort verpflegt wird, der Familienvater als ein folie: angesehen werden, der eine Armenunlerstüßzung erhalte.

__ Abg. Böhle (So0z.) weist darauf hin, daß in Straßburg tat- \ählih private Unterstüßungen, die dur die Gemeinde gezahs(t werden, als êffentlihe Unterstüßung angesehen worden sind. In dem Gesegentwurf müßte eine Trennung zwischen öffentlihen und privaten Mitteln vorgeschrieben werden, die Gemeinden müßten gehalten sein, Viittel, die von privater Seite der Gemeindeverwaltung oder Armen- verwaltung zur Verfügung gestellt werden, getrennt ¡u verwalten, sodaß Unterstützungen aus privaten Mitteln niht mehr das politische Necht entzögen. Es sei zu begrüßen, daß der Abg. Höffel, der si früher anders ausgesprochen habe, diesen Gesinnungswechsel vollzo jen habe. Die Kommission werde alle diese Anregungen befolgen müssen.

Damit {ließt die Debatte.

Abg. Dr. Mayer- Kaufbeuren (Zentr.) bemerkt dem Abg. Dove gegenüber, daß er fein Wort tavon gesagt habe, daß das Netch seine Kompetenz durch Vorschriften für die Wahlgeseße der Einzelstaaten erweitern solle. Er nehme diesen Standpunkt nicht ein und erkläre namens seiner Freunde, daß sie einen solchen Eingriff in das Recht

der E:nzelstaaten (Vizepräsident Dr. Paas che verhindert die

weiteren Ausführungen, da sie niht mehr persönlich seien). __ Die Vorlage wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen,

Es folgt die zweite Lesung der Vorlage, betreffend die Preisfeststellung beim Markthandel mit Schlachtvieh.

__9 1 bestimmt: Die Landeszentralbehörden sind befugt, für Shlachtviehmärkte zum Zwelke der Feststellung von Preis und SUBiGs der Ttere Vorschriften zu erlassea und Einrich'ungen an- zuordnen.

Die hierdurh entstehenden Kosten f.llen dem Unternehmer des Marktes zur Last ; ver § 68 der G.-O. findet Aawendung. Schrift- \tücke, deren Ausftellung auf Gcund des Absatz s 1 angeordnit ist,

find \tempelfrei.

§ 2: Die Landeszentralbehörden sind befugt, für Orte, an denen eine Regelung auf Grund des § 1 gettioffen ist, und für deren Um- gebung marktähnliche Veranstaltungen für Vieh zu untersagen und den Handel mit Vieh außerhalb des Marktplaßes während des Markttages wie an dem voraufgehenten und dem nachfolgenden Tage zu verbieten.

F 3: Wer den auf Grund der 88 1 und 2 erlassenen Vor- [riften zuwiderhandelt, wird mit Gelostrafe bis zu 150 / und m Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wo ten bestraft,

._ Von den sozialdemokratishen Abgg. Albrecht und Genossen ist beantragt, in § 1 als Abs. 2 einzuschalten: «Werden Vorschriften über die Feststelung der Preise erlassen, fo müssen sie sih auf das Lebend- und Schlahhtgewicht erstrecken."“ . Abg. Fis chbe ck (fr. Volksp.): Meine politishen Freunde stehen auf dem Standpunkt, ein derartiges Eingreifen in das Erwerbsleben nicht notwendig ist. Etwaigen Unreelliläten auf dem Gebiete des

Handels mit Vieh kann auf andere Weise entgegengetreten werden. Für die Feststellung des Wertes des Vichs gibt viel mehr die Qualität als das Gewicht den Ausshlag. Wir können d¿shalb nicht zugeben, daß etn Bedürfnis für ein folhes Gesetz vorhanden ift, dagegen würden dadurh sehr erbeblihe Ershwerur gen h. rbeigeführt werden. Ja weiten Kreisen der Bevölkerung besteht die Besorgnis, daß dieses ganze Gese im wesentlichen darauf hinauslaufen würde, den Handel lahmzulegen. Wollen die Herren das vermeiden, so müßte im Gesetz klipp und klar ausgesprochen werden, daß solhe Absichten mit diesem Gese nicht verbunden sind. Es müßte deshalb in das Gefeß eine Bestimmung aufgenommen werden, wie wir sie beantragen, etrva des Inhalts: „Vorschriflen, durch welche die Feststellung von Preisen nah Schlachtvieh ve: boten wird, dürfen nicht erlassen werden.“ Die Herren bee haupten immer, daß sie Mittelstandspolitik treiben. Die S{hläcter Deutsch- lands gehören doch auch, und zwar in erster Reihe zum Mittelstand, die Herren dürfen also niht ein Geseg erlafsen, durch das eventuell das Schlähtergewerbe geschädi„t werden kann. Es würde zur Beruhigung weiter Kreise beitragen, wenn unser Antrag angenommen würde, der auch dem sozialdemokratishen Antrag vorzuziehen ist.

