an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, haben sih durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Westlar, den 28. Dezember 1908. Königliche Spezialkommission I. V.: v. Morenhoffen, Regierungsrat.
T 9) Unfall- und Juvaliditäts- x, Versicherung.
Keine. 4) Verkäufe, Verpachtungen Verdingungen 2.
[84466] Verdingung. L Die Lieferung der für die Zeir vom 1. April 1909 E bis 31. März 1910 erforderlihen Wirtschafts, bedürfnifse soll im Wege der öffentlihen Submission gruppenweis verdungen werden. E Angebo.e, welhe nicht sämtliche in einer Gruppe aufgeführten Gegenstände enthalten, sind ungültig,
Gruppe I. Gruppe UT a.
1400 kg Hafergrüge, 5 000 kg Erbsen.
Gruppe Ub. 90 kg feine Graupe, 75 kg Fadennudeln, 2000 kg Bohnen.
Gruppe Ulle. 80 kg Hirse. 4000 kg Unsen. Gruppe IV. 2 800 kg Rindfleisch, 2100 kg Schweine-
fleisch, 1900 kg Sped, ge- räuchert, 1 200 kg Rindernieren-
talg, 2709 kg Schweine- \chmalz. Gruppe VIII, 300 kg KMernseife, 400 kg Schmierseife, | 18 (00 kg Bogen Schrenzpapter, | Gruppe IX. 18 000 kg Petroleum. Besondere Angebote. 1300 kg Kaffee, 20 000 Stück Heringe, 2(00 kg Käse. Portofreie Angebote, welche die ausdrücklich? Er- klärung enthalten müssen, daß der Bewerber fi den | Bedingungen, welche der Auss{reibung zu Grunde | liegen, unterwirft, find mit der Aufschrift : i Angebot auf Wirtschaftsbedürfnisse j bis zum 4, Februar 1909, Vormittags | 10 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der ein- gegangenen Angebote erjolgt, nebst den in den be: sonderen Bedingungen wvorgeshriebenen Proben an die unterzeihnete Direktion einzureichen. O Die Bedingungen für die Bewerbung und für die M Lieferung können in dem Amtsziwmer des Oekonomie- M inspektors der Strafanstalt eingesehen. oder auh gegen Einsendung von fünfzig Pfennig“ in Brief marken bezogen werden. Groß:-Strehliß, den 11. Januar 1999. Königliche Strafanstalté direktion. [85290] A } Zur Anfertigung von Säcken soll die Lieferung j bon ctwa 20 000 Meter roher Segelleinwand und etwa 19 0C0 Me‘er Sackband im Wege der öffent- lien Verdingung vergeben werden. Hierzu ift im | Geschäftszimmer des unterzeihneten Proviartamts | Termin auf drn 5. Februar 1909, Vormittags | 10 Uhr, angeseßt. : j Allgemeine und besondere Bedingungen liegen beim Proviantamt zuc Einsiht aus, können auh | gegen Einsendung von 1,50 4 pro Exemplar vom Proviantamt bezogen werden. i: Königliches Proviantamt Königsberg i. Pr. [85259] Verdingung von Sackmater'al. Die Lieferung von 19 740 m roher Segelleinwand,
228393 22891 23396 23405 23817 23821 24250 24315 24571 24676 29415 25453 29964 26080 26600 26648 26886 26892 27413 27432 281595 28345 28981 29025 29283 29305 29383 29412 29420 29428 29433 29447.
83 Stück Lit. # à 1500 46 (5006 Taler) Nr. 175 218 303 306 342 772 796 808 1031 1090 1431 1627 1690 1831 1956 2009 2011 2187 2328 2419 2544 2624 2684 2691 2945 2952 3237 3280 3463 3507 3645 3664 3697 3781 3820 3874 4121 4162. 4182 4277 4347 4375 4379 4481 4565 4639 4696 4703 4789 4915 4916 4946 5223 5982 9324 9989 95423 5473 5714 5851 5981 6265 6402 6499 6527 6654 6695 6707 6767 6%59 6878 6891 7026 7071 7073 7135 7145 7218 7294 7313 7323 7373
7388.
321 Stück Lit. C à 300 46 (100 Taler) Nr. 56 82 104 172 230 240 316 413 786 827 896 911 990 1016 1102 1176 1240 1300 1370 1468 1713 1876 2005 2026 2469 2538 2586 2634 2825 2948 2995 3014 3222 3377 3546 3593 3623 3689 3981 4181 4239 4241 4303 4309 4321 4330 4375 4592 4606 4674 4772 4782 4799 5084 5164 5196 9234 5278 5420 5431 5661 5748 5794 5832 5859 9945 6198 6310 6518 6607 6995 6906 6928 6955 7107 7200 7239 7277 7283 7289 7350 7563 7722 7883 7900 7903 8044 8139 8193 8366 8413 8540 8648 8888 8971 9038 9086 9348 9359 9425 9440 9491 9677 974 9863 9927 9989 10098 10118 10444 10486 10730 10787 10798 10804 11037 11080 11110 11114 11144 11209 11302 11305 11307 11341 11401 11455 11576 11588 11608 11756 11983 12141 12430 12524 12531 12580 12594 12642 12653 12683 12719 12824 13127 13171 13428 13573 13905 13909 14018 14423 14627 14718 14742 15127 15143 15218 15275 15299 15312 15414 15450 19967 15573 15631 15820 15960 15998 16078 16254 16305 16325 16505 16543 16560 16629 16700 16732 16901 16943 17055 17078 17177 17182 17188 17251 17312 17373 17389 17395 17410 17426 17491 17547 17609 17841 18113 18115 18177 18274 18396 18451 18611 18705 18749 18794 18797 18848 18912 18987 19198 19227 19538 19650 19704 19737 20014 20059 20151 20180 20212 20230 20362 20378 20907 20922 21041 21060 21101 21104 21178 21326 21365 21398 21452 21562 21597 21633 21749 21874 22011 22079 22161 22169 22254 22320 22322 22394 22478 22558 22568 22896 22991 22995 23121 23458 23519 23679 23712 23718 23773 23926 24026 24066 24102 24245 24251 24428 24470 24518 24563 24634 24683 24790 24835 295000 25083 25110 25131 25196 25256 29940 25562 25611 25613 25722 25809 26012 26019 26033 26086 26117 26138 26240 26286 26309 26326 26332 26347 26354 26360 286413 26435 26661 26797 26818 27007 27078 27095 27108 27112 27116 27118 27144 27251 27282 27318 27488 27525 27537 27559.