Abg. Scheidemann (Soz.): Mein Antrag, diesen Gesetzentwurf an die Seuchenkommission zu verweisen, ist in erster Lesung leider abgelchnt worden. Das bedauern wir, denn es hat sih immer deutlther herausgestellt, daß in dem Gesey mehr steckt, als bisher heraus- zulesen war. Es soll ch angeblich nur darum handeln, eine bessere Statistik, Notierungen zu erhalten, die durhsihtig find für jeden, damit er sih ein genaues Bild von der Marktlage ‘machen kann. Ich gestehe ohne weiteres zu, daß der Staatssekretär, als er dies als das Ziel des Entwurfs bezeichnete, in gutem Glauben gesprochen hat. Man kann nicht von einem Mann, der an der Spitze eines so umfang- reihen Ressort4 steht, verlanger, daß er auf allen Gebieten seines Ressorts etne Autorität ersten Nanges ist. Anders liegen die Dinge aber, wenn ausgesprochene Agrarier erklären, daß sie dur dieses Geseß eine durhsihtigere Preisnotierung erzielen wollen, und in dem- selben Atem vom Fleishnotrummel \prehen. Diesen Leuten kann man den guten Glauben nicht zubilligen. Bei der ersten Lesung des Entwurfs am 9. November habe ih ausdrüdlich festgestellt, daß seine Tendenz darauf hinausläuft, eine SJrre- führung der Vevölke:ung herbeizuführen. Ih habe damals auch erwäbnt, daß weite Schichten der Bevölkerung niht das richtige Versländnis haten für den Unterschied zwishen Lebend- und Sc{hlachtgewiht. Darüber wurde gelaht, und alle möglichen Zwischen- rufe wurden gemacht. Ich habe in der Zwischenzeit Proben an- gestellt in den Kreisen des Mittelstandes. Unter 10 Leuten war einer, der annähernd einen Unterschied zwischen diesen verschiedenen Preiênotterungen kannte. Zum Beweise dafür könnte ih in draftischer Weise wieder die beiden Kobeltshen Musterochsen vorführen. Meiner festen Ueberzeugung nah beabsichtigt eine ganze Anzahl von oararishen Interessenten gar nichts weiter, als ein neues Agitationsmittel zu haben, um ia Fleishnotzeiten die Schuld auf die Schläihter abwälzen zu können. Jn den Kreisen einsihtiger Landwirte ist oft zugegeben worden, daß die Notierung nah Lebendgewicht absolut unzuverläfsig ist, Von lantwirtschaftliher Seite verursachte Versuchs\cklachtungen in der militärishen Konservenfabrik Haselhorft, die für die Agrarier gewiß doch ganz unverdächtig sind, ist dies ebenso wie in der land- wirtschaftlihen Versuhsstation bei Göttingen zweifelsfrei festgestellt. Wollen Sie eine bessere und durhsichtigere Statistik haben, so sind wir einverstanden unter der Bedingung, daß Sie unseren Antrag an- nehmen. Niemand, dem es allein auf eine solche vollkommenere Statistik anfommt, kann mit gutem Gewissen gegen unseren Antrag stimmen. Der Antrag Fischbeck-Kobelt wäre überflüssig, selbst wenn die Erklärungen des Staatssekretärs niht gefallen wären. Aus dem Wortlaut des Geseßes heraus kann man nicht folgern, daß etwa durh die Negierung die Schlahtgewichtênotierung verboten werden könnte. Die „Deutsche Fleischerzeitung*, tas Publikationsorgan der Fleischereiberuf8genossenscha*t, eine für Sie (na rechts) gewiß au sehr unverdähtige Quelle, {reibt in einem Artikel „Die Sozial- demokraten als Schüßer des Handwerks“: „Es ist eine merkwürdige Konstellation, daß im Deutschen Reichstag es ausgerechnet die Sozial- demokraten sein müssen, welhe das deutsche Handwerk \{üten. Die Sozialdemokraten haben durch Stellung des Antrags dem Hand- werk einen Dienst erwiesen, oder wollen es doch wenigstens tun. Man muß zugeben, daß sie es recht ges{ch!ckt angefangen haben“ was ja bei uns Sozialdemokraten selbstverständlich ist. Ste werten bieraus er- sehen, daß vernünftigerweise gegen unseren Antrag nichts eingewendet werden kann. Zum SHluß heißt es in dem Artikel, wenn es den Agrariern und Nationalliberalen mit ihrer Erklärung Ernst fei, müßten sie dem Antrage der Sozialdemokraten zustimmen, und dann würde dem Geseß ein Gift1zahn ausgebrohen. Jch bitte Sie, unseren Antrag anzunehmen.