296 Stück Lit. D à 75 (25 Taler) Nr. 294 459 546 656 688 774 807 810 1033 1064 1128 1175 1193 1204 1217 1607 1678 1848 1930 1945 1990 2032 2158 2339 2351 2389 2629 2643 2658 2688 2825 3202 3473 3676 3752 3867 3875 4046
[85408 Oeffentliche Zustellung. Genehmigungsurkunde. : O neun B. Ehrlich in Berlin W., Kronen- straße 31, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. von Hillebrandt in Stettin, klagt im Wechselprozeß gegen den Kaufmann W. Friend, früher zu Stettin, Mönchenstraße 22, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des mangels Zahlung am 4. Januar 1909 protestierten Wechsels vom 10. Dezember 1908 über 237,50 4, zahlbar am 31. Dezember 1908, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 237,90 4 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 31. Dezember 1908 und 3,60 46 Wechselunkosten an Kläger zu verurteilen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgeriht zu Stettin in Zimmer Nr. 85 auf den 9. März 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zul Jung wird diefer Auszug der Klage bekannt ge- macht.
Stettin, den 13, Januar 1909.
Doege, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[85018} Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Magnette & Beeh (A. Hirßlin Nachf.), Inhaber die Kaufleute S. Magnette und C. Beeh in Straßburg, Proßbevollmähhtigte: Rehtsanwälte Dr. Bonderscheer, Steinhardt und Dr. Keller in Straße burg, klagt gegen den Georg Volk, Bäckermeister, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, früher in Straßburg-Neudorf, auf Grund der Be- hauptung, daß Beklagter ihr für am 28. August 1908 auf Bestellung käuflich in seinen Geschäfts- betrieb gelieferte Waren den Betrag von 46 161,97 \{hulde, mit dem Antrage, den Beklagten dur vor- läufig vollstreckbare En1sheidung zur Zahlung von M 161,97 nebst 49/9 Zinsen seit „dem Klazetage kostenfällig zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Straß- burg, Saal 49, auf Freitag, den 12. März 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwelke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Straféburg, den 11. Januar 1909. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Amt3gerichis.
[85019] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma C. J. Arnoldt in Wilhelmshaven, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Freymuth da- selbst, klagt gegen den Koh Alex Kriften, früher in Wilhelmshaven, als Verwalter der Menage S. M. Peilboots L, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptuna, daß Beklagter ihr aus käufliher Lieferung von Waren den Betrag von 156 4 \{hulde, mit dem Antrage auf kostenpflihtige Verurteilung des Beklagten zur Zahkbung von 156 X nebst 5 % Zinsen von 154 4 seit dem 6. September 1907. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Köntzliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 25. März 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wilhelmshaven, den 9. Januar 1909.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
85414 Oeffentliche Zustellung.
| Die "ablen Thomann, geborene Wecker, zu Gebweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Weber da- selbst, klagt gegen ihren Ebemann Franz Josef Thomanua, fcüher in Gebweiler, zur Zeit ohne be- kannten Aufenthaltsort, aus §§ 1549, 1468 Ziffer 3 B. G.-B., mit dem Antrage auf Aufhebung der zwischen thnen bestehenden Sütergemeinshaft, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E. auf den 5, März 1909, Vormittags 9 Uhe, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte ¡ugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichts\{hreiber des Kaiserlihen Landgerichts.
84626) E | : Durch Vertrag vom 28. Dezember 1908 haben die Maurer Karl Vofschen Cheleute zu Gransee Güter- trennung nah dem Bürgerlichen Geseßbuch veretinkart.
23042 23416 23861 24321 24850 299547 26182 26673 26917 27538 28509
23044 23544 24006 24464 24910 25618 26234 26725 26997 27945
23086 239547 24167 24466 24936 29849 26284 26777 27204 28016 28771 28814
23201 23629 24183 24516 24981 25886 26403 26795 27205 28062 28899
23311 23690 24230 24548 29181 25918 26506 26816 27291 28080 28952
4069 4077 4240 4301 4673 4941 4966 5002 9158 5217 5293 5371 5401 5407 5497 5604 9819 5870 5953 6018 6058 6073 6088 6248 6303 6399 6440 6444 6484 6532 6572 6944 7140 7240 7260 7306 7497 7769 8103 8218 8479 8695 8778 8908. 8927 9004 9024 9197 9342 9707 9853 9911 9937 9941 9993 10254 10347 10407 10408 10429 10525 10597 10725 10826 10966 10970 11011 11537 11696 11769 11824 11909 12080 12209 12346 12743 12764 13192 13215 13230 13268 13420 13438 13457 13606 13704 13742 13753 13822 13847 13877 14034 14129 14257 14357 14533 14599 14663 14706 14762 14782 15223 15246 15420 15457 15515 15521 15594 15597 15906 16004 -16017- 16390 16458 16476 16723 16765 16791 16809 16840 16898 17047 17086 17122 17212 17223 17267 17429 17524 17554 17605 17716 17845 18040 18146 18244 18277 18548 18601 18689 18766 18953 18957 18966 19146 19250 19349 19350 19409 19476 19498 19604 19625 19643 19812 19852 19889 20027 20068 20088 20098 20349 20353 20362 20379 20491 20509 20567 20585 20896 20974 20981 21020 21201 21247 21254 21258 21263 21347 21387 21411 21450 21457 21463 21474 21522 21538 21578 21644
21655 21664 über 30 (10 Taler)
1 Stück Lit. E Nt: 22220;
., „I. 33%/% Rentenbriefe.