Es geht ein Antrag Graf Schwerin-Löwiß und Dr. Noesicke (d. kons.) ein, wonah in § 1 zwischen Absatz 2 und 3 eingefügt werden soll:

«„Borschriften, durch welche die Feststellung von Preisen nah Schlachtgewicht verboten wird, dürfen, sofern diese Fest- stellung auf tatsählichen Unterlagen und nicht lediglich auf Shätßungen beruht, auf Grund dieses Gesezes niht erlassen werden.“

Abg. Dr. Noesicke (d. kons.): Wir haben feine9wegs die Absicht, uns mit diesem Geseß nur ein künstlihes Agitationsmtitel für spätere Fleishnotzeiten zu schaffen. Wir wollen durch das Gesetz ledigli die Reellität und Solidität fördern. Wenn wir troßdem nicht dem Antrag Albrecht zustimmen, so ges{hi-ht es, weil wir das Gute, das wir wollen, nicht durch eine rein bureaukratishe Bestimmung, die über das Ziel binausschießt, zerstören lassen wollen. Der Antrag verlangt, daß auf den Märkten, wo seit langer Zeit zur Zufiteden- heit aller Interessenten der Handel nah Lebendgewtht stati findet, auch das Schlachtgewicht angegeben werden muß, und umgekehrt. Das wäre nur eine Grschwerung. Das Geseß gibt ja nur der Regierung eine Vollmacht, Bestimmungen einzuführen, die eine durchsichtige Statistik über den Viehhandel ermöglichen. Eine zuverlässige Statistik wollen wir haben, um die Angriffe, die gegen uns in Zeiten des Fleishnotrummels gerichtet werten, sorgfältig prüfen und widerlegen zu fkônven, oder uns zu überzeugen, wo etwas niht richtig ist. Die Herren auf der Linken stehen auf dem ein- seitizen Standpunkt, daß wir uns nur die Taschen füllen wollten. Niemals bat die Landwirtschaft auf d'esem Standpunkt gestanden. Es gibt keinen Beruf, der so sehr für die allgemeine Wohlfahrt hergibt wie die Landwirtschaft. Das beweisen auch die jeßigen Steuervorlagen. Die Landwirte wollen dafür Opfer bringen, jeder andere s{hreit aber: Nur ich will nit bezahlen! Wir wollen Klarheit hafen, aber der Antrag Albre(ht bringt ohne Not etnen Zwang mit sich. Dem Antrag Fishbeck könnten wir zu- stimmen, wenn wir ihn auch nicht für notwendig halten, aber wir haben gegen die Fassung Bedenken, weil sie unter Umständen etwas sagt, was weder wir noch die Antragsteller wollen. Die Antrag- steller wollen doch niht etwa zwecklose verderbliche Einrichtungen erhalten. Wir sind mit dem Antrag einverstanden, wenn eine Kautele hineinkommt, die es unmöglich macht, daß der Antrag zum Nahteil auss{chlägt; wic wollen dethalb in dem Antrage ein- fügen, daß der Handel nah Schlahtgewiht nur dann nicht ver- boten werden dârf, wenn die Feststellung der Preise auf tatsäch- lihen Unterlagen beruht und nit lediglich auf Schäzung. In einer Protestyersammlung der Fleischer ist das Geseß so auf- gefaßt worden, als ob es eine Spitze gegen die Fleischer habe. Wir meinen aber, daß es im Interesse jedes Berufes ist, daß der ganze Handel durch\chtig und die Statistik zuverlässig gemacht wird. Der ganze Schweinehandel findet heute fast auss{ließlich nach Lebend- gewicht statt, und neuerdings ist aut Märkten, wo man sonst nah Schlachtgewicht handelte, ganz freiwillig ohne gelegten oder polizet- lihen Zwang der Handel nah Lebendgewicht eingeführt worden. Es ift kein Gese gegen die Fleischer, sondern für sie. Die Negterung hat nun die Möglichkeit, die «unzuverlässigen Notierungen zuverlässig zu mahen. Wenn durch dieses Geseh die Wiegegebühren auf dem Berliner Viehhof unmöglich werden, so würde das für

den Stadtsäck.l nur einen minimalen Betrag ausmachen, denn der Berliner Viehhof hat ganz erheblihe Einnahme", urd die Ver- zinsur g des noch nicht getilgten Anlagekapitals betrug in den Jahren 1904 bis 1906 21 bis 23 %