7 Stüdck Lit. L à 3000 46 Nr. 168 294 538 596 604 702 816.
2 Stüd Lit. N à 300 A Nr. 506 566.
1 Stück Lit. @ über 75 4 Nr. 208.
1 Stüd Lit, U über 30 4 Nr. 6.
Unter Kündigung der vorstehend bezeichneten Rentenbriefe zum 1. April 1909 werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwert gegen Zurück- lieferung der Rentenbriefe nebft Zins|cheinen und Erneuerungss{einen sowie gegen Quittung vom 1, April 1909 ab, mit Auéshluß der Sonn- und Festtage, entweder bei unserer Kasse Albrechts\traße Nr. 32 hierselb — oder bei der Königlichen Renteubankkasse in Berlin Klosterstraße Nr. 76 — in den Vormittagstunden von 9 bis 12 Uhr bar in Empfang zu nehmen.
Den unter I aufgeführten Rentenbriefen Lit. A bis E müssen die Zinsscheine Reihe 8 Nr. 6—16 und Erneuerungsscheine, den unter [Il aufgeführten Rentenbriefen Ut. L, N und 0 die Zinsscheine Reihe 3 Nr. 4 bis 16 und Erneuerungs\cheine, dem Rentenbriefe Lit. U die Anweisung beigefügt sein.
„ Auswärtigen Inhabern von ausgelosten und ge- kündigten Rentenbriefen ift es gestattet, leßtere durh die Post, aber frankiert und unter Beifügung einer Quittung, an die oben bezeichneten Kassen einzusenden, worauf die Uebersendung des Nennwertes auf gleihem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers er- folgen wird.
Vom 1. April 1909 ab findet eine weitere Ver-
zinsung der hiermit gekündigten Nentenbriefe nicht statt, und der Wert der etwa nicht mit eingelieferten Zinsscheine wird bei dec Auszahlutig vom Nennwerte der Nentenbriefe in Abzug gebracht. Die ausgelosten Rentenbriefe verjähren nah § 44 des Nentenbankgeseßes vom 2. März 1850 binnen 10 Jahren.
Breslau, den 19. November 1908.
Königliche Direktion der Rentenbank für Schlefien.
# treckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung E 35 46 nebst 49/9 Zinsen seit dem Klage- zustellungstage. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Beikandlung des N-cchtssireits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Forbah auf den 4. März 1909, Vormittags 9 Uhr. S Zwette der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gematht.
Forbach, den 12. Januar 1909.
Plehn, Gerichts\{hreiber des Kaiserlihen Amtsgerichts.
85013] Oeffentliche Zustellung.
[ Der Kaufmann G. Grabosh in Gelsenkirchen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bispinck in (Gelsenkirhen, klagt im Wechselprozeß gegen den August Koslowski, früher in Gelsenkirhen, Olga- straße 7, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter als Akjeptant der Wechsel vom 23. Mai bezo. 17. Junt 1908 60 46 und 50 46, zahlbar am 15. Juli bezw. 15. August 1908, sowie 18,50 46 Wechselunkosten \{ulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 110 46 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit 15. Juli 1908 von 60 6 und seit 15. August 1908 von 50 #4 sowie 18,50 Wechselunkosten. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgeriht in Gelfenkirchen auf den 20. März 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwedle der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gemacht.
Gelsenkirchen, e 4. Januar 1909.
üller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
84277]
; Die Firma Richter & Bürckner in Leipzig, Ritter- straße 6, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. E. Freytag, Schaß und Dr. Freytag in Leipzig, klagt gegen den Arno Hauffe, früher in Zeulen- roda, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund von Warenlieferungen, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, ihr 666 4 30 4 nebst 59/6 Zinsen von 150,70 6 seit 16. Oktober 1906, von 21,55 M seit 14. November 1906, von 53,80 #4 seit 14. No- vember 1906, von 68 1 seit 22. November 1906 von 130,30 H seit 22. Dezember 1906, von 14,70 46 seit 5, Januar 1907, von 29,70 4 seit 18. Januar 1907, von 31,50 4 seit 29. Januar 1907, von 25,10 Æ feit 8. Februar 1907, von 25,40 M seit 29. Februar 1907, von 26 #4 seit 3. März 1907, von 43,25 46 seit 11. März 1906 und von 46,30 46 seit 15. März 1906, ab¡üglich am 24. Iuli 1906 gutzubringender 79,10 4, am 7. September 1906 gutzubringender 32,55 #, am 17. Oktober 1906 gut- zubringender 16,15 4, am 2. November 1306 gut- zubringender 5,30 46, am 9. November 1906 gut- zubringenter 3,25 (A, am 3. Dezember 1906 gutzu- briagender 18,40 6, am 30. Dezembir 1906 gutzu- bringender 62,70 zu zahlen. Die Klägerin bitiet, das Urteil gegen Sicherheiteleistung für vorläufig vollsireckbar zu e1klären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssahen des Königliden Landgerichts zu Leipzig auf den 11, März 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landge1 ichts
Leipzig, am 8. Januar 1909,
[85015] Oeffentliche Zustellung. ; Die Scchneidermeistecwitwe Auguste Ehmann in Marienburg, Wefstpc., Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt O. Diegner ia Marienburg, klagt gegen den Herra Walter Quedunau, früher in Marienburg, unter der Behauptung, daß Beklagter ihr als Akzeptant aus einem Wechjel vom 2 Juli 1908, zahlbar am 26. Oltober 1998, den Betrag von 148,50 vershulde, mit d:m Antrage, den Be- klagten zur Zahlung von 148,50 4 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 26. Oktober 1908 und 80 (A Wechselunkosten zu verurteilen und die Kosten des Nechisstreits zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rehts- streits vor das Königliche Amtsgeriht in Marien- burg, Wpr., Zimmer 15, auf den 16. April 1909, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen
5044 9786 6276 7123 8230 9287 10191 10573 11391 12182 13217 13694 14031 14624 15412 15739 16701 16968 17405 17943 18639 19223 19522 19930 20358 20813 21291
[84919] FalHeine können weder aufgeboten, noch für ‘Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hter- | kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen durch auf Grund des §795 des Bürgerlichen Gesez- | Inhaber von Zinsscheinen, welher den Verlust vor buchs ynd des Artikels 8 der Königlichen Verordnung | dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuchs vom | Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag 16. November 1899 der Stadt Hanau im Regierungs- | der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung aus- bezirk Cassel die Genehmigung zur Ausgabe von | gezahlt werden. Der Anspruch ist ausges{lof\sen, Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum | wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat Betrage von 5 500 000 4, in Buchstaben: „Fünf | zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Millionen fünfhunderttausend Mark“, behufs Be- | Schein gerihtlih geltend gemacht worden ist, es sei schaffung der Mittel zum Bau von Kasernen sowte | denn, daß die Vorlegung oder die gerihtliche Geltend- zur Anlegung eines Exeriierplaßzes für die Garnison. | mahung nah dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Die Schuldverschreibungen sind nach dem an- | Anspruch verjährt in vier Jahren. liegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent __ Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährlihe Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres
jährlich zu verzinsen und nah dem festgestellten l Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom | ausgegeben ; die ferneren Zinsscheine werden für zehn- 1. April 1911 ab jährlich mit 07 Prozent des | jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- | einer neuen Reihe von Dinos@einen erfolgt bei der tilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Der Stadt Stadtkasse in Hanau oder bei den Bankhäusern bleibt überlassen, auf die Auslosung ber Sculd- |. gegen Ablieferung des der älteren verschreibungen dieser Anleihe bis zum 1. April 1920 Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerun ees sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei ung beim Magistrat der Dee widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungs\cheines werden die Zinsscheine dem Inhaber der Sculd- vershreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld-
verschreibung vorlegt. ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und wit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unferer Unterschrift erteilt. Hanau, den . . ten e Magistrat. (N i ps ame des ame des (Stadlfiegel.) Oberbürgermeisters.) Beigeordneten.) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unter|chrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.)
Provinz Hessen-N«ssau. Regierungsbezirk Caffel. Zinsschein in E Réibeè zu der Schuldverschreibung der Stadt Hanau, Buch- sabe. Me Ne N b zu vier Prozent Zinsen über
Der Inhaber dieses Zins\cheins dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom Did Ten mit H bei der Stadtkasse zu Hanau oder den Bankhäusern
Hanau, den .
stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
diefer Auszug der Klage bekannt Ee
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Dresden, am 8. Januar 1909.
85024 Oeffentliche Zuftellung.
l L bert D lbameiter Bruno Voigt und dessen Ghefrau Mathilde Voigt, geb. Seidel, beide zu Dommißsch, Prozeßbevollmächtigter : Nehtsanwalt Dr. Herschel in Dresden, klagen gegen 1) den Kaufs» mann Hermann Brenke gen. Breuken, 2) dessen Ehefrau Elise BVreuke, geb. Voigt, beide früher zu Dresden, jeßt unbekannten Aufentbalts, unter der Behauptung, daß sie den beiden Beklagten auf ihr vorheriges Ansuchen am 1. Dezember 1904 ein bares, vereinbarung8gemäß mit 49/69 zu verzinsendes Dar- lehen von 1000 und am 1. Januar 1905 ein soldies von 2000 (4 gewährt haben, daß diese aber troy Kündigung weder etwas zurückgezahlt, noch die Darlehen verzinst haben, mit dem Antrage auf Ver- urteilung der Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 3009 4 nebst 49/9 Zinsen von 1000 Æ seit dem 1. Dezember 1904 und von 2000 46 seit dem 1. Januar 1905. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des MRechtsstreits vor die erste Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 13. März 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet diesem Gerichte zuge- * laffenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwee der öffentlichen us wird dieser Auszug der Klage
bekannt gemacht. Der Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts
Dresden, am 8. Januar 1909.
85419 Oeffentliche Zuftellung. | Der Cen Dr. med. Nudolf Paul in Dresden, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kob in Dresden, Keel gegen den Kaufmann Richard Fraundoz f, zuleßt in Dresden, Kreutzerstraße, wohnhaft, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für Verpflegung und ärztliche Be- handlung setner Ehefrau in der Klinik ein Nest- bonorar von insgesamt 353 A 60 F fulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflihtig zu ver- urteilen, dem Kläger 353 M4 60 F samt 49/6 Zinsen von 95 #4 60 S seit dem 1. März 1908 und von 258 M seit dem Tage der Klazzustellung zu zablen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be- Fflagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3.' Zivilkammer des „Königlichen Land- gerihts zu Dresden auf den 9, März 1909, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelaffenen Nehtsanwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemat. Der Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts Dresden, am 12. Januar 1909.