Abg. Wachborst de Wente (nl.): Die Befürchtung, daß der Handel durch diese Bestimmungen des Gesezentwurfs erschw-rt werden könnte, ist unbe„ründet. Auch der Einwand d-s Abg. Sheide- mann, daß den Freunden dieses Gesetzes nur daran gelegen sei, damit ein Agitationsmittel gegen die Schlächter in die Hand zu belommen, trifft für meine Fraktion wentgstens niht zu. Q aalitäts- untershiede wird man au künftighin bei Lebendgewiht ebenso gut machen können, wie bei Schlachtgewiht. Der Antrag der Sozîial- demokraten würde aber die Durchführung dieses Gesetzes wesentlich komplizieren. Wenn man die Befürchtunz ausgesprochen hat, daß die Durchführung dieses Gefeßes außerordentlich schwierig sein würde, so würde, wenn die Schlachtviehpreisnotierung obligatorisch gemaht werden sollte, diese S{hwierizkeit noch erheblih ver- mehrt werden. Nur deshalb sind- wir -gegen den Antrag Scheide- mann, piinzipiel haben wir gegen ihn nihts einzuwenden. Was den Berliner S{hlachhtviehhof betrifft, so bin auch ich der Meinung, daß ihm dur dieses Gesey nur sehr geringe Kosten er- wachsen würden. Worauf es uns ankommt, ist, daß die kleinen Bauern und Schlächtermeister die wirklichen Biehbpreise erfahren.

Abg. Gerstenberger (Zentr.): E3 handelt si hier doch nicht um eine große prinzipielle Frage. Wir verlangen das, was der Gesetz- entwurf vorschreibt, durhaus nicht für alle Staaten und Märkte. Es soll einziz und allein den einzelnen Landesregierungen die Be- fugnis erteilt werden, für irgend einen Markt das durchzuführen, was für ihn von Nuyen ist. Der Entwurf hat aljo keines- wegs etne grundstürzende Bedeutung. Auh wenn nah Lebend- gewiht notiert wird, werden auch künftighin Mezger, Händler und Käufer die Schlahtausbeute nah eigenem Ermessen abshäten. Das wird durch keinerlei Preisnotierung aus der Welt geschafft. Die Schwierigkeit der Schäßung besteht ebenso bei der Schäßung nah S@lachtgewicht wie n1ch Lebendgewicht. Der Abg. Scheidemann hat unrecht, wenn er sagt, wir wollten diese Preisnotierung nah Lebendgewiht, um dadur ein Agitationsmittel gegen die Megger zu haben. Jh gebe vollkommen zu, daß die Notierung nach Lebendgewiht nicht dazu angetan ist, dem Publikum einen Bezriff beizubringen von dem wirklihen Preise des Fleishes. Es wäre unverantwortlich und eine direkte Täushung des Publikums, wenn später, nachdem nah Lebendgewiht notiert wird, wenn der Metzger 60 F für das Pfund Fleisch nimmt und er 35 -Z Lebendgewicht bezahlt hat, gesagt würde, er hätte 30 „4 aufgeshlagen. Für den sozialdemokratishen Antrag können wir uns nitt ausfprehen. Der Abg. Scheidemann hat zwar gemeint, der Antrag fei sehr gut und das Vernünftigste am ganzen Geseß, der Antrag ist aber unklar: er erweckt den Anschein, als ob er sich nur auf die Art der Ausführung dieser Vorschriften beziehen oll. Wir könnten ihm zustimmen, wenn er fagen wollte, daß Vorschriften n!cht nach Schätzung, sondern nach den wirklihen tatsächlichen Berhältnissen erlassen werden sollen, und zwar auch hinsihtlih des Sthlachtgewichts. Dem Antrag Fischbeck stimmen wir mit dem Zufatzantrag des Grafen Schwerin-Löwiß zu. Wir müssen wirkliche Feststelungen haben; die jeßigen Preisnotierungen beruhen tatsählich nur auf Schätzungen, und diese bieten etwas Zuverlässiges nicht.

Staatssekretär des Jnnern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Jch habe bereits in der ersten Lesung erklärt, daß es bei dem Geseßentwurf nur darauf ankommt, eine durhsichtigere Feststellung der Shlachtviehpreise herbeizuführen, daß er aber in keiner Weise den Zweck verfolgt, in die Handelsformen auf den Schlacht- viehmärkten irgendwie einzugreifen. Unter diesem Gesichtspunkt er- scheinen mir alle drei gestellten Anträge etgentlih als entbehrlich.

Der Antrag der Herren Sozialdemokraten ist, abgesehen von seiner Entbehrlichkeit, insofern, glaube ih, über das Ziel hinaus- shießend, als er auch für solche Märkte und für solche Tiergattungen, wo schon gegenwärtig der Handel lediglich nah Lebendgewicht vor- genommen wird, eventuell die Notwendigkeit \{chafft, daneben noch Notierungen nah Schlachtgewicht vorzunehmen, auch gegen den Willen des Marktinhabers. Und wir haben den Handel bei Schweinen auf den meisten Mä1kten nah Lebendgewicht, auch der Handel von Rindern voll- zieht sih auf vielen Märkten lediglich nah Lebendgewiht. Wenn Sie da nun nah dem sozialdemokratischen Antrage vorgehen, dann würden Sie in die Handelsfreiheit dieser Orte unmittelbar eingreifen (sehr rihtig! rechts), und dessen wollen wir uns mit unserem Gesetz ja enthalten.

Ich möchte auch glauben, daß sowohl der Antrag des Herrn Fishbeck als auch die Anträge der Herren Graf Schwerin-Löwiß und Noesicke an sih entbehrt werden können. Wollen Sie fie annehmen, so schadet es gewiß dem Gesetze nichts.

Der Antrag des Herrn Grafen Schwerin. Löwitz ist mir im ersten Moment niht ganz klar gewesen bezüglih der Stelle, wo es heißt: sofern diese Feststellungen auf tatsählichen Unterlagen beruhen. Eine gewisse Form der Schäßung wird bei allen Taraabzügen immer erforderlich sein. Ih weiß nit, ob nah der Richtung hin Zweifel entsteh-n können. Wenn Sie einen dieser beiden Anträge annehmen wollen ih wiederhole, ein- greifen tut das in die Absichten, mit denen wir tas Geseß Ihnen vorgelegt haben, in keiner Weise. Wir wollen in keiner anderen Weise etwas Neues schaffen, als daß wir eine durhsithtigere Fest- stellung auf den SchlaŸhtviehwmärkten bezüglih der Preise herbei- führen, und das werden wir sowohl mit dem Antrag Schwerin- Löwit als mit dem Antrag Fishbeck können. Ein mehreres wollen wir [niht.

Abg. Kobelt (b. k. Fr.): Die Annahme dieses Gesezentwurfs würde eine ganze Meibe empfi dlider Schädigungen zur Folge baben und auf der anderen Seite niht den geringsten Nußen stiften. Die Regierung selbst ist - niht davon überzeugt , daß die Annahme dieses Entwurfs zu ju verlässizen Preisnotierungen führen wird, denn es heißt. in den Motiven: „Uebermäßigen Spannungen zwischen höchsten und niedrigsten Preisen wird \ich durch die Aufstellung von Schlalhtwertklafsen und durch Berehnung der Durchschnittspreise abhelfen lassen.“ So geordnet werden die Lebendgewichtpreise voraussichtlih von der Marktlage, insbesondere von der Tendenzbewegung der Preise als solcher, die dem Sachverständigen wichtiger ist als die einzelnen Preiszahlen, ein mindestens ebenso klares Bild geben wie die jeßt übliche Notierung nah Schlachtgewicht. Um ein ebenfo klares Bild zu schaffen, wie wir es heute shon haben, braucht man wahrlih niht den ganzen Apparat einer Geseßgebung erst in Bewegung zu seßen. Uebrigens hat ih die Vorausficht der Ne- gierung schon fehr oft als unzutreffend bewiesen, z. B. bei der Fahr- fartensteuer und bei der Aufhebung des billigen Ortsportos. Bei dieser ganzen Frage kommen vier Interessentengruppen in Betracht : l) die Landwirtschaft es wird Ihnen (rechts) angenehm sein, daß ih Sie an erster Stelle nenne —, 2) der Viehhandel, 3) das Fleischergewerbe, 4) das konsumiererde Publikum. Dieses Gefeß stellt einzig und allein die Erfüllung eines Wunsches der Lands wirtschaft dar. Der gesamte Handel ist gegen den Entwurf, das beweisen die Beschlüsse der Viebbändlerverbände und zahlreihe Ein- gaben von Handelskammern. Kein anderer Erwerbszreig wird einer so beshämenden Kontrolle unterworfen. Die Konsumenten werden eine weitere Verteuerung eines wichtigen Nahrungsmittels zu beklagen hahen.