[85025] Oeffentliche Zuftellung.
Die Maria Dinger, Inhaberia etnes Damen- konfektionsgeschäfts in Barmen, Schachardstr. 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wahl in Barmen, klagt gegen die Frau Ellyn Karin, früher in Barmen, jeßt ohne bekanyten ‘Aufenthalts- ort, unter der Behauptunç, daß ihr die Beklagte für geliefert erhallene Konfektionswaren 832,50 & ver- \hulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 832,50 46 nebst 49% Zinsen seit 1. Januar 1907 und ihr die Kosten aufzuerlegen sowte das Urteil gegen Sicher- heitsleiftung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagte zur münd» lihen Verhandluna des Nechts\tretts vor die ¡weite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elber- feld auf den 2, April 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderuna, einen bei dem ge- dachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwoecke der öffentlihen Zuffelung wird dieser Yu?zug dcr Klage bekannt gemacht.
Elberfeld, den 11. Januar 1909.
Kraemer, ; Gerichts\@reiber des Königlichen Landgerichts.
[84641] Oeffeutliche Zustellung.
Es klagen: 1) die Marienstiftung in Erfurt, ver- treten durch den Pfarrer Feldkamm daselbst, 2) die St. Nicolaikirhe in Erfurt, v-:rtreten durch thren j Kirchenvorstand, ProzeßvevoUlmächtigter der Rechts-
zu verzihten. Sie hat in diesem Falle die plan- mäßigen Tilgungöbeträge zu einem Tilgurgsfonds anzusammeln, aus dem Schuldverschreibungen bis zur Höhe der jeweilig fällig gewordenen Tilgung im Wege des Ankaufs zu erwerben und zu tilgen sind, sofern der Ankauf zum Nennwerte der SgZuldver- \{hreibungen oder zu einem geringeren Kurse tunlih ist. Die am 1. April 1920 noch rückständige Tilgung ist im Laufe des mit diesem Zeitpunkt be- ginnenden Etatsjahres durch verstäkte Auslosung nazuholen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlih der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibung wird eine Ge- währleistung seitens des Staates niht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 19, Oktober 1908.
89) Der Finanzmiuister. In Vertretung: Dombois. F.-M.1. 18279, 11.11550.
Gruppe Il.
2 750 kg Rets,
5 000 kg Sa!z,
60 kg Kümmel,
100 kg Pfeffer,
15 kg Lorbeerblätter, 2000 1 Essig,
40 kg Gewürz, 1300 kg Zihorien.
Der Minifter des Juuern. In Vertretung :
Vol M. d. J.1Vb. 5478.
Provinz Hefsen-Nassau. Regierungsbezirk Caffel. Schuldverschreibung der Stadt Hanau, Buchstabe .…. Nr... über 46 Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom . .. ten 1908 (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . tea 1908).
In Gemäßheit des von dem Bezirksaus\chuß des Regierungsbezirks Cassel genehmigten Beschlusses des Magistrats vom 23. Juni 1908 und der Stadt- verordnetenversammlung vom 24. Juni 1908 wegen Aufnahme einer Anleibe von 5500000 M zu Kafernenbauten bekennt sich der Magistrat der Stadt Hanau namens der Stadt dur diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehens\{Guld von «A6, welhe mit vier Prozent jährli zu ver- zinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Sguld- verschretbungen oder durch Ankauf von Sgulver- schreibungen vom 1. April des Jahres 1911 ab spätestens bis zum Schlusse des Rehnungsjahrs 1959 getilgt. Zu diesem Pes wird ein Tilgungsstock gebildet, welhem jährlichß wenigstens 0,7 9% des ursprünglichen Anlethekapitals sowte dte Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.
Die Auslosung geschieht in dem Monat Seps- tember jeden Jahres, Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlihe noch im Umlauf hes findlihe Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen Die durch die ver'tärkte Tilgung ersparten Zinsen find ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- vershreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Bucbstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlih bekannt gemaht. Diese Bekannt-
ene O ri g egen 45 090 kg Kartoffeln pfängt geg
(in der Zeit vom 1. April bis 51, Juli 19099 zu
tiefecn).
ten : Der Magistrat. (Name (Name des des Oberbürger- des Stadtsiegels.) meisters.) Beigeordneten.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruh fällig ge- worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- lauf dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die ge- rihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Ur- kunde glei.
Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Cassel Erneuerungs\@zein für die Zinssc(heinreibe Nr zur Schuldver- {reibung der Stadt Hanau, Buchstabe . . . Nr... über E M Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die te Reihe von Zinsscheinen für die Fahre bis 19 . . . . nebst Erneucrungs\chein bet der Stadtkasse zu Hanau oder den Bankhäusern sofern nit der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowte beim Ver- luste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuld- vershreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldver- schreibung vorlegt. G 1902 Der Magistrat.
(Trockenstempel
[85262] Stadt Frankfurt a. M.
_ Vetriexsanleihe vom Jahre 1908. | Auf Grund Allerhö{ster Ermächtigung ist der Stadt Frankfurt a. M. von den Herren Ministern der Finanzen und des Innern am 18. August 1908 die Genehmigung erteilt worden, eine Anleihe im Be- trage von 50 000 090 Ml pu En. Hiervon sind bereits 20 000 000 /6 Abt. L, zu 49/9 verzinslih, an den Börsen vo1 Frankfurt a. M. und Berlin eingeführt. Die weiteren
30 6000 000 M, zu 49% verzinslich,
5000 Æ - 2000 1000
500
eingete!lt in : 2 800 000 Nr. 8 870 000 J f : 5 330 000 ; = 2 000 000
16 706—17 265 17 266—21 700 |
Abteilung T1 27 031—31 030
anwalt, Justizrat Dr. Bieck in Erfurt, gegen: 1) den Kaufmann Michel Demhatrter in Lankwiß bei Berlin, Kurfürstenstraße 24, 2) die Ebefrau des Kaufmanns Aibert Mattern, Hedwig Mattern, geb. Gre8hoff, ia Braunschweig, Karlstraße 12, 3) den Johannes Karl ESreshoff, früher in Berlin, iegt) unbekannten Aufenthal18, 4) den Kaufmann Heinrich Paul Greshof in Minden i. Westf., 5) den Kauf- mann Albert Mattern in Braunschweig, Karlstraße 12, unter der Behauptung, daß die Beklagten zu 1, 2, 3, 4 als die geseylihen Erben des Kaufmanns Jgnaz Peter Demharter aus zwei Vermächtnissen des Grb- lassers: a, der Klägerin zu 1 5000 4, b. der von der Klägerin zu 2 verwalteten katholishen Kirche zu Ilverögehofen 3000 46 \{chulden, mit dem Antrage, ; die Beklagten zu 1 bis 4 als Erben des in Etfurt ! am 2. August 1906 verstorbenen Kaufmanns Ignaz Peter Demharter unter Vorbehalt der Beschränkung
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
[85016]
Leipzig, / Um Justizrat Engelhart in Mühlhausen i. Thür., klagt ggen den früheren Bäckermeister August Sander, jrüher in Boxhagen-Nummelsburg, Wühltagstraße 4, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte von der im Grundbu von Mühlhausen i. Th. Band 1 Blatt 541 (Häuser) in / Nr. 14 eingetragenen Hypothek von 6600 M4 d!e
A
1. D. 99/08.
Marienburg, den 6. Januar 1909. Brandt, Juttzanwärter, Gerichts\hreiber des Königliben Amtsgerichts.
Oeffentliche Zuftellung. Die Witwe Bertha Schlenstedt, geb. Kästner, in Dufourstr. 4111, Prozeßbevollmächtigter :
der I[I. Abteilung unter auf die Zeit vom 1. Januar 1908 bis L. April 1908 s{ulde, mit dem Antrag auf Ver- urteilung des B-klagten zur Zahlung von 82,50 6
Zinsen
(85406]
besiß: Oeffentliche Zustellung NReinecke. ffen! lihe Zustellung der seitens der Aktiengesellschaft für Grundbesißverwertung gegerüber der Firma Mar Reinecke & Co. zu erklärenden Kündigung zum
Hause
Gransee, den 28. Dezember 1908. Königliches Amtsgericht.
12600 , Sackband zur Saumetnlage und
6720; ¿ zum Binden : soll von uns vergeben werden. Die Lieferungs bedingungen liegen in unserem Geschäftszimmer zur | Einsicht aus und werden gegen Einsendung von 120 Æ für Unkosten zugesandt. Offerten mil Muster und Preisangabe sind bis zum 29. Januar 1909, Vormittags 10 Uhr, einzusenden. Zwischen- bändler finden keine Berücksichtigung.
Köntgliches Proviantamt Rastatt i. Baden.
5) Verlosung 2x. von Werb | papiere.
i ” e d iu Die Bekannimahungen über den Verluft von Werk-
Beschluß in Sachen Aktiengesellschaft für Grund- Die öffent-
von leßterer in dem
1. April 1999 be¡üglih der 11, tnnegehaltenen
Nirdorf, Weis-straße Bureauräume wirt bewilligt. Rixdorf, den 9. Januar 1909.
Königliches Amt?geriht. Abt. 17, 841993 Oeffentliche Ladung. : i In e Zusammenlegungssahe von Giiedelbah habe ich zur Vorlegung des Auseinandersezungsplans und des Rezesses sowie zur Erklärung der Be-
machung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs- termin in dem Deutschen Reichs- uud Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Hanauer Anzeiger, der Hanauer Zeitung und der Frankfurter Zeitung zu Frankfurt a. M. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Sculd- vershreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nah dem Ankau.f in aleriher Weise kekannt gemacht. Geht eins der vorbezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von tem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Ne,ierungspräsidenten ein anderes Blatt lestimmt.
„Dis zu dem Tage, an welhem hiernach das Ka- pital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Ter- minen, am 1. Oktober und 1. April mit vier Prozent jährlih verzinst. Die Miete der erbauten Kasernen wird ia erster Linte für die Verzinsung und Tilguna dieser Anleibe verwend:t.
des
{68526]
Nr. 73 863 938 1564
114
(Trockenstempel
(Unterschrift
des Oberbürger- meisters.)
Stadtstiegels.)
(Unterschrift des
x. 4% Reutenbriefe.
200
221
1228
1447 2011
Beigeordneten.)
Auflündigunz von ausgelosten 4% uvd 32 9/5 Rentenbriefen der Provinz Schlesien.
Bet der heute in Gemäßheit der Bestimmungen
der §8 39 und folgende des Nentenbank
jesezes vom 2. März 1850 r
im Beisein der Abgeordneten Provinzialvertretung und eines Notars stattgefundenen Verlosung der zum R, April L909 einzulösenden Rentenbriefe der Provinz Schlesieu sind nach- stehende Nummern gezogen worden, und zwar :
der
330 Stück Lit. 4A à 3000 6 (1000 Tale:) 293 273 445 564 595 1014 1069 1127 1191 1615 1676 1756 1788 1821 1822
680 1475 2043
21 701—27 030 |
200
Ï = 1 000000 5000 v —
1 400 000 = 4 436 000 2 664 000 : 1 000 000 = 500000
30 000 000
sollen nunmehr au an den Börsen eingeführt und nah und nah bei Bedarf ausgegeben werden.
Eine Auflegung zur Zeichnung ift zunächst niht beabsichtigt.
Diese Anleihescheine lauten auf den Inhaber und tragen Zinsscheine per 1. Mai und 1. November. — Die Tilgung erfolgt von dem auf die Begebung folgenden Rehnungetjahre ab mit einer Tilgungfquote von 29% jährli unter Zuwachs der ersparten Zinsen durch Verlosung zum Nennwert oder durch Ankauf. Der Stadtgemeinde sieht jedoch das Recht zu, vom 1. April 1918 an jederzeit auch größere Beträge durh Veclosung oder dur Ankauf von Anleihesheinen zu tilgen sowie sämtlihe noch umlaufende Anleihescheine mit dreimonatiger Frist zur Rückzabhlung zu kündigen. Die dur die verstärkte Tilgung er)parten Zinsen wacbsen ebenfalls dem Tilgungsftock zu. Die Auslosungen finden eintretendenfalls im Monat Junt statt: die Einlösung der gezogenen Schuldverschreibungen erfolgt von dem darauf folgenden 1. November ab. Die Nummern der ausgelosten
« 31 031—36 030
« 36 031—36 310
2000 e 36 311— 38 528 1000 e 500 Ÿ
200
38 529—41 192 41 193—43 192 43 193—45 692
Abteilung 111
— bei Vermeidung der Zwangsvollstre@ung in das belastete Grundstück — dur vorläufiz vollstreckbares Urteil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des N-htsftreits vor das Köntg- lihe Amtsgeriht zu Müßblhausen i. Thür. auf den
threr Haftung aaf dessen Nachlaß als Gesamtscholdner zu verurteilen, a. an die Klägerin zu 1 9900 M, b. an tie Klägerin zu 2 3000 nebst je 49/0 Zinsen davon seit dem 26, Januar 1908 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; ferner
teiligten über die Anerk-nnung derselben einen Termin auf Moutag, den §8. März 1909, Vormittags 11 Ulr, im Geshäftszimmer der Königlichen Spezialkommission 1 zu Weßlar, Langgasse 64, an- beraumt, zu welhem die mit unbekanntem Aufenthalt
sowie der aus vorhergegangenen Verlosungen fäli.en, noch nicht zur Nü@zahlung vorgezeigten Anleibe- heine werden, ebenso wie dte Bekanntmachungen über eine etwaige Gesamtkündigung der Anleihe, alsbald dur den Deutschen_ Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, durch das Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M., durch das Anzeigeblatt der städtishen Behörden zu Fra-zkfurt a. M., außerdem zu Frankfurt a. M. in der Frankfurter Zeitung und
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er- folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungêweise dieser Schuldverschreibung bet der Stadtkasse zu Hanau oder bei den Bankhäusern
2153 2774 3388 4356 5550
2192 2264 2274 2098 2811 3002 3433 3535 3743 4423 4672 4724 9629 5898 6015
2391 3035 3747
4793
2403 2438 3039 3101 3819 4079 4837 5009
2657 3339 4294 9452
2645 3278 4195 5240
papteren befinden sih aus\ch[lteßlich in Unterabteilung 2. | [85261] —
Gewerkschaft Wildberg.
den Beklagten zu 5 zu verurteilen, di: Zwangsvoll- ftreckung aus den ergebenden Urteilen in das ein- gebrahte Gut seiner Ehefrau zu dulden, auch die Urteile gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- \treckbar zu erklären. Die Klägezinnen laden den Beklagten zu 3 zur mündlihen Verhandlung des Nechtsftreits vor die zwetie Zivilkammer des Köntg- lihen Landgerihts in Erfurt auf den 8. April 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt emacht. E Erfurt, den 5. Januar 1909. 5 Waldmann, Landgertchtsfekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
85011 Oeffentliche Zustellung. : Der Wilbclt Klaus, Schneider in Malstatt- Saarbrücken, klagt gegen den Bergmann Philipp Butterbach, früher in Forbach, jeßt unbekannten Wohn- und Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, daß der Beklagte thm für im Mai 1908 gewährte Kost und Logis den Betrag von 35 #4 \{hulde, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig voll-
15, Mai 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mühlhausen i. Th , den 7. Januar 1909.
Sandrock, Amtsgerichts\ekretär,
Gerihhts|hreiber des Köntalihen Amtsgerichts. [85017] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirt Michael Gall in Garburg, Prozeß- berollmähtiater: Geshäf sagent Faul hier, klagt gegen den Arbeiter Florenz Werner, früher in Garburyz, jeßt unbekannt wo, auf Grund des Schuld- {eins vom 21. Februar 1904 einshließlich Mahn- kosten und Kosten eines Zahlungsbefehls mtit dem Antrage auf kostnfällize, vorläufig vollftreckbare BVrr- urteilung des Beklagten zur Zahlung von 4 27,50 nebst 49/6 Zinsen aus A 23,75 seit dem 1. Sep- temter 1904. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtsgericht in Pfalzburg auf den 3. März 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pfalzburg, den 11. Januar 1999.
Gerichtsschreiberei des K\l. Amtsgerichts.
Rückzahlung von Obligatiouen! #
Nacdem durch Beschluß der Obligationärver- e
fammlung vom 5. November 1907 die Autzahblung if
der für den 2. Januar 1908 ausgelosten Obli- E
gationen für eia Jahr gestundet ist, erfolgt die F
Au3z:ahlung dieser Obligationen nebst Zinsen nun F mehr vom 2, Januar 1909 an durch die Rheinische Bauk in Mü!heim- Ruhr.
Die Zinsen für die restlihen Obligationen werde!
abwesenden Geschwister Johannes, Heinrich, Elife, Karoline und Katharina Köster, Erben von Köster, Heinrihs Witwe Anna Margaretha geb. Charlet aus Griedelbah, bierdurch vorgeladen werten. Den Ausbleibenden treffen die geseplihen Folgen der Versäumnis. Bei etwaigem Streityerfahren werden für die Instruktion und Eatscheidzung besondere nah & 4 des Gefeßes vom 24. Juni 1875 von den Parteien zu erhebende Prozeßkoftenpaushquanta fesk geseßt. Alle zur Legitimation dienenden Papiere (Urkunden, Dokumente und Vollmachten) sind mit zur Stelle zu bringen. Diejenigen Beteiligten, welche
[85260]
gelöst.
Der Grubenvorstand.
vom gleichen Tage ab dur dieselbe Bauk cin T B
Die im Auftrage der Creditkanzlei des Russishen Finanz-Ministerium Y halbjährlih ersheinende Li}E der bis zum 1. Dezember 1908 gezogenen, jedoch noch nit u Y Einlösung eingereihten Stüde Russischer Staatsfonds kann vom 13. d. Mts, ab ar! Î
unserer Kasse unentgeltlich entgegengenommen werden. Berlin, den 13. Januar 1909. °
Bank für Handel und Judustrie.
: „ und zwar au in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück- zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus diefer Schuldverschreibung er- lisht mit dem Ablauf von N Jahren nah dem Rüfzahlungstermin, wenn nicht die Schuldver- [hreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Fahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeît eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldver|chreibungen erfolgt nah Vorschrift der §8 1004 ff. der Zivil,
6197
7210
7979
9075
9847
10503 11206 11478 12905 13702 14548 15429 16011 16681 17379 18024 18381 19105 19383 20167 20803 21018 21709 21848
6275 7250 8009 9192
10725 11233 11562 13127 13833 14736 15430 16058 16798 17415 18052 18566 19194 19533 20391
prozeßordnung.
22441 22447
6326 6356 7254 72941 8047 8287 9202 9216
10775 11305 11810 13277 15952 14800 15443 16094 16821 17440 18164 18654 19257 19534 20479 S11T1 21893 22534
6091 6558 7507 8386 9248
10913 11329 11822 13355 14064 14982 15492 16141 16863 17480 18216 18657 19266 19556 20510 21351 22137 22677
6106 6565 7641 8392
10969 11334 12090 13359 14104 15049 15600 16230 16865 17754 18258 18846 19305 19734 20525 21448 22178 22702
6157 6952 7793 8598 9271 9398 9903 9932 10121 10156 10311 10365
10991 11376 12396 13452 14137 15177 15634 16510 17002 17847 18354 19054 19313 19765 20643 21517 22268 22834
6165 7088 7933 8643 9475
6182 7179 7977 9047 9668 10492 11175 11464 12444 13632 14269 15210 15841 16635 17237 17856 18368 19089 19378 20109 20723 21654 22304 22851
im Frankfurter Generalanzeiger, zu Berlin in der Berliner Börsenzeitung und ta dem Berliner Bôörsen- Courier veröffentliht. Erfolgt die Tilgung niht durch Auslosung, sondern dur Ankauf, so wird der Betrag der angekauften Anleibescheine nah bewirktem Ankauf in denselben Blättern bekannt gemacht, ebenso wie alle sonstigen die Anleihe betreffenden Bekanntmachungen in ihnen veröffentliht werden. ¡ Die rückzahlbaren Anleihescheine find mit sämtlihen nah dem Nückzahlungêtermine fälligen Coupons einzuliefern; der Betrag etwa fehlender Koupons wird von dem Kapital abgezogen. Die fälligen Coupons und die rüdckzahlbaren Anleihescheine werden
in Fraukfurt a. M. bei der Stadthauptkaffe,
« Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn «& Co.,
j “@ Ï « der Berlincx Handels-Gesellschaft
lostenfrei eingelöst. Bei denselben Stellen erfolgen au die Auslieferung neuer Couponsbogen und
eventuelle Konvertierungen kostenfrei.
Die Zinsscheine verjähren innerhalb vier Jahren, vom S{hlusse des Fälligkeitsjahres an gerechnet. Dur ministeriellen Erlaß vom 22. August 1908 if die Stadt von der Verpflichtung zur Ein- reihung eines Prospekts beim Antrage auf Zulassung der Anleihe an den Börsen von Berlin und Frank- furt a. M. entbunden worden.
Die Anleibescheine können unter Hinterlegung bet der Stadthauptkasse in das Schuldbucchch der Stadt Frankfurt a. M. eingetragen werden. Die Stadt besorgt altdann die Uebermittelung der Zinsen, die Kontrolle der Verlosungen sowie die gesamte Verwaltung der A mteriagion Anleihescheine.
Die Anleihescheine der Stadt Frankfurt a. M. sind im Gebtete des Deutschen Reichs zur An-
legung von Feadeloelder geeignet.
Frankfurt a. M., im Januar 1909.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